N° der AKTE: 53986/08                                                                                                                                                     Das 25. April 2009

                                                                            

  

                                      

EUROPÄISCHER GERICHTSHOF  MENSCHENRECHTE

Rat des Europas Straßburg, Frankreich

GESUCH - ANWENDUNG

Vorgestellt in Anwendung von Artikel 31 des Europäischen übereinkommens über die Menschenrechte sowie von Artikel 45 und 47 der Verordnung des Gerichtshofes

UND RICHTERLICHER HILFSANTRAG

 

 

I SIE TEILE

 

A - DER ANTRAGSTELLER.

B, HOHE VERTRAGSPARTEI.

 

Gegen den französischen STAAT, der durch den gerichtlichen Beamten des 6 rue Louise Weiss-Schatzes vertreten wurde - 75703 Paris Cedex13.

II - EXPOSE ODER DER ÜBERTRETUNG (S) DES VORGEBRACHTEN ÜBEREINKOMMENS UND/ODER DER PROTOKOLLE (S),

 

Texte, die durch Frankreich in allen nachstehenden Verfahren verletzt wurden: Das übereinkommen über europäischen Schutz der Menschenrechte.

 

1- Übertretung von Artikel 5; 5-1 individuelle Freiheit.

2- Übertretung von Artikel 6 Zugang zu einem Gericht

3- Übertretung von Artikel 6-1 Recht auf einen gerechten Prozeß.

4- Übertretung von Artikel 6-3 Recht der Verteidigung.

5- Übertretung von Artikel 7-1 Verbot der rückwirkenden Gesetze.

6- Übertretung von Artikel 8; 8-1 ; 8-2 ein Recht auf Beachtung des privaten Lebens übertretung unseres Wohnsitzes.

7- Übertretung von Artikel 10; 10-1 die Redefreiheit

8- Übertretung des geraden Artikels 13 an einem wirksamen Rückgriff.

9- Übertretung von Artikel 14 Diskriminierungsverbot.

10- Übertretung von Artikel 17 Verbot des Rechtsmißbrauchs.

 

Bezüglich der Protokolle.

 

11- Übertretung des N°-Protokolls 1 übertretung und Umleitung unseres Eigentums.

12- Übertretung des Protokolls N° 7 in seinem geraden Artikel 2 in einem doppelten Grad der Rechtsprechung im Strafbereich.

13- Übertretung des Protokolls N° 7 in seinem Artikel 3 der Entschädigung.

14- Übertretung des Protokolls in ihrem Artikel 4 geraden zweimal beurteilt oder bestraft zu werden.

15- Übertretung des Protokolls N° 12 in seinem Artikel 1, allgemeinem Diskriminierungsverbot.

 

Daß die verschiedenen nachstehenden Punkte in der übertretung des europäischen übereinkommens über die Menschenrechte analysiert werden.

 

Willkürlicher Besitz des 8. Oktober 2001 am 2. Oktober 2002 weggenommen in voller Audienz durch die Gendarmerie, um Hindernis für einen Prozeß in einstweiliger Verfügung gegen einen Magistrat aus Toulouse zu machen Herr IGNACIO allgemeiner Rechtsanwalt.

 

Willkürlicher Besitz vom 13. Februar 2006 am 14. September 2007, um Hindernis für alle Prozesse in Kurs zu machen, und um das Eigentum von Herrn umzuleiten und Frau LABORIE.

Verletzung der Verteidigungsrechte in den zwei obigen Verfahren, Fehlen eines Rechtsanwaltes, Fehlen von Verfahrensstücken .

 

Systematische Ablehnung der überreichung in Freiheit.

 

Systematische Hindernisse für die Rechtsmittel vor der ersten Rechtsprechung das Berufungsgericht, das Kassationsgericht und auf den Urteilen, was die verfolgten Tatsachen und die Urteile der Ablehnungen des Setzens in Freiheit betrifft, und die andere laufende Prozesse betreffen.

 

Ablehnung  systematisch von der richterlichen Hilfe vor dem T.G.I; vor dem Berufungsgericht vor dem Kassationsgericht während Herr LABORIE am RMI war und daß getrennt von Tatsache mit Frau LABORIE letztere war Gegenstand der Erfassung auf Gehalt seit 1995 in übertretung von irgendeinen Vermittlungsaudienz, Umleitung durch das Instanzengericht von Toulouse durch in übertretung von Artikel R 145-13 „öffentlicher Ordnung“ zurückgegebene Beschlüsse von der Summe von 467.275, 53 Euro und wirklich auf den Gehältern von Frau LABORIE der Summe von 77.740 Euro.

 

Systematische Ablehnung am Zugang zum Kassationsgericht.

 

Systematische Ablehnung eines Rechtsanwaltes.

 

Umleitung unseres Eigentums in übertretung von allen Rechtsnormen und Verteidigungsmitteln.

 

Ausweisung unseres Eigentums ohne Exekutivtitel, anhängige Rechtsmittel, Ablehnung, daß die Ursachen gehört werden.

 

Hindernisse für den Zugang zu einem Gericht, damit die Ursachen auf dem willkürlichen Besitz gehört werden.

 

Hindernisse für den Zugang zu einem Gericht, damit die Ursachen gegen einige Behörden gehört werden erwähnt auf Aktionswegen vor der Strafkammer des Landgerichts von Toulouse.

 

Hindernis für den Zugang zu einem Gericht, damit die Ursachen gehört werden, was die Umleitung unseres Eigentums betrifft, und davon, verlangt von Annullierung der Zuerkennung, und nachdem die Hinterlegung geschüttet worden ist.

 

Hindernis für den Zugang zu einem Gericht, damit die Ursachen gehört werden, und um provisorische Maßnahmen in einstweiliger Verfügung zu erhalten, was unsere Ausweisung betrifft.

 

Umleitung des Betrages der Zuerkennung, während Rechtsmittel bezüglich des Projekts für Verteilung der Zuerkennung anhängig waren.

 

Umleitung aller Möbel und Gegenstände vom 27. März 2008 ohne Intervention der Behörden, um diese Verwirrung an der öffentlichen Ordnung und nach sie aufhören zu lassen erfaßt zu haben.

 

Umleitung durch das Instanzengericht von Toulouse der Summe von 467.275 Euro an den Schäden von Herrn und Frau LABORIE durch Beschluß genommen in übertretung des Arbeitsgesetzbuchs, Fehlens einer Einberufung in Audienz der Vermittlung „öffentlicher Ordnung“.

 

Wirkliche Umleitung seit 1995 ohne Vermittlungsaudienz hinsichtlich der Erfassung auf Gehalt der Summe von 77.740, 12 Euro und ohne die Stücke des Verfahrens während mehr als 13 Jahre erhalten zu können nur erhalten im Oktober 2008, nachdem die Umleitungen durchgeführt werden.

 

Übertretung unseres Wohnsitzes in vom 27. März 2008 ohne Intervention der Behörden, um diese Verwirrung an der öffentlichen Ordnung aufhören zu lassen.

 

Systematische Ablehnungen aller Klagen, die am Parkett von Toulouse eingebracht wurden.

 

Rechtsverweigerung, die durch alle französischen Behörden charakterisiert wurde, um Herrn auszuschließen und Frau LABORIE der Gesellschaft Hindernis für den Zugang zu einem Gericht, damit diese Letzten Opfer und démunis aller finanziellen Mittel durch verschiedene zusätzliche Erfassungen , unregelmäßig auf der Form und auf dem Grund sowohl auf dem Konto Bank- , als auch auf der Frucht der Arbeit von Frau LABORIE bleiben.

 

Das intellektuelle Verbrechen, das in Verschwörung der französischen Behörden durchgeführt wurde, um Herrn zu vernichten und Frau LABORIE.

Daß in meinen nachstehenden Schriftstücken alle materiellen Beweise erbracht werden.

 

III - EXPOSE BETREFFEND DIE VORSCHRIFTEN VON

Der ARTIKEL  35 & 1 VOM ÜBEREINKOMMEN

Herr LABORIE André ist für seine Interessen gezwungen, jene seiner Ehefrau und ihrer Familie den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angesichts einer Rechtsverweigerung zu erfassen, die auf dem französischen Territorium charakterisiert wurde, die Justiz zurückzugeben, von der wir Opfer sind.

 

Hindernisse für den Zugang zu einem Gericht im Berufungsgericht zum Kassationsgericht am Rangältesten der Untersuchungsrichter durch verschiedene diskriminierende Mittel.

 

Herr LABORIE André N°2 Straße von Forge 31650 Heilige Orens, am 4. Februar 2008 ist per eingeschriebenes Schreiben mit AR gezwungen worden: N° 1A 005.078 8716 6 Klage mit Zivilverfassung von Teil an Frau Fabienne POUX Rangältestes der Untersuchungsrichter im Landgericht von PARIS 75000 PARIS und in Rückruf einer Klage einzubringen, die im August 2007 während meines willkürlichen Besitzes formuliert wurde.

 

Daß diese Klage ohne Antwort des Untersuchungsrichters geblieben ist. (Rechtsverweigerung.

 

Diese Klage ist für verbrecherische Tatsachen eingebracht worden, die durch die französischen Behörden im Laufe der Periode des 14. Februar 2006 bis 14. September 2007 willkürlicher Besitz verursacht wurden, um Hindernis für zahlreiche laufende Prozesse zu machen, und um die Umleitung zu erlauben von unser  Eigenschaft, die schwere Folgen hat, die für die Familie von Herrn LABORIE André nachteilig sind.

 

Daß der Untersuchungsrichter im Landgericht von PARIS ablehnt, am Grund zu unterrichten, daß ich die verschiedenen eingebrachten Klagen nicht geliefert habe, während alle Klagen regelmäßig in Paket gesendet worden sind, das mit Empfangsbestätigung eingeschrieben ist, die vom Rangältesten der Untersuchungsrichter mit den Stücken des Verfahrens empfangen wurde, was den willkürlichen Besitz betrifft.

 

Die Rechtsverweigerung wird noch charakterisiert, damit die Justiz nicht zurückgegeben wird, Hindernis für den Zugang zu einem Gericht, um dieses intellektuelle Verbrechen abzudecken, das aufgerichtet, und das in Autoritätsverschwörung durchgeführt wurde, judicaires, damit die Tatsachen nicht anerkannt werden, die Herrn LABORIE Opfer dieses willkürlichen Besitzes und Opfer sehr geehrter Herr und Frau LABORIE durch die Umleitung ihres Eigentums und von ihren Möbeln und Gegenständen lassen, die ihren Wohnsitz durch ihre Ausweisung ausstatten, vom 27. März 2008.

 

AN dieser Klage vom 4. Februar 2008, ging eine Klage vom 17. März 2004 an den Referenzen des Rangältesten der Richter des Landgerichts von Paris REF. Rangältestes voraus: 380/04 REF. Parkett: 04.077.2304/0 wer hat dasselbe Schicksal erfahren:

 

Aufgrund  Stille der hohen französischen Behörden, die mit zahlreichem Mal angerufen wurden, zu haben abzulehnen, mehrere offensichtlich unerlaubte Verwirrung an der öffentlichen Ordnung von einigen Verwahrpersonen der öffentlichen Hand oder chargées einer Aufgabe öffentlichen Dienstes auf dem französischen Territorium, die in der übung handelt oder bei der Gelegenheit der Ausübung seines Amtes oder seiner Aufgabe aufhören zu lassen, Handlungen attentatoires an der individuellen Freiheit an Herrn LABORIE André willkürlich befohlen oder ausgeführt zu haben, um ihnen zu erlauben moralisch zu zerstören, physisch, finanziell letztere sein Eigentum umzuleiten und all seine Familie finanziell zu ruinieren.

 

Auf dem Ernst der falschen Intellektuellen:

Handlungen, die von zahlreichen französischen Magistraten durchgeführt wurden, deren Namen unten im Gesuch wieder aufgenommen werden.

 

Das falsche Intellektuelle umfassen Sie keine nachträgliche materielle Fälschung der Handlung, keine Intervention auf dem instrumentum. Er besteht für den Verfasser der öffentlichen Urkunde, die ist notwendigerweise ein öffentlicher Offizier, Tatsachen darzustellen oder über ungenaue Erklärungen zu berichten.

 

Die öffentlichen Urkunden : Handlungen des Notars, des Gerichtsvollziehers der Justiz, des Offiziers des Ziviliststaates von Richter, vom Urkundsbeamten.

 

Kunst. 457.du NCPC - Das Urteil an der überzeugenden Kraft einer öffentlichen Urkunde.

 

Die Erwähnungen, die vom Richter in seine Entscheidung zum Thema der Erklärungen der Teile getragen wurden daß er selbst gesammelt hat, und das er bestätigt hat gilt bis zu Senseneinschreibung (Fall. Pflugschar. 20. Apr. 1950 : D. 1951, somm. S. 64 ; S. 1951 1 93; RTD civ. 1951 S. 429, OBS. P. Raynaud. - Für die gegeben Handlung eines gerichtlichen Geständnisses,  CA Amiens 1. juill. 1991 : Juris-Data n° 043760).

 

Art.441-4. vom Strafgesetzbuch - Das falsche Büroangestellte in einer öffentlichen oder authentischen Schrift oder in einer Erfassung, die durch die öffentliche Hand befohlen wurde, wird mit zehn Jahren Haftstrafe und mit 150 000 von € Geldstrafe bestraft.

 

Der am Abschnitt erwähnte Gebrauch der Sense, der vorausgeht, wird mit denselben Leiden bestraft.

 

Die Leiden werden auf fünfzehn Jahre verbrecherische Einkerkerung und auf 225 000 von € Geldstrafe erhöht, wenn die Sense oder der Gebrauch der Sensen pro eine Verwahrperson der öffentlichen Hand oder chargée einer Aufgabe öffentlichen Dienstes begangen wird, die in der Ausübung seines Amtes oder seiner Aufgabe handelt.

 

Zahlreiche französische Magistrate haben von ihrer Ungestraftheit durch ihr Statut mißbraucht, um ihre Konten am Gegensatz von Herrn LABORIE André zu regulieren, letztere, indem sie einige Magistrate verfolgt haben durch  Aktionsweg vor der Strafkammer des Landgerichts von Toulouse sowie der Justizhilfskräfte.

 

Die Verantwortung für den französischen Staat wird auf der Grundlage des Artikels L 781 des COJ übernommen, letztere lehnt angesichts Artikels L781-1 des COJ ab.

 

Die Verantwortung auf dem französischen Territorium kann nicht übernommen werden, denn, um Hindernis für die Verfahren zu machen, Herr LABORIE André sah sich Gefangenen willkürlich zweimal mit allen Rechtsmißbräuchen, die im Gesuch beschrieben wurden, das gegen den französischen Staat eingebracht wurde, um es physisch zu zerstören psychologisch finanziell.

 

IV - EXPOSE TATSACHEN PRÄAMBEL

 

Rückruf

 

Herr LABORIE André N°2 Straße von Forge 31650 Heilige Orens, am 4. Februar 2008 ist per eingeschriebenes Schreiben mit AR gezwungen worden: N° 1A 005.078 8716 6 Klage mit Zivilverfassung von Teil an Frau Fabienne POUX Rangältestes der Untersuchungsrichter im Landgericht von PARIS 75000 PARIS und in Rückruf einer Klage einzubringen, die im August 2007 während meines willkürlichen Besitzes formuliert wurde.

 

Daß diese Klage ohne Antwort des Untersuchungsrichters geblieben ist. (Rechtsverweigerung.

Diese Klage ist für verbrecherische Tatsachen eingebracht worden, die durch die französischen Behörden im Laufe der Periode des 14. Februar 2006 bis 14. September 2007 willkürlicher Besitz verursacht wurden, um Hindernis für zahlreiche laufende Prozesse zu machen, und um die Umleitung zu erlauben von unser  Eigenschaft, die schwere Folgen hat, die für die Familie von Herrn LABORIE André nachteilig sind.

 

Daß der Untersuchungsrichter im Landgericht von PARIS ablehnt, am Grund zu unterrichten, daß ich die verschiedenen eingebrachten Klagen nicht geliefert habe, während alle Klagen regelmäßig in Paket gesendet worden sind, das mit Empfangsbestätigung eingeschrieben ist, die vom Rangältesten der Untersuchungsrichter mit den Stücken des Verfahrens empfangen wurde, was den willkürlichen Besitz betrifft.

 

Die Rechtsverweigerung wird noch charakterisiert, damit die Justiz nicht zurückgegeben wird, Hindernis für den Zugang zu einem Gericht, um dieses intellektuelle Verbrechen abzudecken, das aufgerichtet, und das in Autoritätsverschwörung durchgeführt wurde, judicaires, damit die Tatsachen nicht anerkannt werden, die Herrn LABORIE Opfer dieses willkürlichen Besitzes und Opfer sehr geehrter Herr und Frau LABORIE durch die Umleitung ihres Eigentums und von ihren Möbeln und Gegenständen lassen, die ihren Wohnsitz durch ihre Ausweisung ausstatten, vom 27. März 2008.

 

AN dieser Klage vom 4. Februar 2008, ging eine Klage vom 17. März 2004 an den Referenzen des Rangältesten der Richter des Landgerichts von Paris REF. Rangältestes voraus: 380/04 REF. Parkett: 04.077.2304/0 wer hat dasselbe Schicksal erfahren:

 

 RÜCKRUF eines Vorrangs, der an den t.g.i-Referenzen bedauert wurde von Paris:

 

REF. Rangältestes: 380/04 REF. Parkett: 04.077.2304/0

 

Am 17. März 2004 abgelegt und registriert

Wer ist ohne Auswirkung des Untersuchungsrichters geblieben. ( Rechtsverweigerung)

 

Für diese Klage des 17. März 2004 habe ich eine Ablehnung gehabt zu informieren, was mir einen wichtigen Schaden durch die Ablehnung der Gendarmerie zugefügt hat, Kammer des Untersuchungsrichters zu untersuchen am  24 März 2004 und aus den folgenden Gründen, die mir mündlich durch die Orens-Heiligegendarmerie in diesen Begriffen mitgeteilt worden sind.

Daß das Parkett von Toulouse Hindernis für die Aufgabe machte, die der Orens-Heiligegendarmerie befohlen wurde  durch einen Untersuchungsrichter, der im Landgericht von PARIS ausübt

 

Ci  verbunden : die Kopie der ordnungsgemäßen Aufgabe am 12. März 2004 an der Orens-Heiligegendarmerie durch Frau Le Richter COLIN Rangältestes von Untersuchungsrichtern von PARIS,  Rückruf der Anträge vom 12. Mai 2004, die ohne Untersuchungen geblieben sind.

 

Angesichts der Ablehnung, von der Heiligegendarmerie Orens Ort des Wohnsitzes von Herrn LABORIE zu untersuchen in der bestimmten Rangfolge des Untersuchungsrichters des Landgerichts von PARIS ist Herr LABORIE gezwungen worden, mittels der Aktion die Strafkammer des Landgerichts von Toulouse zu erfassen, um in Bewegung die öffentliche Aktion durch Anweisung der Autoren direkt zu stellen, die in der Klage vor dem Richter der Instruktion und für dieselben vorgeworfenen Tatsachen hinzugezogen wurden.

 

Diese Anweisung, das das Kontra vom Staatsanwalt der Republik zu können ist, an die Teile für die Audienz ist befreit worden von Vor der Strafkammer des Landgerichts von Toulouse zu erscheinendes 29. April 2004, und was die folgenden natürlichen Personen betrifft, so wie, der gerichtliche Beamte des Schatzes, der den für seine öffentlichen Beamten verantwortlichen Staat darstellt.

 

Im Gegensatz zu:

 

· Herr ROSSIGNOL Präsident der richterlichen Hilfe für das Landgericht von Toulouse gegangen Jules Guesdes 31000 Toulouse.

· Frau BERGOUGNAN Nicole Untersuchungsrichter im Landgericht von TOULOUSE gegangen Jules Guesde 31000.

· Frau MOULIS Marie Yvonne Untersuchungsrichter im Landgericht von TOULOUSE gegangen Jules Guesde 31000.

· Herr BELLEMER Präsident des Zimmers der Instruktion von Toulouse im Berufungsgericht von TOULOUSE place du Salin 31000.

· Herr Bruno COTTE Präsident des verbrecherischen Zimmers  im Kassationsgericht an den 5, Kai von Uhr 75055 PARIS

· Frau Dominica GITON Urkundsbeamter in Chef im Kassationsgericht an den 5, Kai von Uhr 75055 PARIS

· Präsident der richterlichen Hilfe für das Kassationsgericht für die 5, Kai von Uhr 75055 PARIS

· Der gerichtliche Beamte des Schatzes im Ministerium für Budget Rechtsabteilung AJT;  207 rue de Bercy 75572 PARIS Cedex zivil verantwortlich folgend Artikel 781-1 des Codes der gerichtlichen Organisation.

 

Für dieses Verfahren hat Herr LABORIE André zahlreiche Schwierigkeiten durch das ständige Hindernis des Parketts und des Gerichts von Toulouse gehabt, was ein diskriminierendes Mittel betrifft, das geschaffen wurde, „Hinterlegung“ und um Recht zu haben, daß die Akte offen ist, das im Widerspruch zu Artikel 6 des europäischen übereinkommens über die Menschenrechte steht.

 

Die verlangte Hinterlegung, von 1500 Euro an Gegenstand eines Aufrufs mangels des Einkommens ist das Berufungsgericht von Toulouse durch Urteil des 9. September 2004, die Hinterlegung zu ändern an 150 Euro.

 

Herr LABORIE André hat diese Summe vermerkt von 150 Euro am öffentlichen Schatz geleitet von den Einnahmen des T.G.I von Toulouse am 08/10/2004.

 

Das Parkett von Toulouse und das Gericht bis zum heutigen Tag noch haben nicht über den Grund bestimmt und haben die Angelegenheit auf der Rechtsprechung von MONTPELLIER verwiesen, die noch mehr das Verfahren im Ziel allein erschwert, noch einmal, Hindernis für den Zugang zu einem Gericht zu machen und daß die Ursachen gehört werden

Andere Akten haben dieselben Verfahren erfahren.

 

UNMITTELBARE UNTERDRÜCKUNG GEGEN HERRN LABORIE

 

Ich habe ernste Folgen an der Folge durch die Rechtsprechung aus Toulouse, durch das Parkett von Toulouse gehabt und  um Hindernis für dieses Verfahren und für zahlreiche Verfahren zu machen, von denen ich Opfer sowie meine Familie bin.

 

Das unmittelbare Hindernis durch das Parkett von Toulouse an den laufenden Verfahren.

 

Und auf der Stellungnahme des Staatsanwalts der Republik

In diesen Begriffen:

             

Durch das Schreiben werden Ihnen Ansicht gegeben, unter am 2. September 2004-Justizschutz von Herrn am 20. Mai 1956 geborener André LABORIE und bleibend in N° 2 rue de la FORGE zu stellen.

Am 2. September 2004 gemacht

N° RÖLE: N° 04 00601 und nicht unterzeichnetes

Dieser Setzenversuch unter Schutz war mit dem Ziel allein, Hindernis für zahlreiche Akten zu machen und im Ziel allein, daß Herr LABORIE kein Mittel mehr hat  von Recht, in Justiz zu handeln, um ihre Rechte geltend zu machen und die Autoren zu verfolgen, von denen er Opfer sowie seine Familie ist.

 

Artikel 502 des Zivilistcodes : Alle vergangenen Handlungen später am Urteil der öffnung des Schutzes durch die geschützte Personvon Recht gleich null sein werden vorbehaltlich der Bestimmungen des Artikels 493-2 des Zivilistcodes.

 

Rückruf : vom Setzenverfahren unter Justizschutz in Verteidigung, die von Herrn LABORIE André gemacht wurde, und Wiederaufnahme in seinen Schlußfolgerungen an der Audienz des 13. Dezember 2004 vor dem Ratszimmer.

 

Bestimmt in Aufruf auf Rechtsmittel eines Beschlusses

 von Setzen unter Schutz der Justiz.

Richtet die Ungültigkeitsausnahme auf der Grundlage von Artikel 112 des NCPC auf

Medizinischer Mangel an Zertifikat, der die Verschlechterung der geistigen Fähigkeiten bestimmt.

 

Gefällt dem Gericht:

Auf der Ausnahme der Ungültigkeit des Setzenverfahrens unter Justizschutz. 

ZUSÄTZLICH

 

Page 10

Herr André LABORIE ist gezwungen worden, die gerichtlichen Behörden im Auftrag seiner Familie seit zahlreichen Jahren zu erfassen, um die verschiedenen erlittenen Schäden geltend zu machen, und darunter bestimmte Verfahren, die an ihrem Gegensatz gemacht wurden, der ihr Kulturgut in Gefahr stellt, und durch eine Veruntreuung, die von den öffentlichen Beamten bis zum heutigen Tag verfolgt vor der Strafrechtsprechung von Toulouse gemacht wurde.

Daß dieses Verfahren des Justizschutzes , das auf Antrag von Frau CHARRAS gemacht wurde, Staatsanwalt der Republik nicht unangebracht ist, Gesuch, das durch dieses letzt am 5. Juli 2004 gemacht wurde, um ein Setzen unter Justizschutz zu verlangen.

In der Tat Frau CHARRAS am Kurs für ein Verfahren in Besserungszitat am Gegensatz

· Alte BANK SOVAC IMMOBILIAR- Wiederaufnahme durch Société GE CAPITAL Bank 20 Avenue André Prothin  92063 PARIS DEFENSE Ccedex.

· SCP ISSANDOU-TRAMINI-AUTHAMAYOU 1 rue Montardy 31012 TOULOUSE Cedex.

· Frau PUISSEGUR M.C. Erster Urkundsbeamter, der im Landgericht von Toulouse bleibt, sitzt in besagter Stadt am Justizpalast

· Gerichtsvollzieherscp CABROL und CUKIER 70 boulevard Deltour 31000 Toulouse.

Diese Letzten, die Immobilien an den Ehegatten LABORIE durch öffentliche Versteigerung umgeleitet haben,  Verfahren, das in übertretung des ganzen Rechtsverfahrens gemacht wurde, (Grund des Strafprozesses)

Frau CHARRAS im Verfahren machte Hindernis für die Mitteilung der Akte durch gestellten Antrag 30. April 2004.

Daß an der Audienz von 24. Juni 2004 vor dem Gericht, Frau CHARRAS, machte Staatsanwalt Hindernis, um die selbe Substanz im Gericht zu befehlen.

Am 25. Juni 2004, Herr LABORIE André richtet einen neuen Antrag mit Mahnung an Frau CHARRAS, die Stücke produzieren zu lassen.

Daß befinden in einer Rechtsschwierigkeit Frau CHARRAS Vice Procureur der Republik sich mit einem Rechtsmißbrauch befaßt, um zu versuchen, alle Aktionen des Rechts auf seinen Gegensatz zu stören, den verpflichten könnte Herr André LABORIE, letztere, um die wirtschaftlichen Interessen und Finanzier all seiner Familie zu bewahren.

Daß Frau CHARRAS hat handelt so durch am 5. Juli 2004-Gesuch beim Richter des Schutzes

Gemachte Anforderungen des 5. Juli 2004

Durch Frau CHARAS Vice Procureur der Republik

In diesen Begriffen : AN Herrn le Juge des Schutzes im Gericht  Instanz von Toulouse.

Akte N° PARQUET: 04566.

Ich habe die Ehre, Sie zu fordern habe Ende, angesichts Artikels 493 und 501 des Zivilistcodes die Frage einer möglichen Schutzmaßnahme zu untersuchen  zugunsten Herrn am 20. Mai 1956 in Toulouse geborener André LABORIE, bleibend in N° 2 rue de la Forge 31650 Saint Orens de Gameville.

Vorherrschende letztere in der Tat verschiedener Schäden sich verpflichtet sich in mehrfachen Klagen von 60 seit 2002 überaus gezielt um die Beteiligten der gerichtlichen Welt, Gerichtsvollzieher, gestandener Rechtsanwalt  Urkundsbeamter Magistrat und Wirtschaftsbeteiligte.

Diese, die sich all diese Akten aktiv Anspruch hat; daß ich versucht habe, global zu verstehen, um die Situation von Herrn LABORIE André zu begreifen.

Die FOLGEN eines TEL HANDLUNG UND das ZIEL SUCHEN DURCH das PARKETT

Rückruf, die Anträge, die vom Staatsanwalt der Republik gegeben wurden, waren mit dem Ziel allein, sich zu befassen mit Artikel 502 des Zivilistcodes (Stamm L. n° 68-5, 3 janv. 1968 Kunst. 1. und 15) ihm erlaubend, daß jede Handlung später vergangen zum Urteil der öffnung des Schutzes durch die geschützte Person von Recht vorbehaltlich der Bestimmungen des Artikels 493-2 des Zivilistcodes gleich null sein werden.

Herr LABORIE ist gezwungen worden, sich ohne Rechtsanwalt durch die systematische Obstruktion an der Erlangung der richterlichen Hilfe zu verteidigen, um einen Rechtsanwalt, obwohl er ohne Einkommen ist, Arbeitssuchenden zu erhalten.

Finanzielle Lage, die aus den Machenschaften des Parketts abzulehnen stammt, verschiedene Verwirrung an der öffentlichen Ordnung aufhören zu lassen, deren Herr LABORIE Opfer ist, Umleitung wichtiger Fonds durch eine Börsegesellschaft FERRI, deren Behörden aus Toulouse unter Stille geblieben sind.

Auf Antrag des Parketts von Toulouse Einstellung der regelmäßig erklärten Aktivitäten von Herrn LABORIE André und an Tag seine Sozial- und anderen Beiträge gestellt in Gefängnis vom 8. Oktober 2001 am 2. Oktober 2002.

Daß an meinem Gefängnisausgang im Oktober 2002 ich durch Beziehung einen Rechtsanwaltfreund gemäß der richterlichen Hilfe in mehreren Akten und gegen einige Magistrate gehabt habe.

Herr LABORIE ist zum Ende des Setzenverfahrens unter Schutz der Justiz gelangt, indem er die Beweise geliefert hat, daß er  von keinem physischen Mangel erreicht wurde, und intellektuell hat er einen nicht Ort des Richters des am 30. Juni 2005-Schutzes erhalten.

Auf diesen ernsten Setzentatsachen unter Justizschutz auf die Nachfrage Frau CHARRAS Substitut nach Herrn le Procureur der Republik ist Herr LABORIE gezwungen worden, juristisch zu handeln.

ÜBERTRAGUNG VON HERRN BREARD PROCUREUR DE LA REPUBLIQUE

Für Festlegung der Audienz Frau CHARRAS in Besserungsaudienz für am 8. November 2004 erscheinen zu lassen.

Für die folgenden Vergehen:

· Diskriminierung durch Autoritätsmißbrauch : „Ablehnung eines Rechts, das durch das Gesetz gewährt wurde“

      durch die Kunst unterdrückte Handlung. 432-7 vom Strafgesetzbuch.

· Maßnahmen, die die Ausführung der Gesetze vereiteln sollen ». durch den Artikel unterdrückte Handlung 432-1 vom Strafgesetzbuch.

· Erreicht an der Aktion der Justiz : Handlung unterdrückt durch die Artikel 434-11 ; Artikel 121-7. vom Strafgesetzbuch.

Und um zu haben:

Frau CHARRAS in einer Zeit nicht schreibt durch das Gesetz vor, das das Jahr 2004 läuft, hat Hindernisse für Herrn André LABORIE am Zugang zu einem Gericht durch diskriminierende Mittel ausgeübt „ die Hinterlegung “ indem man die finanzielle Lage des Antragstellers kennt an RMI und aufgrund eines Verfahrens, dessen letzterer zur Kenntnis genommen hat.

Daß Frau CHARRAS sich außerhalb seiner Funktionen mit dem Ziel allein verhalten hat, die Autoren bestimmter strafbarer Tatsachen nicht zu verfolgen, die Druck auf die Präsidenten ausüben von  Zimmer, um mißbräuchliche Hinterlegungen, freiwillige Handlung durch Feindseligkeit befehlen zu lassen und wie davon mehrer Urteil bestätigt zurückgegeben, um Herrn LABORIE in seinen Anträgen auszuschließen.

Daß diese Handlungen attentatoires an den Interessen von Herrn André LABORIE, seiner Familie die im Widerspruch zum Europäischen übereinkommen über die Menschenrechte steht an unserer Verfassung und unserem innerstaatlichen Recht sind.

Daß Frau CHARRAS in einem Verfahren der Umleitung Immobilien durch ein intellektuelles Vergehen nicht gemäß seinen Funktionen gehandelt hat, obwohl die strafbaren Tatsachen und mit dem Ziel allein charakterisiert werden, die verfolgten Personen zu schützen, im einzigen Ziel, das Herr André LABORIE nicht Reparatur vor der Strafrechtsprechung auf der Grundlage von Artikel 1382 und 1383 des Zivilistcodes und Folge an den verschiedenen Schäden erhalten kann, die der Antragsteller und seine Familie erlitten haben.

Daß Frau CHARRAS seinen Willen rechtfertigt, Herrn André LABORIE in mehreren Verfahren vor der Strafkammer des Landgerichts von Toulouse und als der Letzte zu schaden, der Hindernis für die Nachfrage der Kommunikation von Stücken einer Akte von Immobiliarerfassung macht, grundlegender Gegenstand, der zum Grund der Angelegenheit vor dem Gericht gehört, entzieht letzteren dieser Substanz.

Daß diese Ablehnung, die Stücke des Verfahrens mitteilen zu lassen davon der Ablehnung gefolgt worden ist, die Angelegenheit in Warten dieser Mitteilung über die Grundlage zu vertagen von Artikel R155 vom Code von Strafverfahren, Pascolini-Erlaß und anderen Erlässen der EMRK, die Frankreich regelmäßig durch die Nichtbeachtung der Mitteilung der Stücke des Verfahrens verurteilen.

Daß Frau CHARRAS von seinen Befugnissen benutzt, um Hindernis für den Zugang zum Gericht zu machen, und daß die Ursachen gemäß dem Europäischen übereinkommen über die Menschenrechte in seinem Artikel 6 gehört werden.

Tatsachen werden unterdrückt von Artikel 432-7; 432-1 ; 434-11 ; 121-7. vom Strafgesetzbuch.

Auf den Grundrechten von Herrn André LABORIE und auf der Grundlage von Artikel 6 des europäischen übereinkommens über die Menschenrechte.

Gemäß dem europäischen übereinkommen über Menschenrechte in seinem Artikel 6 ist Herr André LABORIE berechtigt, ein Gericht zu erfassen, damit seine Ursache gehört wird, und kein Hindernis, was auch immer er ist, an seinem Gegensatz gestellt werden darf.

Artikel 6 garantiert die Rechte, die am öftesten sowohl vor den innerstaatlichen Gerichtsbarkeiten als auch vor der europäischen Rechtsprechung berufen auf wurden; er übersetzt den Rechtsstaat in die Praxis und wird als im allgemeinen der Schlußstein des ganzen Systems des übereinkommens angesehen: „in einer demokratischen Gesellschaft im Sinn des übereinkommens nimmt das Recht auf eine gute Justiz einen so ausgezeichneten Platz ein, daß eine restriktive Interpretation von Artikel 6 §1 nicht dem Ziel und dem Gegenstand dieser Bestimmung entsprechen würde " (EMRK, Delcourt c/Belgien 17. Januar 1970); es ist eine Ergebnisverpflichtung, die so die Staaten belastet, und alle Verfahren, deren Ausgang für einen geraden Zivilist entscheidend ist, diesen Forderungen unterliegen.

Der Inhalt dieser Garantie „des gerechten“ Prozesses progressiv von den Straßburger Instanzen definiert worden ist: die Idee sowie faßt es zusammen Professor Guinchard (Petites Plakate, 12. April 1999) ist, jeder der Rechtssprechung unterworfene Person einen ehrlichen Prozeß zu garantieren, und ausgewogen und die erste Forderung, um dort zu erreichen ist jene eines Zugangsrechts zum Richter : muß jeder, der wünscht, eine Aktion einzuführen, die in den Anwendungsbereich des übereinkommens hineingeht, über einen angemessenen Rückgriff verfügen, damit ein Richter es hört, die zwei andere, die uns nicht hier besonders zurückhalten werden, die das Recht auf eine „gute Justiz“ (Organisationsgarantien des Gerichts und von Zusammensetzung der Rechtsprechung) und das Recht auf wirksame Ausführung der gerichtlichen Entscheidungen sind.

Der europäische Gerichtshof hat erklärt, daß dieses Zugangsrecht ein wirksames Recht sein muß, dieses effectivité umfaßt selbst zwei Forderungen:

- die erste Forderung ist, daß der vom Staat anerkannte richterliche Rückgriff zu einer wirklichen und ausreichenden richterlichen Kontrolle führt; das erfaßte Gericht muß in voller Rechtsprechung befugt sein, um die Angelegenheit sowohl in Recht entscheiden zu können als auch in der Tat;

- die zweite Forderung ist, daß es eine wirkliche Möglichkeit für die Teile gibt, zur Justiz zu gelangen, das heißt, daß sie kein Hindernis erfahren, das geeignet ist, sie praktisch daran zu hindern, ihr Recht auszuüben (die Etappen handelnden um diese zweite Forderung sich waren der Erlaß Airey c/Irland im Jahre 1979, der Erlaß Belley Ende 1995, und der Erlaß katholische Kirche von drückt sich c/Griechenland Ende 1997)(2) ; so dürfen Wirtschaftsbedingungen keiner Person der Möglichkeit entziehen, ein Gericht zu erfassen und in diesem Zusammenhang, es obliegt den Staaten, diese Freiheit zu gewährleisten, indem man eine Regelung legaler Beihilfe für mehr démunis schafft oder falls die Komplexität der Rechtsüberlegung es erfordert ;

Von selbe einem Rechtshindernis kann davon die übung illusorisch auch zurückgeben (Geouffre-Erlaß Pradelle des 16. Dezember 1992)(3).

DIE BEACHTUNG DES PRIVATEN LEBENS IST AUCH EIN MENSCHENRECHT.

Es wird von der universellen Erklärung der Menschenrechte anerkannt. (As gén. Vereinte Nationen, 10. Dez. 1948 Artikel 12) (veröffentlicht durch Frankreich: ABl. 19 févr.1949) und durch das europäische übereinkommen über Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten ( Kunst) (4. Nov. .1950 ratifiziert durch Frankreich am 3. Mai 1974: ABl. 4. Mai 1974).

Diese Texte sind durch die französischen Rechtsprechungen direkt anwendbar (cont.4 oct.1948 Kunst. - Cass.2e civ. 24. Mai 1975: JCP G 1975 II 18180 BIS);

Der Richter französisch, der einen Widerspruch zwischen den Begriffen des europäischen übereinkommens feststellt und jene einer nationalen Norm muß den internationalen Text vorherrschen lassen (Fall. Crim., 3. Juni 1975: Bulletin. crim. N° 141. - Cass.crim. 26. März 1990: Bulletin, N°131.-ce, As 20octo.1989: AJDA 1989, N°12, p.788).

Auf der Diskriminierung, die an Herrn André LABORIE gemacht wurde, um Zugang zu einem Gericht zu haben

Artikel 14 des europäischen übereinkommens über die Rechte der Menschen verbotenen jede Art der Diskriminierung, wenn am Genuß von diesen Rechten und Freiheiten, Diskriminierung „ insbesondere basiert auf dem Geschlecht, der Rasse, der Farbe, der Sprache, der Religion, den politischen Meinungen oder allen anderen Meinungen  der nationale oder soziale Ursprung, die Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, die Geburt oder jede andere Lage“

PRÄMEDITATION FÜR NOMBEUSES HINDERNISSE

am Gegensatz von Herrn LABORIE André.

Herr LABORIE André sah sich von zahlreichen Hindernissen in zahlreichen Entscheidungen durch Sense und Gebrauch der Urkundenfälschungen öffentlich und über Entscheidungen, die durch das Gericht und das Berufungsgericht von Toulouse mit einem Hindernis permanant an der Bewilligung der richterlichen Hilfe um Rechtsanwalt zu erhalten um die Akten mit Gerechtigkeit zu verteidigen und am Zugang zu einem Gericht zurückgegeben wurden.

Herr LABORIE ist gezwungen worden, in zahlreichen Akten einzig, sich durch das Parkett von Toulouse angegriffen zu verteidigen oder letzteren, die Druck in zahlreichen Akten machen, damit Entscheidungen zurückgegeben werden, die im Widerspruch zu den Interessen von Herrn stehen, und Frau LABORIE.

Herr LABORIE André ist gezwungen worden, das Kontra auszuüben, von Herrn le Procureur der Republik zu können, um zu versuchen, seine Ursache vor einem Gericht hören zu lassen.

Akten bezüglich:

Der einzige Rechtsanwalt, den ich am Titel der richterlichen Hilfe hatte, war ein Freund, der allen denkbaren Druck des Parketts von Toulouse und von den Rechtsanwälten von Toulouse erhalten hat, um abzulehnen zu nehmen mein  Verteidigung.

Nach dem Mißerfolg des Schutzverfahrens war es notwendig, daß das Parkett ein anderes Mittel findet, Hindernis für die Verfahren von Herrn LABORIE André zu machen.

Daß der Befehl der Rechtsanwälte erfolgt ist, nahmen zahlreiche Rechtsanwälte die Verteidigung zahlreicher Magistrate, die auf Aktionswegen vor der Strafkammer des Landgerichts von Toulouse verfolgt wurden.

Sie haben als Alibi gefunden der Betrug am RMI Betrug an der richterlichen Hilfe, um Hindernis für die Verteidigung durch meinen Rechtsanwaltfreund zu machen.

Daher mein Rechtsanwaltfreund, der nicht mehr entschädigt wird, und mit dem Druck von den Rechtsanwälten gezwungen worden ist, alle Verteidigungen aufzuhören.

Das Parkett von Toulouse hat auch eine Beleidigung über der Präsident des Zimmers von criées von Toulouse hinsichtlich Immobiliarerfassung Eigen-geschmiedet, um mich vom Verfahren auszuschließen, und um in übertretung aller Rechtsnormen unser Eigentum durch meinen willkürlichen Besitz ungestraft umzuleiten.

Legen fest, daß keine Beleidigung in öffentlicher Audienz im Laufe einer mündlichen Ablehnung eines greffière verwirklicht werden konnte und während ich regelmäßig pro Justizgerichtsvollzieher einberufen worden bin.

Sie haben einen richterlichen Hilfsbeschluß Eigen-geschmiedet unterzeichnet von einem Magistrat des BAJ von PAU, indem sie geltend machen haben, daß ich Rechtsanwalt war, während ich mir nie behauptet bin Rechtsanwalt zu sein, nie getragen das Rechtsanwaltkleid.

Diese Machenschaften des Parketts von Toulouse sind einfach zu begreifen, mit dem Ziel allein, ein Mittel zu finden, Herrn LABORIE strafrechtlich zu verfolgen und es in Besitz zu stellen.

Man muß darauf hinweisen, daß die Rechtsnormen sowohl national als auch Europäisch angewendet werden müssen.

Die Verschwörung zahlreicher Magistrate des Sitzes und des Parketts mit dem Befehl der Rechtsanwälte wird angesichts der verschiedenen nachstehenden Schriftstücke charakterisiert.

RÜCKRUF AUF DEN DURCHGEFÜHRTEN KLAGEN

DURCH HERRN LABORIE ANDRE.

Von zahlreichen Magistraten für Sense und Sensengebrauch verfolgt worden sind  in Schrift öffentlich in zahlreichem Urteil und Urteilen unter der Verantwortung des französischen Staats, der durch den gerichtlichen Beamten des Schatzes sowie der Justizhilfskräfte vertreten wurde.

In einer Akte, die die verfolgten Tatsachen importiert, nach 7 Jahren Verfahren in einer Akte von Immobiliarerfassung wiedererkannt worden sind, eine verfolgende Gesellschaft „Athéna bezahlt“ hatte keine Rechtsexistenz mehr seit Dezember 1999 (Urteil des Berufungsgerichts von Toulouse des 16. Mai 2006).

Daß er daher ist, daß Herr LABORIE André in seiner Aktion bien fondé war.

Die gebrauchte Technik:

Herr LABORIE, der durch Feindseligkeit durch einen verfolgten Magistrat, zwingendes Arbeitsverhältnis genommen wurde, führt sich ein, Unparteilichkeit.

Der Rechtsanwalt führt falsche Elemente ein, der Magistrat folgt dem Rechtsanwalt, obwohl oft die Aussagen falsch sind, der Richter gibt eine Entscheidung über ungenaue Tatsachen zurück, die ein falsches Intellektuelles bilden, daß diese Sense und gestellt in Ausführung und am Nachtrag, während das Gegenteil besteht.

Daß es einen Gemeinschaftssinn zwischen Magistraten und Justizhilfskraft gibt, der die Justiz durch aktive und passive Bestechung und mit Parteilichkeit zurückgibt.

Der europäische Hof kann, daß davon angesichts der Schriftstücke merken, die durch mein Gesuch gegen Frankreich und durch die übertretung der verschiedenen obigen Artikel des europäischen übereinkommens über die Menschenrechte und über seine Protokolle eingebracht wurden.

Alle laufenden Verfahren waren Gegenstand eines Hindernisses durch eine Geiselergreifung von Herrn LABORIE André vom 13. Februar 2006 unter Gedeck eines unregelmäßigen gerichtlichen Verfahrens auf der Form und auf dem Grund der Fortsetzungen und mit dem Ziel allein, Hindernis für alle laufenden Prozesse zu machen.

Folgen:

 Auf der Klage in vom 14. Februar 2008 gegen X:

 Darunter bekannte Autoren

(Verbrecherische Magistratshandlung und Justizhilfskräfte).

Immer nicht unterrichtete Klage und ohne daß irgendein

Französische Autorität will antwortet darauf

In diesen Begriffen am Rangältesten der Richter von PARIS T.G.I.

Neuer Angriff an meiner individuellen Freiheit, an der Integrität meiner Person des 14. Februar 2006 bis 14. September 2007.

Das regelmäßig befaßte Rangälteste der Untersuchungsrichter macht Hindernis, diese verbrecherische Angelegenheit zu unterrichten.

Herr LABORIE André ohne Einkommen und der von Tatsache seiner Ehefrau durch verschiedene Erklärungen bei den fiskalischen Diensten getrennt wurde.

Daß  die richterliche Hilfe muß automatisch sein. Vermerk von (Justizministerium ).

· Die Opfer „ freiwillige Angriffe am Leben oder an der Integrität der Person “ sowie ihre Empfangsberechtigten profitieren von einer automatischen richterlichen Hilfe : sie werden entbunden, ihren Anträgen richterlicher Hilfe einige Dokumente beizufügen (Mittelbedingungen, Nationalität, Familienverhältnisse).

Bis heute bleibt das Rangälteste der Richter stumm, und der französische Staat ist verantwortlich für diese Lage, der Hindernis für die Beachtung des europäischen übereinkommens über die Menschenrechte macht.

                              

Diese Klage gegen X mit Zivilverfassung von Teil auf dem Staatsgebiet in einer Zeit nicht schreibt durch das Gesetz vor betrifft Tatsachen, die von Verbrechern erwogen werden, Durch Artikel 432-4 unterdrückte Tatsachen; 432-5 ; 432-6 vom Strafgesetzbuch.

Diese Klage betrifft die willkürliche Entbehrung der individuellen Freiheit von Herrn LABORIE André

Die Personen, die gekannt haben  und teilgenommen an meinem willkürlichen Besitz auf dem französischen Territorium in einer Zeit nicht schreibt durch das Gesetz des 14. Februar 2006 bis 14. September 2007 vor sind folgende:

· Herr CAVES Michel;  Magistrat; Präsident des Zimmers von criées und JEX.

· Herr THEVENOT; Magistrat; Ersatz des Staatsanwalts der Republik.

· Herr PAUL MICHEL; Magistrat; Staatsanwalt der Republik.

· Herr SYLVESTRE; Magistrat; Allgemeiner Rechtsanwalt.

· Herr DAVOST; Magistrat; Allgemeiner Staatsanwalt.

· Herr CARRIE; Magistrat; Erster Präsident.

· Frau IVANCICH; Präsidentin der Audienz des 15. Februar 2006.

· Herr PUJOS SAUSSET; Magistrat; Präsident  3. Zimmer Besserungsaufrufe.

· Frau SALMERONE; Magistrat.

· Herr BASTIE; Magistrat.

· Herr SUQUE; Magistrat

· Herr LAPEYRE; Magistrat.

· Frau DOURNE; Magistrat.

· Herr OULES; Richtermagistrat der Freiheiten und des Besitzes.

· Herr PETIPAS; Direktor von MEIN von Seysses.

Das Kassationsgericht, das am Kurs dieser willkürlichen Besitzperiode befaßt wurde, sowie haben zahlreiche französische Behörden auf den verschiedenen geformten Rechtsmitteln auf das Kassationsgericht zu intervenieren „die volle Rechtsverweigerung und die übertretung des europäischen übereinkommens über die Menschenrechte“ abgelehnt

Diese Rechtsverweigerung der französischen Behörden ist die direkte Unterdrückung der verschiedenen Klagen, die von Herrn LABORIE André gegen zahlreiche Behörden durchgeführt wurden.

Herr LABORIE André hat verschiedene Klagen durchgeführt, damit seine Ursache gerecht gemäß Artikel 6 des europäischen übereinkommens über die Menschenrechte, übereinkommen gehört wird, das unbedingt nicht seitens der französischen Behörden unter der Verantwortung des französischen Staats gewahrt wird.

Die Unterdrückung der französischen Behörden war noch einmal unmittelbar, Herr LABORIE André am das 14. Februar 2006 ist in Geisel genommen und ist bis 14. September 2007 in übertretung aller Ordnungen von Strafverfahren und des europäischen übereinkommens über die Menschenrechte eingesperrt worden.

Daß in dieser willkürlichen Besitzperiode , Herr LABORIE André ohne Mittel, in seiner Verteidigung im Strafverfahren zu handeln, geprüft von seinem Hauptwohnsitz durch ein Verfahren von Immobiliarerfassung in übertretung aller Rechtsnormen und durch Sense und Gebrauch der Sensen in privaten und öffentlichen Schriften, Verfahren unter Glasur der Behörden aus Toulouse, Rechtsmittel alle verletzt und nicht registriert sich befunden hat auf das Kassationsgericht.

RÜCKRUF DER TATSACHEN WILLKÜRLICHER BESITZ:

Herr LABORIE André war Gegenstand von gerichtlichen Verfolgungen auf der Grundlage von Artikel 395 NCPP durch ein Verfahren in unmittelbarem Erscheinen am  14. Februar 2006 und gestellt in Besitz auf der Grundlage von Artikel 396 NCPP und für eine Dauer, die nicht kann drei Tage zu überschreiten vor dem Gericht und unter Gedeck eines gerichtlichen Verfahrens zu erscheinen, das durch Sense und Sensengebrauch gemacht wurde.

Herr LABORIE André ist vor dem Gericht am 15. Februar 2006 in übertretung aller Rechtsnormen und nach einer Sichtbewachung erschienen, die auf Chefs von Anklagen beabsichtigt wurde, die nicht bestehen können, nur Eigen- geschmiedet  durch das Parkett von Toulouse.

Obwohl das Gericht unfähig vom 15. Februar 2006 ist, um die Ursachen durch ein laufendes Gesuch zu hören, das am verbrecherischen Zimmer im Kassationsgericht eingebracht wurde, und um zu verlangen, daß die ganze Rechtsprechung aus Toulouse in legitimem Argwohn erklärt wird, mit diesem Gesuch war die suspensive Wirkung auf die Grundlage des Rundschreibens C-662 von NCPP verbunden.

Die sich müssende erfaßte Rechtsprechung aufzuschieben zu bestimmen das Gericht an gemacht eine Entscheidung  unregelmäßig an zwei Jahren Gefängnis schließt durch Sense und Sensengebrauch in übertretung aller Rechtsregeln , die die Mitteilung der Stücke des Verfahrens ablehnen, die den Verweis ablehnen, um die Verteidigung vorzubereiten, übertretung von Artikel 6 des europäischen übereinkommens über die Menschenrechte

Dieses Gericht, obwohl unfähig in seiner Audienz des 15. Februar 2006 über meine Aufrechterhaltung in Besitz auf der Grundlage des Artikels 397-4 NCPP bestimmt hat, ohne das Mandat von drei Tagen zu erneuern.

Entscheidung des Gerichts erhält in Besitz aufrecht?

Das Mandat, von dem Gegenstand in vom 14. Februar 2006 Herrn LABORIE André in unmittelbarem Erscheinen war, war auf der Grundlage von Artikel 396 NCPP, er konnte nicht mehr als 3 Tage überschreiten, das Gericht mußte es erneuern, um, weiterhin mich in Gefängnis zu besitzen.

Herr LABORIE, ohne vom Inhalt des zurückgegebenen Urteils, sowohl auf der öffentlichen Aktion als auch auf der Zivilaktion zu kennen, hat ein Rechtsmittel „die am 16. Februar 2006-Berufung „auf die Veredelung von MEIN von Seysses gebildet. (beiliegend Stück).

Anwendbar war Artikel 148-2 NCPP:

Kunst. 148-2  (L. no 83-466 vom 10. Juni 1983)  Jede Rechtsprechung, die gemäß Artikeln 141-1 und 148-1 über einen oder über einen Antrag von Setzen in Freiheit der gerichtlichen Kontrolle vollen oder partieller Antrag von Aufhebung bestimmen soll, drückt sich nach Anhörung des öffentlichen Ministeriums, des Beschuldigten oder Tones aus  (L.  no 93-2 vom 4 janv. 1993)   „Rechtsanwalt“; der nicht besessene Beschuldigte und sein  (L.  no 93-2 vom 4 janv. 1993)   „Rechtsanwalt“ werden per Einschreiben achtundvierzig Stunden wenigstens vor dem Datum der Audienz einberufen.  (L.  no 2004-204 vom 9. März 2004,  Kunst. 102)  „Wenn die Person bereits vor der Rechtsprechung weniger als vier Monate erschienen ist zuvor, der Präsident von dieses

 

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Das Berufungsgericht hat nie in der Frist von 20 Tagen auf der Grundlage des Artikels 148-2 NCPP, das heißt spätestens am 9. März 2006 bestimmt.

Es ist ab diesem Datum; das heißt vom 9. März 2006 mangels der Entscheidung des Berufungsgerichts von Toulouse, daß die reuevolle Verwaltung keinen legalen Titel hatte, um , weiterhin Herrn LABORIE André zu besitzen.

Mein Besitz ab dem 9. März 2006 fällt unter die Verantwortung für die reuevolle Verwaltung illegal und willkürlich.

Dieser willkürliche Dauerbesitz bis 14. September 2007.

Diese Tatsachen werden durch die folgenden Artikel unterdrückt:

 Kunst. 432-6 Die Tatsache durch einen Beamten der reuevollen Verwaltung, eine Person ohne Mandat, Urteil oder Mutterbefehl zu empfangen oder zurückzuhalten, der gemäß dem Gesetz angefertigt wurde, oder die Dauer eines Besitzes unberechtigt zu verlängern, wird mit zwei Jahren Haftstrafe und 30 000 Geldstrafeeuro bestraft. -  Pr. NEP.   126,   136,   575.   

DIE IMMER NICHT GEHÖRTEN RECHTSMITTEL

Herr LABORIE André dann, daß er willkürlich bis 14. September 2007 besessen wurde, sah sich alle Rechtsmittel im Strafverfahren auf dem Grund der Verfolgungen mit einem ständigen Hindernis so vor dem T.G.I nur vor dem Berufungsgericht von Toulouse sowie durch Vorderseite das verbrecherische Zimmer im Kassationsgericht, (Rechtsverweigerung) unter der Verantwortung für den französischen Staat.

Auf dem Urteil des 15. Februar 2006, das durch das TGI von Toulouse zurückgegeben wurde.

Auf dem Urteil des 14. Juni 2006, das durch das Berufungsgericht von Toulouse gefällt wurde.

Auf dem Urteil des 6. Februar 2007, das durch das Kassationsgericht gefällt wurde.

Der französische Staat muß sich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte rechtfertigen oder ist diese Rechtsmittel übergegangen, die von Herrn LABORIE André im Laufe seines willkürlichen Besitzes befaßt wurden.

Feststellen daß diese Rechtsmittel nicht gehört werden konnten und zu verlangen durch den französischen Staat die Belege zu produzieren, daß diese Rechtsmittel vor einem Gericht auf der Grundlage des europäischen übereinkommens über die Rechte des Menschen und seinem Artikel 6 gehört worden sind und andere an der Wahrung des Rechts der Verteidigung.

Für Herrn LABORIE André auf diesen Rechtsmitteln, was den Grund der Verfolgungen betrifft, sind diese nie gehört worden.

Mehrere Beschwerden wurden gemacht, die französischen Behörden sind immer stumm geblieben.

Die Schäden während dieses willkürlichen Besitzes sind zahlreich:

Verlauf des Verfahrens vor der Strafkammer des Landgerichts

das 15. Februar 2006.

Ich bin manu militari vor dem Gericht erschienen, ich habe letzteren informiert, daß ich sich Haupt- MARTIN von Amts wegen begangenen Rechtsanwalt, denn dieses nicht akzeptierte in der Reihenfolge die bedauernden Rechtsanwälte und Zivilanteil an der Angelegenheit ernannt (beigefügte Stücke): (Interessenkonflikt ) und macht Partei von den Rechtsanwälten von Toulouse. (Übertretung des Artikels 6-3 der EMRK)

Das Gesuch in legitimem Argwohn ist von Justizgerichtsvollzieher am 3. Februar 2006 an Frau D' ESPARES SERNY Marie Françoise, Substitut Général (von Herrn le Procureur Général, der nicht installiert wird) im Berufungsgericht von Toulouse und für sehr ernste Tatsachen dieser Rechtsprechung bedeutet worden, (siehe beiliegenden Inhalt des Gesuchs).

— in Fall der Unterbrechung des Kurses der Justiz insbesondere, wenn der Gerichtsstand nicht legal zusammengesetzt werden kann,

— für legitime Ursache des Argwohns,

— im Interesse einer guten Verwaltung der Justiz.

AN der Audienz des 15. Februar 2006 ich habe den Verweis der Angelegenheit verlangt, um meine Verteidigung und die Stücke des Verfahrens vorzubereiten.

Das Gericht hatte in seinem Besitz die von Herrn LABORIE André geschriebenen Beweise und Wiederaufnahme im Protokoll des Setzens in Besitz, „die Akte des Verfahrens und der Annahme verlangend beurteilt zu werden, daß, nachdem Kenntnis der Stücke der Akte gehabt zu haben“

Herr André LABORIE hat eine systematische Verweisablehnung gehabt, um seine Verteidigung vorzubereiten und die Stücke des Verfahrens zu erhalten. (Übertretung von Artikel 6; 6-1 ; 6-3 von der EMRK)

Herr André LABORIE ist nicht gemäß Artikel 394 NCPP zitiert worden, indem man eine Frist von mindestens 10 Tagen eingehalten hat. (Übertretung von Artikel 6; 6-1 ; 6-3 von der EMRK)

Alles, um in ihr beabsichtigtes Ziel zu gehen mich direkt in Gefängnis für zahlreiche Monate in übertretung aller Rechtsnormen zurückschicken, die nicht bis zum heutigen Tag bestritten werden können. ( Beweise an der Unterstützung). (Übertretung von Artikel 6; 6-1 ; 6-3 von der EMRK)

Obwohl das Gericht die Kenntnis hatte, daß das Verfahren mit Ungültigkeit angesichts Artikels 802 beschmutzt würde Unterabsatz 46, ist das Gericht außer zur Wahrung des innerstaatlichen Rechts und des nationalen Rechts übergegangen.

DURCH MISSBRAUCH ZU KÖNNEN und durch übertretung des Gesetzes

AN der Audienz des 15. Februar 2006, nachdem die obigen Beobachtungen aufgerichtet zu haben haben mir gestellt Fragen, von denen ich ohne jedoch geantwortet habe zu akzeptieren entschieden zu werden, da ich meine obigen Anträge ausgedrückt hatte, das Gericht in übertretung von allem, zurückgegeben ein Urteil an der Audienz von 2 Jahren festes Urteil.

Diese Audienz wurde gehalten: Durch die folgenden Magistrate:

Fräulein IVANCICH Präsidentin, das Funktion als Präsidentin macht.

Frau DOURNES, Präsident, Beisitzer.

Frau CLEMENT- NEYRAND Beisitzerrichter.

Frau BONAVENTURE Urkundsbeamter.

Herr THEVENOT öffentliches Ministerium

Willentlicher Herr CAVAILLES.

Legt fest, daß Herr CAVAILLES, der das öffentliche Ministerium vertritt, und Frau DOURNE zwei Magistrate waren, die mir unter Schutz stellen wollten, um Hindernis für zahlreiche Akten gegen ihre Ebenbürtigkeit zu machen.

Dieses Urteil ist ohne davon von seinem Inhalt dieses Urteils zu kennen zurückgegeben worden, das in übertretung der Rechtsnormen zurückgegeben wurde.

Diese Entscheidung des 15. Juni 2006 respektiert die Mitteilung an den Beschuldigten in der Frist der 10 Tage um zu sein an courrant des Inhalts nicht, vor dem Fristablauf der Rückgriffe „ der Aufruf“ .ce, das Herrn LABORIE André Schaden zugefügt hat.

BERUFUNG OHNE MITTEILUNG DES AM 16. FEBRUAR 2006-URTEILS

Herr LABORIE André hat von der Entscheidung in Anspruch genommen, die an der Audienz des 15. Februar 2006 zurückgegeben wurde das heißt am 16. Februar an der Veredelung von MEIN von Seysses (beiliegend Stückdokument), und ohne den Inhalt des Urteils sowohl auf Strafebene als auch auf dem Zivilistplan , ist es zu kennen nur am 30. März 2007, daß die Minute des Urteils mein zur Kenntnis genommen worden ist Fehlen einer Kommunikation in der Berufungsfrist, was mir einen Einwand verursacht hat, um Anfechtungen auf ihrer Regelmässigkeit der Entscheidung aufzurichten (bis heute eingetragen in öffentlicher Urkundenfälschung und das im Laufe des Verfahrens untersucht wird.)

OPPOSITION UND am 30. März 2007-AUFRUF

 Urteil des 15. Februar 2006

Dieses Urteil ist nur am 30. März 2007, das heißt mehr als Jahre mitgeteilt worden nach, was ein Problem der Rechtsprechung aus Toulouse rechtfertigt. (Beiliegend rechtfertigend vom TGI Stück).

Daß infolgedessen eine Opposition und eine Berufung an diesem Urteil des 15. Februar 2006 N° 282/06 gebildet worden ist  das heißt in vom 31. März 2007 und beiliegender Handlung rechtlich der Rechtsmittel, die noch nicht durch den Hof und durch das Gericht gereinigt wurden. (Beiliegend rechtfertigend von der Stückveredelung).

Und nach der folgenden Motivierung: adressiert an Herrn Paul MICHEL Procureur der Republik und durch die Veredelung des Erlaßhauses, damit er davon nicht am 31. März 2007 ignoriert.

Um Herrn Paul MICHEL eines ernsten Problems zu sensibilisieren, ich habe gleichzeitig mitgeteilt, daß die Opposition und der Aufruf, ein Beschluß des Büros richterlicher Hilfe, die von einem Magistrat gemacht wurde, der berichtet, daß ein Individuum, das ich nicht kenne, von Haupt- André LABORIE Rechtsanwalt an N°2 Straße der Schmiede verteidigt würde, während ich nie ein Rechtsanwalt war. (beiliegend Stückdokument) Die öffentliche Urkundenfälschung charakterisiert.

Die Unfähigkeit des TGI von Toulouse vom 15. Februar 2006.

- Artikel 394 NCPP,

- Artikel 662 NCPP

- Rundschreiben C - 662 von NCPP,

- 802 Abschnitt 46 von NCPP

Artikel 486 Unterabsatz  9 von NCPP :  Die durch die Kunst vorgeschriebenen Formalitäten. 486 sind es kaum eine Ungültigkeit. Crim.  12. Mai 1971:   Bulletin. crim. no 153; D. 1971. Somm. 165  27. Nov. 1984:   Bulletin. crim. no 370  21. März 1995: Bulletin. crim. no 115.  So kann die späte Einbringung der Minute eines Urteils die Ungültigkeit von diesem bewirken, wenn der Beschuldigte davon keinen Schaden erlitten hat. Selben Erlässe.  Aber nicht in stellt sich selbst an den wesentlichen Bedingungen seiner legalen Existenz und besonders an den Vorschriften der Kunst zufrieden. 486, Al 1ErC. pr. NEP. darauf beschränkt sich ein Urteil, das den Namen der Magistrate nicht erwähnt, die die Strafkammer des Landgerichts zusammensetzen, und darzustellen, daß er vom Präsidenten in Abwesenheit von zwei Beisitzerrichtern zurückgegeben worden ist, deren Anwesenheit an den Debatten und an beraten, nicht erwähnt, und ohne daß auf die Bestimmungen der Kunst verwiesen wird. 485, Al 3 vom selben Code; das Berufungsgericht könnte nicht die legalen Erwähnungen ersetzen, und die Ausnahme der Ungültigkeit des Urteils abzulehnen, indem man nur nach den lors gehaltenen Vermerken der Audienz der Debatten das Gericht feststellte setzte sich aus den Magistraten zusammen, um sich die handelt; das Berufungsgericht muß in diesem Fall durch Anwendung der Kunst. 520 C. pr. NEP. zu annullieren, zu erwähnen und über den Grund zu bestimmen. Crim.  31 janv. 1994:   Bulletin. crim. no 40.  

ANFECHTUNGEN AN DEN VERSCHIEDENEN BEHÖRDEN

Herr SYLVESTRE Jean Jacques Ersatz von Herrn le Procureur Général für das Berufungsgericht von Toulouse hat gut Kenntnis von meiner Klage genommen, die für willkürlichen Besitz eingebracht wurde, vom 4. März 2006, dieses kann also nicht es ignorieren. (an diesem Tag ist verantwortlich für diese, um nicht zu haben zu handeln), erledigt unterdrückt durch Artikel 432-4 bis 432-6 von NCPP.

Per seine Post des 17. März 2006 und zurücknehmend, daß, was mein Gesuch betrifft, das am verbrecherischen Zimmer für Argwohn der Rechtsprechung aus Toulouse eingebracht wurde, der am 21. Februar 2006 zurückgegebene Erlaß mir pro Gerichtsvollzieher gemäß Artikel 666 NCPP und es bedeutet wird, ist, von dieser Bedeutung auszugehen, die er haben wird beurteilte Autorität mit Sachekraft.

Was beweist, obwohl das Gericht vom 15. Februar 2006, konnte nicht über die Verfolgungen, die an meinem Gegensatz in unmittelbarem Erscheinen gemacht wurden, das verbrecherische Zimmer bestimmen, das nicht über besagtes Gesuch und über die folgende verlangte suspensive Wirkung bestimmt hat, das Rundschreiben C-662 von NCPP,  daß Herr SILVESTRE es ignorieren wollte und sein durch Handlung des Justizgerichtsvollziehers zur Kenntnis genommen hat.

Herr SILVESTRE ignoriert durch diese Schriftstücke das Rundschreiben c 662 NCPP freiwillig.

 (beiliegend Stück).

AUF dem URTEIL des 21. Februar 2006, das durch das verbrecherische Zimmer gefällt wurde

Bestimmt über das Gesuch, das in legitimem Argwohn eingebracht wurde.

Das Kassationsgericht hat vom 21. Februar sein Urteil N°1267 gefällt, indem es vorgegeben hat, daß er nicht in der Art besteht Verweisgründe wegen legitimen Argwohns.

Während in meinem Gesuch die Rechtsprechung berufen wurde, die beiliegendes Gesetzeskraft macht:

Forderungen des gerechten Prozesses.

Artikel 662 Unterabsatz 12 und 13 von NCPP

Ist objektiv geeignet, einen Zweifel an der Unparteilichkeit der Rechtsprechung nach der Kunst entstehen zu lassen. 6 Abkommen. EDH und stellt folglich einen Abtretungsgrund wegen legitimen Argwohns im Sinne der Kunst dar. 662 C. pr. NEP. der Umstand, daß die Hauptversammlung der Magistrate eines Gerichts einen Antrag der Unterstützung für eines von ihren Mitgliedern angenommen hat, bestehend Zivilanteil an einem anhängigen Verfahren vor diesem Gericht. Crim.  3. Nov. 1994:   Bulletin. crim. no 351; Dr. Straf- 1995 no 27, OBS. Maron.  Das gleiche gilt, wenn ein Untersuchungsrichter hat, auf den Tatsachen zu unterrichten, die durch den Zivilteil angeprangert wurden, nachdem er dieser eine Ablehnung entgegengesetzt hat, zu informieren ungerechtfertigt. Crim.  4. März 1998:   Bulletin. crim. no 86.  … Oder wenn der Ausbildermagistrat gegen den eine Klage mit Zivilverfassung von Teil eingebracht worden ist, einen Ablehnungsbeschluß zurückgegeben hat zu informieren. Crim.  16. Mai 2000:   Bulletin. crim. no 191.

Die Umstände der Art, unter denen Verfolgungen ausgeübt worden sind auf der Ankündigung eines Magistrats des Parketts, die sich als Opfer der Tatsachen erweisen, sind von Natur nicht, Unabhängigkeit der Mitglieder des Gerichts zweifeln zu lassen, aber befürchten zu lassen, daß die Rechtsprechung, die hat, über die Rechtmässigkeit der Anklage zu entscheiden, die ausreichenden Unparteilichkeitsgarantien nicht nach der Kunst bietet. 6 Abkommen. EDH und bilden folglich ein Abtretungsgrund wegen legitimen Argwohns im Sinne der Kunst. 662 C. pr. NEP. Crim.  30. Nov. 1994:   Bulletin. crim. no 392; Dr. Straf- 1995 no 56, OBS. Maron; D. 1995. Somm. 323, OBS. Pradel. 

Und für ernste Tatsachen, die zum Zeitpunkt des Gesuchs in den folgenden Begriffen aufgerichtet wurden:

BERUFENE AUF GRÜNDE

 Im Gesuch, das vor dem verbrecherischen Zimmer im Kassationsgericht eingebracht wurde

Die verschiedenen Hindernisse, die seit mehr als 15 Jahren gegen Herrn André LABORIE durch die Rechtsprechung aus Toulouse und auf Antrag des Parketts gestellt wurden, bis zum heutigen Tag handelnd weiterhin mit Parteilichkeit an seinem Gegensatz.

 

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Einzelheiten für jedes der Verfahren legen fest, daß jede Angelegenheit nicht nicht mehr in diesem Gesuch im einzelnen beschrieben werden kann, und können dem Antrag der Justiz geliefert werden.

Wir werden im Laufe meiner Erklärungen den Rückfall des Parketts und dieser Magistrate wiederfinden, um Hindernis für die Wahrheit zu machen.

Magistrate, die auf Toulouse vor dem Rangältesten der Untersuchungsrichter oder auf Weg der Zitataktion auf dem schweren und persönlichen Fehler verfolgt wurden, Schadenrechtsnachfolger an Herrn André LABORIE und seine Familie.

Frau BORREL, Magistrate TI Erfassungsdienst auf Gehalt.

Herr ROSSIGNOL Honorarmagistrat des BAJ

Frau BERGOUGNAN Magistrat Untersuchungsrichter

Frau MOULIS Magistrat. Untersuchungsrichter

Herr BELLEMER Magistrat Präsident des Zimmers der Instruktion

Herr FOULON. M, Magistrat liegen vom TGI zugrunde

Frau FOULON. E, Magistrat des Sitzes.

Herr MELIA. Magistrat Untersuchungsrichter

Herr LANSAC. A, Magistrat des Parketts

Herr IGNIACIO Magistrat des Parketts

Frau IGNIACIO Magistrat.

Frau CERA Magistrat.

Herr LEMOINE. Magistrat

Frau CHARRAS Magistrat des Parketts

Herr SOUBELET Magistrat des Parketts.

Herr CAVAILLES Magistrat des Parketts.

Herr MAS Magistrat Zimmerpräsident.

Herr PUJO-SAUSSET Magistrat Zimmerpräsident.

Und verschiedene Justizhilfskräfte , die direkt oder indirekt mit oder in Mitschuld der oben verfolgten Personen teilgenommen haben.

Ps: All diese Verfahren waren vor der Geiselergreifung von Herrn LABORIE André im Gange, das heißt am 14. Februar 2006

Daß infolgedessen Herr André LABORIE gegründet wird, allgemeinen Herrn le Procureur des Kassationsgerichts zu bitten, um daß die Rechtsprechung aus Toulouse in legitimem Argwohn gestellt wird, um die Rechte von Herrn André LABORIE zu bewahren, die genauso viel seine Zivilistinteressen betreffen, daß an seiner Würde sowie an  seine individuelle Freiheit.

Daß infolgedessen Herr André LABORIE gegründet wird, allgemeinen Herrn le Procureur das Kassationsgericht zu bitten, um daß die Rechtsprechung aus Toulouse in legitimem Argwohn für die verschiedenen Verfolgungen einiger Magistrate gestellt wird, darunter obige Liste, darf sowohl vor dem Rangältesten des Untersuchungsrichters als auch vor der Strafkammer des Landgerichts auf dem schweren Fehler eines jeden, als auch der Staat nicht verantwortlich für die persönlichen Fehler der Magistrate betreffend die öffentlichen Kassenbestände des Steuerzahlers sein.

Daß angesichts der verschiedenen Aktionen und des Korporatismus der Magistrate, die auf der Rechtsprechung aus Toulouse verfolgt wurden, daß nur eine Parteilichkeit in den Angelegenheiten in Betracht gezogen werden kann, was Herrn André LABORIE betrifft, und wie es beweisen kann die verschiedenen Dokumente, die bleiben, auf Antrag der Behörden zu produzieren, außer auf Antrag jener der Rechtsprechung aus Toulouse.

Daß eine Untersuchung auf der Rechtsprechung aus Toulouse vorangetrieben werden muß , was die Angelegenheiten von Herrn André LABORIE betrifft, die gewiß angesichts der Medien nicht die einzigen sind, dasselbe Schicksal zu erfahren. (Alles durch die Behörden gedeckte Verschwinden)

Herr André LABORIE bleibt an der Bestimmung der Justiz, um auf all seinen detaillierten Erklärungen vor einer anderen Rechtsprechung dort oben gehört zu werden.

Aber schon jetzt dringend ist es für eine gute Verwaltung der Justiz notwendig, zur Kenntnis zu nehmen, daß die Rechtsprechung aus Toulouse Setzen in legitimem Argwohn nach Untersuchung erklärt werden muß, und was die Angelegenheiten gegen Herrn André LABORIE betrifft.

Daß er dringend ist, daß durch die übertragung des Ministers für Justiz eine Verwaltungsuntersuchung ist, und auf Antrag allgemeinen Herrn le Procureur im Kassationsgericht zu befehlen.

Herr LABORIE André fordert das verbrecherische Zimmer auf, mit der Vorstellung seines Gesuchs die folgende suspensive Wirkung zu verbinden das allgemeine Rundschreiben von Artikel 662  von NCPP (Circ. 1Er März 1993. „Unten zurückgenommen“. (Parteilichkeit der Rechtsprechung aus Toulouse), ständige übertretung von Artikel 6 des europäischen übereinkommens über Schutz der Menschenrechte.

Die suspensive Wirkung bewirkt die provisorische Abtretung der Rechtsprechung bis zu es, daß er über den Grund des Antrags bestimmt ist.

VERLAUF AUF DEM GRUND  VOM VERFAHREN VOR dem BERUFUNGSGERICHT VON TOULOUSE

Am 18. Mai 2006

In seiner Audienz des 18. Mai 2006 habe ich den Verweis der Audienz verlangt, um meine Verteidigung sowie mein Setzen in Freiheit vorzubereiten, um diese vorzubereiten, da ich einen Rechtsanwalt und keine Möglichkeit hatte, davon auf Toulouse zu erhalten.

Es gab einen Interessenkonflikt, der Befehl der Rechtsanwälte von Toulouse, die gegen mich klagend sind.

Ein Verweis ist am 30. Mai 2006 gewährt worden.

Auf der Grundlage des Artikels Artikels 397-4 NCPP mußte der Hof über den Grund der Fortsetzungen innerhalb von 4 Monaten interjeté der Berufung und über das Urteil vom 15. Februar 2006, das heißt spätestens am 14. Juni 2006 in der Maßnahme bestimmen, daß Herr LABORIE eingesperrt wurde.

Daß der Wille charakterisiert wird, der Freiheit von Herrn LABORIE André zu schaden, um es daran zu hindern, und sich vom Konflikt von den Rechtsanwälten zu verteidigen.

Das Berufungsgericht, das auf dem Rechtsmittel erfaßt wird „der Aufruf“ des 16. Februar 2006 ist nicht in der strikten Verpflichtung, die 4 Monate zu respektieren, die den Grund der Verfolgungen betreffen, wenn Herr LABORIE nicht besessen wird, sondern, ist in der Verpflichtung, der Anwendung des Artikels 6-3 der EMRK um einen gerechten Prozeß zu erhalten über die Grundlage des Artikels 6-1 der EMRK zu genügen.

Herr LABORIE André mußte am 9. März 2006 durch das Fehlen einer Entscheidung des Berufungsgerichts von Toulouse befreit werden über die Grundlage des Artikels 148-2 NCPP.

Der Grund der Verfolgungen kann nicht von Anfang an durch den Hof zur Sprache gebracht werden, wenn die Verfahrenszwischenfälle nicht und mangels der Beachtung Artikels 6-3 der EMRK gereinigt werden.

Der Einfluß allein ist auf dem Besitz, der sich mangels widersprüchlicher Debatte über den Grund innerhalb von 4 Monaten und zuerst mit einem regelmäßigen Ablagerungsmandat unterbrechen muß, was davon nicht der Fall für Herrn LABORIE André war, der nur ein Ablagerungsmandat von drei Tagen hat.

VERLAUF AUF DEM GRUND  Vom VERFAHREN VOR dem BERUFUNGSGERICHT VON TOULOUSE Am 30. Mai 2006

Es ist einfach, die Machenschaften des Berufungsgerichts von Toulouse zu begreifen, alle Rechtsnormen in seiner Audienz des 30. Mai 2006 und mit dem Ziel allein verletzt zu haben, Hindernis für die Freiheit von Herrn LABORIE André noch einmal zu machen, während es bereits in willkürlichem Besitz seit dem 9. März 2006 war.

AN dieser Audienz setzte sich der Hof aus den folgenden Magistraten und aus denselben Magistraten zusammen, die mir meine zwei Anträge des Setzens in Freiheit abgelehnt haben, um meine Verteidigung vorzubereiten, und die Richter und Teile, diese von Herrn LABORIE André juristisch verfolgten Letzten vorne Herr le Premier Präsident und die hohen Behörden waren, die in vorhergehenden Angelegenheiten aus ernsten Gründen vor der Ergreifung des Geisel abgelehnt wurden in, vom 13. Februar 2006.

AN dieser Audienz des 30. Mai 2006:

Ich ließ ein Gesuch in Ablehnung einbringen, die Herrn le Premier Präsident des Berufungsgerichts von Toulouse aller Mitglieder des Hofes vorgestellt wurde.

Herr le Premier Präsident hat auf diesem am 19. Juni 2006-Gesuch nur geantwortet.

Der Hof wurde über dieses Gesuch unterrichtet, das an der öffnung der Audienz eingebracht wurde.

Der Hof wurde über einen Verweisantrag unterrichtet, der von Herrn LABORIE André am Grund formuliert wurde, daß er das Büro mit richterlicher Hilfe von Toulouse vom 23. Mai 2006 und nach der Ablehnung des Setzens in Freiheit in seiner Audienz des 18. Mai 2006 befaßt hatte, um die Möglichkeit zu erhalten, sich zu verteidigen.

Antrag der richterlichen Hilfe, um die Unterstützung eines Pariser Rechtsanwaltes (Haupt- BOUZERAN ) zu erhalten.

Der Hof wurde über einen Verweisantrag unterrichtet, der durch einen Pariser Rechtsanwalt (Haupt- BOUZERAN) und vor der Audienz des 30. Mai 2006 gemacht wurde.

Der Hof wurde durch Haupt- BOUZERAN über eine Nachfrage nach Stücken der Akte unterrichtet, die durch das öffentliche Ministerium gewährt worden ist.

Legt fest, daß diese Stücke Haupt- BOUZERAN erst im Juli 2006 nach der Audienz vom 30. Mai 2006 erreicht haben.

Daß der Hof, nachdem er hat, meinen Antrag aufzurichten der Transferantrag an den obigen Gründen der öffentlichen Kraft befohlen hat, mich von der Audienz wegzunehmen, während ich an gesehen von den aufgerichteten Rechtselementen und mich richtig und ruhig war, in Zelle an unter Boden des Berufungsgerichts gestellt haben.

Nicht anwesender Herr LABORIE und der nicht an der Audienz des 30. Mai 2006 vertreten wurde.

Herr LABORIE ist vor dem Hof hinaufgegangen worden, nachdem das öffentliche Ministerium seine Anforderungen machte.

Herr LABORIE André hat nie keine Kenntnis dieser Anforderungen gehabt, um darauf zu antworten, was durch das am 14. Juni 2006 gefällte Urteil bestätigt wird.

Daß dieser Erlaß des 14. Juni 2006 gut mit Ungültigkeit beschmutzt wird.

Verletzung der Verteidigungsrechte Artikel 6; 6-1 ; 6-3 von der EMRK.

Fehlen eines Rechtsanwaltes, von Verfahrensstücken .

Durch den Hof abgelehnte Ablehnung, bevor Herr le Premier Präsident seinen Beschluß vom 19. Juni 2006 zurückgibt.

Transfer abgelehnter Audienz aufgrund des Antrags Haupt- BOUZERAN und in Warten am 23. Mai 2006 der regelmäßig eingebrachten richterlichen Hilfe und der Stücke des Verfahrens.

Keine Möglichkeit, sich sowohl auf den Ausnahmen des Verfahrens als auch auf dem Grund der Verfolgungen hören zu lassen.

Daß Herr LABORIE André Opposition auf dem Erlaß des 14. Juni 2006 gebildet hat, der nicht konnte, unterstützen und durch einen Rechtsanwalt bei der Veredelung des seysses-Erlaßhauses darstellen.

Daß Herr LABORIE André eine Kassationsbeschwerde auf dem Erlaß des 14. Juni 2006 bei der Veredelung des Erlaßhauses gebildet hat.

Daß die richterliche Hilfe für das Kassationsgericht verlangt worden ist, ist sie abgelehnt worden, während ich besessen wurde, ohne zurückgekommen und unumstrittene Ungültigkeitserklärungsmittel.

Daß hinterher ich erfahren habe, daß ich den richterlichen Hilfsantrag gehabt habe, der durch das T.G.I von Toulouse abgelehnt wurde, aufgrund meines Antrags vom 23. Mai 2006 für die übernahme Haupt- BOUZERAN.

Daß Herr LABORIE sich ablehnen sah, in seiner öffentlichen Audienz im Kassationsgericht, privat auf Bericht des Beraters Berichterstatter, privater der Schlußfolgerungen des allgemeinen Rechtsanwaltes anwesend zu sein, während schriftlich Herr LABORIE André verlangt hatte zu sein présdent.

AUF den MACHENSCHAFTEN des BERUFUNGSGERICHTS, UM ZU BEDECKEN

 DIESER WILLKÜRLICHE BESITZ

Das Berufungsgericht von Toulouse, um diese verschiedenen Entscheidungen, die den willkürlichen Besitz von Herrn LABORIE André tolerieren und seit dem 9. März 2006 abzudecken, läßt die Ausführung eines Urteils des Berufungsgerichts von Toulouse des 14. Juni 2006 glauben, dessen letzterer Gegenstand einer rechtfertigendes l 5. Juni 2006 (beiliegend durchgeführten Opposition ist N°-Stück    ) .auprès von der Veredelung von MEIN von Seysses und das im Berufungsgericht unter den Referenzen registriert wurde: 06 4600 N° 06314 geworden.

Die Behörden aus Toulouse wollen dieses Rechtsmittel, die Opposition auf dem Erlaß des 14. Juni 2006 nicht hören, , was eine Rechtsverweigerung unter der Verantwortung des französischen Staats darstellt.

Diese Handlung regelmäßig geformten Rechtsmittels ist durch das Berufungsgericht von Toulouse, von Herrn SILVESTRE versteckt worden, der der Anstifter und der Beteiligte der verschiedenen Hindernisse vor dem Berufungsgericht ist, daß meine Ursache vor einem unparteiischen Gericht gehört wird.

Handlung, die im Kassationsgericht versteckt wurde, um sie des Rechts und mit dem Ziel allein irrezuführen, mit überstürzung ein Urteil des verbrecherischen Zimmers, gerichtlicher Ablehnungsverwaltung am Zugang zum Kassationsgericht zum Vorwand zu erhalten, daß es kein Mittel des Rechts auf Ungültigkeitserklärung gibt, während das Urteil selbst in seiner Vollständigkeit in von Ungültigkeit befleckt wird, hauptsächlich und ohne irgendeine Anfechtung in den Debatten und über die Grundlage von Artikel 513 Unterabsatz 11 von NCPP und andere!!

Das Kassationsgericht, das verbrecherische Zimmer kann nicht bestimmen, solange die Opposition auf dem Urteil des 14. Juni 2006 nicht vor dem Berufungsgericht gehört worden ist, und auf der Grundlage von Artikel 657 Unterabsatz 7 von NCPP.

                                                                                                                              

Auf dem Urteil, das erhalten, und das durch das verbrecherische Zimmer im Kassationsgericht vom 6. Februar 2007 in übertretung der Rechtsnormen zurückgegeben wurde,  das Berufungsgericht von Toulouse, um einen willkürlichen Besitz seit dem 9. März 2006 im verleitet Kassationsgericht abzudecken, und um in Ausführung das Urteil des 14. Juni 2006 zu stellen, das durch das Berufungsgericht in übertretung aller Rechtsnormen zurückgegeben wurde.

Dieses Urteil war natürlich Gegenstand einer Opposition durch Herrn LABORIE André, die am 12. April 2007 nach übertragung von Herrn le Procureur Général im Kassationsgericht registriert wurde, und der unter der Referenz der rechtfertigenden Akte N° Z 07/82.712 (beiliegend registriert wurde, N°-Stück    )

Legt fest, daß dieses Urteil des 14. Juni 2006 gefällt worden ist:

Artikel 802 Unterabsatz  46 von NCPP:  Ein Recht auf Information. Hat jeder, gegen den ein Richter die Macht hat, ein Urteil auszudrücken, das Recht, detailliert über die Natur und über die Ursache der Anklage informiert zu werden, die gegen sie getragen wurde, über die Zeit und über die Einrichtungen zu verfügen, die für die Vorbereitung seiner Verteidigung notwendig sind, und selbst oder mit der Unterstützung eines Verteidigers seiner Wahl sich anläßlich eines öffentlichen Prozesses zu verteidigen. Crim.  28 janv. 1992:   Bulletin. crim. no 31.  Das öffentliche Ministerium kann nicht ablehnen, eine Kopie der Stücke des Verfahrens am erwähnten Beschuldigten auszuhändigen, das das Polizeigericht gegebenenfalls zu seinen Kosten, denn dies muß, im Widerspruch stände den Bestimmungen der Kunst. 6 § 3 Abkommen. EDH; eine solche Ablehnung bewirkt die Ungültigkeit des Verfahrens. Toulouse,  1Er avr. 1999: JCP 1999. IV. 2811. 

Es ist in diesem Zusammenhang, daß Herr LABORIE am 15. Juni 2006-Opposition zu machen auf dem Erlaß des 14. Juni 2006 basiert war, damit seine Ursache gerecht in Anwesenheit der Teile gehört wird hat die Instanz, und indem man Artikel 6-3 der EMRK respektiert.

Unter diesen Bedingungen kann sich das Berufungsgericht von Toulouse nicht von irgendeinen endgültigen Urteil vorherrschen:

Auf diesen zwei Letzten Rechtsmittel ist die Minute des Urteils nur mein am 30. rechtfertigenden März 2007 (beiliegend zur Kenntnis genommen worden N°-Stück      )

Daß eine Opposition auf dem das 12. April 2007 unter der Referenz der Akte N° Z 07/82.712 gefällten durch das verbrecherische Zimmer und Urteil des 6. Februar 2007 registriert im Gange ist.

Das Berufungsgericht von Toulouse in einem solchen Zusammenhang kann sich nicht von irgendeinen Exekutivtitel vorherrschen, um diesen willkürlichen Besitz seit dem 9. März 2006 abzudecken.

Die befaßten Behörden machten immer die Stille auf dieser Rechtslage konstitutiv von Verweigerung von Justiz und bestätigt den willkürlichen Besitz, der nach erfahren wurde, es, freiwillig durch die verschiedenen Setzenablehnungen in Freiheit und allem toleriert zu haben in, da das ganze Verfahren, das an meinem Gegensatz gemacht wurde, beschmutzt wird mit Ungültigkeit auf der Grundlage von Artikel 802 Unterabsatz 46 von NCPP.

AUF MEINEM VERSCHIEDENEN ANTRAG VON SETZEN IN FREIHEIT

AUF dem VERFAHREN VOR dem BERUFUNGSGERICHT

UND der INHALT der ERLÄSSE (Sense und Gebrauch öffentlicher Urkundenfälschungen)

Herr LABORIE André  verschiedene Anträge von Setzen in Freiheit für willkürlichen Besitz seit dem 9. März 2006 formuliert hat, und um seine Verteidigung vor dem Berufungsgericht von Toulouse vorzubereiten, das sich zum Zeitpunkt seiner Anträge einzig verteidigt, das nicht, einen Rechtsanwalt, kein Mittel erhalten kann, um damit eines zu erfassen,  benachteiligter Herr LABORIE finanziellen Mittels eine systematische Ablehnung an der richterlichen Hilfe.

Erinnert daran, daß weggegangen sind zivil

Sein Verteidigungsmittel allein bestand darin frei zu sein, um dem Berufungsgericht die Substanz nach die Zeit notwendig zu bringen, selbstverständlich gehabt zu haben, seine Verteidigung vorzubereiten.

Auf meinem ersten Antrag von Setzen in Freiheit für willkürlichen Besitz, und um meine Verteidigung auf dem Grund der Angelegenheit vor dem Berufungsgericht von Toulouse vorzubereiten

Ein Urteil ist durch das Berufungsgericht am 30. März 2006 gefällt worden, (öffentliche Urkundenfälschung), Herr LABORIE André, der nicht regelmäßig besessen werden kann  durch ein Ablagerungsmandat vom 14. Februar 2006. (kann nicht bestehen)

Freiheit, die durch die folgende Zusammensetzung des Berufungsgerichts von Toulouse abgelehnt wurde (Richter und Teil) toleriert meinen willkürlichen Besitz seit dem 9. März 2006. (beiliegend Stückerlaß).

GEMACHT : vorgesehen und durch Artikel 432-4 und 432-5 des Strafgesetzbuches unterdrückt.

Eine Kassationsbeschwerde ist am 4. April 2006 gebildet worden (beiliegendes Stück N°    ) wurden die Magistrate, die den Kurs zusammensetzen richten die Parteilichkeit auf, der Machtexzeß und, juristisch von Herrn LABORIE André in ernsten Angelegenheiten verfolgt.

Das Kassationsgericht hat nie in der legalen Frist für meinen willkürlichen Besitz geantwortet, sie mußte innerhalb von 3 Monaten auf der Grundlage des Artikels 567-2 NCPP antworten, mangels dessen ich vom Wesen haben werde, das von Amts wegen in Freiheit verschoben wurde.

Der willkürliche Besitz wird noch einmal durch das Fehlen einer entsprech Entscheidung des verbrecherischen Zimmers bestätigt, Herr LABORIE André hätte vom Wesen, das auf der Grundlage des Artikels 567-2 NCPP befreit wurde.

Auf meinem zweiten Antrag von Setzen in Freiheit für willkürlichen Besitz, und um meine Verteidigung auf dem Grund der Angelegenheit vor dem Berufungsgericht von Toulouse vorzubereiten

Ein Urteil ist durch das Berufungsgericht am 23. Mai 2006 gefällt worden (öffentliche Urkundenfälschung), Herr LABORIE André, der nicht regelmäßig besessen werden kann  durch ein Ablagerungsmandat vom 14. Februar 2006. (kann nicht bestehen)

Freiheit, die durch die folgende Zusammensetzung des Berufungsgerichts von Toulouse abgelehnt wurde, die meinen willkürlichen Besitz toleriert, seit dem 9. März 2006. ( beiliegend Erlaß Stück N°     ).

GEMACHT : vorgesehen und durch Artikel 432-4 und 432-5 des Strafgesetzbuches unterdrückt.

Eine Kassationsbeschwerde ist am 8. Juni 2006 gebildet worden ( beigefügtes Stück N°     ) wurden die Magistrate, die den Kurs zusammensetzen richten die Parteilichkeit auf, der Machtexzeß und, juristisch von Herrn LABORIE André in ernsten Angelegenheiten verfolgt.

Das Kassationsgericht hat nie in der legalen Frist für meinen willkürlichen Besitz geantwortet, sie mußte innerhalb von 3 Monaten auf der Grundlage des Artikels 567-2 NCPP antworten, andernfalls werde ich vom Wesen haben, das von Amts wegen in Freiheit verschoben wurde.

Der Antragsteller in Ungültigkeitserklärung oder seinem Rechtsanwalt muß kaum von Verfall sein Gedächtnis einbringen, das die Ungültigkeitserklärungsmittel in der Frist eines Monats anführt von  (L.

 

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Der willkürliche Besitz wird noch einmal durch das Fehlen einer entsprech Entscheidung des verbrecherischen Zimmers bestätigt, Herr LABORIE André hätte vom Wesen, das auf der Grundlage des Artikels 567-2 NCPP befreit wurde.

Auf meinem dritten Antrag von Setzen in Freiheit für willkürlichen Besitz, und um meine Verteidigung auf dem Grund der Angelegenheit vor dem Berufungsgericht von Toulouse vorzubereiten.

Ein Urteil ist durch das Berufungsgericht am 23. August 2006 gefällt worden (öffentliche Urkundenfälschung), Herr LABORIE André, der nicht regelmäßig besessen werden kann  durch ein Ablagerungsmandat vom 14. Februar 2006. (kann nicht bestehen)

Freiheit, die durch die folgende Zusammensetzung des Berufungsgerichts von Toulouse abgelehnt wurde, die meinen willkürlichen Besitz toleriert, seit dem 9. März 2006. ( beiliegend Erlaß Stück N°     ).

GEMACHT : vorgesehen und durch Artikel 432-4 und 432-5 des Strafgesetzbuches unterdrückt.

Eine Kassationsbeschwerde ist am 8. September 2006 gebildet worden, die die Parteilichkeit aufrichtet, der Machtexzeß, die Magistrate, die den Kurs zusammensetzen, juristisch von Herrn LABORIE André in ernsten Angelegenheiten verfolgt.

Das Kassationsgericht hat nie in der legalen Frist für meinen willkürlichen Besitz geantwortet, sie mußte innerhalb von 3 Monaten auf der Grundlage des Artikels 567-2 NCPP antworten, mangels dessen ich vom Wesen haben werde, das von Amts wegen in Freiheit verschoben wurde.

Der willkürliche Besitz wird noch einmal durch das Fehlen einer entsprech Entscheidung des verbrecherischen Zimmers bestätigt, Herr LABORIE André hätte vom Wesen, das auf der Grundlage von Artikel 567-2 NCPP befreit wurde.

Auf diesem selben Erlaß vom 23. August 2006Gebildet hat Herr LABORIE André eine Opposition durch die Abwesenheit, an der Audienz in seinen Debatten, und indem er beim Hof anwesend zu sein entschuldigt worden (beiliegend N°-Stück    ). Urteil, das durch Exzeß widersprüchlich gefällt wurde, zu können.

Daß die Debatten sich sind offen am 10. Oktober 2006 Herr LABORIE  Nur André hat, sich zu verteidigen, und seine Ursache geltend zu machen an Partei durch die Polizei an der Audienz genommen worden ist, und unter den Kammern von seinem Präsidenten nicht erklärt nur er sich öffentlich auf dem willkürlichen Besitz, den er erfuhr, er gewaltsam durch die Polizei überfallen und vom schmutzigen von Audienz ausgeschlossen worden ist (beiliegend medizinisches Zertifikat, das die Hiebe und Verletzungen Stück N° berichtet       ).

Die Zusammensetzung des Hofes an der Audienz des 10. Oktober 2006:

Auf dieser Entscheidung an die Audienz des 10. Oktober 2006 ist der willkürliche Besitz immer von den obigen Magistraten toleriert worden ( beiliegend N°-Erlaß      ).

Auf meinem vierten Antrag von Setzen in Freiheit für willkürlichen Besitz, und um meine Verteidigung auf dem Grund der Angelegenheit vor dem Berufungsgericht von Toulouse und aufgrund einer anhängigen Opposition auf einem gefällten Urteil über den Grund vom 14. Juni 2006 vorzubereiten

Ein Urteil ist durch das Berufungsgericht am 17. Oktober 2006 gefällt worden (öffentliche Urkundenfälschung), Herr LABORIE André, der nicht regelmäßig besessen werden kann  durch ein Ablagerungsmandat vom 14. Februar 2006. (kann nicht bestehen)

Freiheit, die durch die folgende Zusammensetzung des Berufungsgerichts von Toulouse abgelehnt wurde, die meinen willkürlichen Besitz toleriert, seit dem 9. März 2006. ( beiliegend Erlaß Stück N°     ).

Diese Letzten sind immer Richter und Teile

Dieses Urteil des 17. Oktober 2006 hat die Audienz an das 29. November 2006 vor dem Berufungsgericht von Toulouse, dieser letzten Erfassung durch einen Antrag des Setzens in am 29. August 2006-Freiheit zurückgeschickt

In seiner Audienz vom 29. November 2006bin ich von Haupt- BOUZERAND Avocat bei der Anwaltschaft von PARIS unterstützt worden, letztere richtet meinen seit dem 9. März 2006 gut aufgestellten willkürlichen Besitz auf.

Der Hof hat noch diesen willkürlichen Besitz toleriert und hat seine Entscheidung durch ein Urteil zurückgegeben von 20. Dezember 2006, (durch Sense und Gebrauch öffentlicher Urkundenfälschung), und indem man dieselben Begriffe vorgibt wie die Erlässe vorhergehende mit Parteilichkeit Exzesse zu können,  Rechtsverweigerung wirklich über die Invalidität des Ablagerungsmandats des 14. Februar 2006 und das Fehlen eines endgültigen Urteils zu bestimmen.

Daß die Zusammensetzung des Hofes in seiner Audienz des 29. November 2006 sich aus den folgenden Magistraten zusammensetzte:

Herr SUQUET Präsident

Sehr geehrter Herr  BASTIE zu beraten

Herr LLAMANT zu beraten

Herr SILVESTRE allgemeiner Rechtsanwalt

Abwesender Herr LLAMANT in der Entscheidung befindet sich den Namen von Frau SALMERON, während letztere fehlte.

Der Erlaß mit Ungültigkeit auf der Grundlage von Artikel 592 NCPP wird beschmutzt

Daß eine Kassationsbeschwerde am 11. Januar 2007 gebildet worden ist  das verbrecherische Zimmer hat nie, und widersprechend über die Grundlage des Artikels 567-2 NCPP zu bestimmen.

Der willkürliche Besitz wird noch einmal durch das Fehlen einer entsprech Entscheidung des verbrecherischen Zimmers bestätigt, Herr LABORIE André hätte vom Wesen, das auf der Grundlage des Artikels 567-2 NCPP befreit wurde.

Auf meinem fünften Antrag von Setzen in Freiheit für willkürlichen Besitz, und um meine Verteidigung auf dem Grund der Angelegenheit vor dem Berufungsgericht von Toulouse und aufgrund einer anhängigen Opposition auf einem gefällten Urteil über den Grund vom 14. Juni 2006 vorzubereiten

Der Antrag des Setzens in am 27. Dezember 2006 vorgestellter Freiheit ist nie vor dem Berufungsgericht von Toulouse innerhalb von 4 Monaten gehört worden (beiliegend Antrag an der Veredelung von MEIN von Seysses Stück N°   ).

Ein Urteil ist am 15. März gefällt worden, dessen Debatten stattgefunden hätten dieses m^me Tag in meiner Abwesenheit und nicht einberufen für 15. März 2007, was eine Urkundenfälschung bilden.

Auf der Grundlage des Artikels 148-2 NCPP werde ich vom am 27. April 2007 befreiten Wesen haben.

Der willkürliche Besitz wird noch einmal durch das Fehlen einer entsprech Entscheidung bestätigt

Daß eine Kassationsbeschwerde gebildet worden ist, hat das verbrecherische Zimmer nie, und widersprechend über die Grundlage des Artikels 567-2 NCPP zu bestimmen.

Der willkürliche Besitz wird noch einmal durch das Fehlen einer entsprech Entscheidung des verbrecherischen Zimmers bestätigt, Herr LABORIE André hätte vom Wesen, das auf der Grundlage des Artikels 567-2 NCPP befreit wurde.

AUF DEN VERSCHIEDENEN ÜBERTRAGUNGEN DER BEHÖRDEN

In eingeschriebenen Briefen und Antworten

Am 21. Dezember 2006, übertragung von Herrn SUQUET  Präsident des dritten Zimmers der Besserungsaufrufe von Toulouse und Herr le Procureur Général  und bezüglich meines willkürlichen Besitzes, meines Oppositionsantrags über das Urteil des 14. Juni 2006, der am 15. Juni 2006 gebildet und der nicht vor dem Hof gehört wurde, Antrags, der ohne Antwort geblieben ist.

Am 9. Januar 2007, übertragung von Herrn SUQUET Präsident des dritten Zimmers der Besserungsaufrufe von Toulouse  und bezüglich meines willkürlichen Besitzes, des Antrags, der ohne Antwort geblieben ist.

Am 20. Januar 2007, übertragung von Herrn SILVESTRE Substitut von Herrn le Procureur Général und bezüglich meines willkürlichen Besitzes, des Antrags, der ohne Antwort geblieben ist.

Am 26. Januar 2007, übertragung von Herrn DAVOST Patrice Staatsanwalt Général von Toulouse und für meinen willkürlichen Besitz, Antrag, der ohne Antwort geblieben ist.

Am 5. März 2007, übertragung von Frau Le Richter der Anwendung der Leiden auf das TGI von Toulouse und für willkürlichen Besitz, Antrag, der ohne Antwort geblieben ist.

Am 10. März 2007, übertragung von Herrn Jean Louis NADAL allgemeiner Staatsanwalt im Kassationsgericht und bezüglich meines willkürlichen Besitzes, des Antrags, der ohne Antwort noch auf diesen Tag geblieben ist.

Am 12. März 2007, übertragung von Herrn Paul MICHEL Procureur der Republik von Toulouse und für Klage gegen den Urkundsbeamten von MEIN von Seysses, und um mir Hindernis für meine Rechtsmittel und für bestätigten willkürlichen Besitz, Antrag zu machen, der ohne Antwort geblieben ist.

Am 16. März 2007, übertragung von Herrn JOLY Magistrat im Kassationsgericht, und was meinen willkürlichen Besitz betrifft, bis zum heutigen Tag geblieben ohne Antwort.

Am 17. März 2007, übertragung von Herrn Paul MICHEL Procureur der Republik d Toulouse Frau IVANCICH; Herr THEVENOT, was meinen willkürlichen Besitz und die noch laufenden und nicht gehörten Oppositionen betrifft, bis zum heutigen Tag ohne Antwort gebliebener Antrag.

Am 26. März 2007, übertragung von regionalem leitendem Herrn KATZ der reuevollen Verwaltung in Toulouse, und um meinen willkürlichen Besitz, ohne Antwort gebliebenen Antrag aufzurichten.

Am 26. März 2007, übertragung von Herrn le Procureur der Republik von Montauban und bezüglich meines willkürlichen Besitzes, des Antrags, der ohne Antwort geblieben ist.

Am 27. März 2007, übertragung von Herrn Minister der Justiz, und was eine Klage gegen Magistrate betrifft, für Verbrechen, und um einen richterlichen Hilfsbeschluß zurückgegeben zu haben, indem man hervorhebt, daß ich Rechtsanwalt war, während ich es nicht bin und Klage für willkürlichen Besitz,  ohne Antwort gebliebener Antrag.

Am 7. April 2007, übertragung von Herrn DAVOST Patrice Procureur Général von Toulouse und bezüglich einer Akte der Umleitung meines Hauptwohnsitzes während meines Besitzes und der auch meinen willkürlichen Besitz betrifft, bis zum heutigen Tag geblieben ohne Antwort.

Am 9. April 2007, übertragung von Herrn le Procureur Général im Kassationsgericht, und was meinen willkürlichen Besitz betrifft, bis zum heutigen Tag geblieben ohne Antwort.

Am 16. April 2007, von Herrn RIVE Fabrice Untersuchungsrichter in Toulouse und Folge an meiner Klage zurückgegebener Beschluß, die für willkürlichen Besitz, diskriminierendes Mittel durch den Antrag der Zahlung einer Hinterlegung der Summe eingebracht wurde von 10500 Euro während er dort an meiner individuellen Freiheit erreicht hat und daß ich ohne Mittel bin, bestätigte Rechtsverweigerung

Am 18. April 2007, übertragung von Herrn DAVOST Patrice Procureur Général von Toulouse, und was die am 15. Juni 2006 und auf dem Urteil des 14. Juni 2006 N° 622 geformte Opposition betrifft, Antrag, der ohne Antwort geblieben ist, um ein Audienzdatum bis zum heutigen Tag zu erhalten die bestätigte Rechtsverweigerung und.

Am 19. April 2007, übertragung von Herrn DAVOST Patrice Procureur Général von Toulouse, und was meinen willkürlichen Besitz betrifft, bis zum heutigen Tag geblieben ohne Antwort.

Am 3. Mai 2007, übertragung von Herrn le Procureur Général im Kassationsgericht, und was meinen willkürlichen Besitz betrifft, bis zum heutigen Tag geblieben ohne Antwort.

Am 5. Mai 2007, übertragung von Herrn PAUL Michel Procureur der Republik von Toulouse, und was meinen willkürlichen Besitz betrifft, der ohne Antwort geblieben ist.

Am 6. Mai 2007, übertragung von Herrn le Procureur Général im Kassationsgericht, und was meinen willkürlichen Besitz betrifft, bis zum heutigen Tag geblieben ohne Antwort.

Am 12. Mai 2007, übertragung von Herrn DAVOT Patrice Procureur Général von Toulouse, und was meinen willkürlichen Besitz betrifft, bis zum heutigen Tag geblieben ohne Antwort.

Am 17. Mai 2007, übertragung von Herrn Nicolas SARKOZI, Präsident der Republik, und was meinen willkürlichen Besitz betrifft, bis zum heutigen Tag geblieben ohne Antwort.

Am 19. Mai 2007, übertragung von Herrn PAUL Michel Procureur der Republik von Toulouse, und was meinen willkürlichen Besitz betrifft, der ohne Antwort geblieben ist.

Am 29. Mai 2007, übertragung von Frau ELHARRAR André Urkundsbeamter in Chef Strafdienst im Berufungsgericht von Toulouse, um zu verlangen von, welches Datum die Opposition des 15. Juni auf dem Urteil des 14. Juni 2006 an der Kenntnis des verbrecherischen Zimmers getragen worden ist und von, welches Datum diese Opposition sie programmiert wurde  vor dem Berufungsgericht, Antrag, der ohne Antwort geblieben ist.

Am 25. Juni 2007, übertragung von Herrn SILVESTRE Avocat Général im Berufungsgericht von Toulouse, und was die am 15. Juni 2006 und auf dem Urteil des 14. Juni 2006 registrierte Opposition betrifft, hat, welches Datum sie vorgesehen ist, um gehört und plädiert zu werden, ohne eine Antwort gebliebener Antrag.

Am 29. Juni 2007, Klage an Frau RACHIDA - DATI,  Minister für Justiz und für willkürlichen Besitz bis zum heutigen Tag geblieben ohne Antwort.

Am 3. August 2007, Klage, die an Herrn le Verantwortlicher der Gendarmerie von Montauban für willkürlichen Besitz gerichtet ist und die an meiner individuellen Freiheit erreicht wurde, ohne Antwort gebliebene Klage.

Am 4. August 2007, Klage für willkürlichen Besitz, der an Herrn le Préfet der hohen Garonne Jean Francois CARENCO in Toulouse und damit er die zuständigen Behörden erfaßt Anträgen gerichtet ist, die ohne Antwort geblieben ist.

Am 9. August 2007, Klage am Rangältesten der Richter des TGI von Paris und für willkürlichen Besitz, der ohne Antwort noch bis zum heutigen Tag und gegen, mit Zivilverfassung von Teil geblieben ist. (Ablehnung zu unterrichten)

· Herr CAVES Michel;  Magistrat; Präsident des Zimmers von criées und JEX.

· Herr THEVENOT; Magistrat; Ersatz des Staatsanwalts der Republik.

· Herr PAUL MICHEL; Magistrat; Staatsanwalt der Republik.

· Herr SYLVESTRE; Magistrat; Allgemeiner Rechtsanwalt.

· Herr DAVOST; Magistrat; Allgemeiner Staatsanwalt.

· Herr CARRIE; Magistrat; Erster Präsident.

· Frau IVANCICH; Präsidentin der Audienz des 15. Februar 2006.

· Herr PUJOS SAUSSET; Magistrat; Präsident  3. Zimmer Besserungsaufrufe.

· Frau SALMERONE; Magistrat.

· Herr BASTIE; Magistrat.

· Herr SUQUE; Magistrat

· Herr LAPEYRE; Magistrat.

· Frau DOURNE; Magistrat.

· Herr OULES; Richtermagistrat der Freiheiten und des Besitzes.

· Herr PETIPAS; Direktor von MEIN von Seysses.

· Herr DELANCELLE Directeur von MEIN von Montauban.

Am 20. August 2007, übertragung von Herrn le Bâtonnier am Befehl der Rechtsanwälte von Paris und  um bei meiner Verteidigung, was meine Klage betrifft, die am Rangältesten der Richter in Paris eingebracht wurde ohne Antwort gebliebenen Antrag unterstützt zu werden.

Am 22. August 2007, übertragung von Herrn le allgemeiner Staatsanwalt im Kassationsgericht, und was meinen willkürlichen Besitz und Folge betrifft, çà meine Opposition auf dem Urteil des 6. Februar 2007, das durch das verbrecherische Zimmer gefällt wurde, während es eine Opposition auf dem Urteil vom 14. Juni 2006 gab, ohne Antwort gebliebener Antrag.

Am 10. September 2007 eingegangen Post von Herrn André VALLINI Abgeordneter von Isère an der nationalen Versammlung mich informierendem, daß mein Antrag, der ein Problem unserer Justiz und Folge an meinem willkürlichen Besitz, Akte betrifft, die Frau RACHID übermittelt wurde - DATI Minister der Justiz von letzteren keine Antwort die Akte, die in ihrem Besitz durch den Präsidenten der Republik Herr SARKOZI Nicolas ist.

Bezüglich der Texte, die durch Frankreich im willkürlichen Besitzverfahren, übereinkommen über europäischen Schutz der Menschenrechte verletzt wurden.

Die übertretung des übereinkommens über europäischen Schutz der Menschenrechte ist gut durch den französischen Staat in seinen Artikeln verletzt worden: 5 ; 5-1 ; 6 ; 6-1 ; 6-3; 14 ; 17.

Die übertretung seines Protokolls N° 7 in seinen Artikeln 2 und 3.

Die übertretung seines Protokolls N° 12 in seinem Artikel 1.

  AUF DER PRÜFUNG UMLEITUNG VON UNSER  HAUPTWOHNSITZ WÄHREND MEINES WILLKÜRLICHEN BESITZES

Letzter  durch die französischen gerichtlichen Behörden Wirkung von in diesen Begriffen nicht gefolgte Klage endgültige eingebrachte vom 6. März 2009.

Klage, die an Herrn VALET Michel Procureur der Republik von Toulouse an T.G.I eingebracht wurde, 2 Alleen Jules GUESDE 31000 Toulouse.

EINGESCHRIEBENER BRIEF MIT AR: N° 1 A 027.249 8058 3.

Gegenstand: Klage gegen X. (mit bekannten Autoren).

             Herr le Procureur der Republik,

Ich ersuche um Ihre sehr hohe Güte, meine Klage in Erwägung zu ziehen, um unsere Interessen der Gemeinschaft, unser Eigentum, unseren Wohnsitz zu bewahren und diese Verwirrung an der öffentlichen Ordnung aufhören zu lassen.

Herr LABORIE André bleibt an der Bestimmung der Justiz von allen Behörden für jede Befragung und zu liefernde Stücke.

Bedauert:

Präambel.

Es wird unten den Verlauf der betrügerischen Aneignung unseres Eigentums in einem gut besonderen Zusammenhang geliefert,  mit Prämeditation, um Klage vor dem Gegensatz von Herrn LABORIE André durch verleumderische Ankündigungen im Ziel allein getragen zu haben von  es einzusperren es in dieser Situation all seiner Verteidigungsmittel entziehend, die den verfolgenden Teilen erlauben, mit jeder Ungestraftheit durch Sense und Sensengebrauch zu handeln, um günstige Justizentscheidungen zu erhalten.

Diese Machenschaften  strafbar berufen auf durch die natürlichen Personen und nachstehende Moral durchgeführt worden sind.

SYNTHESE:

Gerichtsvollzieherscp PRIAT; COTIN; LOPEZ.

Handelt für seine Kundinnen CETELEM; SCHRITT; ATHENA.

In einer Zeit nicht durch das Gesetz vor schreibt das Eigentum von Herrn, und Frau LABORIE war Gegenstand einer Umleitung und einer übertretung ihres Wohnsitzes in Verschwörung der Personen oben erwähnt, und von dem die Vergehen hervorgehoben worden sind.

Gerichtsvollzieherscp PRIAT; COTIN; LOPEZ. an Tatsache einen Befehl zu befreien zu Zwecken Immobiliarerfassung vom 24. September 2002 durch Sense und Sensengebrauch für Summen zu zahlen, deren Gesellschaft keine Rechtsexistenz mehr seit Dezember 2000 hatte.

Gerichtsvollzieherscp PRIAT; COTIN; LOPEZ an Tatsache diesen Befehl vom 24. Oktober 2002 in der Erhaltung der Hypotheken von Toulouse durch eine Einheitliche Akte an drei Gesellschaften zu veröffentlichen darunter eine, die keine Rechtsexistenz seit Dezember 2000 hatte.

Gerichtsvollzieherscp PRIAT; COTIN; LOPEZ a handelt beim Konservativen der Hypotheken von Toulouse an den Schäden von Herrn und Frau LABORIE für den Geschäftsbericht eines Unternehmens, das nicht mehr juristisch seit Dezember 2000 bestand, und um das Zimmer von criées zu erfassen, den Zwangsverkauf ihres Eigentums zu erhalten, und die Frucht des Verkaufs daher gesetzwidrig umzuleiten.

Daß Gerichtsvollzieherscp PRIAT; COTIN; LOPEZ hat handelt in seinem Befehl des 24. September 2002 beim Konservativen der Hypotheken von Toulouse mit einer Sense, in Immobiliarerfassung zu können befreit am 9. September 2002 im Auftrag der Gesellschaft Athéna Banque, während letztere keine Rechtsexistenz mehr seit Dezember 2000 hatte.

Daß diese Machenschaften freiwillig sind, denn, SCP Gerichtsvollzieher hatte die Pflicht der Prüfung und der Kontrolle seiner Handlungen.

Daß diese Machenschaften von dieses Gerichtsvollzieherscp PRIAT; COTIN; LOPEZ das Zimmer von criées erfassend waren mit dem Ziel allein, das Eigentum von Herrn und Frau LABORIE , von beträchtlichen Geldsummen zugunsten einer Gesellschaft umzuleiten, die nicht mehr bestand.

Daß das Zimmer von criées durch Urteil vom 19. Dezember 2002 hat die Immobiliarerfassung annulliert auf dem Zivilistplan für Verfahrensfehler, die Ausstellung eines neuen Befehls für eine Dauer von drei Jahren im Auftrag dieser drei Gesellschaften verbietend habend handelt durch eine Einheitliche Akte.

Daß Herr LABORIE André nach Klagen, die bei den Behörden aus Toulouse, diesen eingebracht wurden  geblieben ergebnislos stellte die öffentliche Aktion in Bewegung  mittels der Aktion indem man läßt ein vor der Strafkammer des Landgerichts von Toulouse zu erscheinendes Zitat im Gegensatz zu SCP Gerichtsvollzieher befreien PRIAT; COTIN; LOPEZ.

Der Aktionsweg, der dieselben Folgen hat, wie ein Plädoyer von Herrn le Procureur der Republik.

Verfahren vor der laufenden Strafkammer des Landgerichts gegen GERICHTSVOLLZIEHERSCP PRIAT; COTIN; LOPEZ die Ursachen, die immer nicht seit 2003“ unter verschiedenem Hindernis verstanden wurden, das durch das Parkett von Toulouse gegen Herrn André LABORIE gestellt wurde, der für die Interessen von Herrn handelt, und sehr geehrte Frau.

Daß es die nicht Vorschrift der Verfolgungen im Gegensatz zu GERICHTSVOLLZIEHERSCP PRIAT geben kann; COTIN; LOPEZ

Rückfall der Tatsachen durch  Gerichtsvollzieherscp PRIAT; COTIN; LOPEZ

am 5. September 2003

Gerichtsvollzieherscp PRIAT; COTIN; LOPEZ. einen Befehl zu befreien zu den Zwecken von Immobiliarerfassung vom 5. September 2003 für Summen zu zahlen, deren Gesellschaft keine Rechtsexistenz mehr hatte, Verfahren, das mit jenem vom 24. September 2002 identisch ist, während das Urteil, das durch das Zimmer von criées am das 19. Dezember 2002 zurückgegeben wurde, Sacheautorität beurteilte hatte, daß die in der Instanz verlorenen Teile keine Berufung als Rechtsmittel in Anfechtung gebildet hatten, die die Erneuerung für diese drei Banken eines neuen Befehls zu Zwecken Immobiliarerfassung für eine Dauer von drei Jahren, das heißt bis zum 19. Dezember 2005 verbietet.

Gerichtsvollzieherscp PRIAT; COTIN; LOPEZ. AN Tatsache einen Befehl zu befreien zu Zwecken Immobiliarerfassung in Datum des 5. September 2003 zu zahlen, indem man läßt an das Gericht glauben, daß dieses regelmäßig sei, um Summen zugunsten einer Gesellschaft noch einmal umzuleiten, die keine Rechtsexistenz mehr seit Dezember 2000 hatte.

 

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Gerichtsvollzieherscp PRIAT; COTIN; LOPEZ  erneut derselben Sense bedient hat, in Immobiliarerfassung zu können, jener des 9. September 2002 vor dem Gericht für die Gesellschaft Athéna bezahlt, die keine Rechtsexistenz mehr seit Dezember 2000 hatte.

Rückfall der Tatsachen durch  Gerichtsvollzieherscp PRIAT; COTIN; LOPEZ

am 20. Oktober 2003.

Während diese drei Gesellschaften verboten waren, einen Befehl von Immobiliarerfassung angesichts des Urteils des 19. Dezember 2002 zu erneuern, das heißt bis 19. Dezember 2005, GERICHTSVOLLZIEHERSCP PRIAT; COTIN; LOPEZ hat immer auf die gleiche Art und Weise durch eine Sense operiert, vom 9. September 2002 zu können, läßt einen Befehl zu den am 20. Oktober 2003-Zwecken von Immobiliarerfassung befreien und der in der Erhaltung der Hypothek von Toulouse am 31. Oktober 2003 durch diese selbe Sense veröffentlicht wurde, zu können, indem er ein anderes Rechtsgebilde als Ersatz für die Gesellschaft Athéna, das heißt bezahlt AGF vorgibt am RCS auf dem Befehl „seit dem 13. Februar 2003 gelöschte Gesellschaft“

Daß diese Tatsachen strafrechtlich durch die Artikel unterdrückt werden : 441-1 ; 441-2 ; 441-4; 441-5 ; 441-6 vom Strafgesetzbuch; Tatsachen, die durch Artikel 313-1 bis 313-3 und 311-12 vom Strafgesetzbuch unterdrückt wurden; Tatsache, die durch Artikel 314-1 bis 314-4 und 311-12 vom Strafgesetzbuch unterdrückt wurde ; Tatsache, die durch Artikel 432-8 des Strafgesetzbuches unterdrückt wurde; Tatsache, die unterdrückt wurde, von  Artikel 321-1 bis 321-5 vom Strafgesetzbuch.

Meister MUSQUI Bernard Avocat, der für seine Kundinnen handelt:

CETELEM; SCHRITT; ATHENA.

In einer Zeit nicht durch das Gesetz vor schreibt das Eigentum von Herrn, und Frau LABORIE war Gegenstand einer Umleitung und einer übertretung ihres Wohnsitzes in Verschwörung der Personen oben erwähnt, und von dem die Vergehen hervorgehoben worden sind.

Obwohl Gerichtsvollzieherscp PRIAT; COTIN; LOPEZ   a handelt für die oben angeprangerten strafbaren ci-Tatsachen, der Anstifter dieser Verfahren sind durch Haupt- MUSQUI Avocat vorangetrieben worden.

Angesichts des Urteils des 19. Dezember 2002, das beurteilte Sacheautorität hat, mangels des Rechtsmittels, dessen Hauptberufung MUSQUI vom 11. März 2003 eingeführt ein Gesuch hat vor dem Präsidenten des Zimmers von criées durch eine Einheitliche Akte an die drei Gesellschaften, das heißt CETELEM NICHT Athéna bezahlt, während letztere keine Rechtsexistenz mehr seit Dezember 2000 hatte.

Daß die Maître MUSQUI Bernard Avocat vorgeworfenen Tatsachen identisch sind nur jene von GERICHTSVOLLZIEHERSCP PRIAT; COTIN; LOPEZ  habend handelt in Verschwörung.

Daß Herr LABORIE André nach Klagen, die bei den Behörden aus Toulouse, diesen eingebracht wurden  geblieben ergebnislos stellte die öffentliche Aktion in Bewegung  mittels der Aktion indem man läßt ein vor der Strafkammer des Landgerichts von Toulouse zu erscheinendes Zitat im Gegensatz zu Maître MUSQUI Bernard Avocat befreien

Der Aktionsweg, der dieselben Folgen hat, wie ein Plädoyer von Herrn le Procureur der Republik „gegen zu können“

Verfahren vor der laufenden Strafkammer des Landgerichts gegen Haupt- MUSQUI Bernard die Ursachen, die immer nicht seit 2003“ unter verschiedenen Hindernissen verstanden wurden, die durch das Parkett von Toulouse gegen Herrn André LABORIE gestellt wurden, der für die Interessen von Herrn handelt, und sehr geehrte Frau.

Daß es die nicht Vorschrift der Verfolgungen im Gegensatz zu Haupt- MUSQUI Avocat geben kann.

Daß diese Tatsachen strafrechtlich durch die Artikel unterdrückt werden : 441-1 ; 441-2 ; 441-4; 441-5 ; 441-6 vom Strafgesetzbuch; Tatsachen, die durch Artikel 313-1 bis 313-3 und 311-12 vom Strafgesetzbuch unterdrückt wurden; Tatsache, die durch Artikel 314-1 bis 314-4 und 311-12 vom Strafgesetzbuch unterdrückt wurde ; Tatsache, die durch Artikel 432-8 des Strafgesetzbuches unterdrückt wurde; Tatsache, die unterdrückt wurde, von  Artikel 321-1 bis 321-5 vom Strafgesetzbuch.

Daß auf dem Zivilistplan zahlreiche Rechtsmittel verpflichtet worden sind, hemmende diese für das, was direkt oder indirekt am Versuch der Umleitung des Eigentums von Herrn teilgenommen haben und Frau LABORIE.

Herr CAVES Präsident des Zimmers von criées.

Frau PUISSEGUR Greffière des Zimmers von criées.

In einer Zeit nicht durch das Gesetz vor schreibt das Eigentum von Herrn, und Frau LABORIE war Gegenstand einer Umleitung und einer übertretung ihres Wohnsitzes in Verschwörung der Personen oben erwähnt, und von dem die Vergehen hervorgehoben worden sind.

Um ganz von Herrn LABORIE André und von ihrem Hauptrat sich einmal zu befreien DRÜCKT VON ROCH, die für die Interessen dieser Letzten gemäß der richterlichen Hilfe handeln, und mit dem Ziel, durch die Kraft den Wohnsitz von Herrn umzuleiten und Frau LABORIE.

In Verschwörung; Herr CAVE Michel und Frau PUISSEGUR haben durch Ankündigung verleumderisch mitgeteilt von Herrn le Procureur der Republik von Toulouse am das 10. Dezember 2005, die für Beleidigung von Frau PUISSEGUR greffière des Zimmers von criées an der Folge in seiner Audienz des 5. September 2005 bedauert wurde, und um die Ablehnung letzteren mündlich verlangt zu haben, indem er sich beruft, auf daß es eine Streitsache vor der Strafkammer des Landgerichts an seinem Gegensatz mit der Genehmigung von Herrn le Procureur der Republik in seinem befreiten Audienzdatum gab und jenes von Herrn le Procureur Général in seiner nächsten Audienz, die vor dem Berufungsgericht von Toulouse festgelegt ist.

Daß an dieser Audienz vom 5. September 2005 gegenwärtig Haupt- FRANCES, BOURRASSET, Haupt- MUSQUI Haupt- waren, Herr LABORIE letztere, der regelmäßig pro Justizgerichtsvollzieher einberufen wurde.

Aktion, die beabsichtigt wurde, um den Rat von Herrn LABORIE André, Maître abzulehnen, DRÜCKT VON ROCH, indem man durch Klage verfolgt die Herr LABORIE am Grund, daß er unberechtigt wahrgenommen hätte das RMI, daß von diesem Chef, daß es Betrug an der richterlichen Hilfe gegeben hätte.

, was angesichts der finanziellen Lage von Herrn LABORIE André falsch ist, die von Tatsache von Frau LABORIE Suzette getrennt wurde, letztere ist Gegenstand einer Umleitung, die durch das Instanzengericht von starken Geldsummen auf den Gehältern von Frau LABORIE in übertretung des Arbeitsgesetzbuchs in seinem Artikel R 145-13 „öffentlicher Ordnung “ charakterisiert wurde

Daß infolgedessen angesichts dieser Elemente Haupt- VON ROCH DRÜCKT weiterhin die Interessen von Herrn LABORIE André gemäß der richterlichen Hilfe nicht verteidigen konnte.

Während die Herrn LABORIE André vorgeworfenen Tatsachen ungenau sind und nicht bestehen können Herrn LABORIE André festlegend, willkürlich in Besitz für eine Dauer von zwei Jahren, das heißt des 14. Februar 2006 bis 14. September 2007 ohne noch bis zum heutigen Tag nur seine verschiedenen Rechtsmittel auf den Strafverfolgungen gestellt worden ist vor einem Gericht gehört. (er ist in übertretung aller Rechtsnormen öffentlicher Ordnung , Artikel 6-1 der EMRK und andere beurteilt worden).

Auf dieser Beleidigung Eigen-geschmiedet durch das Zimmer von criées und durch das Parkett von Toulouse gebürgt ist eine Klage für Ankündigung verleumderisch bei der Orens-Heiligegendarmerie gegen ihre Autoren bei meiner Anhörung im Januar 2006 eingebracht worden, die noch bis zum heutigen Tag geblieben ohne Antwort der Behörden bedauert wurde.

Herr CAVES Präsident des Zimmers von criées.

In einer Zeit nicht durch das Gesetz vor schreibt das Eigentum von Herrn, und Frau LABORIE war Gegenstand einer Umleitung und einer übertretung ihres Wohnsitzes in Verschwörung der Personen oben erwähnt, und von dem die Vergehen hervorgehoben worden sind.

Herr CAVE Michel hat direkt teilgenommen, Hindernis für die Verteidigungsrechte von Herrn LABORIE André zu machen, hat zugunsten Maître FRANCES Avocate, auf die die Rechnung ihrer Kundin handeln Commerzbank zurückgegeben, letztere profitiert vom Fehlen einer Verteidigung, um falsche Elemente am Zimmer von criées einzuführen, und um ein Subrogationsurteil zu Zwecken von Fortsetzungen in Immobiliarerfassung zu erhalten vom 29. Juni 2006.

Daß das Subrogationsurteil in Urkundenfälschung eingetragen worden ist intellektuell, registriert an der Kanzlei von T.G I von Toulouse, angezeigt an den Teilen und an Herrn le Procureur der Republik, das Ganze, das an der Veredelung des T.G.I VON Toulouse rekrutiert wurde.

(siehe unten Verlauf des ganzen Immobiliarerfassungsverfahrens)

Daß durch die Mitschuld : Diese Tatsachen werden strafrechtlich durch die Artikel unterdrückt : 441-1; 441-2 ; 441-4 ; 441-5 ; 441-6 vom Strafgesetzbuch; Tatsachen, die durch Artikel 313-1 bis 313-3 und 311-12 vom Strafgesetzbuch unterdrückt wurden; Tatsache, die durch Artikel 314-1 bis 314-4 und 311-12 vom Strafgesetzbuch unterdrückt wurde ; Tatsache, die durch Artikel 432-8 des Strafgesetzbuches unterdrückt wurde; Tatsache, die unterdrückt wurde, von  Artikel 321-1 bis 321-5 vom Strafgesetzbuch.

Rechtsanwaltscp FRANCES; MERCIE; ESPENAN,

handelt auf die Rechnung der Bank Commerzbank.

In einer Zeit nicht durch das Gesetz vor schreibt das Eigentum von Herrn, und Frau LABORIE war Gegenstand einer Umleitung und einer übertretung ihres Wohnsitzes in Verschwörung der Personen oben erwähnt, und von dem die Vergehen hervorgehoben worden sind.

Meister FRANCES, der für SCP und im Auftrag ihrer Kundin handelt, hat Commerzbank im Juni 2006 ein Subrogationsverfahren eingeführt, um das vorhergehende Immobiliarerfassungsverfahren fortzusetzen, das auf dem Grund und der Form ohne widersprüchliche Debatte ohne Exekutivtitel durch Sense und Sensengebrauch als unten im Immobiliarerfassungsverfahren erklärt, der von der Abwesenheit von Herrn LABORIE André profitiert der Rechtsunwissenheit verdorben wurde  von Frau LABORIE und von der nicht Möglichkeit, durch einen Rechtsanwalt unterstützt zu werden, um ein Sagen in Anfechtung einzubringen.

Meister FRANCES, der für SCP und im Auftrag ihrer Kundin handelt, hat Commerzbank falsche Forderungen produziert.

Meister FRANCES, der für SCP und im Auftrag ihrer Kundin handelt, hat Commerzbank eine beschmutzte pfandrechtliche Bereitstellung nicht unterzeichneter Ungültigkeit von Herrn produziert und Frau LABORIE und eingetragen in falschem Intellektuellem, das an der Veredelung des T.G.I von Toulouse abgelegt wurde, die an den Teilen und an Herrn le Procureur der Republik von Toulouse angezeigt wurde.

Meister FRANCES, der für SCP und im Auftrag ihrer Kundin handelt, machte Commerzbank ein Urteil des Kassationsgerichts geltend, das in falschen Intellektuellen eingetragen ist registriert an der Kanzlei des T.G.I von Toulouse, das an den Teilen und an Herrn le Procureur der Republik angezeigt wurde.

Meister FRANCES, der für SCP und im Auftrag ihrer Kundin handelt, hat Commerzbank ein Verteilungsprojekt für Dritte angefertigt, und im Auftrag Commerzbank, während sehr geehrter Herr und Frau LABORIE nicht Schuldner- sind, sind sie an gesehen von den gebrachten Rechnungsbelegen eher Kredit-.

Daß der Wille, den Interessen von Herrn zu schaden und Frau LABORIE durch die nachstehenden Schriftstücke und Stücke in seinem Hauptformular trotz einer Anfechtung dieses Verteilungsprojekts vor dem Richter der Ausführung charakterisiert wird, FRANCES wert zu sein, wie normalerweise bestätigen ließ dieses Verteilungsprojekt sich, während ein Verfahren in Anfechtung vor dem Richter der Ausführung anhängig war, und mit dem Ziel allein, die Summe von 260.000 Euro an seinen Zielen umzuleiten.

Daß durch die Mitschuld : Diese Tatsachen werden strafrechtlich durch die Artikel unterdrückt : 441-1; 441-2 ; 441-4 ; 441-5 ; 441-6 vom Strafgesetzbuch; Tatsachen, die durch Artikel 313-1 bis 313-3 und 311-12 vom Strafgesetzbuch unterdrückt wurden; Tatsache, die durch Artikel 314-1 bis 314-4 und 311-12 vom Strafgesetzbuch unterdrückt wurde ; Tatsache, die durch Artikel 432-8 des Strafgesetzbuches unterdrückt wurde; Tatsache, die unterdrückt wurde, von  Artikel 321-1 bis 321-5 vom Strafgesetzbuch.

SCP CATUGIER DUSAN; BOURRASSETFrau D' ARAUJO handelt im Auftrag seiner Kundinnen, und heiratet PLAUDERT,

von der GmbH LTMDB, die durch ihren Geschäftsführer Herr TEULE Laurent, Maître CHARRAS Notar vertreten wurde

In einer Zeit nicht durch das Gesetz vor schreibt das Eigentum von Herrn, und Frau LABORIE war Gegenstand einer Umleitung und einer übertretung ihres Wohnsitzes in Verschwörung der Personen oben erwähnt, und von dem die Vergehen hervorgehoben worden sind.

Während Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT geworden erfolgreicher Bieter vom 21. Dezember 2006, diese, die sich den Verpflichtungen und Formalitäten nach der Zuerkennung angepaßt hat.

Daß angesichts der Aktion in vom 9. Februar 2007 für Betrug des Immobiliarerfassungsverfahrens durchgeführter Entschließung, dessen Zuerkennungsurteil Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT verloren sein Eigentumsrecht.

Daß  über sein Rat SCP CATUGIER DUSAN; BOURRASSET hat zahlreiche unregelmäßige Handlungen auf der Form und auf dem Grund vorangetrieben, in Mitschuld der GmbH LTMDB vertreten durch ihren Geschäftsführer Herr TEULE Laurent.

Indem man durch Sense und Sensengebrauch das Konservative der Hypotheken täuscht.

Indem man durch Sense und Gebrauch falscher Haupt- CHARRAS Notar täuscht, um eine Eigentumsänderung durch eine übertragung zu erhalten. (Siehe Einschreibung falscher Intellektueller, die regelmäßig an der Veredelung abgelegt wurden, die an den Teilen und an Herrn le Procureur der Republik angezeigt wurde).

Indem man das Instanzengericht von Toulouse täuscht, um einen Ausweisungsbeschluß zu erhalten, der in Ausführung gestellt worden ist, während sehr geehrter Herr und Frau LABORIE immer Eigentümer sind.

Indem man das Instanzengericht von Toulouse täuscht, indem man geltend macht daß das Zuerkennungsurteil regelmäßig die 15 bedeutet worden war und 22. Februar 2007, während sie von der Veredelung das Gros des Urteils erhalten haben von Zuerkennung nur am 27. Februar 2007.

Indem man das Instanzengericht täuschte, indem man geltend machte daß die Veröffentlichung des Zuerkennungsurteils regelmäßig vom 20. März 2007 war, während durch die Aktion in Entschließung in vom 9. Februar 2007, dieses ihm ci nicht konnte sein, auf der Grundlage von Artikel 750 acpc zu veröffentlichen.

(Siehe Einschreibung falscher Intellektueller, die regelmäßig an der Veredelung abgelegt wurden, die an den Teilen und an Herrn le Procureur der Republik angezeigt wurde).

Daß die GmbH LTMDB, nachdem sie an diesem Tag durch Sense und Sensengebrauch eine Eigentumsurkunde an Wähler in Sense erhalten hat, eine andere Gefälligkeitshandlung durchgeführt hat darunter eine Sense, ein Mietpachtvertrag an Herrn TEULE, um unseren Wohnsitz ungestraft zu besetzen.

Daß diese Letzten Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT, und seine Mittäter die unregelmäßige Ausweisung am das 27. März 2008 mit der Unterstützung und der Mitschuld von GERICHTSVOLLZIEHERSCP GARRIGUES und BALLUTEAUD befohlen haben, indem sie die Präfektur und die Orens-Heiligegendarmerie getäuscht haben, indem sie machen gerichtliche Entscheidungen geltend haben, die durch Sense und Sensengebrauch erhalten wurden.

Den Verlauf des Verfahrens unten zu sehen.

Daß durch die Mitschuld : Diese Tatsachen werden strafrechtlich durch die Artikel unterdrückt : 441-1; 441-2 ; 441-4 ; 441-5 ; 441-6 vom Strafgesetzbuch; Tatsachen, die durch Artikel 313-1 bis 313-3 und 311-12 vom Strafgesetzbuch unterdrückt wurden; Tatsache, die durch Artikel 314-1 bis 314-4 und 311-12 vom Strafgesetzbuch unterdrückt wurde ; Tatsache, die durch Artikel 432-8 des Strafgesetzbuches unterdrückt wurde; Tatsache, die unterdrückt wurde, von  Artikel 321-1 bis 321-5 vom Strafgesetzbuch.

Gerichtsvollzieherscp GARRIGUES & BALLUTEAUD, handelnd im Auftrag von Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT

In einer Zeit nicht durch das Gesetz vor schreibt das Eigentum von Herrn, und Frau LABORIE war Gegenstand einer Umleitung und einer übertretung ihres Wohnsitzes in Verschwörung der Personen oben erwähnt, und von dem die Vergehen hervorgehoben worden sind.

Dieses SCP Gerichtsvollzieher hat handelt von falschen Intellektuellen in Verbergen all seiner unregelmäßigen Handlungen, die in der Einschreibung falschen Intellektuellen zurückgenommen wurden, das an der Veredelung des T.G.I von Toulouse abgelegt wurde, das an den Teilen und an Herrn le Procureur der Republik angezeigt wurde (siehe Stück Senseneinschreibung).

Und um uns auf Antrag von Frau D' ARAUJO ausgestoßen zu haben heiratet PLAUDERT  am 27. März 2008 unseren Wohnsitz mit zuerst: geliefert der Präfektur von falschen Elementen  vom H.G, um zu erhalten  die Unterstützung  öffentliche Kraft.

Daß dieses GERICHTSVOLLZIEHERSCP GARRIGUES & BALLUTEAUD alle Möbel und Gegenstände unseres Wohnsitzes , erwogener Handlung verschlimmerten Fluges weggenommen hat.

Daß durch die Mitschuld : Diese Tatsachen werden strafrechtlich durch die Artikel unterdrückt : 441-1; 441-2 ; 441-4 ; 441-5 ; 441-6 vom Strafgesetzbuch; Tatsachen, die durch Artikel 313-1 bis 313-3 und 311-12 vom Strafgesetzbuch unterdrückt wurden; Tatsache, die durch Artikel 314-1 bis 314-4 und 311-12 vom Strafgesetzbuch unterdrückt wurde ; Tatsache, die durch Artikel 432-8 des Strafgesetzbuches unterdrückt wurde; Tatsache, die unterdrückt wurde, von  Artikel 321-1 bis 321-5 vom Strafgesetzbuch.

Auf dem Angriff an der Aktion der Justiz: Tatsache, die unterdrückt wurde, von:

Artikel 434-4 des Strafgesetzbuches.

In einer Zeit nicht durch das Gesetz vor schreibt das Eigentum von Herrn, und Frau LABORIE war Gegenstand einer Umleitung und einer übertretung ihres Wohnsitzes in Verschwörung der Personen oben erwähnt, und von dem die Vergehen hervorgehoben worden sind.

Herr LABORIE André hat zahlreiche Zivilverfahren eingeleitet, um das Verfahren zu bestreiten, das gegen die Interessen von Herrn erfolgt ist und Frau LABORIE.

Daß die Hindernisse permanant am Zugang zur Justiz durch die oben verfolgten Personen sind, der an diesem Tag immer in Verschwörung handelt, um Hindernis für die Verfahren zu machen, und um ihre zivilrechtlichen Haftungen nicht zu suchen und provisorische Maßnahmen über die ernsten Tatsachen zu erhalten, die aufgerichtet, und die von den Antragstellern an der Aktion und gegen die Autoren erfahren wurden, darunter Klage.

Die Forderungen von Artikel 6 des europäischen übereinkommens über Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten.

Hat „ jeder Anspruch auf das, was seine Ursache entweder, die gerecht (...) unter einem unabhängigen und unparteiischen Gericht verstanden wurde, das durch das Gesetz, das beschließen wird oder der Anfechtungen auf seinen Rechten und Plichten von Zivilistcharakter, oder der Rechtmässigkeit jeder Strafanklage (...) aufgestellt wurde, die gegen sie gelenkt wurde ".

Der Inhalt dieser Garantie „des gerechten“ Prozesses ist, jeder der Rechtssprechung unterworfene Person einen ehrlichen Prozeß zu garantieren, und ausgewogen und die erste Forderung, um dort zu erreichen ist jene eines Zugangsrechts zum Richter : muß jeder, der wünscht, eine Aktion einzuführen, die in den Anwendungsbereich des übereinkommens hineingeht, über einen angemessenen Rückgriff verfügen, damit ein Richter es hört,

Der europäische Gerichtshof hat erklärt, daß dieses Zugangsrecht ein wirksames Recht sein muß, dieses effectivité umfaßt selbst zwei Forderungen:

Lan erster Forderung ist, daß der vom Staat anerkannte richterliche Rückgriff zu einer wirklichen und ausreichenden richterlichen Kontrolle führt; das erfaßte Gericht muß in voller Rechtsprechung befugt sein, um die Angelegenheit sowohl in Recht entscheiden zu können als auch in der Tat;

Lan zweiter Forderung ist, daß es eine wirkliche Möglichkeit für die Teile gibt, zur Justiz zu gelangen, das heißt, daß sie kein Hindernis erfahren, das geeignet ist, sie praktisch daran zu hindern, ihr Recht auszuüben (die Etappen handelnden um diese zweite Forderung sich sich waren der Erlaß Airey c/Irland im Jahre 1979, der Erlaß Belley Ende 1995 und der Erlaß katholische Kirche von drücken c/Griechenland Ende 1997), es ist, sowie dürfen Wirtschaftsbedingungen keiner Person der Möglichkeit entziehen, ein Gericht zu erfassen und in diesem Zusammenhang, es obliegt den Staaten, diese Freiheit zu gewährleisten, indem man eine Regelung legaler Beihilfe für mehr démunis oder in den Fällen schafft, wo die Komplexität der Rechtsüberlegung es erfordert ;

· Ebenso kann ein Rechtshindernis davon auch die übung illusorisch machen (Geouffre-Erlaß Pradelle des 16. Dezember 1992)(3).

Die allgemeinen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts

Artikel 13 vom übereinkommen stellt der Grundsatz für die Personen von Recht auf einen wirksamen Rückgriff vor einer nationalen Instanz, wenn es Verletzung der anerkannten Rechte und Freiheiten gibt, selbst wenn diese übertretung die Tatsache ist von „Personen, die in der Ausübung ihres offiziellen Amtes handeln".


 Artikel 14 verboten jede Art der Diskriminierung, was den Genuß von diesen Rechten und Freiheiten, Diskriminierung betrifft „die insbesondere auf dem Geschlecht, der Rasse, der Farbe, der Sprache, der Religion, den politischen Meinungen oder allen anderen Meinungen, dem nationalen oder sozialen Ursprung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, dem Vermögen, der Geburt basiert oder jede andere Lage ".

AUF DEM OBSTCLE AN DER ÜBERTRAGUNG DES RICHTERS DER EINSTWEILIGEN VERFÜGUNG UND DES RICHTERS DER AUSFÜHRUNG

Während es eine Verwirrung gibt, die offensichtlich an der öffentlichen Ordnung charakterisiert wurde, Herr LABORIE André, der für die Interessen von Herrn und sehr geehrte Frau und für die legale Gemeinschaft handelt, befinden sich bis zum heutigen Tag mit aufschiebenden Hindernissen, damit die Ursachen nicht vor einem Gericht gehört werden.

Am Vorwand, daß die Anweisung angesichts Artikels 648 des ncpc gleich null wäre.

Aber es ist nicht der Fall, diese von genannte durch die gegnerischen Teile und gefolgt Argumentation, sein  Präsidenten ist im Ziel allein, daß die Ursachen gehört werden, um kein die Anweisung zu machen und die Autoren der Tatsachen zu schützen, die im Gegensatz zu den schuldigen von ihrer Veruntreuung aufgerichtet wurden, die nicht angesichts der Schriftstücke und regelmäßig abgelegter Stücke bestritten werden kann, die Einwände gegen Herrn verursachen, und Frau LABORIE

Der Darstellungsfall wird von Rechtsverweigerung zurückgehalten.

AUF DER GÜLTIGKEIT DER VERSCHIEDENEN  ANWEISUNGEN

Sehr geehrter Herr und Frau LABORIE sind seit dem 27. März 2008 ohne festen Wohnsitz, oder sie sind von ihrem Eigentum ausgestoßen worden durch die übertretung ihres Wohnsitzes, was nicht ihnen diesen Letzten, Folgen der strafbaren Machenschaften der oben verfolgten Autoren bis zum heutigen Tag vorgeworfen werden kann und die am Immobiliarerfassungsverfahren durch Sense und Gebrauch der Sensen und in übertretung von Artikel 4 teilgenommen haben; 14-15-16 vom ncpc und von Artikel 6-1 und 6-3 der EMRK, von dem sie davon Opfer noch sind bis zum heutigen Tag.

Daß die Verteidigungsrechte von öffentlicher Ordnung sind.

Daß Artikel 648 des ncpc erlauben muß, die Teile an diesem Ende zu identifizieren, ihnen jede Handlungen bedeuten zu können.

          Daß die Anweisung gut die Teile identifiziert.

          Daß es möglich ist, jede Handlung auf der Grundlage von Artikel 659 des ncpc zu bedeuten.

Daß verschiedene Justizgerichtsvollzieher verschiedene Handlungen an Herrn bedeuten konnten und Frau LABORIE an ihrem verletzten Wohnsitz vom 27. März 2008 sowie zahlreiche durch die Behörden adressierte Korrespondenzen.

Erinnert an:

Kunst. 659  (Décr.  no 89-511 vom 20 juill. 1989)   Wenn die Person, an der die Handlung bedeutet werden muß, weder Wohnsitz, weder bekannten Wohnsitz, noch Arbeitsort hat der Justizgerichtsvollzieher aufstellt, ein Protokoll, wo er mit Genauigkeit die Sorgfalt berichtet hat nur, er ausgeführt, um den Empfänger der Handlung zu suchen.

 

  Derselbe Tag oder am später ersten folgenden Arbeitstag kaum der Ungültigkeit der Justizgerichtsvollzieher senden an den Empfänger, an die letzte Adresse, die per eingeschriebenes Schreiben mit Ersuchen um Stellungnahme des Empfangs bekannt ist, eine Kopie des Protokolls, der eine Kopie der Gegenstandshandlung der Bedeutung beigefügt ist.

  Am selben Tag unterrichtet der Justizgerichtsvollzieher den Empfänger per einfaches Schreiben über die Erfüllung dieser Formalität.

  Die Bestimmungen des vorliegenden Artikels sind anwendbar auf die Bedeutung einer Handlung, was eine juristische Person betrifft, die keine Einrichtung mehr hat, die am Ort bekannt ist, der als Geschäftssitz durch das Handels- und Gesellschaftsregister angegeben ist.  - V.  Kunst. 693. - Von den 15 sieben an geänderter anwendbarer Artikel. 1989.

Daß alle gegenteilige Nachfrage nach dem gegnerischen Teil noch einmal ist, daß aufschiebende Mittel, unzulässig Herrn und Frau LABORIE bis zum heutigen Tag zu machen diese letzt Opfer vor einem Gericht gehört zu werden

Daß alle gegenteiligen Anträge mit dem Ziel allein am gegnerischen Teil sind, die Umleitung des Eigentums von Herrn und Frau LABORIE und von starken Geldsummen ohne einen Exekutivtitel fortzusetzen und zu bestätigen, und während sie sie selbst schuldig sind und Autoren „gegnerische Teile“ von dieser Lage und Tatsachen, die ihres vorgeworfen werden.

Daß alle gegenteiligen und schlecht begründeten Anfechtungen der Räte von  gegnerische Teile könnte Gegenstand des Verbergens sein.

Daß sehr geehrter Herr und Frau LABORIE immer Eigentümer ihres Wohnsitzes sind, obwohl sie durch zahlreiche Gefälligkeitshandlungen ausgestoßen worden sind, die von den verschiedenen Autoren durchgeführt wurden, die oben vor Herrn Präsident zugewiesen wurden, der in einstweiliger Verfügung bestimmt.

Sehr kurz Rückruf des Verfahrens:

Im Hof eines Immobiliarerfassungsverfahrens , das durch den Betrug, in Verletzung aller Verteidigungsrechte durch Sense und Sensengebrauch gemacht wurde, ist ein Zuerkennungsurteil am 21. Dezember 2006 zugunsten der Frau D' ARAUJO zurückgegeben worden heiratet PLAUDERT.

Daß eine Aktion in Entschließung für Betrug des Immobiliarerfassungsverfahrens, dessen Zuerkennungsurteil durch Anweisung der Teile vor dem Berufungsgericht von Toulouse durchgeführt worden ist in vom 9. Februar 2007.

Daß durch die Aktion in Entschließung für Betrug die Wirkungen dieselben wie im Gebotsverrückteverfahren sind, verliert der erfolgreiche Bieter sein Eigentumsrecht, und das Eigentum kommt zurück an erfaßt. „, das heißt sehr geehrter Herr und Frau LABORIE“

Daß im Namen dieser Aktion in Entschließung das Zuerkennungsurteil keinen Artikel 750 des acpc veröffentlicht werden kann.

Daß Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT über die Grundlage des Artikels 1599 vom Zivilistcode verkaufen kann ein Gut, von dem sie das volle Eigentum noch nicht erhalten hat, der Verkauf ist und kann an einem Schadenersatz gleich null geben, wenn der Käufer an nicht gewußt, daß die Sache an anderen war.

Daß angesichts Artikels 2212 des Zivilistcodes der Verkauf von Rechts wegen gleich null ist, heiratet Frau D' ARAUJO PLAUDERT gezahlt in der Frist von zwei Monaten den Preis für die Zuerkennung nicht.

Daß angesichts Artikels 2211 Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT das Gut nicht verkaufen kann.

Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT kann nicht ein Lastenheft Anspruch haben, das nie den Teilen mitgeteilt worden ist, das „mit öffentlicher Ordnung“ angerufen wurde, und das nicht Gegenstand einer widersprüchlichen Debatte sein konnte privat von allen Verteidigungsmitteln, eingesperrter Herr LABORIE, und den kein Rechtsanwalt interveniert hat, um ein Sagen einzubringen, um Anfechtungen auf dem Grund und der Form des Immobiliarerfassungsverfahrens aufzurichten (Grund der Entschließungsaktion).

Daß am überschuß Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT das Gericht nicht mit Instanz befassen konnte, um einen Ausweisungsbeschluß durch Sense und Sensengebrauch zu erhalten, macht sie nur die Veröffentlichung geltend vom 20. März 2007 ist regelmäßig, während auf der Grundlage von Artikel 750 des acpc „   von öffentlicher Ordnung“ daß die Veröffentlichung nicht erfolgen konnte.

Daß am überschuß Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT das Gericht nicht mit Instanz befassen konnte, um einen Ausweisungsbeschluß durch Sense und Sensengebrauch zu erhalten, macht sie geltend, welches regelmäßig das Gros des Zuerkennungsurteils bedeuten würde am 15. Februar, und pertinamant am 22. Februar 2007 ist dann, welches sich nur, sie die Anweisung in Aktion in am 9. Februar 2007-Entschließung erhalten hat und welches a, das vom Vermittler seines Rates erhalten wurde, das Gros des Zuerkennungsurteils nur am 27. Februar 2007.

Daß der Betrug von Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT carractérisée gut und unumstritten von den gegnerischen Teilen ist im Ziel allein und für Verbergen seiner Machenschaften.

Diese dilictueux Handlungen müssen sanktioniert werden, und es ist der Grund der übertragung von Herrn Präsident, die hinsichtlich einstweiliger Verfügung bestimmt, entscheidet über die Offensichtlichkeit, provisorische Maßnahmen für in parraliser zu befehlen sein effefs.

Daß er nicht Herrn und Frau LABORIE umgezogen ihres Wohnsitzes also vorgeworfen werden kann ungestraft am Gesetz in vom 27. März 2008 und am demnade von Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT, übertretung ihres Wohnsitzes, gezwungen worden zu sein, um ihre Korrespondenz zu bewahren die übertragung der Post an die übriggebliebene Heiligepost Orens und im Warten, daß provisorische Maßnahmen durch das hinsichtlich einstweiliger Verfügung erfaßte Gericht ergriffen werden und in Warten durchgeführt zu haben, daß die Justiz ihre Wiedereingliederung befiehlt.

Daß bis zum heutigen Tag Herr und Frau LABORIE gut die Sorgfalt der Anwendung von Artikel 648 des ncpc in der Maßnahme respektiert haben, die kein Einwand an allen verursacht werden kann und alles, die wünschen würden, eine einfache Post oder in Einschreiben oder irgendeine Handlungsbedeutung pro Justizgerichtsvollzieher zu senden, sieht das Gesetz in einem solchen Fall die Anwendung von Artikel 659 des ncpc und als oben zurückgenommen vor.

Die gegnerischen Teile können sich nicht von einer Rechtslage vorherrschen, von der sie die Verantwortlichen allein es zu haben délictueusement begangen sind.

Daß daran erinnert wird, daß die nicht Beachtung einer Regel öffentlicher Ordnung die Entstehung eines Rechts verhindert und im weiteren Verlauf den Erwerb dieses Rechts durch den Absatz der Zeit nicht erlaubt, „Rechtsausschluß“

Die Teile an der Instanz sind in ihren Anträgen in der Ungültigkeit der regelmäßigen Anweisungen unzulässig.

Daß durch diese verschiedenen Hindernisse für den Zugang zu einem Gericht auf der Rechtsgrundlage von Artikel 648 des ncpc unwirksam und aufschiebend ist „Sense“, Gegenteil in seiner Anwendung von Artikel 6 und 6-1 der EMRK 

Daß durch die Mitschuld gegen X : Diese Tatsachen werden strafrechtlich durch die Artikel unterdrückt : 441-1 ; 441-2; 441-4 ; 441-5 ; 441-6 vom Strafgesetzbuch; Tatsachen, die durch Artikel 313-1 unterdrückt wurden an

 

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313-3 und 311-12 vom Strafgesetzbuch; Tatsache, die durch Artikel 314-1 bis 314-4 und 311-12 vom Strafgesetzbuch unterdrückt wurde ; Tatsache, die durch Artikel 432-8 des Strafgesetzbuches unterdrückt wurde; Tatsache, die unterdrückt wurde, von  Artikel 321-1 bis 321-5 vom Strafgesetzbuch und in seinem Artikel 434-4 des Strafgesetzbuches.

VERLAUF VON  DAS ERFASSUNGSVERFAHREN IMMOBILIERE, DAS DURCH DEN BETRUG GEMACHT WURDE

DARUNTER ZUERKENNUNGSURTEIL des 21. Dezember 2006.

Die nachstehenden Erklärungen nehmen die Schlußfolgerungen wieder auf, die regelmäßig vor dem Berufungsgericht in einem Revisionsverfahren eingebracht wurden, und für die Audienz des 5. Mai 2009 oder Herrn le Procureur Général informiert worden ist.

EINFÜHRUNG

Vor dem Berufungsgericht analysiert wird, wie der Betrug von Haupt- FRANCES verfolgt worden ist, der auf die Rechnung Commerzbank gegen Herrn handelt, und Frau LABORIE in einem Immobiliarerfassungsverfahren, das während seiner Inhaftierung des 6. Februar 2006 am 14. September 2007 gemacht wurde, der um jedes Verteidigungsmittel einzubringen gebracht wurde, ein Sagen durch Rechtsanwalt, um die Anfechtungen im Verfahren aufzurichten.

I/, das erinnert an die obengenannten

II/Gründe des Ansuchens um Revision

III/auf der Gültigkeit des Ansuchens um Revision

IV/auf der Verletzung der Verteidigungsrechte , Ablehnung von Herrn le Bâtonnier, der Behörden einen Rechtsanwalt zu erhalten, um ein Sagen einzubringen.

V/auf der Ungültigkeit des Befehls des 20. Oktober 2003, Instanzenverjährung, Endes, nicht zu erhalten.

VI/auf dem Ende, Instanzenverjährung Commerzbank in ihrem Subrogationsverfahren, Herrn nicht zu empfangen und Frau LABORIE sind von letzteren Kredit-.

VII/auf dem späteren Verfahren des Zuerkennungsurteils, Erlangung eines Ausweisungsbeschlusses, Rückkehr des Eigentums zu Herrn und Frau LABORIE.

VIII/auf dem Verfahren nach dem unregelmäßigen Ausweisungsbeschluß darunter Aufruf

IX/auf der unregelmäßigen Ausweisung vom 27. März 2008 und dem Fehlen von Rechtsmitteln vor dem Richter der Ausführung.

X/auf den erlittenen Schäden.

XI auf der Entschädigung der erlittenen Schäden und den zu ergreifenden Schutzmaßnahmen, um die Entschädigung von Herrn zu garantieren und Frau LABORIE.

XII/auf die Anträge an das Berufungsgericht. „durch diese Gründe“

I/, DAS ERINNERT AN DIE OBENGENANNTEN :

Das Ansuchen um Revision neigt dazu, den Erlaß zurückziehen zu lassen, der in beurteilter Sachekraft übergegangen wurde, damit er erneut tatsächlich und juristisch angesichts Artikels 593 des NCPC und der Stücke bestimmt ist, die später erhalten dem Verfahren beigefügt wurden, die durch den Rat Commerzbank gemacht wurden.

Das Berufungsgericht ist kompetent, um ein Zuerkennungsurteil für Verletzung der Rechte der Verteidigung Artikel 16 des ncpc und von Artikel 6-1 der EMRK „öffentlicher Ordnung“ zu annullieren.

Herr LABORIE, der für die Interessen der Gemeinschaft handelt, ist des Rechtsanwaltes entzogen worden, um ein Sagen in Anfechtung des Immobiliarerfassungsverfahrens einzubringen, das von Haupt- FRANCES vorangetrieben wurde, das im Auftrag ihrer Kundin handelt, Commerzbank

II /Gründe des Ansuchens um Revision

Sehr geehrter Herr und Frau LABORIE bilden ein Ansuchen um Revision auf  gesehen von Artikel 595 des Codes Zivilverfahrens, da [[l’]]Erlaß des 21. Mai 2007 N°: RG 07/00984, durch falsche Elemente zurückgegeben worden ist, die durch den gegnerischen Teil produziert wurden, „Commerzbank“,

Die Antragsteller, die die Ursachen dieser falschen Rechtselemente nicht konnten, vor dem Berufungsgericht geltend machen Herr LABORIE André, der an Maison Erlasses von Seysses des 14. Februar 2006 bis 20. März 2007 besessen und der danach auf das Erlaßhaus von Montauban 82000 übertragen wurde, bis 14. September 2007.

Herr LABORIE André war das einzige, dem Hof, privat von Verfahrensstücken und von der Akte von Immobiliarerfassung, sich an seinem die Wohnsitz an N° befinden Rue de la Forge 31650 Heiligen Orens, privaten jedes Verteidigungsrechts Elemente bringen zu können.

Frau LABORIE Suzette, die kein Element das des Verfahrens bringen kann, keine Immobiliarerfassung und verschiedenes laufendes Vorgehen vor dem Zimmer von criées kennt.

Es ist in diesem Zusammenhang, daß ein Erfassungsimmobiliarverfahren in übertretung irgendeinen Widerspruchsgrundsatzes stattgefunden hat, ohne vor dem Zimmer von criées in seiner Audienz des 21. Dezember 2006 handeln zu können, um ein Sagen, Fehlen des Lastenheftes und ohne einzubringen, einen Rechtsanwalt im Verfahren durch die Ablehnung von den Rechtsanwälten erhalten zu können, mich und für die Interessen von Herrn zu vertreten und Frau LABORIE.

· Daß der Rechtsanwalt diesbezüglich zwingend ist. „von öffentlicher Ordnung“

Vorläufiger Rückruf:

Befassung des Berufungsgerichts von Toulouse durch Anweisung der Teile vom 9. Februar 2007, und um den Betrug in der Erlangung am 21. Dezember 2006 des zurückgegebenen Zuerkennungsurteils aufzurichten. „Aktion in Entschließung des Verkaufs“

· Betrug oberhalb des Zuerkennungsurteils und Betrug am Immobiliarerfassungsverfahren, das durch den Rat Commerzbank gemacht wurde.

Entscheidung des Berufungsgerichts von Toulouse in seinem Urteil des 21. Mai 2007 an den folgenden Gründen:

Lehnen Sie ab der Antrag der Annullierung des Zuerkennungsurteils an den Gründen, daß das Zuerkennungsurteil sich eine spezifische Natur hat als er darstellt keine gerichtliche Entscheidung, die einen Rechtsstreit schlichtet, aber beschränkt auf die gerichtliche Feststellung eines Verkaufs auf den Bedingungen des Lastenheftes und auf dem Preis, der auf den Gebotswegen bestimmt ist und an, da sehr geehrter Herr und Frau LABORIE kein Sagen vor dem Zimmer von criées vor der Zuerkennung hervorgehoben haben.

Frau LABORIE Suzette, die gegeben hat, an Herrn LABORIE nur André zu können davon vom Verfahren kennen letztere in der Unfähigkeit, sich zu verteidigen, der sich eingesperrt hat, und verbundenen Füssen und Händen, Ablehnungen von den nach übertragung von Herrn le zu intervenierenden Rechtsanwälten Bâtonnier von den Rechtsanwälten am und das beiliegende  Anträge.

Unter diesen Bedingungen mußte das Berufungsgericht intervenieren, um aufhören zu lassen „diese Verwirrung an der öffentlichen Ordnung“  der Gebrauch falscher Intellektueller der Hof war bereits früher auf Schwierigkeiten erfaßt worden verbunden mit einem unregelmäßig befreiten und unregelmäßig veröffentlichten Befehl des 20. Oktober 2003 „nie entschiedene Streitsache“ und gegenteilig dem Inhalt der Entscheidung des 21. Mai 2007 ohne davon davon die Genauigkeit und nur prüfen zu wollen über die Aussagen des gegnerischen Teiles, ohne Herrn zu hören und Frau LABORIE.

Die Antragstellerin an der Immobiliarerfassung „Commerzbank“ durch Kollusion und durch Betrug, um ein Subrogationsurteil erhalten zu haben, während letztere keine Forderung gegen Herrn besitzen kann und Frau LABORIE.

Es wird analysiert und bewiesen, daß das ganze Immobiliarerfassungsverfahren, das durch Commerzbank durch ein am 29. Juni 2006 erhaltenes Subrogationsurteil wieder aufgenommen wurde, mit Ungültigkeit auf der Grundlage von Artikel 715 ANCPC beschmutzt wird.

Daß das Immobiliarerfassungsverfahren von dem den Gegenstand sehr geehrter Herrn und Frau LABORIE machte, das alte begründete Verfahren und an der Fortdauer der Fortsetzung durch Commerzbank auf der Grundlage eines Befehls des 20. Oktober 2003 betrifft.

Daß dieser Befehl des 20. Oktober 2003 mit Ungültigkeit auf der Grundlage von Artikel 715 des ACPC und aus den Gründen beschmutzt wird, die unten bewiesen werden.

Daß in Folge angesichts Artikels 2215 des Zivilistcodes die Zuerkennung, die kann, daß sich zu machen, daß nach einem endgültigen Urteil in letzter Instanz oder Vergangenheit in beurteilter Sachekraft .

Das Berufungsgericht ist befugt, was den Betrug des Verfahrens in Immobiliarerfassung für Hindernis für die Rechte der Verteidigung betrifft „von öffentlicher Ordnung“ und um das Verfahren bis zum Verkauf durch Zuerkennungsurteil des 21. Dezember 2006 zu annullieren sehr geehrter Herr und sind Frau LABORIE von Commerzbank Kredit-.

III/auf der Gültigkeit des Ansuchens um Revision :

Der BETRUG Artikel 595 des NCPC

Kunst. 595 Das Ansuchen um Revision ist nur für eine der folgenden Ursachen offen:

  1. Wenn er sich nach dem Urteil enthüllt, daß die Entscheidung durch den Betrug des Teiles überrascht worden ist, zugunsten dessen sie zurückgegeben worden ist;

  2. Wenn seit dem Urteil er von den entscheidenden Stücken wiedererlangt worden ist, die durch die Tatsache eines anderen Teiles zurückgehalten worden waren;

  3. Wenn er auf Stücken beurteilt worden ist, die wiedererkannt, oder die gerichtlich seit dem Urteil falsch erklärt wurden;

  4. Wenn er auf Zertifikaten, Zeugenaussagen oder Schwüren beurteilt worden ist, die gerichtlich seit dem Urteil falsch erklärt wurden.

  In all diesen Fällen ist der Rückgriff zulässig nur, wenn sein Autor sich ohne mangels seines Teils machen die Ursache geltend konnte nur er beruft auf, bevor die Entscheidung in beurteilter Sachekraft übergegangen ist.

Rechtsprechung.

_  1. Die Aufzählung, die durch den Text der Ursachen gemacht wurde, ist erschöpfend. Paris,   13 janv. 1978: D. 1978. IR. 412, OBS. Julien.  

_  2. Der Antragsteller ohne mangels seines Teils muß in der Unmöglichkeit sein die Ursache geltend zu machen, bevor die Entscheidung beurteilte Sachekraft erworben hat. Civ. 2e,  21. März 1979:   D. 1979. IR. 482, OBS. Julien; RTD civ. 1979. 674, OBS. Perrot   17. März 1983: Gas. Pfahl. 1983. 2. Seite. 227, OBS. Guinchard   Paris,   14 sieben. 2000: D. 2000. IR. 269. Comp.: Civ. 2e,  9 juill. 1986: Gas. Pfahl. 1986. 2. Seite. 255   Versailles,   20. Dez. 1988: D. 1989. Somm. 183, OBS. Julien.   ... Und es ist am Antragsteller, daß er gehört, den Beweis dieser Unmöglichkeit zu erbringen. Civ. 2e,  10. März 1988: Bulletin. civ. II no 63.  

_  A.  BETRUG.

_  3. Die durch die Kunst vorgesehene Ursache. 595 ist der Betrug und nicht die persönliche arglistige Täuschung. Civ. 2e,  21 juill. 1980:   Bulletin. civ. II no 190; Gas. Pfahl. 1981. 1. 154 stellen Viatte fest; RTD civ. 1981. 456, OBS. Perrot.  

_  4. Den Richter täuschen stellt einen Betrug dar. Er davon ist so Lügen. Douai,   23. Juni 1976: Gas. Pfahl. 1977. 1. 90.   ... Von der Reserve. Pflugschar.  29. Apr. 1969: Bulletin. civ. V, no 282  (Restitutionsklage) Paris,   11. Juni 1982: Gas. Pfahl. 1982. 2. 562.   ... Bedienungen. Civ. 2e,  16 juill. 1976: Bulletin. civ. II no 245.   … Von der Auslassung jeder Erwähnung über ein natürliches Kind in einem Verfahren der änderung ehelichen Güterstandes. Paris,   31. Okt. 1996: D. 1997. 251 stellen Paar fest,  und auf Rekurs, Civ. 1Re,  5 janv. 1999:     préc. Vermerk 1 s. Kunst. 594.   Aber die Stille, die vom Ehemann auf seinem sentimentalen Leben beobachtet wurde, stellt keinen Betrug dar, der die Revision des Scheidungsurteils bewirken kann, das an den Unrechten seiner Ehefrau ausgedrückt wurde. Civ. 2e,  24 janv. 1996:   Verfahren 1996. KOM. 73, OBS. Perrot.  

_  4 bis. Einzig eine betrügerische Handlung bilden kann die Stille, die durch einen Teil auf Tatsachen behalten wurde, die durch den anderen Teil umstritten wurden, oder von denen ihm verlangt wird, Konto zurückzugeben (am Ausschluß der Stille eines Teiles auf Tatsachen, die ihm und auf denen vorgeworfen werden keine Erklärung ihm verlangt). Toulouse,   1Er juill. 2003: Cah. jurispr. Aquitanien 2003 no 3, S. 628.  

_  5. Die Benutzung falscher Stücke gut, daß verschiedene Ursache auch ein Element des Betruges sein kann. Civ. 2e,  22. Okt. 1981: Gas. Pfahl. 1982. 1. Seite. 107.   Somit handelnd um ein erfolgtes Annahmeurteil während am Tag der Vorstellung des Gesuchs der Antragsteller gestorben war, wenn das Fehlen einer Ankündigung am Parkett durch angenommen vom annehmenden Tod von und von der Handlung es feststellenden nicht ausreicht, den Betrug von angenommen zu charakterisieren, entspricht die Entdeckung dieser Handlung jedenfalls der Abdeckung eines entscheidenden Stückes, das durch die Tatsache angenommen zurückgehalten worden war und einen Fall der öffnung des Ansuchens um Revision darstellt, das an der Kunst vorgesehen ist. 595. Versailles,   22. Nov. 2001: BICC 2002 no 778.  

_  6. Der Betrug bedeutet die Absicht zu täuschen. Dijon,   6. Apr. 1976: JCP 1977. II. 18648 stellen J. fest. A.; RTD civ. 1977. 590, OBS. Normanne.  

_  7. Der Betrug muß entscheidend sein. Civ. 2e 17. März 1983: Gas. Pfahl. 1983. 2. Seite. 227.  

_  8. Die Richter des Grundes schätzen souverän den Betrug. Civ. 2e,  21 juill. 1980:   Bulletin. civ. II no 190; Gas. Pfahl. 1981. 1. 154 stellen Viatte fest   Civ. 2e, 12 févr. 2004:   Bulletin. civ. II no 64; D. 2004. IR. 736; Rev. arb. 2004. 359 stellen Rivier fest; JCP 2004. I. 179, no 5, OBS. Béguin; Gas. Pfahl. 13 15. März 2005, S. 23, OBS. von Rusquec.   Für ein Betrugsbeispiel eines Ehegatten in Scheidung, das verheimlicht hat, gleichzeitig an seiner Ehefrau die Existenz des Verfahrens, das an ihrem Gegensatz und im Gericht vorangetrieben wurde, die Adresse, der diese für die Bedürfnisse der Instanz beiliegen konnte, V. TGI Paris,   23. März 2004: AJ fam. 2004. 456, OBS. David. 

_  B.  STÜCKZURÜCKBEHALTUNG.

_  9. Das Stück muß freiwillig durch den gewinnenden Teil zurückgehalten worden sein. Civ. 2e,  28. Apr. 1980: Bulletin. civ. II no 93   3 juill. 1985:   Bulletin. civ. II no 135; D. 1986. IR. 228, OBS. Julien; Gas. Pfahl. 1986. 1. Somm. 91, OBS. Guinchard und schäumte.   ... Oder durch einen Dritten, unter der Bedingung, daß der gewinnende Teil mitschuldig war. Civ. 2e,  3 févr. 1982: Gas. Pfahl. 1982. 2. 620 stellen Viatte fest.   Auf dem freiwilligen Charakter der Zurückbehaltung, V. Paris,   11. Juni 1982: Gas. Pfahl. 1982. 2. 562.   Ein an der Entscheidung später wiedererlangtes Testament, deren Revision verfolgt wird, kann nicht als Gegenstand einer Zurückbehaltung im Sinne der Kunst seiend angesehen werden. 595, sobald nicht vorgebracht wird, daß dieses Stück freiwillig zurückgehalten worden ist. Civ. 1Re,  12 juill. 1994:   Bulletin. civ. I, no 254.  

_  10. Das Stück muß in diesem Sinn entscheidend sein, daß es eine starke Wahrscheinlichkeit geben muß, daß seine Kenntnis durch den Richter diesen dazu veranlaßt hätte, eine andere Entscheidung zu treffen. Amiens,   2 juill. 1979: D. 1979. IR. 540; JCP 1980. IV. 232   Civ. 2e,  2. Okt. 1985: JCP 1985. IV. 354.  

 

_  C.  FALSCHE STÜCKE.

_  11. Das falsche Stück muß entscheidend sein. Pflugschar.  10. Dez. 1980: Gas. Pfahl. 1981. 1. Seite. 134.  

_  12. Die Anerkennung der Falschheit versteht sich unter dem Geständnis des Teiles, der davon Gebrauch machte. Civ. 3e,  13. Dez. 1989: D. 1990. IR. 19.

_  13. Die Vernichtung im Ausland eines Urteils kann nicht an einer gerichtlichen Sensenerklärung angeglichen werden. Civ. 1Re,  12. Nov. 1986: JCP 1987. IV. 29; Rev. crit. DIP 1987. 750 stellen Kessedjian fest.  

_  14. Die Sense muß dem Ansuchen um Revision vor aufgestellt worden sein und kann nicht Gegenstand eines Sensenzwischenfalls vor dem Richter der Revision sein. Civ. 1Re,  28. Mai 1980: Bulletin. civ. I, no 161   Civ. 2e,  17 févr. 1983: Bulletin. civ. II no 41.    

IV /auf der Verletzung der Verteidigungsrechte,

Ablehnung der Behörden einen Rechtsanwalt zu erhalten, um ein Sagen einzubringen.

Produzierte Stücke, die die Hindernisse für die Rechte der Verteidigung des ganzen Immobiliarerfassungsverfahrens vor dem Zimmer von criées und vor dem Instanzengericht von Toulouse rechtfertigen

 bezüglich des Ausweisungsantrags des gegnerischen Teiles.

I/ Am 27. August 2006 übertragung von Herrn Präsident am Zimmer criée, um die Endaudienz zu vertagen, die ein Rechtsanwalt genannt wird, um ein Sagen einzubringen.

II/ Am 27. August 2006 übertragung von SCP FRANCES und anderen, um das Immobiliarerfassungsverfahren für Fehlen eines Verteidigungsrechts einstellen zu lassen.

III/ Am 27. August 2006 Klage an Herrn Rangältestes der Untersuchungsrichter für iirégulièreerfassung und Hindernis für die Rechte der Verteidigung.

IV/ Am 4. September 2006 übertragung von Herrn Gilbert COUSTEAU Präsident des T.G.I von Toulouse, um die Schwierigkeit der Erlangung eines Rechtsanwaltes aufzuwerfen und verlangt von richterlicher Hilfe geblieben ohne Antwort.

V/ Antrag am 13. September 2006 der Unterstützung, um ein Sagen an Haupt- einzubringen DRÜCKT VON ROCH Rechtsanwalt in Toulouse.

VI/ Ablehnung von Meister ROCH-GEWÄCHSHAUS per Post des 22. September 2006 ein Sagen einzubringen.

VII/ Am 24. September 2006 übertragung von Herrn PASCAL Clément Minister der Justiz für Schwierigkeit im Immobiliarerfassungsverfahren und obsatcles an den Rechten der Verteidigung.

VIII/ Am 24. September 2006 übertragung von Herrn DAVOST Procureur Général für Schwierigkeit im Immobiliarerfassungsverfahren und für obsatcles an den Rechten der Verteidigung.

IX/ Erster Oktober 2006 übertragung von Herrn le Bâtonnier am Befehl der Rechtsanwälte von Toulouse für die Nominierung eines Rechtsanwaltes, um ein Sagen einzubringen.

X/ Information von Herrn Präsident des Zimmers von criées der Schwierigkeiten, einen Rechtsanwalt zu erhalten, um ein Sagen und am 11. Oktober 2006 abzulegen.

XI/ Ablehnung von Herrn le Bâtonnier, einen Rechtsanwalt zu nennen, um ein Sagen in seiner Post vom 25. Oktober 2006 einzubringen.

XII/ Übertragung von Herrn PAUL Michel vom 17. März 2007, um das Verfahren vor dem Instanzengericht von Toulouse in Ermangelung von Mittel an der Verteidigung unserer Interessen einstellen zu lassen.

XIII/ Am 28. April 2007 übertragung von Herrn le Bâtonnier, um von einem Rechtsanwalt bei Ausweisungsverfahren und für die Audienz des 21. Mai 2007 vor dem Instanzengericht unterstützt zu werden.

XIV/ Am 28. April 2007 übertragung von Frau Aude CARASSOU  um es daß ich wünschte und von einem Rechtsanwalt unterstützt anwesend zu sein und daß in der Konfiguration oder ich mich befand ohne Verteidigung und Mittel zu informieren, daß sie erfaßt, was von Recht, damit der Prozeß gerecht ist.

XV/ Fax des Erlaßhauses von MONTAUBAN vom 11. Mai 2007, das die Anwesenheit vor dem Gericht in seiner Audienz des 21. Mai 2007 verlangt.

XVI/ Ablehnung des Befehls der Rechtsanwälte von Toulouse per Post des 21. Mai 2007 die Verteidigung von mein intérrêts vor dem Instanzengericht von Toulouse zu nehmen.

XII/ Übertragung am 24. Mai 2007 Haupt- LAÎC Rechtsanwältin in Toulouse, um meine Verteidigung zu nehmen.

XVIII/ Ablehnung  Haupt- für die Verteidigung unserer Interessen per Post des 31. Mai zu erfolgende LAÎC Rechtsanwältin.

V /auf der Ungültigkeit des Befehls des 20. Oktober 2003 Instanzenverjährung,

 Ende, nicht zu erhalten.

V/1/ RÜCKRUF DER TATSACHEN UND DES VERFAHRENS.

Die Gesellschaften PAIEMENTS NICHT, CETELEM, ATHENA BEZAHLEN, haben die Immobiliarerfassung eines Gebäudes verfolgt, das Herrn André LABORIE und Frau Suzette SEITEN gehört, seine Ehefrau, der an Saint-Orens von Gameville ( 31.650), 2 rue de la Forge, nach Befehl angesiedelt ist, der zu diesem Zweck an Herrn André LABORIE befreit am 22. Oktober 1999 und der in der Erhaltung der Hypotheken von Toulouse, Volumen 99 veröffentlicht wurde S n°27 am 21. Dezember 1999.

Daß er am 24. September 2002 ein Befehl zu Zwecken Immobiliarerfassung an Suzette SEITEN und in Abwesenheit von Herrn LABORIE André in übertretung aller Rechtsnormen befreit worden ist.

Nach am 4. November 2002 eingebrachtem Sagen ersuchen die Gläubiger um die Verlängerung um den Befehl vom 22. Oktober 1999 in Anbetracht der laufenden Verfahren, was den Grund der Forderung betrifft.

Die Ehegatten LABORIE haben vor dem Zimmer von criées die Ungültigkeit des Immobiliarerfassungsverfahrens unterstützt; sie haben ebenfalls die Existenz der Forderungen insbesondere in Anbetracht der laufenden Anfechtungsverfahren sowie der Strafklagen bestritten, die gegen die Gläubiger eingebracht wurden.

Durch Urteil vor geradem Sagen des 28. November 2002 hat das Gericht die Teile aufgefordert, sich widersprechend auf der Anwendung von Artikeln 674-688-715 des alten Codes Zivilverfahrens zu erklären.

Das Gericht hatte in Wirkung festgestellt, einerseits, daß das Lastenheft nicht innerhalb von 40 Tagen am 21. Dezember 1999 der durchgeführten Veröffentlichung befreit wurde der des Befehls an Herrn André LABORTE am 22. Oktober 1999 vorgelegt worden war, und dies in Verstoß gegen Artikel 688 des alten Codes Zivilverfahrens.

Außerdem hat das Gericht festgestellt, daß er nicht von der Veröffentlichung am 24. September 2002 an Frau Suzette SEITEN des befreiten Befehls gerechtfertigt war.

Nach Wiedereröffnung der Debatten ist den Verfall der Fortsetzung auf Immobiliarerfassung festgestellt worden, die zu Zusammenkunft von Herrn André LABORIE eingeleitet wurde, und den jene, die gegen Frau Suzette SEITEN verpflichtet wurde, nicht wert ist Erfassung.

Am 19. Dezember 2002 das Gericht, das öffentlich bestimmt, hinsichtlich des Zwischenfalls von Immobiliarerfassung und in letzter Instanz hat den Verfall der Fortsetzung auf Immobiliarerfassung festgestellt, die durch die Gesellschaften ZAHLUNG eingeleitet wurde, NICHT, CETELEM, ATHENA BEZAHLT am Gegensatz von Herrn André LABORIE nach am 21. Dezember 1999 an der Erhaltung der Hypotheken von Toulouse Volumen 1999 veröffentlichtem Befehl des 22. Oktober 1999 S Nummer 27.

Das Gericht hat ebenfalls die Strahlung des Immobiliarerfassungsverfahrens befohlen befohlen die Aufhebung des Erfassungsbefehls, der veröffentlicht in der Erhaltung der Hypotheken von Toulouse am 21. Dezember 1999, und sagt, daß mangels der Veröffentlichung des befreiten Befehls an Frau LABORIE am 24. September 2002 wird das Zimmer von Criées nicht annehmbar erfaßt.

Durch Gesuch, das an der am 11. März 2003-Veredelung eingebracht wurde, BEZAHLEN die Gesellschaften CETELEM, ATHENA, ZAHLUNG haben NICHT S über ihr Rat verlangt, die Wiedereröffnung der Debatten in den Gründen, daß das zweite Original des 24. September 2002 mit Erwähnung der Werbung zum verfolgenden Rechtsanwalt am 23. Januar 2003 als in der Tat Glauben den Poststempel zurückgeschickt worden ist und daß für die Wiederaufnahme der Erfassung, und um eine Ablehnung zu vermeiden zu veröffentlichen, die notwendigerweise während der drei Jahre der Veröffentlichung des unten genannten Befehls entgegengesetzt wird, muß man am Richter des Zimmers von Criées, den Verfall des Verfahrens festzustellen, das zum Gegensatz eingeleitet wurde, und die Strahlung dieser Veröffentlichung befehlen, die in TOULOUSE gemacht wurde (3eme Büro) vom 2. Oktober 2002 Volumen 202 S n°14, andernfalls kann keine andere Verfolgung nützlich während einer neuen Periode von 3 Jahren wieder aufgenommen werden.

Daß dieses Gesuch vom 11. März 2003 null und nichtig ist im Auftrag dieser drei Gesellschaften verfaßt worden, deren Gesellschaft Athéna bezahlt, die keine Rechtsexistenz mehr seitdem hatte  Dezember 2000 gelöscht am Handels- und Gesellschaftsregister .

Daß angesichts des Urteils, das durch das Berufungsgericht von Toulouse gefällt wurde, vom 16. Mai 2006 diese bestätigt, bezahlt das Rechtsfehlen der Gesellschaft Athéna seit Dezember 2000, die die Ungültigkeit aller Verfahrenshandlungen impliziert. (beigefügtes Stück), darunter die Macht in Immobiliarerfassung des 9. September 2002.

Daß das Urteil, das auf diesem Gesuch des 11. März 2003 erhalten wurde, nicht nichtig ist.

Daß diese drei Gesellschaften CETELEM NICHT ATHENA bezahlen, unterliegen in  ihre Aktion für Verfall werden und entzogen, einen neuen Befehl für eine Dauer von drei Jahren, das heißt bis zum 19. Dezember 2005 zu befreien.

Aber ungeachtet dieses Verfalls am 5. September 2003 ist ein neuer Befehl zu Zwecken Immobiliarerfassung an Ersuchen der Gesellschaften CETELEM befreit worden, ATHENA BEZAHLT und die AG ZAHLUNGEN NICHT, die Wohnsitz im Meisterkabinett BEWOGEN DAS gewählt hat.

Herr André LABORIE und Frau Suzette SEITEN haben vor dem Richter der Ausführung zugewiesen, um das Ende und die Ungültigkeit des Befehls aufzurichten, nicht zu Zwecken Immobiliarerfassung zu erhalten, indem er sich auf der nicht Existenz der Gesellschaft Athéna Banque und auf dem Grund der Anträge basiert hat.

Sehr geehrter Herr und Frau LABORIE sahen sich abgelehnt ihre Anträge in Anfechtung, sie haben Aufruf der Entscheidung gebildet.

Daß das Berufungsgericht ein Recht auf Ungültigkeit des Befehls des 5. September 2003 durch das Urteil des 16. Mai 2006 machte  für die nicht Existenz der Gesellschaft Athéna Banque und aller Handlungen angrenzend dort am Verfahren.

Daß durch das Urteil des Berufungsgerichts von Toulouse vom 16. Mai 2006 das Urteil des 19. Dezember 2002, das durch das Zimmer von criées an Exekutivkraft zurückgegeben wurde, die den Verfall des Immobiliarerfassungsverfahrens ordnungsgemäß, infolgedessen der Verfall, einen neuen Befehl für eine Dauer von drei Jahren zu befreien.

Wenn die Verfolgungen wieder aufgenommen werden müßten, konnten diese nicht vor dem 19. Dezember 2005 zurückgenommen werden.

Daß infolgedessen der Befehl des 20. Oktober 2003 seitens der Gesellschaften CETELEM AGF NICHT nichtig sein kann, um so mehr als die Gesellschaft AGF am RCS angegeben auf dem Befehl, diese Gesellschaft keine Rechtsexistenz 2003 mehr seit dem 13. Februar hat, die am Register des Handels und der Gesellschaften von PARIS gelöscht wurde.

Daß der Befehl vom 20. Oktober 2003 ist und nicht an der Erhaltung der Hypotheken gleich null veröffentlicht werden kann.

Daß infolgedessen das Zimmer von criées unregelmäßig erfaßt worden ist, und daß alle Handlungen nach dem Urteil des 19. Dezember 2002 von Rechts wegen bis 19. Dezember 2005 gleich null sind.

Daß sehr geehrter Herr und Frau LABORIE bestritten haben, der Befehl des 20. Oktober 2003 durch Anweisung der Teile vor dem Richter der Ausführung oder sie sahen sich abgelehnt ihre begründeten Anträge.

Daß sehr geehrter Herr und Frau LABORIE durch ihren Hauptrat VON ROCH Avocat DRÜCKT eingebracht ein Sagen in Anfechtung der Form des Verfahrens und auf dem Grund der unregelmäßigen Anträge, die auf Forderungen, deren Urteil mutmaßlich nie auf der Grundlage von Artikel 503 des ncpc bedeutet worden sind und in der Frist von Artikel 478 des ncpc basieren.

Dieses regelmäßig eingebrachte Sagen ist abgelehnt worden, und verschiedene beiläufige Entscheidungen haben zurückgegeben, sie haben alle gemacht den Gegenstand eines Aufrufs.

Daß angesichts dieser Anfechtungen durch Rückgriffe, die von Herrn und Frau LABORIE vor dem Berufungsgericht gebildet wurden, das Zimmer von criées, das durch seinen Präsidenten in seiner Audienz des 27. Mai 2004 vertreten wurde, die Fortsetzungen in Immobiliarerfassung ausgesetzt hat. (beiliegend Urteil des 27. Mai 2004)

Daß seit dem 19. Dezember 2002 und angesichts des Gesuchs des 11. März 2003 beschmutzt der Ungültigkeit durch das Ende, nicht von der Gesellschaft Athéna zu erhalten in ihrer Einheitlichen Akte an die drei Gesellschaften bezahlt von der Ungültigkeit des Befehls des 5. September 2003 und dieser angrenzenden Handlungen, die implizieren infolgedessen die Ungültigkeit des Befehls des 20. Oktober 2003 und ihrer angrenzenden unregelmäßigen Handlungen.

Der Rat dieser drei Gesellschaften machten keine Handlung nach dem 19. Dezember 2005, um einen neuen Befehl zu Zwecken Immobiliarerfassung und innerhalb von zwei Jahren auf der Grundlage von Artikel 386 des ncpc befreien zu lassen, es gibt Instanzenverjährung.

Daß angesichts all dieser Elemente der Befehl des 20. Oktober 2003 nicht juristisch bestehen kann, daher kann er nicht veröffentlicht werden, es kann nicht die erforderlichen Formalitäten durchgeführt werden diese Unregelmäßigkeiten durch Artikel 715 des acpc sanktioniert.

 

Daß der Betrug im Immobiliarerfassungsverfahren charakterisiert wird, das durch Haupt- MUSQUI auf die Rechnung seiner drei Kundinnen vorangetrieben wurde.

· Daß es außerdem Instanzenverjährung auf der Grundlage von Artikel 386 des ncpc gibt.

Daß Maître FRANCES Agissant im Auftrag Commerzbank sich vom unregelmäßigen Befehl des 20. Oktober 2003 vorherrschen kann, um davon die Subrogation von den Verfolgungen zu Zwecken Immobiliarerfassung zu verlangen, und um sich allen Verpflichtungen des Verfahrens, einem neuen Lastenheft zu entziehen und andere zwingt nur, er es.

Daß diese, die auf die Rechnung Commerzbank handelt, einen Befehl zu den Zwecken von Immobiliarerfassung befreien lassen mußte, und von einer Forderung zu rechtfertigen einiges und fällig es liquidiert, das, was sie nicht machte!! und die Ablagerung eines Lasten-, Aufforderungsheftes zu respektieren, davon Kenntnis und andere zu nehmen.

Daß all diese Formalitäten fehlen.

VI /auf dem Ende, nicht zu erhalten, Instanzenverjährung Commerzbank in seinem Subrogationsverfahren.

INCOMPETANCE der RECHTSPRECHUNG AUS TOULOUSE durch das am 4. Oktober 2000 gefällte Urteil des Kassationsgerichts

IN SEINER ÜBERTRAGUNG DES ZIMMERS GESCHRIEEN.

UNGÜLTIGKEITSERKLÄRUNG Wirkung Abtretung der Rechtsprechung, die bestimmt hat.

LEGIFRANCE 22. novembre 2005 N° (beiliegend)

Der Richter, dessen Entscheidung wird durch die Auswirkung des Ungültigkeitserklärungserlasses gebrochen wird, vollem Recht der Angelegenheit entzogen. Diese Regel ist von öffentlicher Ordnung, und ihre Nichtbeachtung muß von Amts wegen vom Richter hervorgehoben werden.

Commerzbank ist von Herrn nicht Gläubiger-, und Frau LABORIE sind diese Letzten nicht Schuldner-: (beiliegend Zwischenbilanz):

AUF DER MUTMASSLICH FORDERUNG DES COMMERZBANK

Commerzbank kann von Herrn nicht Gläubiger- sein und Frau LABORIE angesichts der nachstehenden Schriftstücke und beigefügter Stücke.

FIN, NICHT VOM COMMERZBANK ZU ERHALTEN

Instanzenverjährung zu Zwecken Immobiliarerfassung Artikel 386 des ncpc.

Phase N° I

Sehr geehrter Herr und Frau LABORIE sind vor dem Zimmer von criées im Jahre 1996 durch Commerzbank verfolgt worden.

Commerzbank konnte von Herrn nicht Gläubiger- sein und Frau LABORIE siehe Formular pfandrechtlichen Staates an der Erhaltung der Hypotheken, das Kapital muß, im Jahre 2012 durch eine loyd-Versicherung zurückgezahlt werden.

 

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Daß Commerzbank von Herrn nicht Gläubiger- ist und Frau LABORIE, beiliegend von der Zwischenbilanz auf den Kontoauszügen, die nach dem Urteil des Berufungsgerichts von Toulouse das 16. März 1998 geliefert wurden.

Sehr geehrter Herr und Frau LABORIE waren nicht einmal auf dem laufenden, daß es eine notarielle Urkunde gab von pfandrechtlicher Bereitstellung nicht unterzeichnet.

Herr LABORIE André hat davon nur Kenntnis dieser notariellen Urkunde in einem Verfahren der Berufung in Annullierung des Zuerkennungsurteils des 21. Dezember 2006 genommen, während er eingesperrt wurde, notarielle Urkunde nicht unterzeichnet der Teile, die infolgedessen beschmutzt wird, der Ungültigkeit. „öffentliche Urkundenfälschung gelegt an der Veredelung des T.G.I von Toulouse ab und das an den Teilen angezeigt wurde“

Rückruf des vorhergehenden Verfahrens, das durch Commerzbank gemacht wurde:

Commerzbank ließ in Immobiliarerfassung im Jahre 1996 sehr geehrter Herr und Frau LABORIE vor dem Zimmer von criées verfolgen

Daß im Jahre 1996 sehr geehrter Herr und Frau LABORIE durch einen Rechtsanwalt dargestellt wurde, der dort nichts hinsichtlich Immobiliarerfassung kannte und noch weniger Herr und Frau LABORIE.

Daß zwei Urteile zurückgegeben worden sind, die Herrn verurteilen, und Frau LABORIE, während die pfandrechtliche Bereitstellung gleich null war und daß das Kapital durch eine Versicherung das LOYD zurückgezahlt werden mußte im Jahre 2012 und nicht durch Herrn und Frau LABORIE.

Daß diese zwei Urteile nie bedeutet worden sind, um sie in Ausführung auf der Grundlage von Artikel 503 des ncpc und in der Frist von Artikel 478 des ncpc zu stellen, sind diese Urteile nicht nichtig. 

Phase N° II

Durch Erklärung des 15. Mai 1997 sehr geehrter Herr und Frau LABORIE wieder aufgerichtet haben Berufung dieser zwei Urteile.

Infolgedessen sind diese zwei Urteile nicht exekutiv, sie sind nie bedeutet worden.

1- Urteil des 5. September 1996.

2- Urteil des 13. März 1997.

Für nicht entschiedene Anfechtungen, „ein neuer Rechtsanwalt hat im Verfahren von Hauptlaienaufruf interveniert“.

Das Berufungsgericht am 16. März 1998 hat das Darlehen im Gegensatz zur Bank Commerzbank, Urteil des Berufungsgerichts annulliert exekutiv und habend Autorität der beurteilten Sache. Für übertretung der Regeln öffentlicher Ordnung gemäß dem anwendbaren Gesetz zum Zeitpunkt des Vertrags.

Phase III Commerzbank hat eine Kassationsbeschwerde gebildet.

Daß ein Urteil des Kassationsgerichts am 4. Oktober 2000 widersprechend am Antragsteller der Macht gefällt worden ist „Commerzbank“ und in Ermangelung dessen am Gegensatz von Herrn und Frau LABORIE, der den Erlaß des 16. März 1998 bricht und der das Verfahren auf der Rechtsprechung von Bordeaux verweist.

· PS : Daß dieser Erlaß die folgende Beobachtung, kein kontradiktorisches Verfahren, Fehlen eines Rechtsanwaltes und Ablehnung der richterlichen Hilfe macht. “ übertretung von Artikel 6; 6-1; 6-3; 13 von der EMRK.

Daß dieser Erlaß bis zum heutigen Tag Gegenstand ist von „öffentliche Urkundenfälschung gelegt an der Veredelung des T.G.I von Toulouse ab und das an den Teilen angezeigt wurde“

Die Entscheidung steht im Widerspruch zur Anwendung des Gesetzes zum Zeitpunkt des Vertrags, das neue von 1996 wegzugehende angewendete Gesetz in seine Entscheidung  ist am Vertrag nicht rückwirkend, der im Jahre 1992 durchgeführt wurde.

Obwohl das Urteil des Kassationsgerichts in falschen Intellektuellen eingetragen ist, am T.G.I von Toulouse registriert und das an den Teilen an der Instanz angezeigt wurde, allgemeiner Herr le Procureur und Herr le Premier Präsident Wiesen das Kassationsgericht. (beiliegend Stück an der Akte)

Bemerkungen zu die Verweisrechtsprechung. Ausgangspunkt der übertragungsfrist

Die Frist von vier Monaten, die durch Artikel 1034 des Codes Zivilverfahrens festgelegt wurde, ist von öffentlicher Ordnung.

Er beginnt, von der Anmeldung durch die Veredelung der Ungültigkeitserklärungsentscheidung zwischen Teilen an zu laufen, ohne durch die Wirkung einer zweiten Anmeldung verlängert werden zu können auf die Initiative von appelante, selbst wenn diese Anmeldung in der Frist erfolgt ist, die durch das vorhergehende geöffnet wurde (Fall. 2. civ., 3. Apr. 2003 : Juris-Data n° 2003-018470; Bulletin. civ. 2003, II, n° 91).

Daß der Erlaß  war für den Antragsteller widersprüchlich : das heißt Commerzbank und das die Frist, um vor dem Berufungsgericht des Verweises auf der Grundlage von Artikel 1034 zu handeln war von 4 Monaten bei Rechtsausschlußstrafe.

Daß das Urteil mangels gefällt worden ist gegen Herrn und Frau LABORIE, daß dieses Urteil, um es in Ausführung zu stellen auf der Grundlage von Artikel 503 des NCPC durch Bedeutung des Justizgerichtsvollziehers bekanntgegeben werden mußte über die Grundlage von Artikel 658 des NCPC auf Antrag Commerzbank an Herrn, und Frau LABORIE und in der Frist in Artikel 478 ncpc vorschreibt.

Fristen, um um Commerzbank zu handeln :

Die Teile sind verpflichtet, den Hof mit Verweis zu befassen in der Frist von vier Monaten gemäß Artikel 1034 des neuen Codes Zivilverfahrens und in jenem von zwei Jahre vorgesehen in Artikel 386 desselben Codes bei Verjährungsstrafe der Instanz.

Das im Gegensatz zum commerzbank , letzteren widersprechend gefällte Urteil mußte den Hof mit Verweis prononé des Tones befassen, dieses, welches nicht machte.

Daß nach Ungültigkeitserklärung eines Erlasses die Berufungsinstanz vor der Verweisrechtsprechung die im Fall eines widersprechend gefällten Ungültigkeitserklärungsurteils, Verjährungsfrist Spielplatz vom Erlaß an und nicht ihrer Bedeutung verfolgt wird.

Daß dieses Urteil des 4. Oktober 2000, das mangels gegen Herrn gefällt wurde, und Frau LABORIE durch die Bank Commerzbank in der Frist von 4 Monaten bedeutet werden mußte und spätestens in der Frist schreibt in ihrem Artikel 478 des ncpc und über die Grundlage von Artikel 503 des ncpc vor, um es in Ausführung zu stellen, um Herrn und Frau LABORIE die Befassung des Berufungsgerichts des Verweises zu erlauben.

Daß Artikel 478 nicht anwendbar auf ein Urteil des Kassationsgerichts ist, aber anwendbar auf ein Urteil widersprechend gefällt, das mangels was davon der Fall in der Art am Gegensatz von Herrn und Frau LABORIE gefällt wurde, ist.

Durch seinen Mangel angesichts Artikels 478 des ncpc ist Commerzbank in seiner Ausführung des Urteils des 4. Oktober nicht nichtig, das durch das Kassationsgericht das 5. Juni 2001 unregelmäßig bedeutet gefällt wurde.

Daß dieser Erlaß des 4. Oktober 2000 am Antragsteller des Rekurses widersprüchlich war „Commerzbank“ und mußte auch den Hof mit Verweis befassen.

Frist von Artikel 1034 des neuen Codes Zivilverfahrens :

Der Verweishof muß vor dem Ablauf einer Frist von vier Monaten von der Anmeldung des Ungültigkeitserklärungsurteils an erfaßt werden, das widersprechend am Teil erledigt gefällt wurde.

In den Verfahren mit zwingender Vertretung ist die Anmeldung an den Rechtsanwalt des Teiles, wenn sie die Frist nicht laufen läßt, wenigstens eine notwendige Vorbereitung, kaum von Ungültigkeit der Anmeldung an den Teil, und Erwähnung der Erfüllung dieser Formalität muß in die Anmeldungshandlung getragen werden, die für den Teil bestimmt ist (Artikel 678 des neuen Codes Zivilverfahrens).

Sehr geehrter Herr und Frau LABORIE haben ein Hindernis gehabt, einen Rechtsanwalt gemäß der richterlichen Hilfe vor dem Kassationsgericht übertretung an einem wirksamen Rückgriff und an der richterlichen Hilfe zu erhalten.

Daß es eine Anmeldung an den Rechtsanwalt nicht infolgedessen gegeben hat.

Die Anmeldung wird an Ersuchen des sorgfältigsten Teiles gemacht, und in diesem Fall läuft die Frist ebenfalls gegen sich selbst.

Er ist allerdings in der Hypothese beurteilt worden, wo das Urteil des Kassationsgerichts bestimmten Teilen, aber nicht anderen mitgeteilt worden war, daß die Frist von vier Monaten nicht begonnen hatte, zu Zusammenkunft des Teiles zu laufen, der das Urteil bekanntgegeben hatte (Corn. 17. Dezember 2003 Rekurs n° 00-22.414).

Sehr geehrter Herr und Frau LABORIE sind entzogen worden, Kenntnis vom Ungültigkeitserklärungsurteil des 4. Oktober 2000 zu nehmen, das mangels in der Frist von 4 Monaten diesen durch das Fehlen einer Bedeutung auf Antrag Commerzbank Artikel 1034 des ncpc gefällt wurde, daher den Hof nicht mit Verweis befassen könnend.

Sehr geehrter Herr und Frau LABORIE sind entzogen worden, Kenntnis vom Urteil des 4. Oktober 2000 in der Frist von 6 Monaten zu nehmen, die auf das commerzbank Artikel 478 des ncpc um zu machen das Setzen in Ausführung geltend auf der Grundlage von Artikel 503 des ncpc anwendbar ist, von dieses rechef, die den Hof nicht mit Verweis befassen kann.

Auf der unregelmäßigen Bedeutung des 5. Juni 2001.

Selbst wenn sie außerhalb der Frist von Artikel 478 des ncpc ist, steht diese Bedeutung im Widerspruch zu Artikel 1034 des ncpc.

Daß diese unregelmäßige Bedeutung nie von Herrn mitgeteilt worden ist und Frau LABORIE und aus den nachfolgenden Gründen:

Kein Brief oder Grenzübergangsschein wurde gelassen, um über den übergang des Gerichtsvollziehers zu informieren: Artikel 658 des NCPC.

Artikel 658 des ncpc :  2. Wenn der Gerichtsvollzieher Kopie einer Handlung in Rathaus verschiebt, die Einreichung eines Grenzübergangsscheines und die übermittlung eines einfachen Briefes kaum von Ungültigkeit erfordert sindsowie die Erwähnung dieser Formalitäten im Original der Handlung. Civ. 2e,  10. Dez. 1975: Bulletin. civ. II no 265  26. Nov. 1986: JCP 1987. IV. 43.  Sogar Lösung im Falle einer Bedeutung nicht an Person, aber zu Hause. KOM.  14. Apr. 1992:   Bulletin. civ. IV no 162. 

Commerzbank kann in seiner Ausführung kein Urteil des Kassationsgerichts des 4. Oktober 2000 geltend machen, das das Urteil des 16. März 1998 wieder in Frage stellt, die Bedeutung dieses Erlasses, der unregelmäßig ist, auf der Form nicht in der Person von Herrn und ist Frau LABORIE bedeutet worden, und wie die präzis Gerichtsvollzieherhandlung des 5. Juni 2001 oder die Handlung ist nur in Rathaus und in übertretung der Texte, Artikel 653 bis 658 vom NCPC abgelegt worden.

Die einzige Verpflichtung, die den Justizgerichtsvollzieher belastet, besteht darin, einen Personenbedeutungsversuch zu machen, indem man sich auf seinen Wohnsitz des Empfängers begibt: sich am Wohnsitz darzustellen oder sich dem Arbeitsort vorzustellen ( CA Toulouse, 29. Juni 1994: Juris-Data N° 046293 ).

Der Justizgerichtsvollzieher sich kann sich nicht mit einer einfachen gedruckten Erwähnung zufriedenstellen, die nur die Bedeutung an niemandem feststellt, erwiesen als unmöglich, ohne alle Prüfungsoperationen zu führen, um diese Unmöglichkeit konkret zu beweisen, die sich aus der Handlung selbst ergeben muß (CA Aix in Provence, 19 sieben 1990: Juris-data N°051896. - Cass.2ème  civ 16. Juni 1993: Bulletin. civ.ll, N°213. - CA Toulouse, 3. April .1995: Juris-Data N° 042629).

Der Justizgerichtsvollzieher muß den Beweis erbringen, daß die Handlung gut ihren Empfänger erreicht hat.

Das Protokoll muß die Sorgfalt genau erwähnen, die vom Justizgerichtsvollzieher ausgeführt wurde, um den Empfänger der Handlung zu suchen (Civ. 2ème 3. November 1993 Bulletin. civ. II. N°312, JCP, 1994, IV. 24).

Sehr geehrter Herr und Frau LABORIE sind entzogen worden, das Berufungsgericht von Bordeaux zu erfassen, damit die Anfechtungen erörtert wird, die vor dem Berufungsgericht von Toulouse gerade auf dem Grund und der Form des Verfahrens und der Forderung Commerzbank der pfandrechtlichen Bereitstellung und der Kaution durch die Lebensversicherung aufgerichtet wurden, la DEUTSCHE LLYOD.

Auf der Bedeutung in Rathaus, den Verpflichtungen des Gerichtsvollziehers bei Strafe der Ungültigkeit der Handlungen.

Die Rechtsprechung zeigt sich streng, was die Sorgfalt betrifft, an dem der Justizgerichtsvollzieher gehalten wird, um eine Personenbedeutung zu verwirklichen.

Eine Bedeutung kann in Rathaus dazu geführt werden nur, wenn kein von den Personen, die in Artikel 655 des nouveua angeführt sind, von Zivilverfahren kodiert konnte oder die Handlung nicht erhalten wollte ( Fälle, 2ème civ 19. Nov. 1998: Juris- Data N° 1998-004426).

Wenn niemand oder die Kopie der Handlung erhalten kann, und wenn es aus den Prüfungen hervorgeht, die vom Justizgerichtsvollzieher gemacht wurden, den der Empfänger gut an der angegebenen Adresse bleibt, muß die Kopie in Rathaus verschoben werden (NCPP, Kunst. 656 ).

Die Erwähnungen, die der Justizgerichtsvollzieher auf der Handlung angibt bezüglich der Prüfungen, die er durchführt, gelten bis zu Senseneinschreibung (CA Aix in Provence, 17. Juni 1996: Juris-Data N° 045132)

Die erste Gültigkeitsbedingung von der Bedeutung, die „in.est-Rathaus“ gemacht wurde, also die Ablehnung oder die Unmöglichkeit für die Personen, die durch Artikel 655 des neuen Codes Zivilverfahrens aufgezählt wurden, die Kopie der Handlung zu erhalten (CA Wetten 7. Nov. 1986: GAS. Pfahl 1987,1 p.209 stellt M.Renard fest).

Die zweite Bedingung ist die Sicherheit, die der Empfänger der Handlung gut an der Adresse bleibt, die in dieser Handlung angegeben ist. Der Justizgerichtsvollzieher muß alle nützlichen Forschungsarbeiten durchführen ( Fall. 2ème civ 26. Juni 1974 und andere….).

Die Dienste des Rathauses übernehmen die Verpflichtung nicht, die Handlung an den Empfänger zu senden: sie müssen nur die Kopie während einer Frist von drei Monaten bewahren und werden danach entladen (NCPC, Kunst, al.4)

Die Personenbedeutung erlaubt, die Sicherheit zu erlangen, die der Interessent gehabt hat wirksame Kenntnis der Handlung, der Justizgerichtsvollzieher ihm verschiebt die Kopie in sauberen Händen. Sie stellt also die Methode der Grundsatzbedeutung dar, daß Artikel 654, Unterabsatz 1, des neuen Codes Zivilverfahrens macht zwingend:  « die Bedeutung muß an Person gemacht werden ». Es ist nur, wenn sie sich als unmöglich erweist, daß der Justizgerichtsvollzieher versuchen kann, auf andere Modalitäten zurückzugreifen  (NCPC, Kunst. 655, Al 1).

Die einzige Verpflichtung, die den Justizgerichtsvollzieher belastet, besteht darin, einen Personenbedeutungsversuch zu machen, indem man sich auf seinen Wohnsitz des Empfängers begibt: sich am Wohnsitz darzustellen oder sich dem Arbeitsort vorzustellen ( CA Toulouse, 29. Juni 1994: Juris-Data N° 046293 ).

Das Protokoll muß die Sorgfalt genau erwähnen, die vom Justizgerichtsvollzieher ausgeführt wurde, um den Empfänger der Handlung zu suchen (Civ. 2ème 3. November 1993 Bulletin. civ. II. N°312, JCP, 1994, IV. 24).

Die Bedeutung muß von jeder regelmäßigen Offensichtlichkeit in der Form sein; wenn die Handlung für irgendeine Ursache annulliert wird, daß es ist, läuft die Frist nicht  (V. CA  Paris, 3 juill. 1980 : Gas. Pfahl. 1980 2, S. 698. - CA  Bordeaux 1. juill. 1982 : D. 1984, inf. rap. S. 238, OBS. P. Julien. - V. auch Fall. 2. civ. 17 févr. 1983 : Gas. Pfahl. 1983 1, Seite. jurispr. S. 170, OBS. S. Guinchard. - Fall. 1. civ. 16 janv. 1985 : Bulletin. civ. I n° 24; JCP 1985GIV, 118).

Die Anmeldung:

Wenn die Anmeldung per Einschreiben mit Ersuchen um Stellungnahme des Empfangs gemacht wird,

 wie es der häufigste Fall ist, glaubt das Kassationsgericht, daß die Anmeldung annehmbar an niemandem gemacht wird nur wenn die Empfangsansicht vom Empfänger unterzeichnet wird ( Cass.2ème civ.27 Mai 1988: Bull.civ.ll, N°125; RTD civ.1988, p. 573).

Wenn der Einschreibebrief nicht in Hand verschoben worden ist, die dem Empfänger eigen ist, und mangels bekleideter Ansicht des Eingangs der Unterschrift des Empfängers, die Anmeldung ist gleich null ( Fall. So., 4. Mai 1993: Bull.civ. lV, N° 124; D. 1993, inf.rap.p.133; JCP 1993 ED. G, IV 1680; Gaz.Pal.1993, 2, pan.jurispr.p.284): sie könnte auf keinen fall Bedeutung „ zu Hause“ wert sein (Cass.3ème civ 14. Dez. .1994: Bulletin. 1996.1, pan.jurispr.p.115).

Artikel 670 vom neuen Code Zivilverfahrens legt fest, daß die Anmeldung an Person erledigt betrachtet hat, wenn der Empfänger die Empfangsansicht unterzeichnet.

Die Rechtsprechung zeigt sich über die Anwendung dieses Grundsatzes sehr streng und sie ist nicht unentschlossen, jedes Urteil zu annullieren zurückgegeben infolge einer Einberufung, die auf dem Postweg bekanntgegeben wurde, der mit der Erwähnung umgedreht worden wäre „nicht gefordert“.

FOLGE DER ANMELDUNG

Kunst. 478. vom NCPC - Das mangels zurückgegebene Urteil oder das widersprüchliche bekannte Urteil am Grund, nur daß er von Berufung empfänglich ist, ist nicht nichtig, wenn er nicht innerhalb von sechs Monaten sein Datum bekanntgegeben worden ist.

Mangels der Anmeldung ist jede Durchführungsmaßnahme gleich null, daß es sich um eine Zuteilungserfassung handelt ......  (CA Paris, 8. CH. 5 juill. 1995 : Juris-Data n° 022189) oder eines Verfahrens direkter Zahlung  (CA  Rouen, 1. CH. 5 févr. 1992 : Juris-Data n° 041309).

Gemäß Artikel 478 des neuen Codes Zivilverfahrens das mangels zurückgegebene Urteil oder das widersprüchliche bekannte Urteil am Grund, nur daß er von Berufung empfänglich ist  (Fall. 2. civ., 1. Juni 1988: Bulletin. civ. I n° 133; D. 1989, somm. S. 180, OBS. P. Julien) das heißt erklärt nicht nichtig, wenn er nicht innerhalb von sechs Monaten sein Datum bekanntgegeben worden ist (Herr. Sevestre-Régnier, einige Entscheidungen über die nicht nichtigen Urteile: Bulletin. CH. Gestanden 1991 n° 118, S. 46).

Somit entzieht der Fehler der Anmeldung der Entscheidung in dieser Frist dem Gewinner der Möglichkeit, es an Ausführung zu stellen (N. Fricero die Ungültigkeit in gerichtlichem Privatrecht These Nizza 1979 S. 449 s. n° 343 s.).

Daß diese unregelmäßige Bedeutung gut Einwände gegen die Rechte der Verteidigung von Herrn verursacht hat und Frau LABORIE, hat nicht erlaubte diesen Letzten, Kenntnis von der Handlung zu nehmen von  4. Oktober 2000, der durch das Kassationsgericht und auf der Grundlage von Artikel 1034 zurückgegeben wurde, privat das Berufungsgericht mit Verweis zu befassen, und um geltend machen zu lassen:

Von der Unregelmäßigkeit des Urteils auf der Form und auf dem Grund der Forderungen, die durch Commerzbank verlangt wurden.

Um den Betrug durch eine beschmutzte pfandrechtliche Ungültigkeitsbereitstellung aufzurichten.

Um zu bemerken, daß das Kapital, das im Jahre 2012 durch eine Versicherung zurückgezahlt werden muß, von der es nie Verfall von diesem gegeben hat  das heißt das LOYD.

Für übertretung von Gesetz 1979, die den Verbraucher schützt.

Daß angesichts der übertretung von Artikel 658 des NCPC er dort hat Ungültigkeit der Bedeutung.

Daß der Erlaß des 4. Oktober 2000 in der Ermangelung seiner Anwendung von Artikel 503 des NCPC dieser nicht in Ausführung außerhalb der Frist von Artikel 478 des ncpc gestellt werden kann er ist nicht nichtig.

Daß daher das Urteil des Berufungsgerichts immer durch die Abwesenheit beurteilte Autorität mit Sachekraft hat, in Ausführung das Urteil des 4. Oktober 2000 durch die übertretung von Artikel 503 des ncpc gestellt zu haben, das in nicht entsprech Ausführung in seinem Artikel 658 des ncpc gestellt wurde „von öffentlicher Ordnung“.

Durch die Tatsache des freiwilligen Mangels an Commerzbank, innerhalb von 4 Monaten den Hof mit Verweis zu befassen und durch die übertretung von Artikel 503 des NCPC kann sich nicht von den zwei Urteilen behaupten „darunter Aufruf“ vor dem Zimmer von criées, dessen Grund und die Form noch nicht vor dem Berufungsgericht entschieden wird.

Sehr geehrter Herr und Frau LABORIE sind verantwortlich für den Mangel an Commerzbank, keine Sorgfalt in den zwei Jahren ausgeführt zu haben;  von dieser einfachen Tatsache gibt es Instanzenverjährung auf der Grundlage von Artikel 386 des NCPC an den Fortsetzungen der Immobiliarerfassung.

Daß Commerzbank die Möglichkeit hatte, das Berufungsgericht mit Verweis zu befassen, daß durch ihren Mangel sie verantwortlich ist von der Vorschrift vom Verfahren, Instanzenverjährung auf der Grundlage von Artikel 386 des ncpc.

Commerzbank hat keine Handlung während zwei Jahren des Urteils vorangetrieben, das vom 4. Oktober 2000 gefällt wurde.

Commerzbank machte Hindernis für Herrn und Frau LABORIE durch das Fehlen einer regelmäßigen Bedeutung in der Frist von vier Monaten, damit diese Letzten den Hof mit Verweis befassen.

Daß das Ungültigkeitserklärungsurteil, das mangels gefällt wurde, das nicht durch Commerzbank in den legalen Fristen an Herrn bedeutet wurde, und Frau LABORIE, das auf der Verweisrechtsprechung zurückschickt, letzteren entzieht zu bestimmen, was einen wichtigen Einwand gegen Herrn verursacht und Frau LABORIE in ihren Verteidigungsrechten.

Um so mehr als seit den zwei Urteilen deren Berufung im Jahre 1997 Commerzbank keine Verfolgungshandlung durchgeführt hat, um zu machen irgendeine flüssige Forderung einiges und fällig es geltend, die pfandrechtliche Zuneigung, die beschmutzt wird, der Ungültigkeit.

Die zwei Urteile, deren Berufung nicht immer an im Urteil des Berufungsgerichts von Toulouse wiedererkanntem Herrn und Frau LABORIE, bedeutet worden sind vom 16. März 1998, also nicht exekutiv und nicht nichtig auf der Grundlage von Artikel 478; 503 vom ncpc.

Daß infolgedessen Commerzbank, das durch seinen Rechtsmangel unterliegt sich nicht von irgendeinen gültigen Forderungstitel vorherrschen kann einig und fällig.

Auf der Grundlage von Artikel 388 des ncpc sehr geehrter Herr und werden Frau LABORIE gegründet, die Verfolgungsverjährung vom Immobiliarerfassungsende im Verfahren, von dem sie Gegenstand im Laufe des Besitzes von privatem Herrn LABORIE aller Verteidigungsmittel waren, übertretung von Artikel 4 zu verlangen; 16 vom ncpc und von Artikel 6-1 der EMRK.

Daß durch dieses Verfahren, das auf dem Grund und der Form des Verfahrens verdorben wurde, der Betrug von diesem muß zurückgehalten werden und Commerzbank muß in all seinen unbegründeten Anträgen abgewiesen werden, und basiert auf keinem gültigen Exekutivtitel und auf keiner Forderung liquidiert einiges und fällig es.

Commerzbank konnte kein irgendeines Subrogationsurteil erhalten vom 29. Juni 2006,  und in übertretung aller Rechtsnormen erhalten gemacht durch Sense und Sensengebrauch, die vom willkürlichen Besitz von Herrn LABORIE André profitieren, um vom Gericht günstige Entscheidungen zu erhalten Herr LABORIE André, der um Rechtsanwalt von der richterlichen Hilfe des Einkommens und seiner Verteidigungsmittel gebracht wurde, und Frau LABORIE in seiner Verzweiflung einzig, übertretung von Artikel 4; 16 vom ncpc und von Artikel 6-1 der EMRK.

EXEKUTIVTITEL: Rechtsprechung NOTARIELLE URKUNDE.

Ebenso stellt eine notarielle Urkunde, die ein Darlehen mit konventioneller Hypothek erwähnt, keine flüssige und fällige Forderung fest; erfassend rechtfertigt also nicht von einem Exekutivtitel (CA Douai, 9. Nov. .1995: Juris- Data N° 051309. Ebenfalls beurteilt, daß die einfache Photokopie der Handlung von bereitem notarielles den verlangten Exekutivtitel nicht darstellen kann (CA Versaille, 1Er CH, 13. September 1996: Juris- Data N° 043643). (beigefügtes Stück)

I/a) auf dem Fehlen einer öffentlichen Urkunde des COMMERZBANK

Commerzbank herrscht sich von einer pfandrechtlichen Bereitstellung des 2. März 1992 vor, um von einer Forderung am Gegensatz von Herrn geltend zu machen und Frau LABORIE, diese Handlung ist bis heute in öffentlichen Urkundenfälschungen eingetragen  unsererseits Handlung, die in unsere Kenntnis erst im Jahre 2007 und in einem Verfahren vor das Berufungsgericht von Toulouse gebracht wurde. (Beiliegendes Stück  ).

Daß diese öffentliche Urkunde nicht von Herrn unterzeichnet wird, und Frau LABORIE und selbst wenn erwähnt wird, daß eine Vollmacht einem Bevollmächtigten gegeben worden ist, wird diese nicht an der Handlung selbst produziert, um davon ihren Inhalt zu prüfen, und um so mehr als er nie von unterzeichnetem pfandrechtlichem Projekt für Einstellung von Herrn produziert worden ist und Frau LABORIE.

Infolgedessen : auf der Ungültigkeit der notariellen Urkunde bewirkt  ihm den authentischen und exekutiven Charakter zurückzuziehen.

I/a) 1/auf dem Fehlen einer flüssigen Forderung einig ist fällig vom COMMERZBANK

Durch Urteil des 16. März 1998 das Berufungsgericht von Toulouse hat das Darlehen annulliert, das zwischen den Ehegatten LABORIE und Commerzbank nach Angebot vom 16. Januar 1992 und für übertretung der öffentlichen Befehlsregeln zusammengezogen wurde, das das Verkaufsverfahren auf Immobiliarerfassung annulliert. (beiliegendes Stück N° 2)

I/ a) 2 auf der Rückzahlung des Kapitals, das vom commerzbank benutzt wurde.

Obwohl die pfandrechtliche Handlung mit Ungültigkeit beschmutzt wird, gibt diese an, obwohl das Kapital in nur einem Mal mit Hilfe der Fonds, die aus der Kapitalisation einer bei DEUTSCHE LLYOD unterschriebenen Lebensversicherung stammen Dauer von Darlehen 20 Jahre, das heißt im Jahr 2012 zurückgezahlt werden muß.

Das benutzte Kapital war von der Summe von 647.357 Francs das heißt 98.688 Euro (beigefügtes Stück).

Die Summe, die an die Ehegatten LABORIE durch Commerzbank gezahlt wurde  war von der Summe von 590.000 Francs, das heißt 89944 Euro. (beiliegendes Stück  ).

Es hat nie einen Verfall der Zahlung der Prämie gegeben, die durch Commerzbank gérante unseres Bankkontos und zugunsten DEUTSCHE LLYOD, den Betrag der Prämie der Versicherung seiend produziert wurde, von 549 DM (die nur die DM festlegen, an 3.40 war Franc) das heißt in Franc die Summe von 1866 Francs, das heißt bis zum heutigen Tag 284.47 Euro.

Commerzbank war in Besitz der Summe ungefähr von 405.824 Francs das heißt die Summe von 61867.47 Euro am Datum  vom Urteil, das durch das Berufungsgericht von Toulouse das 16. März 1998 gefällt wurde, um die Zahlung der Prämien für DEUTSCHE LLYOD von Herrn gezahlte Summen zu gewährleisten und Frau LABORIE. ( beiliegende Stücke wieder aufgerichtet von Konto ).

Commerzbank, das die Verwaltung unseres Bankkontos gewährleistet, das in seinen Büchern geöffnet wurde, hatte genügend und bis heute die notwendige Summe, um die an das a Lebensversicherung DEUTSCHE LLYOD und für 217 Ultimofälligkeiten auszuzahlende Prämie zu gewährleisten, deren Erste am 31. März 1992 war. , das heißt für eine Dauer von 18 Jahren.

Berechnung der Anzahl der Fälligkeitsdaten : 61867, 47 Euro/284,47 Euro = 217,17 Fälligkeitsdaten.

Das heißt: vom 31. März 1992 + 18 Jahre = bis im Jahr 2010.

Commerzbank ist ausgeschlossen in seiner Aktion gegen Herrn und Frau LABORIE, der von Commerzbank nicht bis zum heutigen Tag Schuldner- ist, und bis zum Jahre 2012 oder das Kapital in seiner Gesamtheit durch die Lebensversicherung DEUTSCHE LLYOD zurückgezahlt werden muß.

ZWISCHENBILANZ, DIE VORGESTELLT WURDE, VON:

Sehr geehrter Herr und Frau LABORIE, der eher Kredit- ist

DAS COMMERZBANK

BEREITE FREIGABE: 590.000 Fr

BON++++

ZWISCHENBILANZ der SUMMEN, die DURCH das COMMERZBANK an Herrn FÄLLIG SIND, und Frau LABORIE aufgrund der Annullierung des Darlehens durch das Berufungsgericht von Toulouse vom 16. März 1998 für übertretung des Gesetzes des 13. Juli 1979 „Von öffentlicher Ordnung“

ZONE HAT: Summen, die auf dem Konto von Herrn überwiesen wurden, und Frau LABORIE an Commerzbank: Das heißt durch Banküberweisung

Das heißt durch Abgabe auf einem französischen Konto

Das heißt durch Bankscheck

A

B

C

D

E

F

Summen, die in Franc auf dem Konto gezahlt wurden

Datum

Kreditbetrag

Interesse 8.4% Jahr

Das heißt: 0.70% Monatszeitschrift

Gesamtbetrag

Unbezahlte Rückkehr

6933.41

31/03/92

6.933,41

30/04/92

48.53

6.981,94

6903.03

30/04/92

13.884,97

30/05/92

97.19

13.982,16

6863.7

29/05/92

20.845,86

30/06/92

145.92

20.991,78

6875.22

30/06/92

27.867,00

30/07/92

195.06

28.062,06

6875.22

30/07/92

34.937,28

30/08/92

244.56

35.181,84

6891.41

03/08/92

42.073,25

30/09/92

294.51

42.367,76

6936.94

30/08/92

49.304,47

30/10/92

345.36

49.649,83

6964.07

30/09/92

56.613,9

30/11/92

396.29

57.010,19

6949.88

30/10/92

63.960,07

30/12/92

447.72

64.407,79

6893.73

02/12/92

71.301,52

30/01/93

499.11

71.800,63

6994.99

28/12/92

78.795,62

30/02/93

551.56

79.347,18

6933.41

30/01/93

86.280,59

30/03/93

603.96

86.884,55

6942.82

26/02/93

93.827,37

30/04/93

656.79

94.484,16

6933.41

29/03/93

101.417 57

30/05/93

709.92

102.127 49

6917.02

04/05/93

109.044 51

30/06/93

763.31

109.807 82

6900.7

02/06/93

116.708 52

30/07/93

816.95

117.525 47

6898.38

06/07/93

124.423 85

30/08/93

870.96

125.294 81

6945.17

04/08/93

132.239 98

 

Page 80

 

30/09/93

925.67

133.165 65

7128.94

01/09/93

140.294 59

30/10/93

982.06

141.276 65

6945.17

08/09/93

148.221 17

30/11/93

1037.54

149.258 71

7146.36

30/09/93

156.405 07

30/12/93

1094.83

157.499 90

4737.73

28/09/93

162.237 63

30/01/94

1135.66

163.373 29

7146.36

18/10/93

170.519 65

30/02/94

1193.63

171.713 28

6644.65

02/11/93

178.357 93

30/03/94

1248.5

179.606 43

7146.36

23/11/93

186.752 79

30/04/94

1307.26

188.060 05

7146.36

23/11/93

195.206 41

30/05/94

1366.44

196.572 85

6701.94

23/11/93

203.274 79

30/06/94

1422.92

204.697 71

7104.2

30/11/93

211.801 91

30/07/94

1482.61

213.284 52

6736.9

03/12/93

220.021 42

30/08/94

1540.14

221.561 56

7104.2

16/12/93

228.665 76

30/09/94

1600.66

230.266 42

6830.6

03/01/94

237.097 02

30/10/94

1659.67

238.756 69

7004.67

02/02/94

245.761 36

30/11/94

1720.32

247.481 68

6844.64

22/02/94

254.326 32

30/12/94

1780.28

256.106 60

7004.67

01/03/94

263.111 27

30/01/95

1841.77

264.953 04

7045.36

25/03/94

271.998,4

30/02/95

1903.98

273.902 38

7045.36

08/04/94

280.947 74

30/03/95

1966.63

282.914 37

7069.52

27/04/94

289.983 89

30/04/95

2029.88

292.013 77

7069.52

19/05/94

299.083 29

30/06/95

2093.58

301.176 87

7064.07

30/05/94

308.240 94

7059.84

30/06/94

315.300 78

12/07/94

308.240 94

-7064.67

14/07/94

301.176 87

-7059.84

30/07/95

2108.23

303.285 10

7052.59

30/07/94

310.337 69

30/08/95

2172.36

312.510 05

29544.64

08/08/94

342.054 69

30/09/95

2394.38

344.449 07

09/08/94

337.396 48

337.396 48

-7052.59

7064.67

30/08/94

344.461 15

344.461 15

19/09/94

337.396 48

337.396 48

-7064.67

16/09/94

330.391 81

330.391 81

-7004.67

7042.95

30/09/94

337.434 76

337.434 76

14/10/94

330.391 81

330.391 81

-7042.95

7067.1

26/10/94

337.458 91

337.458 91

7084.09

02/12/94

344.543 00

344.543 00

20/12/94

337.458 91

337.458 91

-7084.09

7084.09

30/12/94

344.543 00

344.543 00

17/01/95

337.458 91

337.458 91

-7084.09

7106.07

31/01/95

344.564 98

344.564 98

22/02/95

337.458 91

337.458 91

-7106.07

7150.43

06/03/95

344.609 34

344.609 34

7261.26

28/03/95

351.870 60

351.870 60

31/03/95

344.720 17

344.720 17

-7150.43

13/04/95

337.458 91

337.458 91

-7261.26

7268.17

28/04/95

344.727 08

344.727 08

12/05/95

337.458 91

337.458 91

-7268.17

7367.67

31/05/95

344.826 58

344.826 58

19/06/95

337.458 91

337.458 91

-7367.67

7223.09

29/06/95

344.682 00

344.682 00

21/07/95

337.458 91

337.458 91

-7223.09

7162.86

31/07/95

344.621 77

344.621 77

11/08/95

337.458 91

337.458 91

-7162.86

7064.67

30/08/95

344.523 58

344.523 58

19/09/95

337.458 91

337.458 91

-7064.67

22/11/95

330.391.81

330.391.81

-7067.10

Zurückgezahlte Gesamtsumme, das heißt die Summe von 330.391, 81 Francs

vom 22. November 1995

Am 16. März 1998 das Berufungsgericht hat das Immobiliarerfassungsverfahren gemäß der Annullierung des Darlehens und für übertretung des Gesetzes des 13. Juli 1979 annulliert, (Erlaß, der beurteilte Kraft mit Sachekraft hat), „exekutiv“

Kapital für Commerzbank und am Eigentum von Herrn und Frau LABORIE vom 22. November 1995. das heißt die Summe von 330.391 81 von einem Satz zu erhöhen jährlich von 8.50 % das Jahr,

Commerzbank, das durch die Annullierung des Darlehens verlierend ist.

DATUM: Jahre: An:

KAPITAL

Interessen an 8,50% das Jahr

Kreditsaldo

22/12/1996

330.391 81

28.083,3

358.475 11

22/12/1997

358.475 11

30.470,38

388.945 49

22/12/1998

388.945 49

33.060,36

422.005 85

22/12/1999

422.005 85

35.870,49

457.876 34

22/12/2000

457.876 34

38.919,48

496.795 82

22/12/2001

496.795 82

42.227,64

539.023 46

22/12/2002

539.023 46

45.816,99

584.840 45

22/12/2003

584.840 45

49.711,43

634.551 88

22/12/2004

634.551 88

53.936,90

688.488 78

22/12/2005

688.488 78

58.521,54

747.010 32

22/12/2006

747.010 32

63.495,87

810.506 19

22/12/2007

810.506 19

68.893,02

879.399 21

22/12/2008

879.399 21

74.748,93

954.148 14

Daß am Tag von l Zuerkennung des 21. Dezember 2006 sehr geehrter Herr und Frau LABORIE an Commerzbank der Summe Kredit- waren von: 810.506 19 Francs und für eine geschuldete Summe von 590.000 Franc, Betrag des gelösten Darlehens.

Commerzbank muß am 22 /12/2008 an Herrn und Frau LABORIE

Die Summe von:

954.148.14 Francs - 590.000 Francs = 364.148 Francs, das heißt die Summe von 50.364, 61 Euro

Die Bank COMMERZBANK kann von Herrn nicht Gläubiger- sein und Frau LABORIE, um ein Verfahren von Immobiliarerfassung zu ihrem Gegensatz einzuleiten und ihr Eigentum in ihrer Zuerkennungsaudienz des 21. Dezember 2006 verkaufen zu lassen.

Das Urteil des Berufungsgerichts, das Sachekraft hat, die exekutiv war Commerzbank für seiend in Besitz am Datum des Urteils der Summe von 330.391 gehalten wurde, 81 Francs, das heißt die Summe von 50.364, 61 Euro zugunsten des Herrn und Frau LABORIE mußte die Konten zwischen den Teilen aufstellen.

Commerzbank hat keine Handlung die überreichung in Stelle der Teile zu regeln ausgeführt.

Commerzbank hat keine Handlung ausgeführt, um, weiterhin die Lebensversicherung LLOYD beizubehalten, die das Kapital in nur einem Mal, das heißt im Jahre 2012 zurückzahlt, die Herrn Schaden zufügt, und Frau LABORIE und unter der Verantwortung allein für Commerzbank.

Daß Commerzbank bis heute von den gezahlten Summen profitiert hat, das heißt „siehe Buchungskarte die Summe von 400.000 Franc, das heißt 60.975, 61 Euro“ am Datum des Urteils des Berufungsgerichts und alles in, da das Kapital durch das LLOYD in nur einem Mal im Jahre 2012 zurückgezahlt werden muß.

Daß die durch Commerzbank verwaltete lloyd-Versicherung zwei unabhängige Elemente ist.

Daß die Interessen auf dem Kapital durch die Ungültigkeit des Darlehens vom 16. März 1998, Urteil annulliert werden, das durch das Berufungsgericht von Toulouse gefällt wurde.

Daß durch das Urteil des Berufungsgerichts des 16. März 1996 die Zinsen, die gezahlt wurden, an, verdrehen sind am Kredit von Herrn und Frau LABORIE.

Daß diese Summen von Interessen wie oben erzeugend sind „ in seiner übersicht“.

Die pfandrechtliche Bereitstellung vom 2. März 1992 Commerzbank durch das Urteil des Berufungsgerichts des 16. März 1998 ist und mußte durch Commerzbank an der Erhaltung der Hypotheken von Toulouse nicht nichtig gelöscht werden.

Die pfandrechtliche Bereitstellung vom 2. März 1992 Commerzbank (Einschreibung falschen Intellektuellen, das an der Veredelung des T.G.I von Toulouse abgelegt und das an den Teilen angezeigt wurde)

Commerzbank hat keine Rechtsakte ausgeführt, um die Ausführung des Urteils des Berufungsgerichts des 16. März 1998 vorne aussetzen zu lassen Herr le Premier Präsident des Berufungsgerichts.

Die Kassationsbeschwerde auf den Antrag Commerzbank ist vom Urteil des Berufungsgerichts von Toulouse des 16. März 1998 nicht suspensiv.

Commerzbank hat keine Sorgfalt in den zwei Jahren ausgeführt, um irgendeine Forderung zu produzieren abgezogen die von Herrn schon gezahlten Summen und Frau LABORIE „ Rechtsausschluß“, Verjährung der Instanz Artikel 386 des ncpc.

Commerzbank  ließ nie die zwei Urteile erster Instanz bedeuten, von denen sie vor dem Berufungsgericht in ihrem Erfassungsimmobiliarverfahren abgewiesen worden ist und das die Ungültigkeit des Darlehens und die Instandsetzung anfänglich der Teile ordnungsgemäß, Fehlen einer Bedeutung dieser zwei Urteile in den sechs Monaten Artikel 478 des ncpc, das im Urteil des Hofes des 16. März 1998 wiedererkannt wurde, und ohne daß keine Anfechtung getragen wird durch Commerzbank vor einen Gerichtsstand.

Mangels der Bedeutung auf der Grundlage von Artikel 478 des ncpc in der Frist von sechs Monaten sind die zwei Urteile in ihrer Ausführung nicht nichtig.

Daß von all diesen Tatsachen Commerzbank keine Rechtsgrundlage hat, um ein irgendeines Recht von Gegensatz von Herrn zu verlangen und Frau LABORIE, noch weniger ein Immobiliarerfassungsverfahren ohne einen Forderungstitel einzuleiten liquidiert einiges und fällig es.

Daß Commerzbank machen kein Urteil des Kassationsgerichts des 4. Oktober 2000 geltend kann.

I/in seinem Inhalt: Sense intellektuell

II/in seiner Sorgfalt Commerzbank

Daß Commerzbank machen keine authentische Bereitstellung des 2. März 1992 geltend kann.

I/in seinem Inhalt: Sense intellektuell.

II/ In seiner Form :

AUF   Die DURCH das COMMERZBANK ERGRIFFENE MASSNAHME

Commerzbank, das keine gültige pfandrechtliche Bereitstellungshandlung hat.

Jener, der seine Aktion Anspruch gehabt ist, wird mit Ungültigkeit für öffentliche Urkundenfälschung beschmutzt.

Commerzbank, das keine Forderung hat, liquidiert einig, und fällig mußte ihre Anträge vor dem Zimmer von criées verloren haben, und muß bis zum heutigen Tag vor dem Richter an den Befehlen verloren haben.

Das Berufungsgericht von Toulouse hat das Darlehen annulliert Commerzbank durch Urteil des 16. März 1998 und für offenbare übertretung des Gesetzes des 13. Juli 1979. „von öffentlicher Ordnung“

Commerzbank hatte keine Ermächtigung, um Darlehen auf dem französischen Territorium zu machen. (von öffentlicher Ordnung)

Das Urteil des Kassationsgerichts ist ohne Gegenstand, denn letztere hat nie  bedeutet an der Person von Herrn und Frau LABORIE und wie es das Protokoll des Gerichtsvollziehers bestätigt Instanzenverjährung auf der Grundlage von Artikel 386 des ncpc

Ein Zweifel besteht auf diesem Urteil des Kassationsgerichts, denn an gesehen von  offenbare übertretungen des Gesetzes des 13. Juli 1979, müssen ebenfalls die Ungültigkeit des prêvertrags bewirken.

Grund der Einschreibung in falschem Intellektuellem des Urteils des 4. September 2000, das durch das Kassationsgericht gefällt wurde.

Beiliegend Urteil des Kassationsgerichts des 20. Juli 1994.

Das Berufungsgericht dessen Urteil gebrochen worden ist, hatte:

Abgelehnt, irgendeine Sanktion betreffend die Anspruchsaberkennung anzuwenden an den Interessen, indem man hervorhebt, daß die Darlehensangebote eine versagende Tabelle umfaßten der Betrag der Fälligkeitsdaten, die für jedes der Rückzahlungsjahre vereinbart wurden, sowie der Gesamtbetrag der Darlehen, der jährliche Zinssatz, die Gesamtanzahl der Fälligkeitsdaten und die reellen Gesamtkosten des Kredites, der mit der Genauigkeit angeboten wurde, daß die Abschreibungstabelle mit der Verwirklichung des Darlehens geliefert worden war;

Ebenfalls aus einem Grundsatzgrund entlegen der Antrag der Ungültigkeit des Darlehens, der hervorhebt, daß das Gesetz vom 13. Juli 1979 eine spezifische und exklusive Sanktion vorsah, die der volle oder partielle fakultative Verfall des Rechtes auf Interessen ist.

Zu diesen zwei Punkten ist die Ungültigkeitserklärung erfolgt.

In erster Linie beurteilt das Kassationsgericht daß das Fälligkeitsverzeichnis der Abschreibungen dem vorherigen Angebot beigefügt werden muß, und muß für jedes Fälligkeitsdatum den Teil der Abschreibung des Kapitals hinsichtlich jenes erläutern, der die Interessen abdeckt.

Vom Chef der übertretung dieser Bestimmung allein hat das Kassationsgericht die Ungültigkeit des Darlehensvertrags ausgedrückt, der hervorhebt, daß der Respektname der Bestimmungen öffentlicher Ordnung des Gesetzes des 13. Juli 1979 nicht nur durch die Aberkennung des Anspruchs an den Interessen sanktioniert werden muß aber noch durch die Ungültigkeit des Darlehensvertrags.

Durch dieses Urteil stellt das Kassationsgericht ausdrücklich den Grundsatz der Koexistenz der zwei Sanktionen.

Somit scheint das Kassationsgericht , sich am Brief des Textes befestigt zu haben, der verfügt, daß der Darlehensgeber „“ das Recht auf Interessen verloren haben kann.

Diese Bestimmung wurde bis heute als die Anerkennung der Macht des Richters interpretiert, oder nicht anzuwenden die Sanktion nach dem Ernst des festgestellten Verstoßes aber wird jetzt nach der Interpretation, die davon durch das Kassationsgericht gegeben hat, eine zugunsten der Ungültigkeit angebotene Option..

Daß infolgedessen durch die oben erbrachten Beweise und die verschiedenen Kontoauszüge, die mit dem Revisionsverfahren , Stücke an der Kenntnis des commerzbank und Maître Frances, dieser verbunden sind, nicht sie leugnen kann.

Daß infolgedessen diese handelt délictueusement angesichts ihrer unbegründeten Anträge, und dessen benutzter Betrag ist, im Jahre 2012 durch eine Versicherung das LLOYD erst zurückzuzahlen, aus dem letztere nie den Verfall des Vertrags in der Maßnahme gebildet hat nur die dem commerzbank zugeteilten Summen erlaubten, die Fälligkeitsdaten zu überprüfen.

Das commerzbank angesichts der notariellen Urkunde ist von einer qulconque Forderung gegenüber Herrn nicht Kredit- und Frau LABORIE.

AUF  SUBROGATIONSURTEIL des 29. Juni  2006

EINSCHREIBUNG FALSCHEN INTELLEKTUELLEN

Commerzbank vor dem Berufungsgericht und vor dem Zimmer von criées machte geltend , daß sie ein regelmäßiges Subrogationsurteil erhalten hatte, und von Herrn welches Gläubiger- war und Frau LABORIE, um die Immobiliarerfassung dann zu verfolgen, was nicht der Fall ist.

Aber nach zahlreichen Forschungsarbeiten wird bewiesen, daß dieses Urteil mit Ungültigkeit sowohl auf dem Grund als auch auf der Form beschmutzt wird.

Eine Senseneinschreibung ist am 8. Juli 2008 an der Veredelung des Landgerichts von Toulouse eingebracht worden, das an den Teilen angezeigt wurde, und das angezeigt an Herrn le Procureur der Republik DIENER Michel durch Handlung des Justizgerichtsvollziehers, und anzeigt rekrutiert an der Veredelung des Landgerichts von Toulouse am 5. August 2008.

Und aus den folgenden Gründen:

DURCHSCHNITTLICH BERUFEN AUF, UM DIE SENSE AUFZUSTELLEN

Charakterisiert den Betrug der Immobiliarerfassung.

Rückruf:

Das falsche Intellektuelle umfassen Sie keine nachträgliche materielle Fälschung der Handlung, keine Intervention auf dem instrumentum. Er besteht für den Verfasser der öffentlichen Urkunde, die ist notwendigerweise ein öffentlicher Offizier, Tatsachen darzustellen oder über ungenaue Erklärungen zu berichten.

Die öffentlichen Urkunden : Handlungen des Notars, des Gerichtsvollziehers der Justiz, des Offiziers des Ziviliststaates von Richter, vom Urkundsbeamten.

Kunst. 457.du NCPC - Das Urteil an der überzeugenden Kraft einer öffentlichen Urkunde.

Die Erwähnungen, die vom Richter in seine Entscheidung zum Thema der Erklärungen der Teile getragen wurden daß er selbst gesammelt hat, und das er bestätigt hat gilt bis zu Senseneinschreibung (Fall. Pflugschar. 20. Apr. 1950 : D. 1951, somm. S. 64 ; S. 1951 1 93; RTD civ. 1951 S. 429, OBS. P. Raynaud. - Für die gegeben Handlung eines gerichtlichen Geständnisses,  CA Amiens 1. juill. 1991 : Juris-Data n° 043760).

Auf dem Ernst des falschen Intellektuellen:

Art.441-4. vom Strafgesetzbuch - Das falsche Büroangestellte in einer öffentlichen oder authentischen Schrift oder in einer Erfassung, die durch die öffentliche Hand befohlen wurde, wird mit zehn Jahren Haftstrafe und mit 150 000 von € Geldstrafe bestraft.

Der am Abschnitt erwähnte Gebrauch der Sense, der vorausgeht, wird mit denselben Leiden bestraft.

Die Leiden werden auf fünfzehn Jahre verbrecherische Einkerkerung und auf 225 000 von € Geldstrafe erhöht, wenn die Sense oder der Gebrauch der Sensen pro eine Verwahrperson der öffentlichen Hand oder chargée einer Aufgabe öffentlichen Dienstes begangen wird, die in der Ausübung seines Amtes oder seiner Aufgabe handelt.

Gültigkeit:

Wenn die Tatsache strafrechtlich beschuldigt werden kann, aber noch nicht zu Verfolgungen Anlaß gegeben hat, kann der Zivilistrichter den Antrag in Senseneinschreibung erhalten und kann über diesen Antrag bestimmen ( Fall. req. 5. März 1867: DP 1868 1, S. 70).

MITTEL IN RECHT UND IN DER TAT

Herr CAVE hat ein am 29. Juni 2006-Subrogationsurteil in öffentlicher Audienz zugunsten Commerzbank zurückgegeben, die nicht Gläubiger- sein kann und die eine Subrogation in Immobiliarerfassung betrifft, Urteil, das in übertretung von Artikel 14 zurückgegeben wurde; 15 ; 16 vom NCPC sehr geehrter Herr und Frau LABORIE nicht vorsichtige vom Verfahren, das an ihrem Gegensatz, der im Widerspruch zu einem gerechten Prozeß steht gemäß Artikel 6 der EMRK gemacht wurde, der daher respektieren kann irgendeine widersprüchliche Debatte, der durch das Fehlen einer Verteidigung verbirgt, keine falschen Handlungen.

Herr CAVE wußte und war sich bewußt, daß das Zimmer von criées nicht regelmäßig erfaßt werden konnte von Befehl des 20. Oktober 2003, er war in Besitz aller Stücke des Verfahrens durch das Lastenheft, das an der Veredelung des Zimmers von criées vorgelegt wurde, indem er erklärte, daß er nie Herrn mitgeteilt worden ist und Frau LABORIE, wie das Gesetz es aufdrängt.

Die Redaktion des Urteils ist ein falsches Intellektuelles in all ihrer Redaktion.

Herr Cave wußte, daß durch Commerzbank keine Aufforderung befreit werden konnte, die Verfolgungen in den Gesellschaften CETELEM, ATHENA und PASS durch eine Einheitliche Akte fortzusetzen.

Herr CAVE wußte, daß eine durchgeführt werden konnte anzeigt regelmäßig von diesen drei Banken an Commerzbank durch eine Einheitliche Akte, da die Gesellschaft ATHENA keine Rechtsexistenz mehr seit Dezember 1999 hatte.

Herr CAVE hatte gut Kenntnis vom Urteil des 16. Mai 2006 genommen, das durch das Berufungsgericht von Toulouse gefällt wurde, das den Befehl des 5. September 2003 und seiner Wirkungen annulliert. » „in Immobiliarerfassung des 9. September 2002 zu können“

Herr CAVE stellt fest, daß die Fortdauer der Fortsetzungen in Immobiliarerfassung natürlich die Grundlage ist von Befehl des 20. Oktober 2003, für am 31. Oktober 2003 regelmäßig veröffentlichten Herrn CAVE und noch für Herrn CAVE, der nie von Herrn bestritten worden ist und Frau LABORIE.

Das falsche Intellektuelle wird gut im Urteil aufgestellt, daß an zurückgegeben Herr CAVE am 29. Juni 2003

Die Schäden sind sehr wichtig, sehr geehrter Herr und Frau LABORIE haben sich von ihrem Eigentum geprüft wiedergefunden, ausgestoßen von ihrem Hauptwohnsitz und ohne Wohnsitz befestigt, vom 27. März 2008 wegzugehen; Folgen des Urteils des 29. Juni 2006, das von Herrn CAVE Michel argumentiert wurde, letztere, indem er der Sensen und Sensengebrauch benutzt, und indem er verbirgt beurkunden Sense, um ein Recht auf Commerzbank zu machen, das kein Recht haben kann, um uns unseren Hauptwohnsitz verkaufen zu lassen.

Bis heute und aufgrund der Folgen von Herrn CAVES Michel Richter der Ausführung im Landgericht von Toulouse usant von Sensen und Sensengebrauch und sie, die durch diese Schriftstücke im Urteil des 29. Juni 2006 verbergen, seine Argumentation, die im Widerspruch zur Wirklichkeit der bestehenden Handlungen steht, bilden durch ihre Begriffe ein falsches Intellektuelles, öffentliche Urkundenfälschung.

Daß alle späteren Handlungen, die sich aus dem Urteil des 29. Juni 2006 ergeben, infolgedessen von Rechts wegen gleich null sind.

FÜR MEHR ERKLÄRUNG des BETRUGES.

Der BEFEHL des 20. Oktober 2003

Im Immobiliarerfassungsbereich, was die grundlegende Basis der Verfolgungen betrifft, der Befehl des 20. Oktober 2003.

An der Vorbereitung einer Immobiliarerfassung ist er von öffentlicher Ordnung, daß die Verfahrensordnungen bei Strafe der Ungültigkeit von Artikel 715 des ANCPC respektiert wird.

Unter dem alten Regime vor dem Beschluß des 21. April 2006.

Kunst. 715 (Abgeschafft von  Ord. no 2006-461 vom 21 avr. 2006;    Décr.  no 59-89 vom 7 janv. 1959)   „Die Fristen gemäß Artikel 673, 674, 688, 689, 690, 692, 694, Absatz 2 und 3, (Abgeschafft von  Décr.  no 2002-77 vom 11 janv. 2002,  Kunst. 11)  „696, 699“  702, 703, Paragraphen 4 und 5, 704, Paragraphen 1Er und 2, 705, 706, 708 bis 711 werden kaum von Verfall vorgeschrieben.

 

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Aber in der Art sind diese nicht in ihren Artikeln 673 respektiert worden; 674 ; 688 ; 689 ; 690 ; 692 ; 694.

AUF dem FEHLEN eines EXEKUTIVTITELS.

Es ist notwendig, daß es eine flüssige Forderung einiges und fällig es gibt, daß das Urteil oder die Urteile die Kraft der beurteilten Autorität erworben haben.

Daß auf dem Antrag vom Befehl des 20. Oktober 2003 die Titel die durch die Unmöglichkeit beurteilte Sacheautorität nicht erworben haben können, die Rechtsmittel zu erfassen.

Die Entscheidungen haben nie auf der Grundlage von Artikel 503 des NCPC an ihrer Person bedeutet, und wie in den Handlungen der Bedeutung nur in Rathaus durch der Ungültigkeit durch eine konstante Rechtsprechung wieder aufgenommenen durch nur Kreuze, verbotenen und beschmutzten Prozeß mündlich wiedererkannt wird.

Kunst. 503 Die Urteile können nicht gegen jene ausgeführt werden, denen sie nur nach ihnen bekanntgegeben worden zu sein entgegengesetzt werden, es sei denn, die Ausführung davon freiwillig ist.

.  Grundsatz. Die Urteile, selbe Vergangenheit in beurteilter Sachekraft, können nicht gegen jene ausgeführt werden, denen sie nur nach ihnen regelmäßig bekanntgegeben worden zu sein entgegengesetzt werden, es sei denn, die Ausführung freiwillig ist. Civ. 2e,  29 janv. 2004:   Bulletin. civ. II no 33; JCP 2004. IV. 1562; Gas. Pfahl. 13 15. März 2005, S. 21, OBS. von Rusquec.  - V. auch Civ. 2e 18. Dez. 2003:   D. 2004. Somm. 1496, OBS. Taormina. Die Entscheidungen des CIVI entgehen nicht diesem Grundsatz. Civ. 2e,  16. Juni 2005:   Bulletin. civ. II no 155; JCP 2005. IV. 2757.

Die Erwähnungen, die auf das Original einer Bedeutungshandlung bezogen wurden, was sein Datum betrifft und die Sorgfalt, die vom Justizgerichtsvollzieher ausgeführt wurde, gelten bis zu 2. Senseneinschreibung (Civ. 2. April 1990, Bulletin. 1990, II, n° 72, pourvoi n° 89-10.933; 20. November 1991, Bulletin. 1991, II, n° 314, pourvoi n° 90-15.591; 2. Civ. 30. Juni 1993, Bulletin. 1993, II, n° 237, pourvoi n° 91-19.189; gemischtes Zimmer 6. Oktober 2006, Bulletin. 2006 CH. gemischt n° 8, Rekurs n° 04-17.070), selbst wenn es sich um pré-imprimées Erwähnungen handelte (2. Civ. 23. November 2000 Neuheit, Rekurs n° 99-15.233; 2. Civ. 31. Januar 2002 Neuheit, Rekurs n° 00-18.183; 2. Civ. 21. September 2005 Neuheit, Rekurs n° 04-16.112; 2. Civ. 29. März 2006 Neuheit, Rekurs n° 04-17.946).

Wenn der Richter glauben kann, daß die Kreuze, die in den Kästen der Titel pré-imprimées der Erwähnungen angebracht wurden, keine ausreichende präzise und konkrete Sorgfalt enthüllen, kann er in Revanche die Wirklichkeit der Nachforschungen wieder in Frage stellen nur der instrumentaire Gerichtsvollzieher behauptet durchgeführt zu haben.

Durch die Abwesenheit Bedeutung auf der Grundlage von Artikel 503 des NCPC sind die mutmaßlichen Forderungsurteile im Befehl nicht exekutiv.

„Juris-classeur“

Die Bedeutung muß in Anbetracht des Schadens kein erklärt werden, der den Rechten der Verteidigung zugefügt wurde  (TGI  Paris, 20. Dez. 1972 : D. 1973 S. 204 ; JCP 1973GII, 6263, obs. J.A. ; RTD civ. 1973 S. 168 stellen P. fest. Raynaud).

· Übertretung von Artikel 673 des ANCPC

AUF der ABWESENHEIT MACHT

An der Vorbereitung einer Immobiliarerfassung ist er von öffentlicher Ordnung, daß die Verfahrensordnungen bei Strafe der Ungültigkeit von Artikel 715 des ANCPC respektiert wird.

Die Macht durch eine Handlung ist gemeinsames Produkt in Immobiliarerfassung für den Befehl des 20. Oktober jener des 9. September 2002 zugunsten CETELEM NICHT ATHENA Banque.

Letztere, der keine Rechtsexistenz seit Dezember 1999 mehr hat, und die durch das Urteil des Berufungsgerichts von am 16. Mai 2006 zurückgegebenem Toulouse bestätigt wurde, das seinen vorhergehenden Befehl des 5. September 2003 (Urteil des 16. Mai 2006) annulliert.

· Übertretung von Artikel 673 des ANCPC.

Diese Unregelmäßigkeit bewirkt die Ungültigkeit am 20. Oktober 2003 des befreiten Befehls in seinem Ganz es, sobald die verfolgenden Gläubiger, die durch dieselbe juristische Person vertreten wurden, und die nur ein spezielle Macht gegeben haben, nur ein Befehl befreit haben, und daß eine solche Einheitliche Akte, die für die Veröffentlichung ist unteilbar aufgrund ihrer Natur bestimmt ist.

AUF DER UNGÜLTIGKEIT DES BEFEHLS DES 20. OKTOBER 203 ARTCLE 648 NCPC.

Kunst. 648 Jede Handlung des Justizgerichtsvollziehers gibt an unabhängig von den außerdem vorgeschriebenen Erwähnungen:

  Diese Erwähnungen werden kaum von Ungültigkeit vorgeschrieben.

In der Art :

Auf dem Befehl des 20. Oktober 2003 wird die Gesellschaft AGF Banque unter der Bezeichnung am RCS erwähnt: N° B 572.199.461, dessen Geschäftssitz an Heiligen Dennis ist 164, Rue Ambroise Croisat.

(Beiliegend KBIS).

Unter dieser agf-Immatrikulation seit dem 13. Februar 2003 gelöscht wird.

AN dieser Adresse nicht entspricht diese Gesellschaft N° obige Immatrikulation.

Die Gesellschaft an den obigen Referenzen ist nicht identifizierbar und fügt Herrn Schaden zu und Frau LABORIE.

Diese Unregelmäßigkeit macht notwendigerweise Einwand gegen den Beklagten, der der Möglichkeit entzogen wird, regelmäßig am Antragsteller die Verfahrenshandlungen bedeuten zu lassen, die er ausführt sowie die zurückgegebenen Entscheidungen.

Kunst. 117 Bilden Grundunregelmäßigkeiten , die die Gültigkeit der Handlung betreffen:

**

Der Befehl von Immobiliarerfassung des 20. Oktober 2003 ist eine Gerichtsvollzieherleistung, die den Bestimmungen von Artikel 648 und Folgenden des neuen Codes Zivilverfahrens unterliegt.

Also mit einer Grundregelmässigkeit für Kapazitätsfehler im Sinne Artikels 117 des neuen Codes Zivilverfahrens, die Handlung beschmutzt wird, die im Namen einer oben seit dem 13. Februar 2003 gelöschten Gesellschaft A.G.F an den Referenzen ausgestellt wurde.

Diese Unregelmäßigkeit bewirkt die Ungültigkeit am 20. Oktober 2003 des befreiten Befehls in seinem Ganz es.

AUF DEM VERÖFFENTLICHUNGSFEHLER

Befehl des 20. Oktober 2003

An der Vorbereitung der übertragung des Zimmers von criées: er ist von öffentlicher Ordnung, daß die Verfahrensordnungen bei Strafe der Ungültigkeit von Artikel 715 des ANCPC respektiert wird.

         Kunst. 674 (Abgeschafft von  Ord. no 2006-461 vom 21. Apr. 2006)    (Décr.  no 59-89 vom 7 janv. 1959)   Der Befehl ist Erfassung der Güter wert, die bezeichnet worden sind, von seiner Veröffentlichung an das Büro der Hypotheken der Situation der Güter auszugehen.

  Die Stände auf dieser Formalität können nicht vom Konservativen der Hypotheken vor zwanzig Tagen gefordert werden, die seit dem Datum des Befehls vergangen wurden.

_  2.  Frist der Veröffentlichung des Befehls. Der Verfall wird mangels des Schadens ausgesetzt. Civ. 2e 28. Mai 1984: Gas. Pfahl. 1984. 2. Seite. 317, OBS. Véron.   Auf der Notwendigkeit, den Befehl, V zu wiederholen. KOM.  15 juill. 1987: Gas. Pfahl. 1988. 1. Somm. 155, OBS. Véron.   Comp.: KOM.  25. Nov. 1997:   Verfahren 1998. KOM. 43, OBS. Croze.  

_  2 bis. Der Beweis zu Lasten des Gläubigers der Einhaltung der Veröffentlichungsfrist kann sich nur aus dem Dokument ergeben, das durch die Erhaltung der Hypotheken erstellt wurde. Civ. 2e,  16. Okt. 2003:   Bulletin. civ. II no 314; JCP 2004. IV. 2914; Gas. Pfahl. 21-22 juill. 2004 S. 33, OBS. Brenner.  

Wer nimmt zurück: Die Stände der Veröffentlichung des Befehls zu Zwecken Immobiliarerfassung können nicht kaum von Verfall vom Konservativen der Hypotheken vor 20 Tagen gefordert werden, die seit dem Datum dieses Befehls vergangen wurden.

Civ.2- 12. März 1997 UNGÜLTIGKEITSERKLÄRUNG OHNE VERWEIS.

FOLGEN:

Unter dem alten Immobiliarerfassungsverfahren , von dem den Gegenstand sehr geehrter Herrn macht, und Frau LABORIE das Zimmer von criées also nicht durch den Befehl mit dem 20. Oktober 2003 befaßt werden kann.

Einzig kann das Zimmer von criées durch eine öffentliche Urkunde erfaßt werden „konventionelle Hypothek“ .valide, was nicht der Fall ist, die Handlung des 2. März 1992 in falschem Intellektuellem eingetragen. (beiliegend Stück)

Einzig kann das Zimmer von criées daß durch einen regelmäßigen auf der Form und auf dem Grund und regelmäßig veröffentlichten Befehl am Immobiliarerfassungsende erfaßt werden.

In der Art kann das Zimmer von criées nicht durch den Befehl mit dem 20. Oktober 2003 befaßt werden

Daß das Verfahren der Subrogation in seinem Urteil des 29. Juni 2006 basiert auf dem Befehl vom 20. Oktober 2003 von Rechts wegen mit Grund- und Formfehler beschmutzt wird.

Der Betrug ist noch ein charakterisiertes Mal.

Noch ernsterer Betrug auf der Befreiung des Befehls des 20. Oktober 2003 durch Sense und Gebrauch der Sensen der Handlung führt am 11. März 2003 ein.

Dieser neue Befehl vom 20. Oktober 2003 konnte angesichts der Elemente erneuert werden nur ich zurücknehmen und im Auftrag von CETELEM; SCHRITT; ATHENA.

Abwesenheit gültige Macht in Immobiliarerfassung „von öffentlicher Ordnung“.  Artikel 673 ancpc

Fehlen von Forderungen flüssig einige und fällige durch das regelmäßige Fehlen von Bedeutungen der verschiedenen Urteile, die Rechtsmitteln von Herrn entziehen, und Frau LABORIE. Artikel 673 des ancpc

Fehlen einer regelmäßigen Bedeutung der Titel von Forderungen, die von innerhalb von zwei Jahren behauptet sind, „Instanzenverjährung “, übertretung des Artikels 503 vom NCPC.

Verfall vom Immobiliarerfassungsverfahren im Gegensatz zu CETELEM NICHT ATHENA durch Urteil des 19. Dezember 2002.

Verbot, einen neuen Befehl durch das am 19. Dezember 2002 zurückgegebene Urteil, das annulliert das Erfassungsimmobiliarverfahren zu befreien. (beiliegend)

(Betrug) Ungültigkeit des Gesuchs durch eine gemeinsame Handlung des 11. März 2003 im Auftrag CETELEM NICHT ATHENA, und um das Recht zu erhalten, einen neuen Befehl zu befreien andernfalls kann keine andere Verfolgung nützlich während einer neuen Periode von 3 Jahren wieder aufgenommen werden. (beiliegendes Gesuch).

 Athéna Banque, das keine Rechtsexistenz seit Dezember 1999 hat.

· Bestätigung durch das Urteil des Berufungsgerichts von Toulouse in vom 16. Mai 2006.

Daß in Folge: Ungültigkeit der Entscheidung des 15. April 2003, die die Verlängerung um die Veröffentlichung für eine Dauer von drei Jahren ordnungsgemäß, aufgrund der Ungültigkeit des durch eine gemeinsame Handlung beschmutzten einleitenden Gesuchs des 11. März 2003 bezahlt die Gesellschaft Athéna hatte mehr eine Rechtsexistenz seit Dezember 1999 und die durch das Urteil am 16. Mai 2006 des zurückgegebenen Berufungsgerichts bestätigt wurde.

Ungültigkeit der Handlungen für Grundunregelmäßigkeit

Kunst. 117 Bilden Grundunregelmäßigkeiten , die die Gültigkeit der Handlung betreffen:

  Der Fehler der Kapazität von Ester in Justiz;

  Der Fehler von einem Teil oder von einer Person zu können, die im Prozeß als Vertreter entweder einer juristischen Person enthalten sind, oder von einer erreichten Person einer übungsunfähigkeit;

  Der Kapazitätsfehler oder von einer Person zu können, die die Darstellung eines Teiles in Justiz gewährleistet.

Also mit einer Grundregelmässigkeit beschmutzt wird in seinem Ganz es beurkundet und für Kapazitätsfehler im Sinne Artikels 117 des neuen Codes Zivilverfahrens, das Gesuch des 6. März 2003 „am 11. März 2003 registriert“ auf die Rechnung CETELEM NICHT ATHENA.

Daß infolgedessen das beiläufige Urteil des 15. Mai 2003 im Auftrag von CETELEM NICHT ATHENA mit Ungültigkeit beschmutzt wird.

Daß die letzte gültige Handlung jene des 19. Dezember 2002 ist, die Erfassungsimmobiliarverfall gibt, und die nicht mittels des Aufrufs angefochten ist, der offen für die gegnerischen Teile war.

Obwohl eine unregelmäßige Veröffentlichung am 24. September 2002 für eine Dauer von 3 Jahren gemacht wurde, das heißt bis 24. September 2005, durch den Verfall der Immobiliarerfassung erledigten und die durch das Urteil des 19. Dezember 2002 und durch die Ungültigkeit des Gesuchs des 11. März 2003 die des Rechts bestätigt wurden, die Ungültigkeit des beiläufigen Urteils des 15. Mai 2003 bewirken, daß keine Verlängerung um Veröffentlichung von, die an der Erhaltung der Hypothek bestehen kann, die das Zimmer von criées im Auftrag von CETELEM NICHT ATHENA erfaßt.

Daß infolgedessen das Zimmer von criées, das nicht durch den Befehl mit dem 20. Oktober 2003 und durch seine unregelmäßige Veröffentlichung befaßt werden kann, dieser Befehl des 20. Oktober 2003 nicht juristisch als Grundlage für die Verfolgungen dienen kann, um ein Subrogationsurteil an Commerzbank zu befehlen vom 29. Juni 2006.

AUF dem IREGULARITE des RECHTS UND des GRUNDES VON  DER SUBROGATIONSANTRAG DURCH  DAS COMMERZBANK.

Commerzbank konnte nicht einen Immobiliarantrag der Subrogation des Erfassungsverfahrens auf der Grundlage des Befehls des 20. Oktober 2003, letzteren ausstellen lassen, die kein sind, und die das Zimmer von criées nicht erfassen können.

Daß dieser Antrag durch eine Aufforderung in der Gesellschaft CETELEM NICHT ATHENA gemacht wurde, und zeigt durch diese Letzten als durch das Subrogationsurteil des 29. Juni 2006 an bestätigt.

A) Auf der Aufforderung :

Diese wurde durch eine Einheitliche Akte an die Gesellschaft CETELEM gemacht, SCHRITT und ATHENA bezahlen, wie er im am 29. Juni 2006 zurückgegebenen Subrogationsurteil bestätigt wird.

Daß diese Aufforderung mit Ungültigkeit beschmutzt wird, bezahlt die Gesellschaft Athéna besteht nicht mehr seit Dezember 1999 (Erlaß des 16. Mai 2006).

B) Auf zeigt es an :

Dieses zeigt an durchgeführt worden  durch eine Einheitliche Akte an die Gesellschaft CETELEM bezahlen SCHRITT und ATHENA, wie er im am 29. Juni 2006 zurückgegebenen Subrogationsurteil bestätigt wird.

Daß dieses anzeigt mit Ungültigkeit beschmutzt, bezahlt die Gesellschaft Athéna besteht nicht mehr seit Dezember 1999 (Erlaß des 16. Mai 2006).

Diese zwei Handlungen werden also mit einer Grundregelmässigkeit beschmutzt in seinem Ganz es beurkundet und für Kapazitätsfehler gemäß Artikel 117 des neuen Codes Zivilverfahrens der Gesellschaft ATHENA.

Daß infolgedessen die Subrogation auf der Grundlage der Fortsetzungen des Befehls des 20. Oktober 2003 unmöglich ist.

Commerzbank mußte sich, um Herrn zu verfolgen und Frau LABORIE, einen Befehl am Immobiliarerfassungsende bedeuten zu lassen, indem es die Artikel respektierte: 673, 674, 688, 689, 690, 692, 694 von altem Code Zivilverfahrens bei Strafe des Verfalls von Artikel 715 des ANCPC.

Aber in der Art die Formalität „von öffentlicher Ordnung“  nicht in seinen Artikeln 673 respektiert worden sind; 674; 688 ; 689 ; 690 ; 692 ; 694 vom ancpc.

Kunst. 715 (Abgeschafft von  Ord. no 2006-461 vom 21 avr. 2006;    Décr.  no 59-89 vom 7 janv. 1959)   „Die Fristen gemäß Artikel 673, 674, 688, 689, 690, 692, 694, Absatz 2 und 3, (Abgeschafft von  Décr.  no 2002-77 vom 11 janv. 2002,  Kunst. 11)  „696, 699“  702, 703, Paragraphen 4 und 5, 704, Paragraphen 1Er und 2, 705, 706, 708 bis 711 werden kaum von Verfall vorgeschrieben.

· Fehlen einer Anmeldung an befaßt mit der Ablagerung des Lastenheftes .

-  Commerzbank muß das Immobiliarerfassungsverfahren verloren haben, das das Zimmer von criées durch das Subrogationsurteil erfaßt.

AUF DER UNGÜLTIGKEIT DER BEDEUTUNGSHANDLUNGEN

I/auf dem Subrogationsurteil des 29. Juni 2006 durch Commerzbank.

Herr LABORIE André wurde provisorisch vom 14. Februar 2006 bis 14. September 2007, seysses-Erlaßhaus und Montauban besessen.

Daß die Bedeutung am seysses-Erlaßhaus gleich null ist, das den Verteidigungsrechten von Herrn LABORIE André Schaden und im Auftrag von Herrn zufügt, und Frau LABORIE.

„Juris-classeur“

Die Bedeutung muß in Anbetracht des Schadens kein erklärt werden, der den Rechten der Verteidigung zugefügt wurde  (TGI  Paris, 20. Dez. 1972 : D. 1973 S. 204 ; JCP 1973GII, 6263, obs. J.A. ; RTD civ. 1973 S. 168 stellen P. fest. Raynaud).

Das am 1. März 2006 in Kraft getretene Dekret n° 2005-1678 vom 28. Dezember 2005,

Ebenso gleich null ist die Bedeutung einer Handlung folglich, daß der Antragsteller freiwillig den Justizgerichtsvollzieher in der Unwissenheit der echten Adresse des Empfängers ließ und malicieuse diese Handlung in einem Ort bedeuten ließ, von dem er weiß, daß der Empfänger Eigentümer ist, aber wo er nicht wohnt (2. Civ. 21. Dezember 2000, Bulletin. 2000, II, n° 178, pourvoi n° 99-13.218).

Artikel 648 des NCPC Rechtsprechung: von öffentlicher Ordnung“

12. Der Wohnsitz versteht sich vom Ort der wichtigen Einrichtung des Interessenten und nicht von einem einfachen provisorischen Inhaftierungsort in einem Erlaßhaus. TGI Paris,   12. Mai 1993: Rev. Tür. 1993. 1185.  

Daß infolgedessen die Handlung nicht von Herrn LABORIE André regelmäßig pro Justizgerichtsvollzieher durch eine regelmäßige Bedeutung mitgeteilt worden ist  gemäß dem Gesetz ist eine Urkundenfälschung enthalten, die erwähnt, daß Herr LABORIE André abgelehnt hat, die Handlung zu erhalten.

Die Handlung ist nur per einfache Post mitgeteilt worden.

Das Kassationsgericht  a festgelegt  daß diese Mitteilung Post die Rückgrifffrist machte, die dem Empfänger zugänglich ist. Die Mitteilung ist keine Anmeldung wert, so daß der Beschluß immer von einem Rückgriff getroffen werden kann. (Ungültigkeitserklärung. KOM, 4. Juli 1997 (N° 97-21.324, N° 1517 D).

Daß angesichts Artikels 503 des NCPC: das Setzen gemäß des Subrogationsurteils ist von vollem Recht gleich null.

Kunst. 503 Die Urteile können nicht gegen jene ausgeführt werden, denen sie nur nach ihnen bekanntgegeben worden zu sein entgegengesetzt werden.

.  Grundsatz. Die Urteile, selbe Vergangenheit in beurteilter Sachekraft, können nicht gegen jene ausgeführt werden, denen sie nur nach ihnen regelmäßig bekanntgegeben worden zu sein entgegengesetzt werden, es sei denn, die Ausführung freiwillig ist. Civ. 2e,  29 janv. 2004:   Bulletin. civ. II no 33; JCP 2004. IV. 1562; Gas. Pfahl. 13 15. März 2005, S. 21, OBS. von Rusquec.  - V. auch Civ. 2e,  18. Dez. 2003:   D. 2004. Somm. 1496, OBS. Taormina. Die Entscheidungen des CIVI entgehen nicht diesem Grundsatz. Civ. 2e,  16. Juni 2005:   Bulletin. civ. II no 155; JCP 2005. IV. 2757.

In der Art wird das Verfahren auf der Form verdorben, das Subrogationsurteil ist nicht gemäß Artikel 503 des NCPC bekanntgegeben worden, er kann nicht den Immobiliarfortsetzungen von Erfassungen als Grundlage dienen.

Folge ist der Verweis auf die Audienz des 26. Oktober 2006 gleich null, das Zimmer von criées kann noch nicht ein Mal annehmbar erfaßt werden.

In seiner Audienz durch Urteil des 26. Oktober 2006 ist letztere, der sich aus dem Urteil des 29. Juni 2006 ergibt, in Folge gleich null mit vollem Recht, die den Verkauf nicht vor dem Zimmer von criées für 21. Dezember 2006 verweisen kann.

Daß das Urteil des 26. Oktober 2006, obwohl er schon gleich null ist, nicht in Ausführung ohne eine regelmäßige Bedeutung auf der Grundlage von Artikel 503 des NCPC gestellt werden kann.

Daß die gemachte Bedeutung dieses Urteils des 26. Oktober 2006 gleich null ist, interveniert von Justizgerichtsvollzieher am 16. November 2006, der erklärt, daß ich eine Macht in Ungültigkeitserklärung innerhalb von zwei Monaten bilden konnte.

Noch einmal das Zimmer von criées dann, welcher Sommer zuerst unregelmäßig erfaßt die Frist der Rechtsmittel einhalten mußte und das Datum der Audienz der am 21. Dezember 2006-Versteigerung nicht festsetzen könnend.

Keine Mitteilung des Lastenheftes an die erfaßten Teile.

Auf der Grundlage von Artikel 715 des ancpc „von öffentlicher Ordnung“ den Verfall des ganzen Immobiliarerfassungsverfahrens gegen Herrn und Frau LABORIE wird ausgesetzt.

Kunst. 715 (Abgeschafft von  Ord. no 2006-461 vom 21 avr. 2006;    Décr.  no 59-89 vom 7 janv. 1959)   „Die Fristen gemäß Artikel 673, 674, 688, 689, 690, 692, 694, Absatz 2 und 3, (Abgeschafft von  Décr.  no 2002-77 vom 11 janv. 2002,  Kunst. 11)  „696, 699“  702, 703, Paragraphen 4 und 5, 704, Paragraphen 1Er und 2, 705, 706, 708 bis 711 werden kaum von Verfall vorgeschrieben. Die durch dieselben Artikel vorgeschriebenen Formalitäten werden durch die Ungültigkeit sanktioniert nur, wenn die Unregelmäßigkeit bewirkt hat, einen Schaden an den Interessen der betroffenen Teile zu verursachen.“

  

 

 VERFALL.

_  1. Der Verfall, den die Kunst vorsieht. 715 für die Nichtbeachtung der Fristen, die er aufzählt, sogar mangels des Schadens ausgesetzt wird. Civ. 2e,  28. Nov. 1979:   Bulletin. civ. II no 279; D. 1980. IR. 152, OBS. Julien; Gas. Pfahl. 1980. 2. 192 stellen J. fest. V.; JCP 1980. II. 19471 stellen R. fest. Martin   12. März 1980: D. 1980. IR. 328   2. Okt. 1980: D. 1981. IR. 152, OBS. Julien   25. Nov. 1981: D. 1982. IR. 228; Bulletin. civ. II no 202   24. Nov. 1982: D. 1983. IR. 422, OBS. Julien   28. Mai 1984: D. 1985. IR. 54   29. Okt. 1986:   Bulletin. civ. II no 153   16. Mai 1990:   Bulletin. civ. II no 94; D. 1990. Somm. 349, OBS. Julien; Gas. Pfahl. 1990. 2. Somm. 628, OBS. Véron.  

Daß die Zuerkennung gut durch einen Betrug vom 21. Dezember 2006, der seit dem Beginn durch die Erlangung des Subrogationsurteils charakterisiert wurde, das auf einer falschen Information basiert rechtlich Angaben erhalten worden ist, und das profitiert, daß Herr LABORIE André, der nicht in den Verteidigungsrechten von Herrn und Frau LABORIE, privatem von der Unterstützung eines Rechtsanwaltes nach übertragung von Herrn le Bâtonnier handeln kann, und um ein Sagen einzubringen.

Daß diese Lage, die durch die Räte der Teile gemacht wurde, gut mit einer sicheren Kollusion des Teiles und des Zimmers von criées beabsichtigt worden ist, vorher, um Herrn LABORIE jeder Rechtsdebatte vor dem Zimmer criée von Toulouse auseinanderzumachen sah sich am 5. Dezember 2005 eine Beleidigung durch Verleumdung im Ziel allein verfolgt  und in aller Ruhe durch Sense und Gebrauch falscher Intellektueller den Wohnsitz von Herrn zu berauben und Frau LABORIE.

Die Absicht dieses Betruges wird charakterisiert per die verschiedene Post, die an Herrn Präsident des Zimmers von criées gesendet wurde, die ihm sein per eingeschriebenes Schreiben die Schwierigkeiten dieser Akte und die verschiedenen Rechtsmittel zur Kenntnis nehmen, die außerdem gegen das Subrogationsurteil gebildet wurden, darunter eine Kassationsbeschwerde   am 17. August 2006 vor dem Audienzdatum des 26. Oktober 2006 , ist ohne Antwort gebliebener Antrag gebildet worden.

Die Absicht dieses Betruges wird charakterisiert durch die Nichtbeachtung der Rückgrifffristen gegen die Entscheidung des 26. Oktober „ die Kassationsbeschwerde “ oder der Richter von criées mußte prüfen, ob die Bedeutung regelmäßig war zu operieren, um ein Recht auf Verteidigung des gegnerischen Teiles zu machen, um ein Sagen einzubringen.

Legt außerdem fest, daß die Bedeutungen, die auf dem Besitzort schon unregelmäßig sind, der Einwände gegen die Verteidigungsrechte, aber noch mehr durch die Fristen nicht respektierter Rechtsmittel trägt.

Dieses Immobiliarerfassungsverfahren ist gut in einem gut besonderen Zusammenhang durch Sense und Gebrauch falscher Intellektueller beabsichtigt worden und die Einwände gegen die Verteidigungsrechte von Herrn tragen, und Frau LABORIE.

Sie ist in Kollusion eingeführt worden „ Betrug“ von RECHTSANWALTSCP Frances und andere. durch Verleumdung der Ankündigung der Beleidigung durch Herrn CAVES Michel Präsident des Zimmers von criées und diese Rechtsanwälte „MUSQUI beiwohnend FRANCES“ in seiner Klage des 5. Dezember 2005 an Herrn le Procureur der Republik für Tatsachen, die am 6. Oktober 2005 stattgefunden hätten oder ich war anwesend und regelmäßig einberufen. „Daß eine Klage  an Heiligegendarmerie Orens am 18. Januar 2006 gegen Herrn CAVES Michel für verleumderische Ankündigung in seiner Post des 5. Dezember 2005 abgelegt worden ist“.

Die Absicht, von Herrn CAVES zu schaden  Michel ist durch die Ablehnung die verschiedenen ausgeübten Rechtsmittel zu respektieren, durch die Nichtbeachtung der Zivilverfahrensordnungen wirklich, und die verschiedenen Handlungen zu prüfen.

Die Absicht, von Herrn CAVES zu schaden  Michel ist wirklich, dieser mußte sich in der Angelegenheit an gesehen von der Klage deportieren, die er durch Verleumdung gegen Herrn LABORIE André eingebracht hat vom 10. Dezember  2005 für Beleidigung.

Er kann nicht Richter und Teil infolgedessen sein.

Die Unparteilichkeit von Herrn CAVES wird aufgestellt.

Übertretung von Artikel 6; 6-1, 6-3 von der EMRK, der Prozeß war zwischen den Teilen nicht gerecht.

Der Betrug wird durch die erbrachten Beweise aufgestellt.

SCHLUSSFOLGERUNG: DER BETRUG IST VOLLKOMMEN.

Der Betrug wird durch die übertretung der Rechtsnormen und durch die Schriftstücke und Beweise charakterisiert, die in der Instanz vor dem Berufungsgericht von Toulouse erbracht wurden.

In seinem Erlaß des 21. Mai 2007, dessen Revision für neue Elemente verlangt wird, die später an der zurückgegebenen Entscheidung erhalten wurden, und beweisend, daß das Zuerkennungsurteil des 21. Dezember 2006 gut durch ein Immobiliarerfassungsverfahren erhalten worden ist, das durch den Betrug durchgeführt wurde.

Der Betrug wird durch eine Untersuchung charakterisiert, die ich beim erfolgreichen Bieter vor dem 15. Dezember 2006 vorantreiben ließ.

Durch die Stücke, die später an meinem willkürlichen Besitz erhalten wurden.

Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT vor der Audienz der Zuerkennung gewählt worden, die daher um andere Person bringt, die erfolgreichen Bieter sich trägt.

Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT, das eine Person ist ungefähr  80 Jahre, die haben durch seine Vergangenheit und durch ihre Berufstätigkeit eine sehr nahe Beziehung mit dem Rechtsanwaltkabinett Frances und andere. und im voraus konsultiert als erfolgreicher Bieter gewählt worden ist.

Erklärung: (nach seiner Unterhaltung), von Frau BABILE

Sein Rechtsanwalt hätte es in Vertrauen gestellt :

Es ist eine Angelegenheit!!! Ist Frau LABORIE bereit wegzugehen, sehr geehrter Herr ist in Gefängnis, die Fäden wohnen nicht mehr dort!! gibt es kein Problem!!!

Sie sind in am 19. November 2006-Kraft an unserem Wohnsitz mit 30 Personen zurückgekehrt, um es zu besuchen, sie ist gewählt worden, und sie hat dieses Haus für ihre kleinen Fäden gezahlt.

 

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Die kleinen Fäden erhält den Wunsch aufrecht, es zu behalten dieses Haus „Herr TEULE Laurent“

Vor der Zuerkennung sogenannte letztere, daß nichts suspensiv sei, und daß er bereits die Unternehmen für die Arbeiten des oberen Teiles für die Kostenvoranschläge einberufen hat.

Übertretung des Wohnsitzes von Herrn und Frau LABORIE vom 19. November 2006.

Um im Wohnsitz und im Rahmen eines Immobiliarerfassungsverfahrens mit Versteigerung einzudringen muß zuerst einen Beschluß auf Gesuch befohlen werden, das dem Besuch des gegenüberstellbaren Wohnsitzes und bei den Teilen durch Handlungspersonenbedeutung von Herrn erlaubt, und Frau LABORIE.

Aber Herr LABORIE André hat noch einmal keine Kenntnis dieses Beschlusses gehabt Neuer Verfahrensfehler!!

Verursacht Einwand gegen Herrn und Frau LABORIE  nicht kann den Beschluß zurückziehen lassen, der in den erforderlichen Fristen und für den Antrag allein vom gegnerischen Teil zurückgegeben wurde.

In diesem Zusammenhang das Berufungsgericht „im Prozeß in Revision offen“ muß den Erlaß des 21. Mai 2007 reformieren und in Recht angesichts des charakterisierten Betruges bestimmen „nicht respektierte Verteidigungsmittel“ von öffentlicher Ordnung und nicht nur angesichts des Zuerkennungstitels allein, und indem man den Grund der Anweisung des Ansuchens um Revision wieder aufnimmt darunter Herr und Frau LABORIE  den Verlauf mit Rechtsbeweis an den Unterstützungen und des Betruges, der im Laufe des Erfassungsimmobiliarverfahrens aufgestellt wurde um die Versteigerung unseres Hauptwohnsitzes zu erhalten, der vom am 21. Dezember 2006 zurückgegebenen Zuerkennungsurteil anerkannt wurde und ^par erklären, diese ergänzenden Schlußfolgerungen.

Daß die Schäden sehr wichtig sind.

VII /auf dem späteren Verfahren des Zuerkennungsurteils, Erlangung eines unregelmäßigen Ausweisungsbeschlusses.

UNTER DIESEN OBIGEN BETRUGSBEDINGUNGEN:

Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT geworden erfolgreicher Bieter in seiner Audienz des 21. Dezember 2006, und daß ein Urteil zurückgegeben worden ist, drängen sich Verpflichtungen öffentlicher Ordnung auf.

(Spätere Formalitäten, die für die Ausführung des Urteils gefordert wurden.

Diese Etappe angesichts der Erlangung des Zuerkennungsurteils vom 21. Dezember 2006 ist anwendbar das Dekret des 27. Juli 2006 N° 2006-936 des 27. Juli 2006 am 1Er Januar 2007 und vom Beschluß des 21. April 2006

Auf der Anwendung des Dekrets des 27. Juli 2006 N° 2006-936 des 27. Juli 2006 und des Beschlusses des 21. April 2006 am 1Er Januar 2007 darunter unmittelbare Anwendung.

Kunst. 2 vom Zivilistcode :

- Das Gesetz verfügt nur für die Zukunft; sie hat mehr keine rückwirkende Wirkung.

_  A.  ALLGEMEINER GRUNDSATZ NON-RÉTROACTIVITÉ DER GESETZE.

_  1.  Charakter öffentlicher Ordnung. Die Regel non-rétroactivité  Gesetze ist von öffentlicher Ordnung und kann von Amts wegen vom Richter aufgerichtet werden. Civ. 3e,  21 janv. 1971: JCP 1971. II. 16776 stellen Niveau fest.  

_  11.  Anwendungen: Verfahrenshandlungen . Wenn ein neues Gesetz von unmittelbarer Anwendung ist, kann sie ohne Rückwirkung die Auswirkungen der definitiv früher verwirklichten Rechtslage nicht erreichen. KOM.  9. Okt. 1984: Bulletin. civ. IV no 258.  - Sogar Sinn: Crim.  18. Juni 1975: Gas. Pfahl. 1975. 2. 661.   Die unmittelbare Anwendung eines neuen Gesetzes ist ohne Wirkung auf die Gültigkeit der Verfahrenshandlungen, die nach dem dann gültigen Gesetz ausgeführt wurden. KOM.  27 janv. 1998: Bulletin. civ. IV no 46.  

Quelle Juris-Classeur 2008:

Das Zuerkennungsurteil bestimmt nicht über einen Rechtsstreit. Er beschränkt sich darauf, entweder, daß das Gebot eingegangen ist und daß das stärkste und letztste Gebot, das durch solchen Teil getragen worden ist diesen festzustellen, erfolgreichen Bieter erklärt worden oder, daß kein Gebot, das nicht getragen worden ist, der Verfolger erfolgreichen Bieter für das Preissetzen erklärt worden sei. Dieses Urteil ist so aufgrund seiner Natur eine Art „Protokoll“ gerichtlichen Schriftstücks. Dies war die Formel, die früher durch das Kassationsgericht gebraucht wurde (Fall. req., 18 févr. 1846 : DP 1846 1, S. 134). Sie bezeichnet es heute als „gerichtlichen Vertrag“ (Fall. 2. civ. 6 janv. 1966 : Bulletin. civ. II, n° 1. - 5. März 1970: Bulletin. civ. II, n° 81. - 20. Okt. 1970 ; Bulletin. civ. II, n° 287. - 4 févr. 1976 : Bulletin. civ. II, n° 35. - 19 janv. 1977 : Gas. Pfahl. 1977 stellen 2, 455 Viatte fest. - 9. Juni 1982: Rev. Gerichtsvollzieher 1984 stellen 341 D. fest. Absatz. - 16 juill. 1987 : Rev. Gerichtsvollzieher 1988 stellen 1619 D. fest. Absatz. - 20. Okt. 1993 : JCP G 1993, IV, N° 2685).

 Die Vertragsqualifikation bewirkt diese Folge, die wie jeder Vertrag er insbesondere für Einwilligungsfehler annulliert werden kann. Somit ist beurteilt worden, daß der erfolgreiche Bieter, dessen Einwilligung wegen eines Fehlers auf einer wesentlichen Qualität der Sache infolge ungenauer Erwähnungen im Lastenheft verdorben worden ist, gegründet wurde, in Justiz die Ungültigkeit der Zuerkennung zu verlangen (TGI Charleville, 8 févr. 1980 : D. 1980, inf. rap. S. 488).

Das am 21. Dezember 2006 erhaltene Zuerkennungsurteil ist keine definitiv verwirklichte Rechtslage „vollkommen“ da dieser Formalitäten öffentlicher Ordnung durch verschiedene spätere Rechtsakten unterliegt, um in Ausführung das Urteil zu stellen.

Légifrance führt Légistique (beiliegend in Stück)

Eine Lage wird als in der Maßnahme gebildet qualifiziert, oder sie ist juristisch „ vollkommen“, das heißt definitiv befestigt vor der Intervention der neuen Regel.

Mangels dargestellter Lage wird in revenche beurteilt, daß die neuen Verfahrensordnungen auf das enseble der vorbereitenden Verfahren an Handlungen Anwendung finden, die nicht am Datum genommen worden sind, an dem sie in Kraft treten.

Daß infolgedessen das Dekret des 27. Juli 2006 N° 2006-936 des 27. Juli 2006 anwendbar auf das 1 istEr Januar 2007 an den postérieuses Formalitäten, die für die Ausführung des Zuerkennungsurteils gefordert wurden. (beiliegend jurisclasseurquellen).

Auf der Erlangung des Exekutivgros

Damit das Urteil zu bedeuten ist  von Zuerkennung muß man das Exekutivgros erhalten,

Daß das Exekutivgros des Urteils erhalten wird, daß auf Beleg der Zahlung der Zuerkennung, der gewöhnlichen Kosten und der außergewöhnlichen Kosten, diesen Letzten innerhalb von 20 Tagen nach der Grundlage von Artikel 713 des acpc.

Artikel 101 Dekret n°2006-936 des 27. Juli 2006

Läßt sich jeder, der die Wiederholung des Gebots verfolgt, durch die Veredelung ein Zertifikat ausstellen, das feststellt, daß der erfolgreiche Bieter nicht gerechtfertigt hat von der Hinterlegung des Preises oder von der Zahlung der Kosten, die in der Frist von 20 Tagen taxiert wurden.

Die Person, die die Wiederholung des Gebots verfolgt erhalten das Zertifikat an erfaßt bedeuten gelassen, am erfolgreichen Bieter und der fällige Fall am Gläubiger, die um den Verkauf ersucht haben.

Außer den Erwähnungen, die für die Handlungen des Justizgerichtsvollziehers vorgeschrieben wurden, umfaßt die Bedeutung, die am Erwerber gemacht wurde, kaum von Ungültigkeit:

1° die Aufforderung zu haben, den Preis und die Kosten für den Verkauf in einer Frist von acht Tagen zu zahlen;

2° der Rückruf der Bestimmungen des zweiten Abschnittes von Artikel 2212 des Zivilistcodes und von Artikel 7, 83, 86, 102, 103 und 106 des vorliegenden Dekrets.

Erwähnt von:

Dekret 2006-936 2006-07-27 Kunst. 7, Kunst. 83, Kunst. 86, Kunst. 102, Kunst. 103, Kunst. 106
Zivilistcode - Kunst. 2212 (M)

Daß infolgedessen die Hinterlegung des Preises oder der Zahlung der taxierten Kosten und öffentlicher Ordnung in der Frist von 20 Tagen.

Auf der Zahlung der Zuerkennung.

Daß das Zuerkennungsurteil in der Frist von zwei Monaten am Datum gezahlt werden muß, daß dieser Artikel 83 zurückgegeben worden ist vom Dekret des 27. Juli 2006 N° 2006-936 des 27. Juli 2006, das auf das 1 anwendbar istEr Januar 2007.

Artikel 83 : die Hinterlegung des Preises, an der der erfolgreiche Bieter gehalten wird gemäß Artikel 2212 des Zivilistcodes muß innerhalb von zwei Monaten vom endgültigen Zuerkennungsdatum an kaum von Wiederholung des Gebots operiert werden. Vergangenheit diese Frist wird der Verkaufspreis von Rechts wegen um die Interessen zum gesetzlichen Zinsfuß bis zur vollständigen Hinterlegung des Preises erhöht.

Artikel 2212 des Zivilistcodes

Geändert von Beschluß n°2006-461 des 21. April 2006 - Kunst. 2 JORF 22. April 2006 gültig spätestens am 1. Januar 2007

Mangels der Hinterlegung des Preises und Zahlung der Kosten, der Verkauf wird von Rechts wegen gelöst.

Der versagende erfolgreiche Bieter wird an der Zahlung des Unterschieds zwischen seinem Gebot und dem Preis für den Wiederverkauf gehalten, wenn dieser geringer ist. Er kann die Wiederholung der Summen Anspruch haben nur er freigemacht.

RANDBEMERKUNG: Beschluß 2006-461 2006-04-21 Kunst. 23 : Dieser Beschluß wird am Datum des Inkrafttretens des Dekrets in Staatsrat gemäß Artikel 23 und spätestens am 1. Januar 2007 in Kraft treten.

Erwähnt von:

Dekret n°2006-936 des 27. Juli 2006 - Kunst. 101 (V)
Dekret n°2006-936 des 27. Juli 2006 - Kunst. 83 (V)

Auf der Veröffentlichung des Zuerkennungsurteils.

Daß das Zuerkennungsurteil muß in der Erhaltung der Hypotheken veröffentlicht werden:

Quelle vorhergehendes juris-classeur 2008 idem nur.

· Wenn das Zuerkennungsurteil von Berufung die Veröffentlichungsfrist Spielplatz des Tages des Erlasses geschlagen worden ist, der das Urteil bestätigt, oder der die Berufung nicht für gültig erklärt (Cézar-Bru, OP. cit. n° 195-196 Text und Vermerk 2). Wenn die Ungültigkeit der Zuerkennung die Frist Spielplatz des Tages des Urteils oder vom Erlaß bei Berufung verlangt worden ist, die die Zuerkennung für gültig erklärt (Cézar-Bru, OP. und loc. cit.).

Daß sehr geehrter Herr und Frau LABORIE Berufung des Zuerkennungsurteils „für Betrug im Immobiliarerfassungsverfahren durch Anweisung hervorgehoben haben vom 9. Februar 2007, Handlung bedeutet an den Teilen und an Herrn angezeigt Frau le Urkundsbeamter in Chef am T.G.I von Toulouse.

Konfiguration oder befindet sich Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT geworden erfolgreicher Bieter am 21. Dezember 2006, letztere, die nicht Eigentümer sein können,

Daß alle Handlungen nach dem Zuerkennungsurteil für die unten berufenen auf und obigen Rechtsmittel gleich null sind.

 

Auf dem nicht Eigentum von Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT,

impliziert von dieser Tatsache das Eigentum von Herrn und Frau LABORIE

Sehr geehrter Herr und Frau LABORIE haben Berufung der Erlangung des Zuerkennungsurteils vom 21. Dezember 2006 hervorgehoben, und um davon die Entschließung für Betrug vor dem Berufungsgericht von Toulouse durch bedeutete pro Gerichtsvollzieher Justiz und angeprangerte Anweisung des 9. Februar 2007 an die Veredelung des Landgerichts von Toulouse zu verlangen.

Daß der Urkundsbeamte in Chef nicht das Exekutivgros befreien und das Zuerkennungsurteil Artikel 750 des acpc veröffentlichen lassen lassen konnte.

· Aktion in Aufruf in Entschließung für Betrug des ganzen Immobiliarerfassungsverfahrens.

Daß während einer Aktion in regelmäßiger Justiz war  vom 9. Februar 2007 wegzugehen.

Rückruf: ein Verkauf auf Gebotsverrückten produziert hat dieselben Wirkungen wie eine Aktion in Verkaufsentschließung und also zur Folge, das Gut zurückkommen zu lassen, das im Kulturgut des Schuldners verkauft wurde.

Daß das Kassationsgericht in seinem Urteil des 19. Juli 1982 N° 81-13625, das im Bulletin veröffentlicht wurde, hervorhebt, daß der Wiederverkauf auf Gebotsverrückten dieselben Wirkungen hat wie eine Aktion in Entschließung des Verkaufs. .( beiliegend légifrancetext)

Daß die Aktion in Gebotsverrückten jedes Eigentumsrecht des erfolgreichen Bieters fol enchérisseur vom wichtigen erfolgreichen Bieter abschafft.

Daß das Kassationsgericht in seinem Urteil des 14. Januar 2004 N° 01-11716 angibt: gewartet, das die Rechte des erfolgreichen Bieters überbieter durch die Wiederverkaufsentscheidung über Gebotsverrückten gelöst waren und daß Griff die überreichung in Verkauf auf Gebotsverrückten und die endgültige Zuerkennung, war das Gebäude das Eigentum erfaßt. .( beiliegend légifrancetext)

Daß dieser Erlaß des 14. Januar 2004 N° 01-11716 im Ordnerjuris- in diesen Begriffen wieder aufgenommen wird:

· Daß zwischen der Aktion der überreichung in Verkauf auf Gebotsverrückten und der endgültigen Zuerkennung das Gebäude das Eigentum erfaßt ist. ( beiliegend légifrancetext)

Daß er nur gesehen von der Aktion durch Anweisung des 9. Februar 2007 bestritten werden kann, heiratet Frau D' ARAUJO PLAUDERT hat kein Eigentumsrecht, solange das Berufungsgericht nicht über diese Rechtsaktion bestimmt hat.

Daß gerade in Gut, das das Berufungsgericht bestimmt hat vom 21. Mai 2007, die Veröffentlichungsformalitäten, die sich in der Frist von zwei Monaten machen müssen, nicht gemacht wurden.

Daß sehr geehrter Herr und Frau LABORIE immer wirklich Eigentümer ihres Gutes sind, der ihren Wohnsitz bildet, und daß Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT jeder Handlung entzogen bei:

· Die Erhaltung der Hypotheken in ihrer unregelmäßigen Veröffentlichung des Urteils vom 20. März 2007,

· In seiner übertragung unseres Eigentums in der Gesellschaft LTMDB am 5. April 2007 und am 6. Juni 2007 Artikel 2211 des Zivilistcodes.

· In der übertragung des Instanzengerichts am 22. März 2007, um einen Ausweisungsbeschluß zu erhalten.

· In seinem Antrag der Ausweisung vom 27. März 2008 ihres Eigentums.

Grund, für die der erfolgreiche Bieter Frau D' ARAUJO heiratet, PLAUDERT konnte das Zuerkennungsurteil Artikel 750 des acpc nicht veröffentlichen vom 20. März 2007:

Auf den Verpflichtungen des erfolgreichen Bieters, die vom Wesen hätten vollendet in der Ermangelung der Anweisung in Berufung für Betrug der Erlangung des Zuerkennungsurteils :

Daß, um zu machen ein Recht geltend „ das Setzen gemäß des Zuerkennungsurteils “.

Frau BABILE mußte Formalitäten nach dem Zuerkennungsurteil respektieren, um die übertragung von Eigentum zu erhalten.

Obwohl Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT verloren sein Eigentum durch die Aktion in Entschließung, sie nicht ausgeführtes a von der Verpflichtung, das Zuerkennungsurteil innerhalb von zwei Monaten sein Datum veröffentlichen zu lassen (und bei Aufruf innerhalb von zwei Monaten den bestätigenden Erlaß), nicht ausgeführtes a die Zahlung innerhalb von zwanzig Tagen der gewöhnlichen Verfolgungskosten oder der außergewöhnlichen Kosten, nicht ausgeführtes a die Zahlung des Preises oder der Zinsen des Preises an ihrer Fälligkeit, das heißt zwei Monate nach dem Zuerkennungsurteil.

Daß angesichts Artikels 2212 des Zivilistcodes der Verkauf von Rechts wegen gelöst wird.

 

Diese Formalitäten sind an der Zahl von drei und werden durch eine analysiert:

I/auf der Bedeutung des Zuerkennungsurteils

Auf der Grundlage von Artikel 503 des NCPC können die Urteile nicht gegen jene ausgeführt werden, denen sie nur nach ihnen bekanntgegeben worden zu sein entgegengesetzt werden, und innerhalb von 6 Monaten bei Strafe, auf der Grundlage von Artikel 478 des ncpc nicht nichtig zu sein

Daß Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT geworden erfolgreicher Bieter das Urteil mit seinem Exekutivgros erhalten mußte, um es nach Zahlung bedeuten zu lassen.

Daß diese Formalität nicht durch die Aktion in engagierter Entschließung gemacht werden konnte vom 9. Februar 2007.

Daß das Exekutivgros des Urteils erhalten wird, daß auf Beleg der Zahlung der Zuerkennung, der gewöhnlichen Kosten und der außergewöhnlichen Kosten innerhalb von 20 Tagen nach der Grundlage von Artikel 713 des acpc.

Daß er an die Debatte getragen wird, eine interpellative Aufforderung durch Haupt- FERRAN Justizgerichtsvollzieher am Befehl der Rechtsanwälte am Vertreter des CARPA zu sagen welches Datum die Summe von 260.000 aufrichtenden Euro der Zuerkennung vermerkt worden ist, und die gewöhnlichen und außergewöhnlichen Kosten.

Daß dem beiliegenden Gerichtsvollzieher und geantwortet worden ist Aufforderung, daß die Hinterlegung der Summe von 260.000 Euro am 12. April 2007 geschüttet worden ist, und daß die Kosten nicht dem Befehl der Rechtsanwälte vermerkt werden.

Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT hatte zwei Monate, um den Betrag der Zuerkennung am 21. Dezember 2006 entweder am 22. Februar 2007 und 20 Tagen zu regulieren, die Hinterlegung der Kosten zu rechtfertigen, um das Exekutivgros des Zuerkennungsurteils zu erhalten oder bis 12. Januar 2007.

Daß Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT ausgeführt seine Verpflichtungen öffentlicher Ordnung nicht.

Daß angesichts Artikels 2212 des Zivilistcodes, des Fehlers der Zahlung der Hinterlegung des Preises und der außergewöhnlichen Zahlung der gewöhnlichen Kosten und: der Verkauf vollen Rechts wird gelöst.

Daß angesichts des Artikels 2212 vom Zivilistcode Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT kann nicht behaupten Eigentümer zu sein, der Verkauf wird von Rechts wegen gelöst, unser Eigentum hätte; obwohl es eine Anfechtung auf dem Grund und der Form gibt vom Verfahren am Gebot wiederverkauft zu werden, das erlaubt, ein Sagen in Anfechtung einzubringen.

Daß Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT das Zuerkennungsurteil nicht infolgedessen angesichts der nicht Möglichkeit bedeuten konnte, das Exekutivgros des Zuerkennungsurteils durch den Mangel an Zahlung in der Frist von 20 Tagen der Kosten und des Betrages der Zuerkennung zu erhalten et par la perte de son droit de propriété revenu au saisi par l’action en résolution engagé le 9 février 2007 par assignation faite aux parties devant la cour d’appel.

Daß Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT noch nicht bedeutet, um es in Ausführung zu stellen, ist diese Bedeutung, die in diesem Zusammenhang unmöglich ist, unmöglich noch bis zum heutigen Tag auf der Grundlage von Artikel 478 des ncpc und angesichts Artikels 2212 des Zivilistcodes, der Verkauf wird von Rechts wegen gelöst

Auf der Grundlage von Artikel 478 des ncpcist das Zuerkennungsurteil des 21. Dezember 2006 nicht nichtig, nicht bedeutet in der Frist von sechs Monaten.

Daß daran erinnert wird, daß die nicht Beachtung einer Regel öffentlicher Ordnung die Entstehung eines Rechts verhindert und im weiteren Verlauf den Erwerb dieses Rechts durch den Absatz der Zeit nicht erlaubt, „Rechtsausschluß“

Trotz der Nichtbeachtung einer Regel öffentlicher Ordnung ließ Frau BABILE durch Maître verfolgende FRANCES Avocate Commerzbank ein Gefälligkeitszertifikat vom 13. Februar 2007 erstellen, um das Gros des Zuerkennungsurteils zu erhalten, indem sie es der Veredelung des Zimmers von criées zur Kenntnis nahm, welches die Summe von 7910,10 Euro erhalten würde, die den Betrag der Kosten für den Verkauf, einschließlich des proportionalen Rechts, neben dem Zuerkennungspreis betreffen.

Sie davon gibt Quittung Haupt- FRANCES, daß letztere die Summe von 7910,10 Euro wahrgenommen hat.

Daß die Ablagerungsfrist auf der Grundlage von Artikel 713 des acpc überschritten wird.

II/auf der Veröffentlichung des Zuerkennungsurteils

Herr LABORIE durch das Fehlen einer Bedeutung des Zuerkennungsurteils des 21. Dezember 2006 hat dieses sogenannt Urteil von der Veredelung des Zimmers von criées verlangt, dieses letzt es ist ihm per einfache Post der Veredelung mitgeteilt worden.

Daß die Mitteilung durch die Veredelung weder Anmeldung wert ist noch, heiratet Bedeutung durch Frau D' ARAUJO PLAUDERT.

Würfel die Kenntniserfassung durch Herrn LABORIE André dieses Urteils und im Auftrag von Herrn und Frau LABORIE, Maître MALET Franck Avoué im Berufungsgericht von Toulouse hat eine Berufung durch Anweisung auf Antrag von Herrn LABORIE gebildet, bedeutet an Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT in der Bank Commerzbank an Herrn Madame le Greffier in Chef am T.G.I von Toulouse am 9. Februar 2007 und für den Betrug im ganzen Immobiliarerfassungsverfahren aufzurichten.

Daß angesichts der Gesetzestexte und der souces Juris-Classeur, Artikels 750 des acpc Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT das Zuerkennungsurteil nicht mehr veröffentlichen konnte, solange das Berufungsgericht sein Urteil über die Berufung in Annullierung von dieser nicht gefällt hatte.

Daß der Rat von Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT, kann sein Rechtsanwalt nicht eine Entscheidung ersetzen, die bleibt, durch das Berufungsgericht zurückzugeben, letztere muß, die Verfahrensordnungen respektieren.

Quelle juris-classeur.

· Wenn das Zuerkennungsurteil von Berufung die Veröffentlichungsfrist Spielplatz des Tages des Erlasses geschlagen worden ist, der das Urteil bestätigt, oder der die Berufung nicht für gültig erklärt (Cézar-Bru, OP. cit. n° 195-196 Text und Vermerk 2). Wenn die Ungültigkeit der Zuerkennung die Frist Spielplatz des Tages des Urteils oder vom Erlaß bei Berufung verlangt worden ist, die die Zuerkennung für gültig erklärt (Cézar-Bru, OP. und loc. cit.).

Daß von, Betrug, Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT unregelmäßig das Zuerkennungsurteil veröffentlichen ließ, während das Eigentum zur erfaßt Folge an der Aktion in Entschließung zurückgekommen war, die vor dem Berufungsgericht und durch Anweisung der Teile verpflichtet wurde.

Daß infolgedessen keine Veröffentlichung seitens der Frau D' ARAUJO gemacht werden konnte heiratet PLAUDERT sowie von der Veredelung des T.G.I von Toulouse vom 20. März 2007.

· Das Urteil des Berufungsgerichts ist am 21. Mai 2007 gefällt worden.

Kunst. 750 (Abgeschafft von  Ord. no 2006-461 vom 21 avr. 2006)    (Décr.  no 59-89 vom 7 janv. 1959)   „Der erfolgreiche Bieter ist verpflichtet, im Büro der Hypotheken das Zuerkennungsurteil innerhalb von zwei Monaten sein Datum veröffentlichen zu lassen und, bei Aufrufinnerhalb von zwei Monaten des bestätigenden Erlasses bei Wiederverkaufsstrafe auf Gebotsverrückten.

  „Fordert der sorgfältigste Gläubiger, der befaßte Teil oder der erfaßt in etwa acht nach der Veröffentlichung, und an seinem Fehler nach dieser Frist“ erfolgreiche Bieter und, Abmontieren an der Veredelung der Stand der Einschreibungen , die öffnung des Befehlsprotokolls und, gegebenenfalls, die Ernennung eines Richter-Kommissars.

  Diese Nominierung wird vom Präsidenten gemacht, an der Folge der Anforderung, die vom Verfolger auf dem Register der Zuerkennungen eingetragen wurde, das zu diesem Zweck an der Veredelung des Gerichts gehalten wurde.  -  Pr.   657  658  733 s. ;  Civ.  2481.  - Auf dem Inkrafttreten Ord. no 2006-461 vom 21. Apr. 2006 V.  Vermerk s. Kunst. 749.

Folge:

Mangels der Zahlung und der Veröffentlichung;  die übertragung von Eigentum kann nicht aufgestellt werden.

Durch die Aktion in Entschließung in vom 9. Februar 2007kann die übertragung von Eigentum nicht aufgestellt werden, das Eigentum ist zu erfaßt zurückgekommen. „an Herrn und Frau LABORIE“

Quelle  Juris- Ordner:

· Das Zuerkennungsurteil hat nicht zum Gegenstand, ein vorher existierendes Recht zu erklären, sondern eine übertragung von Eigentum durchzuführen (Carré und Chauveau, OP. cit., quest. 2397. - Garsonnet und Cézar-Bru, OP. cit., n° 432. - Cézar-Bru, OP. cit., n° 207, p. 192). Es ist also notwendig, es im Büro der Erhaltung der Hypotheken zu veröffentlichen.

III/auf der Erwähnung im Rahmen der Veröffentlichung

Daß infolgedessen diese Erwähnung nicht bestehen kann, angesichts Artikel 2212 des Zivilistcodes und in der Ermangelung der Veröffentlichung auf der Grundlage von Artikel 750 des ncpc „der Verkauf ist von Rechts wegen“ und angesichts der Aktion in Entschließung gleich null.

Auf der übertragung von Eigentum

Daß die übertragung von Eigenschaft, die nicht von Herrn aufgestellt werden kann, und Frau LABORIE an Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT angesichts der nicht Zahlung der Zuerkennung und die Kosten in den Fristen, die im Gesetz vorgesehen ist, nur infolgedessen angesichts Artikel 2212 des Zivilistcodes, der Verkauf ist von Rechts wegen gleich null und angesichts der Aktion in laufender Entschließung.

Der Verkauf, der gleich null ist, vollen Rechts sehr geehrter Herr und sind Frau LABORIE immer Eigentümer, obwohl die Teile gegnerisch, der erfolgreiche Bieter ihren Rat Null- und RechtsNull-Akten von Wirkungen zu erstellen beauftragt hat.

Auf dem Recht, von Herrn LABORIE und im Auftrag von Herrn zu handeln und sehr geehrte Frau.

Herr LABORIE wird gegründet, das Berufungsgericht zu erfassen, damit die Ungültigkeit des Immobiliarerfassungsverfahrens befohlen wird, dessen sein Zuerkennungsurteil und damit er befohlen wird, eine Verwirrung an der öffentlichen Ordnung in parraliser aufhören zu lassen seine Wirkungen betrügerische Handhabungen gemacht von Frau D' ARAUJO PLAUDERT letztere, der unseren Hauptwohnsitz gelassen hat heiratet, unser Eigentum in einer Gesellschaft préconstituée mit ihren kleinen Fäden, Herr TEULE Laurent, der diese sogenannt Gesellschaft LTMDB verwaltet, die am RC von Toulouse registriert wurde.

Artikel 2211 des Zivilistcodes präzis das mangels der Zahlung in der Frist von 2 Monaten provisorisch eingeschränkt das Eigentumsrecht des erfolgreichen Bieters, um vom Zahlungsaufschub zu halten; vor dieser Zahlung kann der erfolgreiche Bieter nicht über das Gut verfügen, das heißt, es zu lassen.

Der Betrug, der nicht durch die gegnerischen Teile bestritten werden kann, der folgende ist:

Während Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT, die nicht Eigentümer für die oben berufenen auf und wieder aufgenommenen Tatsachen sein kann:

· Abwesenheit innerhalb von 20 Tagen Zahlungen zu rechtfertigen, um das Exekutivgros zu erhalten.

· Fehlen einer Bedeutung des Zuerkennungsurteils.

· Unmöglichkeit, dieses Zuerkennungsurteil zu veröffentlichen aufgrund der am 9. Februar 2007 geformten Berufung.

Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT geltend machte eine ungenaue Rechtslage an seinem Notar:

Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT hat vom 5. April 2007 vor Hauptnotar CHARRAS vergangenes eine Urkunde des Verkaufs des Gutes, das durch Zuerkennung des 21. Dezember 2006 unter der suspensiven Klausel und in Erwartung des Urteils des Berufungsgerichts von Toulouse erhalten wurde, das über die Berufung in Annullierung des Zuerkennungsurteils bestimmt dann, welches nicht sein konnte Eigentümer .

Daß in dieser Handlung sie geltend macht durch Sense daß das Zuerkennungsurteil am 20. März 2007 dann angesichts des obigen Textes veröffentlicht worden ist, kann die Veröffentlichung nicht bestehen von die Berufung des Zuerkennungsurteils vom 9. Februar 2007.

Daß der Betrug gut carractérisée von Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT, sie hatte die Absicht beraten, Herrn Schaden zuzufügen und Frau LABORIE, denn ist von der Handlung anerkannt worden, daß es ein Verfahren in Annullierung durch eine Anweisung in Berufung und für die Annullierung des Zuerkennungsurteils für Betrug gab.

Daß das Eigentum an erfaßt wieder geworden war.

Der Betrug noch mehr carractérisée, denn angesichts Artikels 2212 des Zivilistcodes ist der Verkauf von vollem Recht gleich null ist, daß daher Frau D' ARAUJO, die nicht Eigentümer sein kann, keine irgendeine Handlung Artikel 2211 des Zivilistcodes wiederverkaufen oder vorantreiben kann, auf dem Gut, dessen immer heiler Eigentümer sehr geehrter Herr und Frau LABORIE im einzigen strafbaren Fall ihres détouner ihres Eigentums ist; , was davon der Fall ist.

 

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Der Betrug noch mehr carractérisée, denn kein kann ignorieren das Gesetz, die Veröffentlichung, die nicht intervenieren können, solange das Berufungsgericht sein Urteil nicht gefällt hat.

Die Absicht ist encotre carractérisée, sowie das aufgestellte Vergehen der Umleitung von Gut, des Vertrauensmißbrauchs und des Betrugs sich des Eigentums von Herrn zu bemächtigen und Frau LABORIE, denn macht es privatschriftliche unregelmäßige an der Gegenstand eines endgültigen Verkaufs durch Hauptvorderseite CHARRAS Notar am 6. Juni 2007, während dieser Erlaß in Ausführung gestellt worden ist ohne Bedeutung auf der Grundlage von Artikel 503 des ncpc Bedeutung später gemacht am Urteil, das das 21. Mai 2007 gefällt wurde, genausoviel Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT, daß von der Bank Commerzbank.

Daß dieses Urteil des 21. Mai 2007 Gegenstand eines Ansuchens um Revision vor dem Berufungsgericht von Toulouse für die Annullierung des Zuerkennungsurteils sowie ein Verfahren vor dem Richter des Grundes ist, der durch zwei erfaßt wurde, Urteil zurückgegeben vom Richter der Ausführung.

Daß angesichts des Betruges carractérisée im Immobiliarerfassungsverfahren, privat von Verteidigungsrecht , um ein Sagen einzubringen, zwingend die Zuerkennungshandlung reformiert wird und die Teile werden am selben paravant Stand wie an gestellt, die Erstattung des Eigentums und die Reparatur aller Schäden.

Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT über die Grundlage des Artikels 1599 vom Zivilistcode verkaufen kann ein Gut, von dem sie das volle Eigentum noch nicht erhalten hat, der Verkauf ist und kann an einem Schadenersatz gleich null geben, wenn der Käufer an nicht gewußt, daß die Sache an anderen war.

Daß Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT, & Herr TEULE kleiner Laurent Fäden dieses letzten und verwaltend von der GmbH LTMDB willentlich ihrem Hauptnotar CHARRAS falscher Informationen mitgeteilt haben, die letzteren in den Handlungen, die er verfaßt hat und bis zum heutigen Tag konstitutives leiten von falschen Intellektuellen. (Senseneinschreibung abgelegt am T.G.I von Toulouse und das am Teil und an Herrn Paul Michel Procureur der Republik angezeigt wurde).

Handlung, die am 5. April 2007 willentlich ist, veröffentlicht in der Erhaltung der Hypothek von Toulouse am 22. Mai 2007, während das Zuerkennungsurteil noch durch die laufende Berufung und durch die Ungültigkeit des Verkaufs auf der Grundlage von Artikel 2212 des Zivilistcodes veröffentlicht werden konnte.

Handlung, die von Frau willentlich ist Von ARAUJO heiratet PLAUDERT, & führt Herr TEULE Laurent vom 6. Juni 2007, der die suspensive Klausel verwirklicht, während die erste Handlung des 5. April 2007 von vollem Recht aus den Gründen gleich null ist, die oben berufen auf und die in der Einschreibung falscher Intellektueller der Handlung HAUPTNOTARCHARRAS in Toulouse wieder aufgenommen wurden, regelmäßig, vor dem T.G.I von Toulouse am 8. Juli 2008 ein.

Handlung, die von Frau D' ARAUJO willentlich ist, heiratet PLAUDERT & Herr TEULE Laurent, letztere hat auf eigene Rechnung und unter Gedeck seiner Gesellschaft LTMDB eine Rechtsakte verfaßt; ein Mietpachtvertrag am das 1Er Mai 2008, um den Wohnsitz von Herrn und Frau LABORIE nach sie ungestraft zu besetzen unregelmäßig ausstoßen zu lassen in vom 27. März 2008.

Handlung willentliche, um concunément und in Mitschuld zu haben, während eingesperrter privater Herr LABORIE seiner Verteidigungsmittel ohne daß ein Rechtsanwalt interveniert und nachdem Herr le Bâtonnier in sowie die obigen Behörden erfaßt geliefert dem Instanzengericht von Toulouse falscher Elemente genannt wird, um einen Ausweisungsbeschluß am das 1 zu erhaltenEr Juni 2007, während das requêrante Frau d' ARAUJO heiratet, PLAUDERT konnte unser Eigentum nicht sein nicht Eigentümer und konnte lassen. . (Senseneinschreibung abgelegt am T.G.I von Toulouse und das an den Teilen und an Herrn Paul Michel Procureur der Republik angezeigt wurde).

Auf der Ungültigkeit der notariellen Urkunden.

Daß eine Einschreibung falscher Intellektueller an der Veredelung des T.G.I von Toulouse eingebracht worden ist, angezeigt an Frau D' ARAUJO PLAUDERT an verwaltendem Herrn TEULE Laurent SARL LTMDB, an Herrn & heiratet Frau le Greffier in Chef sowie an Herrn le Procureur der Republik. (bis zum heutigen Tag geblieben ohne Antwort)

DIE FOLGEN DES VERKAUFS DURCH DEN BETRUG

VON UNSEREM HAUPTWOHNSITZ

 (Ausweisungsbeschluß am das 1Er Juni 2007).

Obwohl Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT erhalten ein am 21. Dezember 2006-Zuerkennungsurteil für die Summe von 260.000 Euro, während das Subrogationsurteil von einem Rechtsmittel geschlagen wurde „Kassationsbeschwerde“ und das noch ohne eine Antwort geblieben ist bis zum heutigen Tag.

Während der Verkauf gleich null von vollem Recht ist angesichts der obigen Elemente und angesichts Artikels 2212 des Zivilistcodes und Folge von Artikel 2211 des Zivilistcodes.

Während sehr geehrte Frau von ARAUJO heiratet PLAUDERT verloren ihr Eigentum durch die Aktion in Entschließung des Verkaufs, der durch Anweisung der Teile vom 9. Februar 2007 und als erklärt oben, übertretung von Artikel 750 des ncpc gemacht wurde

Frau D' ARAUJO  nahm die Initiative, das Gericht mit Instanz von Toulouse zu befassen, um einen Ausweisungsbeschluß zu erhalten, indem sie falsche Elemente im Gericht trug.

Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT ergriffen außerdem die Initiative und unter seiner Verantwortung allein das Setzen in Ausführung des Ausweisungsbeschlusses, der durch den Betrug erhalten wurde, das 1Er Juni 2007 „ darunter Aufruf“ das heißt am 27. März 2008.

Daß Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT wegen zahlreicher Schäden durch das am 27. März 2008 gemachte unregelmäßige Ausweisungsverfahren .

Daß sehr geehrter Herr und Frau LABORIE gegründet werden, den Gerichtshof zu bitten, um daß der Ausweisungsbeschluß des 1 invalidiert wirdEr Juni 2007 „darunter Aufruf“.

Daß sehr geehrter Herr und Frau LABORIE gegründet werden, Reparatur der verschiedenen erlittenen Schäden zu verlangen.

Daß sehr geehrter Herr und Frau LABORIE gegründet werden, die Wiedereingliederung von ihrem Wohnsitz sowie von all ihren Möbeln und Gegenständen zu verlangen.

Werden die verschiedenen Punkte analysiert:

I/ Erstens : Das Ende, nicht von der Nachfrage nach Frau BABILE vor dem Richter des Instanzengerichts zu erhalten

II/  Zweitens: Wie den Ausweisungsbeschluß das 1 erhalten worden istEr Juni 2007.

III/drittens: Wie das Verfahren später am Ausweisungsbeschluß stattfand.

IV/  Viertens: Wie das Ausweisungsverfahren stattfand vom 27. März 2008.

V/fünftens: Auf den verschiedenen erlittenen Schäden.

VI/Sixièmement: Auf dem Antrag von Wiedereingliederung am Wohnsitz von Herrn und Frau LABORIE sowie den Möbeln und Gegenständen.

VII/Septièmement: Auf der Entschädigung der erlittenen Schäden und den zu ergreifenden Schutzmaßnahmen , um die Entschädigung von Herrn zu garantieren und Frau LABORIE.

I/auf dem Ende, nicht vom Ausweisungsantrag vor dem T.I zu erhalten

Der Richter in erster Instanz hätte, von das Ende aufzurichten, nicht vom Ausweisungsantrag von Herrn zu erhalten und Frau LABORIE „öffentliche Ordnung“ das öffentliche Ministerium, das vor der Audienz des Erscheinenantrags von Herrn LABORIE André unterrichtet worden ist, der Frau LABORIE Suzette vertritt.

Kein Widerspruch vor dem Instanzengericht,

Übertretung von Artikel 14; 15 ; 16 von NCP & 6-1 von der EMRK:

Kunst. 14. - Kein Teil kann ohne gehört oder genannt worden zu sein beurteilt werden.

Kunst. 15. müssen sich Teile gegenseitig rechtzeitig die Tatsachenmittel mitteilen, auf denen sie ihre Forderungen schmelzen, die Beweiselemente die sie produzieren und die Rechtsmittel, daß sie sich berufen auf, damit jede fähig ist zu organisieren ihr défense.$

Kunst. 16 (EG haben, 12. Okt. 1979 Sammlung der neuen Rechtsanwälte aus Frankreich und a.  : Rec. EG, S. 371  ; D. n° 76-714, 29 juill. 1976 Kunst. 1.; D. n° 81-500 12. Mai 1981 Kunst. 6 ) . - Der Richter muß in völligen Umständen beobachten lassen und selbst den Grundsatz des Widerspruches befolgen. Er kann in seiner Entscheidung die Mittel , die Erklärungen und die Dokumente nicht wählen, die berufen auf, oder die durch die Teile produziert wurden, nur, wenn diese fähig waren, davon widersprechend zu erörtern.

Herr LABORIE eingesperrter André und der durch einen Rekurs Frau LABORIE Suzette an seiner Audienz des 11. Mai 2007 vertritt, konnte Herr LABORIE nicht erscheinen, nicht extrahiert vor dem Gericht trotz seines Antrags an den Staatsanwalt der Republik und an die Präsidentin des Gerichts „ alle zwei per Schreiben empfohlen“ konnte sich nicht widersprechend auf dem Ausweisungsverfahren erklären „ übertretung von Artikel 6 der EMRK, übertretung von Artikel 14; 15; 16 vom Code Zivilverfahrens öffentlicher Ordnung“ und in Anfechtung des Basisverfahrens „erhaltenes Zuerkennungsurteil der 21 /12/2006“ genauso viel auf bildet, daß auf dem Grund, letzteren  erhalten durch den Betrug.

Das 29. Oktober 2007 zurückgegebener Staatsrat :

Artikel 1351 des Zivilistcodes : . Zuerkennungsurteil. Die Entscheidung, die über keinen Streitzwischenfall bestimmt hat und hat sich darauf beschränkt, den Verlauf des Gebots zu berichten  und erfolgreichen Bieter zu erklären  letztes enchérisseur kann nicht die Autorität der beurteilten Sache erwerben  .

Civ. 2. 13 févr. 1985: Bulletin. civ. II Nr. 35.

Herr LABORIE André hatte vor der Audienz des 21. Dezember 2006 Anfechtungen aufgerichtet „ Streitzwischenfall“ an Herrn Präsident des Zimmers von criées in Einschreibebrief es über die anhängigen Rechtsmittel im ganzen laufenden Verfahren und als in der Anweisung für 10. Oktober 2007 erklärt informierend. ( beiliegendes).

Nicht nur das Zuerkennungsurteil des 21. Dezember 2006 kann die Autorität der beurteilten Sache erwerben, aber kann nicht in Ausführung nicht gestellt werden, ohne die Formalitäten nach dem Urteil zu respektieren.

Aber noch weniger muß das Urteil des 1. Juni 2007, das auf einem unregelmäßigen Verfahren auf dem Grund und der Form basiert, und durch das Berufungsgericht von Toulouse invalidiert werden, das auf Sense und Sensengebrauch erhalten wurde.

Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT hatte das Recht nicht, vor dem Instanzengericht vom 9. März 2007 ohne die Zuerkennung ohne das regelmäßig gegenüberstellbare Zuerkennungsurteil an den Dritten veröffentlicht zu haben ohne das Gros des Urteils zu handeln, gezahlt zu haben, bedeutet zu haben  von Zuerkennung nach es gezahlt zu haben.

In der Art vom 9. März 2007 wurde die übertragung von Eigentum nicht durch das Fehlen einer Veröffentlichung aufgestellt.

In der Art vom 9. März 2007 wurde die Zahlung der Zuerkennung nicht verwirklicht, um das Exekutivgros zu erhalten.

Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT verloren das Eigentumsrecht durch die Aktion in Entschließung vom 9. Februar 2007.

Sehr geehrter Herr und Frau LABORIE waren infolgedessen am 9. März 2007 immer Eigentümer ihres Hauptwohnsitzes, der an N° 2 rue de la Forge angesiedelt ist, und noch bis zum heutigen Tag durch den Mangel von Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT die Formalitäten nach dem Zuerkennungsurteil nicht, erfüllt zu haben.

Angesichts der obigen Elemente in seinem Artikel 2212 des ncpc ist der Verkauf von Rechts wegen gleich null.

Durch die Aktion in Entschließung in vom 9. Februar 2007 hat Frau D' ARAUJO das Eigentum verloren.

Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT kann nicht von falschem Element dem Gericht mangels irgendeinen widersprüchlichen Debatte bringen, um eine günstige Entscheidung zu erhalten.

Angesichts Artikels 122 bis 125 vom NCPC in seinem Ausweisungsantrag, der vor TI von Frau Suzette d' ARAUJO eingereicht wurde, heiratet PLAUDERT,  das Ende zu erhalten „von öffentlicher Ordnung“ muß durch den Hof empfangen werden.

Angesichts  Artikel 122 bis 125 vom NCPC, das Ende, nicht zu erhalten vom Ausweisungsantrag zugunsten der Frau BABILE muß durch den Hof befohlen werden für übertretung der grundlegenden Rechtsregeln.

Kunst. 122. - Stellt ein Ende non-recevoir ganz durchschnittlichen dar, das dazu neigt, den gegner für unzulässig erklären zu lassen in seinem Antrag ohne Prüfung im Grunde für Rechtsfehler zu handeln dies der Qualitätsfehler, der Interessenfehler, die Vorschrift die Frist préfix die beurteilte Sache.

Kunst. 123. Ziel von non-recevoir können in jedem Fall vorgeschlagen werden, außer der Möglichkeit für den Richter, zu Interessenschäden jene zu verurteilen, die sich in einer aufschiebenden Absicht enthalten hätten, sie früher aufzurichten.

Kunst. 124. Ziel von non-recevoir müssen empfangen werden, ohne daß jenes, das sich auf sie beruft hat, von einem Einwand zu rechtfertigen, und während die Unzulässigkeit sich aus keiner ausdrücklichen Bestimmung ergeben würde.

Kunst. 125 (D. n° 79-941 7. Nov. 1979 Kunst. 5 und 16). Ziel von non-recevoir müssen von Amts wegen wieder aufgerichtet werden, wenn sie haben einen Charakter öffentlicher Ordnunginsbesondere, wenn sie sich aus der Nichtbeachtung der Fristen ergeben, in denen ausgeübt werden müssen die Rechtsmittel oder vom Fehlen einer öffnung eines Rechtsmittels .

Der Hof muß den Ausweisungsbeschluß des 1 invalidierenEr Juni angesichts der nicht respektierten nachstehenden Rechtsnormen und die Antragstellerin zu Schäden zu verurteilen  und Interessen am Schaden von Herrn und Frau LABORIE.

Wie den Ausweisungsbeschluß das 1 erhalten worden istEr Juni 2007.

Daß dieses Verfahren gemacht wurde, während Herr LABORIE André sich in Gefängnis ohne Mittel befand, sich in übertretung von Artikel 14 zu verteidigen; 15 ; 16 vom NCPC und wie im Immobiliarerfassungsverfahren, allem in übertretung des Artikels 6-1 des europäischen übereinkommens über das Menschenrecht, nicht gerechten Prozeß.

Frau D' ARAUJO Suzette heiratet PLAUDERT war der erfolgreiche Bieter unseres Hauptwohnsitzes durch Urteil des Zimmers von criées von am 21. Dezember 2006 zurückgegebenem Toulouse.

Frau D' ARAUJO Suzette heiratet PLAUDERT gut, welcher, das heißt erfolgreicher Bieter und trotz der Anfechtungen, die durch Anweisung in am 9. Februar 2007-Justiz vor dem Berufungsgericht von Toulouse aufgerichtet wurden, um die Annullierung des Zuerkennungsurteils zu verlangen, das durch den Betrug erhalten wurde, erforderliche Formalitäten nach der Zuerkennungshandlung hatte, um davon zu machen das volle Eigentum geltend, und um in Ausführung das Zuerkennungsurteil zu stellen.

Wie oben berichtet sehr geehrter Herr und Frau LABORIE Sont immer Eigentümer durch die Aktion in Entschließung, die vor dem Berufungsgericht von Toulouse durch Anweisung des 9. Februar 2007 verpflichtet wurde

Die Verpflichtungen und die erforderlichen Formalitäten nach der Zuerkennungshandlung sind an der Zahl von drei:

Bedeutung des Zuerkennungsurteils,

Veröffentlichung des Urteils,

Erwähnung des Urteils im Rahmen der Veröffentlichung des Befehls.

Frau D' ARAUJO Suzette heiratet PLAUDERT respektiert keine dieser Formalitäten.

· Daß mangels der Bedeutung des Zuerkennungsurteils.

· Daß mangels einer regelmäßigen Veröffentlichung.

· Daß mangels des Urteils im Rahmen der Veröffentlichung des Befehls in der Art jener des 20. Oktober 2003, die gleich null ist des Rechts durch seine unregelmäßige Veröffentlichung ist, die die Frist von 20 Tagen nicht einhält (Urteil 703 des Kassationsgerichts des 12. März 1997, Ungültigkeit des Veröffentlichungsverfahrens ), und vom Zimmer von criées.

Daß infolgedessen Frau D' AUROJO Suzette heiratet PLAUDERT nicht behaupten kann Eigentümer unseres Wohnsitzes zu sein, um durch Anweisung des 9. März 2007 die Ausweisung von Herrn und Frau LABORIE vor dem Gericht der Instanz, die hinsichtlich einstweiliger Verfügung bestimmt, die vorherigen Formalitäten zu verlangen, die nicht erfüllt sind, und nicht an gesehen von den nachstehenden Erklärungen ausgeführt werden könnend.

Zuerst von der übertragung des Instanzengerichts.

a) Die Bedeutung des Zuerkennungsurteils Artikel 503 des NCPC.

Der erfolgreiche Bieter muß das Gros des Zuerkennungsurteils des 21. Dezember innerhalb von 20 Tagen bedeuten lassen.

Daß das Gros des Zuerkennungsurteils nicht vom Urkundsbeamten erhalten werden kann, daß nach dem Preis für die Zuerkennung vom erfolgreichen Bieter gezahlt wird.

Aber die Zuerkennung ist nur von Frau D' ARAUJO gezahlt worden heiratet PLAUDERT am 11. April 2007, wie es von den Schlußfolgerungen seines Rates RECHTSANWALTSCP CATUGIER- DUSAN BOURRASSET bestätigt. Und bestätigt durch das interpellative Gesuch von SCP des Gerichtsvollziehers FERRAN an Toulouse bei CARPA.

Daß infolgedessen am 9. März 2007 sie das Instanzengericht nicht erfassen konnte, um einen Ausweisungsbeschluß zu erhalten.

Legt fest, daß gemäß Artikel 678 und 693 des neuen Codes Zivilverfahrens, wenn die Darstellung der Teile zwingend ist „in der Art vor dem Zimmer von criées“muß die Entscheidung sein zuerst bekanntgegeben dem Vertreterandernfalls Anmeldung ist gleich null.

(Urteil des Kassationsgerichts des 6. Dezember 1978 N° 77-12-650 liegen CAZAL DELVOLVE zugrunde; Beklagter CONSOLO.

Daß dieses Zuerkennungsurteil nicht regelmäßig sowohl an Herrn LABORIE André als auch an Frau LABORIE Suzette bedeutet in den Fristen von 20 Tagen und noch immer nicht bedeutet worden ist.

Artikel 503 des NCPC: Die Urteile können nicht gegen jene ausgeführt werden, denen sie nur nach ihnen bekanntgegeben worden zu sein entgegengesetzt werden, es sei denn, die Ausführung davon freiwillig ist.

  Bei Ausführung am einzigen gesehen von der Minute ist die Vorstellung von dieser Anmeldung wert.

_  4.  Ausweisung. Die Anmeldung eines Zuerkennungsurteils muß vorherig an ihrer Ausführung durch einstweilige Anordnung sein. Civ. 2e,  1Er März 1995:   Bulletin. civ. II no 62.   … Folglich ist die Regelung des Verfahrens durch spätere Bedeutung des Urteils nicht mehr möglich. Civ. 2e,  11. Apr. 1986: Bulletin. civ. II no 50; Gas. Pfahl. 1986. 2. Somm. 424, OBS. Véron.   Gegenstand einer Ausweisung sein kann der Untermieter, der sein Beschäftigungsrecht des Mieters hält, dessen Ausweisung befohlen worden ist, und an dem die einstweilige Anordnung bedeutet worden ist. Civ. 3e,  30. Nov. 2005: D. 2006. IR. 99; JCP 2005. IV. 3797; Verfahren 2006. KOM. 28, OBS. Perrot; Dr. und proc. 2006. 152, OBS. Salati.

Frau D' ARAUJO Suzette heiratet PLAUDERT befaßt das Gericht mit Instanz, um unsere Ausweisung in übertretung der drei obigen Regeln zu erhalten, ein Urteil, dessen Berufung auf der Entscheidung des 1 gebildet worden istEr Juni 2007.

Die Annullierung des Subrogationsurteils wird haben notwendigerweise für Folge die Ungültigkeit des späteren Verfahrens, das davon nur die Folge ist, und dies bis zum Zuerkennungsurteil inklusiv  (Fall. 2. civ., 21. Dez. 1966 : Bulletin. civ. II, n° 982).

b) Auf der Veröffentlichung des Zuerkennungsurteils:

Erinnert daran, daß die übertragung von Eigentum durch eine gegenüberstellbare regelmäßige Veröffentlichung an die Dritten erfolgen muß.

Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT konnte nicht  in Ausführung das Zuerkennungsurteil ohne zuerst das Urteil zu stellen zu veröffentlichen, damit er am Dritten gegenüberstellbar ist.

Übertretung von Artikel 750 des ncpc

Die Veröffentlichung wurde am 20. März 2007 außerhalb der Frist, Höchstfrist von 2 Monaten gemacht, das heißt am 21. Februar 2007.

Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT getragen falsche Elemente, um das Zuerkennungsurteil am 20. März 2007 außerhalb der Frist, Frist seiend von zwei Monaten am Zuerkennungsurteil veröffentlichen zu lassen, damit er an den Dritten gegenüberstellbar ist, die das Gebotsverrückteverfahren auf der Grundlage von Artikel 716 des ANCPC eröffnen.

Daß aufgrund von ARAUJO heiratet PLAUDERT das Gericht mit Instanz am 9. März 2007 nicht befassen konnte, um einen Ausweisungsbeschluß zu erhalten.

Noch ernster heiratet Frau D' ARAUJO PLAUDERT machte nicht geltend, daß eine Berufung auf dem Zuerkennungsurteil vor dem Berufungsgericht von Toulouse anhängig war durch Anweisung des 9. Februar 2007.

Daß angesichts der Berufung die Veröffentlichung nicht erfolgen konnte, solange das Berufungsgericht das Urteil nicht gefällt hat, hat letztere am 21. Mai 2007 interveniert, und es ist nur angesichts einer regelmäßigen Veröffentlichung, daß das Zuerkennungsurteil an den Dritten gegenüberstellbar ist.

Quelle juris-classeur. Artikel 750 des ncpc.

· Wenn das Zuerkennungsurteil von Berufung die Veröffentlichungsfrist Spielplatz des Tages des Erlasses geschlagen worden ist, der das Urteil bestätigt, oder der die Berufung nicht für gültig erklärt (Cézar-Bru, OP. cit. n° 195-196 Text und Vermerk 2). Wenn die Ungültigkeit der Zuerkennung die Frist Spielplatz des Tages des Urteils oder vom Erlaß bei Berufung verlangt worden ist, die die Zuerkennung für gültig erklärt (Cézar-Bru, OP. und loc. cit.).

Daß infolgedessen das Zuerkennungsurteil an den Dritten nicht gegenüberstellbar sein konnte, bevor der Hof sich ausspricht.

Daran erinnernd, daß Frau D' ARAUJO heiratet, PLAUDERT am 9. Februar 2007 in Berufung auf dem am 21. Dezember 2007 zurückgegebenen Zuerkennungsurteil zugewiesen worden.

(Zertifikat des Aufrufs Haupt- MALET Anwalt).

Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT geltend machte eine ungenaue Rechtslage „konstitutiv von Sensen und Gebrauch falscher Intellektueller“  genügend nicht den drei erforderlichen Formalitäten nach der Zuerkennung vom 21. Dezember 2006.

Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT konnte sich nicht behaupten Eigentümer zu sein, solange die erforderlichen Formalitäten nicht erfüllt waren, und daß das Zuerkennungsurteil an den Dritten nicht gegenüberstellbar sein konnte.

Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT konnte das Gericht also nicht mit Instanz befassen vom 9. März 2007, um einen Ausweisungsbeschluß zu erhalten.

Daß infolgedessen der Beschluß, der in übertretung irgendeinen widersprüchlichen Debatte zurückgegeben wurde, übertretung von Artikel 14; 15 ; 16 vom NCPC wird 6-1 von der EMRK und durch falsche Informationen gebracht vor das Gericht, das hinsichtlich einstweiliger Verfügung mit dem Ziel allein bestimmt, eine günstige Entscheidung zu erhalten rein durch das Berufungsgericht von Toulousedont Aufruf invalidiert zur Zahlung anweisen vom 1Er Juni 2007.

Noch ernster auf den strafbaren Machenschaften von Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT im Laufe der unregelmäßigen übertragung des Instanzengerichts.

Während sehr geehrter Herr und Frau LABORIE waren waren immer Eigentümer als oben zurückgenommen

Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT, das durch ihren Geschäftsführer Herr TEULE Laurent vertretene Gut, das erhalten wurde durch Zuerkennung vom 5. April 2007 in der GmbH LTMDB zu lassen, letztere, der nur die kleinen Fäden von Frau D' ARAUJO Suzette ist, heiratet PLAUDERT.

Diese übertragung konnte nicht erfolgen, denn letztere konnte das Gros des Urteils vom 5. April 2007 Frau D' ARAUJO Suzette erhalten haben heiratet PLAUDERT noch nicht gezahlt den Betrag der Zuerkennung, der nur am 11. April 2007 interveniert hat.

Es ist nur nach Zahlung der Zuerkennung, daß das Gros befreit werden kann.

Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT konnte die übertragung von Eigentum durch eine regelmäßige nicht Veröffentlichung durchgeführt haben vom 5. April 2007, im Gange war ein Verfahren der Berufung in Annullierung auf dem Zuerkennungsurteil.

Es ist nur nach einer gegenüberstellbaren regelmäßigen Veröffentlichung an die Dritten, daß Frau D' ARAUJO Eigentümer und natürlich nach sich vom Preis für die Zuerkennung sein konnte, freigemacht zu haben.

In der Art vom 9. März 2007 war keine Formalität erfüllt.

Daß die Veröffentlichung nur später am Urteil am 21. Mai 2007 und des nach Bedeutung zurückgegebenen Berufungsgerichts über die Grundlage von Artikel 503 des NCPC gemacht werden konnte.

 

Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT, und das COMMERZBANK sind vor dem Berufungsgericht am 9. Februar 2007 zugewiesen worden, und um die Annullierung des Zuerkennungsurteils zu erhalten.

Eine andere Veruntreuung vorne wurden Notar nur um durch Sense und Gebrauch falschen Intellektuellen gemacht, den Wohnsitz von Herrn ganz einfach umzuleiten und Frau LABORIE, und um eine andere Rechtsschwierigkeit zu schaffen, um den Hauptwohnsitz an Herrn zurückzuerstatten und Frau LABORIE bei der Annullierung des Zuerkennungsurteils , das von Recht durch die Handlung der Basis für die Verfolgungen ist, „Subrogationsurteil des 29. Juni 2006 dieser letzte Wähler in falschem Intellektuellem am 8. Juli 2008“

Daß infolgedessen Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT gebraucht von falschen Intellektuellen, indem sie eine falsche Rechtslage bringt, um ein Recht vorne zu erhalten Notar, und um eine notarielle Urkunde vom 5. April 2007 und am 6. Juni 2007 aufstellen zu lassen und die GmbH LTMDB.

Daß der Verkauf zwischen den Teilen ein falsches Intellektuelles seitens des Notars bildet und zwischen Frau D' ARAUJO Suzette heiratet PLAUDERT und die GmbH: LTMDB.

· Eine Senseneinschreibung ist an der Kanzlei des T.G.I von Toulouse auf der notariellen Urkunde des 5. April und des 6. Juni 2007 registriert worden.

 Auf dem Verlauf des Verfahrens später am Beschluß

von Ausweisung des 1Er Juni 2007.

In, welche Konfiguration GERICHTSVOLLZIEHERSCP GARRIGUES & BALLUTEAUD in Ausführung auf Antrag von Frau D' ARAUJO gestellt hat, heiratet PLAUDERT dieses sogenannt zur Zahlung anweist vom 1Er Juni 2007 darunter am 11. Juni 2007-Aufruf.

SENSE & GEBRAUCH SENSEN TÜREN AN DER KENNTNIS DER PRÄFEKTUR DES H.G.

SCP Gerichtsvollzieher konnte nicht von einem am 11. Juni 2007 durchgeführten Aufruf ignorieren, und um die Unregelmäßigkeit in der Form und tief in diesem Beschluß, das Berufungsgericht allein aufzurichten mit der Rechtmässigkeit des Verfahrens befaßt wird. Und um den Beschluß des 1. Juni 2007 zurückziehen zu lassen.

SCP Gerichtsvollzieher wurde per empfohlene Post dieser Schwierigkeit hinsichtlich der Form und hinsichtlich des Grundes des Ausweisungsverfahrens unterrichtet.

SCP Gerichtsvollzieher wurde per empfohlene Post der Schwierigkeit des Immobiliarerfassungsverfahrens auf der Form und auf dem Grund unterrichtet, die zu einem Zuerkennungsurteil geführt haben, so wie, an der übertragung des Instanzengerichts, um unsere Ausweisung zu verlangen.

Gerichtsvollzieherscp GARRIGUES & konnte sich BALLUTEAUD nicht vom Beschluß des 1 vorherrschenEr Juni 2007, um die Ausweisung von Herrn und Frau LABORIE vom 27. März 2008 und angesichts der Untätigkeit seiner Kundin Frau D' ARAUJO Suzette zu befehlen heiratet PLAUDERT oben Wiederaufnahme Rechtserklärungen.

Gerichtsvollzieherscp GARRIGUES & konnte BALLUTEAUD unseren Wohnsitz durch eine unregelmäßige nicht Ausweisung ersetzen, letztere hat von falschen Intellektuellen gebraucht.

Auf der Bedeutung der einstweiligen Anordnung des 1Er Juni 2007, das heißt in vom 13. Juni 2007 an Herrn LABORIE.

Infolgedessen : Sense intellektuell.

Diese Bedeutung durch GERICHTSVOLLZIEHERSCP DELHOM; RIAUCOUX; PEYRAUD in Montauban ist unregelmäßige und gleich null, das nicht durch Anweisung erlaubt hat, die Annullierung der provisorischen Ausführung privat des Verteidigungsmittels zu verlangen, das am Erlaßhaus von Montauban besessen wurde, Bedeutung, die Schaden den Verteidigungsrechten von Herrn LABORIE André zugefügt hat.

 

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„Juris-classeur“

Die Bedeutung muß in Anbetracht des Schadens kein erklärt werden, der den Rechten der Verteidigung zugefügt wurde  (TGI  Paris, 20. Dez. 1972 : D. 1973 S. 204 ; JCP 1973GII, 6263, obs. J.A. ; RTD civ. 1973 S. 168 stellen P. fest. Raynaud).

Die Handlung, die die regelmäßige Bedeutung durch GERICHTSVOLLZIEHERSCP DELHOM berichtet; RIAUCOUX; PEYRAUD in Montauban ist ein falsches Intellektuelles.

SCP GARRIGUES & BALLUTEAUD an Tatsache Sensengebrauch von der Bedeutungshandlung, die durch GERICHTSVOLLZIEHERSCP DELHOM befreit wurde; RIAUCOUX; PEYRAUD in Montauban.

SCP GARRIGUES & BALLUTEAUD geben in seinen Schlußfolgerungen an, daß die Bedeutung an Herrn LABORIE André unregelmäßig ist, , was ein falsches Intellektuelles bildet mit dem Ziel allein, eine gerichtliche Entscheidung zu erhalten, die für Herrn günstig und nachteilig ist, und Frau LABORIE.

Angesichts Artikels 503 des NCPC: Die Urteile können nicht gegen jene ausgeführt werden, denen sie nur nach ihnen bekanntgegeben worden zu sein entgegengesetzt werden.

Die Bedeutung, die regelmäßig sein muß, ohne Schaden dem Interesse der Verteidigung zufügen zu können, SCP GARRIGUES & BALLUTEAUD konnte sich nicht von einer unregelmäßigen Bedeutung vorherrschen.

Daß infolgedessen der Beschluß des 1Er Juni 2008, der die Ausweisung durch das Fehlen einer regelmäßigen Bedeutung ordnungsgemäß, konnte nicht in Ausführung durch GERICHTSVOLLZIEHERSCP Garrigues & Balluteaud gebraucht werden.

Auf der Bedeutung der einstweiligen Anordnung vom 14. Juni 2007 an Frau LABORIE.

Infolgedessen : Sense intellektuell.

SCP GARRIGUES & BALLUTEAUD macht in seinen Schlußfolgerungen geltend ein falsches Intellektuelles indem man daß sie am 14. Juni 2007 von Frau LABORIE Suzette mitgeteilt hätte und durch Bedeutung anführt, den am das 1 zurückgegebenen BeschlußEr Juni.

Aber bei der Lektüre der Handlung berichtet das Bedeutungsprotokoll die Unmöglichkeit, Frau LABORIE Suzette an seinem Wohnsitz zu finden.

SCP GARRIGUES & BALLUTEAUD erwähnen, daß sie einen Grenzübergangsschein ohne davon den geringsten Beweis zu erbringen lassen würde.

SCP GARRIGUES & BALLUTEAUD erwähnen, welches der Brief senden würde, der in Artikel 658 des NCPC vorgesehen ist, ohne davon den geringsten Beweis zu erbringen.

Daß man der Ansicht sein muß, daß die Bedeutung unregelmäßig ist, ist die Handlung nicht von Frau LABORIE Suzette mitgeteilt worden.

SCP GARRIGUES & BALLUTEAUD könnte die Handlung in Rathaus ablegen, letztere erbringt keinen Hinterlegungsnachweis .

SCP GARRIGUES & BALLUTEAUD könnte die Handlung per Einschreiben senden, letztere erbringt keinen Beweis irgendeinen Sendung und keines Beweises unterzeichneten Widerrufs von Frau LABORIE Suzette.

Nach Ablauf Artikels 654 des NCPC muß die Bedeutung an niemandem gemacht werden, die Handlung von SCP GARRIGUES & BALUTEAUD legt die Sorgfalt nicht fest, die vom Justizgerichtsvollzieher um die Handlung an Frau LABORIE Suzette zu bedeuten gemacht wurde. „SCP GARRIGUES & BALUTEAUD konnte nicht seinen Arbeitsort ignorieren und suchen“. und einen neuen Versuch wiederzumachen Frau LABORIE an seinem Wohnsitz zu begegnen.

Frau LABORIE Suzette ist entzogen worden, Kenntnis vom Ausweisungsbeschluß zu nehmen, der das 1 gemacht wurdeEr Juni 2007 und damit einen Rat zu erfassen, um davon die provisorische Suspension von Herrn le Premier Präsident des Berufungsgerichts von Toulouse durch Anweisung zu verlangen.

SCP GARRIGUES & BALUTEAUD hat sicheren Schaden den Rechten der Verteidigung von Frau LABORIE Suzette zugefügt.

„Juris-classeur“

Die Bedeutung muß in Anbetracht des Schadens kein erklärt werden, der den Rechten der Verteidigung zugefügt wurde  (TGI  Paris, 20. Dez. 1972 : D. 1973 S. 204 ; JCP 1973GII, 6263, obs. J.A. ; RTD civ. 1973 S. 168 stellen P. fest. Raynaud).

Angesichts Artikels 503 des NCPC: Die Urteile können nicht gegen jene ausgeführt werden, denen sie nur nach ihnen bekanntgegeben worden zu sein entgegengesetzt werden.

Die Bedeutung, die regelmäßig sein muß, ohne Schaden dem Interesse der Verteidigung zufügen zu können, SCP GARRIGUES & BALLUTEAUD konnte sich nicht von einer unregelmäßigen Bedeutung vorherrschen.

Daß infolgedessen der Beschluß des 1Er Juni 2008, der die Ausweisung durch das Fehlen einer regelmäßigen Bedeutung ordnungsgemäß, konnte nicht in Ausführung durch GERICHTSVOLLZIEHERSCP Garrigues & Balluteaud gebraucht werden.

Auf dem Befehl die Orte zu verlassen am 29. Juni 2007 an Herrn LABORIE bedeutet.

Infolgedessen : Sense intellektuell.

Diese Bedeutung durch GERICHTSVOLLZIEHERSCP DELHOM; RIAUCOUX; PEYRAUD in Montauban ist unregelmäßige und gleich null, das nicht durch Anweisung erlaubt hat, Opposition durch Anweisung vor dem Richter der Ausführung zu machen, und um das Ende und die Ungültigkeit dieses Befehls aufzurichten, „unregelmäßige Bedeutung des Ausweisungsbeschlusses und Grundes des Verfahrens“ nicht zu erhalten Herr LABORIE André, der um Verteidigungsmittel gebracht wurde, das am Erlaßhaus von Montauban besessen wurde, Bedeutung, die Schaden den Verteidigungsrechten von Herrn LABORIE André zugefügt hat.

„Juris-classeur“

Die Bedeutung muß in Anbetracht des Schadens kein erklärt werden, der den Rechten der Verteidigung zugefügt wurde  (TGI  Paris, 20. Dez. 1972 : D. 1973 S. 204 ; JCP 1973GII, 6263, obs. J.A. ; RTD civ. 1973 S. 168 stellen P. fest. Raynaud).

Die Handlung, die die regelmäßige Bedeutung durch GERICHTSVOLLZIEHERSCP DELHOM berichtet; RIAUCOUX; PEYRAUD in Montauban ist ein falsches Intellektuelles.

SCP GARRIGUES & BALLUTEAUD an Tatsache Sensengebrauch von der Bedeutungshandlung, die durch GERICHTSVOLLZIEHERSCP DELHOM befreit wurde; RIAUCOUX; PEYRAUD in Montauban.

SCP GARRIGUES & BALLUTEAUD geben in seinen Schlußfolgerungen an, daß die Bedeutung an Herrn LABORIE André regelmäßig ist, , was ein falsches Intellektuelles bildet mit dem Ziel allein, eine gerichtliche Entscheidung zu erhalten, die für Herrn günstig und nachteilig ist, und Frau LABORIE.

Angesichts Artikels 503 des NCPC: Die Urteile können nicht gegen jene ausgeführt werden, denen sie nur nach ihnen bekanntgegeben worden zu sein entgegengesetzt werden.

Die Bedeutung, die regelmäßig sein muß, ohne Schaden dem Interesse der Verteidigung zufügen zu können, SCP GARRIGUES & BALLUTEAUD konnte sich nicht von einer unregelmäßigen Bedeutung vorherrschen.

Daß infolgedessen der Befehl die Orte durch das Fehlen einer regelmäßigen Bedeutung zu verlassen nicht in Ausführung durch GERICHTSVOLLZIEHERSCP Garrigues & Balluteaud gestellt werden konnte.

Befehl die Orte zu verlassen bedeutet an Frau LABORIE Suzette

das 3. Juli 2007.

Infolgedessen : Sense intellektuell.

SCP GARRIGUES & BALLUTEAUD macht in seinen Schlußfolgerungen geltend ein falsches Intellektuelles indem man daß sie am 3. Juli 2007 von Frau LABORIE Suzette mitgeteilt hätte und durch Bedeutung eines Befehls anführt, die Orte zu verlassen.

Aber bei der Lektüre der Handlung berichtet das Bedeutungsprotokoll die Unmöglichkeit, Frau LABORIE Suzette an seinem Wohnsitz zu finden.

SCP GARRIGUES & BALLUTEAUD erwähnen, daß sie einen Grenzübergangsschein ohne davon den geringsten Beweis zu erbringen lassen würde.

SCP GARRIGUES & BALLUTEAUD erwähnen, welches der Brief senden würde, der in Artikel 658 des NCPC vorgesehen ist, ohne davon den geringsten Beweis zu erbringen.

Daß man der Ansicht sein muß, daß die Bedeutung unregelmäßig ist, ist die Handlung nicht von Frau LABORIE Suzette mitgeteilt worden.

SCP GARRIGUES & BALLUTEAUD könnte die Handlung in Rathaus ablegen, letztere erbringt keinen Hinterlegungsnachweis .

SCP GARRIGUES & BALLUTEAUD könnte die Handlung per Einschreiben senden, letztere erbringt keinen Beweis irgendeinen Sendung und keines Beweises unterzeichneten Widerrufs von Frau LABORIE Suzette.

Nach Ablauf Artikels 654 des NCPC muß die Bedeutung an niemandem gemacht werden, die Handlung von SCP GARRIGUES & BALUTEAUD legt die Sorgfalt nicht fest, die vom Justizgerichtsvollzieher um die Handlung an Frau LABORIE Suzette zu bedeuten gemacht wurde. „SCP GARRIGUES & BALUTEAUD konnte nicht seinen Arbeitsort ignorieren und suchen“, und einen neuen Versuch wiederzumachen, Frau LABORIE an seinem Wohnsitz zu begegnen.

Frau LABORIE Suzette ist entzogen worden, Kenntnis vom Befehl zu nehmen, die Orte zu verlassen und damit einen Rat zu erfassen, um davon das Verfahren zu verlangen zu folgen „, das erlaubt hat, Opposition durch Anweisung vor dem Richter der Ausführung zu machen, und um das Ende und die Ungültigkeit dieses Befehls aufzurichten, „unregelmäßige Bedeutung des Ausweisungsbeschlusses und Grundes des Verfahrens nicht zu erhalten“

SCP GARRIGUES & BALUTEAUD hat sicheren Schaden den Rechten der Verteidigung von Frau LABORIE Suzette zugefügt.

„Juris-classeur“

Die Bedeutung muß in Anbetracht des Schadens kein erklärt werden, der den Rechten der Verteidigung zugefügt wurde  (TGI  Paris, 20. Dez. 1972 : D. 1973 S. 204 ; JCP 1973GII, 6263, obs. J.A. ; RTD civ. 1973 S. 168 stellen P. fest. Raynaud).

Angesichts Artikels 503 des NCPC: Die Urteile können nicht gegen jene ausgeführt werden, denen sie nur nach ihnen bekanntgegeben worden zu sein entgegengesetzt werden.

Die Bedeutung, die regelmäßig sein muß, ohne Schaden dem Interesse der Verteidigung zufügen zu können, SCP GARRIGUES & BALLUTEAUD konnte sich nicht von einer unregelmäßigen Bedeutung vorherrschen.

Daß infolgedessen der Befehl die Orte des 3. Juli 2007 durch das Fehlen einer regelmäßigen Bedeutung zu verlassen nicht in Ausführung durch GERICHTSVOLLZIEHERSCP Garrigues & Balluteaud gestellt werden konnte.

Eingeschriebener Brief, der am 5. Juli 2007 durch SCP GARRIGUES & BALLUTEAUD an den Präfekt der hohen Garonne adressiert wurde.

Infolgedessen : Sense intellektuell.

SCP GARRIGUES & BALLUTEAUD hat Herrn le Préfet der hohen Garonne erfaßt durch Sense intellektuell in seiner Post des 5. September 2007, und indem man macht Gebrauch falscher Intellektueller was die ungenauen Bedeutungshandlungen betrifft, und um geltend zu machen daß sie regelmäßig Handlungen an Herrn befreit hat und Frau LABORIE dann als oben erklärt, diese Bedeutungen sind gleich null.

SCP GARRIGUES & BALLUTEAUD hat Herrn le Préfet der hohen Garonne erfaßt durch Sense intellektuell in seiner Post des 5. September 2007, indem man läßt an Herrn le Préfet glauben, daß das ganze Vorverfahren und nicht bestritten regelmäßig sei, während es einen Aufruf auf dem Ausweisungsbeschluß gab, und daß GERICHTSVOLLZIEHERSCP GARRIGUES  & Wurde BALLUTEAUD per Einschreiben von Herrn LABORIE André der Verfahrensschwierigkeiten sowohl auf dem Grund als auch auf der Form informiert.

SCP GARRIGUES & BALLUTEAUD mußte den Teilen der Instanz die Mitteilung der verschiedenen Verfahrenshandlungen entgegensetzen, letztere hat Herrn erneut Schaden zugefügt und Frau LABORIE.

Dieses falsche Intellektuell es bestanden darin, den Interessen von Herrn zu schaden und Frau LABORIE.

Auf dem Brief von SCP GARRIGUES & BALLUTEAUD an

Sehr geehrter Herr Direktor des ZZu.

Infolgedessen : Sense intellektuell.

SCP GARRIGUES & BALLUTEAUD hat Herrn Abteilungsdirektor der sanitären und sozialen Aktion informiert in benutzt von falschem Intellektuellemund indem man welches a regelmäßige Befehle an Herrn und Frau LABORIE dann befreien läßt als oben erklärt diese Befehle angibt, wie die verschiedenen Vorhandlungen alle Ungültigkeit beschmutzt werden.

SCP GARRIGUES & BALLUTEAUD mußte den Teilen der Instanz die Mitteilung der verschiedenen Verfahrenshandlungen entgegensetzen, letztere hat Herrn erneut Schaden zugefügt und Frau LABORIE

Auf dem Protokoll des Ausweisungsversuches vom 17. September 2007, das an Herrn bedeutet wurde, und Frau LABORIE.

Infolgedessen : Sense intellektuell.

SCP GARRIGUES & BALLUTEAUD hat ein Protokoll des 17. September 2007 durchgeführt  von Ausweisungsversuch, während zuerst es irgendeiner gültiger nicht Befehl geben konnte, die Orte zu verlassen, nicht bedeutet an Frau LABORIE oben erklärtes Suzette als und unregelmäßig von falschem Intellektuellem an privatem Herrn LABORIE seiner Verteidigungsrechte bedeutet.

In einem Ausweisungsverfahren muß zuerst sein, regelmäßig einen Befehl bedeutet zu werden, die Orte zu verlassen, und wie oben erklärt ist kein Befehl regelmäßig und noch weniger bedeutet worden auf der Gebrauch falscher Intellektueller zurückgenommen durch beschmutzte Handlungen falscher Intellektueller und als oben zurückgenommen.

SCP GARRIGUES & BALLUTEAUD macht ständig Gebrauch falscher Intellektueller um davon durch die Folge zu schaffen ein anderer, um gerichtliche Entscheidungen zu erhalten, die Herrn Schaden und Frau LABORIE und mit dem Ziel allein zufügen, unregelmäßig Herrn auszustoßen und Frau LABORIE ihres Wohnsitzes.

Das am 17. September durch SCP GARRIGUES & BALLUTEAUD verfaßte Protokoll ist eine neue Sense Herrn LABORIE André und Frau LABORIE Suzette nie mitgeteiltes Intellektuelles vom 17. September 2007 und folgende Tage.

Dieses falsche Intellektuell es vom 17. September 2007 von SCP GARRIGUES & BALLUTEAUD wird durch ihr eigenes Dokument charakterisiert. „Wie Herr LABORIE André dich er empfangen kann  das Protokoll der Bedeutung vom 17. September 2007 in Kopie, während an diesem Datum dort der 17 er an seinem Wohnsitz für einen Ausweisungsversuch anwesend gewesen wäre“ den dieses Protokoll nicht verfaßt werden konnte.

Um so mehr als auf dem Protokoll des 17. September 2007 eines Ausweisungsversuches erwähnt wird, und daß Herr LABORIE momentan am Erlaßhaus von Montauban ist.

Daß diese Handlung gut Frau LABORIE Suzette betrifft, und nicht Herr LABORIE in diesem vom 17. September 2007 und daß daher diese Handlung gut in meiner Abwesenheit beabsichtigt wurde, uns von unserem Wohnsitz ausstoßen zu wollen, während ich für sie in Montauban eingesperrt wurde, wie es das Protokoll berichtet, mußte die mutmaßliche Handlung an Herrn LABORIE André gegenüberstellbar sein.

Das falsche Intellektuelle wird charakterisiertist mir nie irgendeine Handlung auf die Rechnung von Frau LABORIE Suzette verschoben worden, und keiner beurkundet für Herrn LABORIE André in vom 17. September 2007.

SCP Gerichtsvollzieher konnte das am 17. September 2007 auf Informatik verfaßte Protokoll nicht verschieben  an Herrn LABORIE,  nicht weiß, daß Herr LABORIE an seinem Wohnsitz war und wie er durch das Protokoll des Ausweisungsversuches am das 17. September 2007 bestätigt wird.

Noch einmal SCP des Justizgerichtsvollziehers GARRIGUES & handelt BALLUTEAUD willentlich und als per eine nachstehende Post Haupt- BOURRASSET gerechtfertigt, man muß es ohne Arbeitsunterbrechung sehr geehrter Herr und Frau LABORIE plagen.

Ps: Sehr geehrter Herr und Frau LABORIE behalten sich das Recht vor, Folge dieser Schriften bei zuständigen Gerichtsbarkeiten zu geben.

Mündlicher Prozeß der Anforderung mit der öffentlichen Kraft vom 11. Oktober 2007.

Infolgedessen : Sense intellektuell.

Noch einmal GERICHTSVOLLZIEHERSCP GARRIGUES & verfolgt BALLUTEAUD seine Hingabe auf Herrn und Frau LABORIE durch falsche Intellektuelle und Gebrauch falscher Intellektueller wie oben zurückgenommen und von Herrn le Préfet der hohen Garonne mitgeteilt, um eine Entscheidung sich zugeteilt zu sehen, um mit der öffentlichen Kraft unterstützt zu werden, um uns von unserem Wohnsitz und in übertretung des ganzen Verfahrens auszustoßen, der Richter der Ausführung ist nicht durch SCP von Justizgerichtsvollziehern auf dem mutmaßlichen Zwischenfall des 17. September 2007 erfaßt worden.

SCP GARRIGUES & BALLUTEAUD teilen nur dem Präfekt durch Gebrauch falscher Intellektueller die am erster Juni 2007 zurückgegebene einstweilige Anordnung mit ohne geltend zu machen, daß es ein Rechtsmittel der Aufruf und ernsthafte Anfechtungen auf dem Ausschreibungsverfahren und dem Ausweisungsverfahren gibt.

Gerichtsvollzieherscp GARRIGUES & teilt BALLUTEAUD dem Präfekt mit durch Gebrauch falscher Intellektueller daß die Bedeutungen dieses Beschlusses regelmäßig bedeutet worden sind während sie ganz genau weiß, daß diese nicht als oben erklärt regelmäßig bedeutet werden konnten.

„Juris-classeur“

· Die Bedeutung muß in Anbetracht des Schadens kein erklärt werden, der den Rechten der Verteidigung zugefügt wurde  (TGI  Paris, 20. Dez. 1972 : D. 1973 S. 204 ; JCP 1973GII, 6263, obs. J.A. ; RTD civ. 1973 S. 168 stellen P. fest. Raynaud).

Gerichtsvollzieherscp GARRIGUES & teilt BALLUTEAUD dem Präfekt durch Gebrauch falscher Intellektueller mit, daß die Bedeutungen des Befehls die Orte zu verlassen durchgeführt worden sind, während sie weiß, daß diese Befehle in der Form und auf dem Grund unregelmäßig sind.

Gerichtsvollzieherscp GARRIGUES & teilt BALLUTEAUD dem Präfekt durch Gebrauch falscher Intellektueller mit, daß sie ein Ausweisungsprotokoll aufgestellt hat, während letztere nicht regelmäßig angesichts der obigen Elemente bestehen kann.

Daß die Anträge, die in seinem Protokoll formuliert wurden, das an die Präfektur durch Gebrauch falschen Intellektuellen gerichtet wurde, mit dem Ziel allein ist, den Interessen von Herrn zu schaden und Frau LABORIE, um eine Entscheidung von Herrn le Préfet zu erhalten.

Daß dieses Protokoll an den Teilen an der Instanz gegenüberstellbar sein muß, hat sich SCP Gerichtsvollziehers gut gehütet, es an Herrn zu bedeuten und Frau LABORIE.

Daß dieses Protokoll, das an weiterem Herrn le Préfet, kann bedeutet wurde, von Herrn Bruno PAGNAC gültig sein „ Verwaltungsbeamter“ letztere, der nicht Herrn le Préfet ersetzen kann, Verantwortlicher für die Entscheidung, die getroffen werden muß.

Gerichtsvollzieherscp GARRIGUES & benutzt BALLUTEAUD und mißbraucht von all seiner Macht durch Sense intellektuell und Gebrauch falscher Intellektueller, um diese Hingabe ohne Arbeitsunterbrechung am Gegensatz von Herrn zu verfolgen und Frau LABORIE und irrezuführen und in Sensentür eine ganze Verwaltung und gerichtliche Institution zu stellen.

Auf dem Brief des Präfekts der hohen Garonne vom 8. Januar 2008.

Infolgedessen : Sense intellektuell.

Diese Entscheidung mußte an den Teilen gegenüberstellbar sein, GERICHTSVOLLZIEHERSCP GARRIGUES & mußte BALLUTEAUD es unser zur Kenntnis nehmen, um unsere Rechte geltend zu machen, dieses machendes wie der Gebrauch falscher Intellektueller produziert durch dieses sogenannt SCP Gerichtsvollzieher muß diese genommen werden Sense intellektuell durch den Gebrauch falscher Intellektueller.

Noch einmal hat SCP Gerichtsvollzieher sicheren und unumstrittenen Schaden Herrn und Frau LABORIE GARRIGUES & BALLUTEAUD sowie Herrn le Préfet der hohen Garonne zugefügt.

Auf dem Brief von SCP Rechtsanwälte

CATUGIER; DUSAN; BOURRASSET in Datum des 20. Juni 2007

Infolgedessen : Sense intellektuell.

Diese Post, die an GERICHTSVOLLZIEHERSCP GARRIGUES BALLUTEAUD geschickt wurde, übernimmt nur die zivile und strafrechtliche Haftung für letzteren, um vom Ausweisungsbeschluß zu brauchen nur Herr LABORIE eingetragen in falschem Intellektuellems und auf die Rechnung von Herrn und Frau LABORIE und des Gebrauches falscher Intellektueller dieser Rechtsanwaltgesellschaft „für höchst aufschiebenden Aufruf;  indem man die Regelmässigkeit der Bedeutungen geltend macht“ während diese so als oben erklärt unregelmäßig sind von der Existenz einer sicheren Unregelmäßigkeit des Fehlers von Immobiliarerfassungsverfahren als unten in der einleitenden Anweisung und Begriffen berichtet, die in diesen responsives Schlußfolgerungen wieder aufgenommen wurden.

Auf dem Fax von Maître BOURRASSET an SCP GARRIGUES BALLUTEAUD

In vom 11. März 2008.

Infolgedessen : Sense intellektuell.

Die von Verbrechern durch die unregelmäßige Ausweisung strafbaren und erwogenen Machenschaften, die durch GERICHTSVOLLZIEHERSCP GARRIGUES BALLUTEAUD gemacht wurde, können nicht von letzteren geleugnet werden, der feststellt daß ein Gesuch für Exzeß zu können gegen die Entscheidung der Präfektur, Produktbegriffe an RECHTSANWALTSCP CATUGIER - DUSAN - BOURRASSET ist abgelegt worden.

Gerichtsvollzieherscp GARRIGUES BALLUTEAUD konnte noch einmal handeln, um die öffentliche Kraft in der Maßnahme zu erfassen nur die Entscheidung der Präfektur vor dem Verwaltungsgericht von Toulouse angegriffen.

Er kann nicht Herrn LABORIE André vorgeworfen werden, in Justiz auf der Grundlage von Artikel 30 und 31 des Codes Zivilverfahrens zu handeln, um ihre gemeinsamen Interessen zu verteidigen.

     Für den gegner ist die Aktion das Recht, die Rechtmässigkeit über diese Forderung zu diskutieren.

Die zivile und strafrechtliche Haftung wird durch SCP von Gerichtsvollziehern GARRIGUES BALLUTEAUD übernommen, die auf die Nachfrage nach Frau D' ARAUJO gehandelt haben, heiratet PLAUDERT „falsches Intellektuelles, das durch Artikel 441-4 des Strafgesetzbuches unterdrückt wurde.

Auf dem Protokoll der Anforderung mit der öffentlichen Kraft vom 14. März 2008.

Infolgedessen : Sense intellektuell.

Gerichtsvollzieherscp GARRIGUES BALLUTEAUD  gemachtes a Gebrauch falscher Intellektueller indem man einen mündlichen Prozeß aufstellt, um die Anwesenheit der Heiligegendarmerie Orens de Gameville zu erhalten, und indem man drei Stücke produziert, die keine Sacheautorität haben können, die auf den verschiedenen erfaßten Rechtsmitteln beurteilt wurde.

Gerichtsvollzieherscp GARRIGUES BALLUTEAUD  gut gehütet hat, die Gendarmerie zu informieren, daß es anhängige Rechtsmittel und mit dem Ziel allein gab, Herrn Schaden zuzufügen und Frau LABORIE.

Die Stücke allein, die genommen wurden, um seine Anträge an der Präfektur zu bilden:

Gerichtsvollzieherscp GARRIGUES & hat BALLUTEAUD noch einmal Herrn entzogen und Frau LABORIE, davon Kenntnis zu nehmen.

 « Rückgriff vor dem Verwaltungsgericht von Toulouse “  vom 18. Januar 2008 auf der Entscheidung des 27. Dezember 2007 der Präfektur, die an Herrn geschickt wurde, und Frau LABORIE, die die Ausweisung, aber nicht jene des 8. Januar 2008 ordnungsgemäß.

Auf dem Ausweisungsprotokoll am die 27, 28 und 31. März 2008

am Gesuch von Frau BABILE.

Infolgedessen : Sense intellektuell.

SCP  GARRIGUES & BALUTEAUD Justizgerichtsvollzieher konnte nicht durch die vorhergehenden Gründungsakten falscher Intellektueller handeln, und von ihren Gebräuchen Frau BABILE konnte sich nicht Eigentümer behaupten mangels einer regelmäßigen Veröffentlichung des Zuerkennungsurteils des 21. Dezember 2006 und noch weniger die GmbH LTMDB durch übertragung unseres Wohnsitzes vom 5. April 2007 durch notarielle Urkunde bildet diese Handlung ein falsches Intellektuelles

Dieses Protokoll bildet ein falsches Intellektuelles in ihrem Inhalt sehr geehrter Herr und haben Frau LABORIE nie den Befehl gegeben, und die Genehmigung die Möbel und Gegenstände wegzunehmen, sie im Lagerhaus abzulegen, der in der Handlung erwähnt wurde, sehr geehrter Herr und Frau LABORIE haben die Regelmässigkeit dieser Ausweisung bestritten vom 27. März und nach, und wie er durch die Klage bestätigt wird, die am selben Tag an der Orens-Heiligegendarmerie eingebracht wurde.

Dieses Protokoll bildet ein falsches Intellektuelles in seinem Inhalt sind alle Möbel und Gegenstand nicht im Protokoll eingetragen worden, diese Möbel und Gegenstände sind durch GERICHTSVOLLZIEHERSCP GARRIGUES umgeleitet worden & BALLUTEAUD unter dem Vorwand eines regelmäßigen Ausweisungsverfahrens.

Dieses Protokoll ist unleserlich, erlaubt nicht Herrn und Frau LABORIE, die Möbel und Gegenstand genau zu inventarisieren, die ohne unsere Genehmigung und unter den Befehlen von SCP GARRIGUES & BALLUTEAUD weggenommen wurde.

Wenn das Ausweisungsverfahren regelmäßig wäre, hätte GERICHTSVOLLZIEHERSCP GARIGUES & BALLUTEAUD, von in einstweiliger Verfügung angesichts dieser Schwierigkeit durch Gesuch sehr geehrter Herr Präsident zu erfassen, damit die Beseitigung und die Lagerung der Möbel und Gegenstand in einem Lagerhaus befohlen wird und nicht, durch SCP Gerichtsvollziehers einen Lagerhaus an seiner Angemessenheit und natürlich zu nehmen, wenn die Ausweisung regelmäßig wäre.

Alle Handlungen, die durch GERICHTSVOLLZIEHERSCP GARRIGUES verpflichtet wurden, & heiratet BALLUTEAUD am Grund seines Mandanten Frau D' ARAUJO Suzette PLAUDERT mit falschen Intellektuellen des Ersten an der letzten Handlung beschmutzt.

Auf dem Protokoll, Artikel 659 des NCPC vom 2. April 2008.

Infolgedessen : Sense intellektuell.

Folge, dieses Protokoll ist ein falsches Intellektuelles nimmt zurück, daß ungenaue Begriffe und der Gebrauch falscher Intellektueller, um zu machen ein regelmäßiges Ausweisungsverfahren geltend.

Auf dem am 9. April 2008 erstellten Protokollprotokoll

durch SCP GARRIGUES & BALLUTEAUD.

Dieses Protokoll läßt gut durch diese Photos feststellen, daß der Wohnsitz von Herrn und Frau LABORIE gut durch GERICHTSVOLLZIEHERSCP GARRIGUES & BALLUTEAUD geleertes geplündert worden ist von all seinen Möbeln und Gegenständen, die Herrn gehören, und Frau LABORIE am die 27, 28, 31. März 2007.

FOLGEN DER MACHENSCHAFTEN DER PRÄFEKTUR DES H.G, UND UM VON FALSCHEN INTELLEKTUELLEN GEBRAUCHT ZU HABEN

Die AUSWEISUNG IST IRREGULIERE

Durch das Fehlen einer regelmäßigen Veröffentlichung des Zuerkennungsurteils heiraten alle Handlungen nach der Sorgfalt von Frau D' ARAUJO Suzette PLAUDERN sind von Wirkung kein, letztere kann von keinem Eigentumsrecht behaupten, um die Ausweisung von Herrn und Frau LABORIE ihres Wohnsitzes vor dem Gericht so verlangt zu haben, darunter Beschluß, der das 1 gemacht wurdeEr Juni 2007 und von allen folgenden Handlungen, die durch SCP GARRIGUES & BALLUTEAUD Justizgerichtsvollzieher durchgeführt wurden.

Die VERWIRRUNG AN der ÖFFENTLICHEN ORDNUNG IST CARRACTERISE.

Die Präfektur ist verantwortlich für die Machenschaften, die auf einer Basis genommen wurden, die Frau D' ARAUJO annimmt PLAUDERT gebraucht von Sensen, um einen Ausweisungsbeschluß zu erhalten, der das 1 gemacht wurdeEr Juni 2007 letztere, der seinen Bevollmächtigten erfaßt, SCP GARRIGUES & BALLUTEAUD, das letztere auch verschieden Sensen und von falschen Intellektuellen gebraucht hat.

Die Präfektur des H.G ist verantwortlich für ihre Machenschaften, und um SCP von Gerichtsvollziehern GARRIGUES & BALUTEUAUD unterstütztem mit der öffentlichen Kraft den Befehl gegeben zu haben die Ausweisung von Herrn und Frau LABORIE ihres am 27. März 2008-Hauptwohnsitzes und auf dem Anfangsantrag von Frau D' ARAUJO PLAUDERT, heiratet letztere, der durch Sense und Sensengebrauch eine ganze Verwaltung mit Hilfe seines Bevollmächtigten mißbraucht hat, GERICHTSVOLLZIEHERSCP GARRIGUES & BALLUTEAUD.

Die Verantwortung von Frau D' ARAUJO Suzette heiratet PLAUDERT übernommen in vollem Umfang und Schäden an Herrn verursachendem sichere und Frau LABORIE.

Auf der unregelmäßigen Ausweisung vom 27. März 2008 und dem Fehlen von Rechtsmitteln vor dem Richter der Ausführung.

Sein Verlauf:

 Auf, welche Rechtsgrundlage sehr geehrter Herr und Frau LABORIE am 27. März 2008 ausgestoßen worden sind:

Durch eine Entscheidung der Präfektur der hohen Garonne vom 8. Januar 2008, die durch Sensen und Sensengebräuche erhalten wurde, produziert durch SCP GARRIGUES & BALLUTEAUD Justizgerichtsvollzieher in Toulouse und für ihre Antragstellerin Frau D' ARAUJO Suzette heiratet PLAUDERT, das jedes Eigentumsrecht als oben berichtet verloren hat.

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Die Präfektur der hohen Garonne hat eine Entscheidung über Herrn zurückgegeben und Frau LABORIE „am Vorwand, den diese hätte Autorität der beurteilten Sache“ ohne daß diese an ihr Wissen, Post des 8. Januar 2008 getragen wird, das nur SCP GARRIGUES & BALLUTEAUD Justizgerichtsvollzieher mitgeteilt wurde.

Die Autorität der beurteilten Sache kann nicht im erhaltenen Beschluß erworben werden das 1Er Juni 2007 auf Sense und Sensengebrauch von Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT, denn diese hängt von einem Zuerkennungsurteil ab, das die Autorität der Sache nicht haben kann entschieden.

Daß diese Entscheidung der Präfektur und nachteilig für Herrn sehr ernst ist und Frau LABORIE ausgestoßen ihres Wohnsitzes vom 27. März 2008, mußte die Entscheidung ihnen gegenüberstellbar sein.

Die Präfektur wollte exekutiv eine einstweilige Anordnung machen, die durch das Instanzengericht von Toulouse am das 1 zurückgegeben wurdeEr Juni 2007, der die Ausweisung von Herrn ordnungsgemäß, und Frau LABORIE ihres Hauptwohnsitzes und am Vorwand, daß dieser, der die Autorität der beurteilten Sache erworben hat.

Die dargestellte Präfektur durch „Frau Anne Gaëlle Baudouin-GEHILFE“ an Gebrauchstatsache falscher Intellektueller in ihrer Entscheidung des 8. Januar 2008 und vom 27. Dezember 2007.

Rückruf:

Daß zuerst vor dem Verwaltungsgericht von Toulouse ein Gesuch war auf dem Grund für Exzeß anhängig, von der Präfektur und in Annullierung einer Mietsausweisung zu können, auf einer Entscheidung am 27. Dezember 2007 REF. der zurückgegebenen Präfektur: DEIN am 18. Januar 2008 registriertes N° 0800266-2.

Mangel an der Präfektur mit dem Ziel allein, Herrn Schaden noch zuzufügen und Frau LABORIE angesichts der Tatsachenwege, die davon am 27. März 2008 gefolgt sind.

Wie die Entscheidung des 8. Januar 2008 getroffen worden ist durch die Präfektur des H.G.

 

Falsche Intellektuelle sind getragen worden an der Kenntnis der Präfektur durch SCP GARRIGUES & BALLUTEAUD, letztere, der eine ungenaue Rechtslage getragen hat dans le seul but de faire expulser Monsieur et Madame LABORIE de leur résidence principale.

Herr LABORIE André auf die Rechnung von Herrn und Frau LABORIE hatte die Präfektur vom 27. Dezember 2007 und vom 8. Januar 2008 der verschiedenen Schwierigkeiten der Akte per Einschreiben und durch Fax unterrichtet:

Sein Verlauf:

Am 27. März 2008 um 9 Uhr des Morgens  das Klingeln des Tors ertönt, ich öffne die Tür, und ich erkenne den Gerichtsvollzieher wieder, der bereits gekommen ist, mich zu plagen, um uns von unserem Hauptwohnsitz auszustoßen, während er keinen gültigen endgültigen Titel besaß.  Unterrichtet über die Schwierigkeiten in dieser Akte und über die verschiedenen Rechtsmittel in Kurs vor der Rechtsprechung aus Toulouse konnte er die verschiedenen einige Tage eingegangenen Dokumente nicht ignorieren  zuvor auf der Ausführungsschwierigkeit.

Ich war in Badbademantel, ich ihn habe sage: „ich werde mich ausstatten“. Ich gehe hervor, ich werde ihm das Tor und natürlich öffnen  ich stelle fest, daß er begleitet wurde ungefähr  10 Gendarmen. Ich ließ sie alle hineingehen; sie haben sich im zu essenden Saal geäußert. Sofort habe ich sie informiert, daß es Rechtsmittel gab; sie wollten nichts so sehr der Gerichtsvollzieher nur die Gendarmen wissen aggressiv und fast bereit  mich einzuschiffen außerdem habend Kenntnis der Lage und der Illegalität des Ausweisungsverfahrens.

Die Mitschuld  von der Gendarmerie ist auf Antrag von Basis von Frau BABILE Suzette wirklich; sie deckt die strafbaren Machenschaften von Haupt- GARRIGUES Justizgerichtsvollzieher handelndem ab auf die Nachfrage nach Frau BABILE Suzette während letztere nicht Eigentümer an der übertragung des Instanzengerichts von Toulouse sein konnte, um einen Ausweisungsbeschluß und durch das Fehlen einer übertragung von Eigentum in Datum des 9. März 2007 zu erhalten, übertragung von Eigenschaft, die nur kann, durch eine regelmäßige Veröffentlichung in der Erhaltung der Hypotheken durchgeführt werden, nachdem der Hof seine Entscheidung über die Berufung des Zuerkennungsurteils zurückgegeben hat muß nach dem 21. Mai 2007.

Nicht mehr nicht mehr ist Eigentümer durch den Verkauf unseres Hauptwohnsitzes an die Gesellschaft LTMDB, GmbH Verantwortung, die auf das Kapital von 2000 Euro begrenzt ist, dessen sein Geschäftssitz an den 4 ist Bitet-Sackgasse in Toulouse, schlägt 2 appart 56 31400 TOULOUSE und wie sein  Geschäftsführer ist Herr TEULE Laurent, die notarielle Urkunde, die in intellektuellen Urkundenfälschungen eingetragen ist.

Die Entscheidung  Aufsichts- mit Ungültigkeit um eine Entscheidung im Auftrag von Frau BABILE Suzette getroffen zu haben, während letztere mehr Eigentümer war wird vor dem Verwaltungsgericht angefochtene Entscheidung vom 18. Januar 2008 über den Grund und die Form für Exzeß zu können sowie die Entscheidung des 8. Januar 2008 beschmutzt, die nicht Herrn übermittelt wurde, und Frau LABORIE, und mit dem auch das Verwaltungsgericht von Toulouse e befaßt wird vom 5. August 2008.

Der Gerichtsvollzieher der Justiz von SCP GARRIGUES & BALLUTEAUD in der Art Haupt- GARRIGUES hätte, von die wirkliche Eigenschaft des Wohnsitzes von Herrn zu prüfen und Frau LABORIE, bleibend in N° 2 rue de la Forge 31650 Saint Orens.

Der Gerichtsvollzieher der Justiz von SCP GARRIGUES & BALLUTEAUD in der Art Haupt- GARRIGUES hat auf Befehl der Präfektur und durch Entscheidung des 27. Dezember 2007 gewirkt, und nachdem letztere der Präfektur auf der wirklichen Eigenschaft unseres Hauptwohnsitzes falsche Elemente gebracht hat.

Daß außerdem diese Aufsichtsentscheidung sind, hatte Autor keine gültige Unterschriftdelegation in Datum des 27. Dezember 2007.

Daß die Ausweisung mangels irgendeinen regelmäßigen Befehls vorheriger Ausweisung unregelmäßig ist, der an den Teilen bedeutet wurde.

Daß zahlreiche Rechtsmittel im Gange waren, und daß das Gericht und der Hof auf der Unregelmäßigkeit am 21. Dezember 2006 der zurückgegebenen Zuerkennungshandlung erfaßt wurden.

Während ich mit den Gendarmen parlementais, und daß sie vorher per Post Einschreiben mit Empfangsbestätigung informiert worden waren  daß Rechtsmittel verpflichtet worden waren „der Gerichtsvollzieher gab den Befehl, alle Möbel wegzunehmen  und Gegenstände  an den Spediteuren“.

Ich habe versucht, mit Rechtsanwälten , Präfektur zu telephonieren Minister für Justiz mit einem ständigen Druck um mich und mit der Furcht mitgenommen zu werden „, die einen der Gendarmen mit dem Zug sehen, mich die Handschuhe zu stellen, um meine Verhaftung eventuell vorzunehmen“.

Ich konnte sie beruhigen sehr schwer, indem ich ich mich unter dem Druck faltete und konnte nichts machen, um die Ausweisung zu verhindern.

In Ersten und damit ich nicht durch Belege handeln kann, die ich vor einem Gericht in zahlreichen Angelegenheiten liefern konnte, habe ich alle weggenommenen Akten des Büros, etwa hundert gehabt und von zahlreichen Papieren und Rechtsbüchern, Rechtscodes, Informatiksoftware, alles das, was man in einem Büro von Personal und von intimem finden kann, daher der sichere Schaden.

Befand sich im Haus Frau LABORIE Suzette meine Ehefrau, obwohl wir seit zahlreichen Jahren mit jedem getrennt leben unser privates Leben.

Wir sind vor solidarisch geblieben, was sich ereignete, ohne nichts machen zu können, und die Gendarmen rigolaient warteten darauf, daß ich einen falschen Schritt mache, um mich einzuschiffen.

Wir sind weggegangen sie mit einem kleinen Koffer, keine Zeit, die gewährt wurde, um Angelegenheiten zu nehmen und oder sie zu stellen, waren wir in der Straße ohne Wohnsitz!!!

Meine verschiedenen Anrufe sind unnütz geblieben ohne Ergebnis keine Hilfe der genannten Rechtsanwälte, jeder war sogar unverantwortlich die Präfektur, mit der ich in direkter Verbindung mit Herrn André gestellt werden konnte es unter Präfekt, der das unregelmäßige Ausweisungsverfahren nicht einstellen wollte.

Ich habe die Arme gesenkt, die nichts machen können, und ließ unseren Wohnsitz  an den Händen des Gerichtsvollziehers GARRIGUES.

Sie haben drei Tage gebraucht, um alles wegzunehmen, was unser Hauptwohnsitz enthielt, ohne selbe auf dem laufenden , daß sie wegnahmen.

Wir sind ohne etwas, Plünderung von allem weggegangen; Bestimmung ist, die Ablagerung an BRUGUIERE im Norden von Toulouse sagt.

Sehr geehrter Herr und Frau LABORIE werden all ihre Rechtsakten weggenommen, um ihre Rechte vor einem Gericht geltend zu machen, Hindernisse für alle laufenden Verfahren, die nicht auf die Schlußfolgerungen und andere antworten können.

Sehr geehrter Herr und Frau LABORIE werden ihrer notwendigen persönlichen Sachen für ihr tägliches Leben entzogen.

Frau LABORIE Krankenhausbeamter, die seinen öffentlichen Dienst nicht bei den Krankenhäusern von Toulouse in Krankheit und ohne Wohnsitz mangels finanzieller Mittel versichern kann, daher der sichere Schaden.

Wir sind an der Straße ohne, daß keine Autorität erfolgt, um diese Plünderung einstellen zu lassen, die durch GERICHTSVOLLZIEHERSCP GARRIGUES und BALLUTEAUD vorangetrieben wurde.

L’huissier GARRIGUES  a même enlevé sur notre boîte aux lettres notre nom, détournant de ce fait notre correspondance alors que Madame BABILE Suzette ne peut être propriétaire par son acte d’adjudication obtenu par une procédure de saisie immobilière irrégulière pendant que j’étais en prison.

Procédure de saisie faite sans débat contradictoire et seulement par faux et usage de faux de la partie adverse en accord avec les autorités Toulousaines trompées par certains avocats et huissiers aucun moyen de défense Monsieur André LABORIE seul à pouvoir défendre la procédure, était en prison sans pouvoir agir.

Eine Klage ist am selben Tag an der Heiligegendarmerie Orens entweder am 27. März 2008 gegen SCP sagender Gerichtsvollzieher dem Parkett von Toulouse und der Präfektur von Toulouse mitgeteiltes GARRIGUES & BALLUTEAUD oder eingebracht worden noch bis zum heutigen Tag geblieben ohne Antwort.

Sehr geehrter Herr und Frau LABORIE sind in der Straße ohne festen Wohnsitz, während sie Eigentümer ihres Wohnsitzes sind, der an Heiligen Orens de Gameville angesiedelt ist, alle Schlösser sind von Gerichtsvollzieher GARRIGUES gewechselt worden.

Frau D' ARAUJO Suzette heiratet PLAUDERT verantwortlich an der Quelle seiner Rechtsmängel, und um nicht später am Urteil eine Zuerkennung zu haben „in Annullierung angegriffene letztere“ effectuée régulièrement les 3 formalités requises pour le transfert de propriété, doit succomber en ses demandes et se doit de réparer les différents préjudices causés à Monsieur et Madame LABORIE sur le fondement des article 1382 et 1383 du code civil.

  Auf den verschiedenen erlittenen Schäden.

Die Schäden sind sehr wichtig :

Übertretung unseres Wohnsitzes vom 27. März 2008 und durch Sense und Sensengebrauch.

Es ist einen moralischen Schaden an Herrn verursacht worden, und Frau LABORIE sich in der Straße auf Antrag von Frau D' ARAUJO gestellt zu sehen heiratet PLAUDERT, während letztere die legalen Formalitäten der übertragung von Eigentum nicht erfüllt hatte.

Es ist einen materiellen Schaden an Herrn verursacht worden, und Frau LABORIE sie auf Antrag von Frau D' ARAUJO umgeleitet zu haben heiratet PLAUDERT alle Möbel und Gegenstand, die ihren Wohnsitz ausstatten, weggenommene, und die in einem Lagerhaus ohne die Einwilligung von Herrn gelagert wurden, und Frau LABORIE.

Der Schaden hinsichtlich der Nachbarschaft und die Familie und alle Leute, die uns kennen, können nicht bestritten werden.

Unser Wohnsitz ist von all seinen Möbeln geprüft worden, und Gegenstand auf Antrag von Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT.

Sehr geehrter Herr und Frau LABORIE sind ohne ihre Angelegenheit seit dem 27. März 2008.

Daß die Photos, die durch GERICHTSVOLLZIEHERSCP FERRAN in Toulouse durch Protokoll gemacht wurden, ist, das vom Staat in einem Lagerhaus gelagerte Möbel bedeutet, sind sie auseinandergenommen und zum Teil gebrochen worden gestrichen und andere…

Daß es unmöglich ist, alle Möbel und Gegenstände, die im Wohnsitz von Herrn und Frau LABORIE an der Ablagerung, Protokoll SCP von Gerichtsvollziehern unleserliches und unvollständiges GARRIGUES & BALLUTEAUD weggenommen wurden auf allen Möbeln und Gegenstände zu prüfen, die unseren Wohnsitz ausstatten, sind 110 m3 weggenommen worden und könnend nur zum Teil identifiziert werden.

Verschlechterung unserer integrierten Küche vor Ort geblieben und andere…

Verschlechterung des Inneren des Wohnsitzes von Herrn und Frau LABORIE.

Frau LABORIE Suzette Beamter Hospitalier ist gezwungen worden, sich in Krankheit zu stellen, die nicht seit dem 27. März 2008 versichern kann, sind öffentliche Beamtarbeit des Staates.

Sehr geehrter Herr und Frau LABORIE sind gezwungen worden, die Justiz zu erfassen, um ihr Recht geltend zu machen, das hat Kosten.

Sehr geehrter Herr und Frau LABORIE waren in Schwierigkeit, um ihr Recht in Justiz in zahlreichen umgeleiteten und noch nicht wiedergefundenen Akten geltend zu machen

Es gibt einen finanziellen und materiellen Schaden, um wieder einzugliedern selbst und alle Möbel und Gegenstände im Wohnsitz von Herrn und Frau LABORIE an N° 2 rue de la Forge 31650 Saint Orens.

Daß der Gesamtschaden in seiner Wirklichkeit unschätzbar ist, ist er minimal abgeschätzt auf die Summe von 150 .000 Euro. „ Hundert fünfzig tausend Euro“.

Bei Anfechtung von Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT, es begutachtet Rest zu seiner Last.

Frau D' ARAUJO Suzette heiratet PLAUDERT ist verantwortlich direkt für seine Machenschaften bei seinem Rat, bei seinem Bevollmächtigten GERICHTSVOLLZIEHERSCP GARRIGUES & BALLUTEAUD bei Präfektur bei der Orens-Heiligegendarmerie.

Daß Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT, während sie das Recht nicht hatte, den Richter der einstweiligen Verfügungen zu erfassen in vom 9. März 2007, um unsere Ausweisung zu verlangen, welches nicht das Recht hatte, unser Eigentum so sehr zu verkaufen, welches nicht völlig Eigentümer durch eine regelmäßige Veröffentlichung des Urteils der Zuerkennung nach dem Urteil des am 21. Mai 2007 zurückgegebenen Berufungsgerichts sowie durch die Zahlung seines Preises war.

Daß Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT verloren sein Eigentumsrecht durch die Aktion in Entschließung vom 9. Februar 2007, noch immer laufendes Verfahren.

Daß Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT, das Recht nicht uns von unserem Wohnsitz am 27. März 2008 ausstoßen und an der Stelle seine kleinen Fäden Herrn TEULE Laurent stellen zu lassen hatte, Geschäftsführer der GmbH LTMDB durch Sense und Sensengebrauch durch Gefälligkeitshandlungen.

Auf der Wiedereingliederung am Wohnsitz von Herrn und Frau LABORIE sowie von ihren Möbeln und Gegenständen und der Ausweisung jedes Inhabers, der weder Recht hat, noch gültiger Titel

Sehr geehrter Herr und Frau LABORIE sind Eigentümer ihres Wohnsitzes seit 1981 durch notarielle Urkunde, es ist nur durch ein Zuerkennungsurteil „ ohne übertragung von Eigentum“ daß man behauptet, bis zum heutigen Tag zu besetzen, heiratet ihr Wohnsitz an ihrer Stelle durch die kleinen Fäden von Frau D' ARAUJO PLAUDERT, Herr TEULE Laurent und letztere, der verschiedene Rechtsmontagen durchgeführt hat  um die Wiedereingliederung von Herrn nicht zu erlauben und Frau LABORIE in ihrem Wohnsitz.

Daß die notarielle Urkunde des 5. April 2007 in Urkundenfälschung eingetragen ist intellektuell, konnte Frau D' ARAUJO das Gut nicht verkaufen, das durch Zuerkennung ohne eine aufgestellte übertragung von Eigentum und ohne den Preis für die Zuerkennung noch gezahlt zu haben erhalten wurde.

Die übertragung von Eigentum durch eine regelmäßige Veröffentlichung, die nicht vor dem 21. Mai 2007 intervenieren kann, ohne die Rechtsmittel und die Bedeutung der Handlung zu zählen „Entscheidung des Berufungsgerichts von Toulouse“ aufgrund der Berufung des Zuerkennungsurteils.

Zahlung der Zuerkennung am 11. April 2007 durch Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT angesichts Artikels 2212 des Zivilistcodes der Verkauf von Rechts wegen gelöst.

Legt fest, daß es nur nach Zahlung der Zuerkennung ist, daß das Gros des Urteils erworben werden kann, nicht vorher „von öffentlicher Ordnung“

Legt fest, daß das Instanzengericht erfaßt werden kann nur, nachdem man das Gros des Urteils erhalten hat, um es bedeuten zu lassen und daß das Eigentum an Frau D' ARAUJO sicher ist heiratet PLAUDERT, das davon der Fall in der Art ist.

Daß infolgedessen am 9. März 2007 Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT keine Instanz vor dem Gericht mangels all seiner Elemente reinen Rechts einführen konnte.

Daß die Wiedereingliederung von Herrn und Frau LABORIE durch das Berufungsgericht befohlen werden muß aufgrund der mißbräuchlichen Ausweisung, die auf Antrag von Frau BABILE gemacht wurde, muß diese mißbräuchliche Ausweisung sanktioniert werden, und der Hof muß die Teile im Staat vor dem 27. März 2008 verschieben, und daß alle Kosten für diese Instandsetzung von Frau D' ARAUJO Suzette übernommen werden, heiratet PLAUDERT unabhängig von der finanziellen Reparatur der verschiedenen erlittenen Schäden.

Daß die Ausweisung jedes Inhabers des Wohnsitzes von Herrn und Frau LABORIE durch das Berufungsgericht befohlen wird, heiratet Herr TEULE Laurent, der die kleinen Fäden von Frau D' ARAUJO ist, PLAUDERT und seiend der Geschäftsführer dieser zwei Gesellschaften; die GmbH OMNI RAT und die GmbH LTMDB, die ohne Recht noch Titel durch die Einschreibung in Sense der notariellen Urkunde des 5. April 2007 und durch den Gebrauch ihrer Sensen beschäftigt, um für jedes sie einen Pachtvertrag ihn auch aufzustellen ohne Rechtswirkung Folge des Gebrauches falscher Intellektueller.

Daß der Hof die Ausweisung jedes Inhabers des Wohnsitzes von Herrn befehlen muß und Frau LABORIE an N° 2 Straße der Schmiede mit der Unterstützung mit der öffentlichen Kraft unter Zwang von 150 Euro pro Tage.

Bis heute der Wohnsitz von Herrn und wird Frau LABORIE an N° 2 rue de la Forge ohne Recht noch Titel und aus den folgenden Gründen besetzt:

Auf dem Eigentum des Gebäudes, das an N° 2 rue de la Forge angesiedelt ist

Daß die übertragung von Eigentum, die nicht gemäß den Rechtsnormen aufgestellt wird, sehr geehrter Herr, und Frau LABORIE immer Eigentümer sind.

Daß bis zum heutigen Tag das Gebäude ohne Recht noch regelmäßiger Titel durch Herrn TEULE Laurent besetzt wird.

Daß bis zum heutigen Tag das Gebäude ohne Recht noch regelmäßiger Titel durch die Gesellschaft LTMDB besetzt wird.

Daß bis zum heutigen Tag das Gebäude ohne Recht noch regelmäßigen Titel durch die Gesellschaft OMNI - RAT besetzt wird.

Verwaltender Herr TEULE Laurent der zwei zurückgenommenen obigen Gesellschaften die GmbH: OMNI- RAT & DIE GMBH: LTMDB.

Die GmbH LTMDB an Gebrauchstatsache falscher Intellektuellerdurch seinen Geschäftsführer Herr TEULE Laurent, das ist heiraten nur, die kleinen Fäden von Frau D' ARAUJO PLAUDERN, um zu akzeptieren, eine notarielle Urkunde in einer falschen am 6. Juni 2007 rechtlichen der Lage vom 5. April 2007 und abgeschlossenen Konfiguration unregelmäßig aufstellen zu lassen, das Urteil des noch nicht bedeuteten suspensiven Berufungsgerichts „Klausel“ und das Kenntnis des ganzen Vorverfahrens hat.

Herr TEULE Laurent am Kurs eines Prozesses, der ihm vor dem Instanzengericht für Inhaber ohne Recht geltend gemacht wird dort, betitelt den Wohnsitz von Herrn und Frau LABORIE an N° 2 Straße von Schmiede 31650 Heilige Orens, „dieser Letzte am 27. März 2008 unregelmäßig ausgestoßen “ lieferte ein Handelspachtvertrag der GmbH LTMDB.

Daß dieser Pachtvertrag eine Urkundenfälschung privat usant falscher Intellektueller ist, „die notarielle Urkunde trägt in falschen Intellektuellen ein“ aus den obigen Gründen.

Daß dieser Pachtvertrag von Herrn TEULE Laurent mit dem Ziel allein verfaßt worden ist, zu machen in Justiz eines Beschäftigungsrechts geltend.

Daß Herr TEULE Laurent in Sensenpermanenz und Sensengebrauch benutzt, um den Wohnsitz von Herrn zu besetzen und Frau LABORIE

Daß am Tag der Bedeutung der Handlung des Justizgerichtsvollziehers am 27. Mai 2008 für den Prozeß ist, der ihm vor dem Instanzengericht von Toulouse an seinem Gegensatz geöffnet wird, für den Geschäftsbericht ihrer zwei Unternehmen, von dem er Geschäftsführer ist, das heißt vom 27. Mai 2008 hat, Werkbank ein Protokoll von Hauptversammlung für die sogenannt Gesellschaften, um den Sitz von jedem von ihr am Wohnsitz stellen zu lassen, von dem er ohne Recht besetzt betitelt nicht dort regelmäßig und nur von falschen Intellektuellen benutzenden, um ein Recht aufstellen zu lassen und die noch mehr Schaden bei der Annullierung des Zuerkennungsurteils zufügen, damit sehr geehrter Herr und Frau LABORIE am schnellsten ihren Hauptwohnsitz nicht wiedergewinnen können.

Daß die GmbH LTMDB nicht behaupten kann Eigentümer durch die notarielle Urkunde zu sein, die in Urkundenfälschung intellektuell vom 8. Juli 2008 unseres Wohnsitzes eingetragen ist, der an N° 2 Straße von Schmiede 31650 Heilige Orens angesiedelt ist.

Daß die GmbH LTMDB nicht von einem falschen Intellektuellen brauchen kann, um ein Recht zu erhalten, einen Mietpachtvertrag zugunsten des Herrn TEULE Laurent zu verfassen.

Daß dieser Pachtvertrag infolgedessen eine Urkundenfälschung ist privat, um von einem falschen Intellektuellen „notarielle Urkunde“ gebraucht zu haben, um zu machen ein Recht der Beschäftigung des Wohnsitzes von Herrn geltend und Frau LABORIE.

Daß die GmbH LTMDB nicht ihren Geschäftssitz an N° 2 rue de la Forge an Heiligen Orens aufstellen lassen kann, kann letztere, Eigentümer unseres Hauptwohnsitzes durch die Ungültigkeit der notariellen Urkunde sein, die durch falsche Erklärungen der Teile durchgeführt wurde.

Daß die GmbH OMNI RAT nicht ihren Geschäftssitz an N° 2 rue de la Forge an Heiligen Orens aufstellen lassen kann durch irgendeinen Pachtvertrag, der durch die GmbH LTMDB gegeben wurde, letztere, der nicht Eigentümer sein kann.

Herr TEULE Laurent, der der Anstifter der verschiedenen Verfahren im Auftrag seiner zwei Gesellschaften ist, der Sensen und Gebrauch macht, um von einem Recht auf eigene Rechnung und für den Geschäftsbericht der zwei Unternehmen geltend zu machen, von dem er der Geschäftsführer allein ist.

Herr TEULE Laurent, der ließ, in einer Zeitung legaler Anzeige erscheinen, „DER WEG DES MITTAGS“ vom 5. Juni 2008 später an am 27. Mai 2008 zwei der befreiten Anweisung Anzeigen für die zwei Gesellschaften, von denen er Geschäftsführer ist, und um von einer regelmäßigen Rechtslage wert sein, während sie nicht es sein kann, und um unseren Hauptwohnsitz zu besetzen oder wir sind unregelmäßig ausgestoßen worden und uns noch mehr Schaden zufügen zu lassen.

Daß diese Sensen  und Gebräuche falscher Intellektueller waren an der Sorgfalt von Herrn TEULE Laurent, um unseren Wohnsitz an N° 2 rue de la Forge 31650 Saint Orens zu besetzen, was uns Schaden zufügt.

Klage wird also am 21. Juli 2008 gegen Frau D' ARAUJO Suzette eingebracht heiratet PLAUDERT und gegen Herrn TEULE Laurent, der auf eigene Rechnung und im Auftrag dieser zwei Gesellschaften handelt.

Daß infolgedessen:

Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT in der Abwesenheit, das Gros des Zuerkennungsurteils des 21. Dezember 2006 durch die Zahlung von seinem Betrag in der Frist von 20 Tagen bis den Tag der übertragung des Instanzengerichts, das heißt am 9. März 2007 erhalten zu haben.

Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT in der Abwesenheit, das Zuerkennungsurteil am Tag der übertragung des Instanzengerichts , das heißt am 9. März 2007 bedeutet zu haben.

Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT in der Abwesenheit, das Zuerkennungsurteil am Tag der übertragung des Instanzengerichts entweder am 9. März 2007 veröffentlicht zu haben, Veröffentlichung, die später am Urteil sein muß, das durch das Berufungsgericht von Toulouse gefällt wurde, oder vom 21. Mai 2007.

Daß durch das Fehlen einer Veröffentlichung, das die Opponierbarkeit zu einem die Drittel des Zuerkennungsurteils eröffnet, am Tag der übertragung des Instanzengerichts am 9. März 2007 ist.

Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT, konnte am 9. März 2007 das Gericht nicht von Instanz befassen, um einen Ausweisungsbeschluß und noch mehr ohne eins irgendeine widersprüchliche Debatte zu erhalten.

Das Berufungsgericht nach Prüfung der Schriften von Herrn und Frau LABORIE muß den Beschluß des 1 invalidierenEr Juni 2007, der durch das Instanzengericht von Toulouse zurückgegeben wurde.

 Auf der Entschädigung der erlittenen Schäden und den zu ergreifenden Schutzmaßnahmen, um die Entschädigung von Herrn zu garantieren und Frau LABORIE.

Sehr geehrter Herr und Frau LABORIE André in mehr als der Wiedereingliederung an ihrem Wohnsitz sowie heiraten die Möbel und Gegenstände, die ihren Wohnsitz zu Lasten von Frau D' ARAUJO Suzette ausstatten, PLAUDERN, bitten den Hof, um daß in Höhe von hundert fünfzig tausend Euro befohlen wird „150.000 Euro“ die Entschädigung der verschiedenen Schäden, die und für unregelmäßige und mißbräuchliche Ausweisung mit ernsten Auswirkungen auf das soziale Leben von Herrn erlitten wurden, und Frau LABORIE heiratet Ausweisung, die auf Antrag von Frau D' ARAUJO gemacht wurde, PLAUDERT.

Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT wußte, daß bei der Annullierung des Zuerkennungsurteils „, dessen Verfahren am 9. Februar 2007 im Gange war“, sehr geehrter Herr und Frau LABORIE ihren Hauptwohnsitz wiedergewinnen wollen, und daß sie immer Eigentümer in der Maßnahme sind, daß die notwendigen Formalitäten nach dem Zuerkennungsurteil nicht regelmäßig erfüllt worden sind.

Sogar provisorisch erlaubt die Ausführung einer gerichtlichen Entscheidung geschlagen von Berufung „in der Art der Beschluß des 1Er Juni 2007“ ist am Risiko, und Gefahren von jener, die es zu Last durch ihn zu reparieren in Fall der Invalidierung der Entscheidung verfolgt der Schaden, der durch diese Ausführung verursacht werden konnte, ohne daß jene, die fordert, Reparatur hat, die Existenz eines Fehlers zu beweisen (3ème CIV; 1Er Juli 1998 Rekurs N° 96-18930)

Angesichts des schlechten Glaubens von Frau D' ARAUJO PLAUDERT heiratet aufgrund der verschiedenen Mängel, die erforderlichen Formalitäten regeln zu wollen, und mit dem Ziel allein, günstige Entscheidungen durch Sense und Sensengebrauch zu erhalten, zwei zu bilden GmbH mit seinen kleinen Fäden, um den Wohnsitz von Herrn umzuleiten und Frau LABORIE gibt es einen Zweifel an der Entschädigung durch Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT und sein, der Rechte hat.

Diese Entschädigung reinen Rechts auf der Grundlage von Artikel 1382 und 1383 des Zivilistcodes zu garantieren bittet der Hof, der Richter der Ausführung der Sektion des Aufrufs, um daß Herrn und Frau LABORIE gewährt wird eine pfandrechtliche Einschreibung auf den Gütern, die Frau D' ARAUJO gehören, heiratet PLAUDERT und von seinen Empfangsberechtigten und zur finanziellen Last letzteren.

REPARATUR DER VERSCHIEDENEN SCHÄDEN URSACHEN.

Schaden verursacht durch das Immobiliarerfassungsverfahren , das durch Commerzbank bis zur Versteigerung vom 21. Dezember 2006 vorangetrieben wurde.

Schäden, die durch das unregelmäßige Verfahren der Ausweisung verursacht wurden, die von Frau D' ARAUJO vorangetrieben wurde, heiraten PLAUDERN

Gesamtzahl der Commerzbank-Schäden

Commerzbank: 500.000 Euro Wert unseres Gutes am Datum der Zuerkennung.

Commerzbank: 150.000 Euro, moralische und psychologische Schäden wichtig.

Daß es ungleich wäre, der Last von Herrn und Frau LABORIE die verschiedenen verpflichteten Kosten zu lassen, um Rat bei Rechtsanwalt und anderen zu haben, die Justiz, die Kosten hat, sehr geehrter Herr und Frau LABORIE fordern auch das Berufungsgericht auf, das die Bank Commerzbank zur Summe von 20.000 Euro auf der Grundlage von Artikel 700 des NCPC verurteilt wird, zu schütten zugunsten SCP MALET Anwalt im Hof gemäß den Bestimmungen von Artikel 699 NCPC.

Die verursachten Schäden  durch Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT  und der Antrag in Entschädigung für unregelmäßiges Ausweisungsverfahren machen Partei eines anderen unabhängigen Verfahrens vor dem Berufungsgericht von Toulouse.

AUF DER ERSTATTUNG DES EIGENTUMS

VON HERRN ET FRAU LABORIE.

Sehr geehrter Herr und Frau LABORIE werden gegründet, den Hof N° 2 um die Erstattung ihres Eigentums zu bitten Rue de la Forge, und die Ausweisung jedes Inhabers ohne Recht betitelt nicht dort und unterstützt mit der öffentlichen Kraft infolge der Annullierung des Urteils der Rechtszuerkennung.

Daß alle Kosten für Verfahrensordnung damit das Eigentum von Herrn wiedergefunden wird und Frau LABORIE, durch die Bank Commerzbank sowie alle notwendigen Formalitäten übernommen werden.

Daß der Betrug wirklich von Maître FRANCES Agissant für Commerzbank charakterisiert wird.

 

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Während Commerzbank von Herrn nicht Gläubiger- ist und Frau LABORIE.

Während sehr geehrter Herr und Frau LABORIE sind  Gläubiger von dieser Haupt- hat FRANCES ein Verteilungsprojekt ausgearbeitet, während der Verkauf von Rechts wegen gleich null ist.

Daß dieses Verteilungsprojekt nicht durchgeführt werden konnte, ohne daß der Verkauf vollkommen ist, und ohne daß die Veröffentlichung des Zuerkennungsurteils mit Artikel 750 des acpc im Einklang steht.

Daß der Betrag verlangt falsch sind und, können gegenüber Commerzbank und allen anderen Organismen durch den Betrug des Immobiliarerfassungsverfahrens bestehen.

Daß  Meister FRANCES ist der Anstifter an der Aktion, hat noch keine irgendeine gültige Handlung flüssiger Forderung einiges und fällig es für die Organismen geliefert, die in seinem Projekt behauptet sind.

Daß der Betrug durch die Beträge charakterisiert wird, die im Auftrag Commerzbank und verschiedene Dritte verlangt wurden.

Daß der Betrug noch mehr, denn von den Anfechtungen charakterisiert wird, durch Anweisung vor dem Richter der Ausführung aufgerichtet worden sind, und trotz dieser Anfechtungen Haupt- FRANCES hätte Homologation ihres Projekts erhalten, während Anfechtungen vor dem Richter der Ausführung einzig compétant in seiner regelmäßigen übertragung durch Herrn im Gange sind und Frau LABORIE.

Schlußfolgerungen : man begreift besser, weswegen es notwendig war, Klage am Gegensatz von Herrn LABORIE zu tragen, um es von jeder Debatte auseinanderzumachen und es in Endgefängnis zu stellen, daß Haupt- FRANCES, die für Commerzbank handelt, das Eigentum von Herrn ungestraft umleiten kann und Frau LABORIE und in  macht Hindernis für die Erlangung eines Rechtsanwaltes, um ein Sagen angesichts der verschiedenen produzierten Stücke einzubringen.

Daß das Berufungsgericht das unregelmäßige Verfahren von Immobiliarerfassung sanktionieren muß, die auf Sense und Sensengebrauch gemacht wurde „Betrug“ ohne Verteidigungsmittel des betreffenden Teiles übertretung von Artikel 4; 14 ; 15 ; 16; vom ncpc und von Artikel 6-1 der EMRK „von öffentlicher Ordnung“ und die Reparatur der verschiedenen verursachten Schäden integral zu befehlen.

 DURCH DIESE GRÜNDE

Alle gegenteiligen und schlecht begründeten Schlußfolgerungen Commerzbank ablehnen.

Alle gegenteiligen und schlecht begründeten Schlußfolgerungen von Frau D' ARAUJO ablehnen heiratet PLAUDERT.

Angesichts des Verfalls an den Immobiliarfortsetzungen auf der Grundlage von Artikel 715 des ancpc und für übertretung der Artikel: 673, 674, 688, 689, 690, 692, 694 vom alten Code Zivilverfahrens.

Die Annullierung des durch den Betrug erhaltenen Zuerkennungsurteils des 21. Dezember 2006 und des ganzen Immobiliarerfassungsverfahrens befehlen.

Die Teile auf denselben Staat wie am Vorhang vor dem Immobiliarerfassungsverfahren verschieben, indem man die Erstattung des Eigentums an Herrn befiehlt und Frau LABORIE an N° 2 Straße der Schmiede an Heiligen Orens 31650.

Auf den Folgen der Annullierung des Zuerkennungsurteils:

Die Ausweisung jedes Inhabers des Wohnsitzes von Herrn befehlen und Frau LABORIE unter Zwang von 150 Euro pro Verspätungstag.

Befehlen, daß diese Ausweisung jedes Inhabers des Wohnsitzes von Herrn und Frau LABORIE mit der öffentlichen Kraft unterstützt wird.

Bis zum heutigen Tag von Recht heiraten alle bekannten Handlungen und spätere am Zuerkennungsurteil annullieren, die von Frau D' ARAUJO durchgeführt worden sind, PLAUDERN bei HAUPTCHARRAS Notar in Toulouse und mit  die GmbH LTMDB, deren ihr Geschäftsführer die einzig klein Fäden des erfolgreichen Bieters ist, Herr TEULE Laurent.

In Reparatur der verschiedenen verursachten Schäden, und um versucht zu haben, die Frucht von Herrn umzuleiten und Frau LABORIE eines Wertes von 500.000 Euro und durch Sense und Sensengebrauch, Die Bank Commerzbank verurteilen an Herrn und Frau LABORIE die Summe von 500.000 Euro zu überweisen

Commerzbank verurteilen, an Herrn zu schütten und Frau LABORIE  die Summe 150.000 Euro, moralischer und psychologischer Schäden wichtig angesichts der Folgen der Zuerkennung.

Frau D' ARAUJO 2pouse verurteilen PLAUDERT, die Summe von 150.000 Euro am Schaden von Herrn zu überweisen und Frau LABORIE für unregelmäßiges Ausweisungsverfahren.

Die Kosten für Wiederherstellung aller notwendigen Formalitäten bei den öffentlichen Diensten befehlen und die Teile auf denselben Staat wie am Anfang und zu Lasten Commerzbank und an, die Last von Frau D' ARAUJO zu verschieben heiratet PLAUDERT

Commerzbank verurteilen und Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT auf Kosten der verschiedenen engagierten Instanzen.

Commerzbank zur Summe von 40.000 Euro auf der Grundlage von Artikel 700 des NCPC verurteilen zu schütten zugunsten SCP MALET Anwalt im Hof gemäß den Bestimmungen von Artikel 699 NCPC.

Unter allen Reserven darunter Handlung:

Von Hochachtungsvoll

Bezüglich der Texte, die durch Frankreich im Erfassungsimmobiliarverfahren verletzt wurden, das übereinkommen über europäischen Schutz der Menschenrechte.

1- Übertretung von Artikel 6 Zugang zu einem Gericht

2- Übertretung von Artikel 6-1 Recht auf einen gerechten Prozeß.

3- Übertretung von Artikel 6-3 Recht der Verteidigung.

4- Übertretung von Artikel 7-1 Verbot der rückwirkenden Gesetze.

5- Übertretung von Artikel 8; 8-1 ; 8-2 ein Recht auf Beachtung des privaten Lebens übertretung unseres Wohnsitzes.

6- Übertretung von Artikel 10; 10-1 die Redefreiheit

7- Übertretung des geraden Artikels 13 an einem wirksamen Rückgriff.

8- Übertretung von Artikel 14 Diskriminierungsverbot.

9- Übertretung von Artikel 17 Verbot des Rechtsmißbrauchs.

Bezüglich der Protokolle.

10- Übertretung des N°-Protokolls 1 übertretung und Umleitung unseres Eigentums.

11- Übertretung des Protokolls N° 7 in seinem geraden Artikel 2 in einem doppelten Grad der Rechtsprechung im Strafbereich.

12- Übertretung des Protokolls N° 7 in seinem Artikel 3 der Entschädigung.

13- Übertretung des Protokolls N° 12 in seinem Artikel 1, allgemeinem Diskriminierungsverbot.

AUF DEN VERSCHIEDENEN HINDERNISSEN DER FRANZÖSISCHEN BEHÖRDEN

DIESE VERWIRRUNG AN DER ÖFFENTLICHEN ORDNUNG AUFHÖREN ZU LASSEN

Daß Herr LABORIE André, nachdem alle Beschwerden und Klagen während seines willkürlichen Besitzes des 14. Februar 2006 bis 17. September 2007 durchgeführt zu haben alle, die ohne Antwort der Behörden geblieben sind.

AN seinem Gefängnisausgang, das heißt am 14. September 2007 zahlreiche Verfahren vorangetrieben hat.

Vor dem Richter der Ausführung, um Aussetzung aller Vollstreckung zu verlangen aufgrund des Betruges der Immobiliarerfassung, indem man alle nützlichen Belege bringt.

Ablehnung, über die Forderungen zu bestimmen, die vor dem Richter der Ausführung, letzteren unterbreitet wurden, hat auf dem Richter des Grundes zurückgeschickt, während er war compétant.

Daß auf dem Richter des Grundes, diesem ablehnt zu bestimmen, weil das Verfahren durch Rechtsanwalt gemacht werden muß.

Die richterliche Hilfe ist mir gewährt worden, kein Rechtsanwalt will diese Angelegenheit und wegen, sich nicht nehmen, gegen die Autoren umzudrehen, die die Anstifter des Immobiliar- und Erfassungsverfahrens ihrer Folgen sind, die durch Sense und Sensengebrauch gemacht wurden.

Daß der Befehl der Rechtsanwälte von Toulouse ein Hindernis permanant an der Nominierung eines Rechtsanwaltes macht.

Daß der Richter der Ausführung erfaßt worden ist und einzig compétant, um die Ursachen zu hören, die die am 27. März 2008 gemachte unregelmäßige Ausweisung betreffen.

Dieser erneut macht sich unfähig, um die Umleitung unseres Eigentums und unserer unregelmäßigen Ausweisung nicht zu stören.

Daß der Richter der Ausführung erfaßt worden ist und einzig compétant, um die Ursachen zu hören, die die Anfechtung eines Verteilungsprojekts betreffen, das durch Sense und Sensengebrauch durchgeführt wurde.

Dieser erneut macht sich unfähig, um die Umleitung unseres Eigentums und unserer unregelmäßigen Ausweisung nicht zu stören.

Das Berufungsgericht von Toulouse lehnt ab, tatsächlich und juristisch über den Aufruf des Ausweisungsbeschlusses zu bestimmen, der durch den Betrug erhalten wurde, das 1Er Juni 2007, der ablehnt, meine Schlußfolgerungen und Stücke zu nehmen, die das Gegenteil der Tatsachen berichten, die durch den gegnerischen Teil vorgebracht wurden.

Der Präsident, der in Material der einstweiligen Verfügung bestimmt, lehnt nach mehreren anderen übertragungen, ab provisorische Maßnahmen ordnungsgemäß, um diese verschiedene Verwirrung an der öffentlichen Ordnung aufhören zu lassen, die mit Beweisen in der Unterstützung mit dem Ziel allein angeführt wurde, die Umleitung unseres Eigentums und unserer unregelmäßigen Ausweisung nicht zu stören.

Der Präsident, der in Material der einstweiligen Verfügung bestimmt, lehnt nach übertragung eines willkürlichen Besitzes des 14. Februar 2006 am 14. September 2007, ab provisorische Entschädigungsmaßnahmen ordnungsgemäß.

An einem zahlreichen Mal befaßter Herr le Procureur der Republik lehnt ab und klassifiziert all meine Klagen ohne Folge.

Sehr geehrte Frau Minister der Justiz, die mit zahlreichem Mal auf dieser verschiedenen Verwirrung an der öffentlichen Ordnung angerufen wurde, von der wir Opfer Rest unter Stille sind.

Herr le Premier Präsident des sogenannten Kassationsgerichts und allgemeiner Herr le Procureur in diesem Hof bleiben unter Stille aufgrund eines anzeigen regelmäßig von einer Einschreibung falschen Intellektuellen auf dem Urteil der Ungültigkeitserklärung des 4. September 2000, falschen Intellektuellen, das regelmäßig an der Kanzlei des T.G.I von Toulouse registriert und das an Herrn VALET Michel Procureur der Republik angeprangert wurde.

Daß zwei Gesuche in Antrag legitimen Argwohns der ganzen Rechtsprechung aus Toulouse vor dem Kassationsgericht eingebracht worden sind, sind diese zwei Gesuche unter Stille geblieben und sind nie durch das Berufungsgericht von Toulouse auf der Grundlage von Artikel 666 ncpp bedeutet worden.

Daß mehrere nachstehende Senseneinschreibungen an der Veredelung des T.G.I von Toulouse eingebracht worden sind, angezeigt pro Gerichtsvollzieher an den Teilen und an Herrn VALET Michel Procureur der Republik, nur dieser letzte Rest unter Stille.

Da in der Konfiguration oder befindet sich Herrn und Frau LABORIE auf dem französischen Territorium, ohne daß eine Autorität erfolgt, und um für die verschiedenen obigen Vergehen , für Opfer eines willkürlichen Besitzes zu bestätigen, zu bürgen, der, Opfer durch die wirkliche Umleitung ihres Eigentums charakterisiert wurde, Opfer durch eine wirkliche Ausweisung von dieser, die ihr Wohnsitz ist, Opfer, ohne festen Wohnsitz und ohne ihre Möbel und Gegenstände in Warten zu sein, das die Behörden erfolgen, um diese Verwirrung aufhören offensichtlich unerlaubt und ihr Eigentum und ihre Wiedereingliederung wiederfinden zu lassen, ohne Recht besetzter Wohnsitz noch regelmäßiger Titel durch einen Dritten.

Daß die französischen Behörden ablehnen, die Autoren dieses intellektuellen Verbrechens zu verfolgen.

Wie in der outreau-Angelegenheit.

Bis heute ist der französische Staat verantwortlich für seine obigen öffentlichen Beamten, die für die Tatsachen ernannt wurden, die von Herrn LABORIE André erfahren wurden, und seine Ehefrau, all ihre Familie.

Und dies in übertretung des übereinkommens über Schutz der Menschenrechte in diesen noch einmal und seiner Protokolle nachstehenden Artikeln.

1- Übertretung von Artikel 5; 5-1 individuelle Freiheit.

2- Übertretung von Artikel 6 Zugang zu einem Gericht

3- Übertretung von Artikel 6-1 Recht auf einen gerechten Prozeß.

4- Übertretung von Artikel 6-3 Recht der Verteidigung.

5- Übertretung von Artikel 7-1 Verbot der rückwirkenden Gesetze.

6- Übertretung von Artikel 8; 8-1 ; 8-2 ein Recht auf Beachtung des privaten Lebens übertretung unseres Wohnsitzes.

7- Übertretung von Artikel 10; 10-1 die Redefreiheit

8- Übertretung des geraden Artikels 13 an einem wirksamen Rückgriff.

9- Übertretung von Artikel 14 Diskriminierungsverbot.

10- Übertretung von Artikel 17 Verbot des Rechtsmißbrauchs.

Bezüglich der Protokolle.

11- Übertretung des N°-Protokolls 1 übertretung und Umleitung unseres Eigentums.

12- Übertretung des Protokolls N° 7 in seinem geraden Artikel 2 in einem doppelten Grad der Rechtsprechung im Strafbereich.

13- Übertretung des Protokolls N° 7 in seinem Artikel 3 der Entschädigung.

14- Übertretung des Protokolls in ihrem Artikel 4 geraden zweimal beurteilt oder bestraft zu werden.

15- Übertretung des Protokolls N° 12 in seinem Artikel 1, allgemeinem Diskriminierungsverbot.

Daß die Schäden wichtig sind oben Auszüge am Kurs der Schriftstücke, der auf die Gesamtsumme von zwei Millionen Euro abgeschätzt wurde, alle verwechselten Schäden.

V - ANDERE BEHANDELNDE INTERNATIONALE INSTANZEN

ODER die ANGELEGENHEIT MELKEND.

Daß betont wird, daß keine andere Europäische und internationale Instanz nicht in dieser Akte erfaßt wird, deren Opfer sehr geehrter Herr und Frau LABORIE der französischen Behörden unter der Verantwortung für den französischen Staat sind, der noch bis zum heutigen Tag zu intervenieren ablehnt, um diese verschiedene Verwirrung an der öffentlichen Ordnung aufhören und das Eigentum und den Wohnsitz von Herrn zurückerstatten lassen zu lassen und Frau LABORIE.

VI - BEIGEFÜGTE STÜCKE

1- Auf den verschiedenen Handlungen des Verfahrens vor meinem willkürlichen Besitz.

2- Auf dem verbrauchten willkürlichen Besitz, immer nicht gehörten Rechtsmitteln.

3- Auf der Umleitung des Eigentums, seiner Ausweisung.

4- Auf den verschiedenen durchgeführten Verfahren und ständigen Hindernissen, die durch die lokalen und nationalen Regierungen begegnet wurden.

Ich lasse dem europäischen Hof die Pflege, mir anzugeben, welches Datum und in, wieviel Exemplare ich muß  sie zu übermitteln.

VII - ERKLÄRUNG UND UNTERSCHRIFT

Ich erkläre in aller Gewissen, und Loyalität, daß die Auskünfte, die auf der vorliegenden Gesuchsformel enthalten sind, richtig sind.

Ort: Adresse N° 2 Straße der Schmiede

„Übertragungspost postiert übriggeblieben“

31650 Heilige Orens Frankreich

 PS:

„Momentan wird die Post übriggebliebene Post übertragen aufgrund der übertretung des Wohnsitzes vom 27. März 2008“ Wohnsitz, der momentan von einem usant Drittel von Sensen und Sensengebrauch besetzt wurde, dessen Herr le Procureur Michel VALET bis zum heutigen Tag mit einer Klage vom 6. März 2009 immer geblieben ohne Antwort angerufen wird.

Datum : am 25. April 2009

Für die Interessen von Herrn und Frau LABORIE.

                                                                      Herr LABORIE André