N° der AKTE: 53986/08
Das 25. April 2009
EUROPÄISCHER GERICHTSHOF
MENSCHENRECHTE
Rat des Europas Straßburg,
Frankreich
GESUCH - ANWENDUNG
Vorgestellt in Anwendung von
Artikel 31 des Europäischen übereinkommens über die Menschenrechte sowie von
Artikel 45 und 47 der Verordnung des Gerichtshofes
UND RICHTERLICHER HILFSANTRAG
I SIE TEILE
A - DER
ANTRAGSTELLER.
B, HOHE VERTRAGSPARTEI.
Gegen den
französischen STAAT, der durch den gerichtlichen Beamten des 6 rue Louise
Weiss-Schatzes vertreten wurde - 75703 Paris Cedex13.
II - EXPOSE ODER DER ÜBERTRETUNG (S)
DES VORGEBRACHTEN ÜBEREINKOMMENS UND/ODER DER PROTOKOLLE (S),
Texte, die durch Frankreich in allen nachstehenden
Verfahren verletzt wurden: Das übereinkommen über europäischen Schutz der
Menschenrechte.
1- Übertretung
von Artikel 5; 5-1 individuelle Freiheit.
2- Übertretung
von Artikel 6 Zugang zu einem Gericht
3- Übertretung
von Artikel 6-1 Recht auf einen gerechten Prozeß.
4- Übertretung
von Artikel 6-3 Recht der Verteidigung.
5- Übertretung
von Artikel 7-1 Verbot der rückwirkenden Gesetze.
6- Übertretung von Artikel 8; 8-1 ; 8-2 ein Recht auf Beachtung des
privaten Lebens übertretung unseres Wohnsitzes.
7- Übertretung von Artikel 10; 10-1 die Redefreiheit
8- Übertretung des geraden Artikels 13 an einem wirksamen Rückgriff.
9- Übertretung von Artikel 14 Diskriminierungsverbot.
10- Übertretung von Artikel 17 Verbot des Rechtsmißbrauchs.
Bezüglich der Protokolle.
11- Übertretung des N°-Protokolls 1 übertretung und Umleitung unseres
Eigentums.
12- Übertretung des Protokolls N° 7 in seinem geraden Artikel 2 in einem
doppelten Grad der Rechtsprechung im Strafbereich.
13- Übertretung
des Protokolls N° 7 in seinem Artikel 3 der Entschädigung.
14- Übertretung des Protokolls in ihrem Artikel 4 geraden zweimal beurteilt
oder bestraft zu werden.
15- Übertretung
des Protokolls N° 12 in seinem Artikel 1, allgemeinem Diskriminierungsverbot.
Daß die verschiedenen nachstehenden Punkte in der
übertretung des europäischen übereinkommens über die Menschenrechte analysiert
werden.
Willkürlicher Besitz des 8.
Oktober 2001 am 2. Oktober 2002 weggenommen in voller Audienz durch die
Gendarmerie, um Hindernis für einen Prozeß in einstweiliger Verfügung gegen
einen Magistrat aus Toulouse zu machen Herr IGNACIO allgemeiner Rechtsanwalt.
Willkürlicher Besitz vom 13.
Februar 2006 am 14. September 2007, um Hindernis für alle Prozesse in Kurs zu
machen, und um das Eigentum von Herrn umzuleiten und Frau LABORIE.
Verletzung der
Verteidigungsrechte in den zwei obigen Verfahren, Fehlen eines Rechtsanwaltes,
Fehlen von Verfahrensstücken .
Systematische Ablehnung der
überreichung in Freiheit.
Systematische Hindernisse für
die Rechtsmittel vor der ersten Rechtsprechung das Berufungsgericht, das
Kassationsgericht und auf den Urteilen, was die verfolgten Tatsachen und die
Urteile der Ablehnungen des Setzens in Freiheit betrifft, und die andere
laufende Prozesse betreffen.
Ablehnung systematisch
von der richterlichen Hilfe vor dem T.G.I; vor dem Berufungsgericht vor dem
Kassationsgericht während Herr LABORIE am RMI war und daß getrennt von Tatsache
mit Frau LABORIE letztere war Gegenstand der Erfassung auf Gehalt seit 1995 in
übertretung von irgendeinen Vermittlungsaudienz, Umleitung durch das
Instanzengericht von Toulouse durch in übertretung von Artikel R 145-13
„öffentlicher Ordnung“ zurückgegebene Beschlüsse von der Summe von 467.275, 53
Euro und wirklich auf den Gehältern von Frau LABORIE der Summe von 77.740 Euro.
Systematische Ablehnung am
Zugang zum Kassationsgericht.
Systematische Ablehnung eines
Rechtsanwaltes.
Umleitung unseres Eigentums in
übertretung von allen Rechtsnormen und Verteidigungsmitteln.
Ausweisung unseres Eigentums
ohne Exekutivtitel, anhängige Rechtsmittel, Ablehnung, daß die Ursachen gehört
werden.
Hindernisse für den Zugang zu
einem Gericht, damit die Ursachen auf dem willkürlichen Besitz gehört werden.
Hindernisse für den Zugang zu
einem Gericht, damit die Ursachen gegen einige Behörden gehört werden erwähnt
auf Aktionswegen vor der Strafkammer des Landgerichts von Toulouse.
Hindernis für den Zugang zu
einem Gericht, damit die Ursachen gehört werden, was die Umleitung unseres
Eigentums betrifft, und davon, verlangt von Annullierung der Zuerkennung, und
nachdem die Hinterlegung geschüttet worden ist.
Hindernis für den Zugang zu
einem Gericht, damit die Ursachen gehört werden, und um provisorische Maßnahmen
in einstweiliger Verfügung zu erhalten, was unsere Ausweisung betrifft.
Umleitung des Betrages der
Zuerkennung, während Rechtsmittel bezüglich des Projekts für Verteilung der
Zuerkennung anhängig waren.
Umleitung aller Möbel und
Gegenstände vom 27. März 2008 ohne Intervention der Behörden, um diese
Verwirrung an der öffentlichen Ordnung und nach sie aufhören zu lassen erfaßt
zu haben.
Umleitung durch das
Instanzengericht von Toulouse der Summe von 467.275 Euro an den Schäden von
Herrn und Frau LABORIE durch Beschluß genommen in übertretung des
Arbeitsgesetzbuchs, Fehlens einer Einberufung in Audienz der Vermittlung
„öffentlicher Ordnung“.
Wirkliche Umleitung seit 1995
ohne Vermittlungsaudienz hinsichtlich der Erfassung auf Gehalt der Summe von
77.740, 12 Euro und ohne die Stücke des Verfahrens während mehr als 13 Jahre
erhalten zu können nur erhalten im Oktober 2008, nachdem die Umleitungen
durchgeführt werden.
Übertretung unseres Wohnsitzes
in vom 27. März 2008 ohne Intervention der Behörden, um diese Verwirrung an der
öffentlichen Ordnung aufhören zu lassen.
Systematische Ablehnungen
aller Klagen, die am Parkett von Toulouse eingebracht wurden.
Rechtsverweigerung, die durch
alle französischen Behörden charakterisiert wurde, um Herrn auszuschließen und
Frau LABORIE der Gesellschaft Hindernis für den Zugang zu einem Gericht, damit
diese Letzten Opfer und démunis aller finanziellen Mittel durch verschiedene
zusätzliche Erfassungen , unregelmäßig auf der Form und auf dem Grund sowohl
auf dem Konto Bank- , als auch auf der Frucht der Arbeit von Frau LABORIE
bleiben.
Das intellektuelle Verbrechen,
das in Verschwörung der französischen Behörden durchgeführt wurde, um Herrn zu
vernichten und Frau LABORIE.
Daß in meinen nachstehenden
Schriftstücken alle materiellen Beweise erbracht werden.
III - EXPOSE
BETREFFEND DIE VORSCHRIFTEN VON
Der
ARTIKEL 35 & 1 VOM ÜBEREINKOMMEN
Herr LABORIE André ist für
seine Interessen gezwungen, jene seiner Ehefrau und ihrer Familie den
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angesichts einer Rechtsverweigerung
zu erfassen, die auf dem französischen Territorium charakterisiert wurde, die
Justiz zurückzugeben, von der wir Opfer sind.
Hindernisse für den Zugang zu
einem Gericht im Berufungsgericht zum Kassationsgericht am Rangältesten der
Untersuchungsrichter durch verschiedene diskriminierende Mittel.
Herr LABORIE André N°2 Straße
von Forge 31650 Heilige Orens, am 4. Februar 2008 ist per eingeschriebenes
Schreiben mit AR gezwungen worden: N° 1A 005.078 8716 6 Klage mit Zivilverfassung
von Teil an Frau Fabienne POUX Rangältestes der Untersuchungsrichter im
Landgericht von PARIS 75000 PARIS und in Rückruf einer Klage einzubringen, die
im August 2007 während meines willkürlichen Besitzes formuliert wurde.
Daß diese Klage ohne Antwort
des Untersuchungsrichters geblieben ist. (Rechtsverweigerung.
Diese Klage ist für
verbrecherische Tatsachen eingebracht worden, die durch die französischen
Behörden im Laufe der Periode des 14. Februar 2006 bis 14. September 2007
willkürlicher Besitz verursacht wurden, um Hindernis für zahlreiche laufende
Prozesse zu machen, und um die Umleitung zu erlauben von unser
Eigenschaft, die schwere Folgen hat, die für die Familie von Herrn LABORIE
André nachteilig sind.
Daß der Untersuchungsrichter
im Landgericht von PARIS ablehnt, am Grund zu unterrichten, daß ich die
verschiedenen eingebrachten Klagen nicht geliefert habe, während alle Klagen
regelmäßig in Paket gesendet worden sind, das mit Empfangsbestätigung
eingeschrieben ist, die vom Rangältesten der Untersuchungsrichter mit den
Stücken des Verfahrens empfangen wurde, was den willkürlichen Besitz betrifft.
Die Rechtsverweigerung wird
noch charakterisiert, damit die Justiz nicht zurückgegeben wird, Hindernis für
den Zugang zu einem Gericht, um dieses intellektuelle Verbrechen abzudecken,
das aufgerichtet, und das in Autoritätsverschwörung durchgeführt wurde,
judicaires, damit die Tatsachen nicht anerkannt werden, die Herrn LABORIE Opfer
dieses willkürlichen Besitzes und Opfer sehr geehrter Herr und Frau LABORIE
durch die Umleitung ihres Eigentums und von ihren Möbeln und Gegenständen
lassen, die ihren Wohnsitz durch ihre Ausweisung ausstatten, vom 27. März 2008.
AN dieser Klage vom 4. Februar
2008, ging eine Klage vom 17. März 2004 an den Referenzen des Rangältesten der Richter des Landgerichts
von Paris REF. Rangältestes voraus: 380/04 REF. Parkett: 04.077.2304/0 wer hat
dasselbe Schicksal erfahren:
Aufgrund
Stille der hohen französischen Behörden, die mit zahlreichem Mal angerufen
wurden, zu haben abzulehnen, mehrere offensichtlich unerlaubte Verwirrung an
der öffentlichen Ordnung von einigen Verwahrpersonen der öffentlichen Hand oder
chargées einer Aufgabe öffentlichen Dienstes auf dem französischen Territorium,
die in der übung handelt oder bei der Gelegenheit der Ausübung seines Amtes
oder seiner Aufgabe aufhören zu lassen, Handlungen attentatoires an der
individuellen Freiheit an Herrn LABORIE André willkürlich befohlen oder
ausgeführt zu haben, um ihnen zu erlauben moralisch zu zerstören,
physisch, finanziell letztere sein Eigentum
umzuleiten und all seine Familie finanziell zu ruinieren.
Auf dem Ernst der falschen Intellektuellen:
Handlungen, die von zahlreichen
französischen Magistraten durchgeführt wurden, deren Namen unten im Gesuch
wieder aufgenommen werden.
Das falsche
Intellektuelle umfassen
Sie keine nachträgliche materielle Fälschung der Handlung, keine Intervention
auf dem instrumentum. Er besteht für den Verfasser der öffentlichen
Urkunde, die ist notwendigerweise ein öffentlicher Offizier,
Tatsachen darzustellen oder über ungenaue Erklärungen zu berichten.
Die öffentlichen Urkunden : Handlungen des Notars, des Gerichtsvollziehers der
Justiz, des Offiziers des Ziviliststaates von Richter, vom
Urkundsbeamten.
Kunst.
457.du NCPC - Das
Urteil an der überzeugenden Kraft einer öffentlichen Urkunde.
Die Erwähnungen, die vom Richter in seine Entscheidung zum Thema der
Erklärungen der Teile getragen wurden daß er selbst gesammelt hat, und das
er bestätigt hat gilt bis zu Senseneinschreibung (Fall. Pflugschar. 20. Apr. 1950 : D. 1951,
somm. S. 64 ; S. 1951 1 93; RTD civ. 1951 S. 429, OBS. P. Raynaud. - Für die
gegeben Handlung eines gerichtlichen Geständnisses, CA Amiens 1. juill. 1991 : Juris-Data n° 043760).
Art.441-4. vom Strafgesetzbuch - Das falsche Büroangestellte in einer öffentlichen oder authentischen
Schrift oder in einer Erfassung, die durch die öffentliche Hand befohlen wurde,
wird mit zehn Jahren Haftstrafe und mit 150 000 von € Geldstrafe bestraft.
Der am Abschnitt erwähnte Gebrauch
der Sense, der vorausgeht, wird mit denselben Leiden bestraft.
Die Leiden werden auf fünfzehn
Jahre verbrecherische Einkerkerung und auf 225 000 von € Geldstrafe erhöht,
wenn die Sense oder der Gebrauch der Sensen pro eine Verwahrperson der
öffentlichen Hand oder chargée einer Aufgabe öffentlichen Dienstes begangen
wird, die in der Ausübung seines Amtes oder seiner Aufgabe handelt.
Zahlreiche französische
Magistrate haben von ihrer Ungestraftheit durch ihr Statut mißbraucht, um ihre
Konten am Gegensatz von Herrn LABORIE André zu regulieren, letztere, indem sie
einige Magistrate verfolgt haben durch Aktionsweg vor der Strafkammer des
Landgerichts von Toulouse sowie der Justizhilfskräfte.
Die Verantwortung für den
französischen Staat wird auf der Grundlage des Artikels L 781 des COJ
übernommen, letztere lehnt angesichts Artikels L781-1 des COJ ab.
Die Verantwortung auf dem
französischen Territorium kann nicht übernommen werden, denn, um Hindernis für
die Verfahren zu machen, Herr LABORIE André sah sich Gefangenen willkürlich
zweimal mit allen Rechtsmißbräuchen, die im Gesuch beschrieben wurden, das
gegen den französischen Staat eingebracht wurde, um es physisch zu zerstören
psychologisch finanziell.
IV - EXPOSE TATSACHEN
PRÄAMBEL
Rückruf
Herr LABORIE André N°2 Straße
von Forge 31650 Heilige Orens, am 4. Februar 2008 ist per eingeschriebenes
Schreiben mit AR gezwungen worden: N° 1A 005.078 8716 6 Klage mit
Zivilverfassung von Teil an Frau Fabienne POUX Rangältestes der
Untersuchungsrichter im Landgericht von PARIS 75000 PARIS und in Rückruf einer
Klage einzubringen, die im August 2007 während meines willkürlichen Besitzes
formuliert wurde.
Daß diese Klage ohne Antwort
des Untersuchungsrichters geblieben ist. (Rechtsverweigerung.
Diese Klage ist für verbrecherische
Tatsachen eingebracht worden, die durch die französischen Behörden im Laufe der
Periode des 14. Februar 2006 bis 14. September 2007 willkürlicher Besitz
verursacht wurden, um Hindernis für zahlreiche laufende Prozesse zu machen, und
um die Umleitung zu erlauben von unser Eigenschaft, die schwere Folgen
hat, die für die Familie von Herrn LABORIE André nachteilig sind.
Daß der Untersuchungsrichter
im Landgericht von PARIS ablehnt, am Grund zu unterrichten, daß ich die
verschiedenen eingebrachten Klagen nicht geliefert habe, während alle Klagen
regelmäßig in Paket gesendet worden sind, das mit Empfangsbestätigung
eingeschrieben ist, die vom Rangältesten der Untersuchungsrichter mit den
Stücken des Verfahrens empfangen wurde, was den willkürlichen Besitz betrifft.
Die Rechtsverweigerung wird
noch charakterisiert, damit die Justiz nicht zurückgegeben wird, Hindernis für
den Zugang zu einem Gericht, um dieses intellektuelle Verbrechen abzudecken,
das aufgerichtet, und das in Autoritätsverschwörung durchgeführt wurde,
judicaires, damit die Tatsachen nicht anerkannt werden, die Herrn LABORIE Opfer
dieses willkürlichen Besitzes und Opfer sehr geehrter Herr und Frau LABORIE
durch die Umleitung ihres Eigentums und von ihren Möbeln und Gegenständen
lassen, die ihren Wohnsitz durch ihre Ausweisung ausstatten, vom 27. März 2008.
AN dieser Klage vom 4. Februar
2008, ging eine Klage vom 17. März 2004 an den Referenzen des Rangältesten der Richter des Landgerichts
von Paris REF. Rangältestes voraus: 380/04 REF. Parkett:
04.077.2304/0 wer hat dasselbe Schicksal erfahren:
RÜCKRUF
eines Vorrangs, der an den t.g.i-Referenzen bedauert wurde von Paris:
REF.
Rangältestes: 380/04 REF. Parkett: 04.077.2304/0
Am 17. März
2004 abgelegt und registriert
Wer ist ohne
Auswirkung des Untersuchungsrichters geblieben. ( Rechtsverweigerung)
Für diese Klage des 17. März
2004 habe ich eine Ablehnung gehabt zu informieren, was mir einen wichtigen
Schaden durch die Ablehnung der Gendarmerie zugefügt hat, Kammer des
Untersuchungsrichters zu untersuchen am 24 März 2004 und
aus den folgenden Gründen, die mir mündlich durch die Orens-Heiligegendarmerie
in diesen Begriffen mitgeteilt worden sind.
Daß das Parkett von Toulouse Hindernis für die Aufgabe machte, die der
Orens-Heiligegendarmerie befohlen wurde durch einen Untersuchungsrichter,
der im Landgericht von PARIS ausübt
Ci verbunden : die Kopie der ordnungsgemäßen Aufgabe am 12. März
2004 an der Orens-Heiligegendarmerie durch Frau Le Richter COLIN Rangältestes
von Untersuchungsrichtern von PARIS, Rückruf der Anträge vom 12. Mai
2004, die ohne Untersuchungen geblieben sind.
Angesichts
der Ablehnung, von der Heiligegendarmerie Orens Ort des Wohnsitzes von Herrn
LABORIE zu untersuchen in der bestimmten Rangfolge des Untersuchungsrichters
des Landgerichts von PARIS ist Herr LABORIE gezwungen worden, mittels der
Aktion die Strafkammer des Landgerichts von Toulouse zu erfassen, um in
Bewegung die öffentliche Aktion durch Anweisung der Autoren direkt zu stellen,
die in der Klage vor dem Richter der Instruktion und für dieselben
vorgeworfenen Tatsachen hinzugezogen wurden.
Diese
Anweisung, das das Kontra vom Staatsanwalt der Republik zu können ist, an die
Teile für die Audienz ist befreit worden von Vor der Strafkammer des
Landgerichts von Toulouse zu erscheinendes 29. April 2004, und was die folgenden natürlichen Personen betrifft, so wie, der
gerichtliche Beamte des Schatzes, der den für seine öffentlichen Beamten
verantwortlichen Staat darstellt.
Im Gegensatz zu:
· Herr ROSSIGNOL Präsident
der richterlichen Hilfe für das Landgericht von Toulouse gegangen Jules Guesdes
31000 Toulouse.
· Frau BERGOUGNAN Nicole
Untersuchungsrichter im Landgericht von TOULOUSE gegangen Jules Guesde 31000.
· Frau MOULIS Marie Yvonne Untersuchungsrichter im Landgericht von
TOULOUSE gegangen Jules Guesde 31000.
· Herr BELLEMER Präsident des Zimmers der Instruktion von Toulouse im
Berufungsgericht von TOULOUSE place du Salin 31000.
· Herr Bruno COTTE Präsident des verbrecherischen Zimmers im
Kassationsgericht an den 5, Kai von Uhr 75055 PARIS
· Frau Dominica GITON Urkundsbeamter in Chef im Kassationsgericht an
den 5, Kai von Uhr 75055 PARIS
· Präsident der richterlichen Hilfe für das Kassationsgericht für die
5, Kai von Uhr 75055 PARIS
· Der gerichtliche Beamte des Schatzes im Ministerium für Budget
Rechtsabteilung AJT; 207 rue de Bercy 75572 PARIS Cedex zivil verantwortlich
folgend Artikel 781-1 des Codes der gerichtlichen Organisation.
Für dieses
Verfahren hat Herr LABORIE André zahlreiche Schwierigkeiten durch das ständige
Hindernis des Parketts und des Gerichts von Toulouse gehabt, was ein
diskriminierendes Mittel betrifft, das geschaffen wurde, „Hinterlegung“
und um Recht zu haben, daß die Akte offen ist, das im Widerspruch zu Artikel 6
des europäischen übereinkommens über die Menschenrechte steht.
Die
verlangte Hinterlegung, von 1500 Euro an Gegenstand eines Aufrufs
mangels des Einkommens ist das Berufungsgericht von Toulouse durch Urteil des
9. September 2004, die Hinterlegung zu ändern an 150 Euro.
Herr LABORIE
André hat diese Summe vermerkt von 150 Euro am öffentlichen Schatz
geleitet von den Einnahmen des T.G.I von Toulouse am 08/10/2004.
Das Parkett
von Toulouse und das Gericht bis zum heutigen Tag noch haben nicht über den
Grund bestimmt und haben die Angelegenheit auf der Rechtsprechung von MONTPELLIER
verwiesen, die noch mehr das Verfahren im Ziel allein erschwert, noch einmal,
Hindernis für den Zugang zu einem Gericht zu machen und daß die Ursachen gehört
werden
Andere Akten haben dieselben
Verfahren erfahren.
UNMITTELBARE UNTERDRÜCKUNG
GEGEN HERRN LABORIE
Ich habe ernste Folgen an der Folge durch die Rechtsprechung aus Toulouse,
durch das Parkett von Toulouse gehabt und um Hindernis
für dieses Verfahren und für zahlreiche Verfahren zu machen, von denen ich
Opfer sowie meine Familie bin.
Das unmittelbare Hindernis durch das Parkett von Toulouse an den laufenden
Verfahren.
Und auf der Stellungnahme des
Staatsanwalts der Republik
In diesen Begriffen:
Durch das Schreiben werden
Ihnen Ansicht gegeben, unter am 2. September 2004-Justizschutz von Herrn am 20.
Mai 1956
geborener André LABORIE und bleibend in N° 2 rue de la FORGE zu stellen.
Am 2. September 2004 gemacht
N° RÖLE: N° 04 00601 und nicht unterzeichnetes
Dieser Setzenversuch unter
Schutz war mit dem Ziel allein, Hindernis für zahlreiche Akten zu machen und im
Ziel allein, daß Herr LABORIE kein Mittel mehr hat von Recht, in Justiz
zu handeln, um ihre Rechte geltend zu machen und die Autoren zu verfolgen, von
denen er Opfer sowie seine Familie ist.
Artikel 502 des Zivilistcodes : Alle vergangenen Handlungen später
am Urteil der öffnung des Schutzes durch die geschützte Personvon Recht
gleich null sein werden vorbehaltlich der Bestimmungen des Artikels 493-2
des Zivilistcodes.
Rückruf : vom Setzenverfahren unter Justizschutz in Verteidigung, die von Herrn
LABORIE André gemacht wurde, und Wiederaufnahme in seinen Schlußfolgerungen an
der Audienz des 13. Dezember 2004 vor dem Ratszimmer.
Bestimmt in
Aufruf auf Rechtsmittel eines Beschlusses
von Setzen unter Schutz der Justiz.
Richtet die Ungültigkeitsausnahme auf der Grundlage
von Artikel 112 des NCPC auf
Medizinischer
Mangel an Zertifikat, der die Verschlechterung der geistigen Fähigkeiten
bestimmt.
Gefällt dem
Gericht:
Auf der Ausnahme der Ungültigkeit des Setzenverfahrens
unter Justizschutz.
ZUSÄTZLICH
Page 10
Herr André LABORIE ist
gezwungen worden, die gerichtlichen Behörden im Auftrag seiner Familie seit
zahlreichen Jahren zu erfassen, um die verschiedenen erlittenen Schäden geltend
zu machen, und darunter bestimmte Verfahren, die an ihrem Gegensatz gemacht
wurden, der ihr Kulturgut in Gefahr stellt, und durch eine Veruntreuung, die
von den öffentlichen Beamten bis zum heutigen Tag verfolgt vor der
Strafrechtsprechung von Toulouse gemacht wurde.
Daß dieses Verfahren des
Justizschutzes , das auf Antrag von Frau CHARRAS gemacht wurde, Staatsanwalt
der Republik nicht unangebracht ist, Gesuch, das durch dieses letzt am 5. Juli
2004 gemacht wurde, um ein Setzen unter Justizschutz zu verlangen.
In der Tat Frau CHARRAS am
Kurs für ein Verfahren in Besserungszitat am Gegensatz
· Alte BANK SOVAC IMMOBILIAR- Wiederaufnahme
durch Société GE CAPITAL Bank 20 Avenue André Prothin 92063 PARIS DEFENSE
Ccedex.
· SCP
ISSANDOU-TRAMINI-AUTHAMAYOU 1 rue Montardy 31012 TOULOUSE Cedex.
· Frau PUISSEGUR M.C. Erster
Urkundsbeamter, der im Landgericht von Toulouse bleibt, sitzt in besagter
Stadt am Justizpalast
· Gerichtsvollzieherscp CABROL
und CUKIER 70 boulevard Deltour 31000 Toulouse.
Diese Letzten, die Immobilien
an den Ehegatten LABORIE durch öffentliche Versteigerung umgeleitet
haben, Verfahren, das in übertretung des ganzen Rechtsverfahrens gemacht
wurde, (Grund des Strafprozesses)
Frau CHARRAS im Verfahren
machte Hindernis für die Mitteilung der Akte durch gestellten Antrag 30.
April 2004.
Daß an der
Audienz von 24. Juni 2004 vor dem Gericht, Frau CHARRAS, machte Staatsanwalt Hindernis, um die selbe
Substanz im Gericht zu befehlen.
Am 25. Juni 2004, Herr LABORIE André richtet einen neuen Antrag mit Mahnung an Frau CHARRAS,
die Stücke produzieren zu lassen.
Daß befinden in einer
Rechtsschwierigkeit Frau CHARRAS Vice Procureur der Republik sich mit einem
Rechtsmißbrauch befaßt, um zu versuchen, alle Aktionen des Rechts auf seinen
Gegensatz zu stören, den verpflichten könnte Herr André LABORIE, letztere, um
die wirtschaftlichen Interessen und Finanzier all seiner Familie zu bewahren.
Daß Frau CHARRAS hat handelt
so durch am 5. Juli 2004-Gesuch beim Richter des Schutzes
Gemachte Anforderungen des 5.
Juli 2004
Durch Frau CHARAS Vice
Procureur der Republik
In diesen Begriffen : AN Herrn le Juge des
Schutzes im Gericht Instanz von Toulouse.
Akte N°
PARQUET: 04566.
Ich habe die
Ehre, Sie zu fordern habe Ende, angesichts Artikels 493 und 501 des
Zivilistcodes die Frage einer möglichen Schutzmaßnahme zu untersuchen
zugunsten Herrn am 20. Mai 1956 in Toulouse geborener André LABORIE, bleibend
in N° 2 rue de la Forge 31650 Saint Orens de Gameville.
Vorherrschende
letztere in der Tat verschiedener Schäden sich verpflichtet sich in mehrfachen
Klagen von 60 seit 2002 überaus gezielt um die Beteiligten der gerichtlichen
Welt, Gerichtsvollzieher, gestandener Rechtsanwalt Urkundsbeamter
Magistrat und Wirtschaftsbeteiligte.
Diese, die sich all diese
Akten aktiv Anspruch hat; daß ich versucht habe, global zu verstehen, um die
Situation von Herrn LABORIE André zu begreifen.
Die FOLGEN eines TEL HANDLUNG UND das ZIEL SUCHEN DURCH das PARKETT
Rückruf, die Anträge, die vom
Staatsanwalt der Republik gegeben wurden, waren mit dem Ziel allein, sich zu
befassen mit Artikel 502 des Zivilistcodes (Stamm L. n° 68-5, 3 janv.
1968 Kunst. 1. und 15) ihm erlaubend, daß jede Handlung später vergangen zum
Urteil der öffnung des Schutzes durch die geschützte Person von Recht
vorbehaltlich der Bestimmungen des Artikels 493-2 des Zivilistcodes gleich null
sein werden.
Herr LABORIE ist gezwungen
worden, sich ohne Rechtsanwalt durch die systematische Obstruktion an der
Erlangung der richterlichen Hilfe zu verteidigen, um einen Rechtsanwalt, obwohl
er ohne Einkommen ist, Arbeitssuchenden zu erhalten.
Finanzielle Lage, die aus den
Machenschaften des Parketts abzulehnen stammt, verschiedene Verwirrung an der
öffentlichen Ordnung aufhören zu lassen, deren Herr LABORIE Opfer ist,
Umleitung wichtiger Fonds durch eine Börsegesellschaft FERRI, deren Behörden
aus Toulouse unter Stille geblieben sind.
Auf Antrag des Parketts von
Toulouse Einstellung der regelmäßig erklärten Aktivitäten von Herrn LABORIE
André und an Tag seine Sozial- und anderen Beiträge gestellt in Gefängnis vom
8. Oktober 2001 am 2. Oktober 2002.
Daß an meinem Gefängnisausgang
im Oktober 2002 ich durch Beziehung einen Rechtsanwaltfreund gemäß der
richterlichen Hilfe in mehreren Akten und gegen einige Magistrate gehabt habe.
Herr LABORIE ist zum Ende des
Setzenverfahrens unter Schutz der Justiz gelangt, indem er die Beweise
geliefert hat, daß er von keinem physischen Mangel erreicht wurde, und
intellektuell hat er einen nicht Ort des Richters des am 30. Juni 2005-Schutzes
erhalten.
Auf diesen ernsten
Setzentatsachen unter Justizschutz auf die Nachfrage Frau CHARRAS Substitut
nach Herrn le Procureur der Republik ist Herr LABORIE gezwungen worden,
juristisch zu handeln.
ÜBERTRAGUNG VON HERRN BREARD PROCUREUR DE LA
REPUBLIQUE
Für Festlegung der Audienz
Frau CHARRAS in Besserungsaudienz für am 8. November 2004 erscheinen zu lassen.
Für die folgenden Vergehen:
· Diskriminierung durch
Autoritätsmißbrauch : „Ablehnung eines Rechts, das durch das Gesetz gewährt
wurde“
durch die Kunst unterdrückte Handlung.
432-7 vom Strafgesetzbuch.
· Maßnahmen, die die Ausführung
der Gesetze vereiteln sollen ». durch den Artikel
unterdrückte Handlung 432-1 vom Strafgesetzbuch.
· Erreicht an der Aktion der
Justiz : Handlung unterdrückt durch die Artikel 434-11
; Artikel 121-7. vom Strafgesetzbuch.
Und um zu haben:
Frau CHARRAS in einer Zeit
nicht schreibt durch das Gesetz vor, das das Jahr 2004 läuft, hat Hindernisse
für Herrn André LABORIE am Zugang zu einem Gericht durch diskriminierende
Mittel ausgeübt „ die Hinterlegung “ indem man die finanzielle Lage des
Antragstellers kennt an RMI und aufgrund eines Verfahrens, dessen
letzterer zur Kenntnis genommen hat.
Daß Frau CHARRAS sich
außerhalb seiner Funktionen mit dem Ziel allein verhalten hat, die Autoren
bestimmter strafbarer Tatsachen nicht zu verfolgen, die Druck auf die
Präsidenten ausüben von Zimmer, um mißbräuchliche Hinterlegungen,
freiwillige Handlung durch Feindseligkeit befehlen zu lassen und wie davon
mehrer Urteil bestätigt zurückgegeben, um Herrn LABORIE in seinen Anträgen
auszuschließen.
Daß diese Handlungen
attentatoires an den Interessen von Herrn André LABORIE, seiner Familie die im
Widerspruch zum Europäischen übereinkommen über die Menschenrechte steht an
unserer Verfassung und unserem innerstaatlichen Recht sind.
Daß Frau CHARRAS in einem
Verfahren der Umleitung Immobilien durch ein intellektuelles Vergehen nicht
gemäß seinen Funktionen gehandelt hat, obwohl die strafbaren Tatsachen und mit
dem Ziel allein charakterisiert werden, die verfolgten Personen zu schützen, im
einzigen Ziel, das Herr André LABORIE nicht Reparatur vor der
Strafrechtsprechung auf der Grundlage von Artikel 1382 und 1383 des
Zivilistcodes und Folge an den verschiedenen Schäden erhalten kann, die der
Antragsteller und seine Familie erlitten haben.
Daß Frau CHARRAS seinen Willen
rechtfertigt, Herrn André LABORIE in mehreren Verfahren vor der Strafkammer des
Landgerichts von Toulouse und als der Letzte zu schaden, der Hindernis für die
Nachfrage der Kommunikation von Stücken einer Akte von Immobiliarerfassung
macht, grundlegender Gegenstand, der zum Grund der Angelegenheit vor dem
Gericht gehört, entzieht letzteren dieser Substanz.
Daß diese Ablehnung, die
Stücke des Verfahrens mitteilen zu lassen davon der Ablehnung gefolgt worden
ist, die Angelegenheit in Warten dieser Mitteilung über die Grundlage zu
vertagen von Artikel R155 vom Code von Strafverfahren, Pascolini-Erlaß
und anderen Erlässen der EMRK, die Frankreich regelmäßig durch die
Nichtbeachtung der Mitteilung der Stücke des Verfahrens verurteilen.
Daß Frau CHARRAS von seinen
Befugnissen benutzt, um Hindernis für den Zugang zum Gericht zu machen, und daß
die Ursachen gemäß dem Europäischen übereinkommen über die Menschenrechte in
seinem Artikel 6 gehört werden.
Tatsachen werden unterdrückt
von Artikel 432-7; 432-1 ; 434-11 ; 121-7. vom Strafgesetzbuch.
Auf den Grundrechten von Herrn André LABORIE und auf
der Grundlage von Artikel 6 des europäischen übereinkommens über die
Menschenrechte.
Gemäß dem
europäischen übereinkommen über Menschenrechte in seinem Artikel 6 ist Herr
André LABORIE berechtigt, ein Gericht zu erfassen, damit seine Ursache gehört
wird, und kein Hindernis, was auch immer er ist, an seinem Gegensatz gestellt
werden darf.
Artikel 6
garantiert die Rechte, die am öftesten sowohl vor den innerstaatlichen
Gerichtsbarkeiten als auch vor der europäischen Rechtsprechung berufen auf
wurden; er übersetzt den Rechtsstaat in die Praxis und wird als im allgemeinen
der Schlußstein des ganzen Systems des übereinkommens angesehen: „in einer
demokratischen Gesellschaft im Sinn des übereinkommens nimmt das Recht auf eine
gute Justiz einen so ausgezeichneten Platz ein, daß eine restriktive
Interpretation von Artikel 6 §1 nicht dem Ziel und dem Gegenstand dieser
Bestimmung entsprechen würde " (EMRK, Delcourt c/Belgien 17. Januar 1970); es ist eine Ergebnisverpflichtung, die so die Staaten
belastet, und alle Verfahren, deren Ausgang für einen geraden Zivilist
entscheidend ist, diesen Forderungen unterliegen.
Der Inhalt dieser Garantie „des gerechten“ Prozesses progressiv von den Straßburger Instanzen definiert worden ist: die Idee
sowie faßt es zusammen Professor Guinchard (Petites Plakate, 12. April 1999) ist,
jeder der Rechtssprechung unterworfene Person einen ehrlichen Prozeß zu
garantieren, und ausgewogen und die erste Forderung, um dort zu erreichen ist
jene eines Zugangsrechts zum Richter : muß jeder, der wünscht, eine
Aktion einzuführen, die in den Anwendungsbereich des übereinkommens hineingeht,
über einen angemessenen Rückgriff verfügen, damit ein Richter es hört,
die zwei andere, die uns nicht hier besonders zurückhalten werden, die das
Recht auf eine „gute Justiz“ (Organisationsgarantien des Gerichts und von
Zusammensetzung der Rechtsprechung) und das Recht auf wirksame Ausführung der
gerichtlichen Entscheidungen sind.
Der europäische Gerichtshof hat erklärt, daß dieses Zugangsrecht ein
wirksames Recht sein muß, dieses effectivité umfaßt selbst zwei Forderungen:
- die erste Forderung ist, daß der vom Staat anerkannte
richterliche Rückgriff zu einer wirklichen und ausreichenden richterlichen
Kontrolle führt; das erfaßte Gericht muß in voller Rechtsprechung befugt sein,
um die Angelegenheit sowohl in Recht entscheiden zu können als auch in der Tat;
- die zweite Forderung ist, daß es eine
wirkliche Möglichkeit für die Teile gibt, zur Justiz zu gelangen, das heißt,
daß sie kein Hindernis erfahren, das geeignet ist, sie praktisch daran zu
hindern, ihr Recht auszuüben (die Etappen handelnden um diese zweite
Forderung sich waren der Erlaß Airey c/Irland im Jahre 1979, der Erlaß Belley
Ende 1995, und der Erlaß katholische Kirche von drückt sich c/Griechenland Ende
1997)(2) ; so dürfen Wirtschaftsbedingungen keiner Person der Möglichkeit
entziehen, ein Gericht zu erfassen und in diesem Zusammenhang, es
obliegt den Staaten, diese Freiheit zu gewährleisten, indem man eine Regelung
legaler Beihilfe für mehr démunis schafft oder falls die Komplexität der
Rechtsüberlegung es erfordert ;
Von selbe einem Rechtshindernis kann davon die übung illusorisch auch
zurückgeben (Geouffre-Erlaß Pradelle des 16. Dezember 1992)(3).
DIE
BEACHTUNG DES PRIVATEN LEBENS IST AUCH EIN MENSCHENRECHT.
Es wird von der universellen
Erklärung der Menschenrechte anerkannt. (As gén. Vereinte Nationen, 10. Dez.
1948 Artikel 12) (veröffentlicht durch Frankreich: ABl. 19 févr.1949) und
durch das europäische übereinkommen über Schutz der Menschenrechte und der
Grundfreiheiten ( Kunst) (4. Nov. .1950 ratifiziert durch Frankreich am 3. Mai
1974: ABl. 4. Mai 1974).
Diese Texte sind durch die
französischen Rechtsprechungen direkt anwendbar (cont.4
oct.1948 Kunst. - Cass.2e civ. 24. Mai 1975: JCP G 1975 II 18180
BIS);
Der Richter französisch, der
einen Widerspruch zwischen den Begriffen des europäischen übereinkommens
feststellt und jene einer nationalen Norm muß den internationalen Text
vorherrschen lassen (Fall. Crim., 3. Juni 1975: Bulletin. crim. N° 141. -
Cass.crim. 26. März 1990: Bulletin, N°131.-ce, As 20octo.1989: AJDA 1989, N°12,
p.788).
Auf der Diskriminierung, die an Herrn André LABORIE gemacht wurde, um
Zugang zu einem Gericht zu haben
Artikel 14 des europäischen
übereinkommens über die Rechte der Menschen verbotenen jede Art der
Diskriminierung, wenn am Genuß von diesen Rechten und Freiheiten,
Diskriminierung „ insbesondere basiert auf dem Geschlecht, der Rasse, der
Farbe, der Sprache, der Religion, den politischen Meinungen oder allen anderen
Meinungen der nationale oder soziale Ursprung, die Zugehörigkeit zu einer
nationalen Minderheit, die Geburt oder jede andere Lage“
PRÄMEDITATION
FÜR NOMBEUSES HINDERNISSE
am Gegensatz
von Herrn LABORIE André.
Herr LABORIE André sah sich
von zahlreichen Hindernissen in zahlreichen Entscheidungen durch Sense und
Gebrauch der Urkundenfälschungen öffentlich und über Entscheidungen, die durch
das Gericht und das Berufungsgericht von Toulouse mit einem Hindernis permanant
an der Bewilligung der richterlichen Hilfe um Rechtsanwalt zu erhalten um die
Akten mit Gerechtigkeit zu verteidigen und am Zugang zu einem Gericht
zurückgegeben wurden.
Herr LABORIE ist gezwungen
worden, in zahlreichen Akten einzig, sich durch das Parkett von Toulouse
angegriffen zu verteidigen oder letzteren, die Druck in zahlreichen Akten
machen, damit Entscheidungen zurückgegeben werden, die im Widerspruch zu den
Interessen von Herrn stehen, und Frau LABORIE.
Herr LABORIE André ist
gezwungen worden, das Kontra auszuüben, von Herrn le Procureur der Republik zu
können, um zu versuchen, seine Ursache vor einem Gericht hören zu lassen.
Akten
bezüglich:
Der einzige Rechtsanwalt, den
ich am Titel der richterlichen Hilfe hatte, war ein Freund, der allen denkbaren
Druck des Parketts von Toulouse und von den Rechtsanwälten von Toulouse
erhalten hat, um abzulehnen zu nehmen mein Verteidigung.
Nach dem Mißerfolg des Schutzverfahrens
war es notwendig, daß das Parkett ein anderes Mittel findet, Hindernis für die
Verfahren von Herrn LABORIE André zu machen.
Daß der Befehl der
Rechtsanwälte erfolgt ist, nahmen zahlreiche Rechtsanwälte die Verteidigung
zahlreicher Magistrate, die auf Aktionswegen vor der Strafkammer des
Landgerichts von Toulouse verfolgt wurden.
Sie haben als Alibi gefunden
der Betrug am RMI Betrug an der richterlichen Hilfe, um Hindernis für die
Verteidigung durch meinen Rechtsanwaltfreund zu machen.
Daher mein Rechtsanwaltfreund,
der nicht mehr entschädigt wird, und mit dem Druck von den Rechtsanwälten
gezwungen worden ist, alle Verteidigungen aufzuhören.
Das Parkett von Toulouse hat
auch eine Beleidigung über der Präsident des Zimmers von criées von Toulouse hinsichtlich
Immobiliarerfassung Eigen-geschmiedet, um mich vom Verfahren auszuschließen,
und um in übertretung aller Rechtsnormen unser Eigentum durch meinen
willkürlichen Besitz ungestraft umzuleiten.
Legen fest, daß keine
Beleidigung in öffentlicher Audienz im Laufe einer mündlichen Ablehnung eines
greffière verwirklicht werden konnte und während ich regelmäßig pro
Justizgerichtsvollzieher einberufen worden bin.
Sie haben einen richterlichen
Hilfsbeschluß Eigen-geschmiedet unterzeichnet von einem Magistrat des BAJ von
PAU, indem sie geltend machen haben, daß ich Rechtsanwalt war, während ich mir
nie behauptet bin Rechtsanwalt zu sein, nie getragen das Rechtsanwaltkleid.
Diese Machenschaften des
Parketts von Toulouse sind einfach zu begreifen, mit dem Ziel allein, ein
Mittel zu finden, Herrn LABORIE strafrechtlich zu verfolgen und es in Besitz zu
stellen.
Man muß darauf hinweisen, daß
die Rechtsnormen sowohl national als auch Europäisch angewendet werden müssen.
Die Verschwörung zahlreicher
Magistrate des Sitzes und des Parketts mit dem Befehl der Rechtsanwälte wird
angesichts der verschiedenen nachstehenden Schriftstücke charakterisiert.
RÜCKRUF AUF DEN DURCHGEFÜHRTEN
KLAGEN
DURCH HERRN LABORIE ANDRE.
Von zahlreichen Magistraten
für Sense und Sensengebrauch verfolgt worden sind in Schrift öffentlich
in zahlreichem Urteil und Urteilen unter der Verantwortung des französischen
Staats, der durch den gerichtlichen Beamten des Schatzes sowie der
Justizhilfskräfte vertreten wurde.
In einer Akte, die die verfolgten
Tatsachen importiert, nach 7 Jahren Verfahren in einer Akte von
Immobiliarerfassung wiedererkannt worden sind, eine verfolgende Gesellschaft
„Athéna bezahlt“ hatte keine Rechtsexistenz mehr seit Dezember 1999 (Urteil des
Berufungsgerichts von Toulouse des 16. Mai 2006).
Daß er daher
ist, daß Herr LABORIE André in seiner Aktion bien fondé war.
Die gebrauchte Technik:
Herr LABORIE, der durch Feindseligkeit
durch einen verfolgten Magistrat, zwingendes Arbeitsverhältnis genommen wurde,
führt sich ein, Unparteilichkeit.
Der Rechtsanwalt führt falsche
Elemente ein, der Magistrat folgt dem Rechtsanwalt, obwohl oft die Aussagen
falsch sind, der Richter gibt eine Entscheidung über ungenaue Tatsachen zurück,
die ein falsches Intellektuelles bilden, daß diese Sense und gestellt in
Ausführung und am Nachtrag, während das Gegenteil besteht.
Daß es einen Gemeinschaftssinn
zwischen Magistraten und Justizhilfskraft gibt, der die Justiz durch aktive und
passive Bestechung und mit Parteilichkeit zurückgibt.
Der europäische Hof kann, daß
davon angesichts der Schriftstücke merken, die durch mein Gesuch gegen
Frankreich und durch die übertretung der verschiedenen obigen Artikel des
europäischen übereinkommens über die Menschenrechte und über seine Protokolle
eingebracht wurden.
Alle laufenden Verfahren waren
Gegenstand eines Hindernisses durch eine Geiselergreifung von Herrn
LABORIE André vom 13. Februar 2006 unter Gedeck eines unregelmäßigen
gerichtlichen Verfahrens auf der Form und auf dem Grund der Fortsetzungen und
mit dem Ziel allein, Hindernis für alle laufenden Prozesse zu machen.
Folgen:
Auf
der Klage in vom 14. Februar 2008 gegen X:
Darunter
bekannte Autoren
(Verbrecherische
Magistratshandlung und Justizhilfskräfte).
Immer nicht
unterrichtete Klage und ohne daß irgendein
Französische
Autorität will antwortet darauf
In diesen Begriffen am Rangältesten
der Richter von PARIS T.G.I.
Neuer Angriff an meiner
individuellen Freiheit, an der Integrität meiner Person des 14. Februar 2006
bis 14. September 2007.
Das regelmäßig befaßte
Rangälteste der Untersuchungsrichter macht Hindernis, diese verbrecherische
Angelegenheit zu unterrichten.
Herr LABORIE André ohne
Einkommen und der von Tatsache seiner Ehefrau durch verschiedene Erklärungen
bei den fiskalischen Diensten getrennt wurde.
Daß
die richterliche Hilfe muß automatisch sein. Vermerk von (Justizministerium
).
· Die Opfer „ freiwillige Angriffe am Leben oder an der Integrität der
Person “ sowie ihre Empfangsberechtigten profitieren von einer
automatischen richterlichen Hilfe : sie werden entbunden, ihren
Anträgen richterlicher Hilfe einige Dokumente beizufügen (Mittelbedingungen,
Nationalität, Familienverhältnisse).
Bis heute
bleibt das Rangälteste der Richter stumm, und der französische Staat ist
verantwortlich für diese Lage, der Hindernis für die Beachtung des europäischen
übereinkommens über die Menschenrechte macht.
Diese Klage
gegen X mit Zivilverfassung von Teil auf dem Staatsgebiet in einer Zeit nicht
schreibt durch das Gesetz vor betrifft Tatsachen, die von Verbrechern erwogen
werden, Durch Artikel 432-4 unterdrückte Tatsachen; 432-5 ; 432-6 vom
Strafgesetzbuch.
Diese Klage betrifft die willkürliche Entbehrung der
individuellen Freiheit von Herrn LABORIE André
Die
Personen, die gekannt haben und teilgenommen an meinem willkürlichen
Besitz auf dem französischen Territorium in einer Zeit nicht schreibt durch das
Gesetz des 14. Februar 2006 bis 14. September 2007 vor sind folgende:
· Herr CAVES Michel;
Magistrat; Präsident des Zimmers von criées und JEX.
· Herr THEVENOT; Magistrat; Ersatz
des Staatsanwalts der Republik.
· Herr PAUL MICHEL; Magistrat;
Staatsanwalt der Republik.
· Herr SYLVESTRE; Magistrat;
Allgemeiner Rechtsanwalt.
· Herr DAVOST; Magistrat;
Allgemeiner Staatsanwalt.
· Herr CARRIE; Magistrat; Erster
Präsident.
· Frau IVANCICH; Präsidentin der
Audienz des 15. Februar 2006.
· Herr PUJOS SAUSSET; Magistrat;
Präsident 3. Zimmer Besserungsaufrufe.
· Frau SALMERONE; Magistrat.
· Herr BASTIE; Magistrat.
· Herr SUQUE; Magistrat
· Herr LAPEYRE; Magistrat.
· Frau DOURNE; Magistrat.
· Herr OULES; Richtermagistrat der
Freiheiten und des Besitzes.
· Herr PETIPAS; Direktor von MEIN
von Seysses.
Das
Kassationsgericht, das am Kurs dieser willkürlichen Besitzperiode befaßt wurde,
sowie haben zahlreiche französische Behörden auf den verschiedenen geformten
Rechtsmitteln auf das Kassationsgericht zu intervenieren „die volle
Rechtsverweigerung und die übertretung des europäischen übereinkommens über die
Menschenrechte“ abgelehnt
Diese
Rechtsverweigerung der französischen Behörden ist die direkte Unterdrückung der
verschiedenen Klagen, die von Herrn LABORIE André gegen zahlreiche Behörden
durchgeführt wurden.
Herr LABORIE
André hat verschiedene Klagen durchgeführt, damit seine Ursache gerecht gemäß
Artikel 6 des europäischen übereinkommens über die Menschenrechte,
übereinkommen gehört wird, das unbedingt nicht seitens der französischen
Behörden unter der Verantwortung des französischen Staats gewahrt wird.
Die Unterdrückung der
französischen Behörden war noch einmal unmittelbar, Herr LABORIE André am das
14. Februar 2006 ist in Geisel genommen und ist bis 14. September 2007 in
übertretung aller Ordnungen von Strafverfahren und des europäischen
übereinkommens über die Menschenrechte eingesperrt worden.
Daß in dieser willkürlichen
Besitzperiode , Herr LABORIE André ohne Mittel, in seiner Verteidigung im
Strafverfahren zu handeln, geprüft von seinem Hauptwohnsitz durch ein Verfahren
von Immobiliarerfassung in übertretung aller Rechtsnormen und durch Sense und
Gebrauch der Sensen in privaten und öffentlichen Schriften, Verfahren unter
Glasur der Behörden aus Toulouse, Rechtsmittel alle verletzt und nicht
registriert sich befunden hat auf das Kassationsgericht.
RÜCKRUF DER
TATSACHEN WILLKÜRLICHER BESITZ:
Herr LABORIE André war
Gegenstand von gerichtlichen Verfolgungen auf der Grundlage von Artikel 395
NCPP durch ein Verfahren in unmittelbarem Erscheinen am 14. Februar 2006
und gestellt in Besitz auf der Grundlage von Artikel 396 NCPP und für eine Dauer,
die nicht kann drei Tage zu überschreiten vor dem Gericht und
unter Gedeck eines gerichtlichen Verfahrens zu erscheinen, das durch Sense und
Sensengebrauch gemacht wurde.
Herr LABORIE André ist vor dem
Gericht am 15. Februar 2006 in übertretung aller Rechtsnormen und nach einer
Sichtbewachung erschienen, die auf Chefs von Anklagen beabsichtigt wurde, die
nicht bestehen können, nur Eigen- geschmiedet durch das Parkett von
Toulouse.
Obwohl das Gericht unfähig vom
15. Februar 2006 ist, um die Ursachen durch ein laufendes Gesuch zu hören, das
am verbrecherischen Zimmer im Kassationsgericht eingebracht wurde, und um zu
verlangen, daß die ganze Rechtsprechung aus Toulouse in legitimem Argwohn
erklärt wird, mit diesem Gesuch war die suspensive Wirkung auf die Grundlage
des Rundschreibens C-662 von NCPP verbunden.
Die sich müssende erfaßte
Rechtsprechung aufzuschieben zu bestimmen das Gericht an gemacht eine
Entscheidung unregelmäßig an zwei Jahren Gefängnis schließt durch Sense
und Sensengebrauch in übertretung aller Rechtsregeln , die die Mitteilung der
Stücke des Verfahrens ablehnen, die den Verweis ablehnen, um die Verteidigung
vorzubereiten, übertretung von Artikel 6 des europäischen übereinkommens
über die Menschenrechte
Dieses Gericht, obwohl unfähig
in seiner Audienz des 15. Februar 2006 über meine Aufrechterhaltung in Besitz
auf der Grundlage des Artikels 397-4 NCPP bestimmt hat, ohne das Mandat von
drei Tagen zu erneuern.
Entscheidung des Gerichts
erhält in Besitz aufrecht?
Das Mandat, von dem Gegenstand
in vom 14. Februar 2006 Herrn LABORIE André in unmittelbarem Erscheinen war,
war auf der Grundlage von Artikel 396 NCPP, er konnte nicht mehr als 3 Tage
überschreiten, das Gericht mußte es erneuern, um, weiterhin mich in Gefängnis
zu besitzen.
Herr
LABORIE, ohne vom Inhalt des zurückgegebenen Urteils, sowohl auf der
öffentlichen Aktion als auch auf der Zivilaktion zu kennen, hat ein
Rechtsmittel „die am 16. Februar 2006-Berufung „auf die
Veredelung von MEIN von Seysses gebildet. (beiliegend Stück).
Anwendbar war Artikel 148-2
NCPP:
Kunst. 148-2 (L. no 83-466 vom
10. Juni 1983) Jede Rechtsprechung, die gemäß Artikeln 141-1 und 148-1
über einen oder über einen Antrag von Setzen in Freiheit der gerichtlichen
Kontrolle vollen oder partieller Antrag von Aufhebung bestimmen soll, drückt
sich nach Anhörung des öffentlichen Ministeriums, des Beschuldigten oder Tones
aus (L. no 93-2 vom 4 janv. 1993) „Rechtsanwalt“;
der nicht besessene Beschuldigte und sein (L. no 93-2 vom 4
janv. 1993) „Rechtsanwalt“ werden per Einschreiben achtundvierzig
Stunden wenigstens vor dem Datum der Audienz einberufen. (L. no 2004-204
vom 9. März 2004, Kunst. 102) „Wenn die Person bereits vor der
Rechtsprechung weniger als vier Monate erschienen ist zuvor, der Präsident von
dieses
Page 20
Das Berufungsgericht hat nie
in der Frist von 20 Tagen auf der Grundlage des Artikels 148-2 NCPP, das heißt
spätestens am 9. März 2006 bestimmt.
Es ist ab diesem Datum; das
heißt vom 9. März 2006 mangels der Entscheidung des Berufungsgerichts von
Toulouse, daß die reuevolle Verwaltung keinen legalen Titel hatte, um ,
weiterhin Herrn LABORIE André zu besitzen.
Mein Besitz ab dem 9. März
2006 fällt unter die Verantwortung für die reuevolle Verwaltung illegal und
willkürlich.
Dieser willkürliche
Dauerbesitz bis 14. September 2007.
Diese Tatsachen werden durch
die folgenden Artikel unterdrückt:
Kunst.
432-6 Die Tatsache
durch einen Beamten der reuevollen Verwaltung, eine Person ohne Mandat, Urteil
oder Mutterbefehl zu empfangen oder zurückzuhalten, der gemäß dem Gesetz
angefertigt wurde, oder die Dauer eines Besitzes unberechtigt zu verlängern,
wird mit zwei Jahren Haftstrafe und 30 000 Geldstrafeeuro bestraft. - Pr.
NEP. 126, 136, 575.
DIE IMMER NICHT GEHÖRTEN
RECHTSMITTEL
Herr LABORIE
André dann, daß er willkürlich bis 14. September 2007 besessen wurde, sah sich
alle Rechtsmittel im Strafverfahren auf dem Grund der Verfolgungen
mit einem ständigen Hindernis so vor dem T.G.I nur vor dem Berufungsgericht von
Toulouse sowie durch Vorderseite das verbrecherische Zimmer im
Kassationsgericht, (Rechtsverweigerung) unter der Verantwortung für den
französischen Staat.
Auf dem Urteil des 15. Februar 2006, das durch das TGI
von Toulouse zurückgegeben wurde.
Auf dem Urteil des 14. Juni 2006, das durch das
Berufungsgericht von Toulouse gefällt wurde.
Auf dem Urteil des 6. Februar 2007, das durch das
Kassationsgericht gefällt wurde.
Der
französische Staat muß sich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
rechtfertigen oder ist diese Rechtsmittel übergegangen, die von Herrn LABORIE
André im Laufe seines willkürlichen Besitzes befaßt wurden.
Feststellen daß diese Rechtsmittel nicht gehört
werden konnten und zu verlangen durch den französischen Staat die
Belege zu produzieren, daß diese Rechtsmittel vor einem Gericht auf der
Grundlage des europäischen übereinkommens über die Rechte des Menschen und
seinem Artikel 6 gehört worden sind und andere an der Wahrung des Rechts der
Verteidigung.
Für Herrn LABORIE André auf
diesen Rechtsmitteln, was den Grund der Verfolgungen betrifft, sind diese nie
gehört worden.
Mehrere Beschwerden wurden
gemacht, die französischen Behörden sind immer stumm geblieben.
Die Schäden während dieses
willkürlichen Besitzes sind zahlreich:
Verlauf des
Verfahrens vor der Strafkammer des Landgerichts
das 15. Februar
2006.
Ich bin manu
militari vor dem Gericht erschienen, ich habe letzteren informiert, daß ich
sich Haupt- MARTIN von Amts wegen begangenen Rechtsanwalt, denn dieses nicht
akzeptierte in der Reihenfolge die bedauernden Rechtsanwälte und Zivilanteil an
der Angelegenheit ernannt (beigefügte Stücke): (Interessenkonflikt )
und macht Partei von den Rechtsanwälten von Toulouse. (Übertretung des
Artikels 6-3 der EMRK)
Das Gesuch in legitimem
Argwohn ist von Justizgerichtsvollzieher am 3. Februar 2006 an Frau D' ESPARES
SERNY Marie Françoise, Substitut Général (von Herrn le Procureur Général, der
nicht installiert wird) im Berufungsgericht von Toulouse und für sehr ernste
Tatsachen dieser Rechtsprechung bedeutet worden, (siehe beiliegenden Inhalt des
Gesuchs).
— in Fall der Unterbrechung des Kurses der Justiz insbesondere, wenn der
Gerichtsstand nicht legal zusammengesetzt werden kann,
— für
legitime Ursache des Argwohns,
— im
Interesse einer guten Verwaltung der Justiz.
AN der Audienz des 15. Februar
2006 ich habe den Verweis der Angelegenheit verlangt, um meine Verteidigung und
die Stücke des Verfahrens vorzubereiten.
Das Gericht hatte in seinem
Besitz die von Herrn LABORIE André geschriebenen Beweise und Wiederaufnahme im
Protokoll des Setzens in Besitz, „die Akte des Verfahrens und der Annahme
verlangend beurteilt zu werden, daß, nachdem Kenntnis der Stücke der Akte
gehabt zu haben“
Herr André LABORIE hat eine
systematische Verweisablehnung gehabt, um seine Verteidigung vorzubereiten und
die Stücke des Verfahrens zu erhalten. (Übertretung von Artikel 6; 6-1 ;
6-3 von der EMRK)
Herr André LABORIE ist nicht
gemäß Artikel 394 NCPP zitiert worden, indem man eine Frist von mindestens 10
Tagen eingehalten hat. (Übertretung von Artikel 6; 6-1 ; 6-3 von der
EMRK)
Alles, um in ihr beabsichtigtes
Ziel zu gehen mich direkt in Gefängnis für zahlreiche Monate in übertretung
aller Rechtsnormen zurückschicken, die nicht bis zum heutigen Tag bestritten
werden können. ( Beweise an der Unterstützung). (Übertretung von Artikel
6; 6-1 ; 6-3 von der EMRK)
Obwohl das Gericht die
Kenntnis hatte, daß das Verfahren mit Ungültigkeit angesichts Artikels 802
beschmutzt würde Unterabsatz 46, ist das Gericht außer zur Wahrung des
innerstaatlichen Rechts und des nationalen Rechts übergegangen.
DURCH
MISSBRAUCH ZU KÖNNEN und durch übertretung des Gesetzes
AN der Audienz des 15. Februar
2006, nachdem die obigen Beobachtungen aufgerichtet zu haben haben mir gestellt
Fragen, von denen ich ohne jedoch geantwortet habe zu akzeptieren entschieden
zu werden, da ich meine obigen Anträge ausgedrückt hatte, das Gericht in
übertretung von allem, zurückgegeben ein Urteil an der Audienz von 2 Jahren
festes Urteil.
Diese Audienz wurde gehalten: Durch die folgenden Magistrate:
Fräulein IVANCICH Präsidentin, das Funktion als Präsidentin macht.
Frau DOURNES, Präsident, Beisitzer.
Frau CLEMENT- NEYRAND Beisitzerrichter.
Frau BONAVENTURE Urkundsbeamter.
Herr THEVENOT öffentliches Ministerium
Willentlicher Herr CAVAILLES.
Legt fest, daß Herr CAVAILLES, der das öffentliche Ministerium vertritt,
und Frau DOURNE zwei Magistrate waren, die mir unter Schutz stellen wollten, um
Hindernis für zahlreiche Akten gegen ihre Ebenbürtigkeit zu machen.
Dieses Urteil ist ohne davon von seinem Inhalt dieses Urteils zu kennen
zurückgegeben worden, das in übertretung der Rechtsnormen zurückgegeben wurde.
Diese Entscheidung des 15.
Juni 2006 respektiert die Mitteilung an den Beschuldigten in der Frist der 10
Tage um zu sein an courrant des Inhalts nicht, vor dem Fristablauf der
Rückgriffe „ der Aufruf“ .ce, das Herrn LABORIE André Schaden zugefügt hat.
BERUFUNG
OHNE MITTEILUNG DES AM 16. FEBRUAR 2006-URTEILS
Herr LABORIE André hat von der
Entscheidung in Anspruch genommen, die an der Audienz des 15. Februar 2006
zurückgegeben wurde das heißt am 16. Februar an der Veredelung von
MEIN von Seysses (beiliegend Stückdokument), und ohne den Inhalt
des Urteils sowohl auf Strafebene als auch auf dem Zivilistplan , ist es zu
kennen nur am 30. März 2007, daß die Minute des Urteils mein zur Kenntnis
genommen worden ist Fehlen einer Kommunikation in der Berufungsfrist, was mir
einen Einwand verursacht hat, um Anfechtungen auf ihrer Regelmässigkeit der
Entscheidung aufzurichten (bis heute eingetragen in öffentlicher
Urkundenfälschung und das im Laufe des Verfahrens untersucht wird.)
OPPOSITION
UND am 30. März 2007-AUFRUF
Urteil
des 15. Februar 2006
Dieses Urteil ist nur am 30.
März 2007, das heißt mehr als Jahre mitgeteilt worden nach, was ein Problem der
Rechtsprechung aus Toulouse rechtfertigt. (Beiliegend rechtfertigend vom TGI
Stück).
Daß infolgedessen eine
Opposition und eine Berufung an diesem Urteil des 15. Februar 2006 N° 282/06
gebildet worden ist das heißt in vom 31. März 2007 und beiliegender
Handlung rechtlich der Rechtsmittel, die noch nicht durch den Hof und durch das
Gericht gereinigt wurden. (Beiliegend rechtfertigend von der
Stückveredelung).
Und nach der folgenden
Motivierung: adressiert an Herrn Paul MICHEL Procureur der Republik und durch die Veredelung des
Erlaßhauses, damit er davon nicht am 31. März 2007 ignoriert.
Um Herrn Paul MICHEL eines
ernsten Problems zu sensibilisieren, ich habe
gleichzeitig mitgeteilt, daß die Opposition und der Aufruf, ein Beschluß des
Büros richterlicher Hilfe, die von einem Magistrat gemacht wurde, der
berichtet, daß ein Individuum, das ich nicht kenne, von Haupt- André LABORIE
Rechtsanwalt an N°2 Straße der Schmiede verteidigt würde, während ich nie ein
Rechtsanwalt war. (beiliegend Stückdokument) Die öffentliche
Urkundenfälschung charakterisiert.
Die Unfähigkeit des TGI von
Toulouse vom 15. Februar 2006.
- Artikel 394 NCPP,
- Artikel 662 NCPP
- Rundschreiben C - 662 von NCPP,
- 802 Abschnitt 46 von NCPP
Artikel 486 Unterabsatz 9
von NCPP : Die durch die Kunst vorgeschriebenen Formalitäten. 486 sind es
kaum eine Ungültigkeit. Crim. 12. Mai 1971: Bulletin. crim. no 153;
D. 1971. Somm. 165 27. Nov. 1984: Bulletin. crim. no 370
21. März 1995: Bulletin. crim. no 115. So kann die späte
Einbringung der Minute eines Urteils die Ungültigkeit von diesem bewirken, wenn
der Beschuldigte davon keinen Schaden erlitten hat. Selben
Erlässe. Aber nicht in stellt sich selbst an den wesentlichen Bedingungen
seiner legalen Existenz und besonders an den Vorschriften der Kunst zufrieden.
486, Al 1ErC. pr. NEP. darauf beschränkt sich ein Urteil, das den Namen der
Magistrate nicht erwähnt, die die Strafkammer des Landgerichts zusammensetzen,
und darzustellen, daß er vom Präsidenten in Abwesenheit von zwei
Beisitzerrichtern zurückgegeben worden ist, deren Anwesenheit an den Debatten
und an beraten, nicht erwähnt, und ohne daß auf die Bestimmungen der Kunst
verwiesen wird. 485, Al 3 vom selben Code; das Berufungsgericht könnte nicht
die legalen Erwähnungen ersetzen, und die Ausnahme der Ungültigkeit des Urteils
abzulehnen, indem man nur nach den lors gehaltenen Vermerken der Audienz der
Debatten das Gericht feststellte setzte sich aus den Magistraten zusammen, um sich
die handelt; das Berufungsgericht muß in diesem Fall durch Anwendung der Kunst.
520 C. pr. NEP. zu annullieren, zu erwähnen und über den Grund zu bestimmen.
Crim. 31 janv. 1994: Bulletin. crim. no 40.
ANFECHTUNGEN
AN DEN VERSCHIEDENEN BEHÖRDEN
Herr SYLVESTRE Jean Jacques Ersatz von Herrn le Procureur Général für das Berufungsgericht von
Toulouse hat gut Kenntnis von meiner Klage genommen, die für willkürlichen
Besitz eingebracht wurde, vom 4. März 2006, dieses kann also nicht es
ignorieren. (an diesem Tag ist verantwortlich für diese, um nicht zu haben zu
handeln), erledigt unterdrückt durch Artikel 432-4 bis 432-6 von NCPP.
Per seine Post des 17. März
2006 und zurücknehmend, daß, was mein Gesuch betrifft, das am verbrecherischen
Zimmer für Argwohn der Rechtsprechung aus Toulouse eingebracht wurde, der am
21. Februar 2006 zurückgegebene Erlaß mir pro Gerichtsvollzieher gemäß Artikel
666 NCPP und es bedeutet wird, ist, von dieser Bedeutung auszugehen, die er
haben wird beurteilte Autorität mit Sachekraft.
Was beweist, obwohl das
Gericht vom 15. Februar 2006, konnte nicht über die Verfolgungen, die an meinem
Gegensatz in unmittelbarem Erscheinen gemacht wurden, das verbrecherische
Zimmer bestimmen, das nicht über besagtes Gesuch und über die folgende verlangte
suspensive Wirkung bestimmt hat, das Rundschreiben C-662 von NCPP, daß
Herr SILVESTRE es ignorieren wollte und sein durch Handlung des
Justizgerichtsvollziehers zur Kenntnis genommen hat.
Herr SILVESTRE ignoriert durch diese Schriftstücke das Rundschreiben c 662
NCPP freiwillig.
(beiliegend
Stück).
AUF dem URTEIL des 21. Februar 2006, das durch das verbrecherische Zimmer gefällt wurde
Bestimmt
über das Gesuch, das in legitimem Argwohn eingebracht wurde.
Das Kassationsgericht hat vom 21. Februar sein Urteil N°1267 gefällt, indem
es vorgegeben hat, daß er nicht in der Art besteht Verweisgründe wegen
legitimen Argwohns.
Während in meinem Gesuch die Rechtsprechung berufen wurde, die beiliegendes
Gesetzeskraft macht:
Forderungen des gerechten
Prozesses.
Artikel 662 Unterabsatz 12 und
13 von NCPP
Ist objektiv geeignet, einen
Zweifel an der Unparteilichkeit der Rechtsprechung nach der Kunst entstehen zu
lassen. 6 Abkommen. EDH und stellt folglich einen Abtretungsgrund wegen
legitimen Argwohns im Sinne der Kunst dar. 662 C. pr. NEP. der Umstand, daß die
Hauptversammlung der Magistrate eines Gerichts einen Antrag der Unterstützung
für eines von ihren Mitgliedern angenommen hat, bestehend Zivilanteil an einem
anhängigen Verfahren vor diesem Gericht. Crim.
3. Nov. 1994: Bulletin. crim. no 351; Dr. Straf- 1995 no 27,
OBS. Maron. Das gleiche gilt, wenn ein Untersuchungsrichter hat, auf den
Tatsachen zu unterrichten, die durch den Zivilteil angeprangert wurden, nachdem
er dieser eine Ablehnung entgegengesetzt hat, zu informieren ungerechtfertigt.
Crim. 4. März 1998: Bulletin. crim. no 86. … Oder
wenn der Ausbildermagistrat gegen den eine Klage mit Zivilverfassung von Teil
eingebracht worden ist, einen Ablehnungsbeschluß zurückgegeben hat zu
informieren. Crim. 16. Mai 2000: Bulletin. crim. no 191.
Die Umstände der Art, unter
denen Verfolgungen ausgeübt worden sind auf der Ankündigung eines Magistrats
des Parketts, die sich als Opfer der Tatsachen erweisen, sind von Natur nicht,
Unabhängigkeit der Mitglieder des Gerichts zweifeln zu lassen, aber befürchten
zu lassen, daß die Rechtsprechung, die hat, über die Rechtmässigkeit der
Anklage zu entscheiden, die ausreichenden Unparteilichkeitsgarantien nicht nach
der Kunst bietet. 6 Abkommen. EDH und bilden
folglich ein Abtretungsgrund wegen legitimen Argwohns im Sinne der Kunst. 662 C. pr. NEP. Crim. 30. Nov. 1994: Bulletin. crim. no 392;
Dr. Straf- 1995 no 56, OBS. Maron; D.
1995. Somm. 323, OBS. Pradel.
Und für ernste Tatsachen, die
zum Zeitpunkt des Gesuchs in den folgenden Begriffen aufgerichtet wurden:
BERUFENE AUF GRÜNDE
Im Gesuch, das vor dem verbrecherischen Zimmer im Kassationsgericht
eingebracht wurde
Die verschiedenen Hindernisse,
die seit mehr als 15 Jahren gegen Herrn André LABORIE durch die Rechtsprechung
aus Toulouse und auf Antrag des Parketts gestellt wurden, bis zum heutigen Tag
handelnd weiterhin mit Parteilichkeit an seinem Gegensatz.
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Einzelheiten für jedes der Verfahren legen fest, daß jede Angelegenheit
nicht nicht mehr in diesem Gesuch im einzelnen beschrieben werden kann, und
können dem Antrag der Justiz geliefert werden.
Wir werden im Laufe meiner
Erklärungen den Rückfall des Parketts und dieser Magistrate wiederfinden, um
Hindernis für die Wahrheit zu machen.
Magistrate,
die auf Toulouse vor dem Rangältesten der Untersuchungsrichter oder auf Weg der
Zitataktion auf dem schweren und persönlichen Fehler verfolgt wurden,
Schadenrechtsnachfolger an Herrn André LABORIE und seine Familie.
— Frau BORREL, Magistrate TI Erfassungsdienst auf Gehalt.
— Herr ROSSIGNOL Honorarmagistrat des BAJ
— Frau BERGOUGNAN Magistrat Untersuchungsrichter
— Frau MOULIS Magistrat. Untersuchungsrichter
— Herr BELLEMER Magistrat Präsident des Zimmers der Instruktion
— Herr FOULON. M, Magistrat
liegen vom TGI zugrunde
— Frau FOULON. E, Magistrat des
Sitzes.
— Herr MELIA. Magistrat
Untersuchungsrichter
— Herr LANSAC. A, Magistrat des
Parketts
— Herr IGNIACIO Magistrat des
Parketts
— Frau IGNIACIO Magistrat.
— Frau CERA Magistrat.
— Herr LEMOINE. Magistrat
— Frau CHARRAS Magistrat des
Parketts
— Herr SOUBELET Magistrat des
Parketts.
— Herr CAVAILLES Magistrat des
Parketts.
— Herr MAS Magistrat
Zimmerpräsident.
— Herr PUJO-SAUSSET
Magistrat Zimmerpräsident.
— Und verschiedene
Justizhilfskräfte , die direkt oder indirekt mit oder in Mitschuld der oben
verfolgten Personen teilgenommen haben.
Ps: All diese Verfahren waren vor der Geiselergreifung von Herrn LABORIE André
im Gange, das heißt am 14. Februar 2006
Daß infolgedessen Herr André
LABORIE gegründet wird, allgemeinen Herrn le Procureur des Kassationsgerichts
zu bitten, um daß die Rechtsprechung aus Toulouse in legitimem Argwohn gestellt
wird, um die Rechte von Herrn André LABORIE zu bewahren, die genauso viel seine
Zivilistinteressen betreffen, daß an seiner Würde sowie an seine
individuelle Freiheit.
Daß infolgedessen Herr André
LABORIE gegründet wird, allgemeinen Herrn le Procureur das Kassationsgericht zu
bitten, um daß die Rechtsprechung aus Toulouse in legitimem Argwohn für die
verschiedenen Verfolgungen einiger Magistrate gestellt wird, darunter obige
Liste, darf sowohl vor dem Rangältesten des Untersuchungsrichters als auch vor
der Strafkammer des Landgerichts auf dem schweren Fehler eines jeden, als auch
der Staat nicht verantwortlich für die persönlichen Fehler der Magistrate
betreffend die öffentlichen Kassenbestände des Steuerzahlers sein.
Daß angesichts der
verschiedenen Aktionen und des Korporatismus der Magistrate, die auf der
Rechtsprechung aus Toulouse verfolgt wurden, daß nur eine Parteilichkeit in den
Angelegenheiten in Betracht gezogen werden kann, was Herrn André LABORIE
betrifft, und wie es beweisen kann die verschiedenen Dokumente, die bleiben,
auf Antrag der Behörden zu produzieren, außer auf Antrag jener der
Rechtsprechung aus Toulouse.
Daß eine Untersuchung auf der
Rechtsprechung aus Toulouse vorangetrieben werden muß , was die Angelegenheiten
von Herrn André LABORIE betrifft, die gewiß angesichts der Medien nicht die
einzigen sind, dasselbe Schicksal zu erfahren. (Alles durch die Behörden
gedeckte Verschwinden)
Herr André LABORIE bleibt an
der Bestimmung der Justiz, um auf all seinen detaillierten Erklärungen vor
einer anderen Rechtsprechung dort oben gehört zu werden.
Aber schon jetzt dringend ist
es für eine gute Verwaltung der Justiz notwendig, zur Kenntnis zu nehmen, daß
die Rechtsprechung aus Toulouse Setzen in legitimem Argwohn nach Untersuchung
erklärt werden muß, und was die Angelegenheiten gegen Herrn André LABORIE
betrifft.
Daß er dringend ist, daß durch
die übertragung des Ministers für Justiz eine Verwaltungsuntersuchung ist, und
auf Antrag allgemeinen Herrn le Procureur im Kassationsgericht zu befehlen.
Herr LABORIE André fordert das
verbrecherische Zimmer auf, mit der Vorstellung seines Gesuchs die folgende
suspensive Wirkung zu verbinden das allgemeine Rundschreiben von Artikel 662
von NCPP (Circ. 1Er März 1993. „Unten zurückgenommen“. (Parteilichkeit der
Rechtsprechung aus Toulouse), ständige übertretung von Artikel 6 des
europäischen übereinkommens über Schutz der Menschenrechte.
Die suspensive Wirkung bewirkt
die provisorische Abtretung der Rechtsprechung bis zu es, daß er über den Grund
des Antrags bestimmt ist.
VERLAUF AUF
DEM GRUND VOM VERFAHREN VOR dem BERUFUNGSGERICHT VON TOULOUSE
Am 18. Mai 2006
In seiner
Audienz des 18. Mai 2006 habe ich den Verweis der Audienz verlangt, um meine
Verteidigung sowie mein Setzen in Freiheit vorzubereiten, um diese
vorzubereiten, da ich einen Rechtsanwalt und keine Möglichkeit hatte, davon auf
Toulouse zu erhalten.
Es gab einen
Interessenkonflikt, der Befehl der Rechtsanwälte von Toulouse, die gegen mich
klagend sind.
Ein Verweis
ist am 30. Mai 2006 gewährt worden.
Auf der
Grundlage des Artikels Artikels 397-4 NCPP mußte der Hof über den Grund der
Fortsetzungen innerhalb von 4 Monaten interjeté der Berufung und über das
Urteil vom 15. Februar 2006, das heißt spätestens am 14. Juni
2006 in der Maßnahme bestimmen, daß Herr LABORIE eingesperrt wurde.
Daß der Wille charakterisiert
wird, der Freiheit von Herrn LABORIE André zu schaden, um es daran zu hindern,
und sich vom Konflikt von den Rechtsanwälten zu verteidigen.
Das Berufungsgericht, das auf
dem Rechtsmittel erfaßt wird „der Aufruf“ des 16. Februar 2006 ist nicht in der
strikten Verpflichtung, die 4 Monate zu respektieren, die den Grund der
Verfolgungen betreffen, wenn Herr LABORIE nicht besessen wird, sondern, ist in
der Verpflichtung, der Anwendung des Artikels 6-3 der EMRK um einen gerechten
Prozeß zu erhalten über die Grundlage des Artikels 6-1 der EMRK zu genügen.
Herr LABORIE
André mußte am 9. März 2006 durch das Fehlen einer Entscheidung des
Berufungsgerichts von Toulouse befreit werden über die Grundlage des Artikels
148-2 NCPP.
Der Grund
der Verfolgungen kann nicht von Anfang an durch den Hof zur Sprache gebracht
werden, wenn die Verfahrenszwischenfälle nicht und mangels der Beachtung
Artikels 6-3 der EMRK gereinigt werden.
Der Einfluß
allein ist auf dem Besitz, der sich mangels widersprüchlicher Debatte über den
Grund innerhalb von 4 Monaten und zuerst mit einem regelmäßigen
Ablagerungsmandat unterbrechen muß, was davon nicht der Fall für Herrn LABORIE
André war, der nur ein Ablagerungsmandat von drei Tagen hat.
VERLAUF AUF
DEM GRUND Vom VERFAHREN VOR dem BERUFUNGSGERICHT VON TOULOUSE Am 30. Mai
2006
Es ist einfach, die
Machenschaften des Berufungsgerichts von Toulouse zu begreifen, alle
Rechtsnormen in seiner Audienz des 30. Mai 2006 und mit dem Ziel allein
verletzt zu haben, Hindernis für die Freiheit von Herrn LABORIE André noch
einmal zu machen, während es bereits in willkürlichem Besitz seit dem 9. März
2006 war.
AN dieser Audienz setzte sich
der Hof aus den folgenden Magistraten und aus denselben Magistraten zusammen,
die mir meine zwei Anträge des Setzens in Freiheit abgelehnt haben, um meine
Verteidigung vorzubereiten, und die Richter und Teile, diese von Herrn LABORIE
André juristisch verfolgten Letzten vorne Herr le Premier Präsident und die hohen
Behörden waren, die in vorhergehenden Angelegenheiten aus ernsten Gründen vor
der Ergreifung des Geisel abgelehnt wurden in, vom 13. Februar 2006.
AN dieser Audienz des 30. Mai
2006:
Ich ließ ein Gesuch in
Ablehnung einbringen, die Herrn le Premier Präsident des Berufungsgerichts von
Toulouse aller Mitglieder des Hofes vorgestellt wurde.
Herr le Premier Präsident hat
auf diesem am 19. Juni 2006-Gesuch nur geantwortet.
Der Hof wurde über dieses
Gesuch unterrichtet, das an der öffnung der Audienz eingebracht wurde.
Der Hof wurde über einen
Verweisantrag unterrichtet, der von Herrn LABORIE André am Grund formuliert
wurde, daß er das Büro mit richterlicher Hilfe von Toulouse vom 23. Mai 2006
und nach der Ablehnung des Setzens in Freiheit in seiner Audienz des 18. Mai
2006 befaßt hatte, um die Möglichkeit zu erhalten, sich zu verteidigen.
Antrag der
richterlichen Hilfe, um die Unterstützung eines Pariser Rechtsanwaltes (Haupt-
BOUZERAN ) zu erhalten.
Der Hof
wurde über einen Verweisantrag unterrichtet, der durch einen Pariser
Rechtsanwalt (Haupt- BOUZERAN) und vor der Audienz des 30. Mai 2006 gemacht
wurde.
Der Hof wurde durch Haupt-
BOUZERAN über eine Nachfrage nach Stücken der Akte unterrichtet, die durch das
öffentliche Ministerium gewährt worden ist.
Legt fest, daß diese Stücke
Haupt- BOUZERAN erst im Juli 2006 nach der Audienz vom 30. Mai 2006 erreicht
haben.
Daß der Hof, nachdem er hat,
meinen Antrag aufzurichten der Transferantrag an den obigen Gründen der
öffentlichen Kraft befohlen hat, mich von der Audienz wegzunehmen, während ich
an gesehen von den aufgerichteten Rechtselementen und mich richtig und ruhig
war, in Zelle an unter Boden des Berufungsgerichts gestellt haben.
Nicht anwesender Herr LABORIE
und der nicht an der Audienz des 30. Mai 2006 vertreten wurde.
Herr LABORIE ist vor dem Hof
hinaufgegangen worden, nachdem das öffentliche Ministerium seine Anforderungen
machte.
Herr LABORIE André hat nie
keine Kenntnis dieser Anforderungen gehabt, um darauf zu antworten, was durch
das am 14. Juni 2006 gefällte Urteil bestätigt wird.
Daß dieser Erlaß des 14. Juni
2006 gut mit Ungültigkeit beschmutzt wird.
Verletzung der
Verteidigungsrechte Artikel 6; 6-1 ; 6-3 von der EMRK.
Fehlen eines Rechtsanwaltes,
von Verfahrensstücken .
Durch den Hof abgelehnte
Ablehnung, bevor Herr le Premier Präsident seinen Beschluß vom 19. Juni 2006
zurückgibt.
Transfer abgelehnter Audienz
aufgrund des Antrags Haupt- BOUZERAN und in Warten am 23. Mai 2006 der
regelmäßig eingebrachten richterlichen Hilfe und der Stücke des Verfahrens.
Keine Möglichkeit, sich sowohl
auf den Ausnahmen des Verfahrens als auch auf dem Grund der Verfolgungen hören
zu lassen.
Daß Herr
LABORIE André Opposition auf dem Erlaß des 14. Juni 2006
gebildet hat, der nicht konnte, unterstützen und durch einen Rechtsanwalt bei
der Veredelung des seysses-Erlaßhauses darstellen.
Daß Herr
LABORIE André eine Kassationsbeschwerde auf dem Erlaß des 14. Juni 2006 bei der
Veredelung des Erlaßhauses gebildet hat.
Daß die
richterliche Hilfe für das Kassationsgericht verlangt worden ist, ist sie
abgelehnt worden, während ich besessen wurde, ohne zurückgekommen und
unumstrittene Ungültigkeitserklärungsmittel.
Daß
hinterher ich erfahren habe, daß ich den richterlichen Hilfsantrag gehabt habe,
der durch das T.G.I von Toulouse abgelehnt wurde, aufgrund meines Antrags vom
23. Mai 2006 für die übernahme Haupt- BOUZERAN.
Daß Herr
LABORIE sich ablehnen sah, in seiner öffentlichen Audienz im Kassationsgericht,
privat auf Bericht des Beraters Berichterstatter, privater der
Schlußfolgerungen des allgemeinen Rechtsanwaltes anwesend zu sein, während
schriftlich Herr LABORIE André verlangt hatte zu sein présdent.
AUF den
MACHENSCHAFTEN des BERUFUNGSGERICHTS, UM ZU BEDECKEN
DIESER
WILLKÜRLICHE BESITZ
Das Berufungsgericht von
Toulouse, um diese verschiedenen Entscheidungen, die den willkürlichen Besitz
von Herrn LABORIE André tolerieren und seit dem 9. März 2006 abzudecken, läßt die
Ausführung eines Urteils des Berufungsgerichts von Toulouse des 14. Juni 2006
glauben, dessen letzterer Gegenstand einer rechtfertigendes l 5. Juni 2006
(beiliegend durchgeführten Opposition ist N°-Stück ) .auprès
von der Veredelung von MEIN von Seysses und das im Berufungsgericht unter den
Referenzen registriert wurde: 06 4600 N° 06314 geworden.
Die Behörden
aus Toulouse wollen dieses Rechtsmittel, die Opposition auf dem Erlaß des 14.
Juni 2006 nicht hören, , was eine Rechtsverweigerung unter der
Verantwortung des französischen Staats darstellt.
Diese Handlung regelmäßig geformten Rechtsmittels ist durch das
Berufungsgericht von Toulouse, von Herrn SILVESTRE versteckt worden, der der
Anstifter und der Beteiligte der verschiedenen Hindernisse vor dem
Berufungsgericht ist, daß meine Ursache vor einem unparteiischen Gericht gehört
wird.
Handlung,
die im Kassationsgericht versteckt wurde, um sie des Rechts und mit dem Ziel
allein irrezuführen, mit überstürzung ein Urteil des verbrecherischen Zimmers,
gerichtlicher Ablehnungsverwaltung am Zugang zum Kassationsgericht zum Vorwand zu
erhalten, daß es kein Mittel des Rechts auf Ungültigkeitserklärung gibt,
während das Urteil selbst in seiner Vollständigkeit in von Ungültigkeit
befleckt wird, hauptsächlich und ohne irgendeine Anfechtung in den Debatten und
über die Grundlage von Artikel 513 Unterabsatz 11 von NCPP und andere!!
Das
Kassationsgericht, das verbrecherische Zimmer kann nicht bestimmen, solange die
Opposition auf dem Urteil des 14. Juni 2006 nicht vor dem
Berufungsgericht gehört worden ist, und auf der Grundlage von Artikel 657
Unterabsatz 7 von NCPP.
Auf dem Urteil, das erhalten, und das durch das
verbrecherische Zimmer im Kassationsgericht vom 6. Februar 2007 in übertretung
der Rechtsnormen zurückgegeben wurde, das Berufungsgericht von Toulouse,
um einen willkürlichen Besitz seit dem 9. März 2006 im verleitet Kassationsgericht abzudecken, und um in Ausführung
das Urteil des 14. Juni 2006 zu stellen, das durch das Berufungsgericht in
übertretung aller Rechtsnormen zurückgegeben wurde.
Dieses Urteil war natürlich Gegenstand einer Opposition durch Herrn LABORIE
André, die am 12. April 2007 nach übertragung von Herrn le Procureur Général im
Kassationsgericht registriert wurde, und der unter der Referenz der
rechtfertigenden Akte N° Z 07/82.712 (beiliegend registriert wurde,
N°-Stück )
Legt fest,
daß dieses Urteil des 14. Juni 2006 gefällt worden ist:
Artikel 802 Unterabsatz 46 von NCPP: Ein Recht auf
Information. Hat jeder, gegen den ein Richter die Macht hat, ein
Urteil auszudrücken, das Recht, detailliert über die Natur und über die Ursache
der Anklage informiert zu werden, die gegen sie getragen wurde, über die Zeit
und über die Einrichtungen zu verfügen, die für die Vorbereitung seiner
Verteidigung notwendig sind, und selbst oder mit der Unterstützung eines
Verteidigers seiner Wahl sich anläßlich eines öffentlichen Prozesses zu
verteidigen. Crim. 28 janv. 1992: Bulletin. crim. no 31.
Das öffentliche Ministerium kann nicht ablehnen, eine Kopie der Stücke des
Verfahrens am erwähnten Beschuldigten auszuhändigen, das das Polizeigericht
gegebenenfalls zu seinen Kosten, denn dies muß, im Widerspruch stände den
Bestimmungen der Kunst. 6 § 3 Abkommen. EDH; eine solche Ablehnung bewirkt
die Ungültigkeit des Verfahrens. Toulouse, 1Er avr. 1999: JCP 1999.
IV. 2811.
Es ist in diesem Zusammenhang,
daß Herr LABORIE am 15. Juni
2006-Opposition zu machen auf dem Erlaß des 14. Juni 2006
basiert war, damit seine Ursache gerecht in Anwesenheit der Teile gehört wird
hat die Instanz, und indem man Artikel 6-3 der EMRK respektiert.
Unter diesen Bedingungen kann sich
das Berufungsgericht von Toulouse nicht von irgendeinen endgültigen Urteil
vorherrschen:
Auf diesen
zwei Letzten Rechtsmittel ist die Minute des Urteils nur mein am 30.
rechtfertigenden März 2007 (beiliegend zur Kenntnis genommen worden
N°-Stück )
Daß eine
Opposition auf dem das 12. April 2007 unter der Referenz
der Akte N° Z 07/82.712 gefällten durch das verbrecherische Zimmer und Urteil
des 6. Februar 2007 registriert im Gange ist.
Das Berufungsgericht von
Toulouse in einem solchen Zusammenhang kann sich nicht von irgendeinen
Exekutivtitel vorherrschen, um diesen willkürlichen Besitz seit dem 9. März
2006 abzudecken.
Die befaßten Behörden machten
immer die Stille auf dieser Rechtslage konstitutiv von Verweigerung
von Justiz und bestätigt den willkürlichen Besitz, der nach
erfahren wurde, es, freiwillig durch die verschiedenen Setzenablehnungen in
Freiheit und allem toleriert zu haben in, da das ganze Verfahren, das an meinem
Gegensatz gemacht wurde, beschmutzt wird mit Ungültigkeit auf der Grundlage
von Artikel 802 Unterabsatz 46 von NCPP.
AUF MEINEM
VERSCHIEDENEN ANTRAG VON SETZEN IN FREIHEIT
AUF dem
VERFAHREN VOR dem BERUFUNGSGERICHT
UND der
INHALT der ERLÄSSE (Sense und Gebrauch öffentlicher Urkundenfälschungen)
Herr LABORIE André
verschiedene Anträge von Setzen in Freiheit für willkürlichen Besitz seit dem
9. März 2006 formuliert hat, und um seine Verteidigung vor dem Berufungsgericht
von Toulouse vorzubereiten, das sich zum Zeitpunkt seiner Anträge einzig verteidigt,
das nicht, einen Rechtsanwalt, kein Mittel erhalten kann, um damit eines zu
erfassen, benachteiligter Herr LABORIE finanziellen Mittels eine
systematische Ablehnung an der richterlichen Hilfe.
Erinnert daran, daß weggegangen sind zivil
Sein
Verteidigungsmittel allein bestand darin frei zu sein, um dem Berufungsgericht
die Substanz nach die Zeit notwendig zu bringen, selbstverständlich gehabt zu
haben, seine Verteidigung vorzubereiten.
Auf meinem ersten Antrag von Setzen in Freiheit für
willkürlichen Besitz, und um meine Verteidigung auf dem Grund der Angelegenheit
vor dem Berufungsgericht von Toulouse vorzubereiten
Ein Urteil ist durch das
Berufungsgericht am 30. März 2006 gefällt worden, (öffentliche
Urkundenfälschung), Herr LABORIE André, der nicht regelmäßig besessen werden
kann durch ein Ablagerungsmandat vom 14. Februar 2006. (kann nicht
bestehen)
Freiheit, die durch die folgende Zusammensetzung des Berufungsgerichts von
Toulouse abgelehnt wurde (Richter und Teil) toleriert meinen
willkürlichen Besitz seit dem 9. März 2006. (beiliegend Stückerlaß).
GEMACHT : vorgesehen und durch Artikel 432-4 und 432-5 des Strafgesetzbuches
unterdrückt.
Eine Kassationsbeschwerde ist
am 4. April 2006 gebildet worden (beiliegendes Stück N° )
wurden die Magistrate, die den Kurs zusammensetzen richten die Parteilichkeit
auf, der Machtexzeß und, juristisch von Herrn LABORIE André in ernsten
Angelegenheiten verfolgt.
Das Kassationsgericht hat nie
in der legalen Frist für meinen willkürlichen Besitz geantwortet, sie mußte
innerhalb von 3 Monaten auf der Grundlage des Artikels 567-2 NCPP antworten,
mangels dessen ich vom Wesen haben werde, das von Amts wegen in Freiheit
verschoben wurde.
Der
willkürliche Besitz wird noch einmal durch das Fehlen einer entsprech
Entscheidung des verbrecherischen Zimmers bestätigt, Herr LABORIE André hätte
vom Wesen, das auf der Grundlage des Artikels 567-2 NCPP befreit wurde.
Auf meinem zweiten Antrag von Setzen in Freiheit für
willkürlichen Besitz, und um meine Verteidigung auf dem Grund der Angelegenheit
vor dem Berufungsgericht von Toulouse vorzubereiten
Ein Urteil ist durch das
Berufungsgericht am 23. Mai 2006 gefällt worden (öffentliche
Urkundenfälschung), Herr LABORIE André, der nicht regelmäßig besessen werden
kann durch ein Ablagerungsmandat vom 14. Februar 2006. (kann nicht
bestehen)
Freiheit, die durch die folgende Zusammensetzung des Berufungsgerichts von
Toulouse abgelehnt wurde, die meinen willkürlichen Besitz toleriert, seit dem
9. März 2006. (
beiliegend Erlaß Stück N° ).
GEMACHT : vorgesehen und durch Artikel 432-4 und 432-5
des Strafgesetzbuches unterdrückt.
Eine Kassationsbeschwerde ist am 8. Juni 2006 gebildet worden ( beigefügtes
Stück N° ) wurden die Magistrate, die den Kurs
zusammensetzen richten die Parteilichkeit auf, der Machtexzeß und, juristisch
von Herrn LABORIE André in ernsten Angelegenheiten verfolgt.
Das Kassationsgericht hat nie in der legalen Frist für meinen willkürlichen
Besitz geantwortet, sie mußte innerhalb von 3 Monaten auf der Grundlage des
Artikels 567-2 NCPP antworten, andernfalls werde ich vom Wesen haben, das von
Amts wegen in Freiheit verschoben wurde.
Der Antragsteller in Ungültigkeitserklärung oder seinem Rechtsanwalt muß
kaum von Verfall sein Gedächtnis einbringen, das die
Ungültigkeitserklärungsmittel in der Frist eines Monats anführt von (L.
Page 40
Der
willkürliche Besitz wird noch einmal durch das Fehlen einer entsprech
Entscheidung des verbrecherischen Zimmers bestätigt, Herr LABORIE André hätte
vom Wesen, das auf der Grundlage des Artikels 567-2 NCPP befreit wurde.
Auf meinem dritten Antrag von Setzen in Freiheit für
willkürlichen Besitz, und um meine Verteidigung auf dem Grund der Angelegenheit
vor dem Berufungsgericht von Toulouse vorzubereiten.
Ein Urteil ist durch das
Berufungsgericht am 23. August 2006 gefällt worden (öffentliche
Urkundenfälschung), Herr LABORIE André, der nicht regelmäßig besessen werden
kann durch ein Ablagerungsmandat vom 14. Februar 2006. (kann nicht
bestehen)
Freiheit, die durch die folgende Zusammensetzung des Berufungsgerichts von
Toulouse abgelehnt wurde, die meinen willkürlichen Besitz toleriert, seit dem
9. März 2006. (
beiliegend Erlaß Stück N° ).
GEMACHT : vorgesehen und durch Artikel 432-4 und 432-5
des Strafgesetzbuches unterdrückt.
Eine Kassationsbeschwerde ist
am 8. September 2006 gebildet worden, die die Parteilichkeit aufrichtet, der
Machtexzeß, die Magistrate, die den Kurs zusammensetzen, juristisch von Herrn
LABORIE André in ernsten Angelegenheiten verfolgt.
Das Kassationsgericht hat nie
in der legalen Frist für meinen willkürlichen Besitz geantwortet, sie mußte
innerhalb von 3 Monaten auf der Grundlage des Artikels 567-2 NCPP antworten,
mangels dessen ich vom Wesen haben werde, das von Amts wegen in Freiheit
verschoben wurde.
Der
willkürliche Besitz wird noch einmal durch das Fehlen einer entsprech
Entscheidung des verbrecherischen Zimmers bestätigt, Herr LABORIE André hätte
vom Wesen, das auf der Grundlage von Artikel 567-2 NCPP befreit wurde.
Auf diesem selben Erlaß vom
23. August 2006Gebildet hat Herr LABORIE
André eine Opposition durch die Abwesenheit, an der Audienz in seinen Debatten,
und indem er beim Hof anwesend zu sein entschuldigt worden (beiliegend
N°-Stück ). Urteil, das durch Exzeß widersprüchlich gefällt
wurde, zu können.
Daß die Debatten sich sind
offen am 10. Oktober 2006 Herr LABORIE Nur André hat, sich zu
verteidigen, und seine Ursache geltend zu machen an Partei durch die Polizei an
der Audienz genommen worden ist, und unter den Kammern von seinem Präsidenten
nicht erklärt nur er sich öffentlich auf dem willkürlichen Besitz, den er
erfuhr, er gewaltsam durch die Polizei überfallen und vom schmutzigen von
Audienz ausgeschlossen worden ist (beiliegend medizinisches Zertifikat, das die
Hiebe und Verletzungen Stück N° berichtet
).
Die
Zusammensetzung des Hofes an der Audienz des 10. Oktober 2006:
Auf dieser
Entscheidung an die Audienz des 10. Oktober 2006 ist der willkürliche Besitz
immer von den obigen Magistraten toleriert worden ( beiliegend
N°-Erlaß ).
Auf meinem vierten Antrag von
Setzen in Freiheit für willkürlichen Besitz, und um meine Verteidigung auf dem
Grund der Angelegenheit vor dem Berufungsgericht von Toulouse und aufgrund
einer anhängigen Opposition auf einem gefällten Urteil über den Grund vom 14.
Juni 2006 vorzubereiten
Ein Urteil ist durch das
Berufungsgericht am 17. Oktober 2006 gefällt worden (öffentliche
Urkundenfälschung), Herr LABORIE André, der nicht regelmäßig besessen werden
kann durch ein Ablagerungsmandat vom 14. Februar 2006. (kann nicht
bestehen)
Freiheit, die durch die folgende Zusammensetzung des Berufungsgerichts von
Toulouse abgelehnt wurde, die meinen willkürlichen Besitz toleriert, seit dem
9. März 2006. (
beiliegend Erlaß Stück N° ).
Diese Letzten sind immer Richter und Teile
Dieses Urteil des 17. Oktober
2006 hat die Audienz an das 29. November 2006 vor dem Berufungsgericht von
Toulouse, dieser letzten Erfassung durch einen Antrag des Setzens in am 29.
August 2006-Freiheit zurückgeschickt
In seiner Audienz vom 29.
November 2006bin ich von Haupt- BOUZERAND
Avocat bei der Anwaltschaft von PARIS unterstützt worden, letztere richtet
meinen seit dem 9. März 2006 gut aufgestellten willkürlichen Besitz auf.
Der Hof hat noch diesen
willkürlichen Besitz toleriert und hat seine Entscheidung durch ein Urteil zurückgegeben
von 20. Dezember 2006, (durch Sense und Gebrauch öffentlicher
Urkundenfälschung), und indem man dieselben Begriffe vorgibt wie die Erlässe
vorhergehende mit Parteilichkeit Exzesse zu können, Rechtsverweigerung
wirklich über die Invalidität des Ablagerungsmandats des 14. Februar 2006 und das Fehlen eines
endgültigen Urteils zu bestimmen.
Daß die
Zusammensetzung des Hofes in seiner Audienz des 29. November
2006 sich aus den folgenden Magistraten zusammensetzte:
Herr SUQUET Präsident
Sehr geehrter Herr
BASTIE zu beraten
Herr LLAMANT
zu beraten
Herr
SILVESTRE allgemeiner Rechtsanwalt
Abwesender Herr LLAMANT in der
Entscheidung befindet sich den Namen von Frau SALMERON, während letztere
fehlte.
Der Erlaß mit Ungültigkeit auf
der Grundlage von Artikel 592 NCPP wird beschmutzt
Daß eine Kassationsbeschwerde
am 11. Januar 2007 gebildet worden ist das verbrecherische Zimmer hat
nie, und widersprechend über die Grundlage des Artikels 567-2 NCPP zu
bestimmen.
Der willkürliche Besitz wird noch einmal durch das Fehlen einer entsprech
Entscheidung des verbrecherischen Zimmers bestätigt, Herr LABORIE André hätte
vom Wesen, das auf der Grundlage des Artikels 567-2 NCPP befreit wurde.
Auf meinem fünften Antrag von
Setzen in Freiheit für willkürlichen Besitz, und um meine Verteidigung auf dem
Grund der Angelegenheit vor dem Berufungsgericht von Toulouse und aufgrund
einer anhängigen Opposition auf einem gefällten Urteil über den Grund vom 14.
Juni 2006 vorzubereiten
Der Antrag des Setzens in am
27. Dezember 2006 vorgestellter Freiheit ist nie vor dem Berufungsgericht von
Toulouse innerhalb von 4 Monaten gehört worden (beiliegend Antrag an der
Veredelung von MEIN von Seysses Stück N° ).
Ein Urteil ist am 15. März
gefällt worden, dessen Debatten stattgefunden hätten dieses m^me Tag in meiner
Abwesenheit und nicht einberufen für 15. März 2007, was eine Urkundenfälschung
bilden.
Auf der Grundlage des Artikels
148-2 NCPP werde ich vom am 27. April 2007 befreiten Wesen haben.
Der willkürliche Besitz wird
noch einmal durch das Fehlen einer entsprech Entscheidung bestätigt
Daß eine Kassationsbeschwerde
gebildet worden ist, hat das verbrecherische Zimmer nie, und widersprechend
über die Grundlage des Artikels 567-2 NCPP zu bestimmen.
Der willkürliche Besitz wird
noch einmal durch das Fehlen einer entsprech Entscheidung des verbrecherischen
Zimmers bestätigt, Herr LABORIE André hätte vom Wesen, das auf der Grundlage
des Artikels 567-2 NCPP befreit wurde.
AUF DEN
VERSCHIEDENEN ÜBERTRAGUNGEN DER BEHÖRDEN
In
eingeschriebenen Briefen und Antworten
Am 21. Dezember 2006,
übertragung von Herrn SUQUET Präsident des dritten Zimmers der
Besserungsaufrufe von Toulouse und Herr le Procureur Général und
bezüglich meines willkürlichen Besitzes, meines Oppositionsantrags über das
Urteil des 14. Juni 2006, der am 15. Juni 2006 gebildet und der nicht vor dem
Hof gehört wurde, Antrags, der ohne Antwort geblieben ist.
Am 9. Januar 2007, übertragung
von Herrn SUQUET Präsident des dritten Zimmers der Besserungsaufrufe von
Toulouse und bezüglich meines willkürlichen Besitzes, des Antrags, der
ohne Antwort geblieben ist.
Am 20. Januar 2007,
übertragung von Herrn SILVESTRE Substitut von Herrn le Procureur Général und
bezüglich meines willkürlichen Besitzes, des Antrags, der ohne Antwort
geblieben ist.
Am 26. Januar 2007,
übertragung von Herrn DAVOST Patrice Staatsanwalt Général von Toulouse und für
meinen willkürlichen Besitz, Antrag, der ohne Antwort geblieben ist.
Am 5. März 2007, übertragung
von Frau Le Richter der Anwendung der Leiden auf das TGI von Toulouse und für
willkürlichen Besitz, Antrag, der ohne Antwort geblieben ist.
Am 10. März 2007, übertragung
von Herrn Jean Louis NADAL allgemeiner Staatsanwalt im Kassationsgericht und
bezüglich meines willkürlichen Besitzes, des Antrags, der ohne Antwort noch auf
diesen Tag geblieben ist.
Am 12. März 2007, übertragung
von Herrn Paul MICHEL Procureur der Republik von Toulouse und für Klage gegen
den Urkundsbeamten von MEIN von Seysses, und um mir Hindernis für meine
Rechtsmittel und für bestätigten willkürlichen Besitz, Antrag zu machen, der
ohne Antwort geblieben ist.
Am 16. März 2007, übertragung
von Herrn JOLY Magistrat im Kassationsgericht, und was meinen willkürlichen Besitz
betrifft, bis zum heutigen Tag geblieben ohne Antwort.
Am 17. März 2007, übertragung
von Herrn Paul MICHEL Procureur der Republik d Toulouse Frau IVANCICH; Herr
THEVENOT, was meinen willkürlichen Besitz und die noch laufenden und nicht
gehörten Oppositionen betrifft, bis zum heutigen Tag ohne Antwort gebliebener
Antrag.
Am 26. März 2007, übertragung
von regionalem leitendem Herrn KATZ der reuevollen Verwaltung in Toulouse, und
um meinen willkürlichen Besitz, ohne Antwort gebliebenen Antrag aufzurichten.
Am 26. März 2007, übertragung
von Herrn le Procureur der Republik von Montauban und bezüglich meines
willkürlichen Besitzes, des Antrags, der ohne Antwort geblieben ist.
Am 27. März 2007, übertragung
von Herrn Minister der Justiz, und was eine Klage gegen Magistrate betrifft,
für Verbrechen, und um einen richterlichen Hilfsbeschluß zurückgegeben zu
haben, indem man hervorhebt, daß ich Rechtsanwalt war, während ich es nicht bin
und Klage für willkürlichen Besitz, ohne Antwort gebliebener Antrag.
Am 7. April 2007, übertragung
von Herrn DAVOST Patrice Procureur Général von Toulouse und bezüglich einer
Akte der Umleitung meines Hauptwohnsitzes während meines Besitzes und der auch
meinen willkürlichen Besitz betrifft, bis zum heutigen Tag geblieben ohne Antwort.
Am 9. April 2007, übertragung
von Herrn le Procureur Général im Kassationsgericht, und was meinen
willkürlichen Besitz betrifft, bis zum heutigen Tag geblieben ohne Antwort.
Am 16. April 2007, von Herrn
RIVE Fabrice Untersuchungsrichter in Toulouse und Folge an meiner Klage
zurückgegebener Beschluß, die für willkürlichen Besitz, diskriminierendes
Mittel durch den Antrag der Zahlung einer Hinterlegung der Summe eingebracht
wurde von 10500 Euro während er dort an meiner individuellen Freiheit
erreicht hat und daß ich ohne Mittel bin, bestätigte Rechtsverweigerung
Am 18. April 2007, übertragung
von Herrn DAVOST Patrice Procureur Général von Toulouse, und was die am 15.
Juni 2006 und auf dem Urteil des 14. Juni 2006 N° 622 geformte Opposition
betrifft, Antrag, der ohne Antwort geblieben ist, um ein Audienzdatum bis zum
heutigen Tag zu erhalten die bestätigte Rechtsverweigerung und.
Am 19. April 2007, übertragung
von Herrn DAVOST Patrice Procureur Général von Toulouse, und was meinen
willkürlichen Besitz betrifft, bis zum heutigen Tag geblieben ohne Antwort.
Am 3. Mai 2007, übertragung
von Herrn le Procureur Général im Kassationsgericht, und was meinen
willkürlichen Besitz betrifft, bis zum heutigen Tag geblieben ohne Antwort.
Am 5. Mai 2007, übertragung
von Herrn PAUL Michel Procureur der Republik von Toulouse, und was meinen
willkürlichen Besitz betrifft, der ohne Antwort geblieben ist.
Am 6. Mai 2007, übertragung
von Herrn le Procureur Général im Kassationsgericht, und was meinen
willkürlichen Besitz betrifft, bis zum heutigen Tag geblieben ohne Antwort.
Am 12. Mai 2007, übertragung
von Herrn DAVOT Patrice Procureur Général von Toulouse, und was meinen
willkürlichen Besitz betrifft, bis zum heutigen Tag geblieben ohne Antwort.
Am 17. Mai 2007, übertragung von
Herrn Nicolas SARKOZI, Präsident der Republik, und was meinen willkürlichen
Besitz betrifft, bis zum heutigen Tag geblieben ohne Antwort.
Am 19. Mai 2007, übertragung
von Herrn PAUL Michel Procureur der Republik von Toulouse, und was meinen
willkürlichen Besitz betrifft, der ohne Antwort geblieben ist.
Am 29. Mai 2007, übertragung
von Frau ELHARRAR André Urkundsbeamter in Chef Strafdienst im Berufungsgericht
von Toulouse, um zu verlangen von, welches Datum die Opposition des 15. Juni
auf dem Urteil des 14. Juni 2006 an der Kenntnis des verbrecherischen Zimmers
getragen worden ist und von, welches Datum diese Opposition sie programmiert
wurde vor dem Berufungsgericht, Antrag, der ohne Antwort geblieben ist.
Am 25. Juni 2007, übertragung
von Herrn SILVESTRE Avocat Général im Berufungsgericht von Toulouse, und was
die am 15. Juni 2006 und auf dem Urteil des 14. Juni 2006 registrierte
Opposition betrifft, hat, welches Datum sie vorgesehen ist, um gehört und
plädiert zu werden, ohne eine Antwort gebliebener Antrag.
Am 29. Juni 2007, Klage an
Frau RACHIDA - DATI, Minister für Justiz und für willkürlichen Besitz bis
zum heutigen Tag geblieben ohne Antwort.
Am 3. August 2007, Klage, die
an Herrn le Verantwortlicher der Gendarmerie von Montauban für willkürlichen
Besitz gerichtet ist und die an meiner individuellen Freiheit erreicht wurde,
ohne Antwort gebliebene Klage.
Am 4. August 2007, Klage für
willkürlichen Besitz, der an Herrn le Préfet der hohen Garonne Jean Francois
CARENCO in Toulouse und damit er die zuständigen Behörden erfaßt Anträgen
gerichtet ist, die ohne Antwort geblieben ist.
Am 9. August 2007, Klage am
Rangältesten der Richter des TGI von Paris und für willkürlichen Besitz, der
ohne Antwort noch bis zum heutigen Tag und gegen, mit Zivilverfassung von Teil
geblieben ist. (Ablehnung
zu unterrichten)
· Herr CAVES Michel;
Magistrat; Präsident des Zimmers von criées und JEX.
· Herr THEVENOT; Magistrat; Ersatz
des Staatsanwalts der Republik.
· Herr PAUL MICHEL; Magistrat;
Staatsanwalt der Republik.
· Herr SYLVESTRE; Magistrat;
Allgemeiner Rechtsanwalt.
· Herr DAVOST; Magistrat;
Allgemeiner Staatsanwalt.
· Herr CARRIE; Magistrat; Erster
Präsident.
· Frau IVANCICH; Präsidentin der
Audienz des 15. Februar 2006.
· Herr PUJOS SAUSSET; Magistrat;
Präsident 3. Zimmer Besserungsaufrufe.
· Frau SALMERONE; Magistrat.
· Herr BASTIE; Magistrat.
· Herr SUQUE; Magistrat
· Herr LAPEYRE; Magistrat.
· Frau DOURNE; Magistrat.
· Herr OULES; Richtermagistrat der
Freiheiten und des Besitzes.
· Herr PETIPAS; Direktor von MEIN
von Seysses.
· Herr DELANCELLE Directeur von
MEIN von Montauban.
Am 20.
August 2007, übertragung von Herrn le Bâtonnier am Befehl der Rechtsanwälte von
Paris und um bei meiner Verteidigung, was meine Klage betrifft, die am
Rangältesten der Richter in Paris eingebracht wurde ohne Antwort gebliebenen
Antrag unterstützt zu werden.
Am 22.
August 2007, übertragung von Herrn le allgemeiner Staatsanwalt im
Kassationsgericht, und was meinen willkürlichen Besitz und Folge betrifft, çà
meine Opposition auf dem Urteil des 6. Februar 2007, das durch das
verbrecherische Zimmer gefällt wurde, während es eine Opposition auf dem Urteil
vom 14. Juni 2006 gab, ohne Antwort gebliebener Antrag.
Am 10. September 2007
eingegangen Post von Herrn André VALLINI Abgeordneter von Isère an der
nationalen Versammlung mich informierendem, daß mein Antrag, der ein Problem
unserer Justiz und Folge an meinem willkürlichen Besitz, Akte betrifft, die
Frau RACHID übermittelt wurde - DATI Minister der Justiz von letzteren keine
Antwort die Akte, die in ihrem Besitz durch den Präsidenten der Republik Herr
SARKOZI Nicolas ist.
Bezüglich
der Texte, die durch Frankreich im willkürlichen Besitzverfahren, übereinkommen
über europäischen Schutz der Menschenrechte verletzt wurden.
Die übertretung des
übereinkommens über europäischen Schutz der Menschenrechte ist gut durch den
französischen Staat in seinen Artikeln verletzt worden: 5 ; 5-1 ; 6 ; 6-1 ;
6-3; 14 ; 17.
Die übertretung seines
Protokolls N° 7 in seinen Artikeln 2 und 3.
Die übertretung seines
Protokolls N° 12 in seinem Artikel 1.
AUF DER PRÜFUNG UMLEITUNG VON UNSER HAUPTWOHNSITZ
WÄHREND MEINES WILLKÜRLICHEN BESITZES
Letzter durch die
französischen gerichtlichen Behörden Wirkung von in diesen Begriffen nicht
gefolgte Klage endgültige eingebrachte vom 6. März 2009.
Klage, die an Herrn VALET Michel Procureur der Republik von Toulouse an
T.G.I eingebracht wurde, 2 Alleen Jules GUESDE 31000 Toulouse.
EINGESCHRIEBENER BRIEF MIT AR:
N° 1 A 027.249 8058 3.
Gegenstand: Klage gegen X. (mit bekannten
Autoren).
Herr le Procureur der Republik,
Ich ersuche
um Ihre sehr hohe Güte, meine Klage in Erwägung zu ziehen, um unsere Interessen
der Gemeinschaft, unser Eigentum, unseren Wohnsitz zu bewahren und diese
Verwirrung an der öffentlichen Ordnung aufhören zu lassen.
Herr LABORIE André bleibt an
der Bestimmung der Justiz von allen Behörden für jede Befragung und zu
liefernde Stücke.
Bedauert:
Präambel.
Es wird
unten den Verlauf der betrügerischen Aneignung unseres Eigentums in einem gut
besonderen Zusammenhang geliefert, mit Prämeditation, um Klage vor dem
Gegensatz von Herrn LABORIE André durch verleumderische Ankündigungen im Ziel
allein getragen zu haben von es einzusperren es in dieser Situation all
seiner Verteidigungsmittel entziehend, die den verfolgenden Teilen erlauben,
mit jeder Ungestraftheit durch Sense und Sensengebrauch zu handeln, um günstige
Justizentscheidungen zu erhalten.
Diese Machenschaften
strafbar berufen auf durch die natürlichen Personen und nachstehende Moral
durchgeführt worden sind.
SYNTHESE:
Gerichtsvollzieherscp
PRIAT; COTIN; LOPEZ.
Handelt für
seine Kundinnen CETELEM; SCHRITT; ATHENA.
In einer Zeit nicht durch das
Gesetz vor schreibt das Eigentum von Herrn, und Frau LABORIE war Gegenstand
einer Umleitung und einer übertretung ihres Wohnsitzes in Verschwörung der
Personen oben erwähnt, und von dem die Vergehen hervorgehoben worden sind.
Gerichtsvollzieherscp PRIAT;
COTIN; LOPEZ. an Tatsache einen Befehl zu befreien zu
Zwecken Immobiliarerfassung vom 24. September 2002 durch Sense und
Sensengebrauch für Summen zu zahlen, deren Gesellschaft keine Rechtsexistenz
mehr seit Dezember 2000 hatte.
Gerichtsvollzieherscp PRIAT;
COTIN; LOPEZ an Tatsache diesen Befehl vom 24. Oktober 2002
in der Erhaltung der Hypotheken von Toulouse durch eine Einheitliche Akte an
drei Gesellschaften zu veröffentlichen darunter eine, die keine Rechtsexistenz
seit Dezember 2000 hatte.
Gerichtsvollzieherscp PRIAT;
COTIN; LOPEZ a handelt beim Konservativen der Hypotheken von
Toulouse an den Schäden von Herrn und Frau LABORIE für den Geschäftsbericht
eines Unternehmens, das nicht mehr juristisch seit Dezember 2000 bestand, und
um das Zimmer von criées zu erfassen, den Zwangsverkauf ihres Eigentums zu
erhalten, und die Frucht des Verkaufs daher gesetzwidrig umzuleiten.
Daß Gerichtsvollzieherscp
PRIAT; COTIN; LOPEZ hat handelt in seinem Befehl des 24. September 2002 beim
Konservativen der Hypotheken von Toulouse mit einer Sense, in
Immobiliarerfassung zu können befreit am 9. September 2002 im Auftrag der
Gesellschaft Athéna Banque, während letztere keine Rechtsexistenz mehr seit
Dezember 2000 hatte.
Daß diese Machenschaften
freiwillig sind, denn, SCP Gerichtsvollzieher hatte die Pflicht der Prüfung und
der Kontrolle seiner Handlungen.
Daß diese Machenschaften von
dieses Gerichtsvollzieherscp PRIAT; COTIN; LOPEZ das Zimmer von criées
erfassend waren mit dem Ziel allein, das Eigentum von Herrn und Frau LABORIE ,
von beträchtlichen Geldsummen zugunsten einer Gesellschaft umzuleiten, die
nicht mehr bestand.
Daß das
Zimmer von criées durch Urteil vom 19. Dezember 2002 hat die
Immobiliarerfassung annulliert auf dem Zivilistplan für Verfahrensfehler,
die Ausstellung eines neuen Befehls für eine Dauer von drei Jahren im Auftrag
dieser drei Gesellschaften verbietend habend handelt durch eine Einheitliche
Akte.
Daß Herr
LABORIE André nach Klagen, die bei den Behörden aus Toulouse, diesen
eingebracht wurden geblieben ergebnislos stellte die öffentliche Aktion
in Bewegung mittels der Aktion indem man läßt ein vor der Strafkammer des
Landgerichts von Toulouse zu erscheinendes Zitat im Gegensatz zu SCP
Gerichtsvollzieher befreien PRIAT; COTIN; LOPEZ.
Der
Aktionsweg, der dieselben Folgen hat, wie ein Plädoyer von Herrn le Procureur
der Republik.
Verfahren
vor der laufenden Strafkammer des Landgerichts gegen GERICHTSVOLLZIEHERSCP
PRIAT; COTIN; LOPEZ die Ursachen, die immer nicht seit 2003“ unter
verschiedenem Hindernis verstanden wurden, das durch das Parkett von Toulouse
gegen Herrn André LABORIE gestellt wurde, der für die Interessen von Herrn
handelt, und sehr geehrte Frau.
Daß es die
nicht Vorschrift der Verfolgungen im Gegensatz zu GERICHTSVOLLZIEHERSCP PRIAT
geben kann; COTIN; LOPEZ
Rückfall der Tatsachen
durch Gerichtsvollzieherscp PRIAT; COTIN; LOPEZ
am 5. September 2003
Gerichtsvollzieherscp PRIAT;
COTIN; LOPEZ. einen Befehl zu befreien zu den Zwecken von
Immobiliarerfassung vom 5. September 2003 für Summen zu zahlen, deren
Gesellschaft keine Rechtsexistenz mehr hatte, Verfahren, das mit jenem vom 24.
September 2002 identisch ist, während das Urteil, das durch das Zimmer von
criées am das 19. Dezember 2002 zurückgegeben wurde, Sacheautorität beurteilte
hatte, daß die in der Instanz verlorenen Teile keine Berufung als Rechtsmittel
in Anfechtung gebildet hatten, die die Erneuerung für diese drei Banken eines
neuen Befehls zu Zwecken Immobiliarerfassung für eine Dauer von drei Jahren,
das heißt bis zum 19. Dezember 2005 verbietet.
Gerichtsvollzieherscp PRIAT; COTIN; LOPEZ. AN
Tatsache einen Befehl zu befreien zu Zwecken Immobiliarerfassung in Datum des
5. September 2003 zu zahlen, indem man läßt an das Gericht glauben, daß dieses
regelmäßig sei, um Summen zugunsten einer Gesellschaft noch einmal umzuleiten,
die keine Rechtsexistenz mehr seit Dezember 2000 hatte.
Page 50
Gerichtsvollzieherscp PRIAT;
COTIN; LOPEZ erneut derselben Sense bedient hat, in
Immobiliarerfassung zu können, jener des 9. September 2002 vor dem Gericht für
die Gesellschaft Athéna bezahlt, die keine Rechtsexistenz mehr seit Dezember
2000 hatte.
Rückfall der Tatsachen
durch Gerichtsvollzieherscp PRIAT; COTIN; LOPEZ
am 20. Oktober 2003.
Während diese drei
Gesellschaften verboten waren, einen Befehl von Immobiliarerfassung angesichts
des Urteils des 19. Dezember 2002 zu erneuern, das heißt bis 19. Dezember 2005,
GERICHTSVOLLZIEHERSCP PRIAT; COTIN; LOPEZ hat immer auf die gleiche Art und
Weise durch eine Sense operiert, vom 9. September 2002 zu können, läßt einen
Befehl zu den am 20. Oktober 2003-Zwecken von Immobiliarerfassung befreien und
der in der Erhaltung der Hypothek von Toulouse am 31. Oktober 2003 durch diese
selbe Sense veröffentlicht wurde, zu können, indem er ein anderes Rechtsgebilde
als Ersatz für die Gesellschaft Athéna, das heißt bezahlt AGF vorgibt am RCS
auf dem Befehl „seit dem 13. Februar 2003 gelöschte Gesellschaft“
Daß diese Tatsachen
strafrechtlich durch die Artikel unterdrückt werden : 441-1 ; 441-2 ; 441-4; 441-5 ; 441-6 vom Strafgesetzbuch; Tatsachen, die
durch Artikel 313-1 bis 313-3 und 311-12 vom Strafgesetzbuch unterdrückt
wurden; Tatsache, die durch Artikel 314-1 bis 314-4 und 311-12 vom
Strafgesetzbuch unterdrückt wurde ; Tatsache, die durch Artikel 432-8
des Strafgesetzbuches unterdrückt wurde; Tatsache, die unterdrückt wurde, von
Artikel 321-1 bis 321-5 vom Strafgesetzbuch.
Meister
MUSQUI Bernard Avocat, der für seine Kundinnen handelt:
CETELEM;
SCHRITT; ATHENA.
In einer Zeit nicht durch das
Gesetz vor schreibt das Eigentum von Herrn, und Frau LABORIE war Gegenstand
einer Umleitung und einer übertretung ihres Wohnsitzes in Verschwörung der
Personen oben erwähnt, und von dem die Vergehen hervorgehoben worden sind.
Obwohl Gerichtsvollzieherscp
PRIAT; COTIN; LOPEZ a handelt für die oben angeprangerten
strafbaren ci-Tatsachen, der Anstifter dieser Verfahren sind durch Haupt-
MUSQUI Avocat vorangetrieben worden.
Angesichts
des Urteils des 19. Dezember 2002, das beurteilte Sacheautorität hat, mangels
des Rechtsmittels, dessen Hauptberufung MUSQUI vom 11. März 2003 eingeführt ein
Gesuch hat vor dem Präsidenten des Zimmers von criées durch eine Einheitliche
Akte an die drei Gesellschaften, das heißt CETELEM NICHT Athéna bezahlt, während
letztere keine Rechtsexistenz mehr seit Dezember 2000 hatte.
Daß die
Maître MUSQUI Bernard Avocat vorgeworfenen Tatsachen identisch sind nur jene
von GERICHTSVOLLZIEHERSCP PRIAT; COTIN; LOPEZ habend handelt in Verschwörung.
Daß Herr
LABORIE André nach Klagen, die bei den Behörden aus Toulouse, diesen
eingebracht wurden geblieben ergebnislos stellte die öffentliche Aktion
in Bewegung mittels der Aktion indem man läßt ein vor der Strafkammer des
Landgerichts von Toulouse zu erscheinendes Zitat im Gegensatz zu Maître MUSQUI
Bernard Avocat befreien
Der
Aktionsweg, der dieselben Folgen hat, wie ein Plädoyer von Herrn le Procureur
der Republik „gegen zu können“
Verfahren
vor der laufenden Strafkammer des Landgerichts gegen Haupt- MUSQUI Bernard die
Ursachen, die immer nicht seit 2003“ unter verschiedenen Hindernissen
verstanden wurden, die durch das Parkett von Toulouse gegen Herrn André LABORIE
gestellt wurden, der für die Interessen von Herrn handelt, und sehr geehrte
Frau.
Daß es die
nicht Vorschrift der Verfolgungen im Gegensatz zu Haupt- MUSQUI Avocat geben
kann.
Daß diese
Tatsachen strafrechtlich durch die Artikel unterdrückt werden : 441-1 ; 441-2 ; 441-4; 441-5 ;
441-6 vom Strafgesetzbuch; Tatsachen, die durch Artikel 313-1 bis 313-3 und
311-12 vom Strafgesetzbuch unterdrückt wurden; Tatsache, die durch Artikel
314-1 bis 314-4 und 311-12 vom Strafgesetzbuch unterdrückt wurde ; Tatsache,
die durch Artikel 432-8 des Strafgesetzbuches unterdrückt wurde; Tatsache, die
unterdrückt wurde, von Artikel 321-1 bis 321-5 vom Strafgesetzbuch.
Daß auf dem Zivilistplan zahlreiche Rechtsmittel verpflichtet worden sind,
hemmende diese für das, was direkt oder indirekt am Versuch der Umleitung des
Eigentums von Herrn teilgenommen haben und Frau LABORIE.
Herr CAVES Präsident des Zimmers von criées.
Frau PUISSEGUR Greffière des Zimmers von criées.
In einer
Zeit nicht durch das Gesetz vor schreibt das Eigentum von Herrn, und Frau
LABORIE war Gegenstand einer Umleitung und einer übertretung ihres Wohnsitzes
in Verschwörung der Personen oben erwähnt, und von dem die Vergehen
hervorgehoben worden sind.
Um ganz von
Herrn LABORIE André und von ihrem Hauptrat sich einmal zu befreien DRÜCKT VON
ROCH, die für die Interessen dieser Letzten gemäß der richterlichen Hilfe
handeln, und mit dem Ziel, durch die Kraft den Wohnsitz von Herrn umzuleiten
und Frau LABORIE.
In Verschwörung; Herr CAVE
Michel und Frau PUISSEGUR haben durch Ankündigung verleumderisch mitgeteilt von
Herrn le Procureur der Republik von Toulouse am das 10. Dezember 2005, die für Beleidigung
von Frau PUISSEGUR greffière des Zimmers von criées an der Folge in seiner
Audienz des 5. September 2005 bedauert wurde, und um die Ablehnung letzteren
mündlich verlangt zu haben, indem er sich beruft, auf daß es eine Streitsache
vor der Strafkammer des Landgerichts an seinem Gegensatz mit der Genehmigung
von Herrn le Procureur der Republik in seinem befreiten Audienzdatum gab und
jenes von Herrn le Procureur Général in seiner nächsten Audienz, die vor dem
Berufungsgericht von Toulouse festgelegt ist.
Daß an
dieser Audienz vom 5. September 2005 gegenwärtig Haupt- FRANCES, BOURRASSET,
Haupt- MUSQUI Haupt- waren, Herr LABORIE letztere, der regelmäßig pro
Justizgerichtsvollzieher einberufen wurde.
Aktion, die beabsichtigt
wurde, um den Rat von Herrn LABORIE André, Maître abzulehnen, DRÜCKT VON ROCH,
indem man durch Klage verfolgt die Herr LABORIE am Grund, daß er unberechtigt
wahrgenommen hätte das RMI, daß von diesem Chef, daß es Betrug an der
richterlichen Hilfe gegeben hätte.
, was angesichts der
finanziellen Lage von Herrn LABORIE André falsch ist, die von Tatsache von Frau
LABORIE Suzette getrennt wurde, letztere ist Gegenstand einer Umleitung, die
durch das Instanzengericht von starken Geldsummen auf den Gehältern von Frau
LABORIE in übertretung des Arbeitsgesetzbuchs in seinem Artikel R 145-13
„öffentlicher Ordnung “ charakterisiert wurde
Daß infolgedessen angesichts
dieser Elemente Haupt- VON ROCH DRÜCKT weiterhin die Interessen von Herrn
LABORIE André gemäß der richterlichen Hilfe nicht verteidigen konnte.
Während die Herrn LABORIE
André vorgeworfenen Tatsachen ungenau sind und nicht bestehen können Herrn
LABORIE André festlegend, willkürlich in Besitz für eine Dauer von zwei Jahren,
das heißt des 14. Februar 2006 bis 14. September 2007 ohne noch bis zum
heutigen Tag nur seine verschiedenen Rechtsmittel auf den Strafverfolgungen
gestellt worden ist vor einem Gericht gehört. (er ist in übertretung aller
Rechtsnormen öffentlicher Ordnung , Artikel 6-1 der EMRK und andere beurteilt
worden).
Auf dieser Beleidigung
Eigen-geschmiedet durch das Zimmer von criées und durch das Parkett von
Toulouse gebürgt ist eine Klage für Ankündigung verleumderisch bei der
Orens-Heiligegendarmerie gegen ihre Autoren bei meiner Anhörung im Januar 2006
eingebracht worden, die noch bis zum heutigen Tag geblieben ohne Antwort der
Behörden bedauert wurde.
Herr CAVES Präsident des Zimmers von
criées.
In einer
Zeit nicht durch das Gesetz vor schreibt das Eigentum von Herrn, und Frau
LABORIE war Gegenstand einer Umleitung und einer übertretung ihres Wohnsitzes
in Verschwörung der Personen oben erwähnt, und von dem die Vergehen
hervorgehoben worden sind.
Herr CAVE
Michel hat direkt teilgenommen, Hindernis für die Verteidigungsrechte von Herrn
LABORIE André zu machen, hat zugunsten Maître FRANCES Avocate, auf die die
Rechnung ihrer Kundin handeln Commerzbank zurückgegeben, letztere profitiert
vom Fehlen einer Verteidigung, um falsche Elemente am Zimmer von criées
einzuführen, und um ein Subrogationsurteil zu Zwecken von Fortsetzungen in
Immobiliarerfassung zu erhalten vom 29. Juni 2006.
Daß das
Subrogationsurteil in Urkundenfälschung eingetragen worden ist intellektuell,
registriert an der Kanzlei von T.G I von Toulouse, angezeigt an den Teilen und
an Herrn le Procureur der Republik, das Ganze, das an der Veredelung des T.G.I
VON Toulouse rekrutiert wurde.
(siehe unten
Verlauf des ganzen Immobiliarerfassungsverfahrens)
Daß durch die Mitschuld : Diese Tatsachen werden strafrechtlich durch die
Artikel unterdrückt : 441-1;
441-2 ; 441-4 ; 441-5 ; 441-6 vom Strafgesetzbuch; Tatsachen, die durch Artikel
313-1 bis 313-3 und 311-12 vom Strafgesetzbuch unterdrückt wurden; Tatsache,
die durch Artikel 314-1 bis 314-4 und 311-12 vom Strafgesetzbuch unterdrückt
wurde ; Tatsache, die durch Artikel 432-8 des Strafgesetzbuches
unterdrückt wurde; Tatsache, die unterdrückt wurde, von Artikel 321-1 bis
321-5 vom Strafgesetzbuch.
Rechtsanwaltscp FRANCES; MERCIE;
ESPENAN,
handelt auf die Rechnung der Bank
Commerzbank.
In einer
Zeit nicht durch das Gesetz vor schreibt das Eigentum von Herrn, und Frau
LABORIE war Gegenstand einer Umleitung und einer übertretung ihres Wohnsitzes
in Verschwörung der Personen oben erwähnt, und von dem die Vergehen
hervorgehoben worden sind.
Meister
FRANCES, der für SCP und im Auftrag ihrer Kundin handelt, hat Commerzbank im
Juni 2006 ein Subrogationsverfahren eingeführt, um das vorhergehende
Immobiliarerfassungsverfahren fortzusetzen, das auf dem Grund und der Form ohne
widersprüchliche Debatte ohne Exekutivtitel durch Sense und Sensengebrauch als
unten im Immobiliarerfassungsverfahren erklärt, der von der Abwesenheit von
Herrn LABORIE André profitiert der Rechtsunwissenheit verdorben wurde von
Frau LABORIE und von der nicht Möglichkeit, durch einen Rechtsanwalt
unterstützt zu werden, um ein Sagen in Anfechtung einzubringen.
Meister FRANCES, der für SCP
und im Auftrag ihrer Kundin handelt, hat Commerzbank falsche Forderungen
produziert.
Meister FRANCES, der für SCP
und im Auftrag ihrer Kundin handelt, hat Commerzbank eine beschmutzte
pfandrechtliche Bereitstellung nicht unterzeichneter Ungültigkeit von Herrn
produziert und Frau LABORIE und eingetragen in falschem Intellektuellem, das
an der Veredelung des T.G.I von Toulouse abgelegt wurde, die an den Teilen und
an Herrn le Procureur der Republik von Toulouse angezeigt wurde.
Meister FRANCES, der für SCP
und im Auftrag ihrer Kundin handelt, machte Commerzbank ein Urteil des
Kassationsgerichts geltend, das in falschen Intellektuellen eingetragen ist
registriert an der Kanzlei des T.G.I von Toulouse, das an den Teilen und an Herrn
le Procureur der Republik angezeigt wurde.
Meister FRANCES, der für SCP
und im Auftrag ihrer Kundin handelt, hat Commerzbank ein Verteilungsprojekt für
Dritte angefertigt, und im Auftrag Commerzbank, während sehr geehrter Herr und
Frau LABORIE nicht Schuldner- sind, sind sie an gesehen von den gebrachten
Rechnungsbelegen eher Kredit-.
Daß der Wille, den Interessen
von Herrn zu schaden und Frau LABORIE durch die nachstehenden Schriftstücke und
Stücke in seinem Hauptformular trotz einer Anfechtung dieses Verteilungsprojekts
vor dem Richter der Ausführung charakterisiert wird, FRANCES wert zu sein, wie
normalerweise bestätigen ließ dieses Verteilungsprojekt sich, während ein
Verfahren in Anfechtung vor dem Richter der Ausführung anhängig war, und mit
dem Ziel allein, die Summe von 260.000 Euro an seinen Zielen umzuleiten.
Daß durch die Mitschuld : Diese Tatsachen werden strafrechtlich durch die Artikel unterdrückt : 441-1; 441-2 ; 441-4 ; 441-5 ; 441-6 vom Strafgesetzbuch; Tatsachen, die
durch Artikel 313-1 bis 313-3 und 311-12 vom Strafgesetzbuch unterdrückt
wurden; Tatsache, die durch Artikel 314-1 bis 314-4 und 311-12 vom
Strafgesetzbuch unterdrückt wurde ; Tatsache, die durch Artikel 432-8
des Strafgesetzbuches unterdrückt wurde; Tatsache, die unterdrückt wurde,
von Artikel 321-1 bis 321-5 vom Strafgesetzbuch.
SCP CATUGIER
DUSAN; BOURRASSETFrau D' ARAUJO handelt im
Auftrag seiner Kundinnen, und heiratet PLAUDERT,
von der GmbH
LTMDB, die durch ihren Geschäftsführer Herr TEULE Laurent, Maître CHARRAS Notar
vertreten wurde
In einer Zeit nicht durch das
Gesetz vor schreibt das Eigentum von Herrn, und Frau LABORIE war Gegenstand
einer Umleitung und einer übertretung ihres Wohnsitzes in Verschwörung der
Personen oben erwähnt, und von dem die Vergehen hervorgehoben worden sind.
Während Frau D' ARAUJO
heiratet PLAUDERT geworden erfolgreicher Bieter vom 21. Dezember 2006, diese,
die sich den Verpflichtungen und Formalitäten nach der Zuerkennung angepaßt
hat.
Daß angesichts der Aktion in
vom 9. Februar 2007 für Betrug des Immobiliarerfassungsverfahrens
durchgeführter Entschließung, dessen Zuerkennungsurteil Frau D' ARAUJO heiratet
PLAUDERT verloren sein Eigentumsrecht.
Daß über sein Rat SCP
CATUGIER DUSAN; BOURRASSET hat zahlreiche unregelmäßige Handlungen auf der Form
und auf dem Grund vorangetrieben, in Mitschuld der GmbH LTMDB vertreten durch
ihren Geschäftsführer Herr TEULE Laurent.
Indem man durch Sense und
Sensengebrauch das Konservative der Hypotheken täuscht.
Indem man durch Sense und
Gebrauch falscher Haupt- CHARRAS Notar täuscht, um eine Eigentumsänderung durch
eine übertragung zu erhalten. (Siehe Einschreibung falscher Intellektueller,
die regelmäßig an der Veredelung abgelegt wurden, die an den Teilen und an
Herrn le Procureur der Republik angezeigt wurde).
Indem man das Instanzengericht
von Toulouse täuscht, um einen Ausweisungsbeschluß zu erhalten, der in
Ausführung gestellt worden ist, während sehr geehrter Herr und Frau LABORIE
immer Eigentümer sind.
Indem man das Instanzengericht
von Toulouse täuscht, indem man geltend macht daß das Zuerkennungsurteil
regelmäßig die 15 bedeutet worden war und 22. Februar 2007, während sie von der
Veredelung das Gros des Urteils erhalten haben von Zuerkennung nur am 27.
Februar 2007.
Indem man das Instanzengericht
täuschte, indem man geltend machte daß die Veröffentlichung des
Zuerkennungsurteils regelmäßig vom 20. März 2007 war, während durch die Aktion
in Entschließung in vom 9. Februar 2007, dieses ihm ci nicht konnte sein, auf der Grundlage von
Artikel 750 acpc zu veröffentlichen.
(Siehe Einschreibung falscher
Intellektueller, die regelmäßig an der Veredelung abgelegt wurden, die an den
Teilen und an Herrn le Procureur der Republik angezeigt wurde).
Daß die GmbH LTMDB, nachdem
sie an diesem Tag durch Sense und Sensengebrauch eine Eigentumsurkunde an
Wähler in Sense erhalten hat, eine andere Gefälligkeitshandlung durchgeführt
hat darunter eine Sense, ein Mietpachtvertrag an Herrn TEULE, um unseren
Wohnsitz ungestraft zu besetzen.
Daß diese Letzten Frau D'
ARAUJO heiratet PLAUDERT, und seine Mittäter die unregelmäßige Ausweisung am
das 27. März 2008 mit der Unterstützung und der Mitschuld von
GERICHTSVOLLZIEHERSCP GARRIGUES und BALLUTEAUD befohlen haben, indem sie die
Präfektur und die Orens-Heiligegendarmerie getäuscht haben, indem sie machen
gerichtliche Entscheidungen geltend haben, die durch Sense und Sensengebrauch
erhalten wurden.
Den Verlauf
des Verfahrens unten zu sehen.
Daß durch die Mitschuld : Diese Tatsachen werden strafrechtlich durch die
Artikel unterdrückt : 441-1;
441-2 ; 441-4 ; 441-5 ; 441-6 vom Strafgesetzbuch; Tatsachen, die durch Artikel
313-1 bis 313-3 und 311-12 vom Strafgesetzbuch unterdrückt wurden; Tatsache,
die durch Artikel 314-1 bis 314-4 und 311-12 vom Strafgesetzbuch unterdrückt
wurde ; Tatsache, die durch Artikel 432-8 des Strafgesetzbuches
unterdrückt wurde; Tatsache, die unterdrückt wurde, von Artikel 321-1 bis
321-5 vom Strafgesetzbuch.
Gerichtsvollzieherscp GARRIGUES
& BALLUTEAUD, handelnd im
Auftrag von Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT
In einer
Zeit nicht durch das Gesetz vor schreibt das Eigentum von Herrn, und Frau
LABORIE war Gegenstand einer Umleitung und einer übertretung ihres Wohnsitzes
in Verschwörung der Personen oben erwähnt, und von dem die Vergehen
hervorgehoben worden sind.
Dieses SCP
Gerichtsvollzieher hat handelt von falschen Intellektuellen in Verbergen all
seiner unregelmäßigen Handlungen, die in der Einschreibung falschen
Intellektuellen zurückgenommen wurden, das an der Veredelung des T.G.I von
Toulouse abgelegt wurde, das an den Teilen und an Herrn le Procureur der
Republik angezeigt wurde (siehe Stück Senseneinschreibung).
Und um uns auf Antrag von Frau D' ARAUJO ausgestoßen zu haben heiratet
PLAUDERT am 27. März 2008 unseren Wohnsitz mit zuerst: geliefert der
Präfektur von falschen Elementen vom H.G, um zu erhalten die
Unterstützung öffentliche Kraft.
Daß dieses GERICHTSVOLLZIEHERSCP GARRIGUES & BALLUTEAUD alle Möbel und
Gegenstände unseres Wohnsitzes , erwogener Handlung verschlimmerten Fluges
weggenommen hat.
Daß durch die Mitschuld : Diese Tatsachen werden strafrechtlich durch die
Artikel unterdrückt : 441-1;
441-2 ; 441-4 ; 441-5 ; 441-6 vom Strafgesetzbuch; Tatsachen, die durch Artikel
313-1 bis 313-3 und 311-12 vom Strafgesetzbuch unterdrückt wurden; Tatsache,
die durch Artikel 314-1 bis 314-4 und 311-12 vom Strafgesetzbuch unterdrückt
wurde ; Tatsache, die durch Artikel 432-8 des Strafgesetzbuches
unterdrückt wurde; Tatsache, die unterdrückt wurde, von Artikel 321-1 bis
321-5 vom Strafgesetzbuch.
Auf dem Angriff an der Aktion der
Justiz: Tatsache, die unterdrückt wurde, von:
Artikel 434-4 des Strafgesetzbuches.
In einer
Zeit nicht durch das Gesetz vor schreibt das Eigentum von Herrn, und Frau
LABORIE war Gegenstand einer Umleitung und einer übertretung ihres Wohnsitzes
in Verschwörung der Personen oben erwähnt, und von dem die Vergehen
hervorgehoben worden sind.
Herr LABORIE
André hat zahlreiche Zivilverfahren eingeleitet, um das Verfahren zu
bestreiten, das gegen die Interessen von Herrn erfolgt ist und Frau LABORIE.
Daß die Hindernisse permanant
am Zugang zur Justiz durch die oben verfolgten Personen sind, der an diesem Tag
immer in Verschwörung handelt, um Hindernis für die Verfahren zu machen, und um
ihre zivilrechtlichen Haftungen nicht zu suchen und provisorische Maßnahmen
über die ernsten Tatsachen zu erhalten, die aufgerichtet, und die von den
Antragstellern an der Aktion und gegen die Autoren erfahren wurden, darunter
Klage.
Die Forderungen von Artikel 6 des europäischen
übereinkommens über Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten.
Hat „ jeder
Anspruch auf das, was seine Ursache entweder, die gerecht (...) unter einem
unabhängigen und unparteiischen Gericht verstanden wurde, das durch das Gesetz,
das beschließen wird oder der Anfechtungen auf seinen Rechten und Plichten von
Zivilistcharakter, oder der Rechtmässigkeit jeder Strafanklage (...)
aufgestellt wurde, die gegen sie gelenkt wurde ".
Der Inhalt
dieser Garantie „des gerechten“ Prozesses ist, jeder der Rechtssprechung unterworfene
Person einen ehrlichen Prozeß zu garantieren, und ausgewogen und die erste
Forderung, um dort zu erreichen ist jene eines Zugangsrechts zum Richter :
muß jeder, der wünscht, eine Aktion einzuführen, die in den
Anwendungsbereich des übereinkommens hineingeht, über einen angemessenen
Rückgriff verfügen, damit ein Richter es hört,
Der
europäische Gerichtshof hat erklärt, daß dieses Zugangsrecht ein wirksames
Recht sein muß, dieses effectivité umfaßt selbst zwei Forderungen:
Lan
erster Forderung ist, daß der vom Staat anerkannte richterliche
Rückgriff zu einer wirklichen und ausreichenden richterlichen Kontrolle führt;
das erfaßte Gericht muß in voller Rechtsprechung befugt sein, um die
Angelegenheit sowohl in Recht entscheiden zu können als auch in der Tat;
Lan
zweiter Forderung ist,
daß es eine wirkliche Möglichkeit für die Teile gibt, zur Justiz zu gelangen,
das heißt, daß sie kein Hindernis erfahren, das geeignet ist, sie praktisch
daran zu hindern, ihr Recht auszuüben (die Etappen handelnden um diese
zweite Forderung sich sich waren der Erlaß Airey c/Irland im Jahre 1979, der
Erlaß Belley Ende 1995 und der Erlaß katholische Kirche von drücken
c/Griechenland Ende 1997), es ist, sowie dürfen Wirtschaftsbedingungen
keiner Person der Möglichkeit entziehen, ein Gericht zu erfassen und in diesem
Zusammenhang, es obliegt den Staaten, diese Freiheit zu
gewährleisten, indem man eine Regelung legaler Beihilfe für mehr démunis oder
in den Fällen schafft, wo die Komplexität der Rechtsüberlegung es erfordert
;
· Ebenso
kann ein Rechtshindernis davon auch die übung illusorisch machen
(Geouffre-Erlaß Pradelle des 16. Dezember 1992)(3).
Die allgemeinen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts
Artikel 13 vom übereinkommen stellt der Grundsatz für die
Personen von Recht auf einen wirksamen Rückgriff vor einer nationalen
Instanz, wenn es Verletzung der anerkannten Rechte und Freiheiten gibt, selbst
wenn diese übertretung die Tatsache ist von „Personen, die in der Ausübung
ihres offiziellen Amtes handeln".
Artikel 14 verboten jede Art der Diskriminierung, was den
Genuß von diesen Rechten und Freiheiten, Diskriminierung betrifft „die
insbesondere auf dem Geschlecht, der Rasse, der Farbe, der Sprache, der
Religion, den politischen Meinungen oder allen anderen Meinungen, dem
nationalen oder sozialen Ursprung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen
Minderheit, dem Vermögen, der Geburt basiert oder jede andere Lage ".
AUF DEM OBSTCLE AN DER ÜBERTRAGUNG
DES RICHTERS DER EINSTWEILIGEN VERFÜGUNG UND DES RICHTERS DER AUSFÜHRUNG
Während es
eine Verwirrung gibt, die offensichtlich an der öffentlichen Ordnung
charakterisiert wurde, Herr LABORIE André, der für die Interessen von Herrn und
sehr geehrte Frau und für die legale Gemeinschaft handelt, befinden sich bis
zum heutigen Tag mit aufschiebenden Hindernissen, damit die Ursachen nicht vor
einem Gericht gehört werden.
Am Vorwand, daß die Anweisung
angesichts Artikels 648 des ncpc gleich null wäre.
Aber es ist nicht der Fall,
diese von genannte durch die gegnerischen Teile und gefolgt Argumentation,
sein Präsidenten ist im Ziel allein, daß die Ursachen gehört werden, um
kein die Anweisung zu machen und die Autoren der Tatsachen zu schützen, die im
Gegensatz zu den schuldigen von ihrer Veruntreuung aufgerichtet wurden, die
nicht angesichts der Schriftstücke und regelmäßig abgelegter Stücke bestritten
werden kann, die Einwände gegen Herrn verursachen, und Frau LABORIE
Der Darstellungsfall wird von
Rechtsverweigerung zurückgehalten.
AUF DER
GÜLTIGKEIT DER VERSCHIEDENEN ANWEISUNGEN
Sehr geehrter Herr und Frau
LABORIE sind seit dem 27. März 2008 ohne festen Wohnsitz, oder sie sind von
ihrem Eigentum ausgestoßen worden durch die übertretung ihres Wohnsitzes,
was nicht ihnen diesen Letzten, Folgen der strafbaren Machenschaften der oben
verfolgten Autoren bis zum heutigen Tag vorgeworfen werden kann und die am
Immobiliarerfassungsverfahren durch Sense und Gebrauch der Sensen und in
übertretung von Artikel 4 teilgenommen haben; 14-15-16 vom ncpc und von Artikel
6-1 und 6-3 der EMRK, von dem sie davon Opfer noch sind bis zum heutigen Tag.
Daß die Verteidigungsrechte
von öffentlicher Ordnung sind.
Daß Artikel 648 des ncpc
erlauben muß, die Teile an diesem Ende zu identifizieren, ihnen jede Handlungen
bedeuten zu können.
Daß die Anweisung gut die Teile identifiziert.
Daß es möglich ist, jede Handlung auf der Grundlage von Artikel 659 des
ncpc zu bedeuten.
Daß verschiedene Justizgerichtsvollzieher
verschiedene Handlungen an Herrn bedeuten konnten und Frau LABORIE an ihrem
verletzten Wohnsitz vom 27. März 2008 sowie zahlreiche durch die Behörden
adressierte Korrespondenzen.
Erinnert an:
Kunst. 659 (Décr. no 89-511 vom 20 juill. 1989) Wenn
die Person, an der die Handlung bedeutet werden muß, weder Wohnsitz, weder
bekannten Wohnsitz, noch Arbeitsort hat der Justizgerichtsvollzieher aufstellt,
ein Protokoll, wo er mit Genauigkeit die Sorgfalt berichtet hat nur, er
ausgeführt, um den Empfänger der Handlung zu suchen.
Derselbe Tag oder am
später ersten folgenden Arbeitstag kaum der Ungültigkeit der
Justizgerichtsvollzieher senden an den Empfänger, an die letzte Adresse, die
per eingeschriebenes Schreiben mit Ersuchen um Stellungnahme des Empfangs
bekannt ist, eine Kopie des Protokolls, der eine Kopie der Gegenstandshandlung
der Bedeutung beigefügt ist.
Am selben Tag
unterrichtet der Justizgerichtsvollzieher den Empfänger per einfaches Schreiben
über die Erfüllung dieser Formalität.
Die Bestimmungen des
vorliegenden Artikels sind anwendbar auf die Bedeutung einer Handlung, was eine
juristische Person betrifft, die keine Einrichtung mehr hat, die am Ort bekannt
ist, der als Geschäftssitz durch das Handels- und Gesellschaftsregister
angegeben ist. - V. Kunst. 693. - Von den 15 sieben an
geänderter anwendbarer Artikel. 1989.
Daß alle gegenteilige
Nachfrage nach dem gegnerischen Teil noch einmal ist, daß aufschiebende Mittel,
unzulässig Herrn und Frau LABORIE bis zum heutigen Tag zu machen diese letzt
Opfer vor einem Gericht gehört zu werden
Daß alle gegenteiligen Anträge
mit dem Ziel allein am gegnerischen Teil sind, die Umleitung des Eigentums von
Herrn und Frau LABORIE und von starken Geldsummen ohne einen Exekutivtitel
fortzusetzen und zu bestätigen, und während sie sie selbst schuldig sind und
Autoren „gegnerische Teile“ von dieser Lage und Tatsachen, die
ihres vorgeworfen werden.
Daß alle gegenteiligen und schlecht begründeten Anfechtungen der Räte
von gegnerische Teile könnte Gegenstand des Verbergens sein.
Daß sehr
geehrter Herr und Frau LABORIE immer Eigentümer ihres Wohnsitzes sind, obwohl
sie durch zahlreiche Gefälligkeitshandlungen ausgestoßen worden sind, die von
den verschiedenen Autoren durchgeführt wurden, die oben vor Herrn Präsident
zugewiesen wurden, der in einstweiliger Verfügung bestimmt.
Sehr kurz Rückruf des Verfahrens:
Im Hof eines
Immobiliarerfassungsverfahrens , das durch den Betrug, in Verletzung aller
Verteidigungsrechte durch Sense und Sensengebrauch gemacht wurde, ist ein
Zuerkennungsurteil am 21. Dezember 2006 zugunsten der
Frau D' ARAUJO zurückgegeben worden heiratet PLAUDERT.
Daß eine Aktion in
Entschließung für Betrug des Immobiliarerfassungsverfahrens, dessen
Zuerkennungsurteil durch Anweisung der Teile vor dem Berufungsgericht von
Toulouse durchgeführt worden ist in vom 9. Februar 2007.
Daß durch die Aktion in
Entschließung für Betrug die Wirkungen dieselben wie im
Gebotsverrückteverfahren sind, verliert der erfolgreiche Bieter sein
Eigentumsrecht, und das Eigentum kommt zurück an erfaßt. „, das heißt
sehr geehrter Herr und Frau LABORIE“
Daß im Namen dieser Aktion in
Entschließung das Zuerkennungsurteil keinen Artikel 750 des acpc veröffentlicht
werden kann.
Daß Frau D' ARAUJO heiratet
PLAUDERT über die Grundlage des Artikels 1599 vom Zivilistcode verkaufen
kann ein Gut, von dem sie das volle Eigentum noch nicht erhalten hat, der
Verkauf ist und kann an einem Schadenersatz gleich null geben, wenn der Käufer
an nicht gewußt, daß die Sache an anderen war.
Daß angesichts Artikels 2212
des Zivilistcodes der Verkauf von Rechts wegen gleich null ist, heiratet Frau
D' ARAUJO PLAUDERT gezahlt in der Frist von zwei Monaten den Preis für die
Zuerkennung nicht.
Daß angesichts Artikels 2211
Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT das Gut nicht verkaufen kann.
Frau D' ARAUJO heiratet
PLAUDERT kann nicht ein Lastenheft Anspruch haben, das nie den Teilen
mitgeteilt worden ist, das „mit öffentlicher Ordnung“ angerufen wurde, und das
nicht Gegenstand einer widersprüchlichen Debatte sein konnte privat von allen
Verteidigungsmitteln, eingesperrter Herr LABORIE, und den kein Rechtsanwalt
interveniert hat, um ein Sagen einzubringen, um Anfechtungen auf dem Grund und
der Form des Immobiliarerfassungsverfahrens aufzurichten (Grund der
Entschließungsaktion).
Daß am überschuß Frau D'
ARAUJO heiratet PLAUDERT das Gericht nicht mit Instanz befassen konnte, um
einen Ausweisungsbeschluß durch Sense und Sensengebrauch zu erhalten, macht sie
nur die Veröffentlichung geltend vom 20. März 2007 ist regelmäßig, während auf
der Grundlage von Artikel 750 des acpc „ von öffentlicher Ordnung“
daß die Veröffentlichung nicht erfolgen konnte.
Daß am überschuß Frau D'
ARAUJO heiratet PLAUDERT das Gericht nicht mit Instanz befassen konnte, um
einen Ausweisungsbeschluß durch Sense und Sensengebrauch zu erhalten, macht sie
geltend, welches regelmäßig das Gros des Zuerkennungsurteils bedeuten würde am
15. Februar, und pertinamant am 22. Februar 2007 ist dann, welches sich nur,
sie die Anweisung in Aktion in am 9. Februar 2007-Entschließung erhalten hat
und welches a, das vom Vermittler seines Rates erhalten wurde, das Gros des
Zuerkennungsurteils nur am 27. Februar 2007.
Daß der Betrug von Frau D'
ARAUJO heiratet PLAUDERT carractérisée gut und unumstritten von den
gegnerischen Teilen ist im Ziel allein und für Verbergen seiner Machenschaften.
Diese dilictueux Handlungen
müssen sanktioniert werden, und es ist der Grund der übertragung von Herrn
Präsident, die hinsichtlich einstweiliger Verfügung bestimmt, entscheidet über
die Offensichtlichkeit, provisorische Maßnahmen für in parraliser zu befehlen
sein effefs.
Daß er nicht Herrn und Frau
LABORIE umgezogen ihres Wohnsitzes also vorgeworfen werden kann ungestraft am
Gesetz in vom 27. März 2008 und am demnade von Frau D' ARAUJO heiratet
PLAUDERT, übertretung ihres Wohnsitzes, gezwungen worden zu sein, um ihre
Korrespondenz zu bewahren die übertragung der Post an die übriggebliebene
Heiligepost Orens und im Warten, daß provisorische Maßnahmen durch das
hinsichtlich einstweiliger Verfügung erfaßte Gericht ergriffen werden und in
Warten durchgeführt zu haben, daß die Justiz ihre Wiedereingliederung befiehlt.
Daß bis zum heutigen Tag Herr
und Frau LABORIE gut die Sorgfalt der Anwendung von Artikel 648 des ncpc in der
Maßnahme respektiert haben, die kein Einwand an allen verursacht werden kann
und alles, die wünschen würden, eine einfache Post oder in Einschreiben oder
irgendeine Handlungsbedeutung pro Justizgerichtsvollzieher zu senden, sieht das
Gesetz in einem solchen Fall die Anwendung von Artikel 659 des ncpc und als
oben zurückgenommen vor.
Die gegnerischen Teile können
sich nicht von einer Rechtslage vorherrschen, von der sie die Verantwortlichen
allein es zu haben délictueusement begangen sind.
Daß daran erinnert wird, daß
die nicht Beachtung einer Regel öffentlicher Ordnung die Entstehung eines
Rechts verhindert und im weiteren Verlauf den Erwerb dieses Rechts durch den
Absatz der Zeit nicht erlaubt, „Rechtsausschluß“
Die Teile an der Instanz sind
in ihren Anträgen in der Ungültigkeit der regelmäßigen Anweisungen unzulässig.
Daß durch diese verschiedenen
Hindernisse für den Zugang zu einem Gericht auf der Rechtsgrundlage von Artikel
648 des ncpc unwirksam und aufschiebend ist „Sense“, Gegenteil in seiner
Anwendung von Artikel 6 und 6-1 der EMRK
Daß durch die Mitschuld gegen X : Diese
Tatsachen werden strafrechtlich durch die Artikel unterdrückt : 441-1 ; 441-2; 441-4 ; 441-5 ; 441-6 vom Strafgesetzbuch; Tatsachen, die
durch Artikel 313-1 unterdrückt wurden an
Page 60
313-3 und 311-12 vom
Strafgesetzbuch; Tatsache, die durch Artikel 314-1 bis 314-4 und 311-12 vom
Strafgesetzbuch unterdrückt wurde ; Tatsache, die durch Artikel 432-8
des Strafgesetzbuches unterdrückt wurde; Tatsache, die unterdrückt wurde,
von Artikel 321-1 bis 321-5 vom Strafgesetzbuch und in seinem Artikel
434-4 des Strafgesetzbuches.
VERLAUF
VON DAS ERFASSUNGSVERFAHREN IMMOBILIERE, DAS DURCH DEN BETRUG GEMACHT
WURDE
DARUNTER
ZUERKENNUNGSURTEIL des 21. Dezember 2006.
Die nachstehenden Erklärungen
nehmen die Schlußfolgerungen wieder auf, die regelmäßig vor dem
Berufungsgericht in einem Revisionsverfahren eingebracht wurden, und für die
Audienz des 5. Mai 2009 oder Herrn le Procureur Général informiert worden ist.
EINFÜHRUNG
Vor dem Berufungsgericht
analysiert wird, wie der Betrug von Haupt- FRANCES verfolgt worden ist, der auf
die Rechnung Commerzbank gegen Herrn handelt, und Frau LABORIE in einem
Immobiliarerfassungsverfahren, das während seiner Inhaftierung des 6. Februar
2006 am 14. September 2007 gemacht wurde, der um jedes Verteidigungsmittel
einzubringen gebracht wurde, ein Sagen durch Rechtsanwalt, um die Anfechtungen
im Verfahren aufzurichten.
I/, das erinnert an die
obengenannten
II/Gründe
des Ansuchens um Revision
III/auf der
Gültigkeit des Ansuchens um Revision
IV/auf der
Verletzung der Verteidigungsrechte , Ablehnung von Herrn le Bâtonnier, der
Behörden einen Rechtsanwalt zu erhalten, um ein Sagen einzubringen.
V/auf der
Ungültigkeit des Befehls des 20. Oktober 2003,
Instanzenverjährung, Endes, nicht zu erhalten.
VI/auf dem Ende,
Instanzenverjährung Commerzbank in ihrem Subrogationsverfahren, Herrn nicht zu
empfangen und Frau LABORIE sind von letzteren Kredit-.
VII/auf dem späteren Verfahren
des Zuerkennungsurteils, Erlangung eines Ausweisungsbeschlusses, Rückkehr des
Eigentums zu Herrn und Frau LABORIE.
VIII/auf dem Verfahren nach
dem unregelmäßigen Ausweisungsbeschluß darunter Aufruf
IX/auf der unregelmäßigen
Ausweisung vom 27. März 2008 und dem Fehlen von Rechtsmitteln vor dem Richter
der Ausführung.
X/auf den erlittenen Schäden.
XI auf der
Entschädigung der erlittenen Schäden und den zu ergreifenden Schutzmaßnahmen,
um die Entschädigung von Herrn zu garantieren und Frau LABORIE.
XII/auf die Anträge an das Berufungsgericht. „durch diese Gründe“
I/, DAS
ERINNERT AN DIE OBENGENANNTEN :
Das Ansuchen um Revision neigt
dazu, den Erlaß zurückziehen zu lassen, der in beurteilter Sachekraft
übergegangen wurde, damit er erneut tatsächlich und juristisch angesichts
Artikels 593 des NCPC und der Stücke bestimmt ist, die später erhalten dem
Verfahren beigefügt wurden, die durch den Rat Commerzbank gemacht wurden.
Das Berufungsgericht ist
kompetent, um ein Zuerkennungsurteil für Verletzung der Rechte der Verteidigung
Artikel 16 des ncpc und von Artikel 6-1 der EMRK „öffentlicher Ordnung“ zu
annullieren.
Herr LABORIE, der für die
Interessen der Gemeinschaft handelt, ist des Rechtsanwaltes entzogen worden, um
ein Sagen in Anfechtung des Immobiliarerfassungsverfahrens einzubringen, das
von Haupt- FRANCES vorangetrieben wurde, das im Auftrag ihrer Kundin handelt,
Commerzbank
II /Gründe des Ansuchens um Revision
Sehr
geehrter Herr und Frau LABORIE bilden ein Ansuchen um Revision auf
gesehen von Artikel 595 des Codes Zivilverfahrens, da [[l’]]Erlaß des 21.
Mai 2007 N°: RG 07/00984, durch falsche Elemente zurückgegeben worden ist, die durch den gegnerischen
Teil produziert wurden, „Commerzbank“,
Die Antragsteller, die die Ursachen dieser falschen Rechtselemente nicht
konnten, vor dem Berufungsgericht geltend machen Herr LABORIE André, der an
Maison Erlasses von Seysses des 14. Februar 2006 bis 20. März 2007 besessen und
der danach auf das Erlaßhaus von Montauban 82000 übertragen wurde, bis 14.
September 2007.
Herr LABORIE André war das einzige, dem Hof, privat von Verfahrensstücken
und von der Akte von Immobiliarerfassung, sich an seinem die Wohnsitz an N° befinden
Rue de la Forge 31650 Heiligen Orens, privaten jedes Verteidigungsrechts
Elemente bringen zu können.
Frau LABORIE Suzette, die kein Element das des Verfahrens bringen kann,
keine Immobiliarerfassung und verschiedenes laufendes Vorgehen vor dem Zimmer
von criées kennt.
Es ist in diesem Zusammenhang, daß ein Erfassungsimmobiliarverfahren in
übertretung irgendeinen Widerspruchsgrundsatzes stattgefunden hat, ohne vor dem
Zimmer von criées in seiner Audienz des 21. Dezember 2006 handeln zu können, um
ein Sagen, Fehlen des Lastenheftes und ohne einzubringen, einen Rechtsanwalt im
Verfahren durch die Ablehnung von den Rechtsanwälten erhalten zu können, mich
und für die Interessen von Herrn zu vertreten und Frau LABORIE.
· Daß der Rechtsanwalt
diesbezüglich zwingend ist. „von öffentlicher
Ordnung“
Vorläufiger Rückruf:
Befassung des Berufungsgerichts von Toulouse durch Anweisung der Teile vom
9. Februar 2007, und um den Betrug in der Erlangung am 21. Dezember 2006 des
zurückgegebenen Zuerkennungsurteils aufzurichten. „Aktion in Entschließung des Verkaufs“
· Betrug oberhalb des
Zuerkennungsurteils und Betrug am Immobiliarerfassungsverfahren, das durch den
Rat Commerzbank gemacht wurde.
Entscheidung
des Berufungsgerichts von Toulouse in seinem Urteil des 21. Mai 2007 an den
folgenden Gründen:
Lehnen Sie
ab der Antrag der Annullierung des Zuerkennungsurteils an den Gründen, daß das
Zuerkennungsurteil sich eine spezifische Natur hat als er darstellt keine
gerichtliche Entscheidung, die einen Rechtsstreit schlichtet, aber beschränkt
auf die gerichtliche Feststellung eines Verkaufs auf den Bedingungen des
Lastenheftes und auf dem Preis, der auf den Gebotswegen bestimmt ist und an, da
sehr geehrter Herr und Frau LABORIE kein Sagen vor dem Zimmer von criées vor
der Zuerkennung hervorgehoben haben.
Frau LABORIE
Suzette, die gegeben hat, an Herrn LABORIE nur André zu können davon vom
Verfahren kennen letztere in der Unfähigkeit, sich zu verteidigen, der sich
eingesperrt hat, und verbundenen Füssen und Händen, Ablehnungen von den nach
übertragung von Herrn le zu intervenierenden Rechtsanwälten Bâtonnier von den
Rechtsanwälten am und das beiliegende Anträge.
Unter diesen
Bedingungen mußte das Berufungsgericht intervenieren, um aufhören zu lassen „diese Verwirrung an der öffentlichen
Ordnung“ der Gebrauch falscher
Intellektueller der Hof war bereits früher auf Schwierigkeiten erfaßt worden
verbunden mit einem unregelmäßig befreiten und unregelmäßig veröffentlichten
Befehl des 20. Oktober 2003 „nie entschiedene Streitsache“ und
gegenteilig dem Inhalt der Entscheidung des 21. Mai 2007 ohne davon davon die
Genauigkeit und nur prüfen zu wollen über die Aussagen des gegnerischen Teiles,
ohne Herrn zu hören und Frau LABORIE.
Die Antragstellerin an der Immobiliarerfassung „Commerzbank“ durch Kollusion und durch
Betrug, um ein Subrogationsurteil erhalten zu haben, während letztere keine
Forderung gegen Herrn besitzen kann und Frau LABORIE.
Es wird analysiert und bewiesen, daß das ganze
Immobiliarerfassungsverfahren, das durch Commerzbank durch ein am 29. Juni 2006
erhaltenes Subrogationsurteil wieder aufgenommen wurde, mit Ungültigkeit auf
der Grundlage von Artikel 715 ANCPC beschmutzt wird.
Daß das Immobiliarerfassungsverfahren von dem den Gegenstand sehr geehrter
Herrn und Frau LABORIE machte, das alte begründete Verfahren und an der
Fortdauer der Fortsetzung durch Commerzbank auf der Grundlage eines Befehls des
20. Oktober 2003 betrifft.
Daß dieser Befehl des 20. Oktober 2003 mit Ungültigkeit auf der Grundlage
von Artikel 715 des ACPC und aus den Gründen beschmutzt wird, die unten
bewiesen werden.
Daß in Folge angesichts Artikels 2215 des Zivilistcodes die Zuerkennung,
die kann, daß sich zu machen, daß nach einem endgültigen Urteil in letzter
Instanz oder Vergangenheit in beurteilter Sachekraft .
Das Berufungsgericht ist befugt, was den Betrug des Verfahrens in
Immobiliarerfassung für Hindernis für die Rechte der Verteidigung betrifft „von öffentlicher Ordnung“ und um das Verfahren bis zum
Verkauf durch Zuerkennungsurteil des 21. Dezember 2006 zu annullieren sehr
geehrter Herr und sind Frau LABORIE von Commerzbank Kredit-.
III/auf der Gültigkeit des Ansuchens um Revision :
Der BETRUG Artikel 595 des NCPC
Kunst. 595 Das Ansuchen um Revision ist nur für eine der
folgenden Ursachen offen:
1. Wenn er sich nach dem Urteil enthüllt, daß die Entscheidung durch
den Betrug des Teiles überrascht worden ist, zugunsten dessen sie zurückgegeben
worden ist;
2. Wenn seit dem Urteil er von den entscheidenden Stücken
wiedererlangt worden ist, die durch die Tatsache eines anderen Teiles
zurückgehalten worden waren;
3. Wenn er auf Stücken beurteilt worden ist, die wiedererkannt, oder
die gerichtlich seit dem Urteil falsch erklärt wurden;
4. Wenn er auf Zertifikaten, Zeugenaussagen oder Schwüren beurteilt
worden ist, die gerichtlich seit dem Urteil falsch erklärt wurden.
In all diesen Fällen ist der Rückgriff zulässig nur, wenn sein Autor
sich ohne mangels seines Teils machen die Ursache geltend konnte nur er beruft
auf, bevor die Entscheidung in beurteilter Sachekraft übergegangen ist.
Rechtsprechung.
_ 1. Die Aufzählung, die durch den Text der Ursachen
gemacht wurde, ist erschöpfend. Paris, 13 janv. 1978: D. 1978.
IR. 412, OBS. Julien.
_ 2. Der Antragsteller ohne mangels seines Teils muß in
der Unmöglichkeit sein die Ursache geltend zu machen, bevor die Entscheidung
beurteilte Sachekraft erworben hat. Civ. 2e, 21. März 1979: D.
1979. IR. 482, OBS. Julien; RTD civ. 1979. 674, OBS. Perrot 17. März
1983: Gas. Pfahl. 1983. 2. Seite. 227, OBS. Guinchard
Paris, 14 sieben. 2000: D. 2000. IR. 269. Comp.: Civ. 2e, 9 juill.
1986: Gas. Pfahl. 1986. 2. Seite. 255 Versailles, 20.
Dez. 1988: D. 1989. Somm. 183, OBS. Julien. ... Und es ist am Antragsteller, daß er gehört, den Beweis dieser
Unmöglichkeit zu erbringen. Civ. 2e, 10. März 1988: Bulletin. civ. II
no 63.
_ A. BETRUG.
_ 3. Die durch die Kunst vorgesehene Ursache. 595 ist
der Betrug und nicht die persönliche arglistige Täuschung. Civ. 2e, 21 juill. 1980: Bulletin. civ. II no 190;
Gas. Pfahl. 1981. 1. 154 stellen Viatte fest; RTD civ. 1981. 456, OBS. Perrot.
_ 4. Den Richter täuschen stellt einen Betrug dar. Er
davon ist so Lügen. Douai, 23. Juni 1976: Gas. Pfahl. 1977. 1.
90. ... Von der Reserve. Pflugschar. 29. Apr. 1969: Bulletin.
civ. V, no 282 (Restitutionsklage) Paris, 11. Juni
1982: Gas. Pfahl. 1982. 2. 562. ... Bedienungen. Civ. 2e,
16 juill. 1976: Bulletin. civ. II no 245. … Von der
Auslassung jeder Erwähnung über ein natürliches Kind in einem Verfahren der
änderung ehelichen Güterstandes. Paris, 31. Okt. 1996: D. 1997.
251 stellen Paar fest, und auf Rekurs, Civ. 1Re, 5 janv.
1999: préc. Vermerk 1 s. Kunst. 594. Aber
die Stille, die vom Ehemann auf seinem sentimentalen Leben beobachtet wurde,
stellt keinen Betrug dar, der die Revision des Scheidungsurteils bewirken kann,
das an den Unrechten seiner Ehefrau ausgedrückt wurde. Civ. 2e, 24 janv.
1996: Verfahren 1996. KOM. 73, OBS. Perrot.
_ 4 bis. Einzig eine betrügerische Handlung bilden kann
die Stille, die durch einen Teil auf Tatsachen behalten wurde, die durch den
anderen Teil umstritten wurden, oder von denen ihm verlangt wird, Konto
zurückzugeben (am Ausschluß der Stille eines Teiles auf Tatsachen, die ihm und
auf denen vorgeworfen werden keine Erklärung ihm verlangt).
Toulouse, 1Er juill. 2003: Cah. jurispr. Aquitanien 2003 no 3,
S. 628.
_ 5. Die Benutzung falscher Stücke gut, daß
verschiedene Ursache auch ein Element des Betruges sein kann. Civ. 2e,
22. Okt. 1981: Gas. Pfahl. 1982. 1. Seite. 107. Somit handelnd um
ein erfolgtes Annahmeurteil während am Tag der Vorstellung des Gesuchs der
Antragsteller gestorben war, wenn das Fehlen einer Ankündigung am Parkett durch
angenommen vom annehmenden Tod von und von der Handlung es feststellenden nicht
ausreicht, den Betrug von angenommen zu charakterisieren, entspricht die
Entdeckung dieser Handlung jedenfalls der Abdeckung eines entscheidenden
Stückes, das durch die Tatsache angenommen zurückgehalten worden war und einen
Fall der öffnung des Ansuchens um Revision darstellt, das an der Kunst
vorgesehen ist. 595. Versailles, 22. Nov. 2001: BICC 2002 no 778.
_ 6. Der Betrug bedeutet die Absicht zu täuschen.
Dijon, 6. Apr. 1976: JCP 1977. II. 18648 stellen J. fest. A.;
RTD civ. 1977. 590, OBS. Normanne.
_ 7. Der Betrug muß entscheidend sein. Civ. 2e 17. März
1983: Gas. Pfahl. 1983.
2. Seite. 227.
_ 8.
Die Richter des Grundes schätzen souverän den Betrug. Civ. 2e,
21 juill. 1980: Bulletin. civ. II no 190; Gas. Pfahl. 1981. 1.
154 stellen Viatte fest Civ. 2e, 12 févr. 2004: Bulletin.
civ. II no 64; D. 2004. IR. 736; Rev. arb. 2004. 359
stellen Rivier fest; JCP 2004. I. 179, no 5, OBS. Béguin; Gas. Pfahl. 13
15. März 2005, S. 23, OBS. von Rusquec. Für
ein Betrugsbeispiel eines Ehegatten in Scheidung, das verheimlicht hat,
gleichzeitig an seiner Ehefrau die Existenz des Verfahrens, das an ihrem
Gegensatz und im Gericht vorangetrieben wurde, die Adresse, der diese für die
Bedürfnisse der Instanz beiliegen konnte, V. TGI Paris, 23. März
2004: AJ fam. 2004. 456, OBS. David.
_ B. STÜCKZURÜCKBEHALTUNG.
_ 9. Das Stück muß freiwillig durch den gewinnenden
Teil zurückgehalten worden sein. Civ. 2e, 28. Apr. 1980: Bulletin.
civ. II no 93 3 juill. 1985: Bulletin. civ. II no 135;
D. 1986. IR. 228, OBS. Julien; Gas. Pfahl. 1986. 1. Somm.
91, OBS. Guinchard und schäumte. ... Oder durch einen
Dritten, unter der Bedingung, daß der gewinnende Teil mitschuldig war. Civ. 2e,
3 févr. 1982: Gas. Pfahl. 1982. 2. 620 stellen Viatte fest. Auf
dem freiwilligen Charakter der Zurückbehaltung, V. Paris, 11. Juni
1982: Gas. Pfahl. 1982. 2. 562. Ein an der Entscheidung später
wiedererlangtes Testament, deren Revision verfolgt wird, kann nicht als Gegenstand
einer Zurückbehaltung im Sinne der Kunst seiend angesehen werden. 595, sobald
nicht vorgebracht wird, daß dieses Stück freiwillig zurückgehalten worden ist.
Civ. 1Re, 12 juill. 1994: Bulletin. civ. I, no 254.
_ 10. Das Stück muß in diesem Sinn entscheidend sein,
daß es eine starke Wahrscheinlichkeit geben muß, daß seine Kenntnis durch den
Richter diesen dazu veranlaßt hätte, eine andere Entscheidung zu treffen. Amiens, 2 juill. 1979: D.
1979. IR. 540; JCP 1980. IV. 232 Civ. 2e, 2. Okt. 1985: JCP
1985. IV. 354.
_ C.
FALSCHE STÜCKE.
_ 11.
Das falsche Stück muß entscheidend sein. Pflugschar. 10. Dez. 1980: Gas.
Pfahl. 1981. 1. Seite. 134.
_ 12.
Die Anerkennung der Falschheit versteht sich unter dem Geständnis des Teiles,
der davon Gebrauch machte. Civ. 3e, 13. Dez. 1989: D.
1990. IR. 19.
_ 13. Die Vernichtung im Ausland eines Urteils kann
nicht an einer gerichtlichen Sensenerklärung angeglichen werden. Civ. 1Re, 12. Nov. 1986: JCP 1987. IV. 29; Rev. crit. DIP 1987.
750 stellen Kessedjian fest.
_ 14. Die Sense muß dem Ansuchen um Revision vor
aufgestellt worden sein und kann nicht Gegenstand eines Sensenzwischenfalls vor
dem Richter der Revision sein. Civ. 1Re, 28. Mai 1980: Bulletin.
civ. I, no 161 Civ. 2e, 17 févr. 1983: Bulletin. civ.
II no 41.
IV /auf der
Verletzung der Verteidigungsrechte,
Ablehnung
der Behörden einen Rechtsanwalt zu erhalten, um ein Sagen einzubringen.
Produzierte Stücke, die die Hindernisse für die Rechte
der Verteidigung des ganzen Immobiliarerfassungsverfahrens vor dem Zimmer von
criées und vor dem Instanzengericht von Toulouse rechtfertigen
bezüglich des Ausweisungsantrags des
gegnerischen Teiles.
I/ Am 27. August 2006 übertragung von Herrn Präsident am Zimmer criée, um die
Endaudienz zu vertagen, die ein Rechtsanwalt genannt wird, um ein Sagen
einzubringen.
II/ Am 27. August 2006 übertragung von SCP FRANCES und anderen, um das
Immobiliarerfassungsverfahren für Fehlen eines Verteidigungsrechts einstellen
zu lassen.
III/ Am 27. August 2006 Klage an Herrn Rangältestes der Untersuchungsrichter
für iirégulièreerfassung und Hindernis für die Rechte der Verteidigung.
IV/ Am 4. September 2006 übertragung von Herrn Gilbert COUSTEAU Präsident des
T.G.I von Toulouse, um die Schwierigkeit der Erlangung eines Rechtsanwaltes
aufzuwerfen und verlangt von richterlicher Hilfe geblieben ohne Antwort.
V/ Antrag am 13. September 2006 der Unterstützung, um ein Sagen an Haupt-
einzubringen DRÜCKT VON ROCH Rechtsanwalt in Toulouse.
VI/ Ablehnung von Meister ROCH-GEWÄCHSHAUS per Post des 22. September 2006 ein
Sagen einzubringen.
VII/ Am 24. September 2006 übertragung von Herrn PASCAL Clément Minister der
Justiz für Schwierigkeit im Immobiliarerfassungsverfahren und obsatcles an den
Rechten der Verteidigung.
VIII/ Am 24. September 2006 übertragung von Herrn DAVOST Procureur Général für
Schwierigkeit im Immobiliarerfassungsverfahren und für obsatcles an den Rechten
der Verteidigung.
IX/ Erster Oktober 2006 übertragung von Herrn le Bâtonnier am Befehl der
Rechtsanwälte von Toulouse für die Nominierung eines Rechtsanwaltes, um ein
Sagen einzubringen.
X/ Information von Herrn Präsident des Zimmers von criées der
Schwierigkeiten, einen Rechtsanwalt zu erhalten, um ein Sagen und am 11.
Oktober 2006 abzulegen.
XI/ Ablehnung von Herrn le Bâtonnier, einen Rechtsanwalt zu nennen, um ein
Sagen in seiner Post vom 25. Oktober 2006 einzubringen.
XII/ Übertragung von Herrn PAUL Michel vom 17. März 2007, um das Verfahren vor
dem Instanzengericht von Toulouse in Ermangelung von Mittel an der Verteidigung
unserer Interessen einstellen zu lassen.
XIII/ Am 28. April 2007 übertragung von Herrn le Bâtonnier, um von einem
Rechtsanwalt bei Ausweisungsverfahren und für die Audienz des 21. Mai 2007 vor
dem Instanzengericht unterstützt zu werden.
XIV/ Am 28. April 2007 übertragung von Frau Aude CARASSOU um es daß ich
wünschte und von einem Rechtsanwalt unterstützt anwesend zu sein und daß in der
Konfiguration oder ich mich befand ohne Verteidigung und Mittel zu informieren,
daß sie erfaßt, was von Recht, damit der Prozeß gerecht ist.
XV/ Fax des
Erlaßhauses von MONTAUBAN vom 11. Mai 2007, das die Anwesenheit vor dem Gericht
in seiner Audienz des 21. Mai 2007 verlangt.
XVI/ Ablehnung
des Befehls der Rechtsanwälte von Toulouse per Post des 21. Mai 2007 die
Verteidigung von mein intérrêts vor dem Instanzengericht von Toulouse zu
nehmen.
XII/ Übertragung am 24. Mai 2007 Haupt- LAÎC Rechtsanwältin in Toulouse, um
meine Verteidigung zu nehmen.
XVIII/ Ablehnung Haupt- für
die Verteidigung unserer Interessen per Post des 31. Mai zu erfolgende LAÎC
Rechtsanwältin.
V /auf der Ungültigkeit des Befehls
des 20. Oktober 2003
Instanzenverjährung,
Ende,
nicht zu erhalten.
V/1/ RÜCKRUF DER TATSACHEN UND DES VERFAHRENS.
Die Gesellschaften PAIEMENTS NICHT, CETELEM, ATHENA
BEZAHLEN, haben die Immobiliarerfassung eines Gebäudes verfolgt, das Herrn
André LABORIE und Frau Suzette SEITEN gehört, seine Ehefrau, der an Saint-Orens
von Gameville ( 31.650), 2 rue de la Forge, nach Befehl angesiedelt ist, der zu
diesem Zweck an Herrn André LABORIE befreit am 22. Oktober 1999
und der in der Erhaltung der Hypotheken von Toulouse, Volumen 99 veröffentlicht
wurde S n°27 am 21. Dezember 1999.
Daß er am 24. September 2002
ein Befehl zu Zwecken Immobiliarerfassung an Suzette SEITEN und in Abwesenheit
von Herrn LABORIE André in übertretung aller Rechtsnormen befreit worden ist.
Nach am 4. November 2002
eingebrachtem Sagen ersuchen die Gläubiger um die Verlängerung um den Befehl
vom 22. Oktober 1999 in Anbetracht der laufenden Verfahren, was den Grund der
Forderung betrifft.
Die Ehegatten LABORIE haben
vor dem Zimmer von criées die Ungültigkeit des Immobiliarerfassungsverfahrens
unterstützt; sie haben ebenfalls die Existenz der Forderungen insbesondere in
Anbetracht der laufenden Anfechtungsverfahren sowie der Strafklagen bestritten,
die gegen die Gläubiger eingebracht wurden.
Durch Urteil vor geradem Sagen
des 28. November 2002 hat das Gericht die Teile aufgefordert, sich
widersprechend auf der Anwendung von Artikeln 674-688-715 des alten Codes
Zivilverfahrens zu erklären.
Das Gericht hatte in Wirkung
festgestellt, einerseits, daß das Lastenheft nicht innerhalb von 40 Tagen am
21. Dezember 1999 der durchgeführten Veröffentlichung befreit wurde der des
Befehls an Herrn André LABORTE am 22. Oktober 1999 vorgelegt worden war, und
dies in Verstoß gegen Artikel 688 des alten Codes Zivilverfahrens.
Außerdem hat das Gericht
festgestellt, daß er nicht von der Veröffentlichung am 24. September 2002 an Frau
Suzette SEITEN des befreiten Befehls gerechtfertigt war.
Nach Wiedereröffnung der
Debatten ist den Verfall der Fortsetzung auf Immobiliarerfassung festgestellt
worden, die zu Zusammenkunft von Herrn André LABORIE eingeleitet wurde, und den
jene, die gegen Frau Suzette SEITEN verpflichtet wurde, nicht wert ist
Erfassung.
Am 19. Dezember 2002 das
Gericht, das öffentlich bestimmt, hinsichtlich des Zwischenfalls von
Immobiliarerfassung und in letzter Instanz hat den Verfall der Fortsetzung auf
Immobiliarerfassung festgestellt, die durch die Gesellschaften ZAHLUNG
eingeleitet wurde, NICHT, CETELEM, ATHENA BEZAHLT am Gegensatz von Herrn André
LABORIE nach am 21. Dezember 1999 an der Erhaltung der Hypotheken von Toulouse
Volumen 1999 veröffentlichtem Befehl des 22. Oktober 1999 S Nummer 27.
Das Gericht hat ebenfalls die
Strahlung des Immobiliarerfassungsverfahrens befohlen befohlen die Aufhebung
des Erfassungsbefehls, der veröffentlicht in der Erhaltung der Hypotheken von
Toulouse am 21. Dezember 1999, und sagt, daß mangels der Veröffentlichung des
befreiten Befehls an Frau LABORIE am 24. September 2002 wird das Zimmer von
Criées nicht annehmbar erfaßt.
Durch Gesuch, das an der am
11. März 2003-Veredelung eingebracht wurde, BEZAHLEN die Gesellschaften
CETELEM, ATHENA, ZAHLUNG haben NICHT S über ihr Rat verlangt, die
Wiedereröffnung der Debatten in den Gründen, daß das zweite Original des 24.
September 2002 mit Erwähnung der Werbung zum verfolgenden Rechtsanwalt am 23.
Januar 2003 als in der Tat Glauben den Poststempel zurückgeschickt worden ist
und daß für die Wiederaufnahme der Erfassung, und um eine Ablehnung zu
vermeiden zu veröffentlichen, die notwendigerweise während der drei Jahre der
Veröffentlichung des unten genannten Befehls entgegengesetzt wird, muß man am
Richter des Zimmers von Criées, den Verfall des Verfahrens festzustellen, das
zum Gegensatz eingeleitet wurde, und die Strahlung dieser Veröffentlichung
befehlen, die in TOULOUSE gemacht wurde (3eme Büro) vom 2. Oktober
2002 Volumen 202 S n°14, andernfalls kann keine andere Verfolgung
nützlich während einer neuen Periode von 3 Jahren wieder aufgenommen werden.
Daß dieses Gesuch vom 11. März
2003 null und nichtig ist im Auftrag dieser drei Gesellschaften verfaßt worden,
deren Gesellschaft Athéna bezahlt, die keine Rechtsexistenz mehr seitdem
hatte Dezember 2000 gelöscht am Handels- und Gesellschaftsregister .
Daß angesichts des Urteils,
das durch das Berufungsgericht von Toulouse gefällt wurde, vom 16. Mai 2006
diese bestätigt, bezahlt das Rechtsfehlen der Gesellschaft Athéna seit Dezember
2000, die die Ungültigkeit aller Verfahrenshandlungen impliziert. (beigefügtes
Stück), darunter die Macht in Immobiliarerfassung des 9. September 2002.
Daß das Urteil, das auf diesem
Gesuch des 11. März 2003 erhalten wurde, nicht nichtig ist.
Daß diese drei Gesellschaften
CETELEM NICHT ATHENA bezahlen, unterliegen in ihre Aktion für Verfall
werden und entzogen, einen neuen Befehl für eine Dauer von drei Jahren, das
heißt bis zum 19. Dezember 2005 zu befreien.
Aber ungeachtet dieses
Verfalls am 5. September 2003 ist ein neuer Befehl zu Zwecken
Immobiliarerfassung an Ersuchen der Gesellschaften CETELEM befreit worden,
ATHENA BEZAHLT und die AG ZAHLUNGEN NICHT, die Wohnsitz im Meisterkabinett
BEWOGEN DAS gewählt hat.
Herr André LABORIE und Frau Suzette SEITEN haben vor dem Richter der
Ausführung zugewiesen, um das Ende und die Ungültigkeit des Befehls
aufzurichten, nicht zu Zwecken Immobiliarerfassung zu erhalten, indem er sich
auf der nicht Existenz der Gesellschaft Athéna Banque und auf dem Grund der
Anträge basiert hat.
Sehr geehrter Herr und Frau LABORIE sahen sich abgelehnt ihre Anträge in
Anfechtung, sie haben Aufruf der Entscheidung gebildet.
Daß das
Berufungsgericht ein Recht auf Ungültigkeit des Befehls des 5. September 2003
durch das Urteil des 16. Mai 2006 machte für die nicht Existenz der
Gesellschaft Athéna Banque und aller Handlungen angrenzend dort am Verfahren.
Daß durch
das Urteil des Berufungsgerichts von Toulouse vom 16. Mai 2006 das Urteil des
19. Dezember 2002, das durch das Zimmer von criées an Exekutivkraft
zurückgegeben wurde, die den Verfall des Immobiliarerfassungsverfahrens
ordnungsgemäß, infolgedessen der Verfall, einen neuen Befehl für eine Dauer von
drei Jahren zu befreien.
Wenn die Verfolgungen wieder aufgenommen werden müßten, konnten diese nicht
vor dem 19. Dezember 2005 zurückgenommen werden.
Daß infolgedessen der Befehl des 20. Oktober 2003 seitens der
Gesellschaften CETELEM AGF NICHT nichtig sein kann, um so mehr als die
Gesellschaft AGF am RCS angegeben auf dem Befehl, diese Gesellschaft keine
Rechtsexistenz 2003 mehr seit dem 13. Februar hat, die am Register des Handels
und der Gesellschaften von PARIS gelöscht wurde.
Daß der Befehl vom 20. Oktober 2003 ist und nicht an der Erhaltung der
Hypotheken gleich null veröffentlicht werden kann.
Daß infolgedessen das Zimmer von criées unregelmäßig erfaßt worden ist, und
daß alle Handlungen nach dem Urteil des 19. Dezember 2002 von Rechts wegen bis
19. Dezember 2005 gleich null sind.
Daß sehr geehrter Herr und Frau LABORIE bestritten haben, der Befehl des
20. Oktober 2003 durch Anweisung der Teile vor dem Richter der Ausführung oder
sie sahen sich abgelehnt ihre begründeten Anträge.
Daß sehr geehrter Herr und Frau LABORIE durch ihren Hauptrat VON ROCH
Avocat DRÜCKT eingebracht ein Sagen in Anfechtung der Form des Verfahrens und
auf dem Grund der unregelmäßigen Anträge, die auf Forderungen, deren Urteil
mutmaßlich nie auf der Grundlage von Artikel 503 des ncpc bedeutet worden sind
und in der Frist von Artikel 478 des ncpc basieren.
Dieses regelmäßig eingebrachte Sagen ist abgelehnt worden, und verschiedene
beiläufige Entscheidungen haben zurückgegeben, sie haben alle gemacht den
Gegenstand eines Aufrufs.
Daß angesichts dieser Anfechtungen durch Rückgriffe, die von Herrn und Frau
LABORIE vor dem Berufungsgericht gebildet wurden, das Zimmer von criées, das
durch seinen Präsidenten in seiner Audienz des 27. Mai 2004 vertreten wurde, die
Fortsetzungen in Immobiliarerfassung ausgesetzt hat. (beiliegend Urteil
des 27. Mai 2004)
Daß seit dem
19. Dezember 2002 und angesichts des Gesuchs des 11. März 2003 beschmutzt der
Ungültigkeit durch das Ende, nicht von der Gesellschaft Athéna zu erhalten in
ihrer Einheitlichen Akte an die drei Gesellschaften bezahlt von der
Ungültigkeit des Befehls des 5. September 2003 und dieser
angrenzenden Handlungen, die implizieren infolgedessen die Ungültigkeit des
Befehls des 20. Oktober 2003 und ihrer angrenzenden unregelmäßigen Handlungen.
Der Rat dieser drei Gesellschaften machten keine Handlung nach dem 19.
Dezember 2005, um einen neuen Befehl zu Zwecken Immobiliarerfassung und
innerhalb von zwei Jahren auf der Grundlage von Artikel 386 des ncpc befreien
zu lassen, es gibt Instanzenverjährung.
Daß angesichts all dieser Elemente der Befehl des 20. Oktober 2003 nicht
juristisch bestehen kann, daher kann er nicht veröffentlicht werden, es kann
nicht die erforderlichen Formalitäten durchgeführt werden diese
Unregelmäßigkeiten durch Artikel 715 des acpc sanktioniert.
Daß der Betrug im Immobiliarerfassungsverfahren
charakterisiert wird, das durch Haupt- MUSQUI auf die Rechnung seiner drei
Kundinnen vorangetrieben wurde.
· Daß es außerdem Instanzenverjährung auf der
Grundlage von Artikel 386 des ncpc gibt.
Daß Maître
FRANCES Agissant im Auftrag Commerzbank sich vom unregelmäßigen Befehl des 20.
Oktober 2003 vorherrschen kann, um davon die Subrogation von den Verfolgungen
zu Zwecken Immobiliarerfassung zu verlangen, und um sich allen Verpflichtungen
des Verfahrens, einem neuen Lastenheft zu entziehen und andere zwingt nur, er
es.
Daß diese,
die auf die Rechnung Commerzbank handelt, einen Befehl zu den Zwecken von
Immobiliarerfassung befreien lassen mußte, und von einer Forderung zu
rechtfertigen einiges und fällig es liquidiert, das, was sie nicht machte!! und die Ablagerung eines Lasten-, Aufforderungsheftes zu respektieren,
davon Kenntnis und andere zu nehmen.
Daß all diese Formalitäten fehlen.
VI /auf dem
Ende, nicht zu erhalten, Instanzenverjährung Commerzbank in seinem Subrogationsverfahren.
INCOMPETANCE der
RECHTSPRECHUNG AUS TOULOUSE durch das am 4. Oktober 2000 gefällte Urteil des
Kassationsgerichts
IN SEINER ÜBERTRAGUNG DES
ZIMMERS GESCHRIEEN.
UNGÜLTIGKEITSERKLÄRUNG Wirkung
Abtretung der Rechtsprechung, die bestimmt hat.
LEGIFRANCE 22. novembre 2005
N° (beiliegend)
Der Richter, dessen
Entscheidung wird durch die Auswirkung des Ungültigkeitserklärungserlasses
gebrochen wird, vollem Recht der Angelegenheit entzogen. Diese Regel ist von
öffentlicher Ordnung, und ihre Nichtbeachtung muß von Amts wegen vom Richter
hervorgehoben werden.
Commerzbank ist von Herrn nicht Gläubiger-, und
Frau LABORIE sind diese Letzten nicht Schuldner-: (beiliegend Zwischenbilanz):
AUF DER
MUTMASSLICH FORDERUNG DES COMMERZBANK
Commerzbank kann von Herrn
nicht Gläubiger- sein und Frau LABORIE angesichts der nachstehenden
Schriftstücke und beigefügter Stücke.
FIN, NICHT VOM COMMERZBANK ZU
ERHALTEN
Instanzenverjährung zu Zwecken
Immobiliarerfassung Artikel 386 des ncpc.
Phase N° I
Sehr geehrter Herr und Frau
LABORIE sind vor dem Zimmer von criées im Jahre 1996 durch Commerzbank verfolgt
worden.
Commerzbank konnte von Herrn
nicht Gläubiger- sein und Frau LABORIE siehe Formular pfandrechtlichen Staates
an der Erhaltung der Hypotheken, das Kapital muß, im Jahre 2012 durch eine
loyd-Versicherung zurückgezahlt werden.
Page 70
Daß Commerzbank von Herrn
nicht Gläubiger- ist und Frau LABORIE, beiliegend von der Zwischenbilanz auf
den Kontoauszügen, die nach dem Urteil des Berufungsgerichts von Toulouse das
16. März 1998 geliefert wurden.
Sehr geehrter Herr und Frau
LABORIE waren nicht einmal auf dem laufenden, daß es eine notarielle Urkunde
gab von pfandrechtlicher Bereitstellung nicht unterzeichnet.
Herr LABORIE André hat davon
nur Kenntnis dieser notariellen Urkunde in einem Verfahren der Berufung in
Annullierung des Zuerkennungsurteils des 21. Dezember 2006 genommen, während er
eingesperrt wurde, notarielle Urkunde nicht unterzeichnet der Teile, die
infolgedessen beschmutzt wird, der Ungültigkeit. „öffentliche
Urkundenfälschung gelegt an der Veredelung des T.G.I von Toulouse ab und das an
den Teilen angezeigt wurde“
Rückruf des
vorhergehenden Verfahrens, das durch Commerzbank gemacht wurde:
Commerzbank ließ in
Immobiliarerfassung im Jahre 1996 sehr geehrter Herr und Frau LABORIE vor dem
Zimmer von criées verfolgen
Daß im Jahre 1996 sehr
geehrter Herr und Frau LABORIE durch einen Rechtsanwalt dargestellt wurde, der
dort nichts hinsichtlich Immobiliarerfassung kannte und noch weniger Herr und
Frau LABORIE.
Daß zwei Urteile zurückgegeben
worden sind, die Herrn verurteilen, und Frau LABORIE, während die
pfandrechtliche Bereitstellung gleich null war und daß das Kapital durch eine
Versicherung das LOYD zurückgezahlt werden mußte im Jahre 2012 und
nicht durch Herrn und Frau LABORIE.
Daß diese zwei Urteile nie
bedeutet worden sind, um sie in Ausführung auf der Grundlage von Artikel 503
des ncpc und in der Frist von Artikel 478 des ncpc zu stellen, sind diese
Urteile nicht nichtig.
Phase N° II
Durch Erklärung des 15. Mai
1997 sehr geehrter Herr und Frau LABORIE wieder aufgerichtet haben Berufung
dieser zwei Urteile.
Infolgedessen sind diese zwei
Urteile nicht exekutiv, sie sind nie bedeutet worden.
1- Urteil
des 5. September 1996.
2- Urteil
des 13. März 1997.
Für nicht
entschiedene Anfechtungen, „ein neuer Rechtsanwalt hat im Verfahren von
Hauptlaienaufruf interveniert“.
Das
Berufungsgericht am 16. März 1998 hat das Darlehen im Gegensatz zur Bank
Commerzbank, Urteil des Berufungsgerichts annulliert exekutiv und habend
Autorität der beurteilten Sache. Für übertretung der Regeln öffentlicher
Ordnung gemäß dem anwendbaren Gesetz zum Zeitpunkt des Vertrags.
Phase III Commerzbank hat eine Kassationsbeschwerde gebildet.
Daß ein
Urteil des Kassationsgerichts am 4. Oktober 2000 widersprechend am
Antragsteller der Macht gefällt worden ist „Commerzbank“ und
in Ermangelung dessen am Gegensatz von Herrn und Frau LABORIE, der den
Erlaß des 16. März 1998 bricht und der das Verfahren auf der Rechtsprechung von
Bordeaux verweist.
· PS : Daß dieser Erlaß die folgende Beobachtung, kein kontradiktorisches
Verfahren, Fehlen eines Rechtsanwaltes und Ablehnung der richterlichen Hilfe
macht. “ übertretung von Artikel 6; 6-1; 6-3; 13 von der EMRK.
Daß dieser Erlaß bis zum
heutigen Tag Gegenstand ist von „öffentliche Urkundenfälschung gelegt an der
Veredelung des T.G.I von Toulouse ab und das an den Teilen angezeigt wurde“
Die Entscheidung steht im
Widerspruch zur Anwendung des Gesetzes zum Zeitpunkt des Vertrags, das neue von
1996 wegzugehende angewendete Gesetz in seine Entscheidung ist am Vertrag
nicht rückwirkend, der im Jahre 1992 durchgeführt wurde.
Obwohl das Urteil des
Kassationsgerichts in falschen Intellektuellen eingetragen ist, am T.G.I von
Toulouse registriert und das an den Teilen an der Instanz angezeigt wurde,
allgemeiner Herr le Procureur und Herr le Premier Präsident Wiesen das Kassationsgericht.
(beiliegend Stück an der Akte)
Bemerkungen zu die
Verweisrechtsprechung. Ausgangspunkt der übertragungsfrist
Die Frist von vier Monaten, die durch Artikel 1034 des Codes
Zivilverfahrens festgelegt wurde, ist von öffentlicher Ordnung.
Er beginnt, von der Anmeldung durch die Veredelung der
Ungültigkeitserklärungsentscheidung zwischen Teilen an zu laufen, ohne durch
die Wirkung einer zweiten Anmeldung verlängert werden zu können auf die
Initiative von appelante, selbst wenn diese Anmeldung in der Frist erfolgt ist,
die durch das vorhergehende geöffnet wurde (Fall. 2. civ., 3. Apr. 2003 :
Juris-Data n° 2003-018470; Bulletin. civ. 2003, II, n° 91).
Daß der Erlaß war für
den Antragsteller widersprüchlich : das heißt Commerzbank und
das die Frist, um vor dem Berufungsgericht des Verweises auf der Grundlage von
Artikel 1034 zu handeln war von 4 Monaten bei Rechtsausschlußstrafe.
Daß das Urteil mangels gefällt
worden ist gegen Herrn und Frau LABORIE, daß dieses Urteil, um es in Ausführung zu
stellen auf der Grundlage von Artikel 503 des NCPC durch Bedeutung des
Justizgerichtsvollziehers bekanntgegeben werden mußte über die Grundlage von
Artikel 658 des NCPC auf Antrag Commerzbank an Herrn, und Frau LABORIE und in
der Frist in Artikel 478 ncpc vorschreibt.
Fristen, um um Commerzbank zu
handeln :
Die Teile sind verpflichtet,
den Hof mit Verweis zu befassen in der Frist von vier Monaten gemäß Artikel
1034 des neuen Codes Zivilverfahrens und in jenem von zwei Jahre vorgesehen
in Artikel 386 desselben Codes bei Verjährungsstrafe der Instanz.
Das im Gegensatz zum
commerzbank , letzteren widersprechend gefällte Urteil mußte den Hof mit
Verweis prononé des Tones befassen, dieses, welches nicht machte.
Daß nach Ungültigkeitserklärung
eines Erlasses die Berufungsinstanz vor der Verweisrechtsprechung die im Fall
eines widersprechend gefällten Ungültigkeitserklärungsurteils, Verjährungsfrist
Spielplatz vom Erlaß an und nicht ihrer Bedeutung verfolgt wird.
Daß dieses Urteil des 4.
Oktober 2000, das mangels gegen Herrn gefällt wurde, und Frau LABORIE durch die
Bank Commerzbank in der Frist von 4 Monaten bedeutet werden mußte und
spätestens in der Frist schreibt in ihrem Artikel 478 des ncpc und über die
Grundlage von Artikel 503 des ncpc vor, um es in Ausführung zu stellen, um
Herrn und Frau LABORIE die Befassung des Berufungsgerichts des Verweises zu
erlauben.
Daß Artikel 478 nicht
anwendbar auf ein Urteil des Kassationsgerichts ist, aber anwendbar auf ein
Urteil widersprechend gefällt, das mangels was davon der Fall in der Art am
Gegensatz von Herrn und Frau LABORIE gefällt wurde, ist.
Durch seinen
Mangel angesichts Artikels 478 des ncpc ist Commerzbank in seiner Ausführung
des Urteils des 4. Oktober nicht nichtig, das durch das Kassationsgericht das
5. Juni 2001 unregelmäßig bedeutet gefällt wurde.
Daß dieser Erlaß des 4.
Oktober 2000 am Antragsteller des Rekurses widersprüchlich war „Commerzbank“
und mußte auch den Hof mit Verweis befassen.
Frist von Artikel 1034 des neuen Codes Zivilverfahrens :
Der
Verweishof muß vor dem Ablauf einer Frist von vier Monaten von der Anmeldung
des Ungültigkeitserklärungsurteils an erfaßt werden, das widersprechend am Teil
erledigt gefällt wurde.
In den
Verfahren mit zwingender Vertretung ist die Anmeldung an den Rechtsanwalt des
Teiles, wenn sie die Frist nicht laufen läßt, wenigstens eine notwendige
Vorbereitung, kaum von Ungültigkeit der Anmeldung an den Teil,
und Erwähnung der Erfüllung dieser Formalität muß in die Anmeldungshandlung
getragen werden, die für den Teil bestimmt ist (Artikel 678 des neuen Codes
Zivilverfahrens).
Sehr
geehrter Herr und Frau LABORIE haben ein Hindernis gehabt, einen Rechtsanwalt
gemäß der richterlichen Hilfe vor dem Kassationsgericht übertretung an einem
wirksamen Rückgriff und an der richterlichen Hilfe zu erhalten.
Daß es eine Anmeldung an den
Rechtsanwalt nicht infolgedessen gegeben hat.
Die Anmeldung wird an Ersuchen
des sorgfältigsten Teiles gemacht, und in diesem Fall läuft die Frist ebenfalls
gegen sich selbst.
Er ist allerdings in der
Hypothese beurteilt worden, wo das Urteil des Kassationsgerichts bestimmten
Teilen, aber nicht anderen mitgeteilt worden war, daß die Frist von vier
Monaten nicht begonnen hatte, zu Zusammenkunft des Teiles zu laufen, der das
Urteil bekanntgegeben hatte (Corn. 17. Dezember 2003 Rekurs n° 00-22.414).
Sehr geehrter Herr und Frau
LABORIE sind entzogen worden, Kenntnis vom Ungültigkeitserklärungsurteil des 4.
Oktober 2000 zu nehmen, das mangels in der Frist von 4 Monaten diesen durch das
Fehlen einer Bedeutung auf Antrag Commerzbank Artikel 1034 des ncpc gefällt
wurde, daher den Hof nicht mit Verweis befassen könnend.
Sehr geehrter Herr und Frau
LABORIE sind entzogen worden, Kenntnis vom Urteil des 4. Oktober 2000 in der
Frist von 6 Monaten zu nehmen, die auf das commerzbank Artikel 478 des ncpc um
zu machen das Setzen in Ausführung geltend auf der Grundlage von Artikel 503
des ncpc anwendbar ist, von dieses rechef, die den Hof nicht mit Verweis
befassen kann.
Auf der unregelmäßigen Bedeutung des 5. Juni 2001.
Selbst wenn
sie außerhalb der Frist von Artikel 478 des ncpc ist, steht diese Bedeutung im
Widerspruch zu Artikel 1034 des ncpc.
Daß diese unregelmäßige
Bedeutung nie von Herrn mitgeteilt worden ist und Frau LABORIE und aus den
nachfolgenden Gründen:
Kein Brief oder
Grenzübergangsschein wurde gelassen, um über den übergang des
Gerichtsvollziehers zu informieren: Artikel 658 des NCPC.
Artikel 658 des ncpc : 2. Wenn der Gerichtsvollzieher Kopie einer
Handlung in Rathaus verschiebt, die Einreichung eines Grenzübergangsscheines
und die übermittlung eines einfachen Briefes kaum von Ungültigkeit
erfordert sindsowie die Erwähnung dieser Formalitäten im Original der
Handlung. Civ. 2e, 10. Dez. 1975: Bulletin. civ. II
no 265 26. Nov. 1986: JCP 1987. IV. 43. Sogar Lösung im Falle einer Bedeutung nicht an Person, aber zu Hause.
KOM. 14. Apr. 1992: Bulletin. civ. IV no 162.
Commerzbank kann in seiner
Ausführung kein Urteil des Kassationsgerichts des 4. Oktober 2000 geltend
machen, das das Urteil des 16. März 1998 wieder in Frage stellt, die
Bedeutung dieses Erlasses, der unregelmäßig ist, auf der Form nicht in der
Person von Herrn und ist Frau LABORIE bedeutet worden, und wie die präzis
Gerichtsvollzieherhandlung des 5. Juni 2001 oder die Handlung ist nur in
Rathaus und in übertretung der Texte, Artikel 653 bis 658 vom NCPC abgelegt
worden.
Die einzige Verpflichtung, die
den Justizgerichtsvollzieher belastet, besteht darin, einen
Personenbedeutungsversuch zu machen, indem man sich auf seinen Wohnsitz des
Empfängers begibt: sich am Wohnsitz darzustellen oder sich dem Arbeitsort
vorzustellen ( CA Toulouse, 29. Juni 1994: Juris-Data N° 046293 ).
–
Der Justizgerichtsvollzieher
sich kann sich nicht mit einer einfachen gedruckten Erwähnung zufriedenstellen,
die nur die Bedeutung an niemandem feststellt, erwiesen als unmöglich, ohne
alle Prüfungsoperationen zu führen, um diese Unmöglichkeit konkret zu beweisen,
die sich aus der Handlung selbst ergeben muß (CA Aix in
Provence, 19 sieben 1990: Juris-data N°051896. - Cass.2ème civ
16. Juni 1993: Bulletin. civ.ll, N°213. - CA Toulouse, 3. April .1995:
Juris-Data N° 042629).
Der Justizgerichtsvollzieher
muß den Beweis erbringen, daß die Handlung gut ihren Empfänger erreicht hat.
Das
Protokoll muß die Sorgfalt genau erwähnen, die vom Justizgerichtsvollzieher
ausgeführt wurde, um den Empfänger der Handlung zu suchen (Civ. 2ème
3. November 1993 Bulletin. civ. II. N°312, JCP, 1994, IV. 24).
Sehr geehrter Herr und Frau
LABORIE sind entzogen worden, das Berufungsgericht von Bordeaux zu erfassen,
damit die Anfechtungen erörtert wird, die vor dem Berufungsgericht von Toulouse
gerade auf dem Grund und der Form des Verfahrens und der Forderung Commerzbank
der pfandrechtlichen Bereitstellung und der Kaution durch die
Lebensversicherung aufgerichtet wurden, la DEUTSCHE
LLYOD.
Auf der Bedeutung in Rathaus,
den Verpflichtungen des Gerichtsvollziehers bei Strafe der Ungültigkeit der
Handlungen.
Die Rechtsprechung zeigt sich
streng, was die Sorgfalt betrifft, an dem der Justizgerichtsvollzieher gehalten
wird, um eine Personenbedeutung zu verwirklichen.
Eine Bedeutung kann in Rathaus
dazu geführt werden nur, wenn kein von den Personen, die in Artikel 655 des
nouveua angeführt sind, von Zivilverfahren kodiert konnte oder die Handlung
nicht erhalten wollte ( Fälle, 2ème civ
19. Nov. 1998: Juris- Data N° 1998-004426).
Wenn niemand oder die Kopie
der Handlung erhalten kann, und wenn es aus den Prüfungen hervorgeht, die vom
Justizgerichtsvollzieher gemacht wurden, den der Empfänger gut an der
angegebenen Adresse bleibt, muß die Kopie in Rathaus verschoben werden (NCPP,
Kunst. 656 ).
Die Erwähnungen, die der
Justizgerichtsvollzieher auf der Handlung angibt bezüglich der Prüfungen, die
er durchführt, gelten bis zu Senseneinschreibung (CA Aix in Provence, 17. Juni
1996: Juris-Data N° 045132)
Die erste Gültigkeitsbedingung
von der Bedeutung, die „in.est-Rathaus“ gemacht wurde, also die Ablehnung
oder die Unmöglichkeit für die Personen, die durch Artikel 655 des neuen Codes
Zivilverfahrens aufgezählt wurden, die Kopie der Handlung zu erhalten (CA
Wetten 7. Nov. 1986: GAS. Pfahl 1987,1 p.209 stellt M.Renard fest).
Die zweite Bedingung ist die Sicherheit, die der Empfänger der Handlung gut an der Adresse
bleibt, die in dieser Handlung angegeben ist. Der Justizgerichtsvollzieher muß
alle nützlichen Forschungsarbeiten durchführen ( Fall. 2ème civ 26.
Juni 1974 und andere….).
Die Dienste des Rathauses
übernehmen die Verpflichtung nicht, die Handlung an den Empfänger zu senden:
sie müssen nur die Kopie während einer Frist von drei Monaten bewahren und
werden danach entladen (NCPC, Kunst, al.4)
Die Personenbedeutung erlaubt,
die Sicherheit zu erlangen, die der Interessent gehabt hat wirksame Kenntnis
der Handlung, der Justizgerichtsvollzieher ihm verschiebt die Kopie in sauberen
Händen. Sie stellt also die Methode der Grundsatzbedeutung dar, daß Artikel
654, Unterabsatz 1, des neuen Codes Zivilverfahrens macht zwingend: «
die Bedeutung muß an Person gemacht werden ». Es ist nur, wenn sie sich
als unmöglich erweist, daß der Justizgerichtsvollzieher versuchen kann, auf
andere Modalitäten zurückzugreifen (NCPC, Kunst. 655, Al 1).
Die einzige Verpflichtung, die
den Justizgerichtsvollzieher belastet, besteht darin, einen
Personenbedeutungsversuch zu machen, indem man sich auf seinen Wohnsitz des
Empfängers begibt: sich am Wohnsitz darzustellen oder sich dem Arbeitsort
vorzustellen ( CA Toulouse, 29. Juni 1994: Juris-Data N° 046293 ).
Das
Protokoll muß die Sorgfalt genau erwähnen, die vom Justizgerichtsvollzieher
ausgeführt wurde, um den Empfänger der Handlung zu suchen (Civ. 2ème
3. November 1993 Bulletin. civ. II. N°312, JCP, 1994, IV. 24).
Die Bedeutung muß von jeder
regelmäßigen Offensichtlichkeit in der Form sein; wenn die Handlung für
irgendeine Ursache annulliert wird, daß es ist, läuft die Frist nicht
(V. CA Paris, 3 juill. 1980 : Gas. Pfahl. 1980 2, S. 698. - CA
Bordeaux 1. juill. 1982 : D. 1984, inf. rap. S. 238, OBS. P. Julien. - V. auch
Fall. 2. civ. 17 févr. 1983 : Gas. Pfahl. 1983 1, Seite. jurispr. S. 170, OBS. S. Guinchard. - Fall. 1. civ. 16 janv. 1985 : Bulletin. civ. I n° 24; JCP
1985GIV, 118).
Die Anmeldung:
Wenn die Anmeldung per
Einschreiben mit Ersuchen um Stellungnahme des Empfangs gemacht wird,
wie es der häufigste
Fall ist, glaubt das Kassationsgericht, daß die Anmeldung annehmbar an
niemandem gemacht wird nur wenn die Empfangsansicht vom Empfänger
unterzeichnet wird ( Cass.2ème civ.27 Mai 1988: Bull.civ.ll,
N°125; RTD civ.1988, p. 573).
Wenn der Einschreibebrief
nicht in Hand verschoben worden ist, die dem Empfänger eigen ist, und mangels
bekleideter Ansicht des Eingangs der Unterschrift des Empfängers, die
Anmeldung ist gleich null ( Fall. So., 4. Mai 1993: Bull.civ. lV, N° 124;
D. 1993, inf.rap.p.133; JCP 1993 ED. G, IV 1680; Gaz.Pal.1993, 2,
pan.jurispr.p.284): sie könnte auf keinen fall Bedeutung „ zu Hause“ wert sein
(Cass.3ème civ 14. Dez. .1994: Bulletin. 1996.1, pan.jurispr.p.115).
Artikel 670 vom neuen Code Zivilverfahrens legt fest, daß die Anmeldung an Person
erledigt betrachtet hat, wenn der Empfänger die Empfangsansicht unterzeichnet.
Die Rechtsprechung zeigt sich
über die Anwendung dieses Grundsatzes sehr streng und sie ist nicht
unentschlossen, jedes Urteil zu annullieren zurückgegeben infolge einer
Einberufung, die auf dem Postweg bekanntgegeben wurde, der mit der Erwähnung
umgedreht worden wäre „nicht gefordert“.
FOLGE DER ANMELDUNG
Kunst. 478. vom NCPC - Das mangels zurückgegebene Urteil oder das widersprüchliche bekannte
Urteil am Grund, nur daß er von Berufung empfänglich ist, ist nicht nichtig,
wenn er nicht innerhalb von sechs Monaten sein Datum bekanntgegeben worden ist.
Mangels der Anmeldung ist jede
Durchführungsmaßnahme gleich null, daß es sich um eine Zuteilungserfassung
handelt ...... (CA Paris, 8. CH. 5 juill. 1995 : Juris-Data n° 022189)
oder eines Verfahrens direkter Zahlung (CA Rouen, 1. CH. 5 févr.
1992 : Juris-Data n° 041309).
Gemäß Artikel 478 des neuen
Codes Zivilverfahrens das mangels zurückgegebene Urteil oder das
widersprüchliche bekannte Urteil am Grund, nur daß er von Berufung empfänglich
ist (Fall. 2. civ., 1. Juni 1988: Bulletin. civ. I n° 133; D. 1989, somm.
S. 180, OBS. P. Julien) das heißt erklärt nicht nichtig, wenn er nicht
innerhalb von sechs Monaten sein Datum bekanntgegeben worden ist (Herr.
Sevestre-Régnier, einige Entscheidungen über die nicht nichtigen Urteile:
Bulletin. CH. Gestanden 1991 n° 118, S. 46).
Somit entzieht der Fehler der
Anmeldung der Entscheidung in dieser Frist dem Gewinner der Möglichkeit, es an
Ausführung zu stellen (N. Fricero die Ungültigkeit in gerichtlichem Privatrecht
These Nizza 1979 S. 449 s. n° 343 s.).
Daß diese unregelmäßige
Bedeutung gut Einwände gegen die Rechte der Verteidigung von Herrn verursacht
hat und Frau LABORIE, hat nicht erlaubte diesen Letzten, Kenntnis von der
Handlung zu nehmen von 4. Oktober 2000, der durch das Kassationsgericht
und auf der Grundlage von Artikel 1034 zurückgegeben wurde, privat das
Berufungsgericht mit Verweis zu befassen, und um geltend machen zu lassen:
Von der Unregelmäßigkeit des
Urteils auf der Form und auf dem Grund der Forderungen, die durch Commerzbank
verlangt wurden.
Um den Betrug durch eine
beschmutzte pfandrechtliche Ungültigkeitsbereitstellung aufzurichten.
Um zu bemerken, daß das
Kapital, das im Jahre 2012 durch eine Versicherung zurückgezahlt werden muß,
von der es nie Verfall von diesem gegeben hat das heißt das LOYD.
Für
übertretung von Gesetz 1979, die den Verbraucher schützt.
Daß
angesichts der übertretung von Artikel 658 des NCPC er dort hat
Ungültigkeit der Bedeutung.
Daß der
Erlaß des 4. Oktober 2000 in der Ermangelung seiner Anwendung von Artikel 503
des NCPC dieser nicht in Ausführung außerhalb der Frist von Artikel 478 des
ncpc gestellt werden kann er ist nicht nichtig.
Daß daher
das Urteil des Berufungsgerichts immer durch die Abwesenheit beurteilte
Autorität mit Sachekraft hat, in Ausführung das Urteil des 4. Oktober 2000
durch die übertretung von Artikel 503 des ncpc gestellt zu haben, das in nicht
entsprech Ausführung in seinem Artikel 658 des ncpc gestellt wurde „von
öffentlicher Ordnung“.
Durch die
Tatsache des freiwilligen Mangels an Commerzbank, innerhalb von 4 Monaten den
Hof mit Verweis zu befassen und durch die übertretung von Artikel 503 des NCPC
kann sich nicht von den zwei Urteilen behaupten „darunter Aufruf“ vor
dem Zimmer von criées, dessen Grund und die Form noch nicht vor dem
Berufungsgericht entschieden wird.
Sehr
geehrter Herr und Frau LABORIE sind verantwortlich für den Mangel an
Commerzbank, keine Sorgfalt in den zwei Jahren ausgeführt zu haben; von
dieser einfachen Tatsache gibt es Instanzenverjährung auf der Grundlage von
Artikel 386 des NCPC an den Fortsetzungen der Immobiliarerfassung.
Daß
Commerzbank die Möglichkeit hatte, das Berufungsgericht mit Verweis zu
befassen, daß durch ihren Mangel sie verantwortlich ist von der Vorschrift
vom Verfahren, Instanzenverjährung auf der Grundlage von Artikel 386 des
ncpc.
Commerzbank
hat keine Handlung während zwei Jahren des Urteils vorangetrieben, das vom 4.
Oktober 2000 gefällt wurde.
Commerzbank machte Hindernis
für Herrn und Frau LABORIE durch das Fehlen einer regelmäßigen Bedeutung in der
Frist von vier Monaten, damit diese Letzten den Hof mit Verweis befassen.
Daß das
Ungültigkeitserklärungsurteil, das mangels gefällt wurde, das nicht durch
Commerzbank in den legalen Fristen an Herrn bedeutet wurde, und Frau LABORIE,
das auf der Verweisrechtsprechung zurückschickt, letzteren entzieht zu
bestimmen, was einen wichtigen Einwand gegen Herrn verursacht und Frau LABORIE
in ihren Verteidigungsrechten.
Um so mehr als seit den zwei
Urteilen deren Berufung im Jahre 1997 Commerzbank keine Verfolgungshandlung
durchgeführt hat, um zu machen irgendeine flüssige Forderung einiges und fällig
es geltend, die pfandrechtliche Zuneigung, die beschmutzt wird, der
Ungültigkeit.
Die zwei Urteile, deren
Berufung nicht immer an im Urteil des Berufungsgerichts von Toulouse
wiedererkanntem Herrn und Frau LABORIE, bedeutet worden sind vom 16. März 1998,
also nicht exekutiv und nicht nichtig auf der Grundlage von Artikel 478; 503
vom ncpc.
Daß infolgedessen Commerzbank,
das durch seinen Rechtsmangel unterliegt sich nicht von irgendeinen gültigen
Forderungstitel vorherrschen kann einig und fällig.
Auf der Grundlage von Artikel
388 des ncpc sehr geehrter Herr und werden Frau LABORIE gegründet, die
Verfolgungsverjährung vom Immobiliarerfassungsende im Verfahren, von dem sie
Gegenstand im Laufe des Besitzes von privatem Herrn LABORIE aller
Verteidigungsmittel waren, übertretung von Artikel 4 zu verlangen; 16 vom ncpc
und von Artikel 6-1 der EMRK.
Daß durch dieses Verfahren,
das auf dem Grund und der Form des Verfahrens verdorben wurde, der Betrug
von diesem muß zurückgehalten werden und Commerzbank muß in all seinen
unbegründeten Anträgen abgewiesen werden, und basiert auf keinem gültigen
Exekutivtitel und auf keiner Forderung liquidiert einiges und fällig es.
Commerzbank
konnte kein irgendeines Subrogationsurteil erhalten vom 29. Juni 2006,
und in übertretung aller Rechtsnormen erhalten gemacht durch Sense und
Sensengebrauch, die vom willkürlichen Besitz von Herrn LABORIE André
profitieren, um vom Gericht günstige Entscheidungen zu erhalten Herr LABORIE
André, der um Rechtsanwalt von der richterlichen Hilfe des Einkommens und
seiner Verteidigungsmittel gebracht wurde, und Frau LABORIE in seiner Verzweiflung
einzig, übertretung von Artikel 4; 16 vom ncpc und von Artikel 6-1 der EMRK.
EXEKUTIVTITEL: Rechtsprechung NOTARIELLE URKUNDE.
Ebenso stellt eine notarielle Urkunde, die ein Darlehen mit konventioneller
Hypothek erwähnt, keine flüssige und fällige Forderung fest; erfassend
rechtfertigt also nicht von einem Exekutivtitel (CA Douai, 9. Nov. .1995:
Juris- Data N° 051309. Ebenfalls beurteilt, daß die einfache Photokopie der
Handlung von bereitem notarielles den verlangten Exekutivtitel nicht darstellen
kann (CA Versaille, 1Er CH, 13. September 1996: Juris- Data N° 043643). (beigefügtes Stück)
I/a) auf dem Fehlen einer
öffentlichen Urkunde des COMMERZBANK
Commerzbank herrscht sich von
einer pfandrechtlichen Bereitstellung des 2. März 1992 vor, um von einer
Forderung am Gegensatz von Herrn geltend zu machen und Frau LABORIE, diese
Handlung ist bis heute in öffentlichen Urkundenfälschungen eingetragen
unsererseits Handlung, die in unsere Kenntnis erst im Jahre 2007 und in einem
Verfahren vor das Berufungsgericht von Toulouse gebracht wurde. (Beiliegendes
Stück ).
Daß diese öffentliche Urkunde
nicht von Herrn unterzeichnet wird, und Frau LABORIE und selbst wenn erwähnt
wird, daß eine Vollmacht einem Bevollmächtigten gegeben worden ist, wird diese
nicht an der Handlung selbst produziert, um davon ihren Inhalt zu prüfen, und
um so mehr als er nie von unterzeichnetem pfandrechtlichem Projekt für
Einstellung von Herrn produziert worden ist und Frau LABORIE.
Infolgedessen : auf der Ungültigkeit der notariellen Urkunde bewirkt ihm den
authentischen und exekutiven Charakter zurückzuziehen.
I/a) 1/auf dem Fehlen einer
flüssigen Forderung einig ist fällig vom COMMERZBANK
Durch Urteil des 16. März 1998
das Berufungsgericht von Toulouse hat das Darlehen annulliert, das zwischen den
Ehegatten LABORIE und Commerzbank nach Angebot vom 16. Januar 1992 und für
übertretung der öffentlichen Befehlsregeln zusammengezogen wurde, das das
Verkaufsverfahren auf Immobiliarerfassung annulliert. (beiliegendes Stück N°
2)
I/ a) 2 auf der Rückzahlung
des Kapitals, das vom commerzbank benutzt wurde.
Obwohl die pfandrechtliche
Handlung mit Ungültigkeit beschmutzt wird, gibt diese an, obwohl das Kapital in
nur einem Mal mit Hilfe der Fonds, die aus der Kapitalisation einer bei
DEUTSCHE LLYOD unterschriebenen Lebensversicherung stammen Dauer von Darlehen
20 Jahre, das heißt im Jahr 2012 zurückgezahlt werden muß.
Das benutzte Kapital war von
der Summe von 647.357 Francs das heißt 98.688 Euro (beigefügtes
Stück).
Die Summe, die an die
Ehegatten LABORIE durch Commerzbank gezahlt wurde war von der Summe von 590.000
Francs, das heißt 89944 Euro. (beiliegendes Stück ).
Es hat nie einen Verfall der
Zahlung der Prämie gegeben, die durch Commerzbank gérante unseres Bankkontos
und zugunsten DEUTSCHE LLYOD, den Betrag der Prämie der Versicherung seiend
produziert wurde, von 549 DM (die nur die DM festlegen, an 3.40 war Franc) das
heißt in Franc die Summe von 1866 Francs, das heißt bis zum heutigen Tag
284.47 Euro.
Commerzbank war in Besitz der
Summe ungefähr von 405.824 Francs das heißt die Summe von 61867.47 Euro
am Datum vom Urteil, das durch das Berufungsgericht von Toulouse das 16.
März 1998 gefällt wurde, um die Zahlung der Prämien für DEUTSCHE LLYOD von
Herrn gezahlte Summen zu gewährleisten und Frau LABORIE. ( beiliegende
Stücke wieder aufgerichtet von Konto ).
Commerzbank, das die
Verwaltung unseres Bankkontos gewährleistet, das in seinen Büchern geöffnet
wurde, hatte genügend und bis heute die notwendige Summe, um die an das a
Lebensversicherung DEUTSCHE LLYOD und für 217 Ultimofälligkeiten auszuzahlende
Prämie zu gewährleisten, deren Erste am 31. März 1992 war. , das heißt für eine
Dauer von 18 Jahren.
Berechnung der Anzahl der
Fälligkeitsdaten : 61867, 47 Euro/284,47 Euro
= 217,17 Fälligkeitsdaten.
Das heißt: vom 31. März 1992 + 18 Jahre = bis im Jahr 2010.
Commerzbank ist ausgeschlossen
in seiner Aktion gegen Herrn und Frau LABORIE, der von Commerzbank nicht bis
zum heutigen Tag Schuldner- ist, und bis zum Jahre 2012 oder das Kapital in
seiner Gesamtheit durch die Lebensversicherung DEUTSCHE LLYOD zurückgezahlt
werden muß.
ZWISCHENBILANZ, DIE VORGESTELLT
WURDE, VON:
Sehr
geehrter Herr und Frau LABORIE, der eher Kredit- ist
DAS COMMERZBANK
BEREITE FREIGABE: 590.000 Fr |
BON++++ |
||||||
ZWISCHENBILANZ der SUMMEN,
die DURCH das COMMERZBANK an Herrn FÄLLIG SIND, und Frau LABORIE aufgrund der
Annullierung des Darlehens durch das Berufungsgericht von Toulouse vom 16. März 1998 für übertretung des
Gesetzes des 13. Juli 1979 „Von öffentlicher Ordnung“ |
|||||||
ZONE HAT: Summen, die auf
dem Konto von Herrn überwiesen wurden, und Frau LABORIE an Commerzbank: Das
heißt durch Banküberweisung Das heißt durch Abgabe auf
einem französischen Konto Das heißt durch Bankscheck |
|||||||
A |
B |
C |
D |
E |
F |
||
Summen, die in Franc auf dem
Konto gezahlt wurden |
Datum |
Kreditbetrag |
Interesse 8.4% Jahr Das heißt: 0.70% Monatszeitschrift |
Gesamtbetrag |
Unbezahlte Rückkehr |
||
6933.41 |
31/03/92 |
6.933,41 |
|||||
30/04/92 |
48.53 |
6.981,94 |
|||||
6903.03 |
30/04/92 |
13.884,97 |
|||||
30/05/92 |
97.19 |
13.982,16 |
|||||
6863.7 |
29/05/92 |
20.845,86 |
|||||
30/06/92 |
145.92 |
20.991,78 |
|||||
6875.22 |
30/06/92 |
27.867,00 |
|||||
30/07/92 |
195.06 |
28.062,06 |
|||||
6875.22 |
30/07/92 |
34.937,28 |
|||||
30/08/92 |
244.56 |
35.181,84 |
|||||
6891.41 |
03/08/92 |
42.073,25 |
|||||
30/09/92 |
294.51 |
42.367,76 |
|||||
6936.94 |
30/08/92 |
49.304,47 |
|||||
30/10/92 |
345.36 |
49.649,83 |
|||||
6964.07 |
30/09/92 |
56.613,9 |
|||||
30/11/92 |
396.29 |
57.010,19 |
|||||
6949.88 |
30/10/92 |
63.960,07 |
|||||
30/12/92 |
447.72 |
64.407,79 |
|||||
6893.73 |
02/12/92 |
71.301,52 |
|||||
30/01/93 |
499.11 |
71.800,63 |
|||||
6994.99 |
28/12/92 |
78.795,62 |
|||||
30/02/93 |
551.56 |
79.347,18 |
|||||
6933.41 |
30/01/93 |
86.280,59 |
|||||
30/03/93 |
603.96 |
86.884,55 |
|||||
6942.82 |
26/02/93 |
93.827,37 |
|||||
30/04/93 |
656.79 |
94.484,16 |
|||||
6933.41 |
29/03/93 |
101.417 57 |
|||||
30/05/93 |
709.92 |
102.127 49 |
|||||
6917.02 |
04/05/93 |
109.044 51 |
|||||
30/06/93 |
763.31 |
109.807 82 |
|||||
6900.7 |
02/06/93 |
116.708 52 |
|||||
30/07/93 |
816.95 |
117.525 47 |
|||||
6898.38 |
06/07/93 |
124.423 85 |
|||||
30/08/93 |
870.96 |
125.294 81 |
|||||
6945.17 |
04/08/93 |
132.239 98 |
|||||
Page 80
30/09/93 |
925.67 |
133.165 65 |
||||
7128.94 |
01/09/93 |
140.294 59 |
||||
30/10/93 |
982.06 |
141.276 65 |
||||
6945.17 |
08/09/93 |
148.221 17 |
||||
30/11/93 |
1037.54 |
149.258 71 |
||||
7146.36 |
30/09/93 |
156.405 07 |
||||
30/12/93 |
1094.83 |
157.499 90 |
||||
4737.73 |
28/09/93 |
162.237 63 |
||||
30/01/94 |
1135.66 |
163.373 29 |
||||
7146.36 |
18/10/93 |
170.519 65 |
||||
30/02/94 |
1193.63 |
171.713 28 |
||||
6644.65 |
02/11/93 |
178.357 93 |
||||
30/03/94 |
1248.5 |
179.606 43 |
||||
7146.36 |
23/11/93 |
186.752 79 |
||||
30/04/94 |
1307.26 |
188.060 05 |
||||
7146.36 |
23/11/93 |
195.206 41 |
||||
30/05/94 |
1366.44 |
196.572 85 |
||||
6701.94 |
23/11/93 |
203.274 79 |
||||
30/06/94 |
1422.92 |
204.697 71 |
||||
7104.2 |
30/11/93 |
211.801 91 |
||||
30/07/94 |
1482.61 |
213.284 52 |
||||
6736.9 |
03/12/93 |
220.021 42 |
||||
30/08/94 |
1540.14 |
221.561 56 |
||||
7104.2 |
16/12/93 |
228.665 76 |
||||
30/09/94 |
1600.66 |
230.266 42 |
||||
6830.6 |
03/01/94 |
237.097 02 |
||||
30/10/94 |
1659.67 |
238.756 69 |
||||
7004.67 |
02/02/94 |
245.761 36 |
||||
30/11/94 |
1720.32 |
247.481 68 |
||||
6844.64 |
22/02/94 |
254.326 32 |
||||
30/12/94 |
1780.28 |
256.106 60 |
||||
7004.67 |
01/03/94 |
263.111 27 |
||||
30/01/95 |
1841.77 |
264.953 04 |
||||
7045.36 |
25/03/94 |
271.998,4 |
||||
30/02/95 |
1903.98 |
273.902 38 |
||||
7045.36 |
08/04/94 |
280.947 74 |
||||
30/03/95 |
1966.63 |
282.914 37 |
||||
7069.52 |
27/04/94 |
289.983 89 |
||||
30/04/95 |
2029.88 |
292.013 77 |
||||
7069.52 |
19/05/94 |
299.083 29 |
||||
30/06/95 |
2093.58 |
301.176 87 |
||||
7064.07 |
30/05/94 |
308.240 94 |
||||
7059.84 |
30/06/94 |
315.300 78 |
||||
12/07/94 |
308.240 94 |
-7064.67 |
||||
14/07/94 |
301.176 87 |
-7059.84 |
||||
30/07/95 |
2108.23 |
303.285 10 |
||||
7052.59 |
30/07/94 |
310.337 69 |
||||
30/08/95 |
2172.36 |
312.510 05 |
||||
29544.64 |
08/08/94 |
342.054 69 |
||||
30/09/95 |
2394.38 |
344.449 07 |
||||
09/08/94 |
337.396 48 |
337.396 48 |
-7052.59 |
|||
7064.67 |
30/08/94 |
344.461 15 |
344.461 15 |
|||
19/09/94 |
337.396 48 |
337.396 48 |
-7064.67 |
|||
16/09/94 |
330.391 81 |
330.391 81 |
-7004.67 |
|||
7042.95 |
30/09/94 |
337.434 76 |
337.434 76 |
|||
14/10/94 |
330.391 81 |
330.391 81 |
-7042.95 |
|||
7067.1 |
26/10/94 |
337.458 91 |
337.458 91 |
|||
7084.09 |
02/12/94 |
344.543 00 |
344.543 00 |
|||
20/12/94 |
337.458 91 |
337.458 91 |
-7084.09 |
|||
7084.09 |
30/12/94 |
344.543 00 |
344.543 00 |
|||
17/01/95 |
337.458 91 |
337.458 91 |
-7084.09 |
|||
7106.07 |
31/01/95 |
344.564 98 |
344.564 98 |
|||
22/02/95 |
337.458 91 |
337.458 91 |
-7106.07 |
|||
7150.43 |
06/03/95 |
344.609 34 |
344.609 34 |
|||
7261.26 |
28/03/95 |
351.870 60 |
351.870 60 |
|||
31/03/95 |
344.720 17 |
344.720 17 |
-7150.43 |
|||
13/04/95 |
337.458 91 |
337.458 91 |
-7261.26 |
|||
7268.17 |
28/04/95 |
344.727 08 |
344.727 08 |
|||
12/05/95 |
337.458 91 |
337.458 91 |
-7268.17 |
|||
7367.67 |
31/05/95 |
344.826 58 |
344.826 58 |
|||
19/06/95 |
337.458 91 |
337.458 91 |
-7367.67 |
|||
7223.09 |
29/06/95 |
344.682 00 |
344.682 00 |
|||
21/07/95 |
337.458 91 |
337.458 91 |
-7223.09 |
|||
7162.86 |
31/07/95 |
344.621 77 |
344.621 77 |
|||
11/08/95 |
337.458 91 |
337.458 91 |
-7162.86 |
|||
7064.67 |
30/08/95 |
344.523 58 |
344.523 58 |
|||
19/09/95 |
337.458 91 |
337.458 91 |
-7064.67 |
|||
22/11/95 |
330.391.81 |
330.391.81 |
-7067.10 |
|||
Zurückgezahlte Gesamtsumme, das heißt die Summe von
330.391, 81 Francs vom 22. November 1995 |
||||||
Am 16. März 1998 das Berufungsgericht hat das
Immobiliarerfassungsverfahren gemäß der Annullierung des Darlehens und für
übertretung des Gesetzes des 13. Juli 1979 annulliert, (Erlaß, der beurteilte
Kraft mit Sachekraft hat), „exekutiv“ |
||||||
Kapital für Commerzbank und
am Eigentum von Herrn und Frau LABORIE vom 22. November 1995. das heißt die
Summe von 330.391 81 von einem Satz zu erhöhen jährlich
von 8.50 % das Jahr, Commerzbank, das durch die Annullierung
des Darlehens verlierend ist. |
||||||
DATUM: Jahre: An: |
KAPITAL |
Interessen an 8,50% das Jahr |
Kreditsaldo |
|||
22/12/1996 |
330.391 81 |
28.083,3 |
358.475 11 |
|||
22/12/1997 |
358.475 11 |
30.470,38 |
388.945 49 |
|||
22/12/1998 |
388.945 49 |
33.060,36 |
422.005 85 |
|||
22/12/1999 |
422.005 85 |
35.870,49 |
457.876 34 |
|||
22/12/2000 |
457.876 34 |
38.919,48 |
496.795 82 |
|||
22/12/2001 |
496.795 82 |
42.227,64 |
539.023 46 |
|||
22/12/2002 |
539.023 46 |
45.816,99 |
584.840 45 |
|||
22/12/2003 |
584.840 45 |
49.711,43 |
634.551 88 |
|||
22/12/2004 |
634.551 88 |
53.936,90 |
688.488 78 |
|||
22/12/2005 |
688.488 78 |
58.521,54 |
747.010 32 |
|||
22/12/2006 |
747.010 32 |
63.495,87 |
810.506 19 |
|||
22/12/2007 |
810.506 19 |
68.893,02 |
879.399 21 |
|||
22/12/2008 |
879.399 21 |
74.748,93 |
954.148 14 |
|||
Daß am Tag
von l Zuerkennung des 21. Dezember 2006 sehr geehrter Herr und Frau LABORIE
an Commerzbank der Summe Kredit- waren von: 810.506 19 Francs und für eine
geschuldete Summe von 590.000 Franc, Betrag des gelösten Darlehens. |
||||||
Commerzbank muß am 22
/12/2008 an Herrn und Frau LABORIE Die Summe von: 954.148.14 Francs - 590.000 Francs = 364.148
Francs, das heißt die Summe von 50.364, 61 Euro |
||||||
Die Bank
COMMERZBANK kann von Herrn nicht Gläubiger- sein und Frau LABORIE, um ein
Verfahren von Immobiliarerfassung zu ihrem Gegensatz einzuleiten und ihr
Eigentum in ihrer Zuerkennungsaudienz des 21. Dezember 2006 verkaufen zu
lassen.
Das Urteil
des Berufungsgerichts, das Sachekraft hat, die exekutiv war Commerzbank für
seiend in Besitz am Datum des Urteils der Summe von 330.391 gehalten wurde, 81
Francs, das heißt die Summe von 50.364, 61 Euro zugunsten des Herrn und
Frau LABORIE mußte die Konten zwischen den Teilen aufstellen.
Commerzbank hat keine Handlung
die überreichung in Stelle der Teile zu regeln ausgeführt.
Commerzbank hat keine Handlung
ausgeführt, um, weiterhin die Lebensversicherung LLOYD beizubehalten, die das
Kapital in nur einem Mal, das heißt im Jahre 2012 zurückzahlt, die Herrn
Schaden zufügt, und Frau LABORIE und unter der Verantwortung allein für
Commerzbank.
Daß Commerzbank bis heute von
den gezahlten Summen profitiert hat, das heißt „siehe Buchungskarte die
Summe von 400.000 Franc, das heißt 60.975, 61 Euro“ am Datum des
Urteils des Berufungsgerichts und alles in, da das Kapital durch das LLOYD in
nur einem Mal im Jahre 2012 zurückgezahlt werden muß.
Daß die durch Commerzbank
verwaltete lloyd-Versicherung zwei unabhängige Elemente ist.
Daß die
Interessen auf dem Kapital durch die Ungültigkeit des Darlehens vom 16. März
1998, Urteil annulliert werden, das durch das Berufungsgericht von Toulouse
gefällt wurde.
Daß durch
das Urteil des Berufungsgerichts des 16. März 1996
die Zinsen, die gezahlt wurden, an, verdrehen sind am Kredit von Herrn und Frau
LABORIE.
Daß diese Summen von
Interessen wie oben erzeugend sind „ in seiner übersicht“.
Die pfandrechtliche
Bereitstellung vom 2. März 1992 Commerzbank durch das Urteil des
Berufungsgerichts des 16. März 1998 ist und mußte durch Commerzbank an der
Erhaltung der Hypotheken von Toulouse nicht nichtig gelöscht werden.
Die pfandrechtliche
Bereitstellung vom 2. März 1992 Commerzbank (Einschreibung falschen
Intellektuellen, das an der Veredelung des T.G.I von Toulouse abgelegt und das
an den Teilen angezeigt wurde)
Commerzbank
hat keine Rechtsakte ausgeführt, um die Ausführung des Urteils des
Berufungsgerichts des 16. März 1998 vorne aussetzen zu lassen Herr le Premier
Präsident des Berufungsgerichts.
Die
Kassationsbeschwerde auf den Antrag Commerzbank ist vom Urteil des
Berufungsgerichts von Toulouse des 16. März 1998 nicht suspensiv.
Commerzbank
hat keine Sorgfalt in den zwei Jahren ausgeführt, um irgendeine Forderung zu
produzieren abgezogen die von Herrn schon gezahlten Summen und Frau LABORIE „
Rechtsausschluß“, Verjährung der Instanz Artikel 386 des ncpc.
Commerzbank
ließ nie die zwei Urteile erster Instanz bedeuten, von denen sie vor dem
Berufungsgericht in ihrem Erfassungsimmobiliarverfahren abgewiesen worden ist
und das die Ungültigkeit des Darlehens und die Instandsetzung anfänglich der
Teile ordnungsgemäß, Fehlen einer Bedeutung dieser zwei Urteile in den
sechs Monaten Artikel 478 des ncpc, das im Urteil des Hofes des 16. März 1998 wiedererkannt wurde, und ohne daß keine Anfechtung getragen wird
durch Commerzbank vor einen Gerichtsstand.
Mangels der Bedeutung auf der
Grundlage von Artikel 478 des ncpc in der Frist von sechs Monaten sind die zwei
Urteile in ihrer Ausführung nicht nichtig.
Daß von all diesen Tatsachen
Commerzbank keine Rechtsgrundlage hat, um ein irgendeines Recht von Gegensatz
von Herrn zu verlangen und Frau LABORIE, noch weniger ein
Immobiliarerfassungsverfahren ohne einen Forderungstitel einzuleiten liquidiert
einiges und fällig es.
Daß Commerzbank machen kein Urteil des Kassationsgerichts des 4. Oktober
2000 geltend kann.
I/in seinem
Inhalt: Sense intellektuell
II/in seiner
Sorgfalt Commerzbank
Daß Commerzbank machen keine
authentische Bereitstellung des 2. März 1992 geltend kann.
I/in seinem Inhalt: Sense
intellektuell.
II/ In seiner Form :
AUF Die DURCH das
COMMERZBANK ERGRIFFENE MASSNAHME
Commerzbank, das keine gültige
pfandrechtliche Bereitstellungshandlung hat.
Jener, der seine Aktion
Anspruch gehabt ist, wird mit Ungültigkeit für öffentliche Urkundenfälschung
beschmutzt.
Commerzbank, das keine
Forderung hat, liquidiert einig, und fällig mußte ihre Anträge vor dem Zimmer
von criées verloren haben, und muß bis zum heutigen Tag vor dem Richter an den
Befehlen verloren haben.
Das Berufungsgericht von
Toulouse hat das Darlehen annulliert Commerzbank durch Urteil des 16. März 1998
und für offenbare übertretung des Gesetzes des 13. Juli 1979. „von
öffentlicher Ordnung“
Commerzbank hatte keine Ermächtigung, um Darlehen auf dem französischen
Territorium zu machen. (von öffentlicher Ordnung)
Das Urteil des Kassationsgerichts
ist ohne Gegenstand, denn letztere hat nie bedeutet an der Person von
Herrn und Frau LABORIE und wie es das Protokoll des Gerichtsvollziehers
bestätigt Instanzenverjährung auf der Grundlage von
Artikel 386 des ncpc
Ein Zweifel besteht auf diesem Urteil des Kassationsgerichts, denn an
gesehen von offenbare übertretungen des Gesetzes des 13. Juli 1979, müssen
ebenfalls die Ungültigkeit des prêvertrags bewirken.
Grund der Einschreibung in falschem Intellektuellem des Urteils des 4.
September 2000, das durch das Kassationsgericht gefällt wurde.
Beiliegend Urteil des
Kassationsgerichts des 20. Juli 1994.
Das Berufungsgericht dessen Urteil gebrochen worden ist, hatte:
Abgelehnt, irgendeine Sanktion
betreffend die Anspruchsaberkennung anzuwenden an den Interessen, indem man
hervorhebt, daß die Darlehensangebote eine versagende Tabelle umfaßten der
Betrag der Fälligkeitsdaten, die für jedes der Rückzahlungsjahre vereinbart
wurden, sowie der Gesamtbetrag der Darlehen, der jährliche Zinssatz, die Gesamtanzahl
der Fälligkeitsdaten und die reellen Gesamtkosten des Kredites, der mit der
Genauigkeit angeboten wurde, daß die Abschreibungstabelle mit der
Verwirklichung des Darlehens geliefert worden war;
Ebenfalls aus einem
Grundsatzgrund entlegen der Antrag der Ungültigkeit des Darlehens, der
hervorhebt, daß das Gesetz vom 13. Juli 1979 eine spezifische und exklusive
Sanktion vorsah, die der volle oder partielle fakultative Verfall des Rechtes
auf Interessen ist.
Zu diesen zwei Punkten ist die Ungültigkeitserklärung erfolgt.
In erster Linie beurteilt das
Kassationsgericht daß das Fälligkeitsverzeichnis der Abschreibungen dem
vorherigen Angebot beigefügt werden muß, und muß für jedes Fälligkeitsdatum den
Teil der Abschreibung des Kapitals hinsichtlich jenes erläutern, der die
Interessen abdeckt.
Vom Chef der übertretung
dieser Bestimmung allein hat das Kassationsgericht die Ungültigkeit des
Darlehensvertrags ausgedrückt, der hervorhebt, daß der Respektname der
Bestimmungen öffentlicher Ordnung des Gesetzes des 13. Juli 1979 nicht nur
durch die Aberkennung des Anspruchs an den Interessen sanktioniert werden muß aber
noch durch die Ungültigkeit des Darlehensvertrags.
Durch dieses Urteil stellt das
Kassationsgericht ausdrücklich den Grundsatz der Koexistenz der zwei
Sanktionen.
Somit scheint das
Kassationsgericht , sich am Brief des Textes befestigt zu haben, der verfügt,
daß der Darlehensgeber „“ das Recht auf Interessen verloren haben kann.
Diese Bestimmung wurde bis
heute als die Anerkennung der Macht des Richters interpretiert, oder nicht
anzuwenden die Sanktion nach dem Ernst des festgestellten Verstoßes aber
wird jetzt nach der Interpretation, die davon durch das Kassationsgericht
gegeben hat, eine zugunsten der Ungültigkeit angebotene Option..
Daß infolgedessen durch die
oben erbrachten Beweise und die verschiedenen Kontoauszüge, die mit dem
Revisionsverfahren , Stücke an der Kenntnis des commerzbank und Maître Frances,
dieser verbunden sind, nicht sie leugnen kann.
Daß infolgedessen diese
handelt délictueusement angesichts ihrer unbegründeten Anträge, und dessen
benutzter Betrag ist, im Jahre 2012 durch eine Versicherung das LLOYD erst
zurückzuzahlen, aus dem letztere nie den Verfall des Vertrags in der Maßnahme
gebildet hat nur die dem commerzbank zugeteilten Summen erlaubten, die
Fälligkeitsdaten zu überprüfen.
Das commerzbank angesichts der
notariellen Urkunde ist von einer qulconque Forderung gegenüber Herrn nicht
Kredit- und Frau LABORIE.
AUF SUBROGATIONSURTEIL des 29. Juni 2006
EINSCHREIBUNG FALSCHEN INTELLEKTUELLEN
Commerzbank
vor dem Berufungsgericht und vor dem Zimmer von criées machte geltend , daß sie
ein regelmäßiges Subrogationsurteil erhalten hatte, und von Herrn welches Gläubiger-
war und Frau LABORIE, um die Immobiliarerfassung dann zu verfolgen, was nicht
der Fall ist.
Aber nach
zahlreichen Forschungsarbeiten wird bewiesen, daß dieses Urteil mit
Ungültigkeit sowohl auf dem Grund als auch auf der Form beschmutzt wird.
Eine Senseneinschreibung ist am 8. Juli 2008 an der Veredelung des
Landgerichts von Toulouse eingebracht worden, das an den Teilen angezeigt
wurde, und das angezeigt an Herrn le Procureur der Republik DIENER Michel durch
Handlung des Justizgerichtsvollziehers, und anzeigt rekrutiert an der
Veredelung des Landgerichts von Toulouse am 5. August 2008.
Und aus den folgenden Gründen:
DURCHSCHNITTLICH BERUFEN AUF,
UM DIE SENSE AUFZUSTELLEN
Charakterisiert den Betrug der
Immobiliarerfassung.
Rückruf:
Das falsche Intellektuelle umfassen Sie keine nachträgliche materielle Fälschung der Handlung, keine
Intervention auf dem instrumentum. Er besteht für den Verfasser der
öffentlichen Urkunde, die ist notwendigerweise ein öffentlicher
Offizier, Tatsachen darzustellen oder über ungenaue
Erklärungen zu berichten.
Die öffentlichen Urkunden : Handlungen des Notars, des Gerichtsvollziehers der Justiz, des Offiziers
des Ziviliststaates von Richter, vom Urkundsbeamten.
Kunst. 457.du NCPC - Das Urteil an der
überzeugenden Kraft einer öffentlichen Urkunde.
Die Erwähnungen, die vom Richter in seine Entscheidung zum Thema der
Erklärungen der Teile getragen wurden daß er selbst gesammelt hat, und das
er bestätigt hat gilt bis zu Senseneinschreibung (Fall. Pflugschar. 20.
Apr. 1950 : D. 1951, somm. S. 64 ; S. 1951 1 93; RTD civ. 1951 S. 429, OBS. P.
Raynaud. - Für die gegeben Handlung eines gerichtlichen Geständnisses, CA
Amiens 1. juill. 1991 : Juris-Data n° 043760).
Auf dem Ernst des falschen Intellektuellen:
Art.441-4. vom Strafgesetzbuch - Das falsche Büroangestellte in einer öffentlichen oder authentischen
Schrift oder in einer Erfassung, die durch die öffentliche Hand befohlen wurde,
wird mit zehn Jahren Haftstrafe und mit 150 000 von € Geldstrafe bestraft.
Der am Abschnitt erwähnte
Gebrauch der Sense, der vorausgeht, wird mit denselben Leiden bestraft.
Die Leiden werden auf fünfzehn
Jahre verbrecherische Einkerkerung und auf 225 000 von € Geldstrafe erhöht,
wenn die Sense oder der Gebrauch der Sensen pro eine Verwahrperson der
öffentlichen Hand oder chargée einer Aufgabe öffentlichen Dienstes begangen
wird, die in der Ausübung seines Amtes oder seiner Aufgabe handelt.
Gültigkeit:
Wenn die Tatsache
strafrechtlich beschuldigt werden kann, aber noch nicht zu Verfolgungen Anlaß
gegeben hat, kann der Zivilistrichter den Antrag in Senseneinschreibung
erhalten und kann über diesen Antrag bestimmen ( Fall. req. 5. März 1867: DP
1868 1, S. 70).
MITTEL IN RECHT UND IN DER TAT
Herr CAVE hat ein am 29. Juni 2006-Subrogationsurteil
in öffentlicher Audienz zugunsten Commerzbank zurückgegeben, die nicht
Gläubiger- sein kann und die eine Subrogation in Immobiliarerfassung betrifft,
Urteil, das in übertretung von Artikel 14 zurückgegeben wurde; 15 ; 16 vom NCPC
sehr geehrter Herr und Frau LABORIE nicht vorsichtige vom Verfahren, das an
ihrem Gegensatz, der im Widerspruch zu einem gerechten Prozeß steht gemäß
Artikel 6 der EMRK gemacht wurde, der daher respektieren kann irgendeine
widersprüchliche Debatte, der durch das Fehlen einer Verteidigung verbirgt,
keine falschen Handlungen.
Herr CAVE
wußte und war sich bewußt, daß das Zimmer von criées nicht regelmäßig erfaßt
werden konnte von Befehl des 20. Oktober 2003, er war in Besitz
aller Stücke des Verfahrens durch das Lastenheft, das an der Veredelung des
Zimmers von criées vorgelegt wurde, indem er erklärte, daß er nie Herrn
mitgeteilt worden ist und Frau LABORIE, wie das Gesetz es aufdrängt.
Die Redaktion des Urteils ist ein
falsches Intellektuelles in all ihrer Redaktion.
Herr Cave wußte, daß durch
Commerzbank keine Aufforderung befreit werden konnte, die Verfolgungen in den
Gesellschaften CETELEM, ATHENA und PASS durch eine Einheitliche Akte
fortzusetzen.
Herr CAVE wußte, daß eine
durchgeführt werden konnte anzeigt regelmäßig von diesen drei Banken an
Commerzbank durch eine Einheitliche Akte, da die Gesellschaft ATHENA keine
Rechtsexistenz mehr seit Dezember 1999 hatte.
Herr CAVE hatte gut Kenntnis
vom Urteil des 16. Mai 2006 genommen, das durch das Berufungsgericht von
Toulouse gefällt wurde, das den Befehl des 5. September 2003 und seiner Wirkungen annulliert. » „in
Immobiliarerfassung des 9. September 2002 zu können“
Herr CAVE stellt fest, daß die
Fortdauer der Fortsetzungen in Immobiliarerfassung natürlich die Grundlage ist
von Befehl des 20. Oktober 2003, für am 31. Oktober 2003
regelmäßig veröffentlichten Herrn CAVE und noch für Herrn CAVE, der nie von
Herrn bestritten worden ist und Frau LABORIE.
Das falsche Intellektuelle
wird gut im Urteil aufgestellt, daß an zurückgegeben Herr CAVE am 29. Juni 2003
Die Schäden sind sehr wichtig,
sehr geehrter Herr und Frau LABORIE haben sich von ihrem Eigentum geprüft
wiedergefunden, ausgestoßen von ihrem Hauptwohnsitz und ohne Wohnsitz
befestigt, vom 27. März 2008 wegzugehen; Folgen des Urteils des 29. Juni
2006, das von Herrn CAVE Michel argumentiert wurde, letztere, indem er der Sensen
und Sensengebrauch benutzt, und indem er verbirgt beurkunden Sense, um ein
Recht auf Commerzbank zu machen, das kein Recht haben kann, um uns unseren
Hauptwohnsitz verkaufen zu lassen.
Bis heute und aufgrund der
Folgen von Herrn CAVES Michel Richter der Ausführung im Landgericht von
Toulouse usant von Sensen und Sensengebrauch und sie, die durch diese
Schriftstücke im Urteil des 29. Juni 2006 verbergen, seine Argumentation,
die im Widerspruch zur Wirklichkeit der bestehenden Handlungen steht, bilden durch
ihre Begriffe ein falsches Intellektuelles, öffentliche Urkundenfälschung.
Daß alle späteren Handlungen,
die sich aus dem Urteil des 29. Juni 2006 ergeben, infolgedessen von Rechts
wegen gleich null sind.
FÜR MEHR
ERKLÄRUNG des BETRUGES.
Der BEFEHL des
20. Oktober 2003
Im Immobiliarerfassungsbereich, was die
grundlegende Basis der Verfolgungen betrifft, der Befehl des 20. Oktober 2003.
An der Vorbereitung einer Immobiliarerfassung ist er von öffentlicher
Ordnung, daß die Verfahrensordnungen bei Strafe der Ungültigkeit von Artikel
715 des ANCPC respektiert wird.
Unter dem alten Regime vor dem Beschluß des 21. April 2006.
Kunst. 715 (Abgeschafft von Ord. no 2006-461
vom 21 avr. 2006; Décr. no 59-89 vom 7 janv.
1959) „Die Fristen gemäß Artikel 673, 674, 688, 689, 690, 692,
694, Absatz 2 und 3, (Abgeschafft von Décr. no 2002-77 vom
11 janv. 2002, Kunst. 11) „696, 699“ 702, 703,
Paragraphen 4 und 5, 704, Paragraphen 1Er und 2, 705, 706, 708 bis 711
werden kaum von Verfall vorgeschrieben.
Page 90
Aber in der Art sind diese nicht in ihren Artikeln 673 respektiert worden;
674 ; 688 ; 689 ; 690 ; 692 ; 694.
AUF dem FEHLEN eines
EXEKUTIVTITELS.
Es ist notwendig, daß es eine
flüssige Forderung einiges und fällig es gibt, daß das Urteil oder die Urteile
die Kraft der beurteilten Autorität erworben haben.
Daß auf dem Antrag vom Befehl
des 20. Oktober 2003 die Titel die durch die Unmöglichkeit beurteilte
Sacheautorität nicht erworben haben können, die Rechtsmittel zu erfassen.
Die Entscheidungen haben nie
auf der Grundlage von Artikel 503 des NCPC an ihrer Person bedeutet, und wie in
den Handlungen der Bedeutung nur in Rathaus durch der Ungültigkeit durch eine
konstante Rechtsprechung wieder aufgenommenen durch nur Kreuze, verbotenen und
beschmutzten Prozeß mündlich wiedererkannt wird.
Kunst. 503 Die Urteile können nicht gegen jene ausgeführt werden, denen sie nur nach
ihnen bekanntgegeben worden zu sein entgegengesetzt werden, es sei denn, die
Ausführung davon freiwillig ist.
. Grundsatz. Die Urteile, selbe Vergangenheit in
beurteilter Sachekraft, können nicht gegen jene ausgeführt werden, denen sie
nur nach ihnen regelmäßig bekanntgegeben worden zu sein entgegengesetzt werden,
es sei denn, die Ausführung freiwillig ist. Civ. 2e, 29 janv.
2004: Bulletin. civ. II no 33; JCP 2004. IV. 1562; Gas. Pfahl. 13 15. März 2005, S. 21, OBS.
von Rusquec. - V.
auch Civ. 2e 18. Dez. 2003: D. 2004. Somm. 1496, OBS. Taormina.
Die Entscheidungen des CIVI entgehen nicht diesem Grundsatz. Civ. 2e, 16.
Juni 2005: Bulletin. civ. II no 155; JCP 2005. IV. 2757.
Die Erwähnungen, die auf das Original einer
Bedeutungshandlung bezogen wurden, was sein Datum betrifft und die Sorgfalt,
die vom Justizgerichtsvollzieher ausgeführt wurde, gelten bis zu 2. Senseneinschreibung (Civ. 2.
April 1990, Bulletin. 1990, II, n° 72, pourvoi n° 89-10.933; 20.
November 1991, Bulletin. 1991, II, n°
314, pourvoi n° 90-15.591; 2. Civ. 30. Juni 1993, Bulletin. 1993, II, n°
237, pourvoi n° 91-19.189; gemischtes Zimmer 6. Oktober 2006, Bulletin.
2006 CH. gemischt n° 8, Rekurs n° 04-17.070), selbst wenn es sich um
pré-imprimées Erwähnungen handelte (2. Civ. 23. November 2000 Neuheit, Rekurs
n° 99-15.233; 2. Civ. 31.
Januar 2002 Neuheit, Rekurs n° 00-18.183; 2. Civ. 21. September 2005 Neuheit,
Rekurs n° 04-16.112; 2. Civ. 29. März 2006 Neuheit, Rekurs n° 04-17.946).
Wenn der Richter glauben kann,
daß die Kreuze, die in den Kästen der Titel pré-imprimées der Erwähnungen
angebracht wurden, keine ausreichende präzise und konkrete Sorgfalt enthüllen,
kann er in Revanche die Wirklichkeit der Nachforschungen wieder in Frage
stellen nur der instrumentaire Gerichtsvollzieher behauptet durchgeführt zu
haben.
Durch die Abwesenheit
Bedeutung auf der Grundlage von Artikel 503 des NCPC sind die mutmaßlichen
Forderungsurteile im Befehl nicht exekutiv.
„Juris-classeur“
Die Bedeutung muß in Anbetracht des Schadens kein erklärt werden, der den
Rechten der Verteidigung zugefügt wurde (TGI Paris, 20. Dez. 1972 :
D. 1973 S. 204 ; JCP 1973GII, 6263, obs. J.A. ; RTD civ. 1973 S. 168 stellen P.
fest. Raynaud).
· Übertretung von Artikel 673 des ANCPC
AUF der ABWESENHEIT MACHT
An der Vorbereitung einer Immobiliarerfassung ist er von öffentlicher
Ordnung, daß die Verfahrensordnungen bei Strafe der Ungültigkeit von Artikel
715 des ANCPC respektiert wird.
Die Macht durch eine Handlung ist gemeinsames Produkt in
Immobiliarerfassung für den Befehl des 20. Oktober jener des 9. September 2002
zugunsten CETELEM NICHT ATHENA Banque.
Letztere, der keine Rechtsexistenz seit Dezember 1999 mehr hat, und die
durch das Urteil des Berufungsgerichts von am 16. Mai 2006 zurückgegebenem Toulouse
bestätigt wurde, das seinen vorhergehenden Befehl des 5. September 2003 (Urteil
des 16. Mai 2006) annulliert.
· Übertretung von Artikel 673
des ANCPC.
Diese
Unregelmäßigkeit bewirkt die Ungültigkeit am 20. Oktober 2003 des befreiten
Befehls in seinem Ganz es, sobald die verfolgenden Gläubiger, die durch
dieselbe juristische Person vertreten wurden, und die nur ein spezielle Macht
gegeben haben, nur ein Befehl befreit haben, und daß eine solche Einheitliche
Akte, die für die Veröffentlichung ist unteilbar aufgrund ihrer Natur bestimmt
ist.
AUF DER UNGÜLTIGKEIT DES BEFEHLS DES 20. OKTOBER 203
ARTCLE 648 NCPC.
Kunst. 648 Jede Handlung des
Justizgerichtsvollziehers gibt an unabhängig von den außerdem vorgeschriebenen
Erwähnungen:
Diese Erwähnungen werden kaum von Ungültigkeit vorgeschrieben.
In der Art :
Auf dem Befehl des 20. Oktober
2003 wird die Gesellschaft AGF Banque unter der Bezeichnung am RCS erwähnt: N°
B 572.199.461, dessen Geschäftssitz an Heiligen Dennis ist 164, Rue Ambroise
Croisat.
(Beiliegend KBIS).
Unter dieser
agf-Immatrikulation seit dem 13. Februar 2003 gelöscht wird.
AN dieser Adresse nicht
entspricht diese Gesellschaft N° obige Immatrikulation.
Die Gesellschaft an den obigen
Referenzen ist nicht identifizierbar und fügt Herrn Schaden zu und Frau
LABORIE.
Diese Unregelmäßigkeit macht
notwendigerweise Einwand gegen den Beklagten, der der Möglichkeit entzogen
wird, regelmäßig am Antragsteller die Verfahrenshandlungen bedeuten zu lassen,
die er ausführt sowie die zurückgegebenen Entscheidungen.
Kunst. 117 Bilden Grundunregelmäßigkeiten , die die
Gültigkeit der Handlung betreffen:
**
Der Befehl
von Immobiliarerfassung des 20. Oktober 2003 ist eine
Gerichtsvollzieherleistung, die den Bestimmungen von Artikel 648 und Folgenden
des neuen Codes Zivilverfahrens unterliegt.
Also mit einer Grundregelmässigkeit für
Kapazitätsfehler im Sinne Artikels 117 des neuen Codes Zivilverfahrens, die
Handlung beschmutzt wird, die im Namen einer oben seit dem 13. Februar 2003 gelöschten Gesellschaft A.G.F an den Referenzen ausgestellt
wurde.
Diese
Unregelmäßigkeit bewirkt die Ungültigkeit am 20. Oktober 2003 des befreiten
Befehls in seinem Ganz es.
AUF DEM
VERÖFFENTLICHUNGSFEHLER
Befehl des 20. Oktober 2003
An der Vorbereitung der übertragung des Zimmers von criées: er ist von
öffentlicher Ordnung, daß die Verfahrensordnungen bei Strafe der Ungültigkeit
von Artikel 715 des ANCPC respektiert wird.
Kunst. 674 (Abgeschafft
von Ord. no 2006-461 vom 21. Apr. 2006) (Décr.
no 59-89 vom 7 janv. 1959) Der Befehl ist Erfassung der
Güter wert, die bezeichnet worden sind, von seiner Veröffentlichung an das Büro
der Hypotheken der Situation der Güter auszugehen.
Die Stände auf dieser Formalität können nicht vom Konservativen der
Hypotheken vor zwanzig Tagen gefordert werden, die seit dem Datum des Befehls
vergangen wurden.
_ 2.
Frist der Veröffentlichung des Befehls. Der Verfall wird
mangels des Schadens ausgesetzt. Civ. 2e 28. Mai 1984: Gas. Pfahl. 1984. 2. Seite. 317, OBS. Véron. Auf
der Notwendigkeit, den Befehl, V zu wiederholen. KOM. 15 juill. 1987: Gas.
Pfahl. 1988. 1. Somm. 155, OBS. Véron. Comp.: KOM. 25. Nov.
1997: Verfahren 1998. KOM. 43, OBS. Croze.
_ 2 bis. Der Beweis zu Lasten des Gläubigers der
Einhaltung der Veröffentlichungsfrist kann sich nur aus dem Dokument ergeben,
das durch die Erhaltung der Hypotheken erstellt wurde. Civ. 2e,
16. Okt. 2003: Bulletin. civ. II no 314; JCP 2004. IV.
2914; Gas. Pfahl. 21-22 juill. 2004 S. 33, OBS. Brenner.
Wer nimmt zurück: Die Stände
der Veröffentlichung des Befehls zu Zwecken Immobiliarerfassung können nicht
kaum von Verfall vom Konservativen der Hypotheken vor 20 Tagen gefordert
werden, die seit dem Datum dieses Befehls vergangen wurden.
Civ.2- 12. März 1997 UNGÜLTIGKEITSERKLÄRUNG OHNE VERWEIS.
FOLGEN:
Unter dem alten
Immobiliarerfassungsverfahren , von dem den Gegenstand sehr geehrter Herrn
macht, und Frau LABORIE das Zimmer von criées also nicht durch den Befehl mit
dem 20. Oktober 2003 befaßt werden kann.
Einzig kann das Zimmer von
criées durch eine öffentliche Urkunde erfaßt werden „konventionelle Hypothek“
.valide, was nicht der Fall ist, die Handlung des 2. März 1992 in falschem
Intellektuellem eingetragen. (beiliegend Stück)
Einzig kann das Zimmer von
criées daß durch einen regelmäßigen auf der Form und auf dem Grund und
regelmäßig veröffentlichten Befehl am Immobiliarerfassungsende erfaßt werden.
In der Art kann das Zimmer von
criées nicht durch den Befehl mit dem 20. Oktober 2003 befaßt werden
Daß das Verfahren der Subrogation in seinem Urteil des 29. Juni 2006 basiert auf dem Befehl vom 20. Oktober 2003 von Rechts wegen mit
Grund- und Formfehler beschmutzt wird.
Der Betrug ist noch ein
charakterisiertes Mal.
Noch
ernsterer Betrug auf der Befreiung des Befehls des 20. Oktober 2003 durch Sense
und Gebrauch der Sensen der Handlung führt am 11. März 2003 ein.
Dieser neue
Befehl vom 20. Oktober 2003 konnte angesichts der Elemente erneuert werden nur
ich zurücknehmen und im Auftrag von CETELEM; SCHRITT; ATHENA.
Abwesenheit
gültige Macht in Immobiliarerfassung „von öffentlicher Ordnung“.
Artikel 673 ancpc
Fehlen von
Forderungen flüssig einige und fällige durch das regelmäßige Fehlen von
Bedeutungen der verschiedenen Urteile, die Rechtsmitteln von Herrn entziehen,
und Frau LABORIE. Artikel 673 des ancpc
Fehlen einer
regelmäßigen Bedeutung der Titel von Forderungen, die von innerhalb von zwei
Jahren behauptet sind, „Instanzenverjährung “, übertretung des
Artikels 503 vom NCPC.
Verfall vom Immobiliarerfassungsverfahren im Gegensatz zu CETELEM NICHT ATHENA durch
Urteil des 19. Dezember 2002.
Verbot,
einen neuen Befehl durch das am 19. Dezember 2002 zurückgegebene Urteil, das
annulliert das Erfassungsimmobiliarverfahren zu befreien. (beiliegend)
(Betrug) Ungültigkeit des Gesuchs durch eine gemeinsame Handlung des 11. März 2003
im Auftrag CETELEM NICHT ATHENA, und um das Recht zu erhalten, einen neuen
Befehl zu befreien andernfalls kann keine andere Verfolgung nützlich während
einer neuen Periode von 3 Jahren wieder aufgenommen werden. (beiliegendes
Gesuch).
Athéna
Banque, das keine Rechtsexistenz seit Dezember 1999 hat.
· Bestätigung
durch das Urteil des Berufungsgerichts von Toulouse in vom 16. Mai 2006.
Daß in
Folge: Ungültigkeit der Entscheidung des 15. April
2003, die die Verlängerung um die Veröffentlichung für eine Dauer von drei
Jahren ordnungsgemäß, aufgrund der Ungültigkeit des durch eine gemeinsame
Handlung beschmutzten einleitenden Gesuchs des 11. März 2003 bezahlt die
Gesellschaft Athéna hatte mehr eine Rechtsexistenz seit Dezember 1999 und die
durch das Urteil am 16. Mai 2006 des zurückgegebenen Berufungsgerichts
bestätigt wurde.
Ungültigkeit
der Handlungen für Grundunregelmäßigkeit
Kunst. 117 Bilden Grundunregelmäßigkeiten , die die
Gültigkeit der Handlung betreffen:
Der Fehler der Kapazität von Ester in Justiz;
Der Fehler von einem Teil oder von einer Person zu können, die im
Prozeß als Vertreter entweder einer juristischen Person enthalten sind, oder
von einer erreichten Person einer übungsunfähigkeit;
Der Kapazitätsfehler oder von einer Person zu können, die die
Darstellung eines Teiles in Justiz gewährleistet.
Also mit
einer Grundregelmässigkeit beschmutzt wird in seinem Ganz es beurkundet
und für Kapazitätsfehler im Sinne Artikels 117 des neuen Codes
Zivilverfahrens, das Gesuch des 6. März 2003 „am 11. März 2003
registriert“ auf die Rechnung CETELEM NICHT ATHENA.
Daß infolgedessen das beiläufige Urteil des 15. Mai
2003 im Auftrag von CETELEM NICHT ATHENA mit Ungültigkeit beschmutzt wird.
Daß die letzte gültige Handlung jene des 19. Dezember 2002 ist, die Erfassungsimmobiliarverfall gibt, und die nicht
mittels des Aufrufs angefochten ist, der offen für die gegnerischen Teile war.
Obwohl eine
unregelmäßige Veröffentlichung am 24. September 2002 für eine Dauer von 3
Jahren gemacht wurde, das heißt bis 24. September 2005, durch den Verfall der
Immobiliarerfassung erledigten und die durch das Urteil des 19. Dezember 2002 und durch die
Ungültigkeit des Gesuchs des 11. März 2003 die des Rechts bestätigt wurden, die
Ungültigkeit des beiläufigen Urteils des 15. Mai 2003 bewirken, daß keine
Verlängerung um Veröffentlichung von, die an der Erhaltung der Hypothek
bestehen kann, die das Zimmer von criées im Auftrag von CETELEM NICHT ATHENA
erfaßt.
Daß infolgedessen das Zimmer von criées, das nicht
durch den Befehl mit dem 20. Oktober 2003 und durch seine unregelmäßige
Veröffentlichung befaßt werden kann, dieser Befehl des 20. Oktober 2003 nicht juristisch als Grundlage für die Verfolgungen dienen
kann, um ein Subrogationsurteil an Commerzbank zu befehlen vom 29. Juni 2006.
AUF dem IREGULARITE des RECHTS UND
des GRUNDES VON DER SUBROGATIONSANTRAG DURCH DAS COMMERZBANK.
Commerzbank
konnte nicht einen Immobiliarantrag der Subrogation des Erfassungsverfahrens
auf der Grundlage des Befehls des 20. Oktober 2003, letzteren ausstellen
lassen, die kein sind, und die das Zimmer von criées nicht erfassen können.
Daß dieser
Antrag durch eine Aufforderung in der Gesellschaft CETELEM NICHT ATHENA gemacht
wurde, und zeigt durch diese Letzten als durch das Subrogationsurteil des 29. Juni 2006 an bestätigt.
A) Auf der
Aufforderung :
Diese wurde
durch eine Einheitliche Akte an die Gesellschaft CETELEM gemacht, SCHRITT und
ATHENA bezahlen, wie er im am 29. Juni 2006 zurückgegebenen Subrogationsurteil
bestätigt wird.
Daß diese
Aufforderung mit Ungültigkeit beschmutzt wird, bezahlt die Gesellschaft Athéna
besteht nicht mehr seit Dezember 1999 (Erlaß des 16. Mai 2006).
B) Auf
zeigt es an :
Dieses zeigt
an durchgeführt worden durch eine Einheitliche Akte an die Gesellschaft
CETELEM bezahlen SCHRITT und ATHENA, wie er im am 29. Juni 2006 zurückgegebenen
Subrogationsurteil bestätigt wird.
Daß dieses
anzeigt mit Ungültigkeit beschmutzt, bezahlt die Gesellschaft Athéna besteht
nicht mehr seit Dezember 1999 (Erlaß des 16. Mai 2006).
Diese zwei
Handlungen werden also mit einer Grundregelmässigkeit beschmutzt in
seinem Ganz es beurkundet und für Kapazitätsfehler gemäß Artikel 117
des neuen Codes Zivilverfahrens der Gesellschaft ATHENA.
Daß infolgedessen die Subrogation auf der Grundlage
der Fortsetzungen des Befehls des 20. Oktober 2003 unmöglich ist.
Commerzbank
mußte sich, um Herrn zu verfolgen und Frau LABORIE, einen Befehl am
Immobiliarerfassungsende bedeuten zu lassen, indem es die Artikel respektierte:
673, 674, 688, 689, 690, 692, 694 von altem Code Zivilverfahrens bei Strafe des
Verfalls von Artikel 715 des ANCPC.
Aber in der Art die Formalität „von öffentlicher Ordnung“
nicht in seinen Artikeln 673 respektiert worden sind; 674; 688 ; 689 ; 690 ;
692 ; 694 vom ancpc.
Kunst. 715 (Abgeschafft von Ord. no 2006-461
vom 21 avr. 2006; Décr. no 59-89 vom 7 janv.
1959) „Die Fristen gemäß Artikel 673, 674, 688, 689, 690, 692,
694, Absatz 2 und 3, (Abgeschafft von Décr. no 2002-77 vom
11 janv. 2002, Kunst. 11) „696, 699“ 702, 703,
Paragraphen 4 und 5, 704, Paragraphen 1Er und 2, 705, 706, 708 bis 711
werden kaum von Verfall vorgeschrieben.
· Fehlen
einer Anmeldung an befaßt mit der Ablagerung des Lastenheftes .
- Commerzbank
muß das Immobiliarerfassungsverfahren verloren haben, das das Zimmer von criées
durch das Subrogationsurteil erfaßt.
AUF DER UNGÜLTIGKEIT DER
BEDEUTUNGSHANDLUNGEN
I/auf dem Subrogationsurteil des 29. Juni 2006 durch Commerzbank.
Herr LABORIE André wurde
provisorisch vom 14. Februar 2006 bis 14. September 2007, seysses-Erlaßhaus und
Montauban besessen.
Daß die Bedeutung am
seysses-Erlaßhaus gleich null ist, das den Verteidigungsrechten von Herrn
LABORIE André Schaden und im Auftrag von Herrn zufügt, und Frau LABORIE.
„Juris-classeur“
Die Bedeutung muß in Anbetracht des Schadens kein erklärt werden, der den
Rechten der Verteidigung zugefügt wurde (TGI Paris, 20. Dez. 1972 :
D. 1973 S. 204 ; JCP 1973GII, 6263, obs. J.A. ; RTD civ. 1973 S. 168 stellen P.
fest. Raynaud).
Das am 1. März 2006 in Kraft getretene Dekret n° 2005-1678 vom 28. Dezember
2005,
Ebenso gleich null ist die Bedeutung einer Handlung folglich, daß der
Antragsteller freiwillig den Justizgerichtsvollzieher in der Unwissenheit der
echten Adresse des Empfängers ließ und malicieuse diese Handlung in einem Ort
bedeuten ließ, von dem er weiß, daß der Empfänger Eigentümer ist, aber wo er
nicht wohnt (2. Civ. 21. Dezember 2000, Bulletin. 2000, II, n° 178,
pourvoi n° 99-13.218).
Artikel 648 des NCPC Rechtsprechung: von öffentlicher Ordnung“
12. Der Wohnsitz versteht sich vom Ort der wichtigen Einrichtung des
Interessenten und nicht von einem einfachen provisorischen
Inhaftierungsort in einem Erlaßhaus. TGI Paris, 12. Mai
1993: Rev. Tür. 1993. 1185.
Daß infolgedessen die Handlung
nicht von Herrn LABORIE André regelmäßig pro Justizgerichtsvollzieher durch
eine regelmäßige Bedeutung mitgeteilt worden ist gemäß dem Gesetz ist
eine Urkundenfälschung enthalten, die erwähnt, daß Herr LABORIE André abgelehnt
hat, die Handlung zu erhalten.
Die Handlung ist nur per
einfache Post mitgeteilt worden.
Das Kassationsgericht a
festgelegt daß diese Mitteilung Post die Rückgrifffrist machte, die dem
Empfänger zugänglich ist. Die Mitteilung ist keine Anmeldung wert, so daß der
Beschluß immer von einem Rückgriff getroffen werden kann. (Ungültigkeitserklärung.
KOM, 4. Juli 1997 (N° 97-21.324, N° 1517 D).
Daß angesichts Artikels 503
des NCPC: das Setzen gemäß des Subrogationsurteils ist von vollem Recht gleich
null.
Kunst. 503 Die Urteile können nicht gegen jene ausgeführt werden, denen sie nur nach
ihnen bekanntgegeben worden zu sein entgegengesetzt werden.
. Grundsatz. Die Urteile, selbe Vergangenheit in
beurteilter Sachekraft, können nicht gegen jene ausgeführt werden, denen sie
nur nach ihnen regelmäßig bekanntgegeben worden zu sein entgegengesetzt werden,
es sei denn, die Ausführung freiwillig ist. Civ. 2e, 29 janv.
2004: Bulletin. civ. II no 33; JCP 2004. IV. 1562; Gas. Pfahl. 13 15. März 2005, S. 21, OBS.
von Rusquec. - V.
auch Civ. 2e, 18. Dez. 2003: D. 2004. Somm. 1496, OBS.
Taormina. Die Entscheidungen des CIVI entgehen nicht diesem Grundsatz. Civ.
2e, 16. Juni 2005: Bulletin. civ. II no 155; JCP
2005. IV. 2757.
In der Art
wird das Verfahren auf der Form verdorben, das Subrogationsurteil ist nicht
gemäß Artikel 503 des NCPC bekanntgegeben worden, er kann nicht den
Immobiliarfortsetzungen von Erfassungen als Grundlage dienen.
Folge ist
der Verweis auf die Audienz des 26. Oktober 2006 gleich null, das Zimmer von
criées kann noch nicht ein Mal annehmbar erfaßt werden.
In seiner
Audienz durch Urteil des 26. Oktober 2006 ist letztere, der sich aus dem Urteil
des 29. Juni 2006 ergibt, in Folge gleich null mit vollem Recht, die den
Verkauf nicht vor dem Zimmer von criées für 21. Dezember 2006 verweisen kann.
Daß das
Urteil des 26. Oktober 2006, obwohl er schon gleich null ist, nicht in
Ausführung ohne eine regelmäßige Bedeutung auf der Grundlage von Artikel 503
des NCPC gestellt werden kann.
Daß die
gemachte Bedeutung dieses Urteils des 26. Oktober 2006
gleich null ist, interveniert von Justizgerichtsvollzieher am 16. November
2006, der erklärt, daß ich eine Macht in Ungültigkeitserklärung innerhalb von
zwei Monaten bilden konnte.
Noch einmal
das Zimmer von criées dann, welcher Sommer zuerst unregelmäßig erfaßt die Frist
der Rechtsmittel einhalten mußte und das Datum der Audienz der am 21. Dezember
2006-Versteigerung nicht festsetzen könnend.
Keine
Mitteilung des Lastenheftes an die erfaßten Teile.
Auf der
Grundlage von Artikel 715 des ancpc „von öffentlicher Ordnung“ den Verfall
des ganzen Immobiliarerfassungsverfahrens gegen Herrn und Frau LABORIE wird
ausgesetzt.
Kunst. 715 (Abgeschafft
von Ord. no 2006-461 vom 21 avr. 2006; Décr.
no 59-89 vom 7 janv. 1959) „Die Fristen gemäß Artikel 673,
674, 688, 689, 690, 692, 694, Absatz 2 und 3, (Abgeschafft von
Décr. no 2002-77 vom 11 janv. 2002, Kunst. 11) „696,
699“ 702, 703, Paragraphen 4 und 5, 704, Paragraphen 1Er und 2,
705, 706, 708 bis 711 werden kaum von Verfall vorgeschrieben. Die durch
dieselben Artikel vorgeschriebenen Formalitäten werden durch die Ungültigkeit
sanktioniert nur, wenn die Unregelmäßigkeit bewirkt hat, einen Schaden an den
Interessen der betroffenen Teile zu verursachen.“
VERFALL.
_ 1. Der Verfall,
den die Kunst vorsieht. 715 für die
Nichtbeachtung der Fristen, die er aufzählt, sogar mangels des Schadens
ausgesetzt wird. Civ. 2e, 28. Nov. 1979: Bulletin.
civ. II no 279; D. 1980. IR. 152, OBS. Julien; Gas.
Pfahl. 1980. 2. 192 stellen J. fest. V.; JCP 1980. II. 19471 stellen R. fest.
Martin 12. März 1980: D. 1980. IR. 328 2. Okt. 1980: D. 1981. IR. 152, OBS. Julien 25. Nov.
1981: D. 1982. IR. 228; Bulletin. civ. II no 202 24. Nov.
1982: D. 1983. IR. 422, OBS. Julien 28. Mai 1984: D. 1985. IR.
54 29. Okt. 1986: Bulletin. civ. II no 153
16. Mai 1990: Bulletin. civ. II no 94; D. 1990. Somm. 349, OBS. Julien; Gas. Pfahl. 1990. 2. Somm. 628, OBS. Véron.
Daß die Zuerkennung gut durch
einen Betrug vom 21. Dezember 2006, der seit dem Beginn durch die Erlangung des
Subrogationsurteils charakterisiert wurde, das auf einer falschen Information
basiert rechtlich Angaben erhalten worden ist, und das profitiert, daß Herr
LABORIE André, der nicht in den Verteidigungsrechten von Herrn und Frau
LABORIE, privatem von der Unterstützung eines Rechtsanwaltes nach übertragung
von Herrn le Bâtonnier handeln kann, und um ein Sagen einzubringen.
Daß diese Lage, die durch die
Räte der Teile gemacht wurde, gut mit einer sicheren Kollusion des Teiles und
des Zimmers von criées beabsichtigt worden ist, vorher, um Herrn LABORIE jeder
Rechtsdebatte vor dem Zimmer criée von Toulouse auseinanderzumachen sah sich am
5. Dezember 2005 eine Beleidigung durch Verleumdung im Ziel allein
verfolgt und in aller Ruhe durch Sense und Gebrauch falscher
Intellektueller den Wohnsitz von Herrn zu berauben und Frau LABORIE.
Die Absicht dieses Betruges
wird charakterisiert per die verschiedene Post,
die an Herrn Präsident des Zimmers von criées gesendet wurde, die ihm sein per
eingeschriebenes Schreiben die Schwierigkeiten dieser Akte und die
verschiedenen Rechtsmittel zur Kenntnis nehmen, die außerdem gegen das
Subrogationsurteil gebildet wurden, darunter eine Kassationsbeschwerde
am 17. August 2006 vor dem Audienzdatum des 26. Oktober 2006 , ist ohne Antwort
gebliebener Antrag gebildet worden.
Die Absicht dieses Betruges
wird charakterisiert durch die Nichtbeachtung der Rückgrifffristen
gegen die Entscheidung des 26. Oktober „ die Kassationsbeschwerde
“ oder der Richter von criées mußte prüfen, ob die Bedeutung regelmäßig war zu
operieren, um ein Recht auf Verteidigung des gegnerischen Teiles zu machen, um
ein Sagen einzubringen.
Legt außerdem fest, daß die
Bedeutungen, die auf dem Besitzort schon unregelmäßig sind, der Einwände gegen
die Verteidigungsrechte, aber noch mehr durch die Fristen nicht respektierter
Rechtsmittel trägt.
Dieses
Immobiliarerfassungsverfahren ist gut in einem gut besonderen Zusammenhang
durch Sense und Gebrauch falscher Intellektueller beabsichtigt worden und die
Einwände gegen die Verteidigungsrechte von Herrn tragen, und Frau LABORIE.
Sie ist in Kollusion
eingeführt worden „ Betrug“ von RECHTSANWALTSCP Frances und
andere. durch Verleumdung der Ankündigung der Beleidigung durch Herrn CAVES
Michel Präsident des Zimmers von criées und diese Rechtsanwälte „MUSQUI
beiwohnend FRANCES“ in seiner Klage des 5. Dezember 2005 an Herrn le Procureur
der Republik für Tatsachen, die am 6. Oktober 2005 stattgefunden hätten oder
ich war anwesend und regelmäßig einberufen. „Daß eine Klage an
Heiligegendarmerie Orens am 18. Januar 2006 gegen Herrn CAVES Michel für
verleumderische Ankündigung in seiner Post des 5. Dezember 2005 abgelegt worden
ist“.
Die Absicht, von Herrn CAVES
zu schaden Michel ist durch die Ablehnung die verschiedenen ausgeübten
Rechtsmittel zu respektieren, durch die Nichtbeachtung der
Zivilverfahrensordnungen wirklich, und die verschiedenen Handlungen zu prüfen.
Die Absicht, von Herrn CAVES
zu schaden Michel ist wirklich, dieser mußte sich in der Angelegenheit an
gesehen von der Klage deportieren, die er durch Verleumdung gegen Herrn LABORIE
André eingebracht hat vom 10. Dezember 2005 für Beleidigung.
Er kann nicht Richter und Teil
infolgedessen sein.
Die Unparteilichkeit von Herrn
CAVES wird aufgestellt.
Übertretung von Artikel 6;
6-1, 6-3 von der EMRK, der Prozeß war zwischen den Teilen nicht gerecht.
Der Betrug wird durch die
erbrachten Beweise aufgestellt.
SCHLUSSFOLGERUNG: DER BETRUG
IST VOLLKOMMEN.
Der Betrug wird durch die
übertretung der Rechtsnormen und durch die Schriftstücke und Beweise
charakterisiert, die in der Instanz vor dem Berufungsgericht von Toulouse
erbracht wurden.
In seinem Erlaß des 21. Mai
2007, dessen Revision für neue Elemente verlangt wird, die später an der
zurückgegebenen Entscheidung erhalten wurden, und beweisend, daß das
Zuerkennungsurteil des 21. Dezember 2006 gut durch ein
Immobiliarerfassungsverfahren erhalten worden ist, das durch den Betrug
durchgeführt wurde.
Der Betrug wird durch eine
Untersuchung charakterisiert, die ich beim erfolgreichen Bieter vor dem 15.
Dezember 2006 vorantreiben ließ.
Durch die Stücke, die später
an meinem willkürlichen Besitz erhalten wurden.
Frau D' ARAUJO heiratet
PLAUDERT vor der Audienz der Zuerkennung gewählt worden, die daher um andere
Person bringt, die erfolgreichen Bieter sich trägt.
Frau D' ARAUJO heiratet
PLAUDERT, das eine Person ist ungefähr 80 Jahre, die haben durch seine
Vergangenheit und durch ihre Berufstätigkeit eine sehr nahe Beziehung mit dem
Rechtsanwaltkabinett Frances und andere. und im voraus konsultiert als
erfolgreicher Bieter gewählt worden ist.
Erklärung: (nach seiner Unterhaltung), von Frau BABILE
Sein Rechtsanwalt hätte es in
Vertrauen gestellt :
Es ist eine Angelegenheit!!!
Ist Frau LABORIE bereit wegzugehen, sehr geehrter Herr ist in Gefängnis, die
Fäden wohnen nicht mehr dort!! gibt es kein Problem!!!
Sie sind in am 19. November 2006-Kraft an unserem Wohnsitz mit 30 Personen
zurückgekehrt, um es zu besuchen, sie ist gewählt worden, und sie hat dieses
Haus für ihre kleinen Fäden gezahlt.
Page 100
Die kleinen Fäden erhält den
Wunsch aufrecht, es zu behalten dieses Haus „Herr TEULE Laurent“
Vor der Zuerkennung sogenannte
letztere, daß nichts suspensiv sei, und daß er bereits die Unternehmen für die
Arbeiten des oberen Teiles für die Kostenvoranschläge einberufen hat.
Übertretung des Wohnsitzes von
Herrn und Frau LABORIE vom 19. November 2006.
Um im Wohnsitz und im Rahmen
eines Immobiliarerfassungsverfahrens mit Versteigerung einzudringen muß zuerst
einen Beschluß auf Gesuch befohlen werden, das dem Besuch des
gegenüberstellbaren Wohnsitzes und bei den Teilen durch
Handlungspersonenbedeutung von Herrn erlaubt, und Frau LABORIE.
Aber Herr LABORIE André hat noch einmal keine Kenntnis dieses Beschlusses
gehabt Neuer Verfahrensfehler!!
Verursacht Einwand gegen Herrn
und Frau LABORIE nicht kann den Beschluß
zurückziehen lassen, der in den erforderlichen Fristen und für den Antrag
allein vom gegnerischen Teil zurückgegeben wurde.
In diesem Zusammenhang das
Berufungsgericht „im Prozeß in Revision offen“ muß den
Erlaß des 21. Mai 2007 reformieren und in Recht angesichts des
charakterisierten Betruges bestimmen „nicht respektierte Verteidigungsmittel“ von
öffentlicher Ordnung und nicht nur angesichts des Zuerkennungstitels
allein, und indem man den Grund der Anweisung des Ansuchens um Revision wieder
aufnimmt darunter Herr und Frau LABORIE den Verlauf mit Rechtsbeweis an
den Unterstützungen und des Betruges, der im Laufe des
Erfassungsimmobiliarverfahrens aufgestellt wurde um die Versteigerung unseres
Hauptwohnsitzes zu erhalten, der vom am 21. Dezember 2006 zurückgegebenen
Zuerkennungsurteil anerkannt wurde und ^par erklären, diese ergänzenden
Schlußfolgerungen.
Daß die Schäden sehr wichtig
sind.
VII /auf dem
späteren Verfahren des Zuerkennungsurteils, Erlangung eines unregelmäßigen
Ausweisungsbeschlusses.
UNTER DIESEN
OBIGEN BETRUGSBEDINGUNGEN:
Frau D' ARAUJO heiratet
PLAUDERT geworden erfolgreicher Bieter in seiner Audienz des 21. Dezember 2006,
und daß ein Urteil zurückgegeben worden ist, drängen sich Verpflichtungen
öffentlicher Ordnung auf.
(Spätere
Formalitäten, die für die Ausführung des Urteils gefordert wurden.
Diese Etappe
angesichts der Erlangung des Zuerkennungsurteils vom 21. Dezember 2006 ist
anwendbar das Dekret des 27. Juli 2006 N° 2006-936 des 27. Juli 2006 am 1Er
Januar 2007 und vom Beschluß des 21. April 2006
Auf der Anwendung des Dekrets des
27. Juli 2006 N° 2006-936 des 27. Juli 2006 und des Beschlusses des 21. April 2006 am 1Er Januar 2007 darunter unmittelbare Anwendung.
Kunst. 2 vom Zivilistcode :
- Das Gesetz verfügt nur für die Zukunft; sie hat mehr keine rückwirkende
Wirkung.
_ A.
ALLGEMEINER GRUNDSATZ NON-RÉTROACTIVITÉ DER GESETZE.
_ 1.
Charakter öffentlicher Ordnung. Die Regel
non-rétroactivité Gesetze ist von öffentlicher Ordnung und kann von Amts
wegen vom Richter aufgerichtet werden. Civ. 3e, 21 janv. 1971: JCP
1971. II. 16776 stellen Niveau fest.
_ 11.
Anwendungen: Verfahrenshandlungen . Wenn ein neues Gesetz
von unmittelbarer Anwendung ist, kann sie ohne Rückwirkung die Auswirkungen der
definitiv früher verwirklichten Rechtslage nicht erreichen. KOM. 9. Okt. 1984: Bulletin. civ. IV no 258. -
Sogar Sinn: Crim. 18. Juni 1975: Gas. Pfahl. 1975. 2. 661.
Die unmittelbare Anwendung eines neuen Gesetzes ist ohne Wirkung auf die
Gültigkeit der Verfahrenshandlungen, die nach dem dann gültigen Gesetz
ausgeführt wurden. KOM.
27 janv. 1998: Bulletin. civ. IV no 46.
Quelle Juris-Classeur 2008:
Das
Zuerkennungsurteil bestimmt nicht über einen Rechtsstreit. Er beschränkt sich
darauf, entweder, daß das Gebot eingegangen ist und daß das stärkste und
letztste Gebot, das durch solchen Teil getragen worden ist diesen festzustellen,
erfolgreichen Bieter erklärt worden oder, daß kein Gebot, das nicht getragen
worden ist, der Verfolger erfolgreichen Bieter für das Preissetzen erklärt
worden sei. Dieses Urteil ist so aufgrund seiner Natur eine
Art „Protokoll“ gerichtlichen Schriftstücks. Dies war die Formel, die früher
durch das Kassationsgericht gebraucht wurde (Fall. req., 18 févr. 1846 : DP
1846 1, S. 134). Sie bezeichnet es heute als „gerichtlichen Vertrag“ (Fall. 2.
civ. 6 janv. 1966 : Bulletin. civ. II, n° 1. - 5. März 1970: Bulletin. civ. II,
n° 81. - 20. Okt. 1970 ; Bulletin. civ. II, n° 287. - 4 févr. 1976 : Bulletin.
civ. II, n° 35. - 19 janv. 1977 : Gas. Pfahl. 1977 stellen 2, 455 Viatte fest.
- 9. Juni 1982: Rev. Gerichtsvollzieher 1984 stellen 341 D. fest. Absatz. - 16
juill. 1987 : Rev. Gerichtsvollzieher 1988 stellen 1619 D. fest. Absatz. - 20.
Okt. 1993 : JCP G 1993, IV, N° 2685).
Die
Vertragsqualifikation bewirkt diese Folge, die wie jeder Vertrag er
insbesondere für Einwilligungsfehler annulliert werden kann. Somit ist
beurteilt worden, daß der erfolgreiche Bieter, dessen Einwilligung wegen eines
Fehlers auf einer wesentlichen Qualität der Sache infolge ungenauer Erwähnungen
im Lastenheft verdorben worden ist, gegründet wurde, in Justiz die Ungültigkeit
der Zuerkennung zu verlangen (TGI Charleville, 8 févr. 1980 : D. 1980, inf.
rap. S. 488).
Das am 21. Dezember 2006
erhaltene Zuerkennungsurteil ist keine definitiv verwirklichte Rechtslage „vollkommen“
da dieser Formalitäten öffentlicher Ordnung durch verschiedene spätere
Rechtsakten unterliegt, um in Ausführung das Urteil zu stellen.
Légifrance führt Légistique (beiliegend in Stück)
Eine Lage wird als in der Maßnahme gebildet qualifiziert, oder sie ist
juristisch „ vollkommen“, das heißt definitiv befestigt vor der
Intervention der neuen Regel.
Mangels dargestellter Lage
wird in revenche beurteilt, daß die neuen Verfahrensordnungen auf das enseble
der vorbereitenden Verfahren an Handlungen Anwendung finden, die nicht am Datum
genommen worden sind, an dem sie in Kraft treten.
Daß infolgedessen das Dekret des 27. Juli 2006 N° 2006-936 des 27. Juli
2006 anwendbar auf das 1 istEr Januar 2007 an den postérieuses
Formalitäten, die für die Ausführung des Zuerkennungsurteils gefordert wurden.
(beiliegend jurisclasseurquellen).
Auf der Erlangung
des Exekutivgros
Damit das
Urteil zu bedeuten ist von Zuerkennung muß man das Exekutivgros erhalten,
Daß das
Exekutivgros des Urteils erhalten wird, daß auf Beleg der Zahlung der
Zuerkennung, der gewöhnlichen Kosten und der außergewöhnlichen Kosten, diesen
Letzten innerhalb von 20 Tagen nach der Grundlage von Artikel 713 des acpc.
Artikel 101 Dekret n°2006-936 des 27. Juli 2006
Läßt sich jeder, der die Wiederholung des Gebots
verfolgt, durch die Veredelung ein Zertifikat ausstellen, das feststellt, daß
der erfolgreiche Bieter nicht gerechtfertigt hat von der Hinterlegung
des Preises oder von der Zahlung der Kosten, die in der Frist von 20 Tagen
taxiert wurden.
Die Person, die die Wiederholung des Gebots verfolgt
erhalten das Zertifikat an erfaßt bedeuten gelassen, am erfolgreichen Bieter
und der fällige Fall am Gläubiger, die um den Verkauf ersucht haben.
Außer den Erwähnungen, die für die Handlungen des
Justizgerichtsvollziehers vorgeschrieben wurden, umfaßt die Bedeutung, die am
Erwerber gemacht wurde, kaum von Ungültigkeit:
1° die Aufforderung zu haben,
den Preis und die Kosten für den Verkauf in einer Frist von acht Tagen zu
zahlen;
2° der
Rückruf der Bestimmungen des zweiten Abschnittes von Artikel 2212 des
Zivilistcodes und von Artikel 7, 83, 86, 102, 103 und 106 des vorliegenden
Dekrets.
Erwähnt von:
Dekret
2006-936 2006-07-27 Kunst. 7, Kunst. 83, Kunst. 86, Kunst. 102, Kunst. 103,
Kunst. 106
Zivilistcode
- Kunst. 2212 (M)
Daß infolgedessen die Hinterlegung des Preises oder der Zahlung der
taxierten Kosten und öffentlicher Ordnung in der Frist von 20 Tagen.
Auf der
Zahlung der Zuerkennung.
Daß das Zuerkennungsurteil in
der Frist von zwei Monaten am Datum gezahlt werden muß, daß dieser Artikel 83
zurückgegeben worden ist vom Dekret des 27. Juli 2006 N° 2006-936 des 27.
Juli 2006, das auf das 1 anwendbar istEr Januar 2007.
Artikel 83 : die Hinterlegung des Preises, an der der erfolgreiche Bieter gehalten
wird gemäß Artikel 2212 des Zivilistcodes muß innerhalb von zwei Monaten
vom endgültigen Zuerkennungsdatum an kaum von Wiederholung des Gebots operiert
werden. Vergangenheit diese Frist wird der Verkaufspreis von Rechts wegen um
die Interessen zum gesetzlichen Zinsfuß bis zur vollständigen Hinterlegung des
Preises erhöht.
Artikel 2212
des Zivilistcodes
Geändert von
Beschluß n°2006-461 des 21. April 2006 - Kunst. 2 JORF 22.
April 2006 gültig spätestens am 1. Januar 2007
Mangels der Hinterlegung des
Preises und Zahlung der Kosten, der Verkauf wird von Rechts wegen gelöst.
Der versagende erfolgreiche
Bieter wird an der Zahlung des Unterschieds zwischen seinem Gebot und dem Preis
für den Wiederverkauf gehalten, wenn dieser geringer ist. Er kann die
Wiederholung der Summen Anspruch haben nur er freigemacht.
RANDBEMERKUNG: Beschluß
2006-461 2006-04-21 Kunst. 23 : Dieser Beschluß wird am Datum des
Inkrafttretens des Dekrets in Staatsrat gemäß Artikel 23 und spätestens am 1.
Januar 2007 in Kraft treten.
Erwähnt von:
Dekret
n°2006-936 des 27. Juli 2006 - Kunst. 101 (V)
Dekret n°2006-936 des 27. Juli 2006 - Kunst. 83 (V)
Auf der Veröffentlichung des
Zuerkennungsurteils.
Daß das Zuerkennungsurteil muß in der Erhaltung der
Hypotheken veröffentlicht werden:
Quelle vorhergehendes juris-classeur 2008 idem nur.
· Wenn das Zuerkennungsurteil von Berufung die Veröffentlichungsfrist
Spielplatz des Tages des Erlasses geschlagen worden ist, der das Urteil
bestätigt, oder der die Berufung nicht für gültig erklärt (Cézar-Bru, OP. cit.
n° 195-196 Text und Vermerk 2). Wenn die Ungültigkeit der
Zuerkennung die Frist Spielplatz des Tages des Urteils oder vom Erlaß bei
Berufung verlangt worden ist, die die Zuerkennung für gültig erklärt (Cézar-Bru,
OP. und loc. cit.).
Daß sehr
geehrter Herr und Frau LABORIE Berufung des Zuerkennungsurteils „für Betrug im
Immobiliarerfassungsverfahren durch Anweisung hervorgehoben haben vom 9. Februar 2007, Handlung bedeutet an den
Teilen und an Herrn angezeigt Frau le Urkundsbeamter in Chef am T.G.I von
Toulouse.
Konfiguration
oder befindet sich Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT geworden erfolgreicher
Bieter am 21. Dezember 2006, letztere, die nicht Eigentümer sein können,
Daß alle
Handlungen nach dem Zuerkennungsurteil für die unten berufenen auf und obigen
Rechtsmittel gleich null sind.
Auf dem nicht Eigentum von
Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT,
impliziert von dieser Tatsache
das Eigentum von Herrn und Frau LABORIE
Sehr geehrter Herr und Frau
LABORIE haben Berufung der Erlangung des Zuerkennungsurteils vom 21. Dezember
2006 hervorgehoben, und um davon die Entschließung für Betrug vor dem
Berufungsgericht von Toulouse durch bedeutete pro Gerichtsvollzieher Justiz und
angeprangerte Anweisung des 9. Februar 2007 an die Veredelung des Landgerichts
von Toulouse zu verlangen.
Daß der Urkundsbeamte in Chef
nicht das Exekutivgros befreien und das Zuerkennungsurteil Artikel 750 des acpc
veröffentlichen lassen lassen konnte.
· Aktion in Aufruf in
Entschließung für Betrug des ganzen Immobiliarerfassungsverfahrens.
Daß während einer Aktion in
regelmäßiger Justiz war vom 9. Februar 2007 wegzugehen.
Rückruf: ein Verkauf auf Gebotsverrückten produziert hat dieselben Wirkungen wie
eine Aktion in Verkaufsentschließung und also zur Folge, das Gut zurückkommen
zu lassen, das im Kulturgut des Schuldners verkauft wurde.
Daß das Kassationsgericht in seinem Urteil des 19. Juli 1982 N° 81-13625,
das im Bulletin veröffentlicht wurde, hervorhebt, daß der Wiederverkauf auf
Gebotsverrückten dieselben Wirkungen hat wie eine Aktion in Entschließung des
Verkaufs. .( beiliegend légifrancetext)
Daß die
Aktion in Gebotsverrückten jedes Eigentumsrecht des erfolgreichen Bieters fol
enchérisseur vom wichtigen erfolgreichen Bieter abschafft.
Daß das Kassationsgericht in seinem Urteil des 14. Januar 2004 N° 01-11716
angibt: gewartet, das die Rechte des erfolgreichen Bieters überbieter durch die
Wiederverkaufsentscheidung über Gebotsverrückten gelöst waren und daß Griff die
überreichung in Verkauf auf Gebotsverrückten und die endgültige Zuerkennung,
war das Gebäude das Eigentum erfaßt. .( beiliegend légifrancetext)
Daß dieser Erlaß des 14.
Januar 2004 N° 01-11716 im Ordnerjuris- in diesen Begriffen wieder aufgenommen
wird:
· Daß zwischen der Aktion
der überreichung in Verkauf auf Gebotsverrückten und der endgültigen
Zuerkennung das Gebäude das Eigentum erfaßt ist. ( beiliegend légifrancetext)
Daß er nur gesehen von der
Aktion durch Anweisung des 9. Februar 2007 bestritten werden kann, heiratet Frau
D' ARAUJO PLAUDERT hat kein Eigentumsrecht, solange das Berufungsgericht nicht
über diese Rechtsaktion bestimmt hat.
Daß gerade in Gut, das das
Berufungsgericht bestimmt hat vom 21. Mai 2007, die
Veröffentlichungsformalitäten, die sich in der Frist von zwei Monaten machen
müssen, nicht gemacht wurden.
Daß sehr geehrter Herr und
Frau LABORIE immer wirklich Eigentümer ihres Gutes sind, der ihren Wohnsitz
bildet, und daß Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT jeder Handlung entzogen bei:
· Die Erhaltung der Hypotheken
in ihrer unregelmäßigen Veröffentlichung des Urteils vom 20. März 2007,
· In seiner übertragung unseres
Eigentums in der Gesellschaft LTMDB am 5. April 2007 und am 6. Juni 2007
Artikel 2211 des Zivilistcodes.
· In der übertragung des
Instanzengerichts am 22. März 2007, um einen Ausweisungsbeschluß zu erhalten.
· In seinem Antrag der
Ausweisung vom 27. März 2008 ihres Eigentums.
Grund, für die der erfolgreiche Bieter Frau D' ARAUJO heiratet, PLAUDERT
konnte das Zuerkennungsurteil Artikel 750 des acpc nicht veröffentlichen vom
20. März 2007:
Auf den
Verpflichtungen des erfolgreichen Bieters, die vom Wesen hätten vollendet in
der Ermangelung der Anweisung in Berufung für Betrug der Erlangung des
Zuerkennungsurteils :
Daß, um zu machen ein Recht geltend „ das Setzen
gemäß des Zuerkennungsurteils “.
Frau BABILE mußte Formalitäten nach dem
Zuerkennungsurteil respektieren, um die übertragung von Eigentum zu erhalten.
Obwohl Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT verloren sein
Eigentum durch die Aktion in Entschließung, sie nicht ausgeführtes a
von der Verpflichtung, das Zuerkennungsurteil innerhalb von zwei Monaten sein
Datum veröffentlichen zu lassen (und bei Aufruf innerhalb von zwei
Monaten den bestätigenden Erlaß), nicht ausgeführtes a
die Zahlung innerhalb von zwanzig Tagen der gewöhnlichen Verfolgungskosten oder
der außergewöhnlichen Kosten, nicht ausgeführtes a die Zahlung des
Preises oder der Zinsen des Preises an ihrer Fälligkeit, das heißt zwei Monate
nach dem Zuerkennungsurteil.
Daß angesichts Artikels 2212 des Zivilistcodes der
Verkauf von Rechts wegen gelöst wird.
Diese Formalitäten sind an der Zahl von drei und werden durch eine
analysiert:
I/auf der Bedeutung des
Zuerkennungsurteils
Auf der Grundlage von Artikel
503 des NCPC können die Urteile nicht gegen jene ausgeführt werden, denen sie
nur nach ihnen bekanntgegeben worden zu sein entgegengesetzt werden, und
innerhalb von 6 Monaten bei Strafe, auf der Grundlage von Artikel 478 des ncpc
nicht nichtig zu sein
Daß Frau D' ARAUJO heiratet
PLAUDERT geworden erfolgreicher Bieter das Urteil mit seinem Exekutivgros
erhalten mußte, um es nach Zahlung bedeuten zu lassen.
Daß diese Formalität nicht
durch die Aktion in engagierter Entschließung gemacht werden konnte vom 9.
Februar 2007.
Daß das Exekutivgros des
Urteils erhalten wird, daß auf Beleg der Zahlung der Zuerkennung, der
gewöhnlichen Kosten und der außergewöhnlichen Kosten innerhalb von 20 Tagen
nach der Grundlage von Artikel 713 des acpc.
Daß er an
die Debatte getragen wird, eine interpellative Aufforderung durch Haupt- FERRAN
Justizgerichtsvollzieher am Befehl der Rechtsanwälte am Vertreter des CARPA zu
sagen welches Datum die Summe von 260.000 aufrichtenden Euro der Zuerkennung
vermerkt worden ist, und die gewöhnlichen und außergewöhnlichen Kosten.
Daß dem beiliegenden
Gerichtsvollzieher und geantwortet worden ist Aufforderung, daß die
Hinterlegung der Summe von 260.000 Euro am 12. April 2007 geschüttet worden
ist, und daß die Kosten nicht dem Befehl der Rechtsanwälte vermerkt werden.
Frau D' ARAUJO heiratet
PLAUDERT hatte zwei Monate, um den Betrag der Zuerkennung am 21. Dezember 2006
entweder am 22. Februar 2007 und 20 Tagen zu regulieren, die Hinterlegung der
Kosten zu rechtfertigen, um das Exekutivgros des Zuerkennungsurteils zu
erhalten oder bis 12. Januar 2007.
Daß Frau D' ARAUJO heiratet
PLAUDERT ausgeführt seine Verpflichtungen öffentlicher Ordnung nicht.
Daß angesichts Artikels 2212
des Zivilistcodes, des Fehlers der Zahlung der Hinterlegung des Preises und der
außergewöhnlichen Zahlung der gewöhnlichen Kosten und: der Verkauf vollen
Rechts wird gelöst.
Daß angesichts des Artikels 2212
vom Zivilistcode Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT kann nicht behaupten
Eigentümer zu sein, der Verkauf wird von Rechts wegen gelöst,
unser Eigentum hätte; obwohl es eine Anfechtung auf dem Grund und der Form
gibt vom Verfahren am Gebot wiederverkauft zu werden, das erlaubt, ein
Sagen in Anfechtung einzubringen.
Daß Frau D'
ARAUJO heiratet PLAUDERT das Zuerkennungsurteil nicht infolgedessen angesichts
der nicht Möglichkeit bedeuten konnte, das Exekutivgros des Zuerkennungsurteils
durch den Mangel an Zahlung in der Frist von 20 Tagen der Kosten und des
Betrages der Zuerkennung zu erhalten et par la perte de son droit de
propriété revenu au saisi par l’action en résolution engagé le 9 février 2007
par assignation faite aux parties devant la cour d’appel.
Daß Frau D'
ARAUJO heiratet PLAUDERT noch nicht bedeutet, um es in Ausführung zu stellen,
ist diese Bedeutung, die in diesem Zusammenhang unmöglich ist, unmöglich noch
bis zum heutigen Tag auf der Grundlage von Artikel 478 des ncpc und angesichts
Artikels 2212 des Zivilistcodes, der Verkauf wird von Rechts wegen gelöst
Auf der
Grundlage von Artikel 478 des ncpcist das Zuerkennungsurteil des
21. Dezember 2006 nicht nichtig, nicht bedeutet in der Frist von sechs Monaten.
Daß daran erinnert wird, daß
die nicht Beachtung einer Regel öffentlicher Ordnung die Entstehung eines
Rechts verhindert und im weiteren Verlauf den Erwerb dieses Rechts durch den
Absatz der Zeit nicht erlaubt, „Rechtsausschluß“
Trotz der Nichtbeachtung einer
Regel öffentlicher Ordnung ließ Frau BABILE durch Maître verfolgende FRANCES
Avocate Commerzbank ein Gefälligkeitszertifikat vom 13. Februar 2007 erstellen,
um das Gros des Zuerkennungsurteils zu erhalten, indem sie es der Veredelung
des Zimmers von criées zur Kenntnis nahm, welches die Summe von 7910,10 Euro
erhalten würde, die den Betrag der Kosten für den Verkauf, einschließlich des
proportionalen Rechts, neben dem Zuerkennungspreis betreffen.
Sie davon gibt Quittung Haupt-
FRANCES, daß letztere die Summe von 7910,10 Euro wahrgenommen hat.
Daß die Ablagerungsfrist auf
der Grundlage von Artikel 713 des acpc überschritten wird.
II/auf der Veröffentlichung des Zuerkennungsurteils
Herr LABORIE
durch das Fehlen einer Bedeutung des Zuerkennungsurteils des 21. Dezember 2006
hat dieses sogenannt Urteil von der Veredelung des Zimmers von criées verlangt,
dieses letzt es ist ihm per einfache Post der Veredelung mitgeteilt worden.
Daß die Mitteilung durch die
Veredelung weder Anmeldung wert ist noch, heiratet Bedeutung durch Frau D'
ARAUJO PLAUDERT.
Würfel die Kenntniserfassung
durch Herrn LABORIE André dieses Urteils und im Auftrag von Herrn und Frau
LABORIE, Maître MALET Franck Avoué im Berufungsgericht von Toulouse hat eine
Berufung durch Anweisung auf Antrag von Herrn LABORIE gebildet, bedeutet an
Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT in der Bank Commerzbank an Herrn Madame le
Greffier in Chef am T.G.I von Toulouse am 9. Februar 2007 und für
den Betrug im ganzen Immobiliarerfassungsverfahren aufzurichten.
Daß angesichts der
Gesetzestexte und der souces Juris-Classeur, Artikels 750 des acpc Frau D'
ARAUJO heiratet PLAUDERT das Zuerkennungsurteil nicht mehr veröffentlichen
konnte, solange das Berufungsgericht sein Urteil über die Berufung in
Annullierung von dieser nicht gefällt hatte.
Daß der Rat von Frau D' ARAUJO
heiratet PLAUDERT, kann sein Rechtsanwalt nicht eine Entscheidung ersetzen, die
bleibt, durch das Berufungsgericht zurückzugeben, letztere muß, die
Verfahrensordnungen respektieren.
Quelle juris-classeur.
· Wenn das
Zuerkennungsurteil von Berufung die Veröffentlichungsfrist Spielplatz des Tages
des Erlasses geschlagen worden ist, der das Urteil bestätigt, oder der die
Berufung nicht für gültig erklärt (Cézar-Bru, OP. cit. n° 195-196 Text und
Vermerk 2). Wenn
die Ungültigkeit der Zuerkennung die Frist Spielplatz des Tages des Urteils
oder vom Erlaß bei Berufung verlangt worden ist, die die Zuerkennung für gültig
erklärt (Cézar-Bru, OP. und loc. cit.).
Daß von, Betrug, Frau D'
ARAUJO heiratet PLAUDERT unregelmäßig das Zuerkennungsurteil veröffentlichen
ließ, während das Eigentum zur erfaßt Folge an der Aktion in Entschließung
zurückgekommen war, die vor dem Berufungsgericht und durch Anweisung der Teile
verpflichtet wurde.
Daß infolgedessen keine
Veröffentlichung seitens der Frau D' ARAUJO gemacht werden konnte heiratet
PLAUDERT sowie von der Veredelung des T.G.I von Toulouse vom 20. März 2007.
· Das Urteil des
Berufungsgerichts ist am 21. Mai 2007 gefällt worden.
Kunst. 750 (Abgeschafft von Ord. no 2006-461
vom 21 avr. 2006) (Décr. no 59-89 vom 7 janv.
1959) „Der erfolgreiche Bieter ist verpflichtet, im Büro der
Hypotheken das Zuerkennungsurteil innerhalb von zwei Monaten sein Datum
veröffentlichen zu lassen und, bei Aufrufinnerhalb von zwei
Monaten des bestätigenden Erlasses bei Wiederverkaufsstrafe auf
Gebotsverrückten.
„Fordert der sorgfältigste Gläubiger, der befaßte Teil oder der
erfaßt in etwa acht nach der Veröffentlichung, und an seinem Fehler nach dieser
Frist“ erfolgreiche Bieter und, Abmontieren an der Veredelung der Stand der
Einschreibungen , die öffnung des Befehlsprotokolls und, gegebenenfalls, die
Ernennung eines Richter-Kommissars.
Diese Nominierung wird vom Präsidenten gemacht, an der Folge der
Anforderung, die vom Verfolger auf dem Register der Zuerkennungen eingetragen
wurde, das zu diesem Zweck an der Veredelung des Gerichts gehalten wurde.
- Pr. 657 658 733 s. ; Civ.
2481. - Auf dem Inkrafttreten Ord. no 2006-461 vom 21. Apr. 2006
V. Vermerk s. Kunst. 749.
Folge:
Mangels der Zahlung und der
Veröffentlichung; die übertragung von Eigentum kann nicht
aufgestellt werden.
Durch die Aktion in
Entschließung in vom 9. Februar 2007kann die übertragung von Eigentum
nicht aufgestellt werden, das Eigentum ist zu erfaßt zurückgekommen. „an Herrn
und Frau LABORIE“
Quelle Juris- Ordner:
· Das Zuerkennungsurteil
hat nicht zum Gegenstand, ein vorher existierendes Recht zu erklären, sondern
eine übertragung von Eigentum durchzuführen (Carré und Chauveau, OP. cit.,
quest. 2397. - Garsonnet und Cézar-Bru, OP. cit., n° 432. - Cézar-Bru, OP. cit.,
n° 207, p. 192). Es ist also notwendig, es im Büro der Erhaltung der
Hypotheken zu veröffentlichen.
III/auf der Erwähnung im
Rahmen der Veröffentlichung
Daß infolgedessen diese
Erwähnung nicht bestehen kann, angesichts Artikel 2212 des Zivilistcodes
und in der Ermangelung der Veröffentlichung auf der Grundlage von Artikel
750 des ncpc „der Verkauf ist von Rechts wegen“ und angesichts der Aktion in
Entschließung gleich null.
Auf der übertragung von
Eigentum
Daß die übertragung von
Eigenschaft, die nicht von Herrn aufgestellt werden kann, und Frau LABORIE an
Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT angesichts der nicht Zahlung der Zuerkennung
und die Kosten in den Fristen, die im Gesetz vorgesehen ist, nur infolgedessen
angesichts Artikel 2212 des Zivilistcodes, der Verkauf ist von Rechts wegen
gleich null und angesichts der Aktion in laufender Entschließung.
Der Verkauf, der gleich null
ist, vollen Rechts sehr geehrter Herr und sind Frau LABORIE immer Eigentümer,
obwohl die Teile gegnerisch, der erfolgreiche Bieter ihren Rat Null- und
RechtsNull-Akten von Wirkungen zu erstellen beauftragt hat.
Auf dem Recht, von Herrn
LABORIE und im Auftrag von Herrn zu handeln und sehr geehrte Frau.
Herr LABORIE wird gegründet,
das Berufungsgericht zu erfassen, damit die Ungültigkeit des
Immobiliarerfassungsverfahrens befohlen wird, dessen sein Zuerkennungsurteil
und damit er befohlen wird, eine Verwirrung an der öffentlichen Ordnung in
parraliser aufhören zu lassen seine Wirkungen betrügerische Handhabungen
gemacht von Frau D' ARAUJO PLAUDERT letztere, der unseren Hauptwohnsitz
gelassen hat heiratet, unser Eigentum in einer Gesellschaft préconstituée mit
ihren kleinen Fäden, Herr TEULE Laurent, der diese sogenannt Gesellschaft LTMDB
verwaltet, die am RC von Toulouse registriert wurde.
Artikel 2211 des Zivilistcodes präzis das mangels der Zahlung in der Frist von 2 Monaten provisorisch
eingeschränkt das Eigentumsrecht des erfolgreichen Bieters, um vom Zahlungsaufschub
zu halten; vor dieser Zahlung kann der erfolgreiche Bieter nicht über das
Gut verfügen, das heißt, es zu lassen.
Der Betrug, der nicht durch
die gegnerischen Teile bestritten werden kann, der folgende ist:
Während Frau D' ARAUJO
heiratet PLAUDERT, die nicht Eigentümer für die oben berufenen auf und wieder
aufgenommenen Tatsachen sein kann:
· Abwesenheit innerhalb von 20
Tagen Zahlungen zu rechtfertigen, um das Exekutivgros zu erhalten.
· Fehlen einer Bedeutung des
Zuerkennungsurteils.
· Unmöglichkeit, dieses
Zuerkennungsurteil zu veröffentlichen aufgrund der am 9. Februar 2007 geformten
Berufung.
Frau D' ARAUJO heiratet
PLAUDERT geltend machte eine ungenaue Rechtslage an seinem Notar:
Frau D' ARAUJO heiratet
PLAUDERT hat vom 5. April 2007
vor Hauptnotar CHARRAS vergangenes eine Urkunde des Verkaufs des Gutes, das
durch Zuerkennung des 21. Dezember 2006 unter der suspensiven Klausel und in
Erwartung des Urteils des Berufungsgerichts von Toulouse erhalten wurde, das
über die Berufung in Annullierung des Zuerkennungsurteils bestimmt dann,
welches nicht sein konnte Eigentümer .
Daß in dieser Handlung sie
geltend macht durch Sense daß das Zuerkennungsurteil am 20. März
2007 dann angesichts des obigen Textes veröffentlicht worden ist, kann die
Veröffentlichung nicht bestehen von die Berufung des Zuerkennungsurteils
vom 9. Februar 2007.
Daß der Betrug gut
carractérisée von Frau D' ARAUJO heiratet
PLAUDERT, sie hatte die Absicht beraten, Herrn Schaden zuzufügen und Frau
LABORIE, denn ist von der Handlung anerkannt worden, daß es ein Verfahren in
Annullierung durch eine Anweisung in Berufung und für die Annullierung des
Zuerkennungsurteils für Betrug gab.
Daß das Eigentum an erfaßt
wieder geworden war.
Der Betrug noch mehr
carractérisée, denn angesichts Artikels 2212 des Zivilistcodes ist der Verkauf
von vollem Recht gleich null ist, daß daher Frau D'
ARAUJO, die nicht Eigentümer sein kann, keine irgendeine Handlung Artikel 2211
des Zivilistcodes wiederverkaufen oder vorantreiben kann, auf dem Gut, dessen
immer heiler Eigentümer sehr geehrter Herr und Frau LABORIE im einzigen
strafbaren Fall ihres détouner ihres Eigentums ist; , was davon der Fall ist.
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Der Betrug noch mehr
carractérisée, denn kein kann ignorieren das Gesetz, die Veröffentlichung, die
nicht intervenieren können, solange das Berufungsgericht sein Urteil nicht
gefällt hat.
Die Absicht ist encotre
carractérisée, sowie das aufgestellte Vergehen der Umleitung von Gut, des
Vertrauensmißbrauchs und des Betrugs sich des Eigentums von Herrn zu
bemächtigen und Frau LABORIE, denn macht es privatschriftliche unregelmäßige an
der Gegenstand eines endgültigen Verkaufs durch Hauptvorderseite CHARRAS Notar
am 6. Juni 2007, während dieser Erlaß in Ausführung gestellt worden ist ohne
Bedeutung auf der Grundlage von Artikel 503 des ncpc Bedeutung später
gemacht am Urteil, das das 21. Mai 2007 gefällt wurde, genausoviel Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT, daß
von der Bank Commerzbank.
Daß dieses
Urteil des 21. Mai 2007 Gegenstand eines Ansuchens um Revision vor dem
Berufungsgericht von Toulouse für die Annullierung des Zuerkennungsurteils
sowie ein Verfahren vor dem Richter des Grundes ist, der durch zwei erfaßt
wurde, Urteil zurückgegeben vom Richter der Ausführung.
Daß
angesichts des Betruges carractérisée im Immobiliarerfassungsverfahren, privat
von Verteidigungsrecht , um ein Sagen einzubringen, zwingend die
Zuerkennungshandlung reformiert wird und die Teile werden am selben paravant
Stand wie an gestellt, die Erstattung des Eigentums und die Reparatur aller
Schäden.
Frau D'
ARAUJO heiratet PLAUDERT über die Grundlage des Artikels 1599 vom
Zivilistcode verkaufen kann ein Gut, von dem sie das volle Eigentum noch
nicht erhalten hat, der Verkauf ist und kann an einem Schadenersatz gleich null
geben, wenn der Käufer an nicht gewußt, daß die Sache an anderen war.
Daß Frau D'
ARAUJO heiratet PLAUDERT, & Herr TEULE kleiner Laurent Fäden dieses letzten
und verwaltend von der GmbH LTMDB willentlich ihrem Hauptnotar CHARRAS falscher
Informationen mitgeteilt haben, die letzteren in den Handlungen, die er verfaßt
hat und bis zum heutigen Tag konstitutives leiten von falschen
Intellektuellen. (Senseneinschreibung abgelegt
am T.G.I von Toulouse und das am Teil und an Herrn Paul Michel Procureur der
Republik angezeigt wurde).
Handlung, die am 5. April 2007
willentlich ist, veröffentlicht in der Erhaltung der Hypothek von Toulouse am
22. Mai 2007, während das Zuerkennungsurteil noch durch die laufende Berufung
und durch die Ungültigkeit des Verkaufs auf der Grundlage von Artikel 2212 des
Zivilistcodes veröffentlicht werden konnte.
Handlung, die von Frau
willentlich ist Von ARAUJO heiratet PLAUDERT,
& führt Herr TEULE Laurent vom 6. Juni 2007, der die suspensive Klausel
verwirklicht, während die erste Handlung des 5. April 2007 von vollem Recht aus
den Gründen gleich null ist, die oben berufen auf und die in der Einschreibung
falscher Intellektueller der Handlung HAUPTNOTARCHARRAS in Toulouse wieder
aufgenommen wurden, regelmäßig, vor dem T.G.I von Toulouse am 8. Juli 2008 ein.
Handlung, die von Frau D'
ARAUJO willentlich ist, heiratet PLAUDERT & Herr TEULE Laurent, letztere
hat auf eigene Rechnung und unter Gedeck seiner Gesellschaft LTMDB eine
Rechtsakte verfaßt; ein Mietpachtvertrag am das 1Er Mai 2008, um den
Wohnsitz von Herrn und Frau LABORIE nach sie ungestraft zu besetzen
unregelmäßig ausstoßen zu lassen in vom 27. März 2008.
Handlung willentliche, um
concunément und in Mitschuld zu haben, während eingesperrter privater Herr
LABORIE seiner Verteidigungsmittel ohne daß ein Rechtsanwalt interveniert und
nachdem Herr le Bâtonnier in sowie die obigen Behörden erfaßt geliefert dem
Instanzengericht von Toulouse falscher Elemente genannt wird, um einen
Ausweisungsbeschluß am das 1 zu erhaltenEr Juni 2007, während das
requêrante Frau d' ARAUJO heiratet, PLAUDERT konnte unser Eigentum nicht sein
nicht Eigentümer und konnte lassen. . (Senseneinschreibung abgelegt am
T.G.I von Toulouse und das an den Teilen und an Herrn Paul Michel Procureur der
Republik angezeigt wurde).
Auf der Ungültigkeit der notariellen Urkunden.
Daß eine
Einschreibung falscher Intellektueller an der Veredelung des T.G.I von Toulouse
eingebracht worden ist, angezeigt an Frau D' ARAUJO PLAUDERT an verwaltendem
Herrn TEULE Laurent SARL LTMDB, an Herrn & heiratet Frau le Greffier in
Chef sowie an Herrn le Procureur der Republik. (bis zum heutigen Tag
geblieben ohne Antwort)
DIE FOLGEN
DES VERKAUFS DURCH DEN BETRUG
VON UNSEREM
HAUPTWOHNSITZ
(Ausweisungsbeschluß
am das 1Er Juni 2007).
Obwohl Frau D' ARAUJO heiratet
PLAUDERT erhalten ein am 21. Dezember 2006-Zuerkennungsurteil für die Summe von
260.000 Euro, während das Subrogationsurteil von einem Rechtsmittel geschlagen
wurde „Kassationsbeschwerde“ und das noch ohne eine Antwort
geblieben ist bis zum heutigen Tag.
Während der
Verkauf gleich null von vollem Recht ist angesichts der obigen Elemente und
angesichts Artikels 2212 des Zivilistcodes und Folge von Artikel 2211 des
Zivilistcodes.
Während sehr
geehrte Frau von ARAUJO heiratet PLAUDERT verloren ihr Eigentum durch die
Aktion in Entschließung des Verkaufs, der durch Anweisung der Teile vom 9.
Februar 2007 und als erklärt oben, übertretung von Artikel 750 des ncpc gemacht
wurde
Frau D' ARAUJO
nahm die Initiative, das Gericht mit Instanz von Toulouse zu befassen, um einen
Ausweisungsbeschluß zu erhalten, indem sie falsche Elemente im Gericht trug.
Frau D'
ARAUJO heiratet PLAUDERT ergriffen außerdem die Initiative und unter seiner Verantwortung
allein das Setzen in Ausführung des Ausweisungsbeschlusses, der durch den
Betrug erhalten wurde, das 1Er Juni 2007 „ darunter Aufruf“
das heißt am 27. März 2008.
Daß Frau D' ARAUJO heiratet
PLAUDERT wegen zahlreicher Schäden durch das am 27. März 2008 gemachte
unregelmäßige Ausweisungsverfahren .
Daß sehr geehrter Herr und
Frau LABORIE gegründet werden, den Gerichtshof zu bitten, um daß der
Ausweisungsbeschluß des 1 invalidiert wirdEr Juni 2007 „darunter
Aufruf“.
Daß sehr geehrter Herr und Frau
LABORIE gegründet werden, Reparatur der verschiedenen erlittenen Schäden zu
verlangen.
Daß sehr geehrter Herr und
Frau LABORIE gegründet werden, die Wiedereingliederung von ihrem Wohnsitz sowie
von all ihren Möbeln und Gegenständen zu verlangen.
Werden die verschiedenen
Punkte analysiert:
I/ Erstens : Das Ende, nicht von der Nachfrage nach Frau BABILE vor dem Richter des
Instanzengerichts zu erhalten
II/ Zweitens: Wie den Ausweisungsbeschluß das 1 erhalten worden istEr Juni
2007.
III/drittens: Wie das Verfahren später am Ausweisungsbeschluß stattfand.
IV/ Viertens: Wie das Ausweisungsverfahren stattfand vom 27. März 2008.
V/fünftens: Auf den verschiedenen erlittenen Schäden.
VI/Sixièmement: Auf dem Antrag von Wiedereingliederung am Wohnsitz von Herrn und Frau
LABORIE sowie den Möbeln und Gegenständen.
VII/Septièmement: Auf der Entschädigung der erlittenen Schäden und den zu ergreifenden
Schutzmaßnahmen , um die Entschädigung von Herrn zu garantieren und Frau
LABORIE.
I/auf dem Ende, nicht vom Ausweisungsantrag vor dem T.I zu erhalten
Der Richter in erster Instanz
hätte, von das Ende aufzurichten, nicht vom Ausweisungsantrag von Herrn zu
erhalten und Frau LABORIE „öffentliche Ordnung“ das öffentliche
Ministerium, das vor der Audienz des Erscheinenantrags von Herrn LABORIE André
unterrichtet worden ist, der Frau LABORIE Suzette vertritt.
Kein Widerspruch vor dem
Instanzengericht,
Übertretung von Artikel 14; 15 ; 16 von NCP & 6-1
von der EMRK:
Kunst. 14. - Kein Teil kann ohne gehört oder genannt worden zu sein beurteilt
werden.
Kunst. 15. müssen sich Teile gegenseitig rechtzeitig die Tatsachenmittel mitteilen,
auf denen sie ihre Forderungen schmelzen, die Beweiselemente die sie produzieren
und die Rechtsmittel, daß sie sich berufen auf, damit jede fähig ist zu
organisieren ihr défense.$
Kunst. 16 (EG haben, 12. Okt. 1979 Sammlung der neuen Rechtsanwälte aus Frankreich
und a. : Rec. EG, S. 371 ; D. n° 76-714, 29 juill. 1976 Kunst. 1.;
D. n° 81-500 12. Mai 1981 Kunst. 6 ) . - Der Richter muß in völligen Umständen
beobachten lassen und selbst den Grundsatz des Widerspruches befolgen. Er kann
in seiner Entscheidung die Mittel , die Erklärungen und die Dokumente nicht
wählen, die berufen auf, oder die durch die Teile produziert wurden, nur, wenn
diese fähig waren, davon widersprechend zu erörtern.
Herr LABORIE
eingesperrter André und der durch einen Rekurs Frau LABORIE Suzette an seiner
Audienz des 11. Mai 2007 vertritt, konnte Herr LABORIE nicht erscheinen, nicht
extrahiert vor dem Gericht trotz seines Antrags an den Staatsanwalt der
Republik und an die Präsidentin des Gerichts „ alle zwei per Schreiben
empfohlen“ konnte sich nicht widersprechend auf dem
Ausweisungsverfahren erklären „ übertretung von Artikel 6 der EMRK,
übertretung von Artikel 14; 15; 16 vom Code Zivilverfahrens öffentlicher
Ordnung“ und in Anfechtung des Basisverfahrens „erhaltenes
Zuerkennungsurteil der 21 /12/2006“ genauso viel auf bildet, daß auf
dem Grund, letzteren erhalten durch den Betrug.
Das 29. Oktober 2007 zurückgegebener Staatsrat :
Artikel 1351 des Zivilistcodes : . Zuerkennungsurteil. Die Entscheidung, die über
keinen Streitzwischenfall bestimmt hat und hat sich darauf beschränkt, den
Verlauf des Gebots zu berichten und erfolgreichen Bieter zu
erklären letztes enchérisseur kann nicht die Autorität der
beurteilten Sache erwerben .
Civ. 2. 13 févr. 1985:
Bulletin. civ. II Nr. 35.
Herr LABORIE
André hatte vor der Audienz des 21. Dezember 2006 Anfechtungen aufgerichtet „
Streitzwischenfall“ an Herrn Präsident des Zimmers von criées in
Einschreibebrief es über die anhängigen Rechtsmittel im ganzen laufenden
Verfahren und als in der Anweisung für 10. Oktober 2007 erklärt informierend.
( beiliegendes).
Nicht nur
das Zuerkennungsurteil des 21. Dezember 2006 kann die Autorität der
beurteilten Sache erwerben, aber kann nicht in Ausführung nicht gestellt
werden, ohne die Formalitäten nach dem Urteil zu respektieren.
Aber noch
weniger muß das Urteil des 1. Juni 2007, das auf einem unregelmäßigen Verfahren
auf dem Grund und der Form basiert, und durch das Berufungsgericht von Toulouse
invalidiert werden, das auf Sense und Sensengebrauch erhalten wurde.
Frau D' ARAUJO heiratet
PLAUDERT hatte das Recht nicht, vor dem Instanzengericht vom 9. März 2007 ohne
die Zuerkennung ohne das regelmäßig gegenüberstellbare Zuerkennungsurteil an
den Dritten veröffentlicht zu haben ohne das Gros des Urteils zu handeln,
gezahlt zu haben, bedeutet zu haben von Zuerkennung nach es gezahlt zu
haben.
In der Art vom 9. März 2007
wurde die übertragung von Eigentum nicht durch das Fehlen einer
Veröffentlichung aufgestellt.
In der Art vom 9. März 2007
wurde die Zahlung der Zuerkennung nicht verwirklicht, um das Exekutivgros zu
erhalten.
Frau D' ARAUJO heiratet
PLAUDERT verloren das Eigentumsrecht durch die Aktion in Entschließung vom 9.
Februar 2007.
Sehr geehrter Herr und Frau
LABORIE waren infolgedessen am 9. März 2007 immer Eigentümer ihres
Hauptwohnsitzes, der an N° 2 rue de la Forge angesiedelt ist, und noch bis zum
heutigen Tag durch den Mangel von Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT die
Formalitäten nach dem Zuerkennungsurteil nicht, erfüllt zu haben.
Angesichts der obigen Elemente
in seinem Artikel 2212 des ncpc ist der Verkauf von Rechts wegen gleich null.
Durch die Aktion in
Entschließung in vom 9. Februar 2007 hat Frau D' ARAUJO das Eigentum verloren.
Frau D' ARAUJO heiratet
PLAUDERT kann nicht von falschem Element dem Gericht mangels irgendeinen
widersprüchlichen Debatte bringen, um eine günstige Entscheidung zu erhalten.
Angesichts Artikels 122 bis
125 vom NCPC in seinem Ausweisungsantrag, der vor TI von Frau Suzette d' ARAUJO
eingereicht wurde, heiratet PLAUDERT, das Ende zu erhalten „von
öffentlicher Ordnung“ muß durch den Hof empfangen werden.
Angesichts Artikel 122
bis 125 vom NCPC, das Ende, nicht zu erhalten vom
Ausweisungsantrag zugunsten der Frau BABILE muß durch den Hof befohlen
werden für übertretung der grundlegenden Rechtsregeln.
Kunst. 122. - Stellt ein Ende non-recevoir ganz durchschnittlichen dar, das dazu
neigt, den gegner für unzulässig erklären zu lassen in seinem Antrag ohne
Prüfung im Grunde für Rechtsfehler zu handeln dies der Qualitätsfehler, der
Interessenfehler, die Vorschrift die Frist préfix die beurteilte Sache.
Kunst. 123. Ziel von non-recevoir können in jedem Fall vorgeschlagen werden, außer
der Möglichkeit für den Richter, zu Interessenschäden jene zu verurteilen, die
sich in einer aufschiebenden Absicht enthalten hätten, sie früher aufzurichten.
Kunst. 124. Ziel von non-recevoir müssen empfangen werden, ohne daß jenes, das sich
auf sie beruft hat, von einem Einwand zu rechtfertigen, und während die
Unzulässigkeit sich aus keiner ausdrücklichen Bestimmung ergeben würde.
Kunst. 125 (D. n° 79-941 7. Nov. 1979 Kunst. 5 und 16). Ziel von non-recevoir müssen
von Amts wegen wieder aufgerichtet werden, wenn sie haben einen Charakter
öffentlicher Ordnunginsbesondere, wenn sie sich aus der Nichtbeachtung
der Fristen ergeben, in denen ausgeübt werden müssen die Rechtsmittel oder vom
Fehlen einer öffnung eines Rechtsmittels .
Der Hof muß den Ausweisungsbeschluß des 1 invalidierenEr Juni
angesichts der nicht respektierten nachstehenden Rechtsnormen und die
Antragstellerin zu Schäden zu verurteilen und Interessen am Schaden von
Herrn und Frau LABORIE.
Wie den
Ausweisungsbeschluß das 1 erhalten worden istEr Juni 2007.
Daß dieses Verfahren gemacht
wurde, während Herr LABORIE André sich in Gefängnis ohne Mittel befand, sich in
übertretung von Artikel 14 zu verteidigen; 15 ; 16 vom NCPC und wie im
Immobiliarerfassungsverfahren, allem in übertretung des Artikels 6-1 des
europäischen übereinkommens über das Menschenrecht, nicht gerechten Prozeß.
Frau D'
ARAUJO Suzette heiratet PLAUDERT war der erfolgreiche Bieter unseres
Hauptwohnsitzes durch Urteil des Zimmers von criées von am 21. Dezember 2006 zurückgegebenem Toulouse.
Frau D' ARAUJO Suzette
heiratet PLAUDERT gut, welcher, das heißt erfolgreicher Bieter und trotz der
Anfechtungen, die durch Anweisung in am 9. Februar 2007-Justiz vor dem
Berufungsgericht von Toulouse aufgerichtet wurden, um die Annullierung des
Zuerkennungsurteils zu verlangen, das durch den Betrug erhalten wurde, erforderliche
Formalitäten nach der Zuerkennungshandlung hatte, um davon zu machen das volle
Eigentum geltend, und um in Ausführung das Zuerkennungsurteil zu stellen.
Wie oben berichtet sehr
geehrter Herr und Frau LABORIE Sont immer Eigentümer durch die Aktion in Entschließung,
die vor dem Berufungsgericht von Toulouse durch Anweisung des 9. Februar 2007
verpflichtet wurde
Die Verpflichtungen und die
erforderlichen Formalitäten nach der Zuerkennungshandlung sind an der Zahl von
drei:
Bedeutung
des Zuerkennungsurteils,
Veröffentlichung
des Urteils,
Erwähnung
des Urteils im Rahmen der Veröffentlichung des Befehls.
Frau D'
ARAUJO Suzette heiratet PLAUDERT respektiert keine dieser Formalitäten.
· Daß mangels der Bedeutung des Zuerkennungsurteils.
· Daß mangels einer regelmäßigen Veröffentlichung.
· Daß mangels des Urteils im Rahmen der Veröffentlichung des Befehls in der
Art jener des 20. Oktober 2003, die gleich null ist des Rechts durch seine
unregelmäßige Veröffentlichung ist, die die Frist von 20 Tagen nicht einhält (Urteil
703 des Kassationsgerichts des 12. März 1997, Ungültigkeit des
Veröffentlichungsverfahrens ), und vom Zimmer von criées.
Daß
infolgedessen Frau D' AUROJO Suzette heiratet PLAUDERT nicht behaupten kann
Eigentümer unseres Wohnsitzes zu sein, um durch Anweisung des 9. März 2007 die
Ausweisung von Herrn und Frau LABORIE vor dem Gericht der Instanz, die
hinsichtlich einstweiliger Verfügung bestimmt, die vorherigen Formalitäten zu
verlangen, die nicht erfüllt sind, und nicht an gesehen von den nachstehenden
Erklärungen ausgeführt werden könnend.
Zuerst von der übertragung des Instanzengerichts.
a) Die Bedeutung des Zuerkennungsurteils Artikel 503 des NCPC.
Der
erfolgreiche Bieter muß das Gros des Zuerkennungsurteils des 21. Dezember innerhalb
von 20 Tagen bedeuten lassen.
Daß das Gros
des Zuerkennungsurteils nicht vom Urkundsbeamten erhalten werden kann, daß nach
dem Preis für die Zuerkennung vom erfolgreichen Bieter gezahlt wird.
Aber die Zuerkennung ist nur
von Frau D' ARAUJO gezahlt worden heiratet PLAUDERT am 11. April 2007, wie es
von den Schlußfolgerungen seines Rates RECHTSANWALTSCP CATUGIER- DUSAN
BOURRASSET bestätigt. Und bestätigt durch das interpellative Gesuch von SCP des
Gerichtsvollziehers FERRAN an Toulouse bei CARPA.
Daß infolgedessen am 9. März
2007 sie das Instanzengericht nicht erfassen konnte, um einen
Ausweisungsbeschluß zu erhalten.
Legt fest, daß gemäß Artikel
678 und 693 des neuen Codes Zivilverfahrens, wenn die Darstellung der Teile
zwingend ist „in der Art vor dem Zimmer von criées“muß die Entscheidung
sein zuerst bekanntgegeben dem Vertreterandernfalls Anmeldung
ist gleich null.
(Urteil des Kassationsgerichts des 6. Dezember 1978 N° 77-12-650 liegen
CAZAL DELVOLVE zugrunde; Beklagter CONSOLO.
Daß dieses Zuerkennungsurteil
nicht regelmäßig sowohl an Herrn LABORIE André als auch an Frau LABORIE Suzette
bedeutet in den Fristen von 20 Tagen und noch immer nicht bedeutet worden ist.
Artikel 503 des NCPC: Die Urteile können nicht gegen jene ausgeführt werden, denen sie nur nach
ihnen bekanntgegeben worden zu sein entgegengesetzt werden, es sei denn, die
Ausführung davon freiwillig ist.
Bei Ausführung am
einzigen gesehen von der Minute ist die Vorstellung von dieser Anmeldung wert.
_ 4. Ausweisung.
Die Anmeldung eines Zuerkennungsurteils muß vorherig an ihrer Ausführung durch
einstweilige Anordnung sein. Civ. 2e, 1Er März 1995: Bulletin.
civ. II no 62. … Folglich ist die Regelung des Verfahrens durch
spätere Bedeutung des Urteils nicht mehr möglich. Civ. 2e,
11. Apr. 1986: Bulletin. civ. II no 50; Gas. Pfahl. 1986. 2. Somm. 424,
OBS. Véron. Gegenstand einer Ausweisung sein kann der Untermieter,
der sein Beschäftigungsrecht des Mieters hält, dessen Ausweisung befohlen
worden ist, und an dem die einstweilige Anordnung bedeutet worden ist. Civ. 3e, 30. Nov. 2005: D. 2006. IR. 99; JCP 2005. IV. 3797;
Verfahren 2006. KOM. 28, OBS. Perrot; Dr. und proc. 2006. 152, OBS. Salati.
Frau D' ARAUJO Suzette
heiratet PLAUDERT befaßt das Gericht mit Instanz, um unsere Ausweisung in
übertretung der drei obigen Regeln zu erhalten, ein Urteil, dessen Berufung auf
der Entscheidung des 1 gebildet worden istEr Juni 2007.
Die
Annullierung des Subrogationsurteils wird haben notwendigerweise für
Folge die Ungültigkeit des späteren Verfahrens, das davon nur die Folge ist,
und dies bis zum Zuerkennungsurteil inklusiv (Fall. 2. civ., 21.
Dez. 1966 : Bulletin. civ. II, n° 982).
b) Auf der Veröffentlichung des Zuerkennungsurteils:
Erinnert daran, daß die
übertragung von Eigentum durch eine gegenüberstellbare regelmäßige
Veröffentlichung an die Dritten erfolgen muß.
Frau D' ARAUJO heiratet
PLAUDERT konnte nicht in Ausführung das Zuerkennungsurteil ohne zuerst
das Urteil zu stellen zu veröffentlichen, damit er am Dritten gegenüberstellbar
ist.
Übertretung von Artikel 750 des ncpc
Die Veröffentlichung wurde am
20. März 2007 außerhalb der Frist, Höchstfrist von 2 Monaten gemacht, das heißt
am 21. Februar 2007.
Frau D' ARAUJO heiratet
PLAUDERT getragen falsche Elemente, um das Zuerkennungsurteil am 20. März 2007
außerhalb der Frist, Frist seiend von zwei Monaten am Zuerkennungsurteil
veröffentlichen zu lassen, damit er an den Dritten gegenüberstellbar ist, die
das Gebotsverrückteverfahren auf der Grundlage von Artikel 716 des ANCPC
eröffnen.
Daß aufgrund von ARAUJO
heiratet PLAUDERT das Gericht mit Instanz am 9. März 2007 nicht befassen
konnte, um einen Ausweisungsbeschluß zu erhalten.
Noch ernster heiratet Frau D'
ARAUJO PLAUDERT machte nicht geltend, daß eine Berufung auf dem
Zuerkennungsurteil vor dem Berufungsgericht von Toulouse anhängig war
durch Anweisung des 9. Februar 2007.
Daß angesichts der Berufung
die Veröffentlichung nicht erfolgen konnte, solange das Berufungsgericht das
Urteil nicht gefällt hat, hat letztere am 21. Mai 2007 interveniert, und es ist
nur angesichts einer regelmäßigen Veröffentlichung, daß das Zuerkennungsurteil
an den Dritten gegenüberstellbar ist.
Quelle juris-classeur. Artikel 750 des ncpc.
· Wenn das Zuerkennungsurteil von Berufung die Veröffentlichungsfrist Spielplatz
des Tages des Erlasses geschlagen worden ist, der das Urteil bestätigt, oder
der die Berufung nicht für gültig erklärt (Cézar-Bru, OP. cit. n° 195-196 Text
und Vermerk 2). Wenn die Ungültigkeit der Zuerkennung die Frist
Spielplatz des Tages des Urteils oder vom Erlaß bei Berufung verlangt worden
ist, die die Zuerkennung für gültig erklärt (Cézar-Bru, OP. und loc. cit.).
Daß infolgedessen das
Zuerkennungsurteil an den Dritten nicht gegenüberstellbar sein konnte, bevor
der Hof sich ausspricht.
Daran erinnernd, daß Frau D'
ARAUJO heiratet, PLAUDERT am 9. Februar 2007 in Berufung auf dem am 21.
Dezember 2007 zurückgegebenen Zuerkennungsurteil zugewiesen worden.
(Zertifikat des Aufrufs Haupt-
MALET Anwalt).
Frau D' ARAUJO heiratet
PLAUDERT geltend machte eine ungenaue Rechtslage „konstitutiv von Sensen
und Gebrauch falscher Intellektueller“ genügend nicht den drei
erforderlichen Formalitäten nach der Zuerkennung vom 21. Dezember 2006.
Frau D' ARAUJO heiratet
PLAUDERT konnte sich nicht behaupten Eigentümer zu sein, solange die
erforderlichen Formalitäten nicht erfüllt waren, und daß das Zuerkennungsurteil
an den Dritten nicht gegenüberstellbar sein konnte.
Frau D' ARAUJO heiratet
PLAUDERT konnte das Gericht also nicht mit Instanz befassen vom 9. März 2007,
um einen Ausweisungsbeschluß zu erhalten.
Daß infolgedessen der
Beschluß, der in übertretung irgendeinen widersprüchlichen Debatte
zurückgegeben wurde, übertretung von Artikel 14; 15 ; 16 vom NCPC wird 6-1 von
der EMRK und durch falsche Informationen gebracht vor das Gericht, das
hinsichtlich einstweiliger Verfügung mit dem Ziel allein bestimmt, eine
günstige Entscheidung zu erhalten rein durch das Berufungsgericht von
Toulousedont Aufruf invalidiert zur Zahlung anweisen vom 1Er Juni
2007.
Noch ernster auf den
strafbaren Machenschaften von Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT im Laufe der
unregelmäßigen übertragung des Instanzengerichts.
Während sehr geehrter Herr und
Frau LABORIE waren waren immer Eigentümer als oben zurückgenommen
Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT,
das durch ihren Geschäftsführer Herr TEULE Laurent vertretene Gut, das erhalten
wurde durch Zuerkennung vom 5. April 2007 in der GmbH LTMDB zu lassen,
letztere, der nur die kleinen Fäden von Frau D' ARAUJO Suzette ist, heiratet
PLAUDERT.
Diese übertragung konnte nicht
erfolgen, denn letztere konnte das Gros des Urteils vom 5. April 2007 Frau D'
ARAUJO Suzette erhalten haben heiratet PLAUDERT noch nicht gezahlt den Betrag
der Zuerkennung, der nur am 11. April 2007 interveniert hat.
Es ist nur nach Zahlung der
Zuerkennung, daß das Gros befreit werden kann.
Frau D' ARAUJO heiratet
PLAUDERT konnte die übertragung von Eigentum durch eine regelmäßige nicht
Veröffentlichung durchgeführt haben vom 5. April 2007, im Gange war ein
Verfahren der Berufung in Annullierung auf dem Zuerkennungsurteil.
Es ist nur nach einer
gegenüberstellbaren regelmäßigen Veröffentlichung an die Dritten, daß Frau D'
ARAUJO Eigentümer und natürlich nach sich vom Preis für die Zuerkennung sein
konnte, freigemacht zu haben.
In der Art vom 9. März 2007
war keine Formalität erfüllt.
Daß die Veröffentlichung nur
später am Urteil am 21. Mai 2007 und des nach Bedeutung zurückgegebenen
Berufungsgerichts über die Grundlage von Artikel 503 des NCPC gemacht werden
konnte.
Frau D' ARAUJO heiratet
PLAUDERT, und das COMMERZBANK sind vor dem Berufungsgericht am 9. Februar 2007
zugewiesen worden, und um die Annullierung des Zuerkennungsurteils zu erhalten.
Eine andere Veruntreuung vorne
wurden Notar nur um durch Sense und Gebrauch falschen Intellektuellen gemacht,
den Wohnsitz von Herrn ganz einfach umzuleiten und Frau LABORIE, und um eine
andere Rechtsschwierigkeit zu schaffen, um den Hauptwohnsitz an Herrn
zurückzuerstatten und Frau LABORIE bei der Annullierung des Zuerkennungsurteils
, das von Recht durch die Handlung der Basis für die Verfolgungen ist,
„Subrogationsurteil des 29. Juni 2006 dieser letzte Wähler in falschem
Intellektuellem am 8. Juli 2008“
Daß infolgedessen Frau D'
ARAUJO heiratet PLAUDERT gebraucht von falschen Intellektuellen, indem sie eine
falsche Rechtslage bringt, um ein Recht vorne zu erhalten Notar, und um eine
notarielle Urkunde vom 5. April 2007 und am 6. Juni 2007 aufstellen zu lassen
und die GmbH LTMDB.
Daß der Verkauf zwischen den
Teilen ein falsches Intellektuelles seitens des Notars bildet und zwischen Frau
D' ARAUJO Suzette heiratet PLAUDERT und die GmbH: LTMDB.
· Eine Senseneinschreibung ist an der Kanzlei des T.G.I von Toulouse
auf der notariellen Urkunde des 5. April und
des 6. Juni 2007 registriert worden.
Auf dem
Verlauf des Verfahrens später am Beschluß
von Ausweisung des 1Er
Juni 2007.
In, welche Konfiguration GERICHTSVOLLZIEHERSCP
GARRIGUES & BALLUTEAUD in Ausführung auf Antrag von Frau D' ARAUJO gestellt
hat, heiratet PLAUDERT dieses sogenannt zur Zahlung anweist vom 1Er
Juni 2007 darunter am 11. Juni 2007-Aufruf.
SENSE & GEBRAUCH SENSEN TÜREN AN DER KENNTNIS DER
PRÄFEKTUR DES H.G.
SCP
Gerichtsvollzieher konnte nicht von einem am 11. Juni 2007 durchgeführten
Aufruf ignorieren, und um die Unregelmäßigkeit in der Form und tief in diesem
Beschluß, das Berufungsgericht allein aufzurichten mit der Rechtmässigkeit des
Verfahrens befaßt wird. Und um den Beschluß des 1. Juni 2007 zurückziehen zu
lassen.
SCP
Gerichtsvollzieher wurde per empfohlene Post dieser Schwierigkeit hinsichtlich
der Form und hinsichtlich des Grundes des Ausweisungsverfahrens unterrichtet.
SCP
Gerichtsvollzieher wurde per empfohlene Post der Schwierigkeit des
Immobiliarerfassungsverfahrens auf der Form und auf dem Grund unterrichtet, die
zu einem Zuerkennungsurteil geführt haben, so wie, an der übertragung des
Instanzengerichts, um unsere Ausweisung zu verlangen.
Gerichtsvollzieherscp
GARRIGUES & konnte sich BALLUTEAUD nicht vom Beschluß des 1 vorherrschenEr
Juni 2007, um die Ausweisung von Herrn und Frau LABORIE vom 27. März 2008 und
angesichts der Untätigkeit seiner Kundin Frau D' ARAUJO Suzette zu befehlen
heiratet PLAUDERT oben Wiederaufnahme Rechtserklärungen.
Gerichtsvollzieherscp
GARRIGUES & konnte BALLUTEAUD unseren Wohnsitz durch eine unregelmäßige
nicht Ausweisung ersetzen, letztere hat von falschen Intellektuellen gebraucht.
Auf der
Bedeutung der einstweiligen Anordnung des 1Er Juni 2007, das heißt
in vom 13. Juni 2007 an Herrn LABORIE.
Infolgedessen : Sense intellektuell.
Diese Bedeutung durch
GERICHTSVOLLZIEHERSCP DELHOM; RIAUCOUX; PEYRAUD in Montauban ist unregelmäßige
und gleich null, das nicht durch Anweisung erlaubt hat, die Annullierung der
provisorischen Ausführung privat des Verteidigungsmittels zu verlangen, das am
Erlaßhaus von Montauban besessen wurde, Bedeutung, die Schaden den
Verteidigungsrechten von Herrn LABORIE André zugefügt hat.
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„Juris-classeur“
Die Bedeutung muß in Anbetracht des Schadens kein erklärt werden, der den
Rechten der Verteidigung zugefügt wurde (TGI Paris, 20. Dez. 1972 :
D. 1973 S. 204 ; JCP 1973GII, 6263, obs. J.A. ; RTD civ. 1973 S. 168 stellen P.
fest. Raynaud).
Die Handlung, die die
regelmäßige Bedeutung durch GERICHTSVOLLZIEHERSCP DELHOM berichtet; RIAUCOUX;
PEYRAUD in Montauban ist ein falsches Intellektuelles.
SCP GARRIGUES & BALLUTEAUD
an Tatsache Sensengebrauch von der Bedeutungshandlung, die durch
GERICHTSVOLLZIEHERSCP DELHOM befreit wurde; RIAUCOUX; PEYRAUD in Montauban.
SCP GARRIGUES & BALLUTEAUD
geben in seinen Schlußfolgerungen an, daß die Bedeutung an Herrn LABORIE André
unregelmäßig ist, , was ein falsches Intellektuelles bildet mit dem Ziel
allein, eine gerichtliche Entscheidung zu erhalten, die für Herrn günstig und
nachteilig ist, und Frau LABORIE.
Angesichts Artikels 503 des
NCPC: Die Urteile können nicht gegen jene ausgeführt werden, denen sie nur nach
ihnen bekanntgegeben worden zu sein entgegengesetzt werden.
Die Bedeutung, die regelmäßig
sein muß, ohne Schaden dem Interesse der Verteidigung zufügen zu können, SCP
GARRIGUES & BALLUTEAUD konnte sich nicht von einer unregelmäßigen Bedeutung
vorherrschen.
Daß infolgedessen der Beschluß
des 1Er Juni 2008, der die Ausweisung durch das Fehlen einer
regelmäßigen Bedeutung ordnungsgemäß, konnte nicht in Ausführung durch
GERICHTSVOLLZIEHERSCP Garrigues & Balluteaud gebraucht werden.
Auf der
Bedeutung der einstweiligen Anordnung vom 14. Juni 2007 an Frau LABORIE.
Infolgedessen : Sense intellektuell.
SCP GARRIGUES & BALLUTEAUD
macht in seinen Schlußfolgerungen geltend ein falsches Intellektuelles
indem man daß sie am 14. Juni 2007 von Frau LABORIE Suzette mitgeteilt hätte
und durch Bedeutung anführt, den am das 1 zurückgegebenen BeschlußEr
Juni.
Aber bei der Lektüre der
Handlung berichtet das Bedeutungsprotokoll die Unmöglichkeit, Frau LABORIE
Suzette an seinem Wohnsitz zu finden.
SCP GARRIGUES & BALLUTEAUD
erwähnen, daß sie einen Grenzübergangsschein ohne davon den geringsten Beweis
zu erbringen lassen würde.
SCP GARRIGUES & BALLUTEAUD
erwähnen, welches der Brief senden würde, der in Artikel 658 des NCPC
vorgesehen ist, ohne davon den geringsten Beweis zu erbringen.
Daß man der Ansicht sein muß,
daß die Bedeutung unregelmäßig ist, ist die Handlung nicht von Frau LABORIE
Suzette mitgeteilt worden.
SCP GARRIGUES & BALLUTEAUD
könnte die Handlung in Rathaus ablegen, letztere erbringt keinen
Hinterlegungsnachweis .
SCP GARRIGUES & BALLUTEAUD
könnte die Handlung per Einschreiben senden, letztere erbringt keinen Beweis
irgendeinen Sendung und keines Beweises unterzeichneten Widerrufs von Frau
LABORIE Suzette.
Nach Ablauf Artikels 654 des
NCPC muß die Bedeutung an niemandem gemacht werden, die Handlung von SCP
GARRIGUES & BALUTEAUD legt die Sorgfalt nicht fest, die vom
Justizgerichtsvollzieher um die Handlung an Frau LABORIE Suzette zu bedeuten
gemacht wurde. „SCP GARRIGUES & BALUTEAUD konnte nicht seinen Arbeitsort
ignorieren und suchen“. und einen neuen Versuch wiederzumachen Frau LABORIE an
seinem Wohnsitz zu begegnen.
Frau LABORIE Suzette ist
entzogen worden, Kenntnis vom Ausweisungsbeschluß zu nehmen, der das 1 gemacht
wurdeEr Juni 2007 und damit einen Rat zu erfassen, um davon die
provisorische Suspension von Herrn le Premier Präsident des Berufungsgerichts
von Toulouse durch Anweisung zu verlangen.
SCP GARRIGUES & BALUTEAUD
hat sicheren Schaden den Rechten der Verteidigung von Frau LABORIE Suzette
zugefügt.
„Juris-classeur“
Die Bedeutung muß in Anbetracht des Schadens kein erklärt werden, der den
Rechten der Verteidigung zugefügt wurde (TGI Paris, 20. Dez. 1972 :
D. 1973 S. 204 ; JCP 1973GII, 6263, obs. J.A. ; RTD civ. 1973 S. 168 stellen P.
fest. Raynaud).
Angesichts Artikels 503 des
NCPC: Die Urteile können nicht gegen jene ausgeführt werden, denen sie nur nach
ihnen bekanntgegeben worden zu sein entgegengesetzt werden.
Die Bedeutung, die regelmäßig
sein muß, ohne Schaden dem Interesse der Verteidigung zufügen zu können, SCP
GARRIGUES & BALLUTEAUD konnte sich nicht von einer unregelmäßigen Bedeutung
vorherrschen.
Daß infolgedessen der Beschluß
des 1Er Juni 2008, der die Ausweisung durch das Fehlen einer
regelmäßigen Bedeutung ordnungsgemäß, konnte nicht in Ausführung durch
GERICHTSVOLLZIEHERSCP Garrigues & Balluteaud gebraucht werden.
Auf dem
Befehl die Orte zu verlassen am 29. Juni 2007 an Herrn LABORIE bedeutet.
Infolgedessen : Sense intellektuell.
Diese Bedeutung durch
GERICHTSVOLLZIEHERSCP DELHOM; RIAUCOUX; PEYRAUD in Montauban ist unregelmäßige
und gleich null, das nicht durch Anweisung erlaubt hat, Opposition durch
Anweisung vor dem Richter der Ausführung zu machen, und um das Ende und die
Ungültigkeit dieses Befehls aufzurichten, „unregelmäßige Bedeutung des
Ausweisungsbeschlusses und Grundes des Verfahrens“ nicht zu erhalten Herr
LABORIE André, der um Verteidigungsmittel gebracht wurde, das am Erlaßhaus von
Montauban besessen wurde, Bedeutung, die Schaden den Verteidigungsrechten von
Herrn LABORIE André zugefügt hat.
„Juris-classeur“
Die Bedeutung muß in Anbetracht des Schadens kein erklärt werden, der den
Rechten der Verteidigung zugefügt wurde (TGI Paris, 20. Dez. 1972 :
D. 1973 S. 204 ; JCP 1973GII, 6263, obs. J.A. ; RTD civ. 1973 S. 168 stellen P.
fest. Raynaud).
Die Handlung, die die
regelmäßige Bedeutung durch GERICHTSVOLLZIEHERSCP DELHOM berichtet; RIAUCOUX;
PEYRAUD in Montauban ist ein falsches Intellektuelles.
SCP GARRIGUES & BALLUTEAUD
an Tatsache Sensengebrauch von der Bedeutungshandlung, die durch
GERICHTSVOLLZIEHERSCP DELHOM befreit wurde; RIAUCOUX; PEYRAUD in Montauban.
SCP GARRIGUES & BALLUTEAUD
geben in seinen Schlußfolgerungen an, daß die Bedeutung an Herrn LABORIE André
regelmäßig ist, , was ein falsches Intellektuelles bildet mit dem Ziel
allein, eine gerichtliche Entscheidung zu erhalten, die für Herrn günstig und
nachteilig ist, und Frau LABORIE.
Angesichts Artikels 503 des
NCPC: Die Urteile können nicht gegen jene ausgeführt werden, denen sie nur nach
ihnen bekanntgegeben worden zu sein entgegengesetzt werden.
Die Bedeutung, die regelmäßig
sein muß, ohne Schaden dem Interesse der Verteidigung zufügen zu können, SCP
GARRIGUES & BALLUTEAUD konnte sich nicht von einer unregelmäßigen Bedeutung
vorherrschen.
Daß infolgedessen der Befehl
die Orte durch das Fehlen einer regelmäßigen Bedeutung zu verlassen nicht in
Ausführung durch GERICHTSVOLLZIEHERSCP Garrigues & Balluteaud gestellt
werden konnte.
Befehl die Orte zu verlassen
bedeutet an Frau LABORIE Suzette
das 3. Juli 2007.
Infolgedessen : Sense intellektuell.
SCP
GARRIGUES & BALLUTEAUD macht in seinen Schlußfolgerungen geltend ein falsches
Intellektuelles indem man daß sie am 3. Juli 2007 von Frau LABORIE Suzette
mitgeteilt hätte und durch Bedeutung eines Befehls anführt, die Orte zu
verlassen.
Aber bei der
Lektüre der Handlung berichtet das Bedeutungsprotokoll die Unmöglichkeit, Frau
LABORIE Suzette an seinem Wohnsitz zu finden.
SCP
GARRIGUES & BALLUTEAUD erwähnen, daß sie einen Grenzübergangsschein ohne
davon den geringsten Beweis zu erbringen lassen würde.
SCP GARRIGUES & BALLUTEAUD
erwähnen, welches der Brief senden würde, der in Artikel 658 des NCPC
vorgesehen ist, ohne davon den geringsten Beweis zu erbringen.
Daß man der Ansicht sein muß,
daß die Bedeutung unregelmäßig ist, ist die Handlung nicht von Frau LABORIE
Suzette mitgeteilt worden.
SCP GARRIGUES & BALLUTEAUD
könnte die Handlung in Rathaus ablegen, letztere erbringt keinen
Hinterlegungsnachweis .
SCP GARRIGUES & BALLUTEAUD
könnte die Handlung per Einschreiben senden, letztere erbringt keinen Beweis
irgendeinen Sendung und keines Beweises unterzeichneten Widerrufs von Frau LABORIE
Suzette.
Nach Ablauf Artikels 654 des
NCPC muß die Bedeutung an niemandem gemacht werden, die Handlung von SCP
GARRIGUES & BALUTEAUD legt die Sorgfalt nicht fest, die vom
Justizgerichtsvollzieher um die Handlung an Frau LABORIE Suzette zu bedeuten gemacht
wurde. „SCP GARRIGUES & BALUTEAUD konnte nicht seinen Arbeitsort ignorieren
und suchen“, und einen neuen Versuch wiederzumachen, Frau LABORIE an seinem
Wohnsitz zu begegnen.
Frau LABORIE Suzette ist
entzogen worden, Kenntnis vom Befehl zu nehmen, die Orte zu verlassen und damit
einen Rat zu erfassen, um davon das Verfahren zu verlangen zu folgen „, das
erlaubt hat, Opposition durch Anweisung vor dem Richter der Ausführung zu
machen, und um das Ende und die Ungültigkeit dieses Befehls aufzurichten, „unregelmäßige
Bedeutung des Ausweisungsbeschlusses und Grundes des Verfahrens nicht zu
erhalten“
SCP GARRIGUES & BALUTEAUD
hat sicheren Schaden den Rechten der Verteidigung von Frau LABORIE Suzette
zugefügt.
„Juris-classeur“
Die Bedeutung muß in Anbetracht des Schadens kein erklärt werden, der den
Rechten der Verteidigung zugefügt wurde (TGI Paris, 20. Dez. 1972 :
D. 1973 S. 204 ; JCP 1973GII, 6263, obs. J.A. ; RTD civ. 1973 S. 168 stellen P.
fest. Raynaud).
Angesichts Artikels 503 des
NCPC: Die Urteile können nicht gegen jene ausgeführt werden, denen sie nur nach
ihnen bekanntgegeben worden zu sein entgegengesetzt werden.
Die Bedeutung, die regelmäßig
sein muß, ohne Schaden dem Interesse der Verteidigung zufügen zu können, SCP
GARRIGUES & BALLUTEAUD konnte sich nicht von einer unregelmäßigen Bedeutung
vorherrschen.
Daß
infolgedessen der Befehl die Orte des 3. Juli 2007 durch das Fehlen einer
regelmäßigen Bedeutung zu verlassen nicht in Ausführung durch
GERICHTSVOLLZIEHERSCP Garrigues & Balluteaud gestellt werden konnte.
Eingeschriebener
Brief, der am 5. Juli 2007 durch SCP GARRIGUES & BALLUTEAUD an den Präfekt
der hohen Garonne adressiert wurde.
Infolgedessen : Sense intellektuell.
SCP GARRIGUES & BALLUTEAUD
hat Herrn le Préfet der hohen Garonne erfaßt durch Sense intellektuell
in seiner Post des 5. September 2007, und indem man macht Gebrauch falscher
Intellektueller was die ungenauen Bedeutungshandlungen betrifft, und um
geltend zu machen daß sie regelmäßig Handlungen an Herrn befreit hat und Frau
LABORIE dann als oben erklärt, diese Bedeutungen sind gleich null.
SCP
GARRIGUES & BALLUTEAUD hat Herrn le Préfet der hohen Garonne erfaßt durch Sense
intellektuell in seiner Post des 5. September 2007, indem man läßt an Herrn
le Préfet glauben, daß das ganze Vorverfahren und nicht bestritten regelmäßig
sei, während es einen Aufruf auf dem Ausweisungsbeschluß gab, und daß
GERICHTSVOLLZIEHERSCP GARRIGUES & Wurde BALLUTEAUD per Einschreiben
von Herrn LABORIE André der Verfahrensschwierigkeiten sowohl auf dem Grund als
auch auf der Form informiert.
SCP
GARRIGUES & BALLUTEAUD mußte den Teilen der Instanz die Mitteilung der
verschiedenen Verfahrenshandlungen entgegensetzen, letztere hat Herrn erneut
Schaden zugefügt und Frau LABORIE.
Dieses
falsche Intellektuell es bestanden darin, den Interessen von Herrn zu schaden
und Frau LABORIE.
Auf dem Brief von SCP GARRIGUES
& BALLUTEAUD an
Sehr
geehrter Herr Direktor des ZZu.
Infolgedessen : Sense intellektuell.
SCP GARRIGUES & BALLUTEAUD
hat Herrn Abteilungsdirektor der sanitären und sozialen Aktion informiert in benutzt
von falschem Intellektuellemund indem man welches a regelmäßige Befehle an
Herrn und Frau LABORIE dann befreien läßt als oben erklärt diese Befehle
angibt, wie die verschiedenen Vorhandlungen alle Ungültigkeit beschmutzt
werden.
SCP GARRIGUES & BALLUTEAUD
mußte den Teilen der Instanz die Mitteilung der verschiedenen
Verfahrenshandlungen entgegensetzen, letztere hat Herrn erneut Schaden zugefügt
und Frau LABORIE
Auf dem
Protokoll des Ausweisungsversuches vom 17. September 2007, das an Herrn
bedeutet wurde, und Frau LABORIE.
Infolgedessen : Sense intellektuell.
SCP GARRIGUES & BALLUTEAUD
hat ein Protokoll des 17. September 2007 durchgeführt von
Ausweisungsversuch, während zuerst es irgendeiner gültiger nicht Befehl geben
konnte, die Orte zu verlassen, nicht bedeutet an Frau LABORIE oben erklärtes
Suzette als und unregelmäßig von falschem Intellektuellem an privatem Herrn
LABORIE seiner Verteidigungsrechte bedeutet.
In einem Ausweisungsverfahren
muß zuerst sein, regelmäßig einen Befehl bedeutet zu werden, die Orte zu
verlassen, und wie oben erklärt ist kein Befehl regelmäßig und noch weniger
bedeutet worden auf der Gebrauch falscher Intellektueller zurückgenommen
durch beschmutzte Handlungen falscher Intellektueller und als oben
zurückgenommen.
SCP GARRIGUES & BALLUTEAUD
macht ständig Gebrauch falscher Intellektueller um davon durch
die Folge zu schaffen ein anderer, um gerichtliche Entscheidungen zu erhalten,
die Herrn Schaden und Frau LABORIE und mit dem Ziel allein zufügen,
unregelmäßig Herrn auszustoßen und Frau LABORIE ihres Wohnsitzes.
Das am 17. September durch SCP
GARRIGUES & BALLUTEAUD verfaßte Protokoll ist eine neue Sense Herrn
LABORIE André und Frau LABORIE Suzette nie mitgeteiltes Intellektuelles vom 17.
September
2007 und folgende Tage.
Dieses
falsche Intellektuell es vom 17. September 2007 von SCP GARRIGUES &
BALLUTEAUD wird durch ihr eigenes Dokument charakterisiert. „Wie Herr
LABORIE André dich er empfangen kann das Protokoll der Bedeutung vom 17.
September 2007 in Kopie, während an diesem Datum dort der 17 er an seinem
Wohnsitz für einen Ausweisungsversuch anwesend gewesen wäre“ den dieses
Protokoll nicht verfaßt werden konnte.
Um so mehr als auf dem
Protokoll des 17. September 2007 eines Ausweisungsversuches erwähnt wird, und daß
Herr LABORIE momentan am Erlaßhaus von Montauban ist.
Daß diese Handlung gut Frau
LABORIE Suzette betrifft, und nicht Herr LABORIE in diesem vom 17. September
2007 und daß daher diese Handlung gut in meiner Abwesenheit beabsichtigt wurde,
uns von unserem Wohnsitz ausstoßen zu wollen, während ich für sie in Montauban
eingesperrt wurde, wie es das Protokoll berichtet, mußte die mutmaßliche
Handlung an Herrn LABORIE André gegenüberstellbar sein.
Das falsche Intellektuelle
wird charakterisiertist mir nie irgendeine
Handlung auf die Rechnung von Frau LABORIE Suzette verschoben worden, und
keiner beurkundet für Herrn LABORIE André in vom 17. September 2007.
SCP Gerichtsvollzieher konnte
das am 17. September 2007 auf Informatik verfaßte Protokoll nicht verschieben
an Herrn LABORIE, nicht weiß, daß Herr LABORIE an seinem Wohnsitz war und
wie er durch das Protokoll des Ausweisungsversuches am das 17. September 2007
bestätigt wird.
Noch einmal SCP des
Justizgerichtsvollziehers GARRIGUES & handelt BALLUTEAUD willentlich und
als per eine nachstehende Post Haupt- BOURRASSET gerechtfertigt, man
muß es ohne Arbeitsunterbrechung sehr geehrter Herr und Frau LABORIE plagen.
Ps: Sehr geehrter Herr und Frau LABORIE behalten sich das Recht vor, Folge
dieser Schriften bei zuständigen Gerichtsbarkeiten zu geben.
Mündlicher
Prozeß der Anforderung mit der öffentlichen Kraft vom 11. Oktober 2007.
Infolgedessen : Sense intellektuell.
Noch einmal
GERICHTSVOLLZIEHERSCP GARRIGUES & verfolgt BALLUTEAUD seine Hingabe auf
Herrn und Frau LABORIE durch falsche Intellektuelle und Gebrauch falscher
Intellektueller wie oben zurückgenommen und von Herrn le Préfet der
hohen Garonne mitgeteilt, um eine Entscheidung sich zugeteilt zu sehen, um mit
der öffentlichen Kraft unterstützt zu werden, um uns von unserem Wohnsitz und
in übertretung des ganzen Verfahrens auszustoßen, der Richter der
Ausführung ist nicht durch SCP von Justizgerichtsvollziehern auf dem
mutmaßlichen Zwischenfall des 17. September 2007 erfaßt worden.
SCP GARRIGUES & BALLUTEAUD
teilen nur dem Präfekt durch Gebrauch falscher Intellektueller die am erster
Juni 2007 zurückgegebene einstweilige Anordnung mit ohne geltend zu
machen, daß es ein Rechtsmittel der Aufruf und ernsthafte Anfechtungen auf dem
Ausschreibungsverfahren und dem Ausweisungsverfahren gibt.
Gerichtsvollzieherscp
GARRIGUES & teilt BALLUTEAUD dem Präfekt mit durch Gebrauch falscher
Intellektueller daß die Bedeutungen dieses Beschlusses regelmäßig
bedeutet worden sind während sie ganz genau weiß, daß diese nicht als
oben erklärt regelmäßig bedeutet werden konnten.
„Juris-classeur“
· Die Bedeutung muß in Anbetracht des Schadens kein erklärt werden,
der den Rechten der Verteidigung zugefügt wurde (TGI Paris, 20.
Dez. 1972 : D. 1973 S. 204 ; JCP 1973GII, 6263, obs. J.A. ; RTD civ. 1973 S.
168 stellen P. fest. Raynaud).
Gerichtsvollzieherscp
GARRIGUES & teilt BALLUTEAUD dem Präfekt durch Gebrauch falscher
Intellektueller mit, daß die Bedeutungen des Befehls die Orte zu verlassen
durchgeführt worden sind, während sie weiß, daß diese Befehle in der Form und
auf dem Grund unregelmäßig sind.
Gerichtsvollzieherscp
GARRIGUES & teilt BALLUTEAUD dem Präfekt durch Gebrauch falscher
Intellektueller mit, daß sie ein Ausweisungsprotokoll aufgestellt hat, während
letztere nicht regelmäßig angesichts der obigen Elemente bestehen kann.
Daß die Anträge, die in seinem
Protokoll formuliert wurden, das an die Präfektur durch Gebrauch falschen
Intellektuellen gerichtet wurde, mit dem Ziel allein ist, den Interessen von
Herrn zu schaden und Frau LABORIE, um eine Entscheidung von Herrn le Préfet zu
erhalten.
Daß dieses Protokoll an den
Teilen an der Instanz gegenüberstellbar sein muß, hat sich SCP
Gerichtsvollziehers gut gehütet, es an Herrn zu bedeuten und Frau LABORIE.
Daß dieses Protokoll, das an
weiterem Herrn le Préfet, kann bedeutet wurde, von Herrn Bruno PAGNAC gültig
sein „ Verwaltungsbeamter“ letztere, der nicht Herrn le Préfet
ersetzen kann, Verantwortlicher für die Entscheidung, die getroffen werden muß.
Gerichtsvollzieherscp GARRIGUES
& benutzt BALLUTEAUD und mißbraucht von all seiner Macht durch Sense
intellektuell und Gebrauch falscher Intellektueller, um diese Hingabe ohne
Arbeitsunterbrechung am Gegensatz von Herrn zu verfolgen und Frau LABORIE und
irrezuführen und in Sensentür eine ganze Verwaltung und gerichtliche
Institution zu stellen.
Auf dem Brief des Präfekts der hohen
Garonne vom 8. Januar 2008.
Infolgedessen : Sense intellektuell.
Diese
Entscheidung mußte an den Teilen gegenüberstellbar sein, GERICHTSVOLLZIEHERSCP
GARRIGUES & mußte BALLUTEAUD es unser zur Kenntnis nehmen, um unsere Rechte
geltend zu machen, dieses machendes wie der Gebrauch falscher
Intellektueller produziert durch dieses sogenannt SCP Gerichtsvollzieher
muß diese genommen werden Sense intellektuell durch den Gebrauch falscher
Intellektueller.
Noch einmal
hat SCP Gerichtsvollzieher sicheren und unumstrittenen Schaden Herrn und Frau
LABORIE GARRIGUES & BALLUTEAUD sowie Herrn le Préfet der hohen Garonne
zugefügt.
Auf dem
Brief von SCP Rechtsanwälte
CATUGIER; DUSAN; BOURRASSET in Datum
des 20. Juni 2007
Infolgedessen : Sense intellektuell.
Diese Post,
die an GERICHTSVOLLZIEHERSCP GARRIGUES BALLUTEAUD geschickt wurde, übernimmt
nur die zivile und strafrechtliche Haftung für letzteren, um vom
Ausweisungsbeschluß zu brauchen nur Herr LABORIE eingetragen in falschem
Intellektuellems und auf die Rechnung von Herrn und Frau LABORIE und
des Gebrauches falscher Intellektueller dieser Rechtsanwaltgesellschaft „für
höchst aufschiebenden Aufruf; indem man die Regelmässigkeit der
Bedeutungen geltend macht“ während diese so als oben erklärt
unregelmäßig sind von der Existenz einer sicheren Unregelmäßigkeit
des Fehlers von Immobiliarerfassungsverfahren als unten in der einleitenden
Anweisung und Begriffen berichtet, die in diesen responsives Schlußfolgerungen
wieder aufgenommen wurden.
Auf dem Fax von Maître BOURRASSET an
SCP GARRIGUES BALLUTEAUD
In vom 11.
März 2008.
Infolgedessen : Sense intellektuell.
Die von Verbrechern durch die
unregelmäßige Ausweisung strafbaren und erwogenen Machenschaften, die durch
GERICHTSVOLLZIEHERSCP GARRIGUES BALLUTEAUD gemacht wurde, können nicht von
letzteren geleugnet werden, der feststellt daß ein Gesuch für Exzeß zu können
gegen die Entscheidung der Präfektur, Produktbegriffe an RECHTSANWALTSCP
CATUGIER - DUSAN - BOURRASSET ist abgelegt worden.
Gerichtsvollzieherscp
GARRIGUES BALLUTEAUD konnte noch einmal handeln, um die öffentliche Kraft in
der Maßnahme zu erfassen nur die Entscheidung der Präfektur vor dem
Verwaltungsgericht von Toulouse angegriffen.
Er kann nicht Herrn LABORIE
André vorgeworfen werden, in Justiz auf der Grundlage von Artikel 30 und 31 des
Codes Zivilverfahrens zu handeln, um ihre gemeinsamen Interessen zu
verteidigen.
Für den gegner ist die Aktion das Recht, die
Rechtmässigkeit über diese Forderung zu diskutieren.
Die zivile
und strafrechtliche Haftung wird durch SCP von Gerichtsvollziehern GARRIGUES
BALLUTEAUD übernommen, die auf die Nachfrage nach Frau D' ARAUJO gehandelt haben,
heiratet PLAUDERT „falsches Intellektuelles, das durch Artikel 441-4 des
Strafgesetzbuches unterdrückt wurde.
Auf dem
Protokoll der Anforderung mit der öffentlichen Kraft vom 14. März 2008.
Infolgedessen : Sense intellektuell.
Gerichtsvollzieherscp
GARRIGUES BALLUTEAUD gemachtes a Gebrauch falscher Intellektueller
indem man einen mündlichen Prozeß aufstellt, um die Anwesenheit der
Heiligegendarmerie Orens de Gameville zu erhalten, und indem man drei Stücke
produziert, die keine Sacheautorität haben können, die auf den verschiedenen
erfaßten Rechtsmitteln beurteilt wurde.
Gerichtsvollzieherscp
GARRIGUES BALLUTEAUD gut gehütet hat, die Gendarmerie zu informieren, daß
es anhängige Rechtsmittel und mit dem Ziel allein gab, Herrn Schaden zuzufügen
und Frau LABORIE.
Die Stücke allein, die genommen wurden, um seine Anträge an der Präfektur
zu bilden:
Gerichtsvollzieherscp
GARRIGUES & hat BALLUTEAUD noch einmal Herrn entzogen und Frau LABORIE, davon
Kenntnis zu nehmen.
« Rückgriff vor
dem Verwaltungsgericht von Toulouse “ vom 18. Januar 2008 auf der
Entscheidung des 27. Dezember 2007 der Präfektur, die an Herrn geschickt wurde,
und Frau LABORIE, die die Ausweisung, aber nicht jene des 8. Januar 2008
ordnungsgemäß.
Auf dem
Ausweisungsprotokoll am die 27, 28 und 31. März 2008
am Gesuch
von Frau BABILE.
Infolgedessen : Sense intellektuell.
SCP GARRIGUES &
BALUTEAUD Justizgerichtsvollzieher konnte nicht durch die vorhergehenden
Gründungsakten falscher Intellektueller handeln, und von ihren Gebräuchen Frau
BABILE konnte sich nicht Eigentümer behaupten mangels einer regelmäßigen
Veröffentlichung des Zuerkennungsurteils des 21. Dezember 2006 und noch
weniger die GmbH LTMDB durch übertragung unseres Wohnsitzes vom 5. April 2007
durch notarielle Urkunde bildet diese Handlung ein falsches
Intellektuelles
Dieses Protokoll bildet ein
falsches Intellektuelles in ihrem Inhalt sehr geehrter Herr und haben
Frau LABORIE nie den Befehl gegeben, und die Genehmigung die Möbel und
Gegenstände wegzunehmen, sie im Lagerhaus abzulegen, der in der Handlung
erwähnt wurde, sehr geehrter Herr und Frau LABORIE haben die Regelmässigkeit
dieser Ausweisung bestritten vom 27. März und nach, und wie er durch die Klage
bestätigt wird, die am selben Tag an der Orens-Heiligegendarmerie eingebracht
wurde.
Dieses Protokoll bildet ein
falsches Intellektuelles in seinem Inhalt sind alle Möbel und
Gegenstand nicht im Protokoll eingetragen worden, diese Möbel und Gegenstände
sind durch GERICHTSVOLLZIEHERSCP GARRIGUES umgeleitet worden & BALLUTEAUD
unter dem Vorwand eines regelmäßigen Ausweisungsverfahrens.
Dieses Protokoll ist
unleserlich, erlaubt nicht Herrn und Frau LABORIE, die Möbel und Gegenstand
genau zu inventarisieren, die ohne unsere Genehmigung und unter den Befehlen
von SCP GARRIGUES & BALLUTEAUD weggenommen wurde.
Wenn das Ausweisungsverfahren
regelmäßig wäre, hätte GERICHTSVOLLZIEHERSCP GARIGUES & BALLUTEAUD, von in
einstweiliger Verfügung angesichts dieser Schwierigkeit durch Gesuch sehr
geehrter Herr Präsident zu erfassen, damit die Beseitigung und die Lagerung der
Möbel und Gegenstand in einem Lagerhaus befohlen wird und nicht, durch SCP
Gerichtsvollziehers einen Lagerhaus an seiner Angemessenheit und natürlich zu
nehmen, wenn die Ausweisung regelmäßig wäre.
Alle Handlungen, die durch
GERICHTSVOLLZIEHERSCP GARRIGUES verpflichtet wurden, & heiratet BALLUTEAUD
am Grund seines Mandanten Frau D' ARAUJO Suzette PLAUDERT mit falschen
Intellektuellen des Ersten an der letzten Handlung beschmutzt.
Auf dem Protokoll, Artikel 659 des
NCPC vom 2. April 2008.
Infolgedessen : Sense intellektuell.
Folge,
dieses Protokoll ist ein falsches Intellektuelles nimmt zurück,
daß ungenaue Begriffe und der Gebrauch falscher Intellektueller, um zu machen
ein regelmäßiges Ausweisungsverfahren geltend.
Auf dem am
9. April 2008 erstellten Protokollprotokoll
durch SCP
GARRIGUES & BALLUTEAUD.
Dieses Protokoll läßt gut durch diese Photos feststellen, daß der Wohnsitz
von Herrn und Frau LABORIE gut durch GERICHTSVOLLZIEHERSCP GARRIGUES &
BALLUTEAUD geleertes geplündert worden ist von all seinen Möbeln und
Gegenständen, die Herrn gehören, und Frau LABORIE am die 27, 28, 31. März 2007.
FOLGEN DER
MACHENSCHAFTEN DER PRÄFEKTUR DES H.G, UND UM VON FALSCHEN INTELLEKTUELLEN
GEBRAUCHT ZU HABEN
Die
AUSWEISUNG IST IRREGULIERE
Durch das Fehlen einer
regelmäßigen Veröffentlichung des Zuerkennungsurteils heiraten alle Handlungen
nach der Sorgfalt von Frau D' ARAUJO Suzette PLAUDERN sind von Wirkung kein,
letztere kann von keinem Eigentumsrecht behaupten, um die Ausweisung von Herrn
und Frau LABORIE ihres Wohnsitzes vor dem Gericht so verlangt zu haben,
darunter Beschluß, der das 1 gemacht wurdeEr Juni 2007 und von allen
folgenden Handlungen, die durch SCP GARRIGUES & BALLUTEAUD
Justizgerichtsvollzieher durchgeführt wurden.
Die
VERWIRRUNG AN der ÖFFENTLICHEN ORDNUNG IST CARRACTERISE.
Die Präfektur ist
verantwortlich für die Machenschaften, die auf einer Basis genommen wurden, die
Frau D' ARAUJO annimmt PLAUDERT gebraucht von Sensen, um einen
Ausweisungsbeschluß zu erhalten, der das 1 gemacht wurdeEr Juni 2007
letztere, der seinen Bevollmächtigten erfaßt, SCP GARRIGUES & BALLUTEAUD,
das letztere auch verschieden Sensen und von falschen Intellektuellen gebraucht
hat.
Die Präfektur des H.G ist
verantwortlich für ihre Machenschaften, und um SCP von Gerichtsvollziehern
GARRIGUES & BALUTEUAUD unterstütztem mit der öffentlichen Kraft den Befehl
gegeben zu haben die Ausweisung von Herrn und Frau LABORIE ihres am 27. März
2008-Hauptwohnsitzes und auf dem Anfangsantrag von Frau D' ARAUJO
PLAUDERT, heiratet letztere, der durch Sense und Sensengebrauch eine ganze
Verwaltung mit Hilfe seines Bevollmächtigten mißbraucht hat,
GERICHTSVOLLZIEHERSCP GARRIGUES & BALLUTEAUD.
Die Verantwortung von Frau D'
ARAUJO Suzette heiratet PLAUDERT übernommen in vollem Umfang und Schäden an
Herrn verursachendem sichere und Frau LABORIE.
Auf der
unregelmäßigen Ausweisung vom 27. März 2008 und dem Fehlen von Rechtsmitteln
vor dem Richter der Ausführung.
Sein Verlauf:
Auf, welche
Rechtsgrundlage sehr geehrter Herr und Frau LABORIE am 27. März 2008
ausgestoßen worden sind:
Durch eine Entscheidung der
Präfektur der hohen Garonne vom 8. Januar 2008, die durch Sensen und
Sensengebräuche erhalten wurde, produziert durch SCP GARRIGUES & BALLUTEAUD
Justizgerichtsvollzieher in Toulouse und für ihre Antragstellerin Frau D'
ARAUJO Suzette heiratet PLAUDERT, das jedes Eigentumsrecht als oben berichtet
verloren hat.
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Die Präfektur der hohen
Garonne hat eine Entscheidung über Herrn zurückgegeben und Frau LABORIE „am
Vorwand, den diese hätte Autorität der beurteilten Sache“ ohne daß
diese an ihr Wissen, Post des 8. Januar 2008 getragen wird, das nur SCP
GARRIGUES & BALLUTEAUD Justizgerichtsvollzieher mitgeteilt wurde.
Die Autorität der beurteilten
Sache kann nicht im erhaltenen Beschluß erworben werden das 1Er Juni
2007 auf Sense und Sensengebrauch von Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT, denn
diese hängt von einem Zuerkennungsurteil ab, das die Autorität der Sache nicht
haben kann entschieden.
Daß diese
Entscheidung der Präfektur und nachteilig für Herrn sehr ernst ist und Frau
LABORIE ausgestoßen ihres Wohnsitzes vom 27. März 2008, mußte die Entscheidung
ihnen gegenüberstellbar sein.
Die
Präfektur wollte exekutiv eine einstweilige Anordnung machen, die durch das
Instanzengericht von Toulouse am das 1 zurückgegeben wurdeEr Juni
2007, der die Ausweisung von Herrn ordnungsgemäß, und Frau LABORIE ihres Hauptwohnsitzes
und am Vorwand, daß dieser, der die Autorität der beurteilten Sache erworben
hat.
Die dargestellte Präfektur durch „Frau Anne Gaëlle Baudouin-GEHILFE“
an Gebrauchstatsache falscher Intellektueller in ihrer Entscheidung des
8. Januar 2008 und vom 27. Dezember 2007.
Rückruf:
Daß zuerst
vor dem Verwaltungsgericht von Toulouse ein Gesuch war auf dem Grund für Exzeß
anhängig, von der Präfektur und in Annullierung einer Mietsausweisung zu
können, auf einer Entscheidung am 27. Dezember
2007 REF. der zurückgegebenen Präfektur: DEIN am 18. Januar 2008 registriertes
N° 0800266-2.
Mangel an
der Präfektur mit dem Ziel allein, Herrn Schaden noch zuzufügen und Frau
LABORIE angesichts der Tatsachenwege, die davon am 27. März 2008 gefolgt sind.
Wie die Entscheidung des 8.
Januar 2008 getroffen worden ist durch die Präfektur des H.G.
Falsche Intellektuelle sind getragen worden an der Kenntnis der Präfektur durch
SCP GARRIGUES & BALLUTEAUD, letztere, der eine ungenaue Rechtslage
getragen hat dans le seul but de faire expulser Monsieur et Madame
LABORIE de leur résidence principale.
Herr LABORIE
André auf die Rechnung von Herrn und Frau LABORIE hatte die Präfektur vom 27.
Dezember 2007 und vom 8. Januar 2008 der verschiedenen Schwierigkeiten der Akte
per Einschreiben und durch Fax unterrichtet:
Sein Verlauf:
Am 27. März
2008 um 9 Uhr des Morgens das Klingeln des Tors ertönt, ich öffne die
Tür, und ich erkenne den Gerichtsvollzieher wieder, der bereits gekommen ist,
mich zu plagen, um uns von unserem Hauptwohnsitz auszustoßen, während er keinen
gültigen endgültigen Titel besaß. Unterrichtet über die Schwierigkeiten
in dieser Akte und über die verschiedenen Rechtsmittel in Kurs vor der
Rechtsprechung aus Toulouse konnte er die verschiedenen einige Tage
eingegangenen Dokumente nicht ignorieren zuvor auf der
Ausführungsschwierigkeit.
Ich war in Badbademantel, ich
ihn habe sage: „ich werde mich ausstatten“. Ich gehe hervor, ich werde ihm das
Tor und natürlich öffnen ich stelle fest, daß er begleitet wurde
ungefähr 10 Gendarmen. Ich ließ sie alle hineingehen; sie haben sich im
zu essenden Saal geäußert. Sofort habe ich sie informiert, daß es Rechtsmittel
gab; sie wollten nichts so sehr der Gerichtsvollzieher nur die Gendarmen wissen
aggressiv und fast bereit mich einzuschiffen außerdem habend Kenntnis der
Lage und der Illegalität des Ausweisungsverfahrens.
Die Mitschuld von der
Gendarmerie ist auf Antrag von Basis von Frau BABILE Suzette wirklich; sie
deckt die strafbaren Machenschaften von Haupt- GARRIGUES
Justizgerichtsvollzieher handelndem ab auf die Nachfrage nach Frau BABILE
Suzette während letztere nicht Eigentümer an der übertragung des
Instanzengerichts von Toulouse sein konnte, um einen Ausweisungsbeschluß und
durch das Fehlen einer übertragung von Eigentum in Datum des 9. März 2007 zu
erhalten, übertragung von Eigenschaft, die nur kann, durch eine regelmäßige
Veröffentlichung in der Erhaltung der Hypotheken durchgeführt werden, nachdem
der Hof seine Entscheidung über die Berufung des Zuerkennungsurteils
zurückgegeben hat muß nach dem 21. Mai 2007.
Nicht mehr nicht mehr ist
Eigentümer durch den Verkauf unseres Hauptwohnsitzes an die Gesellschaft LTMDB,
GmbH Verantwortung, die auf das Kapital von 2000 Euro begrenzt ist, dessen sein
Geschäftssitz an den 4 ist Bitet-Sackgasse in Toulouse, schlägt 2 appart 56
31400 TOULOUSE und wie sein Geschäftsführer ist Herr TEULE Laurent, die
notarielle Urkunde, die in intellektuellen Urkundenfälschungen eingetragen ist.
Die Entscheidung Aufsichts-
mit Ungültigkeit um eine Entscheidung im Auftrag von Frau BABILE Suzette
getroffen zu haben, während letztere mehr Eigentümer war wird vor dem
Verwaltungsgericht angefochtene Entscheidung vom 18. Januar 2008 über den Grund
und die Form für Exzeß zu können sowie die Entscheidung des 8. Januar 2008
beschmutzt, die nicht Herrn übermittelt wurde, und Frau LABORIE, und mit dem
auch das Verwaltungsgericht von Toulouse e befaßt wird vom 5. August 2008.
Der Gerichtsvollzieher der
Justiz von SCP GARRIGUES & BALLUTEAUD in der Art Haupt- GARRIGUES hätte,
von die wirkliche Eigenschaft des Wohnsitzes von Herrn zu prüfen und Frau
LABORIE, bleibend in N° 2 rue de la Forge 31650 Saint Orens.
Der Gerichtsvollzieher der
Justiz von SCP GARRIGUES & BALLUTEAUD in der Art Haupt- GARRIGUES hat auf
Befehl der Präfektur und durch Entscheidung des 27. Dezember 2007 gewirkt, und
nachdem letztere der Präfektur auf der wirklichen Eigenschaft unseres
Hauptwohnsitzes falsche Elemente gebracht hat.
Daß außerdem diese
Aufsichtsentscheidung sind, hatte Autor keine gültige Unterschriftdelegation in
Datum des 27. Dezember 2007.
Daß die Ausweisung mangels
irgendeinen regelmäßigen Befehls vorheriger Ausweisung unregelmäßig ist, der an
den Teilen bedeutet wurde.
Daß zahlreiche Rechtsmittel im
Gange waren, und daß das Gericht und der Hof auf der Unregelmäßigkeit am 21.
Dezember 2006 der zurückgegebenen Zuerkennungshandlung erfaßt wurden.
Während ich mit den Gendarmen
parlementais, und daß sie vorher per Post Einschreiben mit Empfangsbestätigung
informiert worden waren daß Rechtsmittel verpflichtet worden waren „der
Gerichtsvollzieher gab den Befehl, alle Möbel wegzunehmen und
Gegenstände an den Spediteuren“.
Ich habe versucht, mit
Rechtsanwälten , Präfektur zu telephonieren Minister für Justiz mit einem
ständigen Druck um mich und mit der Furcht mitgenommen zu werden „, die einen
der Gendarmen mit dem Zug sehen, mich die Handschuhe zu stellen, um meine
Verhaftung eventuell vorzunehmen“.
Ich konnte sie beruhigen sehr
schwer, indem ich ich mich unter dem Druck faltete und konnte nichts machen, um
die Ausweisung zu verhindern.
In Ersten und damit ich nicht
durch Belege handeln kann, die ich vor einem Gericht in zahlreichen
Angelegenheiten liefern konnte, habe ich alle weggenommenen Akten des Büros,
etwa hundert gehabt und von zahlreichen Papieren und Rechtsbüchern,
Rechtscodes, Informatiksoftware, alles das, was man in einem Büro von Personal
und von intimem finden kann, daher der sichere Schaden.
Befand sich im Haus Frau
LABORIE Suzette meine Ehefrau, obwohl wir seit zahlreichen Jahren mit jedem
getrennt leben unser privates Leben.
Wir sind vor solidarisch
geblieben, was sich ereignete, ohne nichts machen zu können, und die Gendarmen
rigolaient warteten darauf, daß ich einen falschen Schritt mache, um mich
einzuschiffen.
Wir sind weggegangen sie mit
einem kleinen Koffer, keine Zeit, die gewährt wurde, um Angelegenheiten zu
nehmen und oder sie zu stellen, waren wir in der Straße ohne Wohnsitz!!!
Meine verschiedenen Anrufe
sind unnütz geblieben ohne Ergebnis keine Hilfe der genannten Rechtsanwälte,
jeder war sogar unverantwortlich die Präfektur, mit der ich in direkter
Verbindung mit Herrn André gestellt werden konnte es unter Präfekt, der das
unregelmäßige Ausweisungsverfahren nicht einstellen wollte.
Ich habe die Arme gesenkt, die
nichts machen können, und ließ unseren Wohnsitz an den Händen des
Gerichtsvollziehers GARRIGUES.
Sie haben drei Tage gebraucht,
um alles wegzunehmen, was unser Hauptwohnsitz enthielt, ohne selbe auf dem
laufenden , daß sie wegnahmen.
Wir sind ohne etwas,
Plünderung von allem weggegangen; Bestimmung ist, die Ablagerung an BRUGUIERE
im Norden von Toulouse sagt.
Sehr geehrter Herr und Frau
LABORIE werden all ihre Rechtsakten weggenommen, um ihre Rechte vor einem
Gericht geltend zu machen, Hindernisse für alle laufenden Verfahren, die nicht
auf die Schlußfolgerungen und andere antworten können.
Sehr geehrter Herr und Frau
LABORIE werden ihrer notwendigen persönlichen Sachen für ihr tägliches Leben
entzogen.
Frau LABORIE Krankenhausbeamter,
die seinen öffentlichen Dienst nicht bei den Krankenhäusern von Toulouse in
Krankheit und ohne Wohnsitz mangels finanzieller Mittel versichern kann, daher
der sichere Schaden.
Wir sind an der Straße ohne,
daß keine Autorität erfolgt, um diese Plünderung einstellen zu lassen, die
durch GERICHTSVOLLZIEHERSCP GARRIGUES und BALLUTEAUD vorangetrieben wurde.
L’huissier
GARRIGUES a même enlevé sur notre boîte aux lettres notre nom, détournant
de ce fait notre correspondance alors que Madame BABILE Suzette ne peut être
propriétaire par son acte d’adjudication obtenu par une procédure de saisie
immobilière irrégulière pendant que j’étais en prison.
Procédure de
saisie faite sans débat contradictoire et seulement par faux et usage de faux
de la partie adverse en accord avec les autorités Toulousaines trompées par
certains avocats et huissiers aucun moyen de défense Monsieur André LABORIE
seul à pouvoir défendre la procédure, était en prison sans pouvoir agir.
Eine Klage ist am selben Tag
an der Heiligegendarmerie Orens entweder am 27. März 2008 gegen SCP sagender
Gerichtsvollzieher dem Parkett von Toulouse und der Präfektur von Toulouse
mitgeteiltes GARRIGUES & BALLUTEAUD oder eingebracht worden noch bis zum
heutigen Tag geblieben ohne Antwort.
Sehr geehrter Herr und Frau
LABORIE sind in der Straße ohne festen Wohnsitz, während sie Eigentümer ihres
Wohnsitzes sind, der an Heiligen Orens de Gameville angesiedelt ist, alle
Schlösser sind von Gerichtsvollzieher GARRIGUES gewechselt worden.
Frau D'
ARAUJO Suzette heiratet PLAUDERT verantwortlich an der Quelle seiner
Rechtsmängel, und um nicht später am Urteil eine Zuerkennung zu haben „in
Annullierung angegriffene letztere“ effectuée régulièrement les 3
formalités requises pour le transfert de propriété, doit succomber en ses
demandes et se doit de réparer les différents préjudices causés à Monsieur et
Madame LABORIE sur le fondement des article 1382 et 1383 du code civil.
Auf den verschiedenen erlittenen Schäden.
Die Schäden sind sehr wichtig :
Übertretung unseres Wohnsitzes vom 27. März 2008 und durch Sense und
Sensengebrauch.
Es ist einen moralischen
Schaden an Herrn verursacht worden, und Frau LABORIE sich in der Straße auf
Antrag von Frau D' ARAUJO gestellt zu sehen heiratet PLAUDERT, während letztere
die legalen Formalitäten der übertragung von Eigentum nicht erfüllt hatte.
Es ist einen materiellen
Schaden an Herrn verursacht worden, und Frau LABORIE sie auf Antrag von Frau D'
ARAUJO umgeleitet zu haben heiratet PLAUDERT alle Möbel und Gegenstand, die ihren
Wohnsitz ausstatten, weggenommene, und die in einem Lagerhaus ohne die
Einwilligung von Herrn gelagert wurden, und Frau LABORIE.
Der Schaden hinsichtlich der
Nachbarschaft und die Familie und alle Leute, die uns kennen, können nicht
bestritten werden.
Unser Wohnsitz ist von all
seinen Möbeln geprüft worden, und Gegenstand auf Antrag von Frau D' ARAUJO
heiratet PLAUDERT.
Sehr geehrter Herr und Frau
LABORIE sind ohne ihre Angelegenheit seit dem 27. März 2008.
Daß die Photos, die durch
GERICHTSVOLLZIEHERSCP FERRAN in Toulouse durch Protokoll gemacht wurden, ist,
das vom Staat in einem Lagerhaus gelagerte Möbel bedeutet, sind sie
auseinandergenommen und zum Teil gebrochen worden gestrichen und andere…
Daß es unmöglich ist, alle
Möbel und Gegenstände, die im Wohnsitz von Herrn und Frau LABORIE an der
Ablagerung, Protokoll SCP von Gerichtsvollziehern unleserliches und
unvollständiges GARRIGUES & BALLUTEAUD weggenommen wurden auf allen Möbeln
und Gegenstände zu prüfen, die unseren Wohnsitz ausstatten, sind 110 m3
weggenommen worden und könnend nur zum Teil identifiziert werden.
Verschlechterung unserer
integrierten Küche vor Ort geblieben und andere…
Verschlechterung des Inneren
des Wohnsitzes von Herrn und Frau LABORIE.
Frau LABORIE Suzette Beamter
Hospitalier ist gezwungen worden, sich in Krankheit zu stellen, die nicht seit
dem 27. März 2008 versichern kann, sind öffentliche Beamtarbeit des Staates.
Sehr geehrter Herr und Frau
LABORIE sind gezwungen worden, die Justiz zu erfassen, um ihr Recht geltend zu
machen, das hat Kosten.
Sehr geehrter Herr und Frau
LABORIE waren in Schwierigkeit, um ihr Recht in Justiz in zahlreichen
umgeleiteten und noch nicht wiedergefundenen Akten geltend zu machen
Es gibt einen finanziellen und
materiellen Schaden, um wieder einzugliedern selbst und alle Möbel und
Gegenstände im Wohnsitz von Herrn und Frau LABORIE an N° 2 rue de la Forge
31650 Saint Orens.
Daß der Gesamtschaden in
seiner Wirklichkeit unschätzbar ist, ist er minimal abgeschätzt auf die Summe
von 150 .000 Euro. „ Hundert fünfzig tausend Euro“.
Bei Anfechtung von Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT, es begutachtet Rest zu seiner Last.
Frau D' ARAUJO Suzette
heiratet PLAUDERT ist verantwortlich direkt für seine Machenschaften bei seinem
Rat, bei seinem Bevollmächtigten GERICHTSVOLLZIEHERSCP GARRIGUES &
BALLUTEAUD bei Präfektur bei der Orens-Heiligegendarmerie.
Daß Frau D' ARAUJO heiratet
PLAUDERT, während sie das Recht nicht hatte, den Richter der einstweiligen
Verfügungen zu erfassen in vom 9. März 2007, um unsere Ausweisung zu verlangen,
welches nicht das Recht hatte, unser Eigentum so sehr zu verkaufen, welches
nicht völlig Eigentümer durch eine regelmäßige Veröffentlichung des Urteils der
Zuerkennung nach dem Urteil des am 21. Mai 2007 zurückgegebenen Berufungsgerichts
sowie durch die Zahlung seines Preises war.
Daß Frau D' ARAUJO heiratet
PLAUDERT verloren sein Eigentumsrecht durch die Aktion in Entschließung vom 9.
Februar 2007, noch immer laufendes Verfahren.
Daß Frau D' ARAUJO heiratet
PLAUDERT, das Recht nicht uns von unserem Wohnsitz am 27. März 2008 ausstoßen
und an der Stelle seine kleinen Fäden Herrn TEULE Laurent stellen zu lassen
hatte, Geschäftsführer der GmbH LTMDB durch Sense und Sensengebrauch durch
Gefälligkeitshandlungen.
Auf der
Wiedereingliederung am Wohnsitz von Herrn und Frau LABORIE sowie von ihren
Möbeln und Gegenständen und der Ausweisung jedes Inhabers, der weder Recht hat,
noch gültiger Titel
Sehr geehrter Herr und Frau
LABORIE sind Eigentümer ihres Wohnsitzes seit 1981 durch notarielle Urkunde, es
ist nur durch ein Zuerkennungsurteil „ ohne übertragung von Eigentum“
daß man behauptet, bis zum heutigen Tag zu besetzen, heiratet ihr Wohnsitz an
ihrer Stelle durch die kleinen Fäden von Frau D' ARAUJO PLAUDERT, Herr TEULE
Laurent und letztere, der verschiedene Rechtsmontagen durchgeführt hat um
die Wiedereingliederung von Herrn nicht zu erlauben und Frau LABORIE in ihrem
Wohnsitz.
Daß die
notarielle Urkunde des 5. April 2007 in Urkundenfälschung eingetragen ist
intellektuell, konnte Frau D' ARAUJO das Gut nicht verkaufen, das durch
Zuerkennung ohne eine aufgestellte übertragung von Eigentum und ohne den Preis
für die Zuerkennung noch gezahlt zu haben erhalten wurde.
Die übertragung von Eigentum
durch eine regelmäßige Veröffentlichung, die nicht vor dem 21. Mai 2007
intervenieren kann, ohne die Rechtsmittel und die Bedeutung der Handlung zu
zählen „Entscheidung des Berufungsgerichts von Toulouse“ aufgrund der Berufung
des Zuerkennungsurteils.
Zahlung der Zuerkennung am 11.
April 2007 durch Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT angesichts Artikels 2212 des
Zivilistcodes der Verkauf von Rechts wegen gelöst.
Legt fest, daß es nur nach
Zahlung der Zuerkennung ist, daß das Gros des Urteils erworben werden kann,
nicht vorher „von öffentlicher Ordnung“
Legt fest, daß das
Instanzengericht erfaßt werden kann nur, nachdem man das Gros des Urteils
erhalten hat, um es bedeuten zu lassen und daß das Eigentum an Frau D' ARAUJO
sicher ist heiratet PLAUDERT, das davon der Fall in der Art ist.
Daß infolgedessen am 9. März
2007 Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT keine Instanz vor dem Gericht mangels all
seiner Elemente reinen Rechts einführen konnte.
Daß die Wiedereingliederung
von Herrn und Frau LABORIE durch das Berufungsgericht befohlen werden muß
aufgrund der mißbräuchlichen Ausweisung, die auf Antrag von Frau BABILE gemacht
wurde, muß diese mißbräuchliche Ausweisung sanktioniert werden, und der Hof muß
die Teile im Staat vor dem 27. März 2008 verschieben, und daß alle Kosten für
diese Instandsetzung von Frau D' ARAUJO Suzette übernommen werden, heiratet
PLAUDERT unabhängig von der finanziellen Reparatur der verschiedenen erlittenen
Schäden.
Daß die Ausweisung jedes
Inhabers des Wohnsitzes von Herrn und Frau LABORIE durch das Berufungsgericht
befohlen wird, heiratet Herr TEULE Laurent, der die kleinen Fäden von Frau D'
ARAUJO ist, PLAUDERT und seiend der Geschäftsführer dieser zwei Gesellschaften;
die GmbH OMNI RAT und die GmbH LTMDB, die ohne Recht noch Titel durch die
Einschreibung in Sense der notariellen Urkunde des 5. April 2007 und durch den
Gebrauch ihrer Sensen beschäftigt, um für jedes sie einen Pachtvertrag ihn auch
aufzustellen ohne Rechtswirkung Folge des Gebrauches falscher Intellektueller.
Daß der Hof die Ausweisung
jedes Inhabers des Wohnsitzes von Herrn befehlen muß und Frau LABORIE an N° 2
Straße der Schmiede mit der Unterstützung mit der öffentlichen Kraft unter
Zwang von 150 Euro pro Tage.
Bis heute der Wohnsitz von
Herrn und wird Frau LABORIE an N° 2 rue de la Forge ohne Recht noch Titel und
aus den folgenden Gründen besetzt:
Auf dem Eigentum des Gebäudes, das an N° 2 rue de la Forge angesiedelt ist
Daß die übertragung von Eigentum, die nicht gemäß den Rechtsnormen
aufgestellt wird, sehr geehrter Herr, und Frau LABORIE immer Eigentümer sind.
Daß bis zum heutigen
Tag das Gebäude ohne Recht noch regelmäßiger Titel durch Herrn TEULE Laurent
besetzt wird.
Daß bis zum
heutigen Tag das Gebäude ohne Recht noch regelmäßiger Titel durch die
Gesellschaft LTMDB besetzt wird.
Daß bis zum
heutigen Tag das Gebäude ohne Recht noch regelmäßigen Titel durch die
Gesellschaft OMNI - RAT besetzt wird.
Verwaltender
Herr TEULE Laurent der zwei zurückgenommenen obigen Gesellschaften die GmbH:
OMNI- RAT & DIE GMBH: LTMDB.
Die GmbH
LTMDB an Gebrauchstatsache falscher Intellektuellerdurch seinen
Geschäftsführer Herr TEULE Laurent, das ist heiraten nur, die kleinen Fäden von
Frau D' ARAUJO PLAUDERN, um zu akzeptieren, eine notarielle Urkunde in einer
falschen am 6. Juni 2007 rechtlichen der Lage vom 5. April 2007 und
abgeschlossenen Konfiguration unregelmäßig aufstellen zu lassen, das Urteil des
noch nicht bedeuteten suspensiven Berufungsgerichts „Klausel“ und das Kenntnis
des ganzen Vorverfahrens hat.
Herr TEULE
Laurent am Kurs eines Prozesses, der ihm vor dem Instanzengericht für Inhaber
ohne Recht geltend gemacht wird dort, betitelt den Wohnsitz von Herrn und Frau
LABORIE an N° 2 Straße von Schmiede 31650 Heilige Orens, „dieser Letzte
am 27. März 2008 unregelmäßig ausgestoßen “ lieferte ein
Handelspachtvertrag der GmbH LTMDB.
Daß dieser
Pachtvertrag eine Urkundenfälschung privat usant falscher Intellektueller ist, „die
notarielle Urkunde trägt in falschen Intellektuellen ein“ aus den
obigen Gründen.
Daß dieser
Pachtvertrag von Herrn TEULE Laurent mit dem Ziel allein verfaßt worden ist, zu
machen in Justiz eines Beschäftigungsrechts geltend.
Daß Herr TEULE Laurent in
Sensenpermanenz und Sensengebrauch benutzt, um den Wohnsitz von Herrn zu
besetzen und Frau LABORIE
Daß am Tag der Bedeutung der
Handlung des Justizgerichtsvollziehers am 27. Mai 2008 für den Prozeß ist, der
ihm vor dem Instanzengericht von Toulouse an seinem Gegensatz geöffnet wird,
für den Geschäftsbericht ihrer zwei Unternehmen, von dem er Geschäftsführer
ist, das heißt vom 27. Mai 2008 hat, Werkbank ein Protokoll von Hauptversammlung
für die sogenannt Gesellschaften, um den Sitz von jedem von ihr am Wohnsitz
stellen zu lassen, von dem er ohne Recht besetzt betitelt nicht dort regelmäßig
und nur von falschen Intellektuellen benutzenden, um ein Recht aufstellen zu
lassen und die noch mehr Schaden bei der Annullierung des Zuerkennungsurteils
zufügen, damit sehr geehrter Herr und Frau LABORIE am schnellsten ihren
Hauptwohnsitz nicht wiedergewinnen können.
Daß die GmbH LTMDB nicht
behaupten kann Eigentümer durch die notarielle Urkunde zu sein, die in
Urkundenfälschung intellektuell vom 8. Juli 2008 unseres Wohnsitzes eingetragen
ist, der an N° 2 Straße von Schmiede 31650 Heilige Orens angesiedelt ist.
Daß die GmbH LTMDB nicht von
einem falschen Intellektuellen brauchen kann, um ein Recht zu erhalten, einen
Mietpachtvertrag zugunsten des Herrn TEULE Laurent zu verfassen.
Daß dieser Pachtvertrag
infolgedessen eine Urkundenfälschung ist privat, um von einem falschen
Intellektuellen „notarielle Urkunde“ gebraucht zu haben, um zu machen ein Recht
der Beschäftigung des Wohnsitzes von Herrn geltend und Frau LABORIE.
Daß die GmbH LTMDB nicht ihren
Geschäftssitz an N° 2 rue de la Forge an Heiligen Orens aufstellen lassen kann,
kann letztere, Eigentümer unseres Hauptwohnsitzes durch die Ungültigkeit der
notariellen Urkunde sein, die durch falsche Erklärungen der Teile durchgeführt
wurde.
Daß die GmbH OMNI RAT nicht
ihren Geschäftssitz an N° 2 rue de la Forge an Heiligen Orens aufstellen lassen
kann durch irgendeinen Pachtvertrag, der durch die GmbH LTMDB gegeben wurde,
letztere, der nicht Eigentümer sein kann.
Herr TEULE Laurent, der der
Anstifter der verschiedenen Verfahren im Auftrag seiner zwei Gesellschaften
ist, der Sensen und Gebrauch macht, um von einem Recht auf eigene Rechnung und
für den Geschäftsbericht der zwei Unternehmen geltend zu machen, von dem er der
Geschäftsführer allein ist.
Herr TEULE Laurent, der ließ,
in einer Zeitung legaler Anzeige erscheinen, „DER WEG DES MITTAGS“
vom 5. Juni 2008 später an am 27. Mai 2008 zwei der befreiten Anweisung
Anzeigen für die zwei Gesellschaften, von denen er Geschäftsführer ist, und um
von einer regelmäßigen Rechtslage wert sein, während sie nicht es sein kann,
und um unseren Hauptwohnsitz zu besetzen oder wir sind unregelmäßig ausgestoßen
worden und uns noch mehr Schaden zufügen zu lassen.
Daß diese Sensen und
Gebräuche falscher Intellektueller waren an der Sorgfalt von Herrn TEULE
Laurent, um unseren Wohnsitz an N° 2 rue de la Forge 31650 Saint Orens zu
besetzen, was uns Schaden zufügt.
Klage wird also am 21. Juli
2008 gegen Frau D' ARAUJO Suzette eingebracht heiratet PLAUDERT und gegen Herrn
TEULE Laurent, der auf eigene Rechnung und im Auftrag dieser zwei
Gesellschaften handelt.
Daß infolgedessen:
Frau D'
ARAUJO heiratet PLAUDERT in der Abwesenheit, das Gros des Zuerkennungsurteils
des 21. Dezember 2006 durch die Zahlung von seinem Betrag in der Frist von 20 Tagen
bis den Tag der übertragung des Instanzengerichts, das heißt am 9. März 2007
erhalten zu haben.
Frau D' ARAUJO heiratet
PLAUDERT in der Abwesenheit, das Zuerkennungsurteil am Tag der übertragung des
Instanzengerichts , das heißt am 9. März 2007 bedeutet zu haben.
Frau D' ARAUJO heiratet
PLAUDERT in der Abwesenheit, das Zuerkennungsurteil am Tag der übertragung des
Instanzengerichts entweder am 9. März 2007 veröffentlicht zu haben, Veröffentlichung,
die später am Urteil sein muß, das durch das Berufungsgericht von Toulouse
gefällt wurde, oder vom 21. Mai 2007.
Daß durch das Fehlen einer
Veröffentlichung, das die Opponierbarkeit zu einem die Drittel des
Zuerkennungsurteils eröffnet, am Tag der übertragung des Instanzengerichts am
9. März 2007 ist.
Frau D' ARAUJO heiratet
PLAUDERT, konnte am 9. März 2007 das Gericht nicht von Instanz befassen, um
einen Ausweisungsbeschluß und noch mehr ohne eins irgendeine widersprüchliche
Debatte zu erhalten.
Das Berufungsgericht nach Prüfung der Schriften von Herrn und Frau LABORIE
muß den Beschluß des 1 invalidierenEr Juni 2007, der durch das
Instanzengericht von Toulouse zurückgegeben wurde.
Auf der Entschädigung der erlittenen Schäden und den zu ergreifenden
Schutzmaßnahmen, um die Entschädigung von Herrn zu garantieren und Frau
LABORIE.
Sehr geehrter Herr und Frau LABORIE
André in mehr als der Wiedereingliederung an ihrem Wohnsitz sowie
heiraten die Möbel und Gegenstände, die ihren Wohnsitz zu Lasten von Frau D'
ARAUJO Suzette ausstatten, PLAUDERN, bitten den Hof, um daß in Höhe von hundert
fünfzig tausend Euro befohlen wird „150.000 Euro“ die
Entschädigung der verschiedenen Schäden, die und für unregelmäßige und
mißbräuchliche Ausweisung mit ernsten Auswirkungen auf das soziale Leben von
Herrn erlitten wurden, und Frau LABORIE heiratet Ausweisung, die auf Antrag von
Frau D' ARAUJO gemacht wurde, PLAUDERT.
Frau D' ARAUJO
heiratet PLAUDERT wußte, daß bei der Annullierung des Zuerkennungsurteils „,
dessen Verfahren am 9. Februar 2007 im Gange war“, sehr geehrter Herr und Frau
LABORIE ihren Hauptwohnsitz wiedergewinnen wollen, und daß sie immer Eigentümer
in der Maßnahme sind, daß die notwendigen Formalitäten nach dem
Zuerkennungsurteil nicht regelmäßig erfüllt worden sind.
Sogar
provisorisch erlaubt die Ausführung einer gerichtlichen Entscheidung geschlagen
von Berufung „in der Art der Beschluß des 1Er Juni 2007“ ist
am Risiko, und Gefahren von jener, die es zu Last durch ihn zu reparieren in
Fall der Invalidierung der Entscheidung verfolgt der Schaden, der durch diese
Ausführung verursacht werden konnte, ohne daß jene, die fordert, Reparatur hat,
die Existenz eines Fehlers zu beweisen (3ème CIV; 1Er
Juli 1998 Rekurs N° 96-18930)
Angesichts
des schlechten Glaubens von Frau D' ARAUJO PLAUDERT heiratet aufgrund der
verschiedenen Mängel, die erforderlichen Formalitäten regeln zu wollen, und mit
dem Ziel allein, günstige Entscheidungen durch Sense und Sensengebrauch zu
erhalten, zwei zu bilden GmbH mit seinen kleinen Fäden, um den Wohnsitz von
Herrn umzuleiten und Frau LABORIE gibt es einen Zweifel an der Entschädigung
durch Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT und sein, der Rechte hat.
Diese
Entschädigung reinen Rechts auf der Grundlage von Artikel 1382 und 1383 des
Zivilistcodes zu garantieren bittet der Hof, der Richter der Ausführung der
Sektion des Aufrufs, um daß Herrn und Frau LABORIE gewährt wird eine
pfandrechtliche Einschreibung auf den Gütern, die Frau D' ARAUJO gehören,
heiratet PLAUDERT und von seinen Empfangsberechtigten und zur finanziellen Last
letzteren.
REPARATUR DER VERSCHIEDENEN SCHÄDEN
URSACHEN.
Schaden
verursacht durch das Immobiliarerfassungsverfahren , das durch Commerzbank bis
zur Versteigerung vom 21. Dezember 2006 vorangetrieben wurde.
Schäden, die
durch das unregelmäßige Verfahren der Ausweisung verursacht wurden, die von
Frau D' ARAUJO vorangetrieben wurde, heiraten PLAUDERN
Gesamtzahl der Commerzbank-Schäden
Commerzbank: 500.000 Euro Wert unseres Gutes am Datum der
Zuerkennung.
Commerzbank: 150.000 Euro, moralische und psychologische Schäden
wichtig.
Daß es ungleich wäre, der Last
von Herrn und Frau LABORIE die verschiedenen verpflichteten Kosten zu lassen,
um Rat bei Rechtsanwalt und anderen zu haben, die Justiz, die Kosten hat, sehr
geehrter Herr und Frau LABORIE fordern auch das Berufungsgericht auf, das die
Bank Commerzbank zur Summe von 20.000 Euro auf der Grundlage von Artikel 700
des NCPC verurteilt wird, zu schütten zugunsten SCP MALET Anwalt im Hof
gemäß den Bestimmungen von Artikel 699 NCPC.
Die verursachten Schäden
durch Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT und der Antrag in Entschädigung
für unregelmäßiges Ausweisungsverfahren machen Partei eines anderen
unabhängigen Verfahrens vor dem Berufungsgericht von Toulouse.
AUF DER ERSTATTUNG DES EIGENTUMS
VON HERRN ET FRAU LABORIE.
Sehr
geehrter Herr und Frau LABORIE werden gegründet, den Hof N° 2 um die Erstattung
ihres Eigentums zu bitten Rue de la Forge, und die Ausweisung jedes Inhabers
ohne Recht betitelt nicht dort und unterstützt mit der öffentlichen Kraft
infolge der Annullierung des Urteils der Rechtszuerkennung.
Daß alle Kosten für
Verfahrensordnung damit das Eigentum von Herrn wiedergefunden wird und Frau
LABORIE, durch die Bank Commerzbank sowie alle notwendigen Formalitäten
übernommen werden.
Daß der Betrug wirklich von Maître FRANCES Agissant
für Commerzbank charakterisiert wird.
Page 140
Während Commerzbank von Herrn
nicht Gläubiger- ist und Frau LABORIE.
Während sehr geehrter Herr und
Frau LABORIE sind Gläubiger von dieser Haupt- hat FRANCES ein
Verteilungsprojekt ausgearbeitet, während der Verkauf von Rechts wegen gleich
null ist.
Daß dieses Verteilungsprojekt
nicht durchgeführt werden konnte, ohne daß der Verkauf vollkommen ist, und ohne
daß die Veröffentlichung des Zuerkennungsurteils mit Artikel 750 des acpc im
Einklang steht.
Daß der Betrag verlangt falsch
sind und, können gegenüber Commerzbank und allen anderen Organismen durch den
Betrug des Immobiliarerfassungsverfahrens bestehen.
Daß Meister FRANCES ist
der Anstifter an der Aktion, hat noch keine irgendeine gültige Handlung
flüssiger Forderung einiges und fällig es für die Organismen geliefert, die in
seinem Projekt behauptet sind.
Daß der Betrug durch die
Beträge charakterisiert wird, die im Auftrag Commerzbank und verschiedene
Dritte verlangt wurden.
Daß der Betrug noch mehr, denn
von den Anfechtungen charakterisiert wird, durch Anweisung vor dem Richter der
Ausführung aufgerichtet worden sind, und trotz dieser Anfechtungen Haupt-
FRANCES hätte Homologation ihres Projekts erhalten, während Anfechtungen vor
dem Richter der Ausführung einzig compétant in seiner regelmäßigen übertragung
durch Herrn im Gange sind und Frau LABORIE.
Schlußfolgerungen : man begreift besser, weswegen es notwendig war, Klage am Gegensatz von
Herrn LABORIE zu tragen, um es von jeder Debatte auseinanderzumachen und es in
Endgefängnis zu stellen, daß Haupt- FRANCES, die für Commerzbank handelt, das
Eigentum von Herrn ungestraft umleiten kann und Frau LABORIE und in macht
Hindernis für die Erlangung eines Rechtsanwaltes, um ein Sagen angesichts der
verschiedenen produzierten Stücke einzubringen.
Daß das Berufungsgericht das
unregelmäßige Verfahren von Immobiliarerfassung sanktionieren muß, die auf
Sense und Sensengebrauch gemacht wurde „Betrug“ ohne
Verteidigungsmittel des betreffenden Teiles übertretung von Artikel 4; 14 ; 15
; 16; vom ncpc und von Artikel 6-1 der EMRK „von öffentlicher Ordnung“
und die Reparatur der verschiedenen verursachten Schäden integral zu befehlen.
DURCH
DIESE GRÜNDE
Alle gegenteiligen und
schlecht begründeten Schlußfolgerungen Commerzbank ablehnen.
Alle gegenteiligen und
schlecht begründeten Schlußfolgerungen von Frau D' ARAUJO ablehnen heiratet
PLAUDERT.
Angesichts des Verfalls an den
Immobiliarfortsetzungen auf der Grundlage von Artikel 715 des ancpc und für
übertretung der Artikel: 673, 674, 688, 689, 690, 692, 694 vom alten Code
Zivilverfahrens.
Die Annullierung des durch den
Betrug erhaltenen Zuerkennungsurteils des 21. Dezember 2006 und des ganzen
Immobiliarerfassungsverfahrens befehlen.
Die Teile auf denselben Staat
wie am Vorhang vor dem Immobiliarerfassungsverfahren verschieben, indem man die
Erstattung des Eigentums an Herrn befiehlt und Frau LABORIE an N° 2 Straße der
Schmiede an Heiligen Orens 31650.
Auf den Folgen der Annullierung des Zuerkennungsurteils:
Die Ausweisung jedes Inhabers
des Wohnsitzes von Herrn befehlen und Frau LABORIE unter Zwang von 150 Euro pro
Verspätungstag.
Befehlen, daß diese Ausweisung
jedes Inhabers des Wohnsitzes von Herrn und Frau LABORIE mit der öffentlichen
Kraft unterstützt wird.
Bis zum heutigen Tag von Recht
heiraten alle bekannten Handlungen und spätere am Zuerkennungsurteil annullieren,
die von Frau D' ARAUJO durchgeführt worden sind, PLAUDERN bei HAUPTCHARRAS
Notar in Toulouse und mit die GmbH LTMDB, deren ihr Geschäftsführer die
einzig klein Fäden des erfolgreichen Bieters ist, Herr TEULE Laurent.
In Reparatur der verschiedenen
verursachten Schäden, und um versucht zu haben, die Frucht von Herrn umzuleiten
und Frau LABORIE eines Wertes von 500.000 Euro und durch Sense und
Sensengebrauch, Die Bank Commerzbank verurteilen an Herrn und
Frau LABORIE die Summe von 500.000 Euro zu überweisen
Commerzbank verurteilen, an
Herrn zu schütten und Frau LABORIE die Summe 150.000 Euro, moralischer
und psychologischer Schäden wichtig angesichts der Folgen der Zuerkennung.
Frau D' ARAUJO 2pouse
verurteilen PLAUDERT, die Summe von 150.000 Euro am Schaden von Herrn zu
überweisen und Frau LABORIE für unregelmäßiges Ausweisungsverfahren.
Die Kosten für
Wiederherstellung aller notwendigen Formalitäten bei den öffentlichen Diensten
befehlen und die Teile auf denselben Staat wie am Anfang und zu Lasten Commerzbank
und an, die Last von Frau D' ARAUJO zu verschieben heiratet PLAUDERT
Commerzbank verurteilen und
Frau D' ARAUJO heiratet PLAUDERT auf Kosten der verschiedenen engagierten
Instanzen.
Commerzbank zur Summe von
40.000 Euro auf der Grundlage von Artikel 700 des NCPC verurteilen zu schütten
zugunsten SCP MALET Anwalt im Hof gemäß den Bestimmungen von Artikel 699
NCPC.
Unter allen Reserven darunter
Handlung:
Von Hochachtungsvoll
Bezüglich
der Texte, die durch Frankreich im Erfassungsimmobiliarverfahren verletzt
wurden, das übereinkommen über europäischen Schutz der Menschenrechte.
1- Übertretung von Artikel 6 Zugang zu einem Gericht
2- Übertretung von Artikel 6-1 Recht auf einen gerechten Prozeß.
3- Übertretung von Artikel 6-3 Recht der Verteidigung.
4- Übertretung von Artikel 7-1 Verbot der rückwirkenden Gesetze.
5- Übertretung von Artikel 8; 8-1 ; 8-2 ein Recht auf Beachtung des
privaten Lebens übertretung unseres Wohnsitzes.
6- Übertretung von Artikel 10; 10-1 die Redefreiheit
7- Übertretung des geraden Artikels 13 an einem wirksamen Rückgriff.
8- Übertretung von Artikel 14 Diskriminierungsverbot.
9- Übertretung von Artikel 17 Verbot des Rechtsmißbrauchs.
Bezüglich der Protokolle.
10- Übertretung des N°-Protokolls 1 übertretung und Umleitung unseres Eigentums.
11- Übertretung des Protokolls N° 7 in seinem geraden Artikel 2 in einem
doppelten Grad der Rechtsprechung im Strafbereich.
12- Übertretung
des Protokolls N° 7 in seinem Artikel 3 der Entschädigung.
13- Übertretung
des Protokolls N° 12 in seinem Artikel 1, allgemeinem Diskriminierungsverbot.
AUF DEN
VERSCHIEDENEN HINDERNISSEN DER FRANZÖSISCHEN BEHÖRDEN
DIESE
VERWIRRUNG AN DER ÖFFENTLICHEN ORDNUNG AUFHÖREN ZU LASSEN
Daß Herr LABORIE André,
nachdem alle Beschwerden und Klagen während seines willkürlichen Besitzes des
14. Februar 2006 bis 17. September 2007 durchgeführt zu haben alle, die ohne
Antwort der Behörden geblieben sind.
AN seinem Gefängnisausgang,
das heißt am 14. September 2007 zahlreiche Verfahren vorangetrieben hat.
Vor dem Richter der Ausführung,
um Aussetzung aller Vollstreckung zu verlangen aufgrund des Betruges der
Immobiliarerfassung, indem man alle nützlichen Belege bringt.
Ablehnung, über die
Forderungen zu bestimmen, die vor dem Richter der Ausführung, letzteren
unterbreitet wurden, hat auf dem Richter des Grundes zurückgeschickt, während
er war compétant.
Daß auf dem Richter des
Grundes, diesem ablehnt zu bestimmen, weil das Verfahren durch Rechtsanwalt
gemacht werden muß.
Die richterliche Hilfe ist mir
gewährt worden, kein Rechtsanwalt will diese Angelegenheit und wegen, sich
nicht nehmen, gegen die Autoren umzudrehen, die die Anstifter des Immobiliar-
und Erfassungsverfahrens ihrer Folgen sind, die durch Sense und Sensengebrauch
gemacht wurden.
Daß der
Befehl der Rechtsanwälte von Toulouse ein Hindernis permanant an der
Nominierung eines Rechtsanwaltes macht.
Daß der
Richter der Ausführung erfaßt worden ist und einzig compétant, um die Ursachen
zu hören, die die am 27. März 2008 gemachte unregelmäßige Ausweisung betreffen.
Dieser
erneut macht sich unfähig, um die Umleitung unseres Eigentums und unserer
unregelmäßigen Ausweisung nicht zu stören.
Daß der
Richter der Ausführung erfaßt worden ist und einzig compétant, um die Ursachen
zu hören, die die Anfechtung eines Verteilungsprojekts betreffen, das durch
Sense und Sensengebrauch durchgeführt wurde.
Dieser
erneut macht sich unfähig, um die Umleitung unseres Eigentums und unserer
unregelmäßigen Ausweisung nicht zu stören.
Das
Berufungsgericht von Toulouse lehnt ab, tatsächlich und juristisch über den
Aufruf des Ausweisungsbeschlusses zu bestimmen, der durch den Betrug erhalten
wurde, das 1Er Juni 2007, der ablehnt, meine Schlußfolgerungen und
Stücke zu nehmen, die das Gegenteil der Tatsachen berichten, die durch den
gegnerischen Teil vorgebracht wurden.
Der
Präsident, der in Material der einstweiligen Verfügung bestimmt, lehnt nach
mehreren anderen übertragungen, ab provisorische Maßnahmen ordnungsgemäß, um
diese verschiedene Verwirrung an der öffentlichen Ordnung aufhören zu lassen,
die mit Beweisen in der Unterstützung mit dem Ziel allein angeführt wurde, die
Umleitung unseres Eigentums und unserer unregelmäßigen Ausweisung nicht zu
stören.
Der Präsident, der in Material
der einstweiligen Verfügung bestimmt, lehnt nach übertragung eines
willkürlichen Besitzes des 14. Februar 2006 am 14. September 2007, ab
provisorische Entschädigungsmaßnahmen ordnungsgemäß.
An einem zahlreichen Mal
befaßter Herr le Procureur der Republik lehnt ab und klassifiziert all meine
Klagen ohne Folge.
Sehr geehrte Frau Minister der
Justiz, die mit zahlreichem Mal auf dieser verschiedenen Verwirrung an der
öffentlichen Ordnung angerufen wurde, von der wir Opfer Rest unter Stille sind.
Herr le Premier Präsident des
sogenannten Kassationsgerichts und allgemeiner Herr le Procureur in diesem Hof
bleiben unter Stille aufgrund eines anzeigen regelmäßig von einer Einschreibung
falschen Intellektuellen auf dem Urteil der Ungültigkeitserklärung des 4.
September 2000, falschen Intellektuellen, das regelmäßig an der Kanzlei des
T.G.I von Toulouse registriert und das an Herrn VALET Michel Procureur der
Republik angeprangert wurde.
Daß zwei Gesuche in Antrag
legitimen Argwohns der ganzen Rechtsprechung aus Toulouse vor dem
Kassationsgericht eingebracht worden sind, sind diese zwei Gesuche unter Stille
geblieben und sind nie durch das Berufungsgericht von Toulouse auf der
Grundlage von Artikel 666 ncpp bedeutet worden.
Daß mehrere nachstehende
Senseneinschreibungen an der Veredelung des T.G.I von Toulouse eingebracht worden
sind, angezeigt pro Gerichtsvollzieher an den Teilen und an Herrn VALET Michel
Procureur der Republik, nur dieser letzte Rest unter Stille.
Da in der Konfiguration oder
befindet sich Herrn und Frau LABORIE auf dem französischen Territorium, ohne
daß eine Autorität erfolgt, und um für die verschiedenen obigen Vergehen , für
Opfer eines willkürlichen Besitzes zu bestätigen, zu bürgen, der, Opfer durch
die wirkliche Umleitung ihres Eigentums charakterisiert wurde, Opfer durch eine
wirkliche Ausweisung von dieser, die ihr Wohnsitz ist, Opfer, ohne festen
Wohnsitz und ohne ihre Möbel und Gegenstände in Warten zu sein, das die
Behörden erfolgen, um diese Verwirrung aufhören offensichtlich unerlaubt und
ihr Eigentum und ihre Wiedereingliederung wiederfinden zu lassen, ohne Recht
besetzter Wohnsitz noch regelmäßiger Titel durch einen Dritten.
Daß die französischen Behörden ablehnen, die Autoren
dieses intellektuellen Verbrechens zu verfolgen.
Wie in der outreau-Angelegenheit.
Bis heute ist der französische
Staat verantwortlich für seine obigen öffentlichen Beamten, die für die
Tatsachen ernannt wurden, die von Herrn LABORIE André erfahren wurden, und seine
Ehefrau, all ihre Familie.
Und dies in
übertretung des übereinkommens über Schutz der Menschenrechte in diesen noch
einmal und seiner Protokolle nachstehenden Artikeln.
1- Übertretung von Artikel 5; 5-1 individuelle Freiheit.
2- Übertretung von Artikel 6 Zugang zu einem Gericht
3- Übertretung von Artikel 6-1 Recht auf einen gerechten Prozeß.
4- Übertretung von Artikel 6-3 Recht der Verteidigung.
5- Übertretung von Artikel 7-1 Verbot der rückwirkenden Gesetze.
6- Übertretung von Artikel 8; 8-1 ; 8-2 ein Recht auf Beachtung des
privaten Lebens übertretung unseres Wohnsitzes.
7- Übertretung von Artikel 10; 10-1 die Redefreiheit
8- Übertretung des geraden Artikels 13 an einem wirksamen Rückgriff.
9- Übertretung von Artikel 14 Diskriminierungsverbot.
10- Übertretung von Artikel 17 Verbot des Rechtsmißbrauchs.
Bezüglich der Protokolle.
11- Übertretung des N°-Protokolls 1 übertretung und Umleitung unseres
Eigentums.
12- Übertretung des Protokolls N° 7 in seinem geraden Artikel 2 in einem
doppelten Grad der Rechtsprechung im Strafbereich.
13- Übertretung
des Protokolls N° 7 in seinem Artikel 3 der Entschädigung.
14- Übertretung des Protokolls in ihrem Artikel 4 geraden zweimal beurteilt
oder bestraft zu werden.
15- Übertretung
des Protokolls N° 12 in seinem Artikel 1, allgemeinem Diskriminierungsverbot.
Daß die
Schäden wichtig sind oben Auszüge am Kurs der Schriftstücke, der auf die
Gesamtsumme von zwei Millionen Euro abgeschätzt wurde, alle verwechselten
Schäden.
V - ANDERE
BEHANDELNDE INTERNATIONALE INSTANZEN
ODER die
ANGELEGENHEIT MELKEND.
Daß betont wird, daß keine
andere Europäische und internationale Instanz nicht in dieser Akte erfaßt wird,
deren Opfer sehr geehrter Herr und Frau LABORIE der französischen Behörden
unter der Verantwortung für den französischen Staat sind, der noch bis zum
heutigen Tag zu intervenieren ablehnt, um diese verschiedene Verwirrung an der
öffentlichen Ordnung aufhören und das Eigentum und den Wohnsitz von Herrn
zurückerstatten lassen zu lassen und Frau LABORIE.
VI -
BEIGEFÜGTE STÜCKE
1- Auf den verschiedenen Handlungen des Verfahrens vor meinem willkürlichen
Besitz.
2- Auf dem verbrauchten willkürlichen Besitz, immer nicht gehörten
Rechtsmitteln.
3- Auf der
Umleitung des Eigentums, seiner Ausweisung.
4- Auf den verschiedenen durchgeführten Verfahren und ständigen
Hindernissen, die durch die lokalen und nationalen Regierungen begegnet wurden.
Ich lasse dem europäischen Hof
die Pflege, mir anzugeben, welches Datum und in, wieviel Exemplare ich muß
sie zu übermitteln.
VII - ERKLÄRUNG
UND UNTERSCHRIFT
Ich erkläre in aller Gewissen, und Loyalität, daß die Auskünfte, die auf
der vorliegenden Gesuchsformel enthalten sind, richtig sind.
Ort: Adresse N° 2 Straße der Schmiede
„Übertragungspost postiert
übriggeblieben“
31650 Heilige Orens Frankreich
PS:
„Momentan wird die Post
übriggebliebene Post übertragen aufgrund der übertretung des Wohnsitzes vom 27.
März 2008“ Wohnsitz, der momentan von einem usant Drittel von Sensen und
Sensengebrauch besetzt wurde, dessen Herr le Procureur Michel VALET bis zum
heutigen Tag mit einer Klage vom 6. März 2009 immer geblieben ohne Antwort
angerufen wird.
Datum : am 25. April 2009
Für die Interessen von Herrn und Frau LABORIE.
Herr
LABORIE André